KreisNachrichteN - Eifelkreis Bitburg-Prüm

KreisNachrichten
Mitteilungen, Informationen und Bekanntmachungen
der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Samstag, 11.04.2015 I Ausgabe 15/2015 I www.bitburg-pruem.de
50. „Jugend forscht“ Landeswettbewerb
Die besten Jungforscher des Landes in Bitburg geehrt
Im Bild v.li.: Raimund Leibold (Landeswettbewerbsleiter), Nicolas Lentes, Minh Michael Nguyen, Matthias Becker,
Tobias Jacob, Moritz Leg, Mara Lauer, Maximilian Albers, Winfried Karpen, Benedikt Wagner, Theo Scholtes (Leiter
Personal der Bitburger Braugruppe und Jufo-Patenbeauftragter), Patrick Schuster, Jan Niewodniczanski (Geschäftsführer Technik der Bitburger Braugruppe). Foto: Funkbild
Die besten Jungforscherinnen und -forscher des Landes wurden am 25. März in der Bitburger Stadthalle geehrt. Als Überraschungsgast führte Moderator
Günther Jauch durch die Feierstunde. Ausrichter des
diesjährigen Jugend forscht-Landeswettbewerbs war
Bitburger, seit 1972 Patenunternehmen von Jugend
forscht.
An drei Tagen hatten die insgesamt 65 Jugendlichen ihre
46 Projekte sowohl der Jury als auch der Öffentlichkeit
präsentiert. Während der Feierstunde, zu der eigens auch
Ministerpräsidentin Malu Dreyer angereist war, war die
Spannung deutlich zu spüren. Schließlich dürfen die Sieger im Mai zum Bundeswettbewerb nach Ludwigshafen.
„Es ist uns eine große Ehre, den 50. Jugend forscht-Landeswettbewerb ausrichten zu dürfen. In den 43 Jahren unserer Patenschaft haben über 4.700 Kinder und Jugendliche hier in Bitburg ihr wissenschaftliches Talent unter
Beweis gestellt. Für meine Familie war die Unterstützung
des Wettbewerbs schon immer eine Selbstverständlichkeit und das nicht allein aus Verantwortungsbewusstsein
für die Region, sondern auch aus persönlicher Überzeugung. Auch für mich ist die Patenschaft eine Herzensan-
Aus dem Inhalt:
Bürgerversammlungen zur Breitbandversorgung I Seite 2
Gartenexkursion der Kreisvolkshochschule I Seiten 2 und 3
Arbeitsgruppe Jugendschutz intensiviert
Zusammenarbeit I Seite 3
Entsorgungstermine I Seite 4 und 5
Initiative Baukultur Eifel I Seite 6
Volksbefragung in Luxemburg I Seite 7
Sitzung des Kreisrechtsausschusses I Seite 7
21 neue Feuerwehr-Truppführer ausgebildet I Seite 8
Öffentliche Bekanntmachungen I Seiten 8 und 9
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Ausgabe 15/2015
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gelegenheit“, erklärte Jan Niewodniczanski, Geschäftsführer Technik der Bitburger Braugruppe, zur Begrüßung.
Er freute sich auch über das traditionell rege Engagement
der rheinland-pfälzischen Nachwuchsforscher. In diesem
Jahr lag das Bundesland mit 1.135 Anmeldungen im Bundesvergleich auf Platz vier. Seit Start des Wettbewerbs
haben sich circa 34.000 Jugendliche aus Rheinland-Pfalz
an dem Wettbewerb beteiligt.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer würdigte den Wettbewerb als ein wirksames Instrument zur Talentförderung.
„Für eine ganze Reihe wissenschaftlicher Karrieren war
‚Jugend forscht‘ der Ausgangspunkt. 90 Prozent der erfolgreichen Wettbewerbsteilnehmerinnen und -teilnehmer
studierten später ein naturwissenschaftlich-technisches,
mathematisches oder medizinisches Fach“, sagte die Ministerpräsidentin. Sie zeigte sich erfreut darüber, dass von
den bundesweit rund 11.500 Schülerinnen und Schülern,
die sich für die 50. Jugend forscht-Runde angemeldet
haben, jeder zehnte aus Rheinland-Pfalz stamme. Der
Wettbewerb „Jugend forscht“ einschließlich der Sparte
„Schüler experimentieren“ sei unter den vielen Schülerwettbewerben nicht nur einer der größten, sondern auch
einer der qualitativ anspruchsvollsten und sicherlich der
bedeutendste für die MINT-Fächer. „Rheinland-Pfalz fördert deshalb diesen Wettbewerb aus großer Überzeugung. Unser Land braucht Ideen, kreative Köpfe und Visionen“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Raimund Leibold, Landeswettbewerbsleiter für Jugend
forscht, zeigte sich vor allem von der praktischen Ausrichtung der diesjährigen Beiträge begeistert. „Auffällig
viele der Jugendlichen haben ihre theoretischen Arbeiten
praktisch umgesetzt. Sie haben tatsächlich handwerklich gearbeitet, geschraubt, geklebt oder gelötet. Das gilt
auch für Fachbereiche, in denen man das nicht direkt erwarten würde, wie Mathematik, Physik oder Informatik.
