KreisNachrichten Mitteilungen, Informationen und Bekanntmachungen der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Samstag, 11.04.2015 I Ausgabe 15/2015 I www.bitburg-pruem.de 50. „Jugend forscht“ Landeswettbewerb Die besten Jungforscher des Landes in Bitburg geehrt Im Bild v.li.: Raimund Leibold (Landeswettbewerbsleiter), Nicolas Lentes, Minh Michael Nguyen, Matthias Becker, Tobias Jacob, Moritz Leg, Mara Lauer, Maximilian Albers, Winfried Karpen, Benedikt Wagner, Theo Scholtes (Leiter Personal der Bitburger Braugruppe und Jufo-Patenbeauftragter), Patrick Schuster, Jan Niewodniczanski (Geschäftsführer Technik der Bitburger Braugruppe). Foto: Funkbild Die besten Jungforscherinnen und -forscher des Landes wurden am 25. März in der Bitburger Stadthalle geehrt. Als Überraschungsgast führte Moderator Günther Jauch durch die Feierstunde. Ausrichter des diesjährigen Jugend forscht-Landeswettbewerbs war Bitburger, seit 1972 Patenunternehmen von Jugend forscht. An drei Tagen hatten die insgesamt 65 Jugendlichen ihre 46 Projekte sowohl der Jury als auch der Öffentlichkeit präsentiert. Während der Feierstunde, zu der eigens auch Ministerpräsidentin Malu Dreyer angereist war, war die Spannung deutlich zu spüren. Schließlich dürfen die Sieger im Mai zum Bundeswettbewerb nach Ludwigshafen. „Es ist uns eine große Ehre, den 50. Jugend forscht-Landeswettbewerb ausrichten zu dürfen. In den 43 Jahren unserer Patenschaft haben über 4.700 Kinder und Jugendliche hier in Bitburg ihr wissenschaftliches Talent unter Beweis gestellt. Für meine Familie war die Unterstützung des Wettbewerbs schon immer eine Selbstverständlichkeit und das nicht allein aus Verantwortungsbewusstsein für die Region, sondern auch aus persönlicher Überzeugung. Auch für mich ist die Patenschaft eine Herzensan- Aus dem Inhalt: Bürgerversammlungen zur Breitbandversorgung I Seite 2 Gartenexkursion der Kreisvolkshochschule I Seiten 2 und 3 Arbeitsgruppe Jugendschutz intensiviert Zusammenarbeit I Seite 3 Entsorgungstermine I Seite 4 und 5 Initiative Baukultur Eifel I Seite 6 Volksbefragung in Luxemburg I Seite 7 Sitzung des Kreisrechtsausschusses I Seite 7 21 neue Feuerwehr-Truppführer ausgebildet I Seite 8 Öffentliche Bekanntmachungen I Seiten 8 und 9 Seite 2 Ausgabe 15/2015 KreisNachrichten Bitburg-Prüm gelegenheit“, erklärte Jan Niewodniczanski, Geschäftsführer Technik der Bitburger Braugruppe, zur Begrüßung. Er freute sich auch über das traditionell rege Engagement der rheinland-pfälzischen Nachwuchsforscher. In diesem Jahr lag das Bundesland mit 1.135 Anmeldungen im Bundesvergleich auf Platz vier. Seit Start des Wettbewerbs haben sich circa 34.000 Jugendliche aus Rheinland-Pfalz an dem Wettbewerb beteiligt. Ministerpräsidentin Malu Dreyer würdigte den Wettbewerb als ein wirksames Instrument zur Talentförderung. „Für eine ganze Reihe wissenschaftlicher Karrieren war ‚Jugend forscht‘ der Ausgangspunkt. 90 Prozent der erfolgreichen Wettbewerbsteilnehmerinnen und -teilnehmer studierten später ein naturwissenschaftlich-technisches, mathematisches oder medizinisches Fach“, sagte die Ministerpräsidentin. Sie zeigte sich erfreut darüber, dass von den bundesweit rund 11.500 Schülerinnen und Schülern, die sich für die 50. Jugend forscht-Runde angemeldet haben, jeder zehnte aus Rheinland-Pfalz stamme. Der Wettbewerb „Jugend forscht“ einschließlich der Sparte „Schüler experimentieren“ sei unter den vielen Schülerwettbewerben nicht nur einer der größten, sondern auch einer der qualitativ anspruchsvollsten und sicherlich der bedeutendste für die MINT-Fächer. „Rheinland-Pfalz fördert deshalb diesen Wettbewerb aus großer Überzeugung. Unser Land braucht Ideen, kreative Köpfe und Visionen“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Raimund Leibold, Landeswettbewerbsleiter für Jugend forscht, zeigte sich vor allem von der praktischen Ausrichtung der diesjährigen Beiträge begeistert. „Auffällig viele der Jugendlichen haben ihre theoretischen Arbeiten praktisch umgesetzt. Sie haben tatsächlich handwerklich gearbeitet, geschraubt, geklebt oder gelötet. Das gilt auch für Fachbereiche, in denen man das nicht direkt erwarten würde, wie Mathematik, Physik oder Informatik. Das zeigt, dass die Jungforscher sich Gedanken über die Anwendung ihrer Arbeiten im Alltag machen“, erklärte er. Einer der besten Teilnehmer kam aus dem Eifelkreis: Landessieger im Fachbereich Physik wurde Winfried Karpen vom Eifel-Gymnasium in Neuerburg. Er hatte sich mit dem Bau eines Windkanals und experimentellen Untersuchungen befasst. 