KreisNachrichteN - Eifelkreis Bitburg-Prüm

KreisNachrichten
Mitteilungen, Informationen und Bekanntmachungen
der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Samstag, 26.12.2015 I Ausgabe 52/53/2015 I www.bitburg-pruem.de
Weihnachtsgrußwort 2015
von Landrat Dr. Joachim Streit
Fürchtet euch nicht!
„Viele glauben nichts, aber sie fürchten alles“ schreibt
Friedrich Hebbel. In den Tagen des Weihnachtsfestes
mag jeder in sich gehen und fragen, ob er das Fest
feiert, weil er glaubt.
Menschen haben Furcht vor Veränderung, und auch
der scheinbar nicht abreißende Strom der Flüchtlinge
lässt neue Ängste aufkommen und schürt die Furcht
vor dem, was kommt.
„Fürchtet euch nicht!“, ist ein besonderer Ausdruck
der Weihnachtsgeschichte. Damit verbunden ist die
Aufforderung, seid unerschrocken vor dem, was jetzt
kommt! Die Geburt Jesu war auch kein Grund zum
Fürchten, zumindest nicht für die Hirten, das einfache Volk. Die Machthaber sahen sich bedroht und
der Kindermord von Bethlehem durch Herodes war die Folge. Die Heilige Familie floh nach Ägypten.
Natürlich dürfen Menschen Ängste haben. Die Furcht hat Menschen auch immer vor dem Verderben bewahrt,
weil sie als fürchtige Menschen vorsichtiger sind.
Am wenigsten möchten sich Menschen verändern, denen es gut geht, denn sie fürchten zu verlieren. Im Anblick
der heutigen Flüchtlinge entstehen die Angst, das zur verlieren, was uns lieb und teuer ist: unseren Wohlstand,
die Art und Weise wie wir in Deutschland leben. Auch arme Menschen haben Verlustängste und das Gros der
Flüchtlinge, das uns nun erreicht, hat schon viel verloren, nämlich ihr Zuhause, vielleicht auch ihre Kinder, Eltern
oder Partner. Weihnachten lehrt uns, für andere da zu sein, ihre Ängste wahrzunehmen.
Im Eifelkreis gibt es viele Helfer, die sich über die Maßen engagieren. Ihnen allen sei Dank gesagt! Natürlich
führen wir auch viele Menschen wieder in ihre Heimatländer zurück, wenn sie kein Bleiberecht haben. Für die,
die kommen und bleiben, bedarf es großer Anstrengungen, damit Integration gelingt.
Ich kann Ihnen am Ende des Jahres 2015 sagen: „Wir haben die Lage im Eifelkreis im Griff. Fürchtet euch nicht!“
Ihnen und Ihren Familien eine besinnliches Weihnachtsfest und ein unerschrockenes Jahr 2016.
Ihr
Landrat
Aus dem Inhalt:
Landrat besucht Ortsgemeinden I Seite 2
Bürgerbefragung I Seite 3
Neue Abfall- und Abfallgebührensatzung I Seite 3
Hidden Champions I Seite 3
Entsorgungstermine I Seite 4 und 5
Initiative Baukultur Eifel I Seite 6
Kreishandwerkerschaft MEHR I Seite 7
Sonderführung im Kreismuseum I Seite 7
Verabschiedung aus dem Kreisdienst I Seite 8
Amtliche Bekanntmachungen I Seite 8 - 9
Seite 2
Ausgabe 52/53/2015
KreisNachrichten Bitburg-Prüm
Landrat Dr. Joachim Streit informiert sich vor Ort in Eifelgemeinden
Auch im Herbst 2015 hat Landrat Dr. Joachim Streit sein
Vorhaben, die Gemeinden des Kreises zu besuchen und
Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern aufzunehmen, fortgesetzt. Inzwischen ist die 160. Ortsgemeinde
in dem mit Abstand flächengrößten Landkreis des Landes Rheinland-Pfalz besucht worden. Schnelles Internet,
regenerative Energien, öffentlicher Personennahverkehr,
Schuldenabbau und viele andere Fragen standen bei den
Gesprächen vor Ort im Mittelpunkt. „Besonders hat mich
gefreut“, so Landrat Dr. Streit, „dass die Menschen durchaus mit Stolz von der Eifel als ihrer Heimat sprechen und
die Gemeinschaft in den Dörfern wertschätzen.“
Neben der traumhaften Landschaft spielen dabei natürlich auch harte Faktoren wie die geringe Arbeitslosigkeit,
die hohe Eigenheimquote mit großzügigen Bauflächen
und vielfältige Möglichkeiten der Selbstverwirklichung
eine wichtige Rolle. Bemerkenswert ist dabei, dass eine
Reihe der besuchten kleineren Gemeinden einen weit
überdurchschnittlichen Anteil von Kindern und Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung aufweisen und damit
nicht im allgemeinen demografischen Trend liegen. Bei
zukünftigen Planungen sind daher differenzierte Betrachtungen nötig, so der Landrat.