Das zeigt, dass die Jungforscher sich Gedanken über die
Anwendung ihrer Arbeiten im Alltag machen“, erklärte er.
Einer der besten Teilnehmer kam aus dem Eifelkreis: Landessieger im Fachbereich Physik wurde Winfried Karpen
vom Eifel-Gymnasium in Neuerburg. Er hatte sich mit dem
Bau eines Windkanals und experimentellen Untersuchungen befasst.
17.04.2015: 19:00 Uhr Gemeindehaus Schlossheck
für die Orte Orlenbach, Schlossheck und
Matzerath
20.04.2015: 19:30 Uhr Gemeindehaus Rommersheim,
Hauptstr.
für die Orte Rommersheim, Fleringen und
Hersdorf
21.04.2015: 19:00 Uhr Gemeindehaus Weidingen für
die Orte Weidingen, Baustert,
Hütterscheid und Utscheid-Rußdorf
23.04.2015: 19:30 Uhr Gemeindehaus Kruchten für die
Orte Kruchten, Biesdorf, Nusbaum und
Hommerdingen
24.04.2015: 19:00 Uhr Gemeindehaus Wallendorf für
die Orte Wallendorf und Roth a.d.Our
27.04.2015: 19:00 Uhr Gasthaus Meiers, Karlshausen,
Hauptstr.
für die Orte Karlshausen, Olmscheid,
Jucken und Kickeshausen
28.04.2015: 19:00 Uhr Gemeindehaus Lützkampen für
die Orte Lützkampen, Harspelt, Sevenig/
Our, Eschfeld und Roscheid
12.05.2015: 19:00 Uhr Aula der Schule Idenheim für die
Orte Idenheim, Röhl, Trimport und Dahlem
19.05.2015: 19:00 Uhr Gemeindehaus Minden für
den Ort Minden
21.05.2015: 19:00 Uhr Gemeindehaus Auw für die Orte
Auw und Hosten
Die Interessierten der jeweiligen Ortsgemeinden sind
herzlich eingeladen.
Wir bringen schnelles
Internet aufs Land
Tulpomania in Süd-Limburg
Bürgerversammlung zur Inbetriebnahme
von weiteren Kommunen
Im Rahmen der Breitbandversorgung des Eifelkreises
Bitburg-Prüm kann für weitere Kommunen das schnelle
Internet demnächst freigeschaltet werden. Aus diesem
Grund finden nachfolgende Bürgerversammlungen vor
Ort statt. Hier werden die Bürgerinnen und Bürger über
die durchgeführten Baumaßnahmen und die neuen Angebote an Internetdienstleistungen informiert.
Die Bürgerversammlungen finden für folgende Orte statt:
15.04.2015: 19:00 Uhr Gemeindehaus Dasburg für die
Orte Dasburg und Preischeid
16.04.2015: 19:30 Uhr Gemeindehaus Ferschweiler,
Ringstr. 10 für die Orte Ferschweiler und
Schankweiler
Gartenexkursion
KVHS Bitburg-Prüm e.V.
Die sympathischen ‚Heeren vom Carishof ‘ Hans de Vree,
Henrik Govers und Matthijs Smits in Klimmen/Süd-Limburg (NL) lassen ihren prächtigen Garten in einer fulminanten Tulpenpracht auferstehen. 4000 Tulpen werden in
den Parkanlagen des Carishofes erblühen, wenn die Exkursionsteilnehmer im Frühling zu ihrer „Tulpomania“ nach
Süd-Limburg aufbrechen. Geplant sind weitere Stationen
im Brookergarden und im Tuin Verheggen mit einem Ausklang in den prächtigen Gärten des Schlosses Arcen.
Die Tulpenpracht erinnert ein bisschen an die Tulpomania
oder Tulipomanie, das Tulpenfieber des 17. Jahrhunderts
in den Niederlanden. Bereits der bedeutende Maler Jan
Brueghel der Jüngere malte um 1640 eine Allegorie der
Tulipomanie. Mit seinem Gemälde stellte er den zu seiner
Zeit grassierenden Tulpenwahn satirisch dar. Die Tulipomanie war eine kurze Periode im Goldenen Zeitalter der
Niederlande, in der Tulpenzwiebeln zum Spekulationsobjekt wurden.
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Ausgabe 15/2015
Über Arten, Bedeutung und Geschichte der Tulpe und
des Tulpenlandes Holland und wie die Tulpenhysterie in
der ersten Spekulationsblase der Wirtschaftsgeschichte
endete, wird die Garten-Expertin aus Scharfbillig, Dr. Barbara Mikuda-Hüttel, die Teilnehmer während der GartenExkursion fachgerecht informieren.
Termine: 18.4.2015 und 25.4.2015
Abfahrt: 7.30 Uhr in Bitburg, Auf dem Stock
Rückkunft: gegen 20.30 Uhr in Bitburg
Kostenbeitrag für die Fahrt und fachliche Betreuung
40,00 € und für die Eintritte 30.- € (vor Ort zu zahlen).
