B. - Sparkasse Nienburg

Preis- und Leistungsverzeichnis
S
Gültig ab 1. Mai 2015
Kapitel A:
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für
Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel,
Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges)
Kapitel B:
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für
Privatkunden und Geschäftskunden
Kapitel C:
Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden
Kapitel D:
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden
Die Sparkasse Nienburg kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer
Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in
dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine
Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt
verlangen.
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A.
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft,
Safes/Verwahrstücke, Sonstiges)
Stand: 1. Mai 2015
DIENSTLEISTUNG
1. SPARKONTO
1.1 Zusendung Sparkassenbuch
unentgeltlich
1.2 Kennwortvereinbarung
Vereinbarung eines Kennwortes
15,00 €
1.3 Aufbewahrung eines Sparkassenbuches
pro angefangene 30 Tage
1,50 €
1.4 Wertstellung
Bareinzahlung Sparkonto
Barauszahlung Sparkonto
Einzahlungstag
Auszahlungstag
1.5 Banksparplan VorsorgePlus
(die Preise gelten jeweils pro Vertrag)
Auszahlung des Altersvorsorge-Eigenheimbetrages
Übertragungsentgelt bei Anbieterwechsel
Förderschädliche Beendigung des Vertrages durch Kündigung
Regelungen für den Versorgungsausgleich
Nacherstellung „Zulagenantrag
75,00 €
100,00 €
75,00 €
100,00 €
8,00 €
1.6 Sonstiges
Vermögenswirksames Sparen - vorzeitige sparzulagenschädliche Rückzahlung
Eröffnung eines Mietkautionskontos
25,00 €
einmalig
30,00 €
mind.
max.
15,00 €
75,00 €
Gebühr für die Bearbeitung von Verlustmeldungen
1 % des Kapitalsaldos
(zzgl. evtl. Fremdkosten)
Zinsbescheinigungen für Sparkonten
maschinelle Erstellung
manuelle Bescheinigungen und Zweitschriften je Konto
unentgeltlich
8,00 €
2. REISEZAHLUNGSMITTEL
Eigener Verkauf von Reiseschecks
Verkauf von Reiseschecks über NORD/LB
Barauszahlung von Reiseschecks
- Euro-Reiseschecks
Kunden der Sparkasse Nienburg
Kunden anderer Kreditinstitute
bis 500,-- €
über 500,-- €
-
fremde Währung
Abwicklungsgebühr
Rücknahme von bei uns gekauften Fremdwährungsreiseschecks
1,00 %
1,00 %
mind.
mind.
5,50 €
10,00 €
unentgeltlich
unentgeltlich
1,00 % der Ankaufsumme max.
100,00 €
12,50 €, zzgl. 0,75 € je Scheck
12,50 €, zzgl. 0,75 € je Scheck
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A.
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft,
Safes/Verwahrstücke, Sonstiges)
Stand: 15. März 2015
3. KONTOÜBERZIEHUNGEN
Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen
gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist
im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend
die gesetzlichen Vorschriften.
4. SONSTIGE KREDITE
Stundung und Aussetzung
- bis zu drei Raten
- ab vier Raten
Ratenänderungen
Qualifizierte Finanzierungsbestätigung
unentgeltlich
25,00 €
25,00 €
2,0 %0 des Bestätigungsbetrages
Entlassung aus persönlicher Schuldhaft
Persönliche und/oder dingliche Schuldübernahme
27,50 € je Konto
1 % auf den Restschuldbetrag
max. 275,00 €
Überziehungskredit Privatkunden / Referenzzinssatz
- Zinssatz für Dispositionskredite
- Zinssatz für sonstige Kontoüberziehungen
9,65 %
14,40 %
(Kontoüberziehung ist die vorübergehende Überziehung des laufenden Kontos ohne zugesagte Dispositionslinie oder über die
zugesagte Dispositionslinie hinaus)
- Referenzzinssatz (Stand: 10.02.2015)
0,40 %
Verfahren der Zinsanpassung für Privatkunden:
Die Zinsanpassung richtet sich nach einer Veränderung des Referenzzinssatzes. Referenzzinssatz ist der von der
Deutschen Bundesbank in ihrem Monatsbericht unter „Kapitalmarktstatistik: II. Festverzinsliche Wertpapiere inländischer Emittenten, 7b) Umlaufrendite nach Wertpapieren“ veröffentlichte Monatsdurchschnitt der Umlaufrendite
für „Anleihen der öffentlichen Hand“.
Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Sparkasse Nienburg regelmäßig zum 10.02., 10.05., 10.08. und
10.11. jeden Jahres überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mehr als 0,25 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Zinsanpassung verändert,
sinkt oder steigt der Vertragszins um ebenso viele Prozentpunkte mit Wirkung zum 15. des Folgemonats. Der
Kreditnehmer wird über die Zinsanpassung informiert. Diese Information kann auf dem Kontoauszug für das Konto
erfolgen, über das der Kredit in Anspruch genommen wird bzw. die laufenden Teilbeträge abgebucht werden.
Bonitätsabhängig ist ein Aufschlag auf die o.g. Standardkonditionen für Dispositionskredite und sonstige Kontoüberziehungen möglich.
