KreisNachrichten Mitteilungen, Informationen und Bekanntmachungen der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Samstag, 26.12.2015 I Ausgabe 52/53/2015 I www.bitburg-pruem.de Weihnachtsgrußwort 2015 von Landrat Dr. Joachim Streit Fürchtet euch nicht! „Viele glauben nichts, aber sie fürchten alles“ schreibt Friedrich Hebbel. In den Tagen des Weihnachtsfestes mag jeder in sich gehen und fragen, ob er das Fest feiert, weil er glaubt. Menschen haben Furcht vor Veränderung, und auch der scheinbar nicht abreißende Strom der Flüchtlinge lässt neue Ängste aufkommen und schürt die Furcht vor dem, was kommt. „Fürchtet euch nicht!“, ist ein besonderer Ausdruck der Weihnachtsgeschichte. Damit verbunden ist die Aufforderung, seid unerschrocken vor dem, was jetzt kommt! Die Geburt Jesu war auch kein Grund zum Fürchten, zumindest nicht für die Hirten, das einfache Volk. Die Machthaber sahen sich bedroht und der Kindermord von Bethlehem durch Herodes war die Folge. Die Heilige Familie floh nach Ägypten. Natürlich dürfen Menschen Ängste haben. Die Furcht hat Menschen auch immer vor dem Verderben bewahrt, weil sie als fürchtige Menschen vorsichtiger sind. Am wenigsten möchten sich Menschen verändern, denen es gut geht, denn sie fürchten zu verlieren. Im Anblick der heutigen Flüchtlinge entstehen die Angst, das zur verlieren, was uns lieb und teuer ist: unseren Wohlstand, die Art und Weise wie wir in Deutschland leben. Auch arme Menschen haben Verlustängste und das Gros der Flüchtlinge, das uns nun erreicht, hat schon viel verloren, nämlich ihr Zuhause, vielleicht auch ihre Kinder, Eltern oder Partner. Weihnachten lehrt uns, für andere da zu sein, ihre Ängste wahrzunehmen. Im Eifelkreis gibt es viele Helfer, die sich über die Maßen engagieren. Ihnen allen sei Dank gesagt! Natürlich führen wir auch viele Menschen wieder in ihre Heimatländer zurück, wenn sie kein Bleiberecht haben. Für die, die kommen und bleiben, bedarf es großer Anstrengungen, damit Integration gelingt. Ich kann Ihnen am Ende des Jahres 2015 sagen: „Wir haben die Lage im Eifelkreis im Griff. Fürchtet euch nicht!“ Ihnen und Ihren Familien eine besinnliches Weihnachtsfest und ein unerschrockenes Jahr 2016. Ihr Landrat Aus dem Inhalt: Landrat besucht Ortsgemeinden I Seite 2 Bürgerbefragung I Seite 3 Neue Abfall- und Abfallgebührensatzung I Seite 3 Hidden Champions I Seite 3 Entsorgungstermine I Seite 4 und 5 Initiative Baukultur Eifel I Seite 6 Kreishandwerkerschaft MEHR I Seite 7 Sonderführung im Kreismuseum I Seite 7 Verabschiedung aus dem Kreisdienst I Seite 8 Amtliche Bekanntmachungen I Seite 8 - 9 Seite 2 Ausgabe 52/53/2015 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Landrat Dr. Joachim Streit informiert sich vor Ort in Eifelgemeinden Auch im Herbst 2015 hat Landrat Dr. Joachim Streit sein Vorhaben, die Gemeinden des Kreises zu besuchen und Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern aufzunehmen, fortgesetzt. Inzwischen ist die 160. Ortsgemeinde in dem mit Abstand flächengrößten Landkreis des Landes Rheinland-Pfalz besucht worden. Schnelles Internet, regenerative Energien, öffentlicher Personennahverkehr, Schuldenabbau und viele andere Fragen standen bei den Gesprächen vor Ort im Mittelpunkt. „Besonders hat mich gefreut“, so Landrat Dr. Streit, „dass die Menschen durchaus mit Stolz von der Eifel als ihrer Heimat sprechen und die Gemeinschaft in den Dörfern wertschätzen.“ Neben der traumhaften Landschaft spielen dabei natürlich auch harte Faktoren wie die geringe Arbeitslosigkeit, die hohe Eigenheimquote mit großzügigen Bauflächen und vielfältige Möglichkeiten der Selbstverwirklichung eine wichtige Rolle. Bemerkenswert ist dabei, dass eine Reihe der besuchten kleineren Gemeinden einen weit überdurchschnittlichen Anteil von Kindern und Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung aufweisen und damit nicht im allgemeinen demografischen Trend liegen. Bei zukünftigen Planungen sind daher differenzierte Betrachtungen nötig, so der Landrat. Die am häufigsten angesprochenen Probleme in den Orten sind die