Die Fahrten werden begleitet von der pädagogischen Leiterin des KVHS e.V. Frau Marlen Meyer. Anmeldungen:
Tel. 06561/15-2230 oder 15/2020, bzw. per Mail an kvhs@
bitburg-pruem.de
Effektiver Jugendschutz
Jugendamt, Ordnungsamt und Polizei
intensivieren Zusammenarbeit
Im Bild v.li.: Markus Schommer (VG Konz), Robert Müller
(KV Bitburg-Prüm), Hubert Lenz (PD Wittlich), Christine
Schmitz (Stadt Trier), Stephan Rother (KV BernkastelWittlich), Dagmar Barzen (ADD Trier), Bernhard Kuhn
(ADD Trier).
Die Arbeitsgruppe Jugendschutz in der Region Trier hat es
sich mit ihrer neuen Arbeitshilfe im Jugendschutz zum Ziel
gesetzt, die Zusammenarbeit noch effizienter und effektiver zu gestalten. Zuständig für den Jugendschutz sind die
Jugendämter, die Ordnungsämter und die Polizei. Bislang
fehlte es an gemeinsamen flächendeckenden Standards,
um den gesellschaftlichen Erwartungen an den Jugendschutz gerecht zu werden und Jugendschutzkontrollen
zu erleichtern. Eine konkrete Ausgestaltung, die auch auf
die Bedürfnisse der örtlichen Praxis zugeschnitten ist,
existierte bisher nicht. Um die Zusammenarbeit zwischen
den Jugendschutzbeauftragten der Jugendämter, den
Ordnungsämtern und der Polizei stärker zu gewährleisten
und den Jugendschutz besser zu koordinieren, hat die Arbeitsgruppe Jugendschutz in der Region Trier in Zusammenarbeit mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Rheinland-Pfalz eine Arbeitshilfe erstellt.
„Mit dieser Arbeitshilfe ist eine echte Unterstützung für die
tägliche Arbeit aller im Jugendschutz Tätigen entstanden.
So kommt es zu einheitlichen Standards, die die Kontrollen erleichtern“, fasst Werner Keggenhoff, Präsident
des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung,
diese Arbeit zusammen. Für Dagmar Barzen, Präsidentin
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der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion RheinlandPfalz, ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor
Gefahren eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe: „Der
Staat und die Unternehmen sollten sich neben Eltern und
Erziehungspersonal in der Pflicht sehen. Daher haben die
Eltern und die hierfür zuständigen Behörden wie Jugendämter, Ordnungsbehörden sowie Polizei die Aufgabe, zusammenzuwirken und die Kinder und Jugendlichen vor
Schaden im Umgang mit Alkohol zu bewahren.“ Deshalb
trägt aus ihrer Sicht besonders eine gute Zusammenarbeit dieser Behörden wesentlich zu einer konsequenten
Umsetzung unseres Jugendschutzes bei und soll zukünftig noch weiter ausgebaut werden.
Der Arbeitsgruppe Jugendschutz und Bernhard Kuhn,
der mit der Fachaufsicht der nachgeordneten allgemeinen Ordnungsbehörden bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz betraut ist, ist es besonders wichtig, dass der Jugendschutz bereits bei der
Anmeldung einer Veranstaltung berücksichtigt und eingefordert wird. Dies soll nun mit Hilfe eines speziellen
Formulars erfolgen, das der Veranstalter bei der Beantragung einer öffentlichen Veranstaltung oder Feier ausfüllen
muss. Denn oftmals kennen die Veranstalter die Vorgaben
des Jugendschutzes nicht. Zu nennen sind hier beispielsweise die Altersüberprüfungen beim Alkoholausschank.
Dementsprechend kann eine öffentliche Veranstaltung für
Minderjährige und für den Veranstalter ganz anders enden
als vorgestellt und gewünscht. Lothar Schömann als Polizeipräsident kann dies bestätigen: „Ist Alkohol im Spiel,
erhöht sich gerade bei Minderjährigen das Risiko, in Konfliktsituationen gewalttätig zu handeln und Straftaten zu
begehen.“ Auch er betont, dass im Interesse der jungen
Menschen nur ein vernetztes Vorgehen die richtige Strategie sein kann: „Ziel ist eine abgestimmte und behördenübergreifende Praxis, um eine Gleichbehandlung aller Akteure zu erreichen und die erwünschte Schutzwirkung für
die Minderjährigen wirksam zu erreichen“. Ein gelungener
Jugendschutz soll junge Menschen vor verschiedenen
Gefahren, sowie schädlichen Einflüssen schützen. Aufgrund der Vielfältigkeit der unterschiedlichen Handlungsfelder - zu nennen sind hier beispielsweise Spielhallen,
Gaststätten, Filme, Computerspiele oder Tabak und Alkohol - im erzieherischen und gesetzlichen Jugendschutz
ist es besonders wichtig, dass die betreffenden Behörden zusammenarbeiten. Die erstellte Arbeitshilfe ist eine
Anleitung für diese Zusammenarbeit und trägt dazu bei,
dass alle Beteiligten schnell und unkompliziert wissen,
wie sie zu einer konsequenten Umsetzung der erzieherischen und gesetzlichen Anforderungen und somit einem
gelungenen Jugendschutz beitragen können.
