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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
TEILNAHMEGEBÜHREN
BW172205
Mittwoch, 22. Februar 2017
Kongress- und Tagungszentrum
FILDERHALLE LeinfeldenEchterdingen GmbH
Bahnhofstr. 61
70771 Leinfelden-Echterdingen
Telefon: 0711 758575-337
Beginn: 10:00 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
310,00 € für Mitglieder des vhw
375,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Studenten (bis
27 Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Baden-Württemberg
Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon: 07031 866107-0
Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Seminar
Brandschutz im Industriebau
Mittwoch
22. Februar 2017
Leinfelden-Echterdingen
Direkte Umsetzung der
Muster-Industriebaurichtlinie in
Baden-Württemberg
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Wesentliche Änderungen in der Muster-Industriebau-Richtlinie wurden in
den vergangenen Jahren in Fachkreisen diskutiert und sind weitestgehend
fachlicher Konsens. Aus diesem Grund wurde die Industriebau-Richtlinie
Baden-Württemberg am 17.12.2014 als Technische Baubestimmung bekanntgemacht und gilt seit 1.1.2015 verbindlich.
Die Neuerungen betreffen maßgeblich die Bemessung der Rauchableitung.
In der Industriebau-Richtlinie gibt es darüber hinaus weitreichende Änderungen in den Begrifflichkeiten und den Bewertungs- und Berechnungsverfahren.
Die Veranstaltung ordnet die Industriebauten in die Systematik der Sonderbauten ein. Ferner erläutert sie Ihnen die neuen Begrifflichkeiten (z.B. Ebenen
und Einbauten) und die damit verbundene Anforderungssystematik (z.B. Rettungsweglängen).
Der vertiefende Nachmittag versetzt Sie durch Beispielfälle in die Lage, die
wichtigen „Stellschrauben“ eines Bewertungsverfahrens und auch die
Abhängigkeiten bei den deutlich komplexeren Berechnungsverfahren zu erkennen und Brandschutzkonzepte nach der neuen Industriebau-Richtlinie
nachvollziehen und einordnen zu können.
Die Anerkennung dieser Veranstaltung durch die Architektenkammer BadenWürttemberg wird beantragt.
Die Teilnehmer werden gebeten die Industriebaurichtlinie (IndBauRL) mitzubringen.
IHRE REFERENTEN
Bernd Gammerl
Baudirektor, Referent im Referat „Bauordnungsrecht“,
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
Baden-Württemberg, Stuttgart, Mitautor des contextKommentars „Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) und LBOAVO“ (Richard-Boorberg-Verlag)
Dr. Ulrich Max
Ingenieurbüro für Brandsicherheit AGB, seit 1992 selbständig als Brandschutzsachverständiger in Bruchsal,
Lehrbeauftragter für vorbeugenden Brandschutz an der
Universität Stuttgart
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Leiter(innen) oder Mitarbeiter(innen) von Bauordnungs-, Planungs-, Hochbau- oder kommunalen Rechtsämtern, Aufsichtsbehörden, der Feuerwehr
sowie von Brandschutzdienststellen, Architekten/Architektinnen oder Bauingenieure/Bauingenieurinnen, Bauunternehmer, Bauherren und Betreiber,
Vertreter der Versicherungs- und Kreditwirtschaft sowie Rechtsanwalte.
MITTWOCH, 22. FEBRUAR 2017
Brandschutz im Industriebau – Direkte Umsetzung der
Muster-Industriebaurichtlinie in Baden-Württemberg
10:00 Uhr
Seminarbeginn
I. Grundlagen
1. Sonderbauten in der Systematik des Bauordnungsrechts
2. Begriffe der neuen Industriebau-Richtlinie
Bernd Gammerl
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Brandschutz im Industriebau – Direkte
Umsetzung der Muster-Industriebaurichtlinie
in Baden-Württemberg
BW172205, Mittwoch, 22. Februar 2017,
Leinfelden-Echterdingen
Name, Vorname
II. Allgemeine Anforderungen der Industriebau-RL Teil 1
1. Löschwasserbedarf
2. Lage und Zugänglichkeit
3. Geschosse, Ebenen und Einbauten
4. Rettungswege
5. Außenwände und Außenwandbekleidungen
6. Dächer
7. Sonstige Brandschutzmaßnahmen, Gefahrenverhütung
Bernd Gammerl
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
III. Allgemeine Anforderungen der Industriebau-RL Teil 2
1. Rauchableitung
2. Feuerlösch- und Brandmeldeanlagen
3. Werkfeuerwehr
4. Sicherheitskategorie
Dr. Ulrich Max
Mittagspause
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
IV. Verfahren ohne Brandlastermittlung, Brandabschnitte
1. Anforderungen an Baustoffe und Bauteile
2. Größe der Brandabschnitte
3. Wärmeabzugsflächen
4. Beispiel
Dr. Ulrich Max
V. Verfahren mit Brandlastberechnung (Rechenverfahren nach
DIN 18230-1), Brandbekämpfungsabschnitte
1. Grundsätze des Nachweises (äquivalente Branddauer und sich
daraus ergebende erforderlich Feuerwiderstandsdauer)
2. Brandsicherheitsklassen
3. Zulässige Größen von Brandbekämpfungsabschnitten
4. Beispiel
Dr. Ulrich Max
16:30 Uhr
Amt / Abteilung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Rechnungsadresse
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
E-Mail
Seminarende
Datum
11:15 Uhr bis 11:30 Uhr
13:00 Uhr bis 14:00 Uhr
15:00 Uhr bis 15:15 Uhr
Kaffeepause
Gemeinsames Mittagessen
Kaffeepause
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de