Preis- und Leistungsverzeichnis - Sparkasse Gifhorn

Preis- und Leistungsverzeichnis
Gültig ab 01. April 2015
Kapitel A:
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr
für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr,
Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft,
Safes/Verwahrstücke, Sonstiges)
Kapitel B:
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der
Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften,
Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim
Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden.
Kapitel C:
Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer
Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden
Kapitel D:
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige
Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden
Die Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis
aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden
und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach
Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen.
Letzte Änderung: 01.04.2015
1
A.
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden:
Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke,
Sonstiges
Dienstleistung
1.
Sparkonto
1.1
Aufbewahrung eines Sparkassenbuches
1.2
Wertstellung
- Bareinzahlung Sparkonto
- Barauszahlung Sparkonto
2.
Preis in Euro
pro Jahr
12,00 €
Einzahlungstag
Auszahlungstag
Reisezahlungsmittel
Reiseschecks
Rücknahme von Reiseschecks über Kundenkonto
- Währungen: AUD,CAD,USD
- Währungen: EUR
3.
je Scheck
je Einreichung
2,00 €
unentgeltlich
Kontoüberziehungen
Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen
eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die
vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine
Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten
Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden.
Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen
Vorschriften.
4.
Sonstige Kredite
– zurzeit nicht gefüllt –
Letzte Änderung: 01.07.2014
2
A.
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden:
Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke,
Sonstiges
Dienstleistung
5.
Wertpapiere
5.1
Depotleistungen
Preis in Euro
- Depotpreis
- Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren
Abrechnung und Belastung (vierteljährlich) auf Basis
des Bestandes am Quartalsultimo
- Weitere Leistungen
- Verpfändung von Depots/Einzelwerten zur Sicherheit
bei einem externen Gläubiger
- Sonstige Depotaufträge auf Kundenwunsch
- Quellensteuerrückerstattungsverfahren
unter 5.000 €
unter 30.000 €
ab 30.000 €
100,00 €
je Posten/Gattung
30,00 €
zzgl. fremder Kosten
pro Antrag
50,00 €
je Position
7,00 €
- Gutschrift von Depoterträgen und Kapitalrückzahlung
in Fremdwährung
- Nach Absprache mit Kunden durchgeführte
(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände)
- Sonderleistungen
je angefangene Stunde
- Duplikatserstellung
- Jahreserträgnisaufstellung
- unterjährige Depotauszüge
pro Posten
- Depotübertragung
- Jahressteuerbescheinigung
5.2
7,50 €
10,00 €
20,00 €
40,00 €
60,00 €
20,00 €
20,00 €
1,50 €
mind. 20,00 €
nur fremde Kosten
unentgeltlich
Effektive Stücke
- Einlieferung
- Auslieferung
- Einlösung von fälligen Wertpapieren,
Zins- und Dividendenscheinen
Letzte Änderung: 01.07.2014
pro Posten und
120,00 €
Buchung*
pro Posten und
120,00 €
Buchung*
pro Posten und
Buchung*
10,00 €
* Im Einzelfall können mehrere Buchungen
notwendig sein.
3
A.
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden:
Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke,
Sonstiges
Dienstleistung
5.3 Transaktionsleistungen
Preis in Euro
- An- und Verkauf von Wertpapieren
- Eigene Kosten
- Provision (je nach Weg der Auftragserteilung)
- Online per PC
bis 3.000 €
bis 7.500 €
bis 15.000 €
über 15.000 €
15,00 €
30,00 €
45,00 €
60,00 €
- Wertpapier-Hotline
bis 3.000 €
bis 7.500 €
bis 15.000 €
über 15.000 €
25,00 €
40,00 €
55,00 €
70,00 €
35,00 €
zzgl. 0,3 % vom
Kurs-/Nennwert*
- Kundenbetreuer
- Kauf bzw. Verkauf von Investmentanteilen über
die Investmentgesellschaft
- Orders über ausländische Börsen
15,00
oben genannte Provision
(je nach Weg der Auftragserteilung)
zzgl. 100,00 €
- Limite
- Nichtausführung
- Änderung
- Streichung
5,00 €
5,00 €
5,00 €
- Fremdkosten in- und
ausländische Börsen,
sonstige Handelsplätze
Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach
Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach
Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage)
unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten
für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei
Ihrem Kundenbetreuer erfragen.
- Umlagegebühr
Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der
Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der
Betrag ist lagerstellenabhängig.