Die am häufigsten angesprochenen Probleme in den Orten sind die schlechte Internetversorgung und die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs. Beim
Internet konnte Landrat Streit auf die großen Anstrengungen des Eifelkreises im Rahmen der Breitbandinitiative
verweisen. Mit finanzieller Unterstützung des Landes und
der EU soll bis 2016 eine weitgehend flächendeckende
Grundversorgung hergestellt werden. Zudem hat in vielen
Eifelorten die Dorferneuerung in den vergangenen Jahren
positive Akzente gesetzt. Dies betrifft sowohl die Gestaltung des öffentlichen Raumes als auch die oft beispielgebende Aufwertung und Sanierung privater Bausubstanz.
Mit der „Initiative Baukultur Eifel“ will der Eifelkreis den Blick
für das regionaltypische Bauen durch die Veröffentlichung
und Auszeichnung besonders gelungener Vorhaben schärfen. Nachfolgend Bilder besuchter Ortsgemeinden von
Landrat Joachim Streit mit Vertretern der Verbands- und
Ortsgemeinden im Oktober und November 2015.
Ortsgemeinde Echternacherbrück
Ortsgemeinde Hommerdingen
Ortsgemeinde Uppershausen
Bürgerbefragung
der Universität Trier
Ortsgemeinde Prümzurlay
Ortsgemeinde Harspelt
In der Ausgabe vom 12.12.2015 haben wir auf die Bürgerbefragung der Universität Trier im Rahmen des Kreisentwicklungskonzeptes für den Eifelkreis hingewiesen.
Grundvoraussetzung für ein gutes Konzept ist es, die Lebenssituation im Kreis genau zu kennen und den Handlungsbedarf zu erkennen.
Daher bitten wir Sie, sofern Sie einen Fragebogen erhalten haben, diesen auszufüllen und an die Universität Trier
zurück zu senden. Bitte bringen Sie Ihre Meinung und Ihre
Erfahrung in die zukünftige Entwicklung unseres Kreises
mit ein.
KreisNachrichten Bitburg-Prüm
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Ausgabe 52/53/2015
Hidden Champions
Aus der kleinen Eifel in die große Welt
98 Schülerinnen und Schüler
des Königlichen Athenäums
in Eupen, des Nordstad-Lycées in Diekirch, der Theobald-Simon-Schule und des
St.-Willibrord-Gymnasiums in
Bitburg und die Auszubildenden der Kreissparkasse Bitburg haben 21 Hidden Champions, die sich mit einem
herausragenden Produkt auf
dem Weltmarkt etablieren
konnten, in der belgischen,
luxemburgischen und der
deutschen Eifel befragt. Ihre Text- und Filmbeiträge wurden in einem Querschnitt in der Kreissparkasse vor 250
Gästen präsentiert. Als besonderer Gast veranschaulichte
der aus der Eifel stammende Schöpfer des Begriffs „Hidden
Champions“, Professor Hermann Simon, in seinen Vortrag
über „Hidden Champions-Aufbruch nach Globalia“, die herausragende Bedeutung der mittelständischen Unternehmen
für die hohe Exportrate in Deutschland. Ihr Erfolg beruhe
auf dem Grundsatz: Wir werden nur eins machen, und das
machen wir spitze. Wie man von der Eifel zur Weltspitze
mit der von ihm gegründeten Unternehmensberatung
Simon&Kucher aufsteigen könne, wollten die Schü-
Neue Abfallsatzung
und Abfallgebührensatzung
ab 1. Januar 2016
Beschlussfassung in der Verbandsversammlung des A.R.T. am 17.12.2015 - Veröffentlichung
erfolgt im Trierischen Volksfreund
Mit dem Beitritt des Eifelkreises Bitburg-Prüm zum
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) ist
der A.R.T. ab dem 1. Januar 2016 für die abfallwirtschaftlichen Aufgaben auch im Gebiet des Eifelkreises BitburgPrüm zuständig. Die aktuelle Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung des Landkreises werden dann durch die
entsprechenden Satzungen des A.R.T. abgelöst.
