Preis- und Leistungsverzeichnis S Gültig ab 1. Mai 2015 Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Die Sparkasse Nienburg kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Blatt 2 von 21 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Stand: 1. Mai 2015 DIENSTLEISTUNG 1. SPARKONTO 1.1 Zusendung Sparkassenbuch unentgeltlich 1.2 Kennwortvereinbarung Vereinbarung eines Kennwortes 15,00 € 1.3 Aufbewahrung eines Sparkassenbuches pro angefangene 30 Tage 1,50 € 1.4 Wertstellung Bareinzahlung Sparkonto Barauszahlung Sparkonto Einzahlungstag Auszahlungstag 1.5 Banksparplan VorsorgePlus (die Preise gelten jeweils pro Vertrag) Auszahlung des Altersvorsorge-Eigenheimbetrages Übertragungsentgelt bei Anbieterwechsel Förderschädliche Beendigung des Vertrages durch Kündigung Regelungen für den Versorgungsausgleich Nacherstellung „Zulagenantrag 75,00 € 100,00 € 75,00 € 100,00 € 8,00 € 1.6 Sonstiges Vermögenswirksames Sparen - vorzeitige sparzulagenschädliche Rückzahlung Eröffnung eines Mietkautionskontos 25,00 € einmalig 30,00 € mind. max. 15,00 € 75,00 € Gebühr für die Bearbeitung von Verlustmeldungen 1 % des Kapitalsaldos (zzgl. evtl. Fremdkosten) Zinsbescheinigungen für Sparkonten maschinelle Erstellung manuelle Bescheinigungen und Zweitschriften je Konto unentgeltlich 8,00 € 2. REISEZAHLUNGSMITTEL Eigener Verkauf von Reiseschecks Verkauf von Reiseschecks über NORD/LB Barauszahlung von Reiseschecks - Euro-Reiseschecks Kunden der Sparkasse Nienburg Kunden anderer Kreditinstitute bis 500,-- € über 500,-- € - fremde Währung Abwicklungsgebühr Rücknahme von bei uns gekauften Fremdwährungsreiseschecks 1,00 % 1,00 % mind. mind. 5,50 € 10,00 € unentgeltlich unentgeltlich 1,00 % der Ankaufsumme max. 100,00 € 12,50 €, zzgl. 0,75 € je Scheck 12,50 €, zzgl. 0,75 € je Scheck Blatt 3 von 21 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Stand: 15. März 2015 3. KONTOÜBERZIEHUNGEN Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 4. SONSTIGE KREDITE Stundung und Aussetzung - bis zu drei Raten - ab vier Raten Ratenänderungen Qualifizierte Finanzierungsbestätigung unentgeltlich 25,00 € 25,00 € 2,0 %0 des Bestätigungsbetrages Entlassung aus persönlicher Schuldhaft Persönliche und/oder dingliche Schuldübernahme 27,50 € je Konto 1 % auf den Restschuldbetrag max. 275,00 € Überziehungskredit Privatkunden / Referenzzinssatz - Zinssatz für Dispositionskredite - Zinssatz für sonstige Kontoüberziehungen 9,65 % 14,40 % (Kontoüberziehung ist die vorübergehende Überziehung des laufenden Kontos ohne zugesagte Dispositionslinie oder über die zugesagte Dispositionslinie hinaus) - Referenzzinssatz (Stand: 10.02.2015) 0,40 % Verfahren der Zinsanpassung für Privatkunden: Die Zinsanpassung richtet sich nach einer Veränderung des Referenzzinssatzes. Referenzzinssatz ist der von der Deutschen Bundesbank in ihrem Monatsbericht unter „Kapitalmarktstatistik: II. Festverzinsliche Wertpapiere inländischer Emittenten, 7b) Umlaufrendite nach Wertpapieren“ veröffentlichte Monatsdurchschnitt der Umlaufrendite für „Anleihen der öffentlichen Hand“. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Sparkasse Nienburg regelmäßig zum 10.02., 10.05., 10.08. und 10.11. jeden Jahres überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mehr als 0,25 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Zinsanpassung verändert, sinkt oder steigt der Vertragszins um ebenso viele Prozentpunkte mit Wirkung zum 15. des Folgemonats. Der Kreditnehmer wird über die Zinsanpassung informiert. Diese Information kann auf dem Kontoauszug für das Konto erfolgen, über das der Kredit in Anspruch genommen wird bzw. die laufenden Teilbeträge abgebucht werden. Bonitätsabhängig ist ein Aufschlag auf die o.g. Standardkonditionen für Dispositionskredite und sonstige Kontoüberziehungen möglich. 5. WERTPAPIERE 5.1 Depotleistungen Depotpreis - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestandes am Jahresende Girosammelverwahrung/Streifbandverwahrung - Schuldverschreibungen 0,125 % vom Nennwert - Aktien, Investmentzertifikate 0,125 % vom Kurswert - Sonstige Werte ohne Kurswert 5,00 € pro Posten Mindestpreis 15,00 € pro Depot 5,00 € pro Posten Wertpapierrechnung (ausländische Werte) - Schuldverschreibungen 0,125 % vom Nennwert - Aktien, Investmentzertifikate 0,400 % vom Kurswert - Sonstige Werte ohne Kurswert 5,00 € pro Posten Mindestpreis 15,00 € pro Depot 5,00 € pro Posten Blatt 4 von 21 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Stand: 1. September 2014 Sonderleistungen auf Wunsch des Kunden - Depotaufstellung, Ersatzsteuerbescheinigung etc. - Wertpapierübertragungen - Beachtung von Postverboten - Depotausbuchung wertloser Papiere (incl. Fremdkosten) - Vorabbefreiung/Rückerstattung