- Kapitaltransaktionen
Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/
Übernahme-/Rückkaufangebot; Einlösung von
Zertifikaten und anderen Finanzinstrumenten;
Optionsscheinausübung
5.4
oben genannte Provision
(je nach Weg der Auftragserteilung)
Ersatz von Aufwendungen
Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
* bei Renten vom Nennwert, bei ZeroBonds vom Kurswert, bei Options- und Wandelanleihen vom Kurswert min. vom Nennwert
Letzte Änderung: 23.01.2015
4
A.
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden:
Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke,
Sonstiges
Dienstleistung
6.
Preis in Euro
Safes/Verwahrstücke
Mietpreis für Tresormietfächer (pro Jahr)
Höhe
Höhe
Höhe
Höhe
Höhe
Höhe
Höhe
Höhe
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
über
6 cm
9 cm
12 cm
15 cm
20 cm
30 cm
40 cm
40 cm
36,00 €
42,00 €
48,00 €
72,00 €
84,00 €
120,00 €
156,00 €
Preis auf Anfrage
Mietpreis für Sparkassenbuchschließfächer (pro Jahr)
12,00 €
Gewaltsame Öffnung eines Tresormietfaches bei Verlust aller Schlüssel
285,00 €
Gewaltsame Öffnung eines Sparbuchschließfaches bei Verlust aller Schlüssel
150,00 €
Auswechseln des Schlosses bei Verlust eines Schlüssels durch den Kunden
- Tresormietfach
- Sparbuchschließfach
- Briefabholerfach
150,00 €
50,00 €
50,00 €
7.
Sonstiges
7.1
Erläuterungen zur Steuerbescheinigung (Erträgnisaufstellung)1
7.2
Auf Wunsch des Kunden vorgenommene
- Nachforschungen
- zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen
(soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des
Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht)
- sonstige Nachforschungen
(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
7.3
15,00 €
unentgeltlich
15,00 €
Duplikaterstellung
(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
(je nach Aufwand)
je angefangene Stunde
7.4
Bankauskunft im Auftrag des Kunden
7.5
Bankbürgschaft (Aval)
- Nutzung des Vordrucks des Sparkassenverlags
- Anfertigung einer individuellen Bürgschaftsurkunde
1 Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich
Letzte Änderung: 19.12.2014
60,00 €
20,00 €
zzgl. fremder Kosten
pro Jahr
einmalig
einmal
2%
50,00 €
75,00 €
5
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Dienstleistung
Preis in Euro
I.
Zahlungskonten
1.
Preismodelle
(Postenpreis wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen)
1.1
Privatkonten
Giro standard
- Grundpreis
- Allgemeiner Postenpreis
- Besondere Postenpreise:
- Online-Zahlung (Online-Banking)
- Lastschrift
- Gutschrift
- Dauerauftrag
- SB-Überweisung (GiroScanBox)
- Beleghafte Zahlung
- Barein-/Barauszahlung (Kasse, GA)
Giro exclusiv start (für Kunden bis zum 20. Geburtstag)
- Grundpreis
- Genereller Postenpreis (ab 51. Posten)
Giro exclusiv trend (für Kunden ab dem 18., bis zum 30. Geburtstag)
- Grundpreis
- Ermäßigter Grundpreis
pro Monat
3,75 €
0,30 €
0,15 €
0,20 €
0,20 €
0,15 €
0,30 €
0,60 €
unentgeltlich
pro Monat
unentgeltlich
0,20 €
pro Monat
pro Monat
6,00 €
3,00 €
(für Schüler, Auszubildende, Studierende, freiwillig Wehrdienstleistende
und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst bis zum 28. Geburtstag)
- Genereller Postenpreis (ab 51. Posten)
0,20 €
Giro exclusiv classic
- Grundpreis
- Genereller Postenpreis (ab 51. Posten)
pro Monat
9,00 €
0,20 €
Giro exclusiv top
- Grundpreis
- Genereller Postenpreis (ab 51. Posten)
pro Monat
12,00 €
0,20 €
Giro online
- Grundpreis
pro Monat
- Online-Zahlung (Online-Banking), Barein-/Barauszahlung (Kasse, GA)
- Gut- und Lastschriften
- Beleghafte Zahlung
1,75 €
unentgeltlich
unentgeltlich
2,50 €
Tagesgeld online (Geldmarktkonto; Buchungen sind ausschließlich online
über das vereinbarte Referenzkonto zulässig)
- Grundpreis
pro Monat
- Allgemeiner Postenpreis
- Besonderer Postenpreis: alle Buchungen, die nicht als Onlinebuchung über
das vereinbarte Referenzkonto abgewickelt wurden
Letzte Änderung: 01.07.2014
unentgeltlich
unentgeltlich
1,50 €
6
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Dienstleistung
1.2
Preis in Euro
Geschäftskonten
Geschäftsgiro standard
- Grundpreis (inkl. 6,00 € Freibetrag für Posten)
- Allgemeiner Postenpreis
- Besondere Postenpreise:
- Beleghafte Zahlung
- Online-Zahlung (Online-Banking, ELKO)
- Barein-/Barauszahlung (Kasse)
- Barein-/Barauszahlung (GA)
pro Monat
0,75 €
0,10 €
1,00 €
unentgeltlich
Vereinskonto (für Organisationen ohne Erwerbszweck und öffentliche Haushalte)
- Grundpreis
pro Monat
- Allgemeiner Postenpreis
- Besondere Postenpreise:
- SB-Überweisung (GiroScanBox)
- Online-Zahlung (Online-Banking, ELKO), Barein-/Barauszahlung (GA)
2.