17.04.2015: 19:00 Uhr Gemeindehaus Schlossheck für die Orte Orlenbach, Schlossheck und Matzerath 20.04.2015: 19:30 Uhr Gemeindehaus Rommersheim, Hauptstr. für die Orte Rommersheim, Fleringen und Hersdorf 21.04.2015: 19:00 Uhr Gemeindehaus Weidingen für die Orte Weidingen, Baustert, Hütterscheid und Utscheid-Rußdorf 23.04.2015: 19:30 Uhr Gemeindehaus Kruchten für die Orte Kruchten, Biesdorf, Nusbaum und Hommerdingen 24.04.2015: 19:00 Uhr Gemeindehaus Wallendorf für die Orte Wallendorf und Roth a.d.Our 27.04.2015: 19:00 Uhr Gasthaus Meiers, Karlshausen, Hauptstr. für die Orte Karlshausen, Olmscheid, Jucken und Kickeshausen 28.04.2015: 19:00 Uhr Gemeindehaus Lützkampen für die Orte Lützkampen, Harspelt, Sevenig/ Our, Eschfeld und Roscheid 12.05.2015: 19:00 Uhr Aula der Schule Idenheim für die Orte Idenheim, Röhl, Trimport und Dahlem 19.05.2015: 19:00 Uhr Gemeindehaus Minden für den Ort Minden 21.05.2015: 19:00 Uhr Gemeindehaus Auw für die Orte Auw und Hosten Die Interessierten der jeweiligen Ortsgemeinden sind herzlich eingeladen. Wir bringen schnelles Internet aufs Land Tulpomania in Süd-Limburg Bürgerversammlung zur Inbetriebnahme von weiteren Kommunen Im Rahmen der Breitbandversorgung des Eifelkreises Bitburg-Prüm kann für weitere Kommunen das schnelle Internet demnächst freigeschaltet werden. Aus diesem Grund finden nachfolgende Bürgerversammlungen vor Ort statt. Hier werden die Bürgerinnen und Bürger über die durchgeführten Baumaßnahmen und die neuen Angebote an Internetdienstleistungen informiert. Die Bürgerversammlungen finden für folgende Orte statt: 15.04.2015: 19:00 Uhr Gemeindehaus Dasburg für die Orte Dasburg und Preischeid 16.04.2015: 19:30 Uhr Gemeindehaus Ferschweiler, Ringstr. 10 für die Orte Ferschweiler und Schankweiler Gartenexkursion KVHS Bitburg-Prüm e.V. Die sympathischen ‚Heeren vom Carishof ‘ Hans de Vree, Henrik Govers und Matthijs Smits in Klimmen/Süd-Limburg (NL) lassen ihren prächtigen Garten in einer fulminanten Tulpenpracht auferstehen. 4000 Tulpen werden in den Parkanlagen des Carishofes erblühen, wenn die Exkursionsteilnehmer im Frühling zu ihrer „Tulpomania“ nach Süd-Limburg aufbrechen. Geplant sind weitere Stationen im Brookergarden und im Tuin Verheggen mit einem Ausklang in den prächtigen Gärten des Schlosses Arcen. Die Tulpenpracht erinnert ein bisschen an die Tulpomania oder Tulipomanie, das Tulpenfieber des 17. Jahrhunderts in den Niederlanden. Bereits der bedeutende Maler Jan Brueghel der Jüngere malte um 1640 eine Allegorie der Tulipomanie. Mit seinem Gemälde stellte er den zu seiner Zeit grassierenden Tulpenwahn satirisch dar. Die Tulipomanie war eine kurze Periode im Goldenen Zeitalter der Niederlande, in der Tulpenzwiebeln zum Spekulationsobjekt wurden. KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausgabe 15/2015 Über Arten, Bedeutung und Geschichte der Tulpe und des Tulpenlandes Holland und wie die Tulpenhysterie in der ersten Spekulationsblase der Wirtschaftsgeschichte endete, wird die Garten-Expertin aus Scharfbillig, Dr. Barbara Mikuda-Hüttel, die Teilnehmer während der GartenExkursion fachgerecht informieren. Termine: 18.4.2015 und 25.4.2015 Abfahrt: 7.30 Uhr in Bitburg, Auf dem Stock Rückkunft: gegen 20.30 Uhr in Bitburg Kostenbeitrag für die Fahrt und fachliche Betreuung 40,00 € und für die Eintritte 30.