schlechte Internetversorgung und die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs. Beim Internet konnte Landrat Streit auf die großen Anstrengungen des Eifelkreises im Rahmen der Breitbandinitiative verweisen. Mit finanzieller Unterstützung des Landes und der EU soll bis 2016 eine weitgehend flächendeckende Grundversorgung hergestellt werden. Zudem hat in vielen Eifelorten die Dorferneuerung in den vergangenen Jahren positive Akzente gesetzt. Dies betrifft sowohl die Gestaltung des öffentlichen Raumes als auch die oft beispielgebende Aufwertung und Sanierung privater Bausubstanz. Mit der „Initiative Baukultur Eifel“ will der Eifelkreis den Blick für das regionaltypische Bauen durch die Veröffentlichung und Auszeichnung besonders gelungener Vorhaben schärfen. Nachfolgend Bilder besuchter Ortsgemeinden von Landrat Joachim Streit mit Vertretern der Verbands- und Ortsgemeinden im Oktober und November 2015. Ortsgemeinde Echternacherbrück Ortsgemeinde Hommerdingen Ortsgemeinde Uppershausen Bürgerbefragung der Universität Trier Ortsgemeinde Prümzurlay Ortsgemeinde Harspelt In der Ausgabe vom 12.12.2015 haben wir auf die Bürgerbefragung der Universität Trier im Rahmen des Kreisentwicklungskonzeptes für den Eifelkreis hingewiesen. Grundvoraussetzung für ein gutes Konzept ist es, die Lebenssituation im Kreis genau zu kennen und den Handlungsbedarf zu erkennen. Daher bitten wir Sie, sofern Sie einen Fragebogen erhalten haben, diesen auszufüllen und an die Universität Trier zurück zu senden. Bitte bringen Sie Ihre Meinung und Ihre Erfahrung in die zukünftige Entwicklung unseres Kreises mit ein. KreisNachrichten Bitburg-Prüm Seite 3 Ausgabe 52/53/2015 Hidden Champions Aus der kleinen Eifel in die große Welt 98 Schülerinnen und Schüler des Königlichen Athenäums in Eupen, des Nordstad-Lycées in Diekirch, der Theobald-Simon-Schule und des St.-Willibrord-Gymnasiums in Bitburg und die Auszubildenden der Kreissparkasse Bitburg haben 21 Hidden Champions, die sich mit einem herausragenden Produkt auf dem Weltmarkt etablieren konnten, in der belgischen, luxemburgischen und der deutschen Eifel befragt. Ihre Text- und Filmbeiträge wurden in einem Querschnitt in der Kreissparkasse vor 250 Gästen präsentiert. Als besonderer Gast veranschaulichte der aus der Eifel stammende Schöpfer des Begriffs „Hidden Champions“, Professor Hermann Simon, in seinen Vortrag über „Hidden Champions-Aufbruch nach Globalia“, die herausragende Bedeutung der mittelständischen Unternehmen für die hohe Exportrate in Deutschland. Ihr Erfolg beruhe auf dem Grundsatz: Wir werden nur eins machen, und das machen wir spitze. Wie man von der Eifel zur Weltspitze mit der von ihm gegründeten Unternehmensberatung Simon&Kucher aufsteigen könne, wollten die Schü- Neue Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung ab 1. Januar 2016 Beschlussfassung in der Verbandsversammlung des A.R.T. am 17.12.2015 - Veröffentlichung erfolgt im Trierischen Volksfreund Mit dem Beitritt des Eifelkreises Bitburg-Prüm zum Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) ist der A.R.T. ab dem 1. Januar 2016 für die abfallwirtschaftlichen Aufgaben auch im Gebiet des Eifelkreises BitburgPrüm zuständig. Die aktuelle Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung des Landkreises werden dann durch die entsprechenden Satzungen des A.R.T. abgelöst. Die Verbandsversammlung des A.R.T. beschloss am 17.12.2015 über diese dann im erweiterten Verbandsgebiet (Region Trier) geltenden Satzungen. Die Veröffentlichung der Satzungen erfolgt anschließend - voraussichtlich am 29.12.2015 - im Trierischen Volksfreund. Zusätzlich werden diese auch ab Januar auf der Internetseite des A.R.T., http://www.art-trier.de/satzungen/ sowie auf der Internetseite des Landkreises www. bitburg-pruem.de veröffentlicht. Es ist vorgesehen, die bisher geltenden Regelungen – unter Berücksichtigung der kürzlich beschlossenen Gebührenerhöhung - in die neuen Bestimmungen zu übernehmen. Trotz der Aufgabenübertragung auf den A.R.T. entscheidet in einem Übergangszeitraum von maximal 10 Jahren weiterhin der Landkreis über die Höhe der Gebühren. Die Gebührenveranlagung für das Jahr 2016 wird ebenfalls weiterhin durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung im Namen und Auftrag des A.R.T. er- lerinnen der Klasse 10a des St.