10,00 €
0,25 €
1,00 €
0,15 €
0,10 €
unentgeltlich
Kontoauszug (pro Vorgang)
Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form,
Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren
keine gesonderte
Berechnung
Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das
Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang)
- Tagesauszug, Wochenauszug, Monatsauszug
- bei Postversand (Giro standard)
1,00 €
zzgl. Portokosten
1,00 €
2,50 €
zzgl. Portokosten
2,50 €
- bei Abholen in der Filiale (Giro standard)
- bei Postversand (Giro online)
- bei Abholung in der Filiale, KAD (Giro online)
Postversand von am Kontoauszugsdrucker oder im Online-Banking nach 180
Tagen nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen
Portokosten
Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/
Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden
(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
- innerhalb der letzten 350 Buchungstage
je Auszug
- außerhalb der letzten 350 Buchungstage
(je nach Aufwand)
je angefangene Stunde
5,00 €
ggf. zzgl. Portokosten
60,00 €
ggf. zzgl. Portokosten
Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen
erfolgt stets unentgeltlich.
Die Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem
für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 2. Mit
Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der
Unterrichtung gesondert vereinbart werden.
Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die
Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder
Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments.
Letzte Änderung: 01.07.2014
7
2
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
II.
Erbringung von Zahlungsdiensten für Privat- und Geschäftskunden
1.
Allgemeine Informationen zur Sparkasse3
1.1
Name und Anschrift der Sparkasse
Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg
- Postanschrift:
Postfach 13 29
38516 Gifhorn
- Hausanschrift:
Schloßplatz 3
38518 Gifhorn
1.2
Zuständige Aufsichtsbehörden
Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde:
Europäische Zentralbank,
Kaiserstr. 29, 60311 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu)
Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24 - 28, 60439 Frankfurt am Main
(Internet: www.bafin.de).
1.3
Eintragung im Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim
HRA 100 285
1.4
Vertragssprache
Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch.
1.5
Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse
Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten
Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen
Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg unterhält den für die Ausführung
von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von
- Sonnabenden,
- dem 24. und 31. Dezember.
Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit):
(sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben
sind)
- Filiale (Schalter, Briefkasten):
- GiroScanBox:
- Online-Banking, Datenfernübertragung:
12:30 Uhr
14:30 Uhr
19:30 Uhr
Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.
Letzte Änderung: 03.11.2014
3
8
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
B.
1.6
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung
1.
2.
3.
4.
5.
der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über
Finanzdienstleistungen,
der §§ 675c - 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste) oder
der §§ 491 - 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen)
der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder
der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen
für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
924/2009.
kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle
wenden.
Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet:
Deutsche Bundesbank
Schlichtungsstelle
Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt am Main
Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg besteht für
den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband
Niedersachsen anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten:
Sparkassenverband Niedersachsen
Schlichtungsstelle
Schiffgraben 6 – 8
30159 Hannover
Näheres regelt die Verfahrensordnung, die unter dieser Adresse erhältlich ist.
Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des
Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen
Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Postfach 12 53
53002 Bonn
eingelegt werden.
Letzte Änderung: 01.07.2014
9
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
2.
Überweisungen
2.1
Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR)4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen5
2.1.1 Überweisungsauftrag
a)
Annahmefrist für Überweisungen
Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg ergeben sich aus Ziffer
II. 1.5.
b)
Ausführungsfrist
Die Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag
beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:
- Überweisung in Euro
Belegloser Überweisungsauftrag 6
max. ein Geschäftstag
Beleghafter Überweisungsauftrag 7
max. zwei Geschäftstage
- Überweisungen in anderen EWR-Währungen
Belegloser Überweisungsauftrag 6
max. vier Geschäftstage
Beleghafter Überweisungsauftrag 7
max. vier Geschäftstage
Die Geschäftstage der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg ergeben sich aus Ziffer II. 1.5.
Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien,
Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
5 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatischer
Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische
Krone, Ungarischer Forint.
6 Überweisung per Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ).
7 Überweisung per Vordruck oder Datenträgeraustausch (DTA) mit Begleitzettel
Letzte Änderung: 23.01.2015
10
4
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
B.
c)
Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
aa)
Überweisung in der Kontowährung
Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und
Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte.
Der Zahler trägt die folgenden Entgelte:
Überweisungsmodalitäten
je Überweisung vom Girokonto
Überweisungsart
Überweisung mit IBAN/BIC in
Euro innerhalb der Sparkasse
Gifhorn-Wolfsburg
Überweisung mit IBAN/BIC in
Euro an einen anderen
Zahlungsdienstleister
Überweisung ohne Angabe
von IBAN/BIC in Euro an einen
Zahlungsdienstleister
innerhalb des EWR10
beleghafte
Überweisung 8
beleglose
Überweisung 9
per Dauerauftrag
per Eilüberweisung
siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“
entfällt
siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“
20,00 €
Entgelt gem. Ziffer I. 1. „Preismodelle“ zzgl.
Stückgebühr 8,00 € (STP-fähig) oder
Stückgebühr 14,00 € (nicht STP-fähig)
Hinweise:
Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von
Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungskomplettpaket abgegolten ist
(siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“).
„STP-fähig“ bedeutet: Maschinelle Prüfungen und automatisierte Weiterleitung.
„Nicht STP-fähig“ bedeutet: Nachbearbeitung der zahlungsverkehrsrelevanten Daten (z. B.
Leitweg).
bb)
Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung
Entgeltpflichtiger
Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler
zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen:
•
•
0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister
erhobenen Entgelte (SHARE)
1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)
Höhe der Entgelte
Entgeltregelung
0
1
Entgelt
Stückgebühr 8,00 € (STP-fähig) oder
Stückgebühr 14,00 € (nicht STP-fähig)
zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens 2,00 €
Entgelt aus Entgeltregelung „0“ zzgl.
20,00 €
(Zahlung bis 25.000 €),
40,00 €
(Zahlung bis 50.000 €) oder
60,00 €
(Zahlung über 50.000 €)
Überweisung per Vordruck oder Datenträgeraustausch (DTA) mit Begleitzettel
Überweisung per Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ).
10 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland,
Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien,
Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
Letzte Änderung: 03.11.2014
11
8
9
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Dienstleistung
d)
Preis in Euro
Sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines
Überweisungsauftrags
1,50 €
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist
10,00 €
Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der
Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden
15,00 €
Dauerauftrag:
- Einrichtung/Änderung/Aussetzung/Löschung
- bei Giro online
- bei allen anderen Privat- und Geschäftsgiromodellen
Auslandsdauerauftrag:
- Einrichtung/Löschung
- Änderung/Aussetzung
2,50 €
0,60 €
unentgeltlich
7,50 €
Eilüberweisung zur Barauszahlung
- an eine Sparkasse/Landesbank
- an einen sonstigen Zahlungsdienstleister
2.1.2
10,00 €
20,00 €
Entgelte bei Überweisungsgutschriften
Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg folgende
Entgelte berechnet:
Überweisungsgutschrift aus
Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der
Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg (SEPA-Überweisung)
Überweisung ohne Angabe von IBAN/BIC in Euro von
einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR
Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen
Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung)
Überweisung, die auf eine andere Währung eines
EWR-Mitgliedstaates lautet von einem anderen
Zahlungsdienstleister
Entgelt in Euro
siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“
Entgelt gem. Ziffer I. 1. „Preismodelle“
zzgl.
Stückgebühr 6,50 € (STP-fähig) oder
Stückgebühr 9,00 € (nicht STP-fähig)
zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens
2,00 €
siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“
Entgelt gem. Ziffer I. 1. „Preismodelle“
zzgl.
Stückgebühr 6,50 € (STP-fähig) oder
Stückgebühr 9,00 € (nicht STP-fähig)
zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens
2,00 €
Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien,
Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
12 z. B. US-Dollar.
13 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark,
Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg,
Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik,
Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern).
Letzte Änderung: 01.07.2014
12
11
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Hinweis:
Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o. g.
Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: 0,25 ‰, mindestens 2,00 €.
Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von
Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungskomplettpaket abgegolten
ist (siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“) oder der Überweisende, z. B. bei grenzüberschreitenden
Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt.