- € (vor Ort zu zahlen). Die Fahrten werden begleitet von der pädagogischen Leiterin des KVHS e.V. Frau Marlen Meyer. Anmeldungen: Tel. 06561/15-2230 oder 15/2020, bzw. per Mail an kvhs@ bitburg-pruem.de Effektiver Jugendschutz Jugendamt, Ordnungsamt und Polizei intensivieren Zusammenarbeit Im Bild v.li.: Markus Schommer (VG Konz), Robert Müller (KV Bitburg-Prüm), Hubert Lenz (PD Wittlich), Christine Schmitz (Stadt Trier), Stephan Rother (KV BernkastelWittlich), Dagmar Barzen (ADD Trier), Bernhard Kuhn (ADD Trier). Die Arbeitsgruppe Jugendschutz in der Region Trier hat es sich mit ihrer neuen Arbeitshilfe im Jugendschutz zum Ziel gesetzt, die Zusammenarbeit noch effizienter und effektiver zu gestalten. Zuständig für den Jugendschutz sind die Jugendämter, die Ordnungsämter und die Polizei. Bislang fehlte es an gemeinsamen flächendeckenden Standards, um den gesellschaftlichen Erwartungen an den Jugendschutz gerecht zu werden und Jugendschutzkontrollen zu erleichtern. Eine konkrete Ausgestaltung, die auch auf die Bedürfnisse der örtlichen Praxis zugeschnitten ist, existierte bisher nicht. Um die Zusammenarbeit zwischen den Jugendschutzbeauftragten der Jugendämter, den Ordnungsämtern und der Polizei stärker zu gewährleisten und den Jugendschutz besser zu koordinieren, hat die Arbeitsgruppe Jugendschutz in der Region Trier in Zusammenarbeit mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz eine Arbeitshilfe erstellt. „Mit dieser Arbeitshilfe ist eine echte Unterstützung für die tägliche Arbeit aller im Jugendschutz Tätigen entstanden. So kommt es zu einheitlichen Standards, die die Kontrollen erleichtern“, fasst Werner Keggenhoff, Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, diese Arbeit zusammen. Für Dagmar Barzen, Präsidentin Seite 3 der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion RheinlandPfalz, ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe: „Der Staat und die Unternehmen sollten sich neben Eltern und Erziehungspersonal in der Pflicht sehen. Daher haben die Eltern und die hierfür zuständigen Behörden wie Jugendämter, Ordnungsbehörden sowie Polizei die Aufgabe, zusammenzuwirken und die Kinder und Jugendlichen vor Schaden im Umgang mit Alkohol zu bewahren.“ Deshalb trägt aus ihrer Sicht besonders eine gute Zusammenarbeit dieser Behörden wesentlich zu einer konsequenten Umsetzung unseres Jugendschutzes bei und soll zukünftig noch weiter ausgebaut werden. Der Arbeitsgruppe Jugendschutz und Bernhard Kuhn, der mit der Fachaufsicht der nachgeordneten allgemeinen Ordnungsbehörden bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz betraut ist, ist es besonders wichtig, dass der Jugendschutz bereits bei der Anmeldung einer Veranstaltung berücksichtigt und eingefordert wird. Dies soll nun mit Hilfe eines speziellen Formulars erfolgen, das der Veranstalter bei der Beantragung einer öffentlichen Veranstaltung oder Feier ausfüllen muss. Denn oftmals kennen die Veranstalter die Vorgaben des Jugendschutzes nicht. Zu nennen sind hier beispielsweise die Altersüberprüfungen beim Alkoholausschank. Dementsprechend kann eine öffentliche Veranstaltung für Minderjährige und für den Veranstalter ganz anders enden als vorgestellt und gewünscht. Lothar Schömann als Polizeipräsident kann dies bestätigen: „Ist Alkohol im Spiel, erhöht sich gerade bei Minderjährigen das Risiko, in Konfliktsituationen gewalttätig zu handeln und Straftaten zu begehen.“ Auch er betont, dass im Interesse der jungen Menschen nur ein vernetztes Vorgehen die richtige Strategie sein kann: „Ziel ist eine abgestimmte und behördenübergreifende Praxis, um eine Gleichbehandlung aller Akteure zu erreichen und die erwünschte Schutzwirkung für die Minderjährigen wirksam zu erreichen“. Ein gelungener Jugendschutz soll junge Menschen vor verschiedenen Gefahren, sowie schädlichen Einflüssen schützen. Aufgrund der Vielfältigkeit der unterschiedlichen Handlungsfelder - zu nennen sind hier beispielsweise Spielhallen, Gaststätten, Filme, Computerspiele oder Tabak und Alkohol - im erzieherischen und gesetzlichen Jugendschutz ist es besonders wichtig, dass die betreffenden Behörden zusammenarbeiten. Die erstellte Arbeitshilfe ist eine Anleitung für diese Zusammenarbeit und trägt dazu bei, dass alle Beteiligten schnell und unkompliziert wissen, wie sie zu einer konsequenten Umsetzung der erzieherischen und gesetzlichen Anforderungen und somit einem gelungenen Jugendschutz beitragen können. „Arbeiten - Leben - Wohlfühlen im Eifelkreis Bitburg-Prüm“ Lokale Aktionsgruppe