Die Verbandsversammlung des A.R.T. beschloss am
17.12.2015 über diese dann im erweiterten Verbandsgebiet (Region Trier) geltenden Satzungen.
Die Veröffentlichung der Satzungen erfolgt anschließend
- voraussichtlich am 29.12.2015 - im Trierischen Volksfreund. Zusätzlich werden diese auch ab Januar auf der
Internetseite des A.R.T., http://www.art-trier.de/satzungen/ sowie auf der Internetseite des Landkreises www.
bitburg-pruem.de veröffentlicht.
Es ist vorgesehen, die bisher geltenden Regelungen – unter
Berücksichtigung der kürzlich beschlossenen Gebührenerhöhung - in die neuen Bestimmungen zu übernehmen.
Trotz der Aufgabenübertragung auf den A.R.T. entscheidet in einem Übergangszeitraum von maximal 10 Jahren
weiterhin der Landkreis über die Höhe der Gebühren.
Die Gebührenveranlagung für das Jahr 2016 wird ebenfalls weiterhin durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Kreisverwaltung im Namen und Auftrag des A.R.T. er-
lerinnen der Klasse 10a des St.-Willibrord-Gymnasiums
Victoria Comes, Ariana Demiri und Anna-Maria Lehnen
von Professor Simon wissen. Er meinte, sie sollten sich
selbst treu bleiben und keine Angst haben, sich etwas
mehr zuzutrauen. Die Mädchengruppe „Klangfarbe“ des
St.-Willibrord-Gymnasiums sorgte für eine anregende musikalische Einstimmung.
Das Projekt wurde vom Kreismedienzentrum initiiert und
betreut in Kooperation mit dem Medienzentrum der DG in
Eupen, dem Studienkreis Schule-Wirtschaft der DG, dem
Arbeitskreis Schule-Wirtschaft Bitburg und der Kreissparkasse Bitburg-Prüm.
folgen. Diese sind wie bisher unter Tel.: 06561/15-2320,
-2321, -2322, -2323 zu erreichen:
Die Abfallberatung sowie Reklamationen bezüglich der
Abfuhr von Abfallbehältnissen werden ab 2016 unmittelbar vom A.R.T. durchgeführt / bearbeitet. Die Ansprechpartner beim A.R.T. in Trier sind zu erreichen unter Tel.:
0651 / 9491-0, Mail: [email protected]
Grundstücksverkehr
Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender
Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
zu entscheiden:
- Gemarkung Enzen (Gr.L.Nr. 657/2015)
Flur 1 Nr. 6, LWFL., Waldfläche, Im Beienfeld, 3,7311 ha
- Gemarkung Zweifelscheid (Gr.L.Nr. 673/2015)
Flur 2 Nr. 293/81, Gebäude- u. Freifläche,
Dorfstraße 11, 0,0338 ha
Flur 1 Nr. 29, LWFL., Waldfläche, auf dem Wald, 0,4324 ha
Flur 1 Nr. 45/23, LWFL., daselbst, 0,2256 ha
Flur 1 Nr. 48/24, LWFL., daselbst, 0,6255 ha
Flur 4 Nr. 119/28, Waldfläche, im Walbichsbüsch, 0,7009 ha
- Gemarkung Großlangenfeld (Gr.L.Nr. 684/2015)
Flur 7 Nr. 76, Waldfläche, Strivelerborn, 3,2360 ha
- Gemarkung Habscheid
Flur 2 Nr. 59, Waldfläche, in der Hollbach, 0,9815 ha
- Gemarkung Hölzchen (Gr.L.Nr. 686/2015)
Flur 2 Nr. 544/89, Waldfläche, Auf Heiperfeld, 1,2900 ha
Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes
dringend auf diese Grundstücke angewiesen sind, können ihr Erwerbsinteresse
bis spätestens 10 Tage
ab Erscheinen der Kreis-Nachrichten
der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Untere Landwirtschaftsbehörde, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, schriftlich mitteilen.