„Arbeiten - Leben - Wohlfühlen
im Eifelkreis Bitburg-Prüm“
Lokale Aktionsgruppe Bitburg-Prüm
Ihr Ansprechpartner für
öffentliche und private Projekte:
Geschäftsstelle LEADER der LAG Bitburg-Prüm
bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Maria Riemann, Tel. 06561/15-3510
Mail: [email protected]
Web: www.lag-bitburg-pruem.de
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Entsorgungs
INFO
REGIEBETRIEB ABFALLWIRTSCHAFT
TRIERER STR. 1, 54634 BITBURG
Ansprechpartner:
Beratung, Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 0 65 61 - 15 23 40, Markus Klütsch
E-mail: [email protected]
An- / Ummeldungen, Abmeldungen, Tonnentausch
Gebührenbüro
Tel. 0 65 61 - 15 23 20, -23 21, -23 22, -23 23
DEPONIE - ÖFFNUNGSZEITEN
1. MÜLLDEPONIE, Tel. 0 65 54 - 396
an der L12 im Geweberwald bei Plütscheid
montags - mittwochs und freitags von 9.30 - 17.30 Uhr
donnerstags: geschlossen
samstags alle 14 Tage 10.00 - 12.00 Uhr
Deponie geöffnet: Samstag, 11.04.2015, 10 bis 12 Uhr
2. ERDDEPONIE RITTERSDORF, Tel. 0 65 61 - 12 629
an der L9, Ortsteil Bildchen
März-Oktober: montags-mittwochs 9.30 -17.00 Uhr
November-Februar:dienstags-mittwochs 12.30-17.00 Uhr
Elektrogeräte können auf beiden Deponien kostenlos
abgegeben werden.
Verkaufsstellen von
Restabfallsäcken (RAS)
Bitburg Stadt
•Bürohaus, Pohl, Trierer Str. 2
•Kreisverwaltung, Zahlstelle, Trierer Str. 1
Verbandsgemeinde Arzfeld
•Daleiden, Postagentur, Hauptstr. 49 a
•Lichtenborn, Postagentur, Hauptstr. 1
•Lünebach, Dorfladen, Marktplatz 3
•Lützkampen, Im Lennchen 1, Verkaufsstelle
•Waxweiler, Post-Service-Filiale, Am Kanal 15
Verbandsgemeinde Bitburger Land
•Badem, Postagentur im Supermarkt „Plattner‘s“,
Bitburger Str.18-20
•Bettingen, Lebensmittel Büchel, Maximinstr. 22
•Kyllburg, „Haus des Gastes“, Hochstr. 19,
•Rittersdorf, Lebensmittel Hülpes, Waxweiler Str. 1,
•Sülm, Heißmangel Mohr, Zur Heide 17
Verbandsgemeinde Prüm
•Auw bei Prüm, Postagentur, In der Klong 14
•Bleialf, Postagentur, Bahnhofstr. 5-7
•Büdesheim, Autofachmarkt Ternes, Hauptstrasse 38
•Pronsfeld, Kfz-Teile Gerads, St.-Remigius-Str. 38
•Prüm, Hit-Markt, Kalvarienbergstr. 37-41
•Schönecken, Schreibwaren Tipper, Teichstraße 8
•Winterspelt, Postagentur Hauptstr. 35
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Verbandsgemeinde Speicher
•Orenhofen, Dorfladen, Auwer Str. 1
•Speicher, Postagentur, Am Markt 28
•Speicher, Bürohaus Scharff Bahnhofstr. 6
Verbandsgemeinde Südeifel
•Irrel, Postagentur, Hauptstr. 26,
•Körperich, Postagentur, Johanniterstr. 38
•Mettendorf, Raiffeisen GmbH, Enztalstr. 42
•Neuerburg, Postagentur, Herrenstr. 18
Entsorgungs
TERMINE
Auch unter www.bitburg-pruem.de
Blaue Tonne + gelBer Sack
Verbandsgemeinde Arzfeld
Samstag, 11. April:
Heilhausen, Hölzchen, Krautscheid, Langenfeld, Lauperath, Manderscheid, Mauel, Maueler Mühle, Niederpierscheid, Oberpierscheid, Waxweiler
Montag, 13. April:
Arzfeld, Jucken, Kickeshausen, Lichtenborn, Neurath,
Olmscheid, Üttfeld
Dienstag, 14. April:
Daleiden, Großkampenberg, Herzfeld, Irrhausen, Kesfeld,
Leidenborn, Lützkampen, Reiff, Reipeldingen, Sengerich
Donnerstag, 16. April:
Dahnen, Dasburg, Eschfeld, Harspelt, Preischeid, Roscheid, Sevenig/Our
Verbandsgemeinde Bitburger Land
Samstag, 11. April:
Gindorf, Gransdorf, Kyllburgweiler, Oberkail, Orsfeld,
Seinsfeld, Steinborn
Montag, 13. April:
Erntehof, Etteldorf, Kyllburg, Neuheilenbach, St. Thomas,
Usch, Wilsecker, Zendscheid
Dienstag, 14. April:
Baustert, Brimingen, Feilsdorf, Hisel, Hütterscheid, Mülbach
Mittwoch, 15. April:
Enzen, Halsdorf, Olsdorf, Stockem
Freitag, 17. April:
Badem, Pickließem
Verbandsgemeinde Prüm
Dienstag, 14. April:
Heckhuscheid
Verbandsgemeinde Speicher
Freitag, 17. April:
Spangdahlem
Verbandsgemeinde Südeifel
Samstag, 11. April:
Ammeldingen/Nbg., Burscheid, Heilbach, Plascheid
Montag, 13. April:
Emmelbaum