5. WERTPAPIERE
5.1 Depotleistungen
Depotpreis
- Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren
Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestandes am Jahresende
Girosammelverwahrung/Streifbandverwahrung
- Schuldverschreibungen
0,125 % vom Nennwert
- Aktien, Investmentzertifikate
0,125 % vom Kurswert
- Sonstige Werte ohne Kurswert
5,00 € pro Posten
Mindestpreis
15,00 € pro Depot
5,00 € pro Posten
Wertpapierrechnung (ausländische Werte)
- Schuldverschreibungen
0,125 % vom Nennwert
- Aktien, Investmentzertifikate
0,400 % vom Kurswert
- Sonstige Werte ohne Kurswert
5,00 € pro Posten
Mindestpreis
15,00 € pro Depot
5,00 € pro Posten
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A.
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft,
Safes/Verwahrstücke, Sonstiges)
Stand: 1. September 2014
Sonderleistungen auf Wunsch des Kunden
- Depotaufstellung, Ersatzsteuerbescheinigung etc.
- Wertpapierübertragungen
- Beachtung von Postverboten
- Depotausbuchung wertloser Papiere (incl. Fremdkosten)
- Vorabbefreiung/Rückerstattung ausländischer Quellensteuer (zzgl.
Fremdkosten)
10,00 €
unentgeltlich
5,00 €
27,50 €
15,00 €
je Aufstellung
je Vorgang
je Vorgang
je Vorgang
Depotübertragung
nur fremde Kosten
(bei Überträgen außerhalb der Sparkasse werden die Depotpreise anteilig berechnet [incl.
des Übertragungsmonats])
Jahressteuerbescheinigung
unentgeltlich
5.2 Effektive Stücke
Einlieferung ins Depot bei der Sparkasse
- inländische Wertpapiere
- ausländische Wertpapiere
- Durchführung von Umtausch/Bogenerneuerung/Stückeverzeichnis
Auslieferung in- oder ausländischer Wertpapiere
75,00 €
75,00 €
75,00 €
75,00 €
Einlieferung von Deka-Papieren ins DekaBank-Depot
- inländische Wertpapiere
- ausländische Wertpapiere
Auslieferung in- oder ausländischer Wertpapiere
40,00 € pro Posten
40,00 € pro Posten
75,00 € pro Posten
Einlösung von fälligen Wertpapieren am Schalter
- von fremden Emittenten
- von Sparkassen-Fonds und eigenen IHS
pro Posten
pro Posten
pro Posten
pro Posten
5,00 € pro Kupon/Stück
unentgeltlich
Mindestpreis
Einlösung von fälligen Zins- und Dividendenscheinen am Schalter (vom Bruttobetrag)
- von fremden Emittenten
1,00 %
10,00 €
- von Sparkassen-Fonds und eigenen IHS
unentgeltlich
5.3 Transaktionsleistungen
An- und Verkauf von Wertpapieren
- Eigene Kosten
Classic Depot
Aktien, Optionsscheinen,
aktienähnlichen Werten, Fonds
über die Börse
- Festverzinslichen Wertpapieren
- Investmentanteilen der DEKA
-
-
Investmentanteilen
(organisationsfremd)
Direct Brokerage
- Aktien, Optionsscheinen,
aktienähnlichen Werten, Fonds
über die Börse
- Festverzinslichen Wertpapieren
0,70 % vom Kurswert, zzgl.
12,50 €
Mindestpreis
20,00 € je Abrechnung
0,40 % vom Kurswert, zzgl. 12,50 €
20,00 € je Abrechnung
Kauf = netto Ausgabepreis
Verkauf = Rücknahmepreis
Kauf = netto Ausgabepreis
Verkauf = Rücknahmepreis abzüglich
0,70 % Provision zzgl.
12,50 €
20,00 € je Abrechnung
0,25 % vom Kurswert, zzgl.
10,00 €
0,25 % vom Kurswert, zzgl.
10,00 €
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A.
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft,
Safes/Verwahrstücke, Sonstiges)
Stand: 1. September 2014
-
Investmentanteilen der DEKA
-
Investmentanteilen
(organisationsfremd)
Kauf = netto Ausgabepreis
Verkauf = Rücknahmepreis
Kauf = netto Ausgabepreis
Verkauf = Rücknahmepreis abzüglich
0,25 % Provision zzgl.
10,00 €
Limits – Nichtausführung und Änderung
je Auftrag
Mindestpreis
5,00 €
- Fremdkosten in- und ausländische Börsen, sonstige Handelsplätze
Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je
nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder
auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen.
- Umlagegebühr
Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr
an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig.
Kapitaltransaktionen
Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot; Optionsscheinausübung
Bezugsrechte und Spitzenregulierungen
6,00 €
5.4 Ersatz von Aufwendungen
Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Hinweis:
Bei der Vermittlung von Geschäften mit Verbundunternehmen erhält die Sparkasse von ihrem jeweiligen
Vertragspartner Vermittlungs- und/oder Bestandsprovisionen. Nähere Erläuterungen erhalten Sie auf
Wunsch von Ihren Anlageberatern.
6. SAFES/VERWAHRSTÜCKE
Mietpreis für Safes (pro Jahr)
bis 9.000 ccm
bis 12.000 ccm
bis 18.000 ccm
bis 24.000 ccm
bis 36.000 ccm
bis 72.000 ccm
bis 120.000 ccm
bis 144.000 ccm
25,00 €
30,00 €
40,00 €
50,00 €
65,00 €
80,00 €
100,00 €
110,00 €
incl. MWSt.
incl. MWSt.
incl. MWSt.
incl. MWSt.
incl. MWSt.
incl. MWSt.
incl. MWSt.
incl. MWSt.