ausländischer Quellensteuer (zzgl. Fremdkosten) 10,00 € unentgeltlich 5,00 € 27,50 € 15,00 € je Aufstellung je Vorgang je Vorgang je Vorgang Depotübertragung nur fremde Kosten (bei Überträgen außerhalb der Sparkasse werden die Depotpreise anteilig berechnet [incl. des Übertragungsmonats]) Jahressteuerbescheinigung unentgeltlich 5.2 Effektive Stücke Einlieferung ins Depot bei der Sparkasse - inländische Wertpapiere - ausländische Wertpapiere - Durchführung von Umtausch/Bogenerneuerung/Stückeverzeichnis Auslieferung in- oder ausländischer Wertpapiere 75,00 € 75,00 € 75,00 € 75,00 € Einlieferung von Deka-Papieren ins DekaBank-Depot - inländische Wertpapiere - ausländische Wertpapiere Auslieferung in- oder ausländischer Wertpapiere 40,00 € pro Posten 40,00 € pro Posten 75,00 € pro Posten Einlösung von fälligen Wertpapieren am Schalter - von fremden Emittenten - von Sparkassen-Fonds und eigenen IHS pro Posten pro Posten pro Posten pro Posten 5,00 € pro Kupon/Stück unentgeltlich Mindestpreis Einlösung von fälligen Zins- und Dividendenscheinen am Schalter (vom Bruttobetrag) - von fremden Emittenten 1,00 % 10,00 € - von Sparkassen-Fonds und eigenen IHS unentgeltlich 5.3 Transaktionsleistungen An- und Verkauf von Wertpapieren - Eigene Kosten Classic Depot Aktien, Optionsscheinen, aktienähnlichen Werten, Fonds über die Börse - Festverzinslichen Wertpapieren - Investmentanteilen der DEKA - - Investmentanteilen (organisationsfremd) Direct Brokerage - Aktien, Optionsscheinen, aktienähnlichen Werten, Fonds über die Börse - Festverzinslichen Wertpapieren 0,70 % vom Kurswert, zzgl. 12,50 € Mindestpreis 20,00 € je Abrechnung 0,40 % vom Kurswert, zzgl. 12,50 € 20,00 € je Abrechnung Kauf = netto Ausgabepreis Verkauf = Rücknahmepreis Kauf = netto Ausgabepreis Verkauf = Rücknahmepreis abzüglich 0,70 % Provision zzgl. 12,50 € 20,00 € je Abrechnung 0,25 % vom Kurswert, zzgl. 10,00 € 0,25 % vom Kurswert, zzgl. 10,00 € Blatt 5 von 21 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Stand: 1. September 2014 - Investmentanteilen der DEKA - Investmentanteilen (organisationsfremd) Kauf = netto Ausgabepreis Verkauf = Rücknahmepreis Kauf = netto Ausgabepreis Verkauf = Rücknahmepreis abzüglich 0,25 % Provision zzgl. 10,00 € Limits – Nichtausführung und Änderung je Auftrag Mindestpreis 5,00 € - Fremdkosten in- und ausländische Börsen, sonstige Handelsplätze Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. - Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. Kapitaltransaktionen Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot; Optionsscheinausübung Bezugsrechte und Spitzenregulierungen 6,00 € 5.4 Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Hinweis: Bei der Vermittlung von Geschäften mit Verbundunternehmen erhält die Sparkasse von ihrem jeweiligen Vertragspartner Vermittlungs- und/oder Bestandsprovisionen. Nähere Erläuterungen erhalten Sie auf Wunsch von Ihren Anlageberatern. 6. SAFES/VERWAHRSTÜCKE Mietpreis für Safes (pro Jahr) bis 9.000 ccm bis 12.000 ccm bis 18.000 ccm bis 24.000 ccm bis 36.000 ccm bis 72.000 ccm bis 120.000 ccm bis 144.000 ccm 25,00 € 30,00 € 40,00 € 50,00 € 65,00 € 80,00 € 100,00 € 110,00 € incl. MWSt. incl. MWSt. incl. MWSt. incl. MWSt. incl. MWSt. incl. MWSt. incl. MWSt. incl. MWSt. Sparkassenbuchschließfach (pro Jahr) 10,00 € Einlagerung von Verwahrstücken - bis zu 4 Wochen - je angefangene weitere 4 Wochen 15,00 € incl. MWSt. 10,00 € incl. MWSt. Blatt 6 von 21 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Stand: 1. Januar 2015 7. SONSTIGES 7.1 Erträgnisaufstellung 1 Zinsbescheinigungen und Saldenbestätigung - je Konto - 8,00 € 7.2 Auf Wunsch des Kunden vorgenommene - Telefonate - Telefaxe (je Seite) - Fernschreiben (je Seite) - Fotokopien (je Seite) - Portokosten - Einschreiben - Nachforschungen - zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) - sonstige Nachforschungen (je nach Arbeitsaufwand) (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) unentgeltlich 1,25 € 1,25 € 0,30 € 0,90 € 2,15 € zzgl. Portokosten unentgeltlich siehe Pkt. 7.7 7.3 Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Duplikate von Erträgnisaufstellung 7.4 Ermittlung einer neuen Kundenadresse 1,00 € /Posten, mind. 10,00 € 10,00 € 7.5 Bankauskunft im Auftrag des Kunden - Auskünfte gegenüber dem Sozialamt, der Agentur für Arbeit und den Grundsicherungsbehörden a) Vermögensbescheinigung zu zwei Stichtagen unentgeltlich b) Vermögensbescheinigung zu mehr als zwei Stichtagen 10,00 € c) Fremdmittelbescheinigung 10,00 € - Auskunftsanfragen durch Agenturen für Arbeit bzw. ServiceAgenturen gem. § 60 II. Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) direkt an die Sparkasse - Auskunftsersuchen gem. § 117 Abs. 3 Satz 2 SGB XII i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 4 SGB X und § 22 JVEG 17,00 € pro Stunde - Auskunftserteilung gegenüber Sparkassen, Kreditinstituten, Kreditkartengesellschaften, fremden Leasinggesellschaften und Direktbanken 25,00 € - umfassende Auskünfte mit größerem Arbeitsaufwand 8,50 € 35,00 € pro Stunde zzgl. MWSt. 7.6 Bankbürgschaft (Aval) Inanspruchnahme von Bürgschaften 12,50 € Detaillierte Informationen zu den Preisen von Bankbürgschaften können Sie gerne bei Ihrem Kundenberater erfragen. 7.7 Sonstiges Erbabwicklung (im üblichen Umfang) unentgeltlich Kostenerstattung für eine Arbeitsstunde bei umfangreichen Arbeiten für den Kunden (vorherige Vereinbarung; soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - allgemein 35,00 € pro Stunde zzgl. MWSt. - Beratungen, Programmeinweisungen (jedoch keine Erstinstallation) im Rahmen Electronic Banking 50,00 € pro Stunde zzgl. MWSt. 1 Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich. Blatt 7 von 21 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Auszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Stand: 1. August 2014 DIENSTLEISTUNG I. Girokonten 1.1 Preismodelle für Privatgirokonten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonten) Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen. - GiroKlassik / Bürgerkonto Grundpreis p. M. 3,00 € je beleghaftem Posten 0,30 € je SB-Posten 0,20 € - GiroKompakt – incl. 50 Freiposten Grundpreis p. M. 7,00 € jeder weitere Posten 0,30 € - GiroDirekt – incl. 50 beleglose Freiposten Grundpreis p. M. 4,00 € jeder weitere beleglose Posten 0,20 € Beleghafte Scheckeinreichungen und Überweisungen Durch Mitarbeiter ausgefüllte Überweisungen Daueraufträge eröffnen, ändern, löschen - am Schalter Rückruf von Daueraufträgen EURO-Expresszahlung online (Annahmezeit bis 16:00 Uhr) (nur GiroDirekt) 1,00 € zusätzlich 1,00 € (nur GiroDirekt) im Grundpreis enthalten 1,50 € 3,00 € 7,50 € je Posten 1.2 Preismodell für Geschäftsgirokonten Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen. GiroFirm Grundpreis p. M. 4,00 € (incl. Kontoführung, SparkassenCard, Auszüge am KAD, Teilnahme Online-Banking, Barabhebung am Geldautomat, Bareinzahlung an institutseigenen Einzahlungsautomaten, Dauerauftragsbearbeitung, Versorgung mit Wechselgeld in kleineren Mengen) zusätzlich bepreiste Leistungen: Leistungsgruppe 1 0,10 € je Posten (Online-Überweisung/Lastschrift) Leistungsgruppe 2 0,15 € je Posten (Überweisungseingänge und Lastschrifteinlösungen, Darlehensraten, Entgelte für Finanzdienstleistungen) Leistungsgruppe 3 0,30 € je Posten (Geldkarte laden, Ausführung Dauerauftrag) Leistungsgruppe 4 1,00 € je Posten (Kassenauszahlung, Kassen-/Nachttresoreinzahlung, papiergebundene Überweisung [bei Sammlern: 1. Posten 1,00 €, jeder weitere Posten 0,30 €], Scheckeinreichung, Scheckausstellung, Sortenan- und Sortenverkauf) Durch Mitarbeiter ausgefüllte Überweisungen P1-Eilzahlung über ELKO-System EURO-Expresszahlung online (Annahmezeit bis 16:00 Uhr) Versorgung mit Wechselgeld in größeren Mengen zusätzlich 1,00 € 5,00 € 7,50 € je Posten Einzelbepreisung je nach Aufwand Die Entgelte für Kontoführung verstehen sich ab 01.01.2011 grundsätzlich als Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Steht dem Kontoinhaber kein Recht auf Vorsteuerabzug zu, handelt es sich um umsatzsteuerbefreite Finanzdienstleistungen. Blatt 8 von 21 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Auszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Stand: 15. April 2015 2. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) - Tagesauszug - bei Postversand - bei Abholung in der Geschäftsstelle - Wochenauszug - bei Postversand - bei Abholung in der Geschäftsstelle - Monatsauszug - bei Postversand - bei Abholung in der Geschäftsstelle unentgeltlich indiv. Vereinbarung entfällt indiv. Vereinbarung entfällt indiv. Vereinbarung entfällt Postversand von am Kontoauszugdrucker nach 90 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsabschlüsse (alternativ erfolgt der Versand nach 200 nicht dokumentierten Kontoumsätzen) Postversand von im elektronischen Postfach nach 45 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsabschlüsse 0,62 € unentgeltlich Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (nach Arbeitsaufwand) (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand - bei Abholung in der Geschäftsstelle ab 1,50 € ab 1,50 € zzgl. Porto Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen2. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse 3 1.1 Name und Anschrift der Sparkasse Sparkasse Nienburg, Goetheplatz 4, 31582 Nienburg 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu) Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de) 2 3 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. Blatt 9 von 21 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Auszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Stand: 15. April 2015 1.3 Eintrag im Handelsregister Amtsgericht Walsrode HRA 21724 1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse Nienburg unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden sowie dem 24. und 31. Dezember Annahmezeiten (Cut-Off-Zeiten): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) Beleggebundene Überweisungsaufträge: Bis Ende der Geschäftsöffnungszeiten unserer Geschäftsstellen. Die Öffnungszeiten finden Sie im Eingangsbereich der jeweiligen Geschäftsstelle und im Internet unter www.sparkasse-nienburg.de. Abweichend werden die Briefkästen, sofern nicht anderes angegeben, eine Stunde vor Ende der Schalteröffnungszeiten geleert. Beleglose Überweisungsaufträge: 19:00 Uhr Geht der Überweisungsauftrag nach den genannten Zeitpunkten ein, so gilt der Überweisungsauftrag im Hinblick auf die Bestimmung der Ausführungsfrist erst als am darauffolgenden Geschäftstag zugegangen. 1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der §§ 491 bis 509 des BGB (Verbraucherdarlehen), 3. oder der §§ 675c bis 676c des BGB (Zahlungsdienste), 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.09.2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/ 2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.03.2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009. kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle 60047 Frankfurt am Main, Postfach 11 12 32 Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband Niedersachsen anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Sparkassenverband Niedersachsen Schlichtungsstelle 30159 Hannover, Schiffgraben 6 – 8. Näheres regelt die Schlichtungsordnung der Schlichtungsstelle des Sparkassenverbandes Niedersachsen, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676 c des BGB oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum BGB kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn, eingelegt werden. Blatt 10 von 21 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Auszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Stand: 1. Januar 2015 2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen 5 2.1.1 Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Nienburg ergeben sich aus Ziffer II. 1.5. b) Ausführungsfrist Die Sparkasse Nienburg ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 6 max. 1 Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag 7 - Überweisungen in anderen EWR_Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 2 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse Nienburg ergeben sich aus Ziffer II. 1.5. c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt folgende Entgelte: Überweisungsart Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPAÜberweisung) Euro-Expresszahlung online Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto per Eilüberbeleghafte beleglose per weisung Überweisung7 Überweisung6 Dauerauftrag Postenpreis je Kontomodell s. B.I.1.1 Privatgirokonten und B.I.1.2 Geschäftsgirokonten je Überweisung per Zahlschein 17,50 € 7,50 € 17,50 € 7,50 € ------ ------ Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer B.I.1.1 „Preismodelle für Privatgirokonten“ und B.I.1.2 „Preismodell für Geschäftsgirokonten“). 4 5 6 7 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ. Blatt 11 von 21 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Auszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Stand: 1. März 2014 bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: • 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) • 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Entgeltregelung 0 1 Entgelt siehe Ziffer 2.2.1 bb) Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. d) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand - bei Einstellen in das elektronische Postfach - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 3,00 € nicht möglich nicht möglich 10,00 € 10,00 € zzgl. Fremdkosten Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 € - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 € zzgl. Fremdkosten Dauerauftrag: Einrichtung, Änderung, Löschung (auf Wunsch des Kunden) Ausführung (abhängig vom Kontomodell) Änderung durch die NORD/LB Rückruf (nur Inland) Eilüberweisung zur Barauszahlung (nur innerhalb der Sparkassenorganisation) 1,50 € 0,30 € unentgeltlich 3,00 € 17,50 € (zzgl. 5,00 € für die auszahlende Stelle) 2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse Nienburg folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Entgelt in € Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Postenpreis je Kontomodell siehe B.I.1.1 Privatgirokonten und B.I.1.2 Geschäftsgirokonten siehe Ziffer 2.2.2 Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer B.I.1.1 "Preismodelle für Privatkonten" und B.I.1.2 „Preismodell für Geschäftsgirokonten“) oder der Überweisende, z.B. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. Blatt 12 von 21 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Auszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Stand: 1. Februar 2014 2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 8 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 9 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) 10 2.2.1 Überweisungsauftrag a) Annahmefrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: • 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) • 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) • 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: • Bei der Entgeltweisung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. • Bei der Entgeltweisung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Höhe der Entgelte Abwicklung – SHARE - für beleghafte und beleglose Zahlungsaufträge Geschäftsvorfall Abwicklungsprovision unter 1.600,00 € ab 1.600,00 € Mindestprovision 7,67 € 1,50 %0 10,23 € zzgl. 0,25 %0, mind. 1,79 € Courtage bei Fremdwährung sowie 1,60 € für Porto und Auslagen. Abwicklung – OUR - zusätzlich zu den o.g. Entgelten berechnen wir einen Aufpreis pro Auftrag von: Geschäftsvorfall Ausländische Bankspesen bis 25.000,00 € 20,00 € über 25.000,00 € 40,00 € bis 50.000,00 € über 50.000,00 € 60,00 € Zahlungen in die Schweiz und Monaco in Euro mit IBAN und BIC (SEPA-Überweisung) sind nur mit der Entgeltregelung SHARE möglich. Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung 8 9 10 5,11 € EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. z.B. US-Dolar. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Blatt 13 von 21 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Auszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Stand: 1. März 2014 cc) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand - bei Einstellen in das elektronische Postfach - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 3,00 € nicht möglich nicht möglich 10,00 € 10,00 € zzgl. Fremdkosten Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe entfällt - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 € zzgl. Fremdkosten Dauerauftrag: Einrichtung, Änderung, Löschung (auf Wunsch des Kunden) Ausführung (abhängig vom Kontomodell) Änderung durch die NORD/LB Rückruf (nur Inland) 1,50 € 0,30 € unentgeltlich 3,00 € 2.2.2 Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: • 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) • 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) • 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: • Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. • Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung „0“ oder „2“ werden von der Sparkasse Nienburg folgende Entgelte berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Überweisungsgutschrift Abwicklung unter 5.200,00 € ab 5.200,00 € bis 10.230,00 € über 10.230,00 € --,-- € --,-- € --,-- € Blatt 14 von 21 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Auszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Stand: 1. Februar 2014 3. Lastschriften 3.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 11 3.1.1 Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahrens (§ 7c ZAG) a) Ausführungsfrist Die Sparkasse Nienburg ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von maximal einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse Nienburg ergeben sich aus der Ziffer II. 1.5. b) Entgelte Lastschrifteinlösung (abhängig vom Kontomodell) Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift - bei Postversand - bei Einstellen in das elektronische Postfach - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 0,30 € 3,00 € nicht möglich nicht möglich 3.1.2 SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse Nienburg stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichung von (abhängig vom Kontomodell) - SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse - SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister c) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - bei Postversand - bei Einstellen in das elektronische Postfach - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 0,30 € 0,30 € 3,00 € nicht möglich nicht möglich 3.1.3 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse Nienburg stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichung von (abhängig vom Kontomodell) - SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse - SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister c) Sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandats Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - bei Postversand - bei Einstellen in das elektronische Postfach - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 11 0,15 € 0,15 € unentgeltlich 3,00 € nicht möglich nicht möglich EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Blatt 15 von 21 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Auszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Stand: 1. Februar 2014 3.2 Lastschriften aus weiteren Staaten a) Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. 