Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab 01. April 2015 Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden. Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Die Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Letzte Änderung: 01.04.2015 1 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden: Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung 1. Sparkonto 1.1 Aufbewahrung eines Sparkassenbuches 1.2 Wertstellung - Bareinzahlung Sparkonto - Barauszahlung Sparkonto 2. Preis in Euro pro Jahr 12,00 € Einzahlungstag Auszahlungstag Reisezahlungsmittel Reiseschecks Rücknahme von Reiseschecks über Kundenkonto - Währungen: AUD,CAD,USD - Währungen: EUR 3. je Scheck je Einreichung 2,00 € unentgeltlich Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 4. Sonstige Kredite – zurzeit nicht gefüllt – Letzte Änderung: 01.07.2014 2 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden: Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung 5. Wertpapiere 5.1 Depotleistungen Preis in Euro - Depotpreis - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (vierteljährlich) auf Basis des Bestandes am Quartalsultimo - Weitere Leistungen - Verpfändung von Depots/Einzelwerten zur Sicherheit bei einem externen Gläubiger - Sonstige Depotaufträge auf Kundenwunsch - Quellensteuerrückerstattungsverfahren unter 5.000 € unter 30.000 € ab 30.000 € 100,00 € je Posten/Gattung 30,00 € zzgl. fremder Kosten pro Antrag 50,00 € je Position 7,00 € - Gutschrift von Depoterträgen und Kapitalrückzahlung in Fremdwährung - Nach Absprache mit Kunden durchgeführte (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände) - Sonderleistungen je angefangene Stunde - Duplikatserstellung - Jahreserträgnisaufstellung - unterjährige Depotauszüge pro Posten - Depotübertragung - Jahressteuerbescheinigung 5.2 7,50 € 10,00 € 20,00 € 40,00 € 60,00 € 20,00 € 20,00 € 1,50 € mind. 20,00 € nur fremde Kosten unentgeltlich Effektive Stücke - Einlieferung - Auslieferung - Einlösung von fälligen Wertpapieren, Zins- und Dividendenscheinen Letzte Änderung: 01.07.2014 pro Posten und 120,00 € Buchung* pro Posten und 120,00 € Buchung* pro Posten und Buchung* 10,00 € * Im Einzelfall können mehrere Buchungen notwendig sein. 3 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden: Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung 5.3 Transaktionsleistungen Preis in Euro - An- und Verkauf von Wertpapieren - Eigene Kosten - Provision (je nach Weg der Auftragserteilung) - Online per PC bis 3.000 € bis 7.500 € bis 15.000 € über 15.000 € 15,00 € 30,00 € 45,00 € 60,00 € - Wertpapier-Hotline bis 3.000 € bis 7.500 € bis 15.000 € über 15.000 € 25,00 € 40,00 € 55,00 € 70,00 € 35,00 € zzgl. 0,3 % vom Kurs-/Nennwert* - Kundenbetreuer - Kauf bzw. Verkauf von Investmentanteilen über die Investmentgesellschaft - Orders über ausländische Börsen 15,00 oben genannte Provision (je nach Weg der Auftragserteilung) zzgl. 100,00 € - Limite - Nichtausführung - Änderung - Streichung 5,00 € 5,00 € 5,00 € - Fremdkosten in- und ausländische Börsen, sonstige Handelsplätze Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Kundenbetreuer erfragen. - Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. - Kapitaltransaktionen Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/ Übernahme-/Rückkaufangebot; Einlösung von Zertifikaten und anderen Finanzinstrumenten; Optionsscheinausübung 5.4 oben genannte Provision (je nach Weg der Auftragserteilung) Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. * bei Renten vom Nennwert, bei ZeroBonds vom Kurswert, bei Options- und Wandelanleihen vom Kurswert min. vom Nennwert Letzte Änderung: 23.01.2015 4 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden: Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung 6. Preis in Euro Safes/Verwahrstücke Mietpreis für Tresormietfächer (pro Jahr) Höhe Höhe Höhe Höhe Höhe Höhe Höhe Höhe bis bis bis bis bis bis bis über 6 cm 9 cm 12 cm 15 cm 20 cm 30 cm 40 cm 40 cm 36,00 € 42,00 € 48,00 € 72,00 € 84,00 € 120,00 € 156,00 € Preis auf Anfrage Mietpreis für Sparkassenbuchschließfächer (pro Jahr) 12,00 € Gewaltsame Öffnung eines Tresormietfaches bei Verlust aller Schlüssel 285,00 € Gewaltsame Öffnung eines Sparbuchschließfaches bei Verlust aller Schlüssel 150,00 € Auswechseln des Schlosses bei Verlust eines Schlüssels durch den Kunden - Tresormietfach - Sparbuchschließfach - Briefabholerfach 150,00 € 50,00 € 50,00 € 7. Sonstiges 7.1 Erläuterungen zur Steuerbescheinigung (Erträgnisaufstellung)1 7.2 Auf Wunsch des Kunden vorgenommene - Nachforschungen - zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) - sonstige Nachforschungen (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 7.3 15,00 € unentgeltlich 15,00 € Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) (je nach Aufwand) je angefangene Stunde 7.4 Bankauskunft im Auftrag des Kunden 7.5 Bankbürgschaft (Aval) - Nutzung des Vordrucks des Sparkassenverlags - Anfertigung einer individuellen Bürgschaftsurkunde 1 Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich Letzte Änderung: 19.12.2014 60,00 € 20,00 € zzgl. fremder Kosten pro Jahr einmalig einmal 2% 50,00 € 75,00 € 