2.2
Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR)11 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR
(Drittstaatenwährung)12 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR
(Drittstaaten)13
2.2.1
Überweisungsaufträge
a)
Ausführungsfrist
Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.
b)
Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
aa)
Entgeltpflichtiger
Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen:
0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister
erhobenen Entgelte (SHARE)
1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)
2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN)
Hinweis:
Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und
den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag
gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom
Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
bb)
Höhe der Entgelte
Zielland/Produkt
Entgeltregelung
0
Schweiz in Euro mit
IBAN/BIC (SEPAÜberweisung)
Monaco in Euro mit
IBAN/BIC (SEPAÜberweisung)
übrige Länder
(sonstige Zahlungen)
siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“
1
–
siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“
–
Stückgebühr 8,00 € (STP-fähig) oder
Stückgebühr 14,00 € (nicht STP-fähig)
zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens 2,00 €
Entgelt aus Entgeltregelung „0“ zzgl.
20,00 € (Zahlung bis 25.000 €),
40,00 € (Zahlung bis 50.000 €) oder
60,00 € (Zahlung über 50.000 €)
Aufschlag/-Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1)
unentgeltlich
Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien,
Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
12 z. B. US-Dollar.
13 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark,
Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg,
Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik,
Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern).
Letzte Änderung: 01.07.2014
13
11
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Dienstleistung
Preis in Euro
Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung
Entgeltregelung
0
1
cc)
Entgelt
Stückgebühr 8,00 € (STP-fähig) oder
Stückgebühr 14,00 € (nicht STP-fähig)
zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens 2,00 €
Entgelt aus Entgeltregelung „0“ zzgl.
20,00 €
(Zahlung bis 25.000 €),
40,00 €
(Zahlung bis 50.000 €) oder
60,00 €
(Zahlung über 50.000 €)
Sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines
Überweisungsauftrags
1,50 €
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist
10,00 €
Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der
Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden
15,00 €
Dauerauftrag:
- Einrichtung/Änderung/Aussetzung/Löschung
Auslandsdauerauftrag:
- Einrichtung/Löschung
- Änderung/Aussetzung
unentgeltlich
unentgeltlich
7,50 €
2.2.2
Überweisungsgutschriften
a)
Entgeltpflichtiger
Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich
danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut
getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich:
0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister
erhobenen Entgelte (SHARE)
1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)
2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN)
Hinweis:
Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls
Entgelte abgezogen werden.
Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom
Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
Letzte Änderung: 01.07.2014
14
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Dienstleistung
b)
Preis in Euro
Höhe der Entgelte
Bei einer Entgeltregelung „0“ oder „2“ werden von der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg folgende
Entgelte berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden:
Absenderland/
Währung
Schweiz in Euro mit IBAN/BIC
(SEPA-Überweisung)
Monaco in Euro mit IBAN/BIC
(SEPA-Überweisung)
übrige Länder
Entgelt in Euro
siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“
siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“
Entgelt gem. Ziffer I. 1. „Preismodelle“
zzgl. Stückgebühr 6,50 € (STP-fähig) oder
Stückgebühr 9,00 € (nicht STP-fähig)
Hinweis:
Die jeweilige Stückgebühr fällt nur bei Eingängen an, die über die NORD/LB eingehen. Ansonsten
wird der Eingang vom zuerst eingeschalteten deutschen Zahlungsdienstleister als
Inlandszahlung behandelt.
Aufschlag/-Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2)
unentgeltlich
Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung
Entgeltregelung
0
2
Entgelt
Entgelt gem. Ziffer I. 1. „Preismodelle“
zzgl. Stückgebühr 6,50 € (STP-fähig) oder
Stückgebühr 9,00 € (nicht STP-fähig)
zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens 2,00 €
3.
Lastschriften
3.1
Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR)14
3.1.1
Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahrens
(§ 7c ZAG)
a)
Ausführungsfrist
Die Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag
spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des
Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg ergeben sich
aus Ziffer II.1.5.