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Dienstag, 14. April:
Burg, Mettendorf, Niehl, Utscheid
Mittwoch, 15. April:
Ammeldingen/Our, Biesdorf, Gentingen, Hommerdingen,
Kruchten, Nusbaum, Roth/Our, Wallendorf
Donnerstag, 16. April:
Affler, Bauler, Berscheid, Dauwelshausen, Geichlingen,
Gemünd, Herbstmühle, Hütten, Hüttingen/Lahr, Karlshausen, Keppeshausen, Körperich, Koxhausen, Lahr, Leimbach, Muxerath, Nasingen, Niedergeckler, Obergeckler,
Rodershausen, Scheitenkorb, Sevenig/Nbg., Sinspelt,
Übereisenbach, Waldhof-Falkenstein
Freitag, 17. April:
Ernzen, Ferschweiler, Irrel
Graue tonne
Bitburg-Stadt
Samstag, 11. April:
Erdorf, Irsch, Masholder, Matzen, Mötsch, Stahl, Steinebrück
Dienstag, 14. April:
Bitburg-Stadt, Pützhöhe
Donnerstag, 16. April:
Albach
Verbandsgemeinde Arzfeld
Dienstag, 14. April:
Euscheid, Strickscheid
Donnerstag, 16. April:
Dackscheid, Eilscheid, Gesotz, Hargarten, Heilhausen,
Hölzchen, Kinzenburg, Krautscheid, Lambertsberg,
Langenfeld, Lascheid, Lauperath, Lierfeld, Lünebach,
Manderscheid, Mauel, Maueler Mühle, Merlscheid, Niederpierscheid, Oberpierscheid, Pintesfeld, Plütscheid,
Waxweiler
Verbandsgemeinde Bitburger Land
Samstag, 11. April:
Erntehof, Eßlingen, Etteldorf, Gindorf, Gransdorf,
Hungerburg, Kyllburg, Kyllburgweiler, Meckel, Neuheilenbach, Oberkail, Orsfeld, Seinsfeld, Steinborn,
St.Thomas, Usch, Wilsecker, Zendscheid
Montag, 13. April:
Balesfeld, Burbach, Neidenbach, Waxbrunnen
Donnerstag, 16. April:
Dudeldorf, Gondorf, Hüttingen/Kyll, Metterich
Freitag, 17. April:
Baustert, Brimingen, Enzen, Feilsdorf, Halsdorf, Hisel,
Hütterscheid, Mülbach, Olsdorf, Stockem
Verbandsgemeinde Prüm
Montag, 13. April:
Dingdorf, Giesdorf, Hersdorf, Lasel, Matzerath, Niederlauch, Nimshuscheid, Nimshuscheider Mühle, Nimsreuland, Oberlauch, Orlenbach, Schloßheck, Schönecken,
Seiwerath, Wawern, Winringen
Dienstag, 14. April:
Bleialf, Brandscheid, Buchet, Großlangenfeld, Habscheid, Hallert, Rehbüsch, Masthorn, Mützenich, Oberlascheid, Pittenbach, Pronsfeld, Sellerich, Winterscheid,
Winterspelt
Mittwoch, 15. April:
Dausfeld, Dausfelder Höhe, Niederprüm, Prüm-Stadt,
Tafel, Rommersheim, Ellwerath, Rommersheimerheld,
Steinmehlen, Watzerath, Weinsfeld
Donnerstag, 16. April:
Feuerscheid, Heisdorf
Freitag, 17. April:
Auw/Prüm, Büdesheim, Fleringen, Breitwiesental, Gondelsheim, Gondenbrett, Hermespand, Kleinlangenfeld,
Knaufspesch, Neuendorf, Olzheim, Roth/Prüm, Schwirzheim, Walcherath, Wallersheim, Weinsheim, Willwerath
Verbandsgemeinde Speicher
Montag, 13. April:
Beilingen, Herforst, Philippsheim, Speicher
Donnerstag, 16. April:
Auw/Kyll, Hosten, Orenhofen, Preist
Verbandsgemeinde Südeifel
Samstag, 11. April:
Alsdorf, Eisenach, Gilzem, Kaschenbach, Niederweis
Donnerstag, 16. April:
Ammeldingen/Nbg., Burscheid, Heilbach, Plascheid
Freitag, 17. April:
Ammeldingen/Our, Biesdorf, Burg, Gentingen, Hommerdingen, Kruchten, Mettendorf, Niehl, Nusbaum, Roth/
Our, Utscheid, Wallendorf
sperrmüll
Verbandsgemeinde Prüm
Montag, 13. April
Dausfeld, Dausfelder Höhe, Niederprüm, Steinmehlen,
Weinsfeld
Dienstag, 14. April
Prüm (lt. Straßenplan), Rommersheimerheld
Mittwoch, 15. April
Prüm (lt. Straßenplan), Rommersheimerheld
Freitag, 17. April
Feuerscheid, Heisdorf, Nimsreuland
Verbandsgemeinde Arzfeld
Freitag, 17. April
Dackscheid, Eilscheid, Gesotz, Lascheid, Pintesfeld,
Plütscheid
Altglas
gehört in
den Container
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Gleichstellungsbeauftragte
informiert:
Stärken kennen - Chancen nutzen:
Wie der Wiedereinstieg gelingt
Im Rahmen der rheinland-pfälzischen Initiative „PlanW
- Wiedereinstieg hat Zukunft“ bieten die Katholische
Erwachsenenbildung Westeifel in Kooperation mit der
Gleichstellungsbeauftragten des Eifelkreises BitburgPrüm einen Orientierungs- und Wiedereinstiegskurs in
den Beruf für Frauen an.