-Willibrord-Gymnasiums Victoria Comes, Ariana Demiri und Anna-Maria Lehnen von Professor Simon wissen. Er meinte, sie sollten sich selbst treu bleiben und keine Angst haben, sich etwas mehr zuzutrauen. Die Mädchengruppe „Klangfarbe“ des St.-Willibrord-Gymnasiums sorgte für eine anregende musikalische Einstimmung. Das Projekt wurde vom Kreismedienzentrum initiiert und betreut in Kooperation mit dem Medienzentrum der DG in Eupen, dem Studienkreis Schule-Wirtschaft der DG, dem Arbeitskreis Schule-Wirtschaft Bitburg und der Kreissparkasse Bitburg-Prüm. folgen. Diese sind wie bisher unter Tel.: 06561/15-2320, -2321, -2322, -2323 zu erreichen: Die Abfallberatung sowie Reklamationen bezüglich der Abfuhr von Abfallbehältnissen werden ab 2016 unmittelbar vom A.R.T. durchgeführt / bearbeitet. Die Ansprechpartner beim A.R.T. in Trier sind zu erreichen unter Tel.: 0651 / 9491-0, Mail: [email protected] Grundstücksverkehr Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: - Gemarkung Enzen (Gr.L.Nr. 657/2015) Flur 1 Nr. 6, LWFL., Waldfläche, Im Beienfeld, 3,7311 ha - Gemarkung Zweifelscheid (Gr.L.Nr. 673/2015) Flur 2 Nr. 293/81, Gebäude- u. Freifläche, Dorfstraße 11, 0,0338 ha Flur 1 Nr. 29, LWFL., Waldfläche, auf dem Wald, 0,4324 ha Flur 1 Nr. 45/23, LWFL., daselbst, 0,2256 ha Flur 1 Nr. 48/24, LWFL., daselbst, 0,6255 ha Flur 4 Nr. 119/28, Waldfläche, im Walbichsbüsch, 0,7009 ha - Gemarkung Großlangenfeld (Gr.L.Nr. 684/2015) Flur 7 Nr. 76, Waldfläche, Strivelerborn, 3,2360 ha - Gemarkung Habscheid Flur 2 Nr. 59, Waldfläche, in der Hollbach, 0,9815 ha - Gemarkung Hölzchen (Gr.L.Nr. 686/2015) Flur 2 Nr. 544/89, Waldfläche, Auf Heiperfeld, 1,2900 ha Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes dringend auf diese Grundstücke angewiesen sind, können ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen der Kreis-Nachrichten der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Untere Landwirtschaftsbehörde, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, schriftlich mitteilen. Seite 4 Ausgabe 52/53/2015 Entsorgungs INFO REGIEBETRIEB ABFALLWIRTSCHAFT TRIERER STR. 1, 54634 BITBURG Ansprechpartner: Beratung, Öffentlichkeitsarbeit Tel. 0 65 61 - 15 23 40, Markus Klütsch E-mail: [email protected] An- / Ummeldungen, Abmeldungen, Tonnentausch Gebührenbüro Tel. 0 65 61 - 15 23 20, -23 21, -23 22, -23 23 DEPONIE - ÖFFNUNGSZEITEN 1. MÜLLDEPONIE, Tel. 0 65 54 - 396 an der L12 im Geweberwald bei Plütscheid montags - mittwochs und freitags von 9.30 - 17.30 Uhr donnerstags: geschlossen samstags alle 14 Tage 10.00 - 12.00 Uhr Deponie geöffnet: Samstag, 02.01.2016, 10 bis 12 Uhr 2. ERDDEPONIE RITTERSDORF, Tel. 0 65 61 - 12 629 an der L9, Ortsteil Bildchen März-Oktober: montags-mittwochs 9.30 -17.00 Uhr November-Februar: dienstags-mittwochs 12.30-17.00 Uhr Elektrogeräte können auf beiden Deponien kostenlos abgegeben werden. Entsorgungs TERMINE Auch unter www.bitburg-pruem.de Blaue Tonne + gelBer Sack Bitburg-Stadt Dienstag, 05. Januar Flugplatz, Industriegebiet Merlick, Südring (siehe Straßenverzeichnis) Mittwoch, 06. Januar: Bitburg-Stadt (Erster Tag), Pützhöhe Donnerstag, 07. Januar: Bitburg-Stadt (Zweiter Tag) Freitag, 08. Januar Erdorf, Irsch, Masholder, Matzen, Mötsch, Stahl, Steinebrück Verbandsgemeinde Bitburger Land Montag, 28. Dezember 2015 Badem, Pickließem Dienstag, 29. Dezember 2015 Bettingen, Bickendorf, Fließem, Malberg, Malbergweich, Nattenheim, Wettlingen Mittwoch, 30. Dezember 2015 Birtlingen, Dockendorf, Ingendorf, Messerich, Niederstedem, Oberstedem, Wolsfeld, Wolsfelder Berg KreisNachrichten Bitburg-Prüm Montag, 04. Januar Bildchen, Brecht, Hermesdorf, Koosbüsch, Oberweis, Rittersdorf, Wißmannsdorf Dienstag, 05. Januar Balesfeld, Burbach, Dahlem, Idenheim, Idesheim, Neidenbach, Röhl, Scharfbillig, Sülm, Trimport, Waxbrunnen Freitag, 08. Januar