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Ausgabe 52/53/2015
Entsorgungs
INFO
REGIEBETRIEB ABFALLWIRTSCHAFT
TRIERER STR. 1, 54634 BITBURG
Ansprechpartner:
Beratung, Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 0 65 61 - 15 23 40, Markus Klütsch
E-mail: [email protected]
An- / Ummeldungen, Abmeldungen, Tonnentausch
Gebührenbüro
Tel. 0 65 61 - 15 23 20, -23 21, -23 22, -23 23
DEPONIE - ÖFFNUNGSZEITEN
1. MÜLLDEPONIE, Tel. 0 65 54 - 396
an der L12 im Geweberwald bei Plütscheid
montags - mittwochs und freitags von 9.30 - 17.30 Uhr
donnerstags: geschlossen
samstags alle 14 Tage 10.00 - 12.00 Uhr
Deponie geöffnet: Samstag, 02.01.2016, 10 bis 12 Uhr
2. ERDDEPONIE RITTERSDORF, Tel. 0 65 61 - 12 629
an der L9, Ortsteil Bildchen
März-Oktober: montags-mittwochs 9.30 -17.00 Uhr
November-Februar: dienstags-mittwochs 12.30-17.00 Uhr
Elektrogeräte können auf beiden Deponien kostenlos
abgegeben werden.
Entsorgungs
TERMINE
Auch unter www.bitburg-pruem.de
Blaue Tonne + gelBer Sack
Bitburg-Stadt
Dienstag, 05. Januar
Flugplatz, Industriegebiet Merlick, Südring (siehe Straßenverzeichnis)
Mittwoch, 06. Januar: Bitburg-Stadt (Erster Tag), Pützhöhe
Donnerstag, 07. Januar: Bitburg-Stadt (Zweiter Tag)
Freitag, 08. Januar
Erdorf, Irsch, Masholder, Matzen, Mötsch, Stahl, Steinebrück
Verbandsgemeinde Bitburger Land
Montag, 28. Dezember 2015
Badem, Pickließem
Dienstag, 29. Dezember 2015
Bettingen, Bickendorf, Fließem, Malberg, Malbergweich, Nattenheim, Wettlingen
Mittwoch, 30. Dezember 2015
Birtlingen, Dockendorf, Ingendorf, Messerich, Niederstedem,
Oberstedem, Wolsfeld, Wolsfelder Berg
KreisNachrichten Bitburg-Prüm
Montag, 04. Januar
Bildchen, Brecht, Hermesdorf, Koosbüsch, Oberweis, Rittersdorf, Wißmannsdorf
Dienstag, 05. Januar
Balesfeld, Burbach, Dahlem, Idenheim, Idesheim, Neidenbach,
Röhl, Scharfbillig, Sülm, Trimport, Waxbrunnen
Freitag, 08. Januar
Hungerburg
Samstag, 09. Januar
Eßlingen, Badenborn, Meckel
Verbandsgemeinde Prüm
Donnerstag, 31. Dezember 2015
Büdesheim, Fleringen, Breitwiesental, Gondelsheim, Hermespand,
Schwirzheim, Wallersheim, Weinsheim, Willwerath
Montag, 04. Januar
Dingdorf, Giesdorf, Lasel, Matzerath, Niederlauch, Nimshuscheid, Nimshuscheider Mühle, Nimsreuland, Oberlauch,
Schönecken, Winringen
Dienstag, 05. Januar
Hersdorf, Seiwerath, Wawern
Donnerstag, 07. Januar
Prüm-Stadt, Tafel
Freitag, 08. Januar
Dausfeld, Dausfelder Höhe, Niederprüm, Orlenbach, Schloßheck, Rommersheim, Ellwerath, Rommersheimerheld, Steinmehlen, Watzerath, Weinsfeld
Samstag, 09. Januar
Bleialf, Brandscheid, Buchet, Mützenich, Oberlascheid, Sellerich, Winterscheid
Verbandsgemeinde Speicher
Montag, 28. Dezember 2015
Spangdahlem
Verbandsgemeinde Südeifel
Montag, 28. Dezember 2015
Ernzen, Ferschweiler, Irrel
Dienstag, 29. Dezember 2015
Holsthum, Peffingen, Prümzurlay, Schankweiler
Mittwoch, 30. Dezember 2015
Alsdorf, Holsthumerberg
Donnerstag, 31. Dezember 2015
Bollendorf, Echternacherbrück, Weilerbach
Samstag, 09. Januar
Eisenach, Gilzem, Kaschenbach, Menningen, Minden, Niederweis
Graue tonne
Bitburg-Stadt
Montag, 04. Januar
Flugplatz, Industriegebiet Merlick, Südring