Der Kurs will nicht nur berufsrelevante Kenntnisse und
Fähigkeiten vermitteln, sondern auch helfen, neue Perspektiven zu finden. So stehen neben Grundlagen der EDV,
Kommunikation, Bewerbungstraining die Kompetenzen
der Teilnehmerinnen, die für ihre berufliche Orientierung
von Bedeutung sein können, im Vordergrund. In einem
Praktikum wird es den Frauen ermöglicht, die eigenen Interessen, Fähigkeiten und Möglichkeiten zu erproben, um
auf dieser Basis den weiteren Lebens- und Berufsweg zu
beschreiten.
Der dreimonatige Kurs beginnt im April 2015. Unterrichtstage sind montags bis freitags, von 8 bis 12 Uhr (ausgenommen Schulferienzeiten). Die Gebühr beträgt 100 Euro.
Weitere Informationen erteilen Marita Singh, Gleichstellungsbeauftragte des Eifelkreises, Tel. 06561/15-2200,
Email: [email protected] sowie die Mitarbeiter der Katholischen Erwachsenenbildung, Fachstelle
Prüm, Tel. 06551/96556-0 und Maaike Thijs, Tel. 01718962480.
Nationale Volksbefragung am
7. Juni 2015 in Luxemburg
Im Hinblick auf die am 7. Juni 2015 stattfindende nationale Volksbefragung weist der luxemburgische Honorarkonsul in Trier, Franz Peter Basten, nach einer entsprechenden Information der Luxemburger Botschaft in Berlin die
in Deutschland lebenden luxemburgischen Staatsangehörigen und Träger der luxemburgisch-deutschen Staatsbürgerschaft auf Folgendes hin:
Jeder Wähler, der per Briefwahl am Referendum teilnehmen möchte, muss dies dem Bürgermeister- und Schöffenrat der zuständigen luxemburgischen Gemeinde mitteilen und per einfachem Brief (oder mittels einer Vorlage,
die beim Luxemburger Honorarkonsul angefordert werden kann – Tel. 0651 9777 102, E-Mail: [email protected].
de) um seine Wahlbenachrichtigung bitten. Für im Ausland wohnhafte Wahlberechtigte entspricht die Gemeinde
der Wahleinschreibung derjenigen des letzten Wohnsitzes
in Luxemburg, ansonsten der Geburtsgemeinde oder der
Gemeinde Luxemburg Stadt.
In dem Antrag muss der Wähler seinen Nachnamen (Geburtsnamen), seine(n) Vornamen, sein Geburtsdatum und
den Geburtsort, seinen Beruf, Wohnsitz und die Anschrift
angeben, an die die Wahlbenachrichtigung zugestellt
werden soll. Außerdem muss er an Eides statt versichern,
dass er sein Wahlrecht nicht verwirkt hat, sowie eine Kopie seines gültigen Reisepasses beifügen.
Der Antrag auf Zulassung zur Briefwahl muss frühestens
zehn Wochen und spätestens dreißig Tage vor dem festgelegten Wahltermin bei der betroffenen Gemeinde eingehen.
Bezogen auf das Datum der Volksbefragung am 7. Juni
2015 bringt dies mit sich, dass der Zulassungsantrag frühestens am Montag, 30. März 2015, und spätestens am
Freitag, dem 8. Mai 2015, zugestellt worden sein muss.
Bitte berücksichtigen Sie beim Versand des Briefes die
Zustelldauer.
Sobald der Antrag vorliegt, wird vom Bürgermeister- und
Schöffenrat geprüft, ob dieser die benötigten Angaben
enthält und ihm die erforderlichen Belege beigefügt wurden. Erfüllt der Antragsteller die Bedingungen für die
Briefwahl, sendet der Bürgermeister- und Schöffenrat ihm
spätestens 20 Tage vor dem Referendum, also spätestens
am 18. Mai 2015, per Einschreiben mit Rückschein die
Wahlbenachrichtigung nebst folgenden Unterlagen zu:
- gesetzliche Anweisungen für die Wähler
- Wahlbriefumschlag und Stimmzettel für die Volksbefragung
- Briefumschlag zum Versand des Wahlbriefumschlags,
der mit der Aufschrift „Référendum du 7 juin 2015“
versehen ist und die Anschrift des für die Stimmabgabe zuständigen Wahllokals trägt.
Der Briefwähler ist nicht mehr verpflichtet, seinen Stimmzettel per Einschreiben einzusenden. Die Versandkosten
werden automatisch von der zuständigen luxemburgischen Gemeinde übernommen.