Sparkassenbuchschließfach (pro Jahr)
10,00 €
Einlagerung von Verwahrstücken
- bis zu 4 Wochen
- je angefangene weitere 4 Wochen
15,00 € incl. MWSt.
10,00 € incl. MWSt.
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A.
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft,
Safes/Verwahrstücke, Sonstiges)
Stand: 1. Januar 2015
7. SONSTIGES
7.1 Erträgnisaufstellung 1
Zinsbescheinigungen und Saldenbestätigung - je Konto -
8,00 €
7.2 Auf Wunsch des Kunden vorgenommene
- Telefonate
- Telefaxe (je Seite)
- Fernschreiben (je Seite)
- Fotokopien (je Seite)
- Portokosten
- Einschreiben
- Nachforschungen
- zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen
(soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht)
- sonstige Nachforschungen (je nach Arbeitsaufwand)
(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
unentgeltlich
1,25 €
1,25 €
0,30 €
0,90 €
2,15 € zzgl. Portokosten
unentgeltlich
siehe Pkt. 7.7
7.3 Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
Duplikate von Erträgnisaufstellung
7.4 Ermittlung einer neuen Kundenadresse
1,00 € /Posten, mind.
10,00 €
10,00 €
7.5 Bankauskunft im Auftrag des Kunden
-
Auskünfte gegenüber dem Sozialamt, der Agentur für Arbeit und den
Grundsicherungsbehörden
a) Vermögensbescheinigung zu zwei Stichtagen
unentgeltlich
b) Vermögensbescheinigung zu mehr als zwei Stichtagen
10,00 €
c) Fremdmittelbescheinigung
10,00 €
-
Auskunftsanfragen durch Agenturen für Arbeit bzw. ServiceAgenturen gem. § 60 II. Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) direkt an
die Sparkasse
-
Auskunftsersuchen gem. § 117 Abs. 3 Satz 2 SGB XII i.V.m.
§ 21 Abs. 3 Satz 4 SGB X und § 22 JVEG
17,00 € pro Stunde
-
Auskunftserteilung gegenüber Sparkassen, Kreditinstituten,
Kreditkartengesellschaften, fremden Leasinggesellschaften und
Direktbanken
25,00 €
- umfassende Auskünfte mit größerem Arbeitsaufwand
8,50 €
35,00 € pro Stunde
zzgl. MWSt.
7.6 Bankbürgschaft (Aval)
Inanspruchnahme von Bürgschaften
12,50 €
Detaillierte Informationen zu den Preisen von Bankbürgschaften können Sie gerne bei Ihrem Kundenberater erfragen.
7.7 Sonstiges
Erbabwicklung (im üblichen Umfang)
unentgeltlich
Kostenerstattung für eine Arbeitsstunde bei umfangreichen Arbeiten für den Kunden (vorherige Vereinbarung; soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
- allgemein
35,00 € pro Stunde zzgl. MWSt.
- Beratungen, Programmeinweisungen (jedoch keine
Erstinstallation) im Rahmen Electronic Banking
50,00 € pro Stunde zzgl. MWSt.
1
Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich.
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B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten
(Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Auszahlungen) sowie beim
Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Stand: 1. August 2014
DIENSTLEISTUNG
I. Girokonten
1.1 Preismodelle für Privatgirokonten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonten)
Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen.
- GiroKlassik / Bürgerkonto
Grundpreis p. M.
3,00 €
je beleghaftem Posten
0,30 €
je SB-Posten
0,20 €
- GiroKompakt – incl. 50 Freiposten
Grundpreis p. M.
7,00 €
jeder weitere Posten
0,30 €
- GiroDirekt – incl. 50 beleglose Freiposten
Grundpreis p. M.
4,00 €
jeder weitere beleglose Posten
0,20 €
Beleghafte Scheckeinreichungen und Überweisungen
Durch Mitarbeiter ausgefüllte Überweisungen
Daueraufträge eröffnen, ändern, löschen
- am Schalter
Rückruf von Daueraufträgen
EURO-Expresszahlung online (Annahmezeit bis 16:00 Uhr)
(nur GiroDirekt)
1,00 €
zusätzlich
1,00 €
(nur GiroDirekt)
im Grundpreis enthalten
1,50 €
3,00 €
7,50 € je Posten
1.2 Preismodell für Geschäftsgirokonten
Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen.
GiroFirm
Grundpreis p. M.
4,00 €
(incl. Kontoführung, SparkassenCard, Auszüge am KAD, Teilnahme
Online-Banking, Barabhebung am Geldautomat, Bareinzahlung an
institutseigenen Einzahlungsautomaten, Dauerauftragsbearbeitung, Versorgung mit Wechselgeld in kleineren Mengen)
zusätzlich bepreiste Leistungen:
Leistungsgruppe 1
0,10 € je Posten
(Online-Überweisung/Lastschrift)
Leistungsgruppe 2
0,15 € je Posten
(Überweisungseingänge und Lastschrifteinlösungen,
Darlehensraten, Entgelte für Finanzdienstleistungen)
Leistungsgruppe 3
0,30 € je Posten
(Geldkarte laden, Ausführung Dauerauftrag)
Leistungsgruppe 4
1,00 € je Posten
(Kassenauszahlung, Kassen-/Nachttresoreinzahlung, papiergebundene Überweisung [bei Sammlern: 1. Posten 1,00 €, jeder
weitere Posten 0,30 €], Scheckeinreichung, Scheckausstellung,
Sortenan- und Sortenverkauf)
Durch Mitarbeiter ausgefüllte Überweisungen
P1-Eilzahlung über ELKO-System
EURO-Expresszahlung online (Annahmezeit bis 16:00 Uhr)
Versorgung mit Wechselgeld in größeren Mengen
zusätzlich
1,00 €
5,00 €
7,50 € je Posten
Einzelbepreisung je
nach Aufwand
Die Entgelte für Kontoführung verstehen sich ab 01.01.2011 grundsätzlich als Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Steht dem Kontoinhaber kein Recht auf Vorsteuerabzug zu, handelt es sich um umsatzsteuerbefreite
Finanzdienstleistungen.