b)
Entgelte
Lastschrifteinlösung
siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung
einer Lastschrift
Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland,
Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich,
Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes
Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
Letzte Änderung: 01.07.2014
1,50 €
14
15
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Dienstleistung
Preis in Euro
3.1.2
SEPA-Basis-Lastschrift
a)
Ausführungsfrist
Die Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
b)
Entgelte bei Lastschrifteinlösungen
Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von
SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/ Landesbank
SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister
c)
Entgelt in Euro
siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“
siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“
Sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPABasis-Lastschrift
Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten
Mandatswiderrufs
1,50 €
unentgeltlich
3.1.3 SEPA-Firmen-Lastschrift
a)
Ausführungsfrist
Die Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag, beim
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
b)
Entgelte bei Lastschrifteinlösungen
Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von
SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/ Landesbank
SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister
c)
Entgelt in Euro
siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“
siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“
Sonstige Entgelte
Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung
eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPAFirmen-Lastschrift
Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten MandatsWiderrufs
Letzte Änderung: 01.07.2014
5,00 €
1,50 €
unentgeltlich
16
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Dienstleistung
3.2
Preis in Euro
Lastschriften aus weiteren Staaten
Ausführungsfrist
Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt
3.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift
a)
b)
Entgelte bei Lastschrifteinlösungen
Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von
Monaco
Schweiz
Entgelt in Euro
siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“
siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“
Sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPABasis-Lastschrift
Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten MandatsWiderrufs
1,50 €
unentgeltlich
3.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift
a)
b)
3.3
Entgelte bei Lastschrifteinlösungen
Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von
Monaco
Schweiz
Entgelt in Euro
siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“
siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“
Sonstige Entgelte
Entgegennahme von Bestätigungen über die Erteilung/Änderung eines
SEPA-Firmenlastschrift-Mandates
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPAFirmenlastschrift
Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten MandatsWiderrufs
5,00 €
1,50 €
unentgeltlich
Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften:
SEPA-Basis-Lastschriften
Erst- und Einmallastschriften im
„CORE“-Verfahren:
Folgelastschriften im „CORE“Verfahren:
Lastschriften im „COR1“Verfahren (Euro-ExpressLastschriften):
SEPA-Firmen-Lastschriften:
Erst-, Einmal- und
Folgelastschriften:
Letzte Änderung: 01.07.2014
frühestens 28 Kalendertage und
spätestens 6 Geschäftstage bis 08:00 Uhr vor Fälligkeit der
SEPA-Basis-Lastschrift
frühestens 28 Kalendertage und
spätestens 3 Geschäftstage bis 08:00 Uhr vor Fälligkeit der
SEPA-Basis-Lastschrift
frühestens 28 Kalendertage und
spätestens 2 Geschäftstage bis 8:00 Uhr vor Fälligkeit der
SEPA-Basis-Lastschrift
frühestens 28 Kalendertage und
spätestens 2 Geschäftstage bis 08:00 Uhr vor Fälligkeit der
SEPA-Firmen-Lastschrift
17
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Dienstleistung
4.
Kartengestützter Zahlungsverkehr
4.1
Kreditkarten
Preis in Euro
MasterCard/Visa Card
Hauptkarte
Zusatzkarte
Jahresgebühr15
Jahresgebühr15
15,00 €
15,00 €
MasterCard Gold/Visa Card Gold
Hauptkarte
Zusatzkarte
Jahresgebühr15
Jahresgebühr15
65,00 €
65,00 €
MasterCard Basis
Jahresgebühr15
18,00 €
Umsatzabhängig erfolgt eine Erstattung des Jahrespreises nach Ende eines
Laufzeitjahres:
Jahresumsatz
Erstattung
0 - 1.499,99 €
0,00 €
1.500 - 2.999,99 €
6,00 €
3.000 - 4.499,99 €
12,00 €
ab 4.500 €
18,00 €
MasterCard / Visa Card Business / Business One Standard Jahresgebühr15
MasterCard / Visa Card Business / Business One Gold
Jahresgebühr15
Ausstattung mit Firmenlogo für Business Cards Standard / Gold
15,00 €
65,00 €
einmalig 20,00 €
zzgl.pro Karte 1,00 €
Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr)-Antrag des
Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust
durch den Karteninhaber oder bei Namensänderung)
- ohne Ersatz eines PIN-Briefes
- mit Ersatz eines PIN-Briefes
12,50 €
12,50 €
Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen16
Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung
auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu
Portokosten
pro Auszug
5,00 €
vertretende Umstände verursacht)
Sperren einer MasterCard/Visa Card auf Veranlassung und im Interesse des
Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.)
unentgeltlich
Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in
Fremdwährung erfolgen17
1 % vom Umsatz
Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums17
1 % vom Umsatz
Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4)
Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungskomplettpaketes der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg
sind.
16 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets
unentgeltlich erstellt und übermittelt.
17 Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses.
