23 Tagespflege FAG 2016 Zusammenfassung[...]

Kreisjugendamt - Wirtschaftliche Jugendhilfe
Stand: 11.03.2016
Zusammenfassung
Tagespflege nach § 23 SGB VIII ab 01.04.2016
wegen Erhöhung des FAG-Anteils
Die Landkreise erhalten seit 01.01.2009 je nach Anzahl und Betreuungsumfang eine Zuweisung nach § 29c Finanzausgleichsgesetz für Kinder unter drei
Jahren. Nach vorherigem Abzug eines Anteils von mindestens 15 % für fachliche Begleitung der Tagespflegepersonen ist die FAG-Zuweisung beim
Kostenbeitrag für Leistungen an Kinder unter drei Jahren abzuziehen. Die FAG-Zuweisung ist in der Sach-/Förderleistung bereits mit eingerechnet. Dieser
Zuweisungsbetrag wird jährlich neu festgesetzt.
Ab 01.01.2016 erhöht sich die FAG-Zuweisung je „gewichtetem Kind“ auf 10.916,39 €, die Zuweisung an den Tagesmütterverein ist hierbei bereits
berücksichtigt. Der Landesanteil erhöht sich, der kommunale Anteil der Tagespflegeleistung verringert sich entsprechend. Insgesamt bleibt es derzeit bei der
Leistungshöhe von 5,50 € bei U3 / 4,50 € bei Ü3-Kindern (RS KVJS 4-05/2012) bzw. bei einer darauf basierenden Korridor-Pauschale.
Damit
- erhöht sich die Weiterleitung an die Tagespflegeperson bei reinen FAG-Fällen um ca. 4,1 % und
- verringert sich der Kostenbeitrag bei Misch-Tagespflege, weil nach § 8b Abs. 3 KiTaG die FAG-Zuweisungen des Landes für Kinder unter 3 Jahren
bei der Kostenbeteiligung angerechnet werden.
Anpassung Leistungs- bzw. Überprüfungszeitraum
Bisher kam es regelmäßig zu Verzögerungen bis zur Mitteilung des konkreten FAG-Betrages durch das Finanzministerium (Ende Februar / Anfang März).
Zum Erhalt von Betreuungsplätzen, Vermeidung finanzieller Nachteile von Tagespflegepersonen und Verringerung von Verwaltungsaufwand werden
Tagespflegeleistungen mit FAG-Beteiligung zukünftig bis zum 31.03. eines Folgejahres bzw. bis Ablauf des Tages vor Vollendung des 3.
Lebensjahres ausbezahlt. Ab 01.04. eines Jahres wird die Leistung und/oder ein Kostenbeitrag angepasst.
Die bisher teils vorläufig ausbezahlten Beträge bzw. geforderten Kostenbeiträge bis 31.03.2016 bleiben so bestehen. Insgesamt ergeben sich daraus keine
finanziellen Vor- oder Nachteile da es bei einer Berechnung auf 12 Monate bleibt und nur ein „Quartalsversatz“ vorgenommen wird.
Für alle bisher noch nicht bewilligten Tagespflegeanträge gelten ebenfalls ab 01.04.2016 die neuen Sätze (Gleichbehandlung).
Die zu einem Kostenbeitrag herangezogenen Elternteile erhalten aufgrund der Reduzierung des Kostenbeitrags entsprechende Änderungsbescheide.
Betreuungskorridore und Leistungen ab 01.04.2016 für Kinder bis 3 Jahre:
Korridor 1
wöchentliche Betreuungsstunden
5 bis 15
monatliche (wöchentl. x 4,3)
Betreuungsstunden
21,5 bis 64,5
Korridor 2
Korridor 3
mehr als 15
bis 29
mehr als 64,5
bis 124,7
mehr als 29
bis 34
mehr als 124,7
bis 146,2
Korridor 4
Korridor 5
mehr als 146,2
bis 167,7
mehr als 39
bis 44
mehr als 167,7
bis 189,2
mehr als 34 bis 39
Korridor 6
mehr als 44
mehr als 189,2
Sachaufwand/
Förderungsleistung
237 €
520 €
745 €
863 €
981 €
1.183 €
(= Ø wöchentl. Zeit x 4,3 Wochen x 5,50 €)
FAG 200 € + Kreis 37 €
FAG 327 € + Kreis 193 €
FAG 464 € + Kreis 281 €
FAG 528 € + Kreis 335 €
FAG 591 € + Kreis 390 €
FAG 664 € + Kreis 519 €
Beispiel: Betreuung an 4 Tagen zu 3,6,4 und 3 Stunden = 16 Stunden/Woche = Korridor 2 = 520,00 €
Bei reiner Weiterleitung von FAG-Zuweisungen an die Tagespflegepersonen sind die in der Tabelle angegebenen FAG-Beträge (graue Zeile, z.B. Korridor 2 mit FAG 327,00 €)
maßgeblich.
Betreuungskorridore und Leistungen ab 01.04.2016 für Kinder ab 3 Jahre: (unverändert / nachrichtlich)
Korridor 1
Korridor 2
Korridor 3
Korridor 4
Korridor 5
wöchentliche
Betreuungsstunden
5 bis 15
mehr als 15
bis 25
mehr als 25
bis 35
mehr als 35
bis 45
mehr als 45
monatliche (wöchentl. x 4,3)
Betreuungsstunden
21,5 bis 64,5
mehr als 64,5
bis 107,5
mehr als 107,5
bis 150,5
mehr als 150,5
bis 193,5
mehr als 193,5
Sachaufwand/
Förderungsleistung
194 €
387 €
581 €
774 €
968 €
(= Ø wöchentl. Zeit x 4,3
Wochen x 4,50 €)
reine Kreisleistung
ohne FAG
reine Kreisleistung
ohne FAG
reine Kreisleistung
ohne FAG
reine Kreisleistung
ohne FAG
reine Kreisleistung
ohne FAG