Bitburg-Prüm Ihr Ansprechpartner für öffentliche und private Projekte: Geschäftsstelle LEADER der LAG Bitburg-Prüm bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Maria Riemann, Tel. 06561/15-3510 Mail: [email protected] Web: www.lag-bitburg-pruem.de Seite 4 Ausgabe 15/2015 Entsorgungs INFO REGIEBETRIEB ABFALLWIRTSCHAFT TRIERER STR. 1, 54634 BITBURG Ansprechpartner: Beratung, Öffentlichkeitsarbeit Tel. 0 65 61 - 15 23 40, Markus Klütsch E-mail: [email protected] An- / Ummeldungen, Abmeldungen, Tonnentausch Gebührenbüro Tel. 0 65 61 - 15 23 20, -23 21, -23 22, -23 23 DEPONIE - ÖFFNUNGSZEITEN 1. MÜLLDEPONIE, Tel. 0 65 54 - 396 an der L12 im Geweberwald bei Plütscheid montags - mittwochs und freitags von 9.30 - 17.30 Uhr donnerstags: geschlossen samstags alle 14 Tage 10.00 - 12.00 Uhr Deponie geöffnet: Samstag, 11.04.2015, 10 bis 12 Uhr 2. ERDDEPONIE RITTERSDORF, Tel. 0 65 61 - 12 629 an der L9, Ortsteil Bildchen März-Oktober: montags-mittwochs 9.30 -17.00 Uhr November-Februar:dienstags-mittwochs 12.30-17.00 Uhr Elektrogeräte können auf beiden Deponien kostenlos abgegeben werden. Verkaufsstellen von Restabfallsäcken (RAS) Bitburg Stadt •Bürohaus, Pohl, Trierer Str. 2 •Kreisverwaltung, Zahlstelle, Trierer Str. 1 Verbandsgemeinde Arzfeld •Daleiden, Postagentur, Hauptstr. 49 a •Lichtenborn, Postagentur, Hauptstr. 1 •Lünebach, Dorfladen, Marktplatz 3 •Lützkampen, Im Lennchen 1, Verkaufsstelle •Waxweiler, Post-Service-Filiale, Am Kanal 15 Verbandsgemeinde Bitburger Land •Badem, Postagentur im Supermarkt „Plattner‘s“, Bitburger Str.18-20 •Bettingen, Lebensmittel Büchel, Maximinstr. 22 •Kyllburg, „Haus des Gastes“, Hochstr. 19, •Rittersdorf, Lebensmittel Hülpes, Waxweiler Str. 1, •Sülm, Heißmangel Mohr, Zur Heide 17 Verbandsgemeinde Prüm •Auw bei Prüm, Postagentur, In der Klong 14 •Bleialf, Postagentur, Bahnhofstr. 5-7 •Büdesheim, Autofachmarkt Ternes, Hauptstrasse 38 •Pronsfeld, Kfz-Teile Gerads, St.-Remigius-Str. 38 •Prüm, Hit-Markt, Kalvarienbergstr. 37-41 •Schönecken, Schreibwaren Tipper, Teichstraße 8 •Winterspelt, Postagentur Hauptstr. 35 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Verbandsgemeinde Speicher •Orenhofen, Dorfladen, Auwer Str. 1 •Speicher, Postagentur, Am Markt 28 •Speicher, Bürohaus Scharff Bahnhofstr. 6 Verbandsgemeinde Südeifel •Irrel, Postagentur, Hauptstr. 26, •Körperich, Postagentur, Johanniterstr. 38 •Mettendorf, Raiffeisen GmbH, Enztalstr. 42 •Neuerburg, Postagentur, Herrenstr. 18 Entsorgungs TERMINE Auch unter www.bitburg-pruem.de Blaue Tonne + gelBer Sack Verbandsgemeinde Arzfeld Samstag, 11. April: Heilhausen, Hölzchen, Krautscheid, Langenfeld, Lauperath, Manderscheid, Mauel, Maueler Mühle, Niederpierscheid, Oberpierscheid, Waxweiler Montag, 13. April: Arzfeld, Jucken, Kickeshausen, Lichtenborn, Neurath, Olmscheid, Üttfeld Dienstag, 14. April: Daleiden, Großkampenberg, Herzfeld, Irrhausen, Kesfeld, Leidenborn, Lützkampen, Reiff, Reipeldingen, Sengerich Donnerstag, 16. April: Dahnen, Dasburg, Eschfeld, Harspelt, Preischeid, Roscheid, Sevenig/Our Verbandsgemeinde Bitburger Land Samstag, 11. April: Gindorf, Gransdorf, Kyllburgweiler, Oberkail, Orsfeld, Seinsfeld, Steinborn Montag, 13. April: Erntehof, Etteldorf, Kyllburg, Neuheilenbach, St. Thomas, Usch, Wilsecker, Zendscheid Dienstag, 14. April: Baustert, Brimingen, Feilsdorf, Hisel, Hütterscheid, Mülbach Mittwoch, 15. April: Enzen, Halsdorf, Olsdorf, Stockem Freitag, 17. April: Badem, Pickließem Verbandsgemeinde Prüm Dienstag, 14. April: Heckhuscheid Verbandsgemeinde Speicher Freitag, 17. April: Spangdahlem Verbandsgemeinde Südeifel Samstag, 11. April: Ammeldingen/Nbg., Burscheid, Heilbach, Plascheid Montag, 13. April: Emmelbaum KreisNachrichten Bitburg-Prüm Seite 5 Ausgabe 15/2015 Dienstag, 14. April: Burg, Mettendorf, Niehl, Utscheid Mittwoch, 15. April: Ammeldingen/Our, Biesdorf, Gentingen, Hommerdingen, Kruchten, Nusbaum, Roth/Our, Wallendorf Donnerstag, 16. April: Affler, Bauler, Berscheid, Dauwelshausen, Geichlingen, Gemünd, Herbstmühle, Hütten, Hüttingen/Lahr, Karlshausen, Keppeshausen, Körperich, Koxhausen, Lahr, Leimbach, Muxerath, Nasingen, Niedergeckler, Obergeckler, Rodershausen, Scheitenkorb, Sevenig/Nbg., Sinspelt, Übereisenbach, Waldhof-Falkenstein