Letzte Änderung: 08.12.2014
18
15
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Dienstleistung
4.2
Preis in Euro
Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarte)
Debitkarte (jährlich)18
Täglicher Verfügungsrahmen19
- SparkassenCard (je nach Einsatz)20 :
Abheben von Bargeld an eigenen/fremden21 Geldautomaten
und
Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und
Dienstleistungsunternehmen
und
Aufladen der GeldKarte
- Sparkassen-Kundenkarte:
Abheben von Bargeld an eigenen Geldautomaten
Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-)Antrag des Kunden
5,00 €
1.500,00 €
2.000,00 €
200,00 €
1.500,00 €
8,00 €
(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den
Kontoinhaber oder bei Namensänderung.)
Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden.
unentgeltlich
(Die Sperranzeige gemäß den „Bedingungen für die SparkassenCard/Sparkassen-Kundenkarte“
und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich.)
Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und
Dienstleistungen
- im EWR22 in Euro
siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“
- bei Zahlung in Fremdwährung
1 %, mindestens
0,77 €
maximal
3,83 €
- bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR
1 %, mindestens
0,77 €
maximal
3,83 €
Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4)
4.3
GeldKarte / girogo
- Aufladen unserer GeldKarten
an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind,
und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals)
an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken
an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister
an electronic cash-Terminals des Handels, die zusätzlich mit dem
GeldKarte- oder dem girogo-Logo gekennzeichnet sind
unentgeltlich
unentgeltlich
1,00 €
unentgeltlich
Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für die ersten 3 Debitkarten je Girokonto – diese sind im monatlichen Grundpreis enthalten.
Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene
Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres
Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem
vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat.
20 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde.
21 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein.
22 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien,
Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden,
Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
Letzte Änderung: 01.07.2014
19
18
19
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Dienstleistung
4.4
Preis in Euro
Barauszahlungen
Barauszahlung an eigene Kunden
- mit unserer Debitkarte
am Schalter
siehe Ziffer I. 1.
„Preismodelle“
am Geldautomaten
siehe Ziffer I. 1.
„Preismodelle“
- mit unserer MasterCard
entfällt
2 % vom Umsatz,
mind. 5,00 €
- mit unserer Visa Card
entfällt
2 % vom Umsatz,
mind. 5,00 €
am Schalter
am Geldautomaten
entfällt
unentgeltlich
entfällt
direktes Kundenentgelt21
entfällt
1 % vom Umsatz,
mind. 4,50 €
bei inländischen sowie
Zahlungsdienstleistern im EWR23, die
kein direktes Kundenentgelt24
erheben, in Euro
entfällt
1 % vom Umsatz,
mind. 4,50 €
bei Zahlungsdienstleistern im EWR23
in Fremdwährung
entfällt
1 % vom Umsatz,
mind. 4,50 €
bei Zahlungsdienstleistern außerhalb
des EWR25
entfällt
1 % vom Umsatz,
mind. 4,50 €
Barauszahlung an eigene Kunden bei
fremden Zahlungsdienstleistern
mit Debitkarte
bei am Heimatsparkassenmodell
teilnehmenden Sparkassen und
Landesbanken
bei inländischen sowie
Zahlungsdienstleistern im EWR23, die
ein direktes Kundenentgelt24 erheben
- Verfügungen im girocard-System
in Euro
- Verfügungen im Maestro/CirrusSystem in Euro
mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card)
- im Inland und Ausland
3 % vom Umsatz,
2 % vom Umsatz,
mind. 5,00 €
mind. 5,00 €
Bei der Kreditkarte Gold sind pro Monat zwei Barverfügungen im Ausland kostenfrei.
Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet.
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien,
Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden,
Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
24 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende Zahlungsdienstleister vor Auszahlung des
Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten.
25 In diesen Fällen berechnet der automatenbetreibende Zahlungsdienstleister uns als kartenausgebenden Zahlungsdienstleister regelmäßig
ein sog. Interbankenentgelt.
Letzte Änderung: 01.07.2014
20
23
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Dienstleistung
4.5
Preis in Euro
Ausführungsfrist
Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens
wie folgt eingehen:
Kartenzahlungen im EWR26 in Euro
Kartenzahlungen im EWR26 in einer anderen EWRWährung27 als Euro
Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig
von der Währung
max. ein Geschäftstag
max. vier Geschäftstage
Die Kartenzahlung wird baldmöglichst
bewirkt.
Die Geschäftstage der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg ergeben sich aus Ziffer II. 1.5.
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien,
Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden,
Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
27 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatischer
Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische
Krone, Ungarischer Forint.
Letzte Änderung: 23.01.2015
21
26
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Dienstleistung
5.