5 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Dienstleistung Preis in Euro I. Zahlungskonten 1. Preismodelle (Postenpreis wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen) 1.1 Privatkonten Giro standard - Grundpreis - Allgemeiner Postenpreis - Besondere Postenpreise: - Online-Zahlung (Online-Banking) - Lastschrift - Gutschrift - Dauerauftrag - SB-Überweisung (GiroScanBox) - Beleghafte Zahlung - Barein-/Barauszahlung (Kasse, GA) Giro exclusiv start (für Kunden bis zum 20. Geburtstag) - Grundpreis - Genereller Postenpreis (ab 51. Posten) Giro exclusiv trend (für Kunden ab dem 18., bis zum 30. Geburtstag) - Grundpreis - Ermäßigter Grundpreis pro Monat 3,75 € 0,30 € 0,15 € 0,20 € 0,20 € 0,15 € 0,30 € 0,60 € unentgeltlich pro Monat unentgeltlich 0,20 € pro Monat pro Monat 6,00 € 3,00 € (für Schüler, Auszubildende, Studierende, freiwillig Wehrdienstleistende und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst bis zum 28. Geburtstag) - Genereller Postenpreis (ab 51. Posten) 0,20 € Giro exclusiv classic - Grundpreis - Genereller Postenpreis (ab 51. Posten) pro Monat 9,00 € 0,20 € Giro exclusiv top - Grundpreis - Genereller Postenpreis (ab 51. Posten) pro Monat 12,00 € 0,20 € Giro online - Grundpreis pro Monat - Online-Zahlung (Online-Banking), Barein-/Barauszahlung (Kasse, GA) - Gut- und Lastschriften - Beleghafte Zahlung 1,75 € unentgeltlich unentgeltlich 2,50 € Tagesgeld online (Geldmarktkonto; Buchungen sind ausschließlich online über das vereinbarte Referenzkonto zulässig) - Grundpreis pro Monat - Allgemeiner Postenpreis - Besonderer Postenpreis: alle Buchungen, die nicht als Onlinebuchung über das vereinbarte Referenzkonto abgewickelt wurden Letzte Änderung: 01.07.2014 unentgeltlich unentgeltlich 1,50 € 6 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Dienstleistung 1.2 Preis in Euro Geschäftskonten Geschäftsgiro standard - Grundpreis (inkl. 6,00 € Freibetrag für Posten) - Allgemeiner Postenpreis - Besondere Postenpreise: - Beleghafte Zahlung - Online-Zahlung (Online-Banking, ELKO) - Barein-/Barauszahlung (Kasse) - Barein-/Barauszahlung (GA) pro Monat 0,75 € 0,10 € 1,00 € unentgeltlich Vereinskonto (für Organisationen ohne Erwerbszweck und öffentliche Haushalte) - Grundpreis pro Monat - Allgemeiner Postenpreis - Besondere Postenpreise: - SB-Überweisung (GiroScanBox) - Online-Zahlung (Online-Banking, ELKO), Barein-/Barauszahlung (GA) 2. 10,00 € 0,25 € 1,00 € 0,15 € 0,10 € unentgeltlich Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) - Tagesauszug, Wochenauszug, Monatsauszug - bei Postversand (Giro standard) 1,00 € zzgl. Portokosten 1,00 € 2,50 € zzgl. Portokosten 2,50 € - bei Abholen in der Filiale (Giro standard) - bei Postversand (Giro online) - bei Abholung in der Filiale, KAD (Giro online) Postversand von am Kontoauszugsdrucker oder im Online-Banking nach 180 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/ Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - innerhalb der letzten 350 Buchungstage je Auszug - außerhalb der letzten 350 Buchungstage (je nach Aufwand) je angefangene Stunde 5,00 € ggf. zzgl. Portokosten 60,00 € ggf. zzgl. Portokosten Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Die Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 2. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. Letzte Änderung: 01.07.2014 7 2 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privat- und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse3 1.1 Name und Anschrift der Sparkasse Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg - Postanschrift: Postfach 13 29 38516 Gifhorn - Hausanschrift: Schloßplatz 3 38518 Gifhorn 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörden Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Kaiserstr. 29, 60311 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu) Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24 - 28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de). 1.3 Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Hildesheim HRA 100 285 1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - dem 24. und 31. Dezember. Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) - Filiale (Schalter, Briefkasten): - GiroScanBox: - Online-Banking, Datenfernübertragung: 12:30 Uhr 14:30 Uhr 19:30 Uhr Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. Letzte Änderung: 03.11.2014 3 8 Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden B. 1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. 2. 3. 4. 5. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, der §§ 675c - 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste) oder der §§ 491 - 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009. kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach 11 12 32 60047 Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband Niedersachsen anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Sparkassenverband Niedersachsen Schlichtungsstelle Schiffgraben 6 – 8 30159 Hannover Näheres regelt die Verfahrensordnung, die unter dieser Adresse erhältlich ist. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Postfach 12 53 53002 Bonn eingelegt werden. Letzte Änderung: 01.07.2014 9 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen5 2.1.1 Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg ergeben sich aus Ziffer II. 1.5. b) Ausführungsfrist Die Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 6 max. ein Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. zwei Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 max. vier Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg ergeben sich aus Ziffer II. 1.5. Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 5 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatischer Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 6 Überweisung per Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 7 Überweisung per Vordruck oder Datenträgeraustausch (DTA) mit Begleitzettel Letzte Änderung: 23.01.2015 10 4 Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden B. c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto Überweisungsart Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Überweisung ohne Angabe von IBAN/BIC in Euro an einen Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR10 beleghafte Überweisung 8 beleglose Überweisung 9 per Dauerauftrag per Eilüberweisung siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“ entfällt siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“ 20,00 € Entgelt gem. Ziffer I. 1. „Preismodelle“ zzgl. Stückgebühr 8,00 € (STP-fähig) oder Stückgebühr 14,00 € (nicht STP-fähig) Hinweise: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungskomplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“). „STP-fähig“ bedeutet: Maschinelle Prüfungen und automatisierte Weiterleitung. „Nicht STP-fähig“ bedeutet: Nachbearbeitung der zahlungsverkehrsrelevanten Daten (z. B. Leitweg). bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: • • 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Entgeltregelung 0 1 Entgelt Stückgebühr 8,00 € (STP-fähig) oder Stückgebühr 14,00 € (nicht STP-fähig) zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens 2,00 € Entgelt aus Entgeltregelung „0“ zzgl. 20,00 € (Zahlung bis 25.000 €), 40,00 € (Zahlung bis 50.000 €) oder 60,00 € (Zahlung über 50.000 €) Überweisung per Vordruck oder Datenträgeraustausch (DTA) mit Begleitzettel Überweisung per Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 10 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Letzte Änderung: 03.11.2014 11 8 9 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Dienstleistung d) Preis in Euro Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags 1,50 € Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist 10,00 € Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 15,00 € Dauerauftrag: - Einrichtung/Änderung/Aussetzung/Löschung - bei Giro online - bei allen anderen Privat- und Geschäftsgiromodellen Auslandsdauerauftrag: - Einrichtung/Löschung - Änderung/Aussetzung 2,50 € 0,60 € unentgeltlich 7,50 € Eilüberweisung zur Barauszahlung - an eine Sparkasse/Landesbank - an einen sonstigen Zahlungsdienstleister 2.1.2 10,00 € 20,00 € Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/BIC in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Entgelt in Euro siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“ Entgelt gem. Ziffer I. 1. „Preismodelle“ zzgl. Stückgebühr 6,50 € (STP-fähig) oder Stückgebühr 9,00 € (nicht STP-fähig) zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens 2,00 € siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“ Entgelt gem. Ziffer I. 1. „Preismodelle“ zzgl. Stückgebühr 6,50 € (STP-fähig) oder Stückgebühr 9,00 € (nicht STP-fähig) zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens 2,00 € Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 12 z. B. US-Dollar. 13 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern). Letzte Änderung: 01.07.2014 12 11 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o. g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: 0,25 ‰, mindestens 2,00 €. Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungskomplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“) oder der Überweisende, z. B. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)11 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)12 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)13 2.2.1 Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Höhe der Entgelte Zielland/Produkt Entgeltregelung 0 Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPAÜberweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPAÜberweisung) übrige Länder (sonstige Zahlungen) siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“ 1 – siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“ – Stückgebühr 8,00 € (STP-fähig) oder Stückgebühr 14,00 € (nicht STP-fähig) zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens 2,00 € Entgelt aus Entgeltregelung „0“ zzgl. 20,00 € (Zahlung bis 25.000 €), 40,00 € (Zahlung bis 50.000 €) oder 60,00 € (Zahlung über 50.000 €) Aufschlag/-Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) unentgeltlich Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 12 z. B. US-Dollar. 