Programm-Download - Bündnis Soziale Stadt

HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
TEILNAHMEGEBÜHREN
BW162064
Donnerstag, 14. April 2016
Kongress- und Tagungszentrum
FILDERHALLE LeinfeldenEchterdingen GmbH
Bahnhofstr. 61
70771 Leinfelden-Echterdingen
Telefon: 0711 758575-337
Beginn: 10:00 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
310,00 € für Mitglieder des vhw
375,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Studenten (bis
27 Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Baden-Württemberg
Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon: 07031 866107-0
Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Seminar
Die polizeilich-rechtliche
Unterbringung von
Obdachlosen
Donnerstag
14. April 2016
Leinfelden-Echterdingen
– unter besonderer
Beachtung der Anschlussunterbringung nach dem
FlüAG
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Die Vermeidung und Beseitigung von Obdachlosigkeit ist eines der drängenden sozialen Probleme unserer Zeit. Zahlreiche Menschen, vor allem immer
mehr Familien, Alleinerziehende, Kinder und Jugendliche sind von dieser Entwicklung betroffen.
Verstärkt wird diese Thematik durch die Verpflichtung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz, anerkannte oder geduldete Flüchtlinge im Wege der Anschlussunterbringung mit Wohnraum zu versorgen.
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Obdachlosen obliegen jeder Gemeinde in ihrer Funktion als Ortspolizeibehörde. Sie sind mit
einer Vielzahl von Rechtsfragen verbunden, die von den verfassungsrechtlichen Grundlagen bis zu dem Problem der Verwaltungsvollstreckung und der
Amtshaftung reichen.
Neuere Gerichtsentscheidungen zur Entwicklung und Konkretisierung der
Rechte und Pflichten der Gemeinden und Obdachlosen liegen vor.
Sie haben die Gelegenheit eigene Schwerpunkte zu setzen. Bitte senden Sie
Ihre Fragen und Problemfälle bis zum 1. April 2016 per E-Mail an
[email protected].
IHRE REFERENTEN
Karlheinz Ruder
Rechtsanwalt, ehem. Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes der Stadt Emmendingen, anerkannter Experte im
Polizeirecht, Autor zahlreicher Fachbeiträge und Bücher,
u. a. des Kompendiums Ruder: Polizeirecht für BadenWürttemberg, 8. Auflage, Nomos 2015
Uwe Ehrhardt
Fachbereichsleiter Service und Sicherheit der Großen
Kreisstadt Emmendingen und Mit-Geschäftsführer der
städtischen Wohnungsbaugesellschaft
DONNERSTAG, 14. APRIL 2016
Die polizeiliche Unterbringung von Obdachlosen – unter
besonderer Beachtung der Anschlussunterbringung nach
dem FlüAG
10:00 Uhr
Seminarbeginn
In wechselnden Beiträgen behandeln die Referenten folgende Themen:
Die polizeiliche Unterbringung von Obdachlosen –
unter besonderer Beachtung der Anschlussunterbringung nach dem FlüAG
BW162064, Donnerstag, 14. April 2016, LeinfeldenEchterdingen
• Gesetzliche Regelungen zur Anschlussunterbringung
• Mitteilungspflichten der öffentlichen Stellen
Name, Vorname
• Lösungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Obdachlosigkeit
Dienstbezeichnung
• Abgrenzung zwischen freiwilliger und unfreiwilliger
Obdachlosigkeit
Amt / Abteilung
• Verpflichtung der Gemeinde zur Unterbringung
– Vorrang der Selbsthilfe
– Abgrenzung zum Sozialrecht
– Zuständigkeit bei Ausländern und Jugendlichen
Telefon
• Mindestanforderungen an eine (menschenwürdige)
Notunterkunft
Dienstbezeichnung
• Regelung des Benutzungsverhältnisses
– Öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis
– Aktuelles Satzungsmuster
– Umgang mit „schwierigen Kunden“ – dargestellt anhand von
Beispielfällen und Einzelfragen zur Regelung des Benutzungsverhältnisses, insbesondere:
– Haus-, Besuchs-, Tierhaltungs- und Betretungsverbote
– Sanktionsmöglichkeiten
E-Mail
Name, Vorname
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
• Muster einer Einweisungs-, Umsetzungs- und Räumungsverfügung mit Erläuterungen
• Hygienestandards und Infektionsschutz
– Ärztliche Untersuchungen
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Telefon
E-Mail
Rechnungsadresse
• Umgang mit psychisch auffälligen Personen
• Wege aus der Obdachlosigkeit
Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) der Orts- und Kreispolizeibehörden, der
kommunalen Ordnungs-, Rechts- und Liegenschaftsämter, der Sozialämter,
Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände, Fachstellen zur Hilfe in Wohnungsnotfällen und sonstiger karitativer Organisationen.
16:30 Uhr
Seminarende
11:15 bis 11:30 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
15:00 bis 15:15 Uhr
Kaffeepause
Gemeinsames Mittagessen
Kaffeepause
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BW162065 am 4. Mai 2016 in Filderstadt-Bernhausen
Sterbefälle ohne Angehörige: Eingriffsrechte und -pflichten bei
ordnungsbehördlichen Bestattungen
Referenten: Karlheinz Ruder, Uwe Ehrhardt
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
E-Mail
Hinweis:
Über den Besuch dieser Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus (geeignet u.a. zur Vorlage bzw. Anerkennung nach
§ 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer).
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de