Hungerburg Samstag, 09. Januar Eßlingen, Badenborn, Meckel Verbandsgemeinde Prüm Donnerstag, 31. Dezember 2015 Büdesheim, Fleringen, Breitwiesental, Gondelsheim, Hermespand, Schwirzheim, Wallersheim, Weinsheim, Willwerath Montag, 04. Januar Dingdorf, Giesdorf, Lasel, Matzerath, Niederlauch, Nimshuscheid, Nimshuscheider Mühle, Nimsreuland, Oberlauch, Schönecken, Winringen Dienstag, 05. Januar Hersdorf, Seiwerath, Wawern Donnerstag, 07. Januar Prüm-Stadt, Tafel Freitag, 08. Januar Dausfeld, Dausfelder Höhe, Niederprüm, Orlenbach, Schloßheck, Rommersheim, Ellwerath, Rommersheimerheld, Steinmehlen, Watzerath, Weinsfeld Samstag, 09. Januar Bleialf, Brandscheid, Buchet, Mützenich, Oberlascheid, Sellerich, Winterscheid Verbandsgemeinde Speicher Montag, 28. Dezember 2015 Spangdahlem Verbandsgemeinde Südeifel Montag, 28. Dezember 2015 Ernzen, Ferschweiler, Irrel Dienstag, 29. Dezember 2015 Holsthum, Peffingen, Prümzurlay, Schankweiler Mittwoch, 30. Dezember 2015 Alsdorf, Holsthumerberg Donnerstag, 31. Dezember 2015 Bollendorf, Echternacherbrück, Weilerbach Samstag, 09. Januar Eisenach, Gilzem, Kaschenbach, Menningen, Minden, Niederweis Graue tonne Bitburg-Stadt Montag, 04. Januar Flugplatz, Industriegebiet Merlick, Südring Dienstag, 05. Januar Erdorf, Irsch, Masholder, Matzen, Mötsch, Stahl, Steinebrück Freitag, 08. Januar: Bitburg-Stadt, Pützhöhe Samstag, 09. Januar : Albach Verbandsgemeinde Arzfeld Dienstag, 29. Dezember 2015 Arzfeld, Daleiden, Eschfeld, Großkampenberg, Herzfeld, Irrhausen, Jucken, Kesfeld, Kickeshausen, Leidenborn, Lichtenborn, Lützkampen, Neurath, Olmscheid, Reiff, Reipeldingen, Roscheid, Sengerich, Üttfeld Mittwoch, 30. Dezember 2015 Merkeshausen Donnerstag, 31. Dezember 2015 Dahnen, Dasburg, Harspelt, Preischeid, Sevenig/Our Donnerstag, 07. Januar Euscheid, Strickscheid KreisNachrichten Bitburg-Prüm Seite 5 Ausgabe 52/53/2015 Samstag, 09. Januar Dackscheid, Eilscheid, Gesotz, Hargarten, Heilhausen, Hölzchen, Kinzenburg, Krautscheid, Lambertsberg, Langenfeld, Lascheid, Lauperath, Lierfeld, Lünebach, Manderscheid, Mauel, Maueler Mühle, Merlscheid, Niederpierscheid, Oberpierscheid, Pintesfeld, Plütscheid, Waxweiler Verbandsgemeinde Bitburger Land Montag, 28. Dezember 2015 Baustert, Brimingen, Enzen, Feilsdorf, Halsdorf, Hisel, Hütterscheid, Mülbach, Olsdorf, Stockem Dienstag, 29. Dezember 2015 Bettingen, Wettlingen Mittwoch, 30. Dezember 2015 Bickendorf, Biersdorf am See, Echtershausen, Ehlenz, Fließem, Hamm, Heilenbach, Ließem, Malberg, Malbergweich, Nattenheim, Niederweiler, Oberweiler, Schleid, Seffern, Sefferweich, Wiersdorf Donnerstag, 31. Dezember 2015 Birtlingen, Dockendorf, Ingendorf, Messerich, Niederstedem, Oberstedem, Wolsfeld, Wolsfelder Berg Montag, 04. Januar Badem, Bildchen, Brecht, Dahlem, Hermesdorf, Idenheim, Idesheim, Koosbüsch, Oberweis, Pickließem, Rittersdorf, Röhl, Scharfbillig, Sülm, Trimport, Wißmannsdorf Dienstag, 05. Januar Erntehof, Eßlingen, Etteldorf, Gindorf, Gransdorf, Hungerburg, Kyllburg, Kyllburgweiler, Meckel, Neuheilenbach, Oberkail, Orsfeld, Seinsfeld, Steinborn, St.Thomas, Usch, Wilsecker, Zendscheid Mittwoch, 06. Januar Balesfeld, Burbach, Neidenbach, Waxbrunnen Samstag, 09. Januar Dudeldorf, Gondorf, Hüttingen/Kyll, Metterich Verbandsgemeinde Prüm Montag, 28. Dezember 2015 Auw/Prüm, Büdesheim, Fleringen, Breitwiesental, Gondelsheim, Gondenbrett, Hermespand, Kleinlangenfeld, Knaufspesch, Neuendorf, Olzheim, Roth/Prüm, Schwirzheim, Walcherath, Wallersheim, Weinsheim, Willwerath Dienstag, 29. Dezember 2015 Heckhuscheid Mittwoch, 06. Januar Dingdorf, Giesdorf, Hersdorf, Lasel, Matzerath, Niederlauch, Nimshuscheid, Nimshuscheider Mühle, Nimsreuland, Oberlauch, Orlenbach, Schloßheck, Schönecken, Seiwerath, Wawern, Winringen Donnerstag, 07. Januar Bleialf, Brandscheid, Buchet, Großlangenfeld, Habscheid, Hallert, Rehbüsch, Masthorn, Mützenich, Oberlascheid, Pittenbach, Pronsfeld, Sellerich, Winterscheid, Winterspelt Freitag, 08. Januar Dausfeld, Dausfelder Höhe, Niederprüm, Prüm-Stadt, Tafel, Rommersheim, Ellwerath, Rommersheimerheld, Steinmehlen, Watzerath, Weinsfeld