Freitag, 17. April: Ernzen, Ferschweiler, Irrel Graue tonne Bitburg-Stadt Samstag, 11. April: Erdorf, Irsch, Masholder, Matzen, Mötsch, Stahl, Steinebrück Dienstag, 14. April: Bitburg-Stadt, Pützhöhe Donnerstag, 16. April: Albach Verbandsgemeinde Arzfeld Dienstag, 14. April: Euscheid, Strickscheid Donnerstag, 16. April: Dackscheid, Eilscheid, Gesotz, Hargarten, Heilhausen, Hölzchen, Kinzenburg, Krautscheid, Lambertsberg, Langenfeld, Lascheid, Lauperath, Lierfeld, Lünebach, Manderscheid, Mauel, Maueler Mühle, Merlscheid, Niederpierscheid, Oberpierscheid, Pintesfeld, Plütscheid, Waxweiler Verbandsgemeinde Bitburger Land Samstag, 11. April: Erntehof, Eßlingen, Etteldorf, Gindorf, Gransdorf, Hungerburg, Kyllburg, Kyllburgweiler, Meckel, Neuheilenbach, Oberkail, Orsfeld, Seinsfeld, Steinborn, St.Thomas, Usch, Wilsecker, Zendscheid Montag, 13. April: Balesfeld, Burbach, Neidenbach, Waxbrunnen Donnerstag, 16. April: Dudeldorf, Gondorf, Hüttingen/Kyll, Metterich Freitag, 17. April: Baustert, Brimingen, Enzen, Feilsdorf, Halsdorf, Hisel, Hütterscheid, Mülbach, Olsdorf, Stockem Verbandsgemeinde Prüm Montag, 13. April: Dingdorf, Giesdorf, Hersdorf, Lasel, Matzerath, Niederlauch, Nimshuscheid, Nimshuscheider Mühle, Nimsreuland, Oberlauch, Orlenbach, Schloßheck, Schönecken, Seiwerath, Wawern, Winringen Dienstag, 14. April: Bleialf, Brandscheid, Buchet, Großlangenfeld, Habscheid, Hallert, Rehbüsch, Masthorn, Mützenich, Oberlascheid, Pittenbach, Pronsfeld, Sellerich, Winterscheid, Winterspelt Mittwoch, 15. April: Dausfeld, Dausfelder Höhe, Niederprüm, Prüm-Stadt, Tafel, Rommersheim, Ellwerath, Rommersheimerheld, Steinmehlen, Watzerath, Weinsfeld Donnerstag, 16. April: Feuerscheid, Heisdorf Freitag, 17. April: Auw/Prüm, Büdesheim, Fleringen, Breitwiesental, Gondelsheim, Gondenbrett, Hermespand, Kleinlangenfeld, Knaufspesch, Neuendorf, Olzheim, Roth/Prüm, Schwirzheim, Walcherath, Wallersheim, Weinsheim, Willwerath Verbandsgemeinde Speicher Montag, 13. April: Beilingen, Herforst, Philippsheim, Speicher Donnerstag, 16. April: Auw/Kyll, Hosten, Orenhofen, Preist Verbandsgemeinde Südeifel Samstag, 11. April: Alsdorf, Eisenach, Gilzem, Kaschenbach, Niederweis Donnerstag, 16. April: Ammeldingen/Nbg., Burscheid, Heilbach, Plascheid Freitag, 17. April: Ammeldingen/Our, Biesdorf, Burg, Gentingen, Hommerdingen, Kruchten, Mettendorf, Niehl, Nusbaum, Roth/ Our, Utscheid, Wallendorf sperrmüll Verbandsgemeinde Prüm Montag, 13. April Dausfeld, Dausfelder Höhe, Niederprüm, Steinmehlen, Weinsfeld Dienstag, 14. April Prüm (lt. Straßenplan), Rommersheimerheld Mittwoch, 15. April Prüm (lt. Straßenplan), Rommersheimerheld Freitag, 17. April Feuerscheid, Heisdorf, Nimsreuland Verbandsgemeinde Arzfeld Freitag, 17. April Dackscheid, Eilscheid, Gesotz, Lascheid, Pintesfeld, Plütscheid Altglas gehört in den Container Seite 6 Ausgabe 15/2015 KreisNachrichten Bitburg-Prüm KreisNachrichten Bitburg-Prüm Seite 7 Ausgabe 15/2015 Gleichstellungsbeauftragte informiert: Stärken kennen - Chancen nutzen: Wie der Wiedereinstieg gelingt Im Rahmen der rheinland-pfälzischen Initiative „PlanW - Wiedereinstieg hat Zukunft“ bieten die Katholische Erwachsenenbildung Westeifel in Kooperation mit der Gleichstellungsbeauftragten des Eifelkreises BitburgPrüm einen Orientierungs- und Wiedereinstiegskurs in den Beruf für Frauen an. Der Kurs will nicht nur berufsrelevante Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, sondern auch helfen, neue Perspektiven zu finden. So stehen neben Grundlagen der EDV, Kommunikation, Bewerbungstraining die Kompetenzen der Teilnehmerinnen, die für ihre berufliche Orientierung von Bedeutung sein können, im Vordergrund. In einem Praktikum wird es den Frauen ermöglicht, die eigenen Interessen, Fähigkeiten und Möglichkeiten zu erproben, um auf dieser Basis den weiteren Lebens- und Berufsweg zu beschreiten. Der dreimonatige Kurs beginnt im April 2015. Unterrichtstage sind montags bis freitags, von 8 bis 12 Uhr (ausgenommen Schulferienzeiten). Die Gebühr beträgt 100 Euro. Weitere