Migration und Internationale Diakonie Ottmar Schickle Referent Telefon: +49 711 1656-283 Telefax: +49 711 165649-283 [email protected] Löwentorzentrum Heilbronner Str. 180 70191 Stuttgart Unsere Zeichen: 25. Mai 2016 Fachtag für neue Mitarbeitende in den LEAs und BEAs aller LIGA-Verbände in Baden-Württemberg zum Thema: Flüchtlingsrecht in der Verfahrens- und Sozialberatung Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr herzlich möchten wir Sie zu unserem Fachtag einladen. Er findet statt am Donnerstag, 23.06.2016 von 09:15 Uhr bis 16:30 Uhr im Diakonischen Werk Württemberg Heilbronner Straße 180 70191 Stuttgart Sitzungsräume 1+2+3 Ihre Anmeldung erbitten wir bis spätestens Mittwoch, 08.06.2016 mit beigefügtem Anmeldeformular an: [email protected]. Wir möchten Sie noch auf unsere Teilnahmegebühren hinweisen: • Hauptamtliche (Diakonie) 30 € • Hauptamtliche (LIGA-Verbände) 50 € Wir bitten um Verständnis, dass wir bei Absagen, die nicht bis 20.06.2016 bei uns eingehen, den Teilnahmebetrag in Rechnung stellen müssen. Wir freuen uns, Sie zu diesem Fachtag in Stuttgart begrüßen zu dürfen. Birgit Susanne Dinzinger Ottmar Schickle Inhalt: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat seine Anerkennungspraxis gegenüber Asylsuchenden aus Syrien seit Mitte März 2016 geändert: die Gewährung von Flüchtlingsschutz nach § 3 AsylG ist nicht mehr die Regelentscheidung. Stattdessen soll künftig wieder im Rahmen der Einzelfallprüfung festgestellt werden, ob eine geltend gemachte Verfolgung an ein GFK-Merkmal anknüpft und damit zum Flüchtlingsschutz führt (§ 3 AsylG) oder (lediglich) ein ernsthafter Schaden vorliegt, der subsidiären Schutz (§ 4 AsylG) bewirkt. Die Zahlen der Subsidiärschutzgewährung statt der Flüchtlingsanerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) für Syrer und Syrerinnen sind infolge dessen sprunghaft angestiegen: Im gesamten Jahr 2015 machte der subsidiäre Schutz gerade einmal 1,2 Prozent des insgesamt gewährten Flüchtlingsschutzes aus. Im Monat April 2016 waren es dagegen bereits 16 Prozent. Mit der Wiedereinführung der persönlichen Anhörung bekommt deshalb die Verfahrensberatung und Anhörungsvorbereitung für syrische Antragsteller zunehmende Bedeutung. Sozialrechtlich hat die Änderung der Spruchpraxis des BAMF zwar keine Auswirkungen. Die aufenthaltsrechtlichen Folgen sind allerdings gravierend, da kein blauer Reiseausweis mehr ausgestellt und nur eine einjährige Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Größter Unterschied ist nun der für 2 Jahre ausgesetzte Familiennachzug – ein Schlag ins Gesicht mit Ansage für alle, die um ihre Familienangehörigen in Syrien und in den Nachbarstaaten bangen. Welche Konsequenz dies für die Verfahrensberatung hat wollen wir bei unserer Fortbildung genauso besprechen, wie die Beratungssituation von Flüchtlingen aus sog. sicheren Herkunftsstaaten, die seit den Änderungen im Asylpaket 1 bis zur Ausreise/Abschiebung in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben müssen (hinzu kommt das in Asylpaket 2 beschlossene „Schnellverfahren“). Mit dem Asylpaket 3 wird voraussichtlich die Zahl der sicheren Herkunftsstaaten um die drei Maghreb-Staaten Algerien, Tunesien und Marokko erweitert. Inzwischen liegt uns zudem der Entwurf eines Integrationsgesetzes vor. Es sieht weitreichende Sanktionen für sog. „Integrationsverweigerer“ vor, beinhaltet aber auch positive Aspekte beim Zugang zum Arbeitsmarkt und zu beruflicher Bildung. Hieraus erwächst auch für die Erstaufnahme ein erhöhter Beratungsbedarf. Ob oder wie sich die Rahmenbedingungen für die Verfahrens- und Sozialberatung in Baden-Württemberg durch die neuen politischen Konstellationen verändern werden, wollen wir uns mit Blick auf den Koalitionsvertrag ansehen (Finanzierung der Verfahrensberatung, neue Konzepte der Flüchtlingsaufnahme, Zuschnitt der Ministerien, Sachleistungen in der Erstaufnahme, etc.). Programm: 09:15 Uhr Ankommen mit Brezelfrühstück 09:30 Uhr Begrüßung, Einführung ins Programm 09:45 Uhr Aktuelle Entwicklungen: neue Entscheidungspraxis des BAMF, sichere Herkunftsstaaten, Integrationsgesetz 10:45 Uhr Pause 11:00 Uhr Zukunft der Verfahrens- und Sozialberatung in Baden-Württemberg Diskussion mit den Referierenden des Fachtags 12.15 Uhr Einteilung in die Arbeitsgruppen 12:30 Uhr Mittagessen 13:30 Uhr Gruppenphase I (AG 1, AG 2, AG 3) 14:45 Uhr Pause 15:00 Uhr Gruppenphase II (AG 3, AG 4, AG 5) 16:30 Uhr Ende des Fachtag Gruppenangebote: AG 1: Grundlagen des Flüchtlingsrechts für Einsteiger (1): Aufenthalt, Asylverfahren, Dublin AG 2: Gemeinwesenarbeit, Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen AG 3: Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen AG 4: Beratung von Geflüchteten aus sog. sicheren Herkunftsstaaten; Perspektivberatung AG 5: Grundlagen des Flüchtlingsrechts für Einsteiger (Fortsetzung von Teil 1), Leistungsrecht: AsylbLG, SGB II
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