Samstag, 09. Januar Feuerscheid, Heisdorf Verbandsgemeinde Speicher Montag, 04. Januar : Spangdahlem Donnerstag, 07. Januar Beilingen, Herforst, Philippsheim, Speicher Samstag, 09. Januar Auw/Kyll, Hosten, Orenhofen, Preist Verbandsgemeinde Südeifel Montag, 28. Dezember 2015 Ammeldingen/Our, Biesdorf, Burg, Gentingen, Hommerdingen, Kruchten, Mettendorf, Niehl, Nusbaum, Roth/Our, Utscheid, Wallendorf Dienstag, 29. Dezember 2015 Emmelbaum, Ernzen, Ferschweiler, Holsthum, Irrel, Peffingen, Prümzurlay, Schankweiler Donnerstag, 31. Dezember 2015 Affler, Altscheid, Bauler, Berkoth, Bollendorf, Daudistel, Dauwelshausen, Echternacherbrück, Fischbach/Oberraden, Gemünd, Herbstmühle, Holsthumerberg, Hütten, Karlshausen, Keppeshausen, Leimbach, Menningen, Minden, Neuerburg, Niederraden, Rodershausen, Scheitenkorb, Scheuern, Sevenig/Nbg., Übereisenbach, Uppershausen, Waldhof-Falkenstein, Weidingen, Weilerbach, Zweifelscheid Montag, 04. Januar Berscheid, Geichlingen, Hüttingen/Lahr, Körperich, Koxhausen, Lahr, Muxerath, Nasingen, Niedergeckler, Obergeckler, Sinspelt Dienstag, 05. Januar Alsdorf, Eisenach, Gilzem, Kaschenbach, Niederweis Samstag, 09. Januar Ammeldingen/Nbg., Burscheid, Heilbach, Plascheid sperrmüll Stadt-Bitburg: Dienstag, 05. Januar Albach Verbandsgemeinde Bitburger Land: Montag, 04. Januar Dahlem, Röhl, Scharfbillig, Sülm, Trimport Dienstag, 05. Januar Badem, Metterich Mittwoch, 06. Januar Dudeldorf, Gondorf, Hüttingen/Kyll Freitag, 08. Januar Etteldorf, Kyllburgweiler, Orsfeld, Seinsfeld, Steinborn, Wilsecker Achtung! Änderung Sperrmülltermin Bollendorf! Aufgrund des am 09.02.2016 stattfindenden Fastnachtsumzuges verschiebt sich die erste Sperrmüllabholung im Jahr 2016 auf Donnerstag, den 11.02.2016. Die Änderung betrifft nur die Ortsgemeinde Bollendorf mit dem Ortsteil Weilerbach. Die weiteren Termine im Jahr 2016 bleiben unverändert bestehen. Falsche Entsorgungskalender in der Verbandsgemeinde Bitburger Land! Beim Druck der neuen Entsorgungskalender für das kommende Jahr wurden versehentlich etwa 2.000 Exemplare mit einer falschen Druckplatte aus dem Vorjahr (2015) bedruckt. Sofern auf Ihrem Entsorgungskalender die Jahreszahl 2015 abgedruckt ist befinden sich auch falsche Daten aus dem Vorjahr darin. Dieser Fehler betrifft ausschließlich Haushalte der Verbandsgemeinde Bitburger Land. Mit dieser Ausgabe des Bitburger Landboten erhalten daher alle Haushalte der Verbandsgemeinde Bitburger Land als Anlage einen neuen Entsorgungskalender für das Jahr 2016. Seite 6 Ausgabe 52/53/2015 KreisNachrichten Bitburg-Prüm KreisNachrichten Bitburg-Prüm Seite 7 Ausgabe 52/53/2015 Kreishandwerkerschaft MEHR Delegiertentagung 2015 Präsidium, Vorstand und Geschäftsführung der Kreishandwerkerschaft MEHR v.li.: Simone Assmann, Raimund Licht, Robert Junk (stv. Vorstand), Herbert Lames, Bernd Elsen, Manuel Peiffer, Nadine Heck, Hans-Josef Jakoby, Harald Schmitz, Rainer Schüller, Walter Metzen, Hermann Waldorf, Stefan Tix, Johannes Lorscheider, Rainer Ferres (stv. Vorstand) zusammen mit Vizepräsident Hermann Zahnen, HWK Trier (links). Auf dem Foto fehlt Vorstand Martin Anton. (Foto: Kreishandwerkerschaft). In der Abtei Himmerod - einem für die Delegierten der Kreishandwerkerschaft (KHS) MEHR historischen Ort - haben die Delegierten einen neuen Vorstand gewählt. Vor fast exakt neun Jahren vereinigten sich hier die damaligen Kreishandwerkerschaften Bernkastel-Wittlich und Westeifel zur KHS MEHR. Seitdem sind die Handwerksinnungen aus den Landkreisen Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifel unter dem Dach Kreishandwerkerschaft Mosel-Eifel-Hunsrück Region zusammen geschlossen. An diesem geschichtlichen Ort haben die Delegierten der KHS MEHR auch die Pflöcke für die nächsten drei Jahre eingeschlagen und den neuen Vorstand gewählt: Jeweils einstimmig wurden der Vorsitzende Kreishandwerksmeister Raimund Licht und Kreishandwerksmeister Herbert Lames in ihren Ämtern bestätigt. Für den aus Altersgründen ausscheidenden Kreishandwerksmeister Willi Ziewers wählte die Versammlung ebenfalls