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B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten
(Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Auszahlungen) sowie beim
Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Stand: 15. April 2015
2. Kontoauszug (pro Vorgang)
Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form,
Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren
Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über
das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang)
- Tagesauszug
- bei Postversand
- bei Abholung in der Geschäftsstelle
- Wochenauszug
- bei Postversand
- bei Abholung in der Geschäftsstelle
- Monatsauszug
- bei Postversand
- bei Abholung in der Geschäftsstelle
unentgeltlich
indiv. Vereinbarung
entfällt
indiv. Vereinbarung
entfällt
indiv. Vereinbarung
entfällt
Postversand von am Kontoauszugdrucker nach 90 Tagen nicht abgerufenen
Kontoauszügen und Rechnungsabschlüsse (alternativ erfolgt der Versand
nach 200 nicht dokumentierten Kontoumsätzen)
Postversand von im elektronischen Postfach nach 45 Tagen nicht abgerufenen
Kontoauszügen und Rechnungsabschlüsse
0,62 €
unentgeltlich
Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (nach Arbeitsaufwand)
(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
- bei Postversand
- bei Abholung in der Geschäftsstelle
ab 1,50 €
ab 1,50 €
zzgl. Porto
Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich.
Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen2. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann
die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden.
II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden
1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse 3
1.1 Name und Anschrift der Sparkasse
Sparkasse Nienburg, Goetheplatz 4, 31582 Nienburg
1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde
Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde:
Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main
Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu)
Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und
Marie-Curie-Str. 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de)
2
3
Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften,
Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments.
Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem
Kontoauszug.
Blatt 9 von 21
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten
(Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Auszahlungen) sowie beim
Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Stand: 15. April 2015
1.3 Eintrag im Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRA 21724
1.4 Vertragssprache
Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch.
1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank
Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten.
Die Sparkasse Nienburg unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an
allen Werktagen, mit Ausnahme von
- Sonnabenden sowie dem 24. und 31. Dezember
Annahmezeiten (Cut-Off-Zeiten):
(sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind)
Beleggebundene Überweisungsaufträge:
Bis Ende der Geschäftsöffnungszeiten unserer Geschäftsstellen. Die Öffnungszeiten finden Sie im Eingangsbereich der jeweiligen Geschäftsstelle und im Internet unter www.sparkasse-nienburg.de. Abweichend werden die Briefkästen, sofern nicht anderes angegeben, eine Stunde vor Ende der Schalteröffnungszeiten
geleert.
Beleglose Überweisungsaufträge:
19:00 Uhr
Geht der Überweisungsauftrag nach den genannten Zeitpunkten ein, so gilt der Überweisungsauftrag im
Hinblick auf die Bestimmung der Ausführungsfrist erst als am darauffolgenden Geschäftstag zugegangen.
1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung
1. der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen,
2. der §§ 491 bis 509 des BGB (Verbraucherdarlehen),
3. oder der §§ 675c bis 676c des BGB (Zahlungsdienste),
4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.09.2009 über
grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/
2001 oder
5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.03.2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009.
kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet:
Deutsche Bundesbank
Schlichtungsstelle
60047 Frankfurt am Main, Postfach 11 12 32
Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband Niedersachsen anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten:
Sparkassenverband Niedersachsen
Schlichtungsstelle
30159 Hannover, Schiffgraben 6 – 8.
Näheres regelt die Schlichtungsordnung der Schlichtungsstelle des Sparkassenverbandes Niedersachsen,
die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.
Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676 c des BGB oder
Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum BGB kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn, eingelegt werden.
Blatt 10 von 21
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten
(Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Auszahlungen) sowie beim
Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Stand: 1. Januar 2015
2. Überweisungen
2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
(EWR) 4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen 5
2.1.1 Überweisungsauftrag
a)
Annahmefrist für Überweisungen
Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Nienburg ergeben sich aus Ziffer II. 1.5.
b)
Ausführungsfrist
Die Sparkasse Nienburg ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:
- Überweisung in Euro
Belegloser Überweisungsauftrag 6
max. 1 Geschäftstage
Beleghafter Überweisungsauftrag 7
- Überweisungen in anderen EWR_Währungen
Belegloser Überweisungsauftrag 6
Beleghafter Überweisungsauftrag 7
max. 2 Geschäftstage
max. 4 Geschäftstage
max. 4 Geschäftstage
Die Geschäftstage der Sparkasse Nienburg ergeben sich aus Ziffer II. 1.5.
c)
Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
aa) Überweisung in der Kontowährung
Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt folgende Entgelte:
Überweisungsart
Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb
der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung)
Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen
anderen Zahlungsdienstleister (SEPAÜberweisung)
Euro-Expresszahlung online
Überweisungsmodalitäten
je Überweisung vom Girokonto
per
Eilüberbeleghafte
beleglose
per
weisung
Überweisung7 Überweisung6 Dauerauftrag
Postenpreis je Kontomodell s. B.I.1.1 Privatgirokonten und B.I.1.2 Geschäftsgirokonten
je Überweisung per
Zahlschein
17,50 €
7,50 €
17,50 €
7,50 €
------
------
Hinweis:
Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit
dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer B.I.1.1 „Preismodelle für Privatgirokonten“ und B.I.1.2 „Preismodell für Geschäftsgirokonten“).