Dienstag, 05. Januar
Erdorf, Irsch, Masholder, Matzen, Mötsch, Stahl, Steinebrück
Freitag, 08. Januar: Bitburg-Stadt, Pützhöhe
Samstag, 09. Januar : Albach
Verbandsgemeinde Arzfeld
Dienstag, 29. Dezember 2015
Arzfeld, Daleiden, Eschfeld, Großkampenberg, Herzfeld,
Irrhausen, Jucken, Kesfeld, Kickeshausen, Leidenborn, Lichtenborn, Lützkampen, Neurath, Olmscheid, Reiff, Reipeldingen, Roscheid, Sengerich, Üttfeld
Mittwoch, 30. Dezember 2015
Merkeshausen
Donnerstag, 31. Dezember 2015
Dahnen, Dasburg, Harspelt, Preischeid, Sevenig/Our
Donnerstag, 07. Januar
Euscheid, Strickscheid
KreisNachrichten Bitburg-Prüm
Seite 5
Ausgabe 52/53/2015
Samstag, 09. Januar
Dackscheid, Eilscheid, Gesotz, Hargarten, Heilhausen, Hölzchen, Kinzenburg, Krautscheid, Lambertsberg, Langenfeld,
Lascheid, Lauperath, Lierfeld, Lünebach, Manderscheid, Mauel, Maueler Mühle, Merlscheid, Niederpierscheid, Oberpierscheid, Pintesfeld, Plütscheid, Waxweiler
Verbandsgemeinde Bitburger Land
Montag, 28. Dezember 2015
Baustert, Brimingen, Enzen, Feilsdorf, Halsdorf, Hisel, Hütterscheid, Mülbach, Olsdorf, Stockem
Dienstag, 29. Dezember 2015
Bettingen, Wettlingen
Mittwoch, 30. Dezember 2015
Bickendorf, Biersdorf am See, Echtershausen, Ehlenz, Fließem, Hamm, Heilenbach, Ließem, Malberg, Malbergweich,
Nattenheim, Niederweiler, Oberweiler, Schleid, Seffern, Sefferweich, Wiersdorf
Donnerstag, 31. Dezember 2015
Birtlingen, Dockendorf, Ingendorf, Messerich, Niederstedem,
Oberstedem, Wolsfeld, Wolsfelder Berg
Montag, 04. Januar
Badem, Bildchen, Brecht, Dahlem, Hermesdorf, Idenheim,
Idesheim, Koosbüsch, Oberweis, Pickließem, Rittersdorf,
Röhl, Scharfbillig, Sülm, Trimport, Wißmannsdorf
Dienstag, 05. Januar
Erntehof, Eßlingen, Etteldorf, Gindorf, Gransdorf, Hungerburg,
Kyllburg, Kyllburgweiler, Meckel, Neuheilenbach, Oberkail,
Orsfeld, Seinsfeld, Steinborn, St.Thomas, Usch, Wilsecker,
Zendscheid
Mittwoch, 06. Januar
Balesfeld, Burbach, Neidenbach, Waxbrunnen
Samstag, 09. Januar
Dudeldorf, Gondorf, Hüttingen/Kyll, Metterich
Verbandsgemeinde Prüm
Montag, 28. Dezember 2015
Auw/Prüm, Büdesheim, Fleringen, Breitwiesental, Gondelsheim, Gondenbrett, Hermespand, Kleinlangenfeld, Knaufspesch, Neuendorf, Olzheim, Roth/Prüm, Schwirzheim, Walcherath, Wallersheim, Weinsheim, Willwerath
Dienstag, 29. Dezember 2015
Heckhuscheid
Mittwoch, 06. Januar
Dingdorf, Giesdorf, Hersdorf, Lasel, Matzerath, Niederlauch,
Nimshuscheid, Nimshuscheider Mühle, Nimsreuland, Oberlauch, Orlenbach, Schloßheck, Schönecken, Seiwerath, Wawern, Winringen
Donnerstag, 07. Januar
Bleialf, Brandscheid, Buchet, Großlangenfeld, Habscheid, Hallert, Rehbüsch, Masthorn, Mützenich, Oberlascheid, Pittenbach, Pronsfeld, Sellerich, Winterscheid, Winterspelt
Freitag, 08. Januar
Dausfeld, Dausfelder Höhe, Niederprüm, Prüm-Stadt, Tafel,
Rommersheim, Ellwerath, Rommersheimerheld, Steinmehlen,
Watzerath, Weinsfeld
Samstag, 09. Januar
Feuerscheid, Heisdorf
Verbandsgemeinde Speicher
Montag, 04. Januar : Spangdahlem
Donnerstag, 07. Januar
Beilingen, Herforst, Philippsheim, Speicher
Samstag, 09. Januar
Auw/Kyll, Hosten, Orenhofen, Preist
Verbandsgemeinde Südeifel
Montag, 28. Dezember 2015
