HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER TEILNAHMEGEBÜHREN BW162064 Donnerstag, 14. April 2016 Kongress- und Tagungszentrum FILDERHALLE LeinfeldenEchterdingen GmbH Bahnhofstr. 61 70771 Leinfelden-Echterdingen Telefon: 0711 758575-337 Beginn: 10:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr 310,00 € für Mitglieder des vhw 375,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Baden-Württemberg Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon: 07031 866107-0 Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Seminar Die polizeilich-rechtliche Unterbringung von Obdachlosen Donnerstag 14. April 2016 Leinfelden-Echterdingen – unter besonderer Beachtung der Anschlussunterbringung nach dem FlüAG www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Die Vermeidung und Beseitigung von Obdachlosigkeit ist eines der drängenden sozialen Probleme unserer Zeit. Zahlreiche Menschen, vor allem immer mehr Familien, Alleinerziehende, Kinder und Jugendliche sind von dieser Entwicklung betroffen. Verstärkt wird diese Thematik durch die Verpflichtung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz, anerkannte oder geduldete Flüchtlinge im Wege der Anschlussunterbringung mit Wohnraum zu versorgen. Maßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Obdachlosen obliegen jeder Gemeinde in ihrer Funktion als Ortspolizeibehörde. Sie sind mit einer Vielzahl von Rechtsfragen verbunden, die von den verfassungsrechtlichen Grundlagen bis zu dem Problem der Verwaltungsvollstreckung und der Amtshaftung reichen. Neuere Gerichtsentscheidungen zur Entwicklung und Konkretisierung der Rechte und Pflichten der Gemeinden und Obdachlosen liegen vor. Sie haben die Gelegenheit eigene Schwerpunkte zu setzen. Bitte senden Sie Ihre Fragen und Problemfälle bis zum 1. April 2016 per E-Mail an [email protected]. IHRE REFERENTEN Karlheinz Ruder Rechtsanwalt, ehem. Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes der Stadt Emmendingen, anerkannter Experte im Polizeirecht, Autor zahlreicher Fachbeiträge und Bücher, u. a. des Kompendiums Ruder: Polizeirecht für BadenWürttemberg, 8. Auflage, Nomos 2015 Uwe Ehrhardt Fachbereichsleiter Service und Sicherheit der Großen Kreisstadt Emmendingen und Mit-Geschäftsführer der städtischen Wohnungsbaugesellschaft DONNERSTAG, 14. APRIL 2016 Die polizeiliche Unterbringung von Obdachlosen – unter besonderer Beachtung der Anschlussunterbringung nach dem FlüAG 10:00 Uhr Seminarbeginn In wechselnden Beiträgen behandeln die Referenten folgende Themen: Die polizeiliche Unterbringung von Obdachlosen – unter besonderer Beachtung der Anschlussunterbringung nach dem FlüAG BW162064, Donnerstag, 14. April 2016, LeinfeldenEchterdingen • Gesetzliche Regelungen zur Anschlussunterbringung • Mitteilungspflichten der öffentlichen Stellen Name, Vorname • Lösungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Obdachlosigkeit Dienstbezeichnung • Abgrenzung zwischen freiwilliger und unfreiwilliger Obdachlosigkeit Amt / Abteilung • Verpflichtung der Gemeinde zur Unterbringung – Vorrang der Selbsthilfe – Abgrenzung zum Sozialrecht – Zuständigkeit bei Ausländern und Jugendlichen Telefon • Mindestanforderungen an eine (menschenwürdige) Notunterkunft Dienstbezeichnung • Regelung des Benutzungsverhältnisses – Öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis – Aktuelles Satzungsmuster – Umgang mit „schwierigen Kunden“ – dargestellt anhand von Beispielfällen und Einzelfragen zur Regelung des Benutzungsverhältnisses, insbesondere: – Haus-, Besuchs-, Tierhaltungs- und Betretungsverbote – Sanktionsmöglichkeiten E-Mail Name, Vorname Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung • Muster einer Einweisungs-, Umsetzungs- und Räumungsverfügung mit Erläuterungen • Hygienestandards und Infektionsschutz – Ärztliche Untersuchungen AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Telefon E-Mail Rechnungsadresse • Umgang mit psychisch auffälligen Personen • Wege aus der Obdachlosigkeit Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) der Orts- und Kreispolizeibehörden, der kommunalen Ordnungs-, Rechts- und Liegenschaftsämter, der Sozialämter, Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände, Fachstellen zur Hilfe in Wohnungsnotfällen und sonstiger karitativer Organisationen. 16:30 Uhr Seminarende 11:15 bis 11:30 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr 15:00 bis 15:15 Uhr Kaffeepause Gemeinsames Mittagessen Kaffeepause DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN BW162065 am 4. Mai 2016 in Filderstadt-Bernhausen Sterbefälle ohne Angehörige: Eingriffsrechte und -pflichten bei ordnungsbehördlichen Bestattungen Referenten: Karlheinz Ruder, Uwe Ehrhardt Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Hinweis: Über den Besuch dieser Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus (geeignet u.a. zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer). Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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