Online-Banking und Electronic Banking
5.1
Online-Banking (PIN/TAN/FinTS)
Preis in Euro
mtl.
je sms
Bereitstellung des Online-Banking-Zuganges
Bereitstellung von smsTAN
Bereitstellung einer elektronischen Signatur (HBCI)
5.2
Electronic Banking
Zugangsverwaltung für ISDN/FTAM
Zugangsverwaltung für EBICS
- Einrichten Kunden-ID inkl. der ersten 4 Teilnehmer
- Einrichten eines weiteren Teilnehmers
- Änderung eines Teilnehmers/Berechtigten
- Einrichtung / Änderung eines Kontos
Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des
Kunden28
5.3
unentgeltlich
0,10 €
15,00 €
unentgeltlich
100,00 €
30,00 €
30,00 €
10,00 €
unentgeltlich
Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS
Beauftragung mittels FinTS:
- Überweisungen
siehe Ziffer I.1. „Preismodelle“
- Lastschrifteinzüge
siehe Ziffer I.1. „Preismodelle“
Beauftragung mittels FTAM (ELKO bzw. EBICS):
- Überweisungen
siehe Ziffer I.1. „Preismodelle“
- Lastschrifteinzüge
siehe Ziffer I.1. „Preismodelle“
Eilüberweisungen
- mittels FTAM/EBICS als DTE/CCU-Auftrag
je Posten
10,00 €
je Benachrichtigung
je Benachrichtigung
0,10 €
0,05 €
unentgeltlich
unentgeltlich
5.4Ss sonstige Dienstleistungen
Kontowecker
- Benachrichtigung per SMS
- Benachrichtigung per Push-Nachricht
- Einrichtung von bis zu 20 Kontoweckern
- Ändern und Löschen von Kontoweckern
Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich
erstellt und übermittelt.
Letzte Änderung: 01.07.2014
28
22
B.
6.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung
Umrechnungen von Euro in Fremdwährung und von Fremdwährung in Euro erfolgen auf Basis frei
gehandelter Marktkurse. Diese sind unter http://s.de/kac abrufbar.
Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus
Ziffer 16 der „Bedingungen für die MasterCard/Visa Card“.
Die Währungsumrechnungskurse für Maestro- und VPay-Transaktionen in Nicht-Euro-Währung
sind unter http://www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar.
Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich
erstellt und übermittelt.
Letzte Änderung: 01.07.2014
28
23
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Dienstleistung
Preis in Euro
III. Scheckverkehr
1.
Allgemein
Scheckeinlösung
siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“
Scheckeinzug (Inland)
siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“
Scheckvordrucke
unentgeltlich
Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch
Portokosten
Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre auf Veranlassung und im
15,00 €
Interesse des Kunden
Bereitstellung eines bestätigten Verrechnungsschecks der Sparkasse
20,00 €
Wertstellung
- Scheckeinreichungen
- eigenes Kreditinstitut
- andere Kreditinstitute
Tag der Einreichung
Tag der Einreichung
+ 2 Geschäftstage
Tag der Einreichung
- Scheckeinlösung
2.
Grenzüberschreitender Scheckverkehr
a) Scheckzahlungen in das Ausland29
Inkassoprovision
zzgl. Courtage
zzgl. Porto/Auslagen
b) Scheckzahlungen aus dem Ausland29
bis 25,00 € Gegenwert
über 25,00 € Gegenwert
zzgl. Courtage
3,0 ‰, mindestens
0,25 ‰, mindestens
20,00 €
2,00 €
Nach Anfall
Stückgebühr
Stückgebühr
0,25 ‰, mindestens
unentgeltlich
7,50 €
2,00 €
29
Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist.
Letzte Änderung: 01.07.2014
24
C.
Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für
Privatkunden und Geschäftskunden
Umrechnungskurse
Umrechnungen von Euro in Fremdwährung und von Fremdwährung in Euro erfolgen auf Basis frei
gehandelter Marktkurse. Diese sind unter http://s.de/kac abrufbar.
Letzte Änderung: 01.07.2014
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D.
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für
Privatkunden und Geschäftskunden
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung
1.
2.
3.
4.
5.
der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über
Finanzdienstleistungen,
der §§ 675c - 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste) oder
der §§ 491 - 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen)
der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder
der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen
für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
924/2009.
kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden.
Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet:
Deutsche Bundesbank
Schlichtungsstelle
Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt am Main
Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg besteht für den
Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband Niedersachsen
anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten:
Sparkassenverband Niedersachsen
Schlichtungsstelle
Schiffgraben 6 – 8
30159 Hannover
Näheres regelt die Verfahrensordnung, die unter dieser Adresse erhältlich ist.
Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des
Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann
darüber hinaus Beschwerde bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Postfach 12 53
53002 Bonn
eingelegt werden.
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