einstimmig Elektromeister Bernd Elsen aus Speicher. Neben dem Präsidium sind weitere Mitglieder im Vorstand: Martin Anton (Morbach), Nadine Heck (Stadtkyll), Hans-Josef Jakoby (Dudeldorf), Johannes Lorscheider (Wasserliesch), Walter Metzen (Monzelfeld), Manuel Peiffer (Bleialf), Harald Schmitz (Großlittgen), Rainer Schüller (Daun), Stefan Tix (Prüm), Hermann Waldorf (Hillesheim). Geschäftsführer seit 15 Jahren ist Dirk Kleis, ihm zur Seite steht Assistentin Simone Assmann. Im Rahmen seiner Ausführungen ging Kleis auf verschiedene Entwicklungen innerhalb der Handwerksorganisation ein. Durch die seit Jahren zurück gehenden Ausbildungszahlen bei gleichzeitig sehr guter Konjunktur seien in der Region mehr als fünfhundert Ausbildungsstellen unbesetzt. Die Sicherung der Ausbildungsqualität und gleichzeitig das Werben um Fachkräftenachwuchs habe daher höchste Priorität. Die derzeitige Flut an Flüchtlingen sei eine Chance für das Handwerk. Wenn es gelänge, möglichst schnell willige Asylbewerber in Ausbildung zu bringen, könne dies einen erheblichen Beitrag zur Integration bedeuten und gleichzeitig die Betriebe beim dringend benötigten Fachkräftebedarf unterstützen. Geschäftsführer Kleis stellte weiterhin die Einführung einer Lehrlingsbetreuungsgebühr in Aussicht. Es sei seiner Meinung nach nicht vertretbar, dass die vielen Leistungen der Ehrenamtlichen in den Innungen und den Geschäftsstellen der Kreishandwerkerschaft bei der Werbung um Auszubildende, deren Betreuung und Unterstützung während der Ausbildung, das komplette Prüfungswesen bis hin zur Gesellenfreisprechung ausschließlich durch die Mitgliedsbetriebe finanziert würde. Wie auch bereits in vielen Kreishandwerkerschaften und Innungen bundesweit beschlossen, werden sich auch die eigenen Gremien in Kürze mit diesem Thema auseinander setzen. Das Dienstleistungsgeschäft der Kreishandwerkerschaft soll zukünftig ebenfalls weiter ausgebaut werden. Neben der seit Anfang September neu geschaffenen Stelle einer Beraterin für alle Mitgliedsvorteile ist der weitere Ausbau der Lohnbuchstelle vorgesehen. Und auch die Geschäftsfelder des eigenen Arbeitsmedizinischen- und Sicherheitstechnischen Dienstes der Kreishandwerkerschaft sollen sukzessive weiter ausgebaut werden. SKFM Prüm Ausbildung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen Der Betreuungsverein „Sozialdienst katholischer Frauen und Männer“ (SKFM) in Prüm bietet für seine ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie generell für interessierte Bürger einmal im Jahr an vier Abenden eine Betreuerschulung mit Zertifikat an. Dies geschieht in Kooperation mit der Volkshochschule und dem Amtsgericht Prüm. In diesem Jahr haben 15 Personen hieran teilgenommen. Die Schulung befähigt zur Führung einer ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung. Sie ist Teil der Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit des Betreuungsvereins SKFM Prüm. Vermittelt wurden Kenntnisse zu den einzelnen Aufgabenkreisen einer rechtlichen Betreuung, zum Betreuungsverfahren und vieles mehr. Alle Teilnehmerinnen erhielten ein Teilnahmezertifikat. Die Schulung ist ein offenes Bildungsangebot und verpflichtet ausdrücklich nicht zur Übernahme einer rechtlichen Betreuung. Das Foto zeigt die Teilnehmerinnen mit den Teilnahmezertifikaten und Schulungsleiter Reinhold Seiwert vom SKFM Prüm e.V. Sonderführung im Kreismuseum Bitburg-Prüm Eine Führung zum Thema „Textilien -Kleidung - Mode“ findet am Sonntag, dem 27.12.2015 um 15.00 Uhr im Kreismuseum Bitburg-Prüm statt. Die Herstellung von Stoffen aus Wolle und Leinen bildete einst einen bedeutenden Wirtschaftszweig in der Eifel. Und wer sich wie und bei welcher Gelegenheit kleidet, kann bis heute eine spannende Frage sein. Passend zum Thema des neuen Heimatkalenders spinnt das Kreismuseum in seiner Führung zum Jahresende den Faden weiter. Seite 8 Ausgabe 52/53/2015 Verabschiedung aus dem Kreisdienst KreisNachrichten Bitburg-Prüm Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft. Bitburg, den 14.12.2015 Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Dr. Joachim