4
5
6
7
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland,
Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen,
Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich
von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für
Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ).
Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ.
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B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten
(Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Auszahlungen) sowie beim
Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Stand: 1. März 2014
bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung
Entgeltpflichtiger
Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen:
• 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen
Entgelte (SHARE)
• 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)
Höhe der Entgelte
Entgeltregelung
0
1
Entgelt
siehe Ziffer 2.2.1 bb)
Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben.
d)
Sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags
- bei Postversand
- bei Einstellen in das elektronische Postfach
- bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist
- innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe
- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern
3,00 €
nicht möglich
nicht möglich
10,00 €
10,00 € zzgl. Fremdkosten
Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden
- innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe
10,00 €
- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern
10,00 € zzgl. Fremdkosten
Dauerauftrag:
Einrichtung, Änderung, Löschung (auf Wunsch des Kunden)
Ausführung (abhängig vom Kontomodell)
Änderung durch die NORD/LB
Rückruf (nur Inland)
Eilüberweisung zur Barauszahlung (nur innerhalb der Sparkassenorganisation)
1,50 €
0,30 €
unentgeltlich
3,00 €
17,50 €
(zzgl. 5,00 € für die auszahlende Stelle)
2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften
Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse Nienburg folgende Entgelte berechnet:
Überweisungsgutschrift aus
Entgelt in €
Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der
Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung)
Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung)
Überweisung, die auf eine andere Währung eines
EWR-Mitgliedstaates lautet von einem anderen
Zahlungsdienstleister
Postenpreis je Kontomodell siehe B.I.1.1
Privatgirokonten und B.I.1.2
Geschäftsgirokonten
siehe Ziffer 2.2.2
Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen
bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer B.I.1.1 "Preismodelle für
Privatkonten" und B.I.1.2 „Preismodell für Geschäftsgirokonten“) oder der Überweisende, z.B. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt.
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B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten
(Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Auszahlungen) sowie beim
Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Stand: 1. Februar 2014
2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
(EWR) 8 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 9 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) 10
2.2.1 Überweisungsauftrag
a)
Annahmefrist
Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.
b)
Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
aa) Entgeltpflichtiger
Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen:
• 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen
Entgelte (SHARE)
• 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)
• 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN)
Hinweis:
• Bei der Entgeltweisung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
• Bei der Entgeltweisung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
bb) Höhe der Entgelte
Abwicklung – SHARE - für beleghafte und beleglose Zahlungsaufträge
Geschäftsvorfall
Abwicklungsprovision
unter 1.600,00 €
ab
1.600,00 €
Mindestprovision
7,67 €
1,50 %0
10,23 €
zzgl. 0,25 %0, mind. 1,79 € Courtage bei Fremdwährung sowie 1,60 € für Porto und Auslagen.
Abwicklung – OUR - zusätzlich zu den o.g. Entgelten berechnen wir einen Aufpreis pro Auftrag von:
Geschäftsvorfall
Ausländische Bankspesen
bis
25.000,00 €
20,00 €
über 25.000,00 €
40,00 €
bis
50.000,00 €
über 50.000,00 €
60,00 €
Zahlungen in die Schweiz und Monaco in Euro mit IBAN und BIC (SEPA-Überweisung) sind nur mit der
Entgeltregelung SHARE möglich.
Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung
8
9
10
5,11 €
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland,
Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen,
Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich
von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
z.B. US-Dolar.
Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
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B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten
(Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Auszahlungen) sowie beim
Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Stand: 1. März 2014
cc) Sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags
- bei Postversand
- bei Einstellen in das elektronische Postfach
- bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist
- innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe
- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern
3,00 €
nicht möglich
nicht möglich
10,00 €
10,00 € zzgl. Fremdkosten
Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des
Zahlungsempfängers durch den Kunden
- innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe
entfällt
- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern
10,00 € zzgl. Fremdkosten
Dauerauftrag:
Einrichtung, Änderung, Löschung (auf Wunsch des Kunden)
Ausführung (abhängig vom Kontomodell)
Änderung durch die NORD/LB
Rückruf (nur Inland)
1,50 €
0,30 €
unentgeltlich
3,00 €
2.2.2 Überweisungsgutschriften
a)
Entgeltpflichtiger
Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich:
• 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen
Entgelte (SHARE)
• 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)
• 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN)
Hinweis:
• Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
• Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
b)
Höhe der Entgelte
Bei einer Entgeltweisung „0“ oder „2“ werden von der Sparkasse Nienburg folgende Entgelte berechnet, die
vom Überweisungsbetrag abgezogen werden:
Überweisungsgutschrift
Abwicklung
unter 5.200,00 €
ab
5.200,00 €
bis 10.230,00 €
über 10.230,00 €
--,-- €
--,-- €
--,-- €
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B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten
(Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Auszahlungen) sowie beim
Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Stand: 1. Februar 2014
3. Lastschriften
3.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
(EWR) 11
3.1.1 Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahrens (§ 7c ZAG)
a)
Ausführungsfrist
Die Sparkasse Nienburg ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von
maximal einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse Nienburg ergeben sich aus der Ziffer II. 1.5.