Ammeldingen/Our, Biesdorf, Burg, Gentingen, Hommerdingen,
Kruchten, Mettendorf, Niehl, Nusbaum, Roth/Our, Utscheid,
Wallendorf
Dienstag, 29. Dezember 2015
Emmelbaum, Ernzen, Ferschweiler, Holsthum, Irrel, Peffingen,
Prümzurlay, Schankweiler
Donnerstag, 31. Dezember 2015
Affler, Altscheid, Bauler, Berkoth, Bollendorf, Daudistel, Dauwelshausen, Echternacherbrück, Fischbach/Oberraden, Gemünd,
Herbstmühle, Holsthumerberg, Hütten, Karlshausen, Keppeshausen, Leimbach, Menningen, Minden, Neuerburg, Niederraden,
Rodershausen, Scheitenkorb, Scheuern, Sevenig/Nbg., Übereisenbach, Uppershausen, Waldhof-Falkenstein, Weidingen, Weilerbach, Zweifelscheid
Montag, 04. Januar
Berscheid, Geichlingen, Hüttingen/Lahr, Körperich, Koxhausen, Lahr, Muxerath, Nasingen, Niedergeckler, Obergeckler, Sinspelt
Dienstag, 05. Januar
Alsdorf, Eisenach, Gilzem, Kaschenbach, Niederweis
Samstag, 09. Januar
Ammeldingen/Nbg., Burscheid, Heilbach, Plascheid
sperrmüll
Stadt-Bitburg:
Dienstag, 05. Januar
Albach
Verbandsgemeinde Bitburger Land:
Montag, 04. Januar
Dahlem, Röhl, Scharfbillig, Sülm, Trimport
Dienstag, 05. Januar
Badem, Metterich
Mittwoch, 06. Januar
Dudeldorf, Gondorf, Hüttingen/Kyll
Freitag, 08. Januar
Etteldorf, Kyllburgweiler, Orsfeld, Seinsfeld, Steinborn,
Wilsecker
Achtung! Änderung
Sperrmülltermin Bollendorf!
Aufgrund des am 09.02.2016 stattfindenden Fastnachtsumzuges verschiebt sich die erste Sperrmüllabholung im Jahr 2016 auf Donnerstag, den 11.02.2016.
Die Änderung betrifft nur die Ortsgemeinde Bollendorf
mit dem Ortsteil Weilerbach. Die weiteren Termine im
Jahr 2016 bleiben unverändert bestehen.
Falsche Entsorgungskalender in
der Verbandsgemeinde
Bitburger Land!
Beim Druck der neuen Entsorgungskalender für das kommende Jahr wurden versehentlich etwa 2.000 Exemplare
mit einer falschen Druckplatte aus dem Vorjahr (2015) bedruckt. Sofern auf Ihrem Entsorgungskalender die Jahreszahl 2015 abgedruckt ist befinden sich auch falsche Daten
aus dem Vorjahr darin. Dieser Fehler betrifft ausschließlich
Haushalte der Verbandsgemeinde Bitburger Land.
Mit dieser Ausgabe des Bitburger Landboten erhalten daher alle Haushalte der Verbandsgemeinde Bitburger Land
als Anlage einen neuen Entsorgungskalender für das Jahr
2016.
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Ausgabe 52/53/2015
KreisNachrichten Bitburg-Prüm
KreisNachrichten Bitburg-Prüm
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Ausgabe 52/53/2015
Kreishandwerkerschaft MEHR
Delegiertentagung 2015
Präsidium, Vorstand und Geschäftsführung der Kreishandwerkerschaft MEHR v.li.: Simone Assmann, Raimund
Licht, Robert Junk (stv. Vorstand), Herbert Lames, Bernd
Elsen, Manuel Peiffer, Nadine Heck, Hans-Josef Jakoby,
Harald Schmitz, Rainer Schüller, Walter Metzen, Hermann
Waldorf, Stefan Tix, Johannes Lorscheider, Rainer Ferres
(stv. Vorstand) zusammen mit Vizepräsident Hermann Zahnen, HWK Trier (links). Auf dem Foto fehlt Vorstand Martin
Anton. (Foto: Kreishandwerkerschaft).
In der Abtei Himmerod - einem für die Delegierten der
Kreishandwerkerschaft (KHS) MEHR historischen Ort
- haben die Delegierten einen neuen Vorstand gewählt.
