Birgit Susanne Dinzinger Ottmar Schickle

Migration und
Internationale Diakonie
Ottmar Schickle
Referent
Telefon: +49 711 1656-283
Telefax: +49 711 165649-283
[email protected]
Löwentorzentrum
Heilbronner Str. 180
70191 Stuttgart
Unsere Zeichen:
25. Mai 2016
Fachtag
für neue Mitarbeitende in den
LEAs und BEAs aller LIGA-Verbände
in Baden-Württemberg
zum Thema:
Flüchtlingsrecht in der Verfahrens- und Sozialberatung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr herzlich möchten wir Sie zu unserem Fachtag einladen. Er findet statt am
Donnerstag, 23.06.2016
von 09:15 Uhr bis 16:30 Uhr
im Diakonischen Werk Württemberg
Heilbronner Straße 180
70191 Stuttgart
Sitzungsräume 1+2+3
Ihre Anmeldung erbitten wir bis spätestens Mittwoch, 08.06.2016 mit beigefügtem
Anmeldeformular an: [email protected].
Wir möchten Sie noch auf unsere Teilnahmegebühren hinweisen:
• Hauptamtliche (Diakonie) 30 €
• Hauptamtliche (LIGA-Verbände) 50 €
Wir bitten um Verständnis, dass wir bei Absagen, die nicht bis 20.06.2016 bei uns
eingehen, den Teilnahmebetrag in Rechnung stellen müssen.
Wir freuen uns, Sie zu diesem Fachtag in Stuttgart begrüßen zu dürfen.
Birgit Susanne Dinzinger
Ottmar Schickle
Inhalt:
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat seine Anerkennungspraxis gegenüber Asylsuchenden aus Syrien seit Mitte März 2016 geändert: die Gewährung von
Flüchtlingsschutz nach § 3 AsylG ist nicht mehr die Regelentscheidung. Stattdessen soll
künftig wieder im Rahmen der Einzelfallprüfung festgestellt werden, ob eine geltend gemachte Verfolgung an ein GFK-Merkmal anknüpft und damit zum Flüchtlingsschutz führt (§
3 AsylG) oder (lediglich) ein ernsthafter Schaden vorliegt, der subsidiären Schutz (§ 4
AsylG) bewirkt.
Die Zahlen der Subsidiärschutzgewährung statt der Flüchtlingsanerkennung nach der
Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) für Syrer und Syrerinnen sind infolge dessen sprunghaft angestiegen: Im gesamten Jahr 2015 machte der subsidiäre Schutz gerade einmal 1,2
Prozent des insgesamt gewährten Flüchtlingsschutzes aus. Im Monat April 2016 waren es
dagegen bereits 16 Prozent.
Mit der Wiedereinführung der persönlichen Anhörung bekommt deshalb die Verfahrensberatung und Anhörungsvorbereitung für syrische Antragsteller zunehmende Bedeutung.
Sozialrechtlich hat die Änderung der Spruchpraxis des BAMF zwar keine Auswirkungen.
Die aufenthaltsrechtlichen Folgen sind allerdings gravierend, da kein blauer Reiseausweis
mehr ausgestellt und nur eine einjährige Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Größter Unterschied ist nun der für 2 Jahre ausgesetzte Familiennachzug – ein Schlag ins Gesicht mit
Ansage für alle, die um ihre Familienangehörigen in Syrien und in den Nachbarstaaten
bangen.
Welche Konsequenz dies für die Verfahrensberatung hat wollen wir bei unserer Fortbildung
genauso besprechen, wie die Beratungssituation von Flüchtlingen aus sog. sicheren Herkunftsstaaten, die seit den Änderungen im Asylpaket 1 bis zur Ausreise/Abschiebung in
den Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben müssen (hinzu kommt das in Asylpaket 2 beschlossene „Schnellverfahren“). Mit dem Asylpaket 3 wird voraussichtlich die Zahl der
sicheren Herkunftsstaaten um die drei Maghreb-Staaten Algerien, Tunesien und Marokko
erweitert.
Inzwischen liegt uns zudem der Entwurf eines Integrationsgesetzes vor. Es sieht weitreichende Sanktionen für sog. „Integrationsverweigerer“ vor, beinhaltet aber auch positive
Aspekte beim Zugang zum Arbeitsmarkt und zu beruflicher Bildung. Hieraus erwächst auch
für die Erstaufnahme ein erhöhter Beratungsbedarf.
Ob oder wie sich die Rahmenbedingungen für die Verfahrens- und Sozialberatung in
Baden-Württemberg durch die neuen politischen Konstellationen verändern werden, wollen
wir uns mit Blick auf den Koalitionsvertrag ansehen (Finanzierung der Verfahrensberatung,
neue Konzepte der Flüchtlingsaufnahme, Zuschnitt der Ministerien, Sachleistungen in der
Erstaufnahme, etc.).
Programm:
09:15 Uhr
Ankommen mit Brezelfrühstück
09:30 Uhr
Begrüßung, Einführung ins Programm
09:45 Uhr
Aktuelle Entwicklungen: neue Entscheidungspraxis des BAMF,
sichere Herkunftsstaaten, Integrationsgesetz
10:45 Uhr
Pause
11:00 Uhr
Zukunft der Verfahrens- und Sozialberatung in Baden-Württemberg
Diskussion mit den Referierenden des Fachtags
12.15 Uhr
Einteilung in die Arbeitsgruppen
12:30 Uhr
Mittagessen
13:30 Uhr
Gruppenphase I (AG 1, AG 2, AG 3)
14:45 Uhr
Pause
15:00 Uhr
Gruppenphase II (AG 3, AG 4, AG 5)
16:30 Uhr
Ende des Fachtag
Gruppenangebote:
AG 1: Grundlagen des Flüchtlingsrechts für Einsteiger (1): Aufenthalt, Asylverfahren, Dublin
AG 2: Gemeinwesenarbeit, Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen
AG 3: Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen
AG 4: Beratung von Geflüchteten aus sog. sicheren Herkunftsstaaten; Perspektivberatung
AG 5: Grundlagen des Flüchtlingsrechts für Einsteiger (Fortsetzung von Teil 1), Leistungsrecht: AsylbLG, SGB II