3.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift a) b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichung von - Monaco - Schweiz Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - bei Postversand - bei Einstellen in das elektronische Postfach - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 0,30 € 0,30 € 3,00 € nicht möglich nicht möglich 3.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift a) b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichung von - Monaco - Schweiz 0,15 € 0,15 € Sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandats unentgeltlich Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - bei Postversand - bei Einstellen in das elektronische Postfach - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 3,00 € nicht möglich nicht möglich 3.3 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften 3.3.1 SEPA-Basis-Lastschriften („CORE“-Verfahren): bei Erst-, Einmal- und Einmallastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 6 Geschäftstage bis 16:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift. bei Folgelastschrifen frühestens 14 Kalendertage und spätestens 3 Geschäftstage bis 16:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift. 3.3.2 SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist („COR1“-Verfahren): bei Erst-, Einmal- und Einmallastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 16:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift. 3.3.3 SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Erst-, Einmal- und Einmallastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 16:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift. Blatt 16 von 21 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Auszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Stand: 11. Dezember 2014 4. Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.1 Kreditkarten Jahresgebühren Erforderlicher Umsatz je Kartenjahr 2.500,-- € unter 2.500,-- € bis 4.999,-- € ab 5.000,-- € 20,00 € 10,00 € 0,00 € 15,00 € 7,50 € 0,00 € MasterCard Standard / Business / Business One Umsatzabhängiger Jahrespreis - Hauptkarte (jährlich) - Zusatzkarte (jährlich) MasterCard Gold / Business Gold / Business One Gold Erforderlicher Umsatz je Kartenjahr 4.000,-- € unter 4.000,-- € bis 7.499,-- € ab 7.500,-- € 65,00 € 32,50 € 0,00 € 45,00 € 22,50 € 0,00 € Umsatzabhängiger Jahrespreis - Hauptkarte (jährlich) - Zusatzkarte (jährlich) MasterCard Platinum Umsatzabhängiger Jahrespreis - Hauptkarte (jährlich) - Zusatzkarte (jährlich) Erforderlicher Umsatz je Kartenjahr 15.000,-- € unter 15.000,-- € bis 19.999,-- € ab 20.000,-- € 200,00 € 100,00 € 0,00 € 150,00 € 75,00 € 0,00 € MasterCard Basis - kein umsatzabhängiger Jahrespreis 20,00 € Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-) Antrag der Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z.B. Verlust durch den Karteninhaber oder bei Namensänderungen) mit oder ohne PIN - nachträgliche Erstellung einer PIN (Karte wurde ursprünglich ohne PIN erstellt) - Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 12 Taggleicher Versand der Kreditkarte und PIN (auf Wunsch des Kunden) 20,00 € 7,50 € Portokosten 12,50 € Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Auszug 2,50 € - bei Postversand 3,30 € - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt Sperren einer MasterCard auf Veranlassung und im Interesse des Kunden (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.) 5,00 € Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen13 1,0 % vom Umsatz Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums13 1,0 % vom Umsatz Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 4.2 Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarten) Debitkarte (jährlich) 14 - Zusatzfunktion „Digitale Signatur“ (jährlich) 12 13 14 7,50 € 20,00 € Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6 dieses Verzeichnisses. Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse Nienburg sind. Blatt 17 von 21 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Auszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Stand: 1. August 2014 Täglicher Verfügungsrahmen 15 SparkassenCard je nach Einsatz 16: 1.000,00 € • Abheben von Bargeld an eigenen/fremden 17 Geldautomaten und 2.200,00 € • Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistern und • Aufladen der Geldkarte max. 200,00 € pro Aufladung / 500,00 € pro Tag Täglicher Verfügungsrahmen Sparkassen-Kundenkarte: • Abheben von Bargeld an eigenen Geldautomaten nicht vorgesehen Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-) Antrag der Kunden 7,50 € (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z.B. Verlust durch den Karteninhaber oder bei Namensänderung.) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden 5,00 € (Die Sperranzeige gemäß der Bedingungen für die SparkassenCard/Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgte Sperre sind unentgeltlich.) Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen unentgeltlich • im EWR 18 1,0%, mind. 1,00 €, max. 3,00 € • bei Zahlungen in Fremdwährung 1,0%, mind. 1,00 €, max. 3,00 € • bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 4.3 Geldkarte Aufladen unserer Geldkarten (bis max. 200,00 €) • an unseren Ladeterminals • an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken • an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister unentgeltlich unentgeltlich 1,00 € Aufladen von Geldkarten anderer Kreditinstitute • anderer Sparkassen/Landesbanken • fremder Kreditinstitute unentgeltlich 1,00 € Ob und ggf. in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort. 4.4 Barauszahlungen Barauszahlung an eigene Kunden mit unserer SparkassenCard mit unserer MasterCard mit unserer Visa Card am Schalter unentgeltlich entfällt 3,0 %, mind. 5,00 € Barauszahlung an Kunden anderer Sparkassen/Landesbanken mit SparkassenCard entfällt mit MasterCard entfällt mit Visa Card 15 16 17 18 am Geldautomaten unentgeltlich 2,0 %, mind. 5,00 € 2,0 %, mind. 5,00 € unentgeltlich Die Preise hierfür erfragen Sie bitte bei Ihrer kontoführenden Sparkasse/Landesbank. Die Preise hierfür erfragen Sie bitte bei Ihrer kontoführenden Sparkasse/Landesbank. Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Blatt 18 von 21 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Auszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Stand: 1. Januar 2015 Barauszahlung an Nicht-Sparkassen-/Landesbankkunden mit fremder girocard-Karte mit fremder MasterCard mit fremder Visa Card 1) am Schalter entfällt entfällt siehe 2) am Geldautomaten 4,00 € siehe 2) siehe 2) 1) Verfügungen mit Visa Karten der Volkswagen Bank, Santander Consumer Bank, ING-DiBa, DKB, comdirect bank und TARGOBANK sind nicht möglich. 2) Ob und ggf. in welcher Höhe Ihre kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort. Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (Sparkasam Schalter am Geldautomaten senCard) bei teilnehmenden Sparkassen und Landesbanken am entfällt unentgeltlich Heimatsparkassenmodell bei Zahlungsdienstleistern (ZD) im EWR, die ein direktes Kundenentgelt 19 erheben: - Verfügungen im girocard-System in Euro entfällt unentgeltlich - Verfügungen im Maestro/Cirrus-System in Euro entfällt 4,00 € bei Zahlungsdienstleistern (ZD) im EWR, die kein direktes Kundenentgelt 20 erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, entfällt 4,00 € Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro bei Zahlungsdienstleistern (ZD) im EWR in Fremdwäh- entfällt 4,00 € rung im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus-System bei Zahlungsdienstleistern (ZD) außerhalb des EWR entfällt 4,00 € im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus-System mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und Ausland 3,0 %, mind. 5,00 € 2,0 %, mind. 5,00 € Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. Barauszahlung einer Eilüberweisung bis 10,0 T€ 10,00 € entfällt 4.5 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlung im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlung im EWR in einer anderen max. 4 Geschäftstage EWR-Währung 21 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR, Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. unabhängig von der Währung Die Geschäftstage der Sparkasse Nienburg ergeben sich aus Ziffer II. 1.5. 