Vor fast exakt neun Jahren vereinigten sich hier die damaligen Kreishandwerkerschaften Bernkastel-Wittlich
und Westeifel zur KHS MEHR. Seitdem sind die Handwerksinnungen aus den Landkreisen Bernkastel-Wittlich,
Eifelkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifel unter dem Dach
Kreishandwerkerschaft Mosel-Eifel-Hunsrück Region
zusammen geschlossen. An diesem geschichtlichen Ort
haben die Delegierten der KHS MEHR auch die Pflöcke für die nächsten drei Jahre eingeschlagen und den
neuen Vorstand gewählt: Jeweils einstimmig wurden der
Vorsitzende Kreishandwerksmeister Raimund Licht und
Kreishandwerksmeister Herbert Lames in ihren Ämtern
bestätigt. Für den aus Altersgründen ausscheidenden
Kreishandwerksmeister Willi Ziewers wählte die Versammlung ebenfalls einstimmig Elektromeister Bernd
Elsen aus Speicher. Neben dem Präsidium sind weitere
Mitglieder im Vorstand: Martin Anton (Morbach), Nadine
Heck (Stadtkyll), Hans-Josef Jakoby (Dudeldorf), Johannes Lorscheider (Wasserliesch), Walter Metzen (Monzelfeld), Manuel Peiffer (Bleialf), Harald Schmitz (Großlittgen),
Rainer Schüller (Daun), Stefan Tix (Prüm), Hermann Waldorf (Hillesheim). Geschäftsführer seit 15 Jahren ist Dirk
Kleis, ihm zur Seite steht Assistentin Simone Assmann.
Im Rahmen seiner Ausführungen ging Kleis auf verschiedene Entwicklungen innerhalb der Handwerksorganisation ein. Durch die seit Jahren zurück gehenden Ausbildungszahlen bei gleichzeitig sehr guter Konjunktur seien
in der Region mehr als fünfhundert Ausbildungsstellen
unbesetzt. Die Sicherung der Ausbildungsqualität und
gleichzeitig das Werben um Fachkräftenachwuchs habe
daher höchste Priorität. Die derzeitige Flut an Flüchtlingen sei eine Chance für das Handwerk. Wenn es gelänge,
möglichst schnell willige Asylbewerber in Ausbildung zu
bringen, könne dies einen erheblichen Beitrag zur Integration bedeuten und gleichzeitig die Betriebe beim dringend
benötigten Fachkräftebedarf unterstützen.
Geschäftsführer Kleis stellte weiterhin die Einführung einer
Lehrlingsbetreuungsgebühr in Aussicht. Es sei seiner Meinung nach nicht vertretbar, dass die vielen Leistungen der
Ehrenamtlichen in den Innungen und den Geschäftsstellen
der Kreishandwerkerschaft bei der Werbung um Auszubildende, deren Betreuung und Unterstützung während der
Ausbildung, das komplette Prüfungswesen bis hin zur Gesellenfreisprechung ausschließlich durch die Mitgliedsbetriebe
finanziert würde. Wie auch bereits in vielen Kreishandwerkerschaften und Innungen bundesweit beschlossen, werden
sich auch die eigenen Gremien in Kürze mit diesem Thema
auseinander setzen. Das Dienstleistungsgeschäft der Kreishandwerkerschaft soll zukünftig ebenfalls weiter ausgebaut
werden. Neben der seit Anfang September neu geschaffenen Stelle einer Beraterin für alle Mitgliedsvorteile ist der
weitere Ausbau der Lohnbuchstelle vorgesehen. Und auch
die Geschäftsfelder des eigenen Arbeitsmedizinischen- und
Sicherheitstechnischen Dienstes der Kreishandwerkerschaft
sollen sukzessive weiter ausgebaut werden.
SKFM Prüm
Ausbildung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen
Der Betreuungsverein „Sozialdienst katholischer Frauen
und Männer“ (SKFM) in Prüm bietet für seine ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie generell
für interessierte Bürger einmal im Jahr an vier Abenden
eine Betreuerschulung mit Zertifikat an. Dies geschieht
in Kooperation mit der Volkshochschule und dem Amtsgericht Prüm. In diesem Jahr haben 15 Personen hieran
teilgenommen. Die Schulung befähigt zur Führung einer
ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung. Sie ist Teil der
Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit des Betreuungsvereins
SKFM Prüm. Vermittelt wurden Kenntnisse zu den einzelnen Aufgabenkreisen einer rechtlichen Betreuung, zum Betreuungsverfahren und vieles mehr. Alle Teilnehmerinnen
erhielten ein Teilnahmezertifikat. Die Schulung ist ein offenes Bildungsangebot und verpflichtet ausdrücklich nicht zur
Übernahme einer rechtlichen Betreuung. Das Foto zeigt die
Teilnehmerinnen mit den Teilnahmezertifikaten und Schulungsleiter Reinhold Seiwert vom SKFM Prüm e.V.