Sitzung des
Kreisrechtsausschusses
Der Kreisrechtsausschuss der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm tagt am Mittwoch, den 15.04.2015,
unter Vorsitz von Herrn Regierungsrat Thomas Kreutz. Die
öffentliche Sitzung beginnt um 08:15 Uhr im Fraktionszimmer (Raum Nr. 132 a, 1. OG) im Gebäude der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg.
Im öffentlichen Teil der Sitzung werden Widersprüche aus
den Bereichen Beitragsrecht, Baurecht, Führerscheinwesen
und Wasserrecht verhandelt, im nicht öffentlichen Teil aus
den Bereichen der Sozialhilfe und des Ausländerrechts.
Grundstücksverkehr
Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender
Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
zu entscheiden:
- Gemarkung Dahnen (Gr.L.Nr. 144/2015)
Flur 53 Nr. 215, LWFL, Waldfläche, Vordere Bocksheck, 1,5412 ha
- Gemarkung Wolsfeld (Gr.L.Nr. 158/2015)
Flur 4 Nr. 1578/818, Waldfl., Im Röthchen, 0,8526 ha
Flur 4 Nr. 1579/818, Waldfl., daselbst, 0,8524 ha
Flur 4 Nr. 1580/818, Waldfl., daselbst, 0,8527 ha
- Gemarkung Feuerscheid (Gr.L.Nr. 162/2015)
Flur 1 Nr. 51/4, LWFL, Denterhof, Teilfläche von
1,2063ha
Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes dringend auf diese Grundstücke angewiesen sind,
können ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage
ab Erscheinen der Kreis-Nachrichten der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Untere Landwirtschaftsbehörde, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg,
schriftlich mitteilen.
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21 neue Feuerwehr-“Truppführer“
des Eifelkreises ausgebildet
Vom 16. bis 27. März fand in diesem Jahr der erste von
insgesamt drei Truppführerlehrgängen der Freiwilligen
Feuerwehren des Eifelkreises Bitburg Prüm statt. Die
Truppführerausbildung ist die letzte Ausbildung, die
auf Landkreisebene stattfindet, zugleich ist es die erste
Führungsposition für Feuerwehrfrauen und -männer. In
20 Theoriestunden wurden die Themen Rechtsgrundlagen und Organisation der Feuerwehr, Fahrzeugkunde,
Einsatzmöglichkeiten von Löschmitteln und ihre Wirkungsweise, Verhalten bei Gefahren, Brandsicherheitswachdienste und Technische Hilfeleistung unterrichtet.
Das erlernte Theoriewissen konnten die Teilnehmer in
den 15 Praxisstunden umsetzten. Im Praxisunterricht
wurden unter anderem der Löscheinsatz und das Vorgehen bei einem Verkehrsunfall vertieft. Zum Abschluss
der Ausbildung legten 21 Teilnehmer, darunter auch
vier Feuerwehrwehrfrauen, eine schriftliche Prüfung ab,
diese bestand aus 25 Fragen aus den verschiedenen
erlernten Bereichen. Der Leiter Kreisausbildung, Alexander Hellwig führte gemeinsam mit den Kreisausbildern Andreas Hammes, Walter Faasen, Thomas Nußbaum, Björn Braun, Paul Schmitz, Bernhard Junghölter
sowie Gerd Schmitt diesen Lehrgang durch.
Amtliche BekAnntmAchungen
Öffentliche Bekanntmachung
Am Montag, 13. April 2015, findet um 16.00 Uhr eine Sitzung des
Sozialausschusses des Eifelkreises Bitburg-Prüm im Konferenzraum der Kreisverwaltung, Raum 227, statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1 Grundsicherungsrelevante Mietwerterhebung
2Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
3Verschiedenes
Bitburg, 17. März 2015
Dr. Joachim Streit, Landrat
Bekanntgabe gemäß § 3a Satz 2
des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des unter dem Aktenzeichen
06U140624-20 geführten wasserrechtlichen Verfahrens
Vollzug der Wassergesetze;
Wasserrechtliches Plangenehmigungsverfahren gem. § 68 Abs.2
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Renaturierung des Spanger Baches und des Dahlemer Baches in der Gemarkung Spangdahlem
Ausgabe 15/2015
KreisNachrichten Bitburg-Prüm
Wasserrechtliches Genehmigungsverfahren nach § 36 WHG i. V. m.
§ 76 LWG zur Erneuerung von zwei Fußgängerbrücken, Errichtung
eines naturnahen Gewässerspielplatzes
Gemarkung Spangdahlem,
Flur 52, Flurstücke-Nr. 80, 89, 96, und 106,
Flur 53, Flurstücke-Nr. 4, 85, 86, 87, 102 und 107,
Flur 54, Flurstücke-Nr. 21, 41, 43, 49, 50, 51 und 52
Antragsteller: Verbandsgemeinde Speicher, Bahnhofstraße 36,
54662 Speicher
eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. Die
gemäß § 114 a des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz
erfolgte Vorprüfung nach § 3c Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass durch
die Verwirklichung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen
Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Diese Feststellung ist nicht
selbständig anfechtbar.
