HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER TEILNAHMEGEBÜHREN BW172205 Mittwoch, 22. Februar 2017 Kongress- und Tagungszentrum FILDERHALLE LeinfeldenEchterdingen GmbH Bahnhofstr. 61 70771 Leinfelden-Echterdingen Telefon: 0711 758575-337 Beginn: 10:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr 310,00 € für Mitglieder des vhw 375,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Baden-Württemberg Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon: 07031 866107-0 Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Seminar Brandschutz im Industriebau Mittwoch 22. Februar 2017 Leinfelden-Echterdingen Direkte Umsetzung der Muster-Industriebaurichtlinie in Baden-Württemberg www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Wesentliche Änderungen in der Muster-Industriebau-Richtlinie wurden in den vergangenen Jahren in Fachkreisen diskutiert und sind weitestgehend fachlicher Konsens. Aus diesem Grund wurde die Industriebau-Richtlinie Baden-Württemberg am 17.12.2014 als Technische Baubestimmung bekanntgemacht und gilt seit 1.1.2015 verbindlich. Die Neuerungen betreffen maßgeblich die Bemessung der Rauchableitung. In der Industriebau-Richtlinie gibt es darüber hinaus weitreichende Änderungen in den Begrifflichkeiten und den Bewertungs- und Berechnungsverfahren. Die Veranstaltung ordnet die Industriebauten in die Systematik der Sonderbauten ein. Ferner erläutert sie Ihnen die neuen Begrifflichkeiten (z.B. Ebenen und Einbauten) und die damit verbundene Anforderungssystematik (z.B. Rettungsweglängen). Der vertiefende Nachmittag versetzt Sie durch Beispielfälle in die Lage, die wichtigen „Stellschrauben“ eines Bewertungsverfahrens und auch die Abhängigkeiten bei den deutlich komplexeren Berechnungsverfahren zu erkennen und Brandschutzkonzepte nach der neuen Industriebau-Richtlinie nachvollziehen und einordnen zu können. Die Anerkennung dieser Veranstaltung durch die Architektenkammer BadenWürttemberg wird beantragt. Die Teilnehmer werden gebeten die Industriebaurichtlinie (IndBauRL) mitzubringen. IHRE REFERENTEN Bernd Gammerl Baudirektor, Referent im Referat „Bauordnungsrecht“, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg, Stuttgart, Mitautor des contextKommentars „Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) und LBOAVO“ (Richard-Boorberg-Verlag) Dr. Ulrich Max Ingenieurbüro für Brandsicherheit AGB, seit 1992 selbständig als Brandschutzsachverständiger in Bruchsal, Lehrbeauftragter für vorbeugenden Brandschutz an der Universität Stuttgart AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Leiter(innen) oder Mitarbeiter(innen) von Bauordnungs-, Planungs-, Hochbau- oder kommunalen Rechtsämtern, Aufsichtsbehörden, der Feuerwehr sowie von Brandschutzdienststellen, Architekten/Architektinnen oder Bauingenieure/Bauingenieurinnen, Bauunternehmer, Bauherren und Betreiber, Vertreter der Versicherungs- und Kreditwirtschaft sowie Rechtsanwalte. MITTWOCH, 22. FEBRUAR 2017 Brandschutz im Industriebau – Direkte Umsetzung der Muster-Industriebaurichtlinie in Baden-Württemberg 10:00 Uhr Seminarbeginn I. Grundlagen 1. Sonderbauten in der Systematik des Bauordnungsrechts 2. Begriffe der neuen Industriebau-Richtlinie Bernd Gammerl HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Brandschutz im Industriebau – Direkte Umsetzung der Muster-Industriebaurichtlinie in Baden-Württemberg BW172205, Mittwoch, 22. Februar 2017, Leinfelden-Echterdingen Name, Vorname II. Allgemeine Anforderungen der Industriebau-RL Teil 1 1. Löschwasserbedarf 2. Lage und Zugänglichkeit 3. Geschosse, Ebenen und Einbauten 4. Rettungswege 5. Außenwände und Außenwandbekleidungen 6. Dächer 7. Sonstige Brandschutzmaßnahmen, Gefahrenverhütung Bernd Gammerl Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung III. Allgemeine Anforderungen der Industriebau-RL Teil 2 1. Rauchableitung 2. Feuerlösch- und Brandmeldeanlagen 3. Werkfeuerwehr 4. Sicherheitskategorie Dr. Ulrich Max Mittagspause Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung IV. Verfahren ohne Brandlastermittlung, Brandabschnitte 1. Anforderungen an Baustoffe und Bauteile 2. Größe der Brandabschnitte 3. Wärmeabzugsflächen 4. Beispiel Dr. Ulrich Max V. Verfahren mit Brandlastberechnung (Rechenverfahren nach DIN 18230-1), Brandbekämpfungsabschnitte 1. Grundsätze des Nachweises (äquivalente Branddauer und sich daraus ergebende erforderlich Feuerwiderstandsdauer) 2. Brandsicherheitsklassen 3. Zulässige Größen von Brandbekämpfungsabschnitten 4. Beispiel Dr. Ulrich Max 16:30 Uhr Amt / Abteilung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Seminarende Datum 11:15 Uhr bis 11:30 Uhr 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr 15:00 Uhr bis 15:15 Uhr Kaffeepause Gemeinsames Mittagessen Kaffeepause Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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