4.6 Bareinzahlung Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter auf Konten bei uns auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbank auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 5,00 € 7,50 € 7,50 € Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter II. 2.1.1 b) und II. 2.2.1 a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. Bareinzahlung fremder Kunden auf Konten bei uns auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 19 20 21 5,00 € 7,50 € Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende Zahlungsdienstleister (ZD) vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Blatt 19 von 21 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Auszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Stand: 15. März 2015 5. Online Banking und Electronic Banking 5.1 Online Banking (PIN/TAN/FinTS) Bereitstellung des Online-Banking Zuganges - erneute Freischaltung des Online-Banking Zuganges Bereitstellung von sms-TAN Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift pro HBCI-Karte (jährlich) Limitänderung auf Wunsch des Kunden (Tageslimit) unentgeltlich 3,80 € unentgeltlich 9,90 € 5,00 € 5.2 Electronic Banking Zugangsverwaltung für ISDN/FTAM/EBICS • Einrichtung: Kunden ID • Einrichtung: zusätzliche Kunden ID • Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV • Einrichtung: Teilnehmer ID • Einrichtung: Konto, incl. UDV-DAT-Segment • Einrichtung/Änderungen von Auftragstypen Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden • Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren • Kontoinformationen im SWIFT-Format MT 940 • Kontoinformationen im SWIFT-Format MT 940 pro Kunde und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren (z.B. für die DATEV) - monatlich unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich 3,00 € 5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen: Beauftragung mittels FinTS: • Sammelüberweisung • Lastschrifteinzug unentgeltlich unentgeltlich Beauftragung mittels FTAM (ELKO bzw. EBICS): • Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei • Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei • Überweisungen • Lastschrifteinzüge unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich Eilüberweisungen • mittels FTAM/EBICS als DTE-Auftrag o pro Datei o pro Posten • mittels FTAM/EBICS als DTE-Auftrag eigenes Haus o pro Datei o pro Posten entfällt 5,00 € entfällt 5,00 € Blatt 20 von 21 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Auszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Stand: 1. April 2015 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind im Internet unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar. III. Scheckverkehr 1. Allgemein Scheckeinlösung Scheckeinzug (Inland) - Kontomodell GiroDirekt - sonstige, soweit nicht bereits im Kontomodell enthalten Scheckvordrucke Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre Bereitstellung eines Bundesbank-Schecks Wertstellung • Scheckeinreichung o eigenes Kreditinstitut o andere Kreditinstitute - Eingang Vorbehalten - Inkasso • Scheckeinlösung 2. je Posten je Posten je Posten 1,00 € 0,30 € unentgeltlich Portokosten 5,00 € 1,0 %0 der Schecksumme, mind. 30,00 € Buchungstag 2 Geschäftstage nach Buchungstag entfällt Grenzüberschreitender Scheckverkehr a) Scheckzahlungen in das Ausland 22 Abwicklungsgebühr unter 1.600,00 € ab 1.600,00 € 7,67 € 1,5 %0, mind. 10,23 € 0,25 %0, mind. 1,79 € 1,60 € Courtage bei Fremdwährung sowie Porto / Auslagen b) Scheckzahlungen aus dem Ausland 22 Ankauf (E.v.) von EUR- oder Fremdwährungsoderschecks auf das Ausland oder Inland Abwicklungsgebühr Courtage bei Fremdwährung 1,5 %0, mind. 15,00 € 0,25 %0, mind. 2,00 € c) Inkasso von Euro- oder Fremdwährungsorderschecks auf das Ausland oder Inland (Inkassoprovision) Courtage bei Fremdwährung 3,0 %0, mind. 20,00 € 0,25 %0, mind. 2,00 € Rückschecks Schecksperren (für 6 Monate) 22 0,30 € 2,5 %0, mind. 30,00 € 10,00 € zzgl. Fremdkosten Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. Blatt 21 von 21 C. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Stand: 1. April 2015 Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. D. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der §§ 491 bis 509 des BGB (Verbraucherdarlehen), 3. der §§ 675c bis 676c des BGB (Zahlungsdienste), 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.09.2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/ 2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.03.2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009. kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach 11 12 32 60047 Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse Nienburg besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband Niedersachsen anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Sparkassenverband Niedersachsen Schlichtungsstelle Schiffgraben 6 – 8 30159 Hannover. Näheres regelt die Schlichtungsordnung der Schlichtungsstelle des Sparkassenverbandes Niedersachsen, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Postfach 12 53 53002 Bonn eingelegt werden.
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