Bitburg, den 26.03.2015
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Trierer Straße 1, 54634 Bitburg
Im Auftrag: Martina Knauf
Öffentliche Bekanntmachung
Am Montag, 20. April 2015 findet um 16.00 Uhr in Bitburg, Sitzungssaal der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, die Sitzung
des Ausschusses für Umweltschutz und Abfallwirtschaft statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:
1. Mitteilungen und Anfragen
Nichtöffentlicher Teil:
2. Vergabe von Beratungsleistungen im Rahmen der Oberflächenabdichtung der Deponie Plütscheid
3. Deponie Plütscheid; Deponiegasnutzung
4. Mitteilungen und Anfragen
54634 Bitburg, 30.03.2015
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Dr. Joachim Streit, Landrat
Satzung
des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg über die
förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
„Alte Kaserne” vom 25. Februar 2015
Gemäß § 142 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), in Verbindung mit § 24
der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung
vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 19. August 2014 (GVBl. S. 181) in Verbindung mit § 7 Abs. 1
Ziffer 4 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit
(KomZG) in der Fassung vom 22. Dezember 1982 (GVBl. S. 476),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. September 2010 (GVBl. S.
280) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Flugplatz
Bitburg am 23. Februar 2015 die folgende Satzung beschlossen:
§1
Festlegung des Sanierungsgebietes
In dem in § 2 näher umschriebenen Gebiet liegen städtebauliche
Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden.
Das insgesamt etwa 10,9 Hektar umfassende Gebiet wird hiermit
förmlich als Sanierungsgebiet festgelegtund erhält die Bezeichnung
„Alte Kaserne“.
§2
Abgrenzung
(1) Das Sanierungsgebiet umfasst folgende Grundstücke auf der
Gemarkung Bitburg:
Flur Flurstück Größe in m2
7
189/12 108.679
7
189/13 378
KreisNachrichten Bitburg-Prüm
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Ausgabe 15/2015
Die Grenze des Sanierungsgebietes verläuft wir folgt:
Im Nordosten: Ausgehend von der nordwestlichen Ecke des Flurstücks 189/12 entlang der Mötscher Straße in südöstlicher Richtung
(Flurstücke 183/3, 183/25, 189/40).
Im Südosten: Ausgehend von der nordöstlichen Ecke des Flurstücks 189/12 in südwestlicher Richtung entlang der Grenze der
Flurstücke 189/9 und 271/38 bis zur nordwestlichen Ecke des Flurstücks 189/13 und ab hier weiter entlang der gemeinsamen Grenze
der Flurstücke 189/13 und 271/38 sowie der gemeinsamen Grenze
des Flurstücks 189/12 mit den Flurstücken 271/38 und 271/34 bis
zur südöstlichen Ecke des Flurstücks 189/12.
Im Südwesten: Ausgehend von der südöstlichen Ecke des Flurstücks 189/12 entlang der nordöstlichen Grenzen der Flurstücke
265/5, 265/6, 213/9, 213/8 und 135/4 bis zur südwestlichen Ecke
des Flurstücks 189/12.
Im Nordwesten: Ausgehend von der südwestlichen Ecke des
Grundstücks 189/12 entlang der südöstlichen Grenze der Flurstücke 143/20, 155/15, 143/37, 143/19, 183/2 und 183/18 bis zur nordwestlichen Ecke des Grundstücks 189/12.
Alle vorgenannten Flurstücke liegen in der Flur 7 der Gemarkung
Bitburg.
(3) Werden innerhalb des Sanierungsgebietes durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke,
sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls
anzuwenden.
(4) Ein unmaßstäblicher Lageplan, in dem der räumliche Geltungsbereich des Sanierungsgebietes durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, ist als Anlage beigefügt. Dieser Lageplan dient jedoch
nur zur Erläuterung der Satzung. Die rechtsverbindliche Abgrenzung des Sanierungsgebietes ergibt sich allein aus der textlichen
Beschreibung durch diese Satzung.
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband Flugplatz
Bitburg unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht, so kann
auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
c. Die einschlägigen Vorschriften können von jedermann beim
Zweckverband Flugplatz Bitburg, Trierer Str. 1, 54634 Bitburg, Zimmer 254, während der Dienststunden (montags - mittwochs, 8.00
Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr; donnerstags 8.00 Uhr 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr; freitags 8.00 Uhr - 12.30 Uhr)
eingesehen werden.
§3
Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§
152 bis 156a BauGB finden Anwendung.
§4
Genehmigungspflichten
Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige
Vorhaben und Rechtsvorgänge finden Anwendung.
§5
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Bitburg, 25. Februar 2015
Dr. Joachim Streit, Verbandsvorsteher
Hinweise:
a. Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine
nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung
der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie nach
§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht gemäß § 215 Abs. 1
BauGB innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung
schriftlich gegenüber dem Zweckverband Flugplatz Bitburg unter
Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend
gemacht werden.
Ist die Satzung unter einer Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen, so kann sie durch ein ergänzendes
Verfahren zur Behebung von Fehlern auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden.
b. Gemäß § 24 Abs. 6 Satz 4 der Gemeindeordnung für RheinlandPfalz (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes
oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr
nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
EndE dEr BEkanntmachungEn
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