b)
Entgelte
Lastschrifteinlösung (abhängig vom Kontomodell)
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift
- bei Postversand
- bei Einstellen in das elektronische Postfach
- bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker
0,30 €
3,00 €
nicht möglich
nicht möglich
3.1.2 SEPA-Basis-Lastschrift
a)
Ausführungsfrist
Die Sparkasse Nienburg stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
b)
Entgelte bei Lastschrifteinlösungen
Lastschrifteinlösung aus Einreichung von (abhängig vom Kontomodell)
- SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse
- SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister
c)
Sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift
- bei Postversand
- bei Einstellen in das elektronische Postfach
- bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker
0,30 €
0,30 €
3,00 €
nicht möglich
nicht möglich
3.1.3 SEPA-Firmen-Lastschrift
a)
Ausführungsfrist
Die Sparkasse Nienburg stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
b)
Entgelte bei Lastschrifteinlösungen
Lastschrifteinlösung aus Einreichung von (abhängig vom Kontomodell)
- SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse
- SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister
c)
Sonstige Entgelte
Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandats
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift
- bei Postversand
- bei Einstellen in das elektronische Postfach
- bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker
11
0,15 €
0,15 €
unentgeltlich
3,00 €
nicht möglich
nicht möglich
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland,
Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen,
Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich
von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
Blatt 15 von 21
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten
(Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Auszahlungen) sowie beim
Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Stand: 1. Februar 2014
3.2 Lastschriften aus weiteren Staaten
a)
Ausführungsfrist
Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt.
3.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift
a)
b)
Entgelte bei Lastschrifteinlösungen
Lastschrifteinlösung aus Einreichung von
- Monaco
- Schweiz
Sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift
- bei Postversand
- bei Einstellen in das elektronische Postfach
- bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker
0,30 €
0,30 €
3,00 €
nicht möglich
nicht möglich
3.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift
a)
b)
Entgelte bei Lastschrifteinlösungen
Lastschrifteinlösung aus Einreichung von
- Monaco
- Schweiz
0,15 €
0,15 €
Sonstige Entgelte
Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandats
unentgeltlich
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift
- bei Postversand
- bei Einstellen in das elektronische Postfach
- bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker
3,00 €
nicht möglich
nicht möglich
3.3 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften
3.3.1 SEPA-Basis-Lastschriften („CORE“-Verfahren):
bei Erst-, Einmal- und Einmallastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 6 Geschäftstage bis
16:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift.
bei Folgelastschrifen frühestens 14 Kalendertage und spätestens 3 Geschäftstage bis 16:00 Uhr vor Fälligkeit
der SEPA-Basis-Lastschrift.
3.3.2 SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist („COR1“-Verfahren):
bei Erst-, Einmal- und Einmallastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis
16:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift.
3.3.3 SEPA-Firmen-Lastschriften:
bei Erst-, Einmal- und Einmallastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis
16:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift.
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B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten
(Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Auszahlungen) sowie beim
Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Stand: 11. Dezember 2014
4. Kartengestützter Zahlungsverkehr
4.1 Kreditkarten
Jahresgebühren
Erforderlicher Umsatz je Kartenjahr
2.500,-- €
unter 2.500,-- € bis 4.999,-- €
ab 5.000,-- €
20,00 €
10,00 €
0,00 €
15,00 €
7,50 €
0,00 €
MasterCard Standard / Business / Business One
Umsatzabhängiger Jahrespreis
- Hauptkarte (jährlich)
- Zusatzkarte (jährlich)
MasterCard Gold / Business Gold / Business One Gold
Erforderlicher Umsatz je Kartenjahr
4.000,-- €
unter 4.000,-- € bis 7.499,-- €
ab 7.500,-- €
65,00 €
32,50 €
0,00 €
45,00 €
22,50 €
0,00 €
Umsatzabhängiger Jahrespreis
- Hauptkarte (jährlich)
- Zusatzkarte (jährlich)
MasterCard Platinum
Umsatzabhängiger Jahrespreis
- Hauptkarte (jährlich)
- Zusatzkarte (jährlich)
Erforderlicher Umsatz je Kartenjahr
15.000,-- €
unter 15.000,-- € bis 19.999,-- €
ab 20.000,-- €
200,00 €
100,00 €
0,00 €
150,00 €
75,00 €
0,00 €
MasterCard Basis
- kein umsatzabhängiger Jahrespreis
20,00 €
Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-) Antrag der Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z.B. Verlust durch den Karteninhaber oder bei Namensänderungen)
mit oder ohne PIN
- nachträgliche Erstellung einer PIN (Karte wurde ursprünglich ohne PIN erstellt)
-
Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 12
Taggleicher Versand der Kreditkarte und PIN (auf Wunsch des Kunden)
20,00 €
7,50 €
Portokosten
12,50 €
Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden
zu vertretende Umstände verursacht) pro Auszug
2,50 €
- bei Postversand
3,30 €
- bei Einstellen in das elektronische Postfach
entfällt
Sperren einer MasterCard auf Veranlassung und im Interesse des Kunden
(Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.)