Informationen erteilen Marita Singh, Gleichstellungsbeauftragte des Eifelkreises, Tel. 06561/15-2200, Email: [email protected] sowie die Mitarbeiter der Katholischen Erwachsenenbildung, Fachstelle Prüm, Tel. 06551/96556-0 und Maaike Thijs, Tel. 01718962480. Nationale Volksbefragung am 7. Juni 2015 in Luxemburg Im Hinblick auf die am 7. Juni 2015 stattfindende nationale Volksbefragung weist der luxemburgische Honorarkonsul in Trier, Franz Peter Basten, nach einer entsprechenden Information der Luxemburger Botschaft in Berlin die in Deutschland lebenden luxemburgischen Staatsangehörigen und Träger der luxemburgisch-deutschen Staatsbürgerschaft auf Folgendes hin: Jeder Wähler, der per Briefwahl am Referendum teilnehmen möchte, muss dies dem Bürgermeister- und Schöffenrat der zuständigen luxemburgischen Gemeinde mitteilen und per einfachem Brief (oder mittels einer Vorlage, die beim Luxemburger Honorarkonsul angefordert werden kann – Tel. 0651 9777 102, E-Mail: [email protected]. de) um seine Wahlbenachrichtigung bitten. Für im Ausland wohnhafte Wahlberechtigte entspricht die Gemeinde der Wahleinschreibung derjenigen des letzten Wohnsitzes in Luxemburg, ansonsten der Geburtsgemeinde oder der Gemeinde Luxemburg Stadt. In dem Antrag muss der Wähler seinen Nachnamen (Geburtsnamen), seine(n) Vornamen, sein Geburtsdatum und den Geburtsort, seinen Beruf, Wohnsitz und die Anschrift angeben, an die die Wahlbenachrichtigung zugestellt werden soll. Außerdem muss er an Eides statt versichern, dass er sein Wahlrecht nicht verwirkt hat, sowie eine Kopie seines gültigen Reisepasses beifügen. Der Antrag auf Zulassung zur Briefwahl muss frühestens zehn Wochen und spätestens dreißig Tage vor dem festgelegten Wahltermin bei der betroffenen Gemeinde eingehen. Bezogen auf das Datum der Volksbefragung am 7. Juni 2015 bringt dies mit sich, dass der Zulassungsantrag frühestens am Montag, 30. März 2015, und spätestens am Freitag, dem 8. Mai 2015, zugestellt worden sein muss. Bitte berücksichtigen Sie beim Versand des Briefes die Zustelldauer. Sobald der Antrag vorliegt, wird vom Bürgermeister- und Schöffenrat geprüft, ob dieser die benötigten Angaben enthält und ihm die erforderlichen Belege beigefügt wurden. Erfüllt der Antragsteller die Bedingungen für die Briefwahl, sendet der Bürgermeister- und Schöffenrat ihm spätestens 20 Tage vor dem Referendum, also spätestens am 18. Mai 2015, per Einschreiben mit Rückschein die Wahlbenachrichtigung nebst folgenden Unterlagen zu: - gesetzliche Anweisungen für die Wähler - Wahlbriefumschlag und Stimmzettel für die Volksbefragung - Briefumschlag zum Versand des Wahlbriefumschlags, der mit der Aufschrift „Référendum du 7 juin 2015“ versehen ist und die Anschrift des für die Stimmabgabe zuständigen Wahllokals trägt. Der Briefwähler ist nicht mehr verpflichtet, seinen Stimmzettel per Einschreiben einzusenden. Die Versandkosten werden automatisch von der zuständigen luxemburgischen Gemeinde übernommen. Sitzung des Kreisrechtsausschusses Der Kreisrechtsausschuss der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm tagt am Mittwoch, den 15.04.2015, unter Vorsitz von Herrn Regierungsrat Thomas Kreutz. Die öffentliche Sitzung beginnt um 08:15 Uhr im Fraktionszimmer (Raum Nr. 132 a, 1. OG) im Gebäude der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg. Im öffentlichen Teil der Sitzung werden Widersprüche aus den Bereichen Beitragsrecht, Baurecht, Führerscheinwesen und Wasserrecht verhandelt, im nicht öffentlichen Teil aus den Bereichen der Sozialhilfe und des Ausländerrechts. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: - Gemarkung Dahnen (Gr.L.Nr. 144/2015) Flur 53 Nr. 215, LWFL, Waldfläche, Vordere Bocksheck, 1,5412 ha - Gemarkung Wolsfeld (Gr.L.Nr. 158/2015) Flur 4 Nr. 1578/818, Waldfl., Im Röthchen, 0,8526 ha Flur 4 Nr. 1579/818, Waldfl., daselbst, 0,8524 ha Flur 4 Nr. 1580/818, Waldfl., daselbst, 0,8527 ha - Gemarkung Feuerscheid (Gr.L.Nr. 162/2015) Flur 1 Nr. 51/4, LWFL, Denterhof, Teilfläche von 1,2063ha Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes dringend auf diese Grundstücke angewiesen sind, können ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen der Kreis-Nachrichten der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Untere Landwirtschaftsbehörde, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, schriftlich mitteilen. Seite 8 21 neue Feuerwehr-“Truppführer“ des Eifelkreises ausgebildet Vom 16. bis 27. März fand in diesem Jahr der erste von insgesamt drei Truppführerlehrgängen der Freiwilligen Feuerwehren des Eifelkreises Bitburg Prüm statt. Die Truppführerausbildung ist die letzte Ausbildung, die auf Landkreisebene stattfindet, zugleich ist es die erste Führungsposition für Feuerwehrfrauen und -männer. In 20 Theoriestunden wurden die Themen Rechtsgrundlagen und Organisation der Feuerwehr, Fahrzeugkunde, Einsatzmöglichkeiten von Löschmitteln und ihre Wirkungsweise, Verhalten bei Gefahren, Brandsicherheitswachdienste und Technische Hilfeleistung unterrichtet. Das erlernte Theoriewissen konnten die Teilnehmer in den 15 Praxisstunden umsetzten. Im Praxisunterricht wurden unter anderem der Löscheinsatz und das Vorgehen bei einem Verkehrsunfall vertieft. Zum Abschluss der Ausbildung legten 21 Teilnehmer, darunter auch vier Feuerwehrwehrfrauen, eine schriftliche Prüfung ab, diese bestand aus 25 Fragen aus den verschiedenen erlernten Bereichen. Der Leiter Kreisausbildung, Alexander Hellwig führte gemeinsam mit den Kreisausbildern Andreas Hammes, Walter Faasen, Thomas Nußbaum, Björn Braun, Paul Schmitz, Bernhard Junghölter sowie Gerd Schmitt diesen Lehrgang durch. Amtliche BekAnntmAchungen Öffentliche Bekanntmachung Am Montag, 13. April 2015, findet um 16.00 Uhr eine Sitzung des Sozialausschusses des Eifelkreises Bitburg-Prüm im Konferenzraum der Kreisverwaltung, Raum 227, statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Grundsicherungsrelevante Mietwerterhebung 2Verschiedenes Nichtöffentlicher Teil 3Verschiedenes Bitburg, 17. März 2015 Dr. Joachim Streit, Landrat Bekanntgabe gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des unter dem Aktenzeichen 06U140624-20 geführten wasserrechtlichen Verfahrens Vollzug der Wassergesetze; Wasserrechtliches Plangenehmigungsverfahren gem. § 68 Abs.2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Renaturierung des Spanger Baches und des Dahlemer Baches in der Gemarkung Spangdahlem Ausgabe 15/2015 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Wasserrechtliches Genehmigungsverfahren nach § 36 WHG i. V. m. § 76 LWG zur Erneuerung von zwei Fußgängerbrücken, Errichtung eines naturnahen Gewässerspielplatzes Gemarkung Spangdahlem, Flur 52, Flurstücke-Nr. 80, 89, 96, und 106, Flur 53, Flurstücke-Nr. 4, 85, 86, 87, 102 und 107, Flur 54, Flurstücke-Nr. 21, 41, 43, 49, 50, 51 und 52 Antragsteller: Verbandsgemeinde Speicher, Bahnhofstraße 36, 54662 Speicher eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. Die gemäß § 114 a des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz erfolgte Vorprüfung nach § 3c Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass durch die Verwirklichung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Bitburg, den 26.03.2015 Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Trierer Straße 1, 54634 Bitburg Im Auftrag: Martina Knauf Öffentliche Bekanntmachung Am Montag, 20. April 2015 findet um 16.00 Uhr in Bitburg, Sitzungssaal der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, die Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Abfallwirtschaft statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentlicher Teil: 2. Vergabe von Beratungsleistungen im Rahmen der Oberflächenabdichtung der Deponie Plütscheid 3. Deponie Plütscheid; Deponiegasnutzung 4. Mitteilungen und Anfragen 54634 Bitburg, 30.03.2015 Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Dr. Joachim Streit, Landrat Satzung des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Alte Kaserne” vom 25. Februar 2015 Gemäß § 142 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. August 2014 (GVBl. S. 181) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Ziffer 4 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in der Fassung vom 22. Dezember 1982 (GVBl. S. 476), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. September 2010 (GVBl. S. 280) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg am 23. Februar 2015 die folgende Satzung beschlossen: §1 Festlegung des Sanierungsgebietes In dem in § 2 näher umschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt etwa 10,9 Hektar umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegtund erhält die Bezeichnung „Alte Kaserne“. §2 Abgrenzung (1) Das Sanierungsgebiet umfasst folgende Grundstücke auf der Gemarkung Bitburg: Flur Flurstück Größe in m2 7 189/12 108.679 7 189/13 378 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Seite 9 Ausgabe 15/2015 Die Grenze des Sanierungsgebietes verläuft wir folgt: Im Nordosten: Ausgehend von der nordwestlichen Ecke des Flurstücks 189/12 entlang der Mötscher Straße in südöstlicher Richtung (Flurstücke 183/3, 183/25, 189/40). Im Südosten: Ausgehend von der nordöstlichen Ecke des Flurstücks 189/12 in südwestlicher Richtung entlang der Grenze der Flurstücke 189/9 und 271/38 bis zur nordwestlichen Ecke des Flurstücks 189/13 und ab hier weiter entlang der gemeinsamen Grenze der Flurstücke 189/13 und 271/38 sowie der gemeinsamen Grenze des Flurstücks 189/12 mit den Flurstücken 271/38 und 271/34 bis zur südöstlichen Ecke des Flurstücks 189/12. Im Südwesten: Ausgehend von der südöstlichen Ecke des Flurstücks 189/12 entlang der nordöstlichen Grenzen der Flurstücke 265/5, 265/6, 213/9, 213/8 und 135/4 bis zur südwestlichen Ecke des Flurstücks 189/12. Im Nordwesten: Ausgehend von der südwestlichen Ecke des Grundstücks 189/12 entlang der südöstlichen Grenze der Flurstücke 143/20, 155/15, 143/37, 143/19, 183/2 und 183/18 bis zur nordwestlichen Ecke des Grundstücks 189/12. Alle vorgenannten Flurstücke liegen in der Flur 7 der Gemarkung Bitburg. (3) Werden innerhalb des Sanierungsgebietes durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden. (4) Ein unmaßstäblicher Lageplan, in dem der räumliche Geltungsbereich des Sanierungsgebietes durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, ist als Anlage beigefügt. Dieser Lageplan dient jedoch nur zur Erläuterung der Satzung. Die rechtsverbindliche Abgrenzung des Sanierungsgebietes ergibt sich allein aus der textlichen Beschreibung durch diese Satzung. 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband Flugplatz Bitburg unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. c. Die einschlägigen Vorschriften können von jedermann beim Zweckverband Flugplatz Bitburg, Trierer Str. 1, 54634 Bitburg, Zimmer 254, während der Dienststunden (montags - mittwochs, 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr; donnerstags 8.00 Uhr 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr; freitags 8.00 Uhr - 12.30 Uhr) eingesehen werden. §3 Verfahren Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB finden Anwendung. §4 Genehmigungspflichten Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden Anwendung. §5 Inkrafttreten (1) Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich. Bitburg, 25. Februar 2015 Dr. Joachim Streit, Verbandsvorsteher Hinweise: a. Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht gemäß § 215 Abs. 1 BauGB innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber dem Zweckverband Flugplatz Bitburg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht werden. Ist die Satzung unter einer Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen, so kann sie durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden. b. Gemäß § 24 Abs. 6 Satz 4 der Gemeindeordnung für RheinlandPfalz (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn EndE dEr BEkanntmachungEn Kreis-Nachrichten - Impressum Herausgeber: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Redaktion und amtliche Bekanntmachungen: Heike Linden, FB 01-01, Pressestelle (verantwortlich) Tel. 06561/15-2240 Fax 06561/15-1011 E-Mail: [email protected] Verlag, Druck und Vertrieb sowie Verteilung: Verlag+Druck Linus Wittich KG Europaallee 2, 54343 Föhren Tel. 06502/9147-0 Fax 06502/9147-250 Erscheinungsweise:wöchentlich
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