13 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern). Letzte Änderung: 01.07.2014 13 11 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Dienstleistung Preis in Euro Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung 0 1 cc) Entgelt Stückgebühr 8,00 € (STP-fähig) oder Stückgebühr 14,00 € (nicht STP-fähig) zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens 2,00 € Entgelt aus Entgeltregelung „0“ zzgl. 20,00 € (Zahlung bis 25.000 €), 40,00 € (Zahlung bis 50.000 €) oder 60,00 € (Zahlung über 50.000 €) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags 1,50 € Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist 10,00 € Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 15,00 € Dauerauftrag: - Einrichtung/Änderung/Aussetzung/Löschung Auslandsdauerauftrag: - Einrichtung/Löschung - Änderung/Aussetzung unentgeltlich unentgeltlich 7,50 € 2.2.2 Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Letzte Änderung: 01.07.2014 14 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Dienstleistung b) Preis in Euro Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltregelung „0“ oder „2“ werden von der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg folgende Entgelte berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Absenderland/ Währung Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder Entgelt in Euro siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“ siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“ Entgelt gem. Ziffer I. 1. „Preismodelle“ zzgl. Stückgebühr 6,50 € (STP-fähig) oder Stückgebühr 9,00 € (nicht STP-fähig) Hinweis: Die jeweilige Stückgebühr fällt nur bei Eingängen an, die über die NORD/LB eingehen. Ansonsten wird der Eingang vom zuerst eingeschalteten deutschen Zahlungsdienstleister als Inlandszahlung behandelt. Aufschlag/-Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2) unentgeltlich Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung 0 2 Entgelt Entgelt gem. Ziffer I. 1. „Preismodelle“ zzgl. Stückgebühr 6,50 € (STP-fähig) oder Stückgebühr 9,00 € (nicht STP-fähig) zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens 2,00 € 3. Lastschriften 3.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)14 3.1.1 Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahrens (§ 7c ZAG) a) Ausführungsfrist Die Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Entgelte Lastschrifteinlösung siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“ Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Letzte Änderung: 01.07.2014 1,50 € 14 15 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Dienstleistung Preis in Euro 3.1.2 SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/ Landesbank SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister c) Entgelt in Euro siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“ siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“ Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPABasis-Lastschrift Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandatswiderrufs 1,50 € unentgeltlich 3.1.3 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/ Landesbank SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister c) Entgelt in Euro siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“ siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“ Sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPAFirmen-Lastschrift Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten MandatsWiderrufs Letzte Änderung: 01.07.2014 5,00 € 1,50 € unentgeltlich 16 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Dienstleistung 3.2 Preis in Euro Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt 3.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift a) b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Monaco Schweiz Entgelt in Euro siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“ siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“ Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPABasis-Lastschrift Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten MandatsWiderrufs 1,50 € unentgeltlich 3.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift a) b) 3.3 Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Monaco Schweiz Entgelt in Euro siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“ siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“ Sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Erteilung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPAFirmenlastschrift Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten MandatsWiderrufs 5,00 € 1,50 € unentgeltlich Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften: SEPA-Basis-Lastschriften Erst- und Einmallastschriften im „CORE“-Verfahren: Folgelastschriften im „CORE“Verfahren: Lastschriften im „COR1“Verfahren (Euro-ExpressLastschriften): SEPA-Firmen-Lastschriften: Erst-, Einmal- und Folgelastschriften: Letzte Änderung: 01.07.2014 frühestens 28 Kalendertage und spätestens 6 Geschäftstage bis 08:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift frühestens 28 Kalendertage und spätestens 3 Geschäftstage bis 08:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 8:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 08:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift 17 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Dienstleistung 4. Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.1 Kreditkarten Preis in Euro MasterCard/Visa Card Hauptkarte Zusatzkarte Jahresgebühr15 Jahresgebühr15 15,00 € 15,00 € MasterCard Gold/Visa Card Gold Hauptkarte Zusatzkarte Jahresgebühr15 Jahresgebühr15 65,00 € 65,00 € MasterCard Basis Jahresgebühr15 18,00 € Umsatzabhängig erfolgt eine Erstattung des Jahrespreises nach Ende eines Laufzeitjahres: Jahresumsatz Erstattung 0 - 1.499,99 € 0,00 € 1.500 - 2.999,99 € 6,00 € 3.000 - 4.499,99 € 12,00 € ab 4.500 € 18,00 € MasterCard / Visa Card Business / Business One Standard Jahresgebühr15 MasterCard / Visa Card Business / Business One Gold Jahresgebühr15 Ausstattung mit Firmenlogo für Business Cards Standard / Gold 15,00 € 65,00 € einmalig 20,00 € zzgl.pro Karte 1,00 € Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr)-Antrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Karteninhaber oder bei Namensänderung) - ohne Ersatz eines PIN-Briefes - mit Ersatz eines PIN-Briefes 12,50 € 12,50 € Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen16 Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu Portokosten pro Auszug 5,00 € vertretende Umstände verursacht) Sperren einer MasterCard/Visa Card auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.) unentgeltlich Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen17 1 % vom Umsatz Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums17 1 % vom Umsatz Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungskomplettpaketes der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg sind. 16 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 17 Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses. Letzte Änderung: 08.12.2014 18 15 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Dienstleistung 4.2 Preis in Euro Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarte) Debitkarte (jährlich)18 Täglicher Verfügungsrahmen19 - SparkassenCard (je nach Einsatz)20 : Abheben von Bargeld an eigenen/fremden21 Geldautomaten und Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen und Aufladen der GeldKarte - Sparkassen-Kundenkarte: Abheben von Bargeld an eigenen Geldautomaten Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-)Antrag des Kunden 5,00 € 1.500,00 € 2.000,00 € 200,00 € 1.500,00 € 8,00 € (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Kontoinhaber oder bei Namensänderung.) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. unentgeltlich (Die Sperranzeige gemäß den „Bedingungen für die SparkassenCard/Sparkassen-Kundenkarte“ und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich.) Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen - im EWR22 in Euro siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“ - bei Zahlung in Fremdwährung 1 %, mindestens 0,77 € maximal 3,83 € - bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR 1 %, mindestens 0,77 € maximal 3,83 € Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 4.3 GeldKarte / girogo - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister an electronic cash-Terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-Logo gekennzeichnet sind unentgeltlich unentgeltlich 1,00 € unentgeltlich Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für die ersten 3 Debitkarten je Girokonto – diese sind im monatlichen Grundpreis enthalten. Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 20 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 21 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 22 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Letzte Änderung: 01.07.2014 19 18 19 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Dienstleistung 4.4 Preis in Euro Barauszahlungen Barauszahlung an eigene Kunden - mit unserer Debitkarte am Schalter siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“ am Geldautomaten siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“ - mit unserer MasterCard entfällt 2 % vom Umsatz, mind. 5,00 € - mit unserer Visa Card entfällt 2 % vom Umsatz, mind. 5,00 € am Schalter am Geldautomaten entfällt unentgeltlich entfällt direktes Kundenentgelt21 entfällt 1 % vom Umsatz, mind. 4,50 € bei inländischen sowie Zahlungsdienstleistern im EWR23, die kein direktes Kundenentgelt24 erheben, in Euro entfällt 1 % vom Umsatz, mind. 4,50 € bei Zahlungsdienstleistern im EWR23 in Fremdwährung entfällt 1 % vom Umsatz, mind. 4,50 € bei Zahlungsdienstleistern außerhalb des EWR25 entfällt 1 % vom Umsatz, mind. 4,50 € Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern mit Debitkarte bei am Heimatsparkassenmodell teilnehmenden Sparkassen und Landesbanken bei inländischen sowie Zahlungsdienstleistern im EWR23, die ein direktes Kundenentgelt24 erheben - Verfügungen im girocard-System in Euro - Verfügungen im Maestro/CirrusSystem in Euro mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und Ausland 3 % vom Umsatz, 2 % vom Umsatz, mind. 5,00 € mind. 5,00 € Bei der Kreditkarte Gold sind pro Monat zwei Barverfügungen im Ausland kostenfrei. Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 24 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende Zahlungsdienstleister vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 25 In diesen Fällen berechnet der automatenbetreibende Zahlungsdienstleister uns als kartenausgebenden Zahlungsdienstleister regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt. Letzte Änderung: 01.07.2014 20 23 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Dienstleistung 4.5 Preis in Euro Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR26 in Euro Kartenzahlungen im EWR26 in einer anderen EWRWährung27 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung max. ein Geschäftstag max. vier Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg ergeben sich aus Ziffer II. 1.5. EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 27 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatischer Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Letzte Änderung: 23.01.2015 21 26 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Dienstleistung 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Preis in Euro mtl. je sms Bereitstellung des Online-Banking-Zuganges Bereitstellung von smsTAN Bereitstellung einer elektronischen Signatur (HBCI) 5.2 Electronic Banking Zugangsverwaltung für ISDN/FTAM Zugangsverwaltung für EBICS - Einrichten Kunden-ID inkl. der ersten 4 Teilnehmer - Einrichten eines weiteren Teilnehmers - Änderung eines Teilnehmers/Berechtigten - Einrichtung / Änderung eines Kontos Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden28 5.3 unentgeltlich 0,10 € 15,00 € unentgeltlich 100,00 € 30,00 € 30,00 € 10,00 € unentgeltlich Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Beauftragung mittels FinTS: - Überweisungen siehe Ziffer I.1. „Preismodelle“ - Lastschrifteinzüge siehe Ziffer I.1. „Preismodelle“ Beauftragung mittels FTAM (ELKO bzw. EBICS): - Überweisungen siehe Ziffer I.1. „Preismodelle“ - Lastschrifteinzüge siehe Ziffer I.1. „Preismodelle“ Eilüberweisungen - mittels FTAM/EBICS als DTE/CCU-Auftrag je Posten 10,00 € je Benachrichtigung je Benachrichtigung 0,10 € 0,05 € unentgeltlich unentgeltlich 5.4Ss sonstige Dienstleistungen Kontowecker - Benachrichtigung per SMS - Benachrichtigung per Push-Nachricht - Einrichtung von bis zu 20 Kontoweckern - Ändern und Löschen von Kontoweckern Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Letzte Änderung: 01.07.2014 28 22 B. 6. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährung und von Fremdwährung in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind unter http://s.de/kac abrufbar. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der „Bedingungen für die MasterCard/Visa Card“. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro- und VPay-Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter http://www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar. Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Letzte Änderung: 01.07.2014 28 23 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Dienstleistung Preis in Euro III. Scheckverkehr 1. Allgemein Scheckeinlösung siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“ Scheckeinzug (Inland) siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“ Scheckvordrucke unentgeltlich Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch Portokosten Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre auf Veranlassung und im 15,00 € Interesse des Kunden Bereitstellung eines bestätigten Verrechnungsschecks der Sparkasse 20,00 € Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut - andere Kreditinstitute Tag der Einreichung Tag der Einreichung + 2 Geschäftstage Tag der Einreichung - Scheckeinlösung 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr a) Scheckzahlungen in das Ausland29 Inkassoprovision zzgl. Courtage zzgl. Porto/Auslagen b) Scheckzahlungen aus dem Ausland29 bis 25,00 € Gegenwert über 25,00 € Gegenwert zzgl. Courtage 3,0 ‰, mindestens 0,25 ‰, mindestens 20,00 € 2,00 € Nach Anfall Stückgebühr Stückgebühr 0,25 ‰, mindestens unentgeltlich 7,50 € 2,00 € 29 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. Letzte Änderung: 01.07.2014 24 C. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährung und von Fremdwährung in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind unter http://s.de/kac abrufbar. Letzte Änderung: 01.07.2014 25 D. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. 2. 3. 4. 5. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, der §§ 675c - 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste) oder der §§ 491 - 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009. kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach 11 12 32 60047 Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband Niedersachsen anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Sparkassenverband Niedersachsen Schlichtungsstelle Schiffgraben 6 – 8 30159 Hannover Näheres regelt die Verfahrensordnung, die unter dieser Adresse erhältlich ist. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Postfach 12 53 53002 Bonn eingelegt werden. Letzte Änderung: 01.07.2014 26
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