5,00 €
Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen13
1,0 % vom Umsatz
Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums13
1,0 % vom Umsatz
Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4)
4.2 Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarten)
Debitkarte (jährlich) 14
- Zusatzfunktion „Digitale Signatur“ (jährlich)
12
13
14
7,50 €
20,00 €
Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse
werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt.
Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6 dieses Verzeichnisses.
Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse
Nienburg sind.
Blatt 17 von 21
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten
(Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Auszahlungen) sowie beim
Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Stand: 1. August 2014
Täglicher Verfügungsrahmen 15 SparkassenCard je nach Einsatz 16:
1.000,00 €
• Abheben von Bargeld an eigenen/fremden 17 Geldautomaten und
2.200,00 €
• Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistern
und
• Aufladen der Geldkarte
max. 200,00 € pro Aufladung / 500,00 € pro Tag
Täglicher Verfügungsrahmen Sparkassen-Kundenkarte:
• Abheben von Bargeld an eigenen Geldautomaten
nicht vorgesehen
Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-) Antrag der Kunden
7,50 €
(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z.B. Verlust durch den Karteninhaber
oder bei Namensänderung.)
Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden
5,00 €
(Die Sperranzeige gemäß der Bedingungen für die SparkassenCard/Sparkassen-Kundenkarte und eine
daraufhin erfolgte Sperre sind unentgeltlich.)
Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen
unentgeltlich
• im EWR 18
1,0%,
mind.
1,00
€,
max. 3,00 €
• bei Zahlungen in Fremdwährung
1,0%,
mind.
1,00
€,
max.
3,00 €
• bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR
Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4)
4.3 Geldkarte
Aufladen unserer Geldkarten (bis max. 200,00 €)
• an unseren Ladeterminals
• an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken
• an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister
unentgeltlich
unentgeltlich
1,00 €
Aufladen von Geldkarten anderer Kreditinstitute
• anderer Sparkassen/Landesbanken
• fremder Kreditinstitute
unentgeltlich
1,00 €
Ob und ggf. in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort.
4.4 Barauszahlungen
Barauszahlung an eigene Kunden
mit unserer SparkassenCard
mit unserer MasterCard
mit unserer Visa Card
am Schalter
unentgeltlich
entfällt
3,0 %, mind. 5,00 €
Barauszahlung an Kunden anderer Sparkassen/Landesbanken
mit SparkassenCard
entfällt
mit MasterCard
entfällt
mit Visa Card
15
16
17
18
am Geldautomaten
unentgeltlich
2,0 %, mind. 5,00 €
2,0 %, mind. 5,00 €
unentgeltlich
Die Preise hierfür erfragen Sie
bitte bei Ihrer kontoführenden
Sparkasse/Landesbank.
Die Preise hierfür erfragen Sie bitte bei Ihrer kontoführenden
Sparkasse/Landesbank.
Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum
Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor
dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt,
wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat.
Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde.
Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein.
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland,
Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen,
Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von
Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
Blatt 18 von 21
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten
(Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Auszahlungen) sowie beim
Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Stand: 1. Januar 2015
Barauszahlung an Nicht-Sparkassen-/Landesbankkunden
mit fremder girocard-Karte
mit fremder MasterCard
mit fremder Visa Card 1)
am Schalter
entfällt
entfällt
siehe 2)
am Geldautomaten
4,00 €
siehe 2)
siehe 2)
1)
Verfügungen mit Visa Karten der Volkswagen Bank, Santander Consumer Bank, ING-DiBa, DKB, comdirect bank und TARGOBANK sind
nicht möglich.
2) Ob und ggf. in welcher Höhe Ihre kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort.
Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (Sparkasam Schalter
am Geldautomaten
senCard)
bei teilnehmenden Sparkassen und Landesbanken am entfällt
unentgeltlich
Heimatsparkassenmodell
bei Zahlungsdienstleistern (ZD) im EWR, die ein direktes Kundenentgelt 19 erheben:
- Verfügungen im girocard-System in Euro
entfällt
unentgeltlich
- Verfügungen im Maestro/Cirrus-System in Euro
entfällt
4,00 €
bei Zahlungsdienstleistern (ZD) im EWR, die kein direktes Kundenentgelt 20 erheben:
- Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS,
entfällt
4,00 €
Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro
bei Zahlungsdienstleistern (ZD) im EWR in Fremdwäh- entfällt
4,00 €
rung im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus-System
bei Zahlungsdienstleistern (ZD) außerhalb des EWR
entfällt
4,00 €
im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus-System
mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card)
- im Inland und Ausland
3,0 %, mind. 5,00 €
2,0 %, mind. 5,00 €
Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet.
Barauszahlung einer Eilüberweisung bis 10,0 T€
10,00 €
entfällt
4.5 Ausführungsfrist
Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt
eingehen:
Kartenzahlung im EWR in Euro
max. 1 Geschäftstag
Kartenzahlung im EWR in einer anderen
max. 4 Geschäftstage
EWR-Währung 21 als Euro
Kartenzahlungen außerhalb des EWR,
Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt.
unabhängig von der Währung
Die Geschäftstage der Sparkasse Nienburg ergeben sich aus Ziffer II. 1.5.