Streit, Landrat Im Bild vordere Reihe v.li.: Landrat Dr. Joachim Streit, Karl-Heinz Drzimalla (Fachbereich Liegenschaften, Schulen), Fachbereichsleiter Alfred Marder (FB Schulen), hintere Reihe: Fachbereichsleiter Günter Maiers (FB Personal), Geschäftsbereichs- und Amtsleiter Martin Olinger (Amt 15 – Finanzen, Liegenschaften, Schulen), Bernhard Kreutz (Vertreter des Personalrates). Nach 45 Jahren im öffentlichen Dienst ist Karl-Heinz Drzimalla am 30. November 2015 von Landrat Dr. Joachim Streit in den Ruhestand verabschiedet worden. Seit 1984 war Drzimalla bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm beschäftigt. Zu Beginn arbeitete er für die Vollzugspolizei, bevor er im Jahr 1985 für die Bauaufsicht in den Bereichen Hochbau und Tiefbau tätig war. Im Jahr 1998 wechselte Herr Drzimalla zum Amt ‚Schulen und Kultur‘, wo er bis zuletzt eingesetzt war. Sein Aufgabenbereich umfasste die Sachkostenträgerschaft kreiseigener Schulen, die Abrechnung der Essensgelder und die Schulbuchausleihe im Bereich Schulen und Liegenschaften. Für seine langjährige betriebliche Treue zum Eifelkreis bedankte sich Landrat Joachim Streit herzlich und wünschte ihm alles Gute für seinen weiteren Lebensweg. Den guten Wünschen schlossen sich Geschäftsbereichsleiter Marin Olinger, Fachbereichsleiter Alfred Marder, für das Personalamt Fachbereichsleiter Günter Maiers und für den Personalrat das Personalratsmitglied Bernhard Kreutz an. Sie bedankten sich bei dem Kollegen für das gute kollegiale Miteinander in den vergangenen Jahren. Amtliche BekAnntmAchungen Öffentliche Bekanntmachung Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen im Eifelkreis Bitburg-Prüm (Abfallgebührensatzung) Der Kreistag hat auf Grund des § 17 der Landkreisordnung (LKO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 21.10.2015 (GVBl. S. 365), am 20.11.2015 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Aufhebung Die Satzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen im Eifelkreis Bitburg-Prüm (Abfallgebührensatzung), zuletzt geändert durch die 15. Änderungssatzung vom 08.07.2015, wird aufgehoben. Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine solche Verletzung nach Satz 2 Nr.2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Öffentliche Bekanntmachung Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Eifelkreis Bitburg-Prüm (Abfallsatzung) Der Kreistag hat auf Grund des § 17 der Landkreisordnung (LKO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 21.10.2015 (GVBl. S. 365), am 20.11.2015 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Aufhebung Die Satzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Eifelkreis Bitburg-Prüm (Abfallsatzung) vom 15.11.1996, zuletzt geändert durch die 10. Änderungssatzung vom 10.11.2015 wird aufgehoben. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft. Bitburg, den 14.12.2015 Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Dr. Joachim Streit, Landrat Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine solche Verletzung nach Satz 2 Nr.2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Öffentliche Bekanntmachung Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2010 Der Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm hat in seiner Sitzung am 4. Dezember 2015 gemäß § 57 der Landkreisordnung (LKO) in Verbindung mit § 114 der Gemeindeordnung (GemO) die Jahresrechnung für den Landkreis Bitburg-Prüm für das Haushaltsjahr 2010 festgestellt und gleichzeitig Herrn Landrat Dr. Streit und den Kreisbeigeordneten Entlastung erteilt. KreisNachrichten Bitburg-Prüm Seite 9 Ausgabe 52/53/2015 Die Jahresrechnung 2010 nebst Rechenschaftsbericht und Anlagen liegt an sieben Werktagen - außer samstags -, und zwar vom 21.12.2015 bis 08.01.2016 im Dienstgebäude der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm in Bitburg, Trierer Str. 1, Zimmer B 435, während der Dienstzeiten, montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr öffentlich aus. 54634 Bitburg, den 09.12.2015 Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm Dr. Joachim Streit, Landrat Öffentliche Bekanntmachung Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2011 Der Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm hat in seiner Sitzung am 04. Dezember 2015 gemäß § 57 der Landkreisordnung (LKO) in Verbindung mit § 114 der Gemeindeordnung (GemO) die Jahresrechnung für den Landkreis Bitburg-Prüm für das Haushaltsjahr 2011 festgestellt und gleichzeitig Herrn Landrat Dr. Streit und den Kreisbeigeordneten Entlastung erteilt. Die Jahresrechnung 2011 nebst Rechenschaftsbericht und Anlagen liegt an sieben Werktagen - außer samstags -, und zwar vom 21.12.2015 bis 08.01.2016 im Dienstgebäude der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm in Bitburg, Trierer Str. 1, Zimmer B 435, während der Dienstzeiten, montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr öffentlich aus. 54634 Bitburg, den 09.12.2015 Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm Dr. Joachim Streit, Landrat Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung des Zweckverbandes Stausee Bitburg für das Haushaltsjahr 2015 Die Verbandsversammlung hat am 21.4.2015 aufgrund der Verbandsordnung vom 09.12.1985, (§ 7) des Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird. §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge (Nr. 10+21+27) auf 314.350,00 € der Gesamtbetrag der Aufwendungen (Nr. 19+22) auf 366.270,00 € der Jahresfehlbetrag (Nr. 28) auf - 51.920,00 € 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen (Nr. 10+19) auf 268.300,00 € die ordentlichen Auszahlungen (Nr. 17+20) auf 275.370,00 € der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (Nr. 22) auf -7.070,00 € die außerordentlichen Einzahlungen (Nr. 23) auf 0,00 € die außerordentlichen Auszahlungen (Nr. 24) auf 0,00 € der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Nr. 25) auf 0,00 € die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Nr. 35) auf 0,00 € die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Nr. 42) auf 9.000,00 € der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Nr. 43) auf -9.000,00 € die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Nr. 66) auf 16.070,00 € die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Nr. 67) auf 0,00 € der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Nr. 68) auf 16.070,00 € der Gesamtbetrag der Einzahlungen (Nr. 69) auf 284.370,00 € der Gesamtbetrag der Auszahlungen (Nr. 70) auf die Veränderungen des Finanzmittelbestandes (Nr. 71) im Haushaltsjahr auf 284.370,00 € 0,00 € §2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht. §3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Verbandsumlage Von den Verbandsmitgliedern wird im Haushaltsjahr 2015 eine Umlage in Höhe von 243.800,00 € erhoben. Diese Umlage ist in vierteljährlichen Teilbeträgen zu zahlen. §5 Eigenkapital Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 ist erstellt und durch das Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamt geprüft. In der Eröffnungsbilanz wird ein Eigenkapital von 2.208.521,47 € ausgewiesen. 54634 Bitburg, den 15.12.2015 Zweckverband Stausee Bitburg gez. Josef Junk, Bürgermeister und Verbandsvorsteher Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 04.01.2016 bis einschl. 16.01.2016 im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land in Bitburg, Zimmer 305, öffentlich aus und kann dort während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden. Gemäß § 24 Absatz 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 gemachten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. EndE dEr BEkanntmachungEn Kreis-Nachrichten - Impressum Herausgeber: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Redaktion und amtliche Bekanntmachungen: Heike Linden, FB 01-01, Pressestelle (verantwortlich) Tel. 06561/15-2240 Fax 06561/15-1011 E-Mail: [email protected] Verlag, Druck und Vertrieb sowie Verteilung: Verlag+Druck Linus Wittich KG Europaallee 2, 54343 Föhren Tel. 06502/9147-0 Fax 06502/9147-250 Erscheinungsweise:wöchentlich
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