4.6 Bareinzahlung
Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter
auf Konten bei uns
auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbank
auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern
5,00 €
7,50 €
7,50 €
Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter II. 2.1.1 b) und
II. 2.2.1 a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen.
Bareinzahlung fremder Kunden
auf Konten bei uns
auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern
19
20
21
5,00 €
7,50 €
Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende Zahlungsdienstleister (ZD) vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten.
In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet.
Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für
Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
Blatt 19 von 21
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten
(Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Auszahlungen) sowie beim
Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Stand: 15. März 2015
5. Online Banking und Electronic Banking
5.1 Online Banking (PIN/TAN/FinTS)
Bereitstellung des Online-Banking Zuganges
- erneute Freischaltung des Online-Banking Zuganges
Bereitstellung von sms-TAN
Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift pro HBCI-Karte (jährlich)
Limitänderung auf Wunsch des Kunden (Tageslimit)
unentgeltlich
3,80 €
unentgeltlich
9,90 €
5,00 €
5.2 Electronic Banking
Zugangsverwaltung für ISDN/FTAM/EBICS
• Einrichtung: Kunden ID
• Einrichtung: zusätzliche Kunden ID
• Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV
• Einrichtung: Teilnehmer ID
• Einrichtung: Konto, incl. UDV-DAT-Segment
• Einrichtung/Änderungen von Auftragstypen
Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden
• Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren
• Kontoinformationen im SWIFT-Format MT 940
• Kontoinformationen im SWIFT-Format MT 940 pro Kunde und je
Übertragungs-/Sicherungsverfahren (z.B. für die DATEV) - monatlich
unentgeltlich
unentgeltlich
unentgeltlich
unentgeltlich
unentgeltlich
unentgeltlich
unentgeltlich
unentgeltlich
3,00 €
5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS
Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen:
Beauftragung mittels FinTS:
• Sammelüberweisung
• Lastschrifteinzug
unentgeltlich
unentgeltlich
Beauftragung mittels FTAM (ELKO bzw. EBICS):
• Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei
• Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei
• Überweisungen
• Lastschrifteinzüge
unentgeltlich
unentgeltlich
unentgeltlich
unentgeltlich
Eilüberweisungen
• mittels FTAM/EBICS als DTE-Auftrag
o pro Datei
o pro Posten
• mittels FTAM/EBICS als DTE-Auftrag eigenes Haus
o pro Datei
o pro Posten
entfällt
5,00 €
entfällt
5,00 €
Blatt 20 von 21
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten
(Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Auszahlungen) sowie beim
Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Stand: 1. April 2015
6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung
Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei
gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich.
Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16
der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card.
Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind im Internet unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar.
III. Scheckverkehr
1.
Allgemein
Scheckeinlösung
Scheckeinzug (Inland)
- Kontomodell GiroDirekt
- sonstige, soweit nicht bereits im Kontomodell enthalten
Scheckvordrucke
Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch
Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre
Bereitstellung eines Bundesbank-Schecks
Wertstellung
• Scheckeinreichung
o eigenes Kreditinstitut
o andere Kreditinstitute
- Eingang Vorbehalten
- Inkasso
• Scheckeinlösung
2.
je Posten
je Posten
je Posten
1,00 €
0,30 €
unentgeltlich
Portokosten
5,00 €
1,0 %0 der Schecksumme, mind. 30,00 €
Buchungstag
2 Geschäftstage nach Buchungstag
entfällt
Grenzüberschreitender Scheckverkehr
a) Scheckzahlungen in das Ausland 22
Abwicklungsgebühr
unter 1.600,00 €
ab 1.600,00 €
7,67 €
1,5 %0, mind. 10,23 €
0,25 %0, mind. 1,79 €
1,60 €
Courtage bei Fremdwährung
sowie Porto / Auslagen
b) Scheckzahlungen aus dem Ausland 22
Ankauf (E.v.) von EUR- oder Fremdwährungsoderschecks
auf das Ausland oder Inland
Abwicklungsgebühr
Courtage bei Fremdwährung
1,5 %0, mind. 15,00 €
0,25 %0, mind. 2,00 €
c) Inkasso von Euro- oder Fremdwährungsorderschecks auf das
Ausland oder Inland (Inkassoprovision)
Courtage bei Fremdwährung
3,0 %0, mind. 20,00 €
0,25 %0, mind. 2,00 €
Rückschecks
Schecksperren (für 6 Monate)
22
0,30 €
2,5 %0, mind. 30,00 €
10,00 € zzgl. Fremdkosten
Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist.
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C.
Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden
und Geschäftskunden
Stand: 1. April 2015
Umrechnungskurse
Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei
gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich.
D.
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und
Geschäftskunden
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung
1. der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen,
2. der §§ 491 bis 509 des BGB (Verbraucherdarlehen),
3. der §§ 675c bis 676c des BGB (Zahlungsdienste),
4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.09.2009 über
grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/
2001 oder
5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.03.2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009.
kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet:
Deutsche Bundesbank
Schlichtungsstelle
Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt am Main
Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse Nienburg besteht für den Kunden zudem
die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband Niedersachsen anzurufen. Das Anliegen ist
schriftlich an folgende Anschrift zu richten:
Sparkassenverband Niedersachsen
Schlichtungsstelle
Schiffgraben 6 – 8
30159 Hannover.
Näheres regelt die Schlichtungsordnung der Schlichtungsstelle des Sparkassenverbandes Niedersachsen,
die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.
Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber
hinaus Beschwerde bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Postfach 12 53
53002 Bonn
eingelegt werden.