Sonderführung im
Kreismuseum Bitburg-Prüm
Eine Führung zum Thema „Textilien -Kleidung - Mode“
findet am Sonntag, dem 27.12.2015 um 15.00 Uhr im
Kreismuseum Bitburg-Prüm statt. Die Herstellung von
Stoffen aus Wolle und Leinen bildete einst einen bedeutenden Wirtschaftszweig in der Eifel. Und wer sich wie
und bei welcher Gelegenheit kleidet, kann bis heute eine
spannende Frage sein. Passend zum Thema des neuen
Heimatkalenders spinnt das Kreismuseum in seiner Führung zum Jahresende den Faden weiter.
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Ausgabe 52/53/2015
Verabschiedung aus
dem Kreisdienst
KreisNachrichten Bitburg-Prüm
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.
Bitburg, den 14.12.2015
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Dr. Joachim Streit, Landrat
Im Bild vordere Reihe v.li.: Landrat Dr. Joachim Streit,
Karl-Heinz Drzimalla (Fachbereich Liegenschaften,
Schulen), Fachbereichsleiter Alfred Marder (FB Schulen), hintere Reihe: Fachbereichsleiter Günter Maiers
(FB Personal), Geschäftsbereichs- und Amtsleiter Martin
Olinger (Amt 15 – Finanzen, Liegenschaften, Schulen),
Bernhard Kreutz (Vertreter des Personalrates).
Nach 45 Jahren im öffentlichen Dienst ist Karl-Heinz Drzimalla am 30. November 2015 von Landrat Dr. Joachim
Streit in den Ruhestand verabschiedet worden. Seit 1984
war Drzimalla bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises
Bitburg-Prüm beschäftigt. Zu Beginn arbeitete er für die
Vollzugspolizei, bevor er im Jahr 1985 für die Bauaufsicht
in den Bereichen Hochbau und Tiefbau tätig war. Im Jahr
1998 wechselte Herr Drzimalla zum Amt ‚Schulen und
Kultur‘, wo er bis zuletzt eingesetzt war. Sein Aufgabenbereich umfasste die Sachkostenträgerschaft kreiseigener Schulen, die Abrechnung der Essensgelder und die
Schulbuchausleihe im Bereich Schulen und Liegenschaften. Für seine langjährige betriebliche Treue zum Eifelkreis bedankte sich Landrat Joachim Streit herzlich und
wünschte ihm alles Gute für seinen weiteren Lebensweg.
Den guten Wünschen schlossen sich Geschäftsbereichsleiter Marin Olinger, Fachbereichsleiter Alfred Marder, für
das Personalamt Fachbereichsleiter Günter Maiers und
für den Personalrat das Personalratsmitglied Bernhard
Kreutz an. Sie bedankten sich bei dem Kollegen für das
gute kollegiale Miteinander in den vergangenen Jahren.
Amtliche BekAnntmAchungen
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung
von Benutzungsgebühren für die Verwertung und
sonstige Entsorgung von Abfällen im Eifelkreis
Bitburg-Prüm (Abfallgebührensatzung)
Der Kreistag hat auf Grund des § 17 der Landkreisordnung (LKO)
vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188), zuletzt geändert durch Artikel 7 des
Gesetzes vom 21.10.2015 (GVBl. S. 365), am 20.11.2015 folgende
Satzung beschlossen:
Artikel 1
Aufhebung
Die Satzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm über die Erhebung von
Benutzungsgebühren für die Verwertung und sonstige Entsorgung
von Abfällen im Eifelkreis Bitburg-Prüm (Abfallgebührensatzung),
zuletzt geändert durch die 15. Änderungssatzung vom 08.07.2015,
wird aufgehoben.
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung
unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine solche Verletzung nach Satz 2 Nr.2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Vermeidung,
Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Eifelkreis
Bitburg-Prüm (Abfallsatzung)
Der Kreistag hat auf Grund des § 17 der Landkreisordnung (LKO)
vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188), zuletzt geändert durch Artikel 7 des
Gesetzes vom 21.10.2015 (GVBl. S. 365), am 20.11.2015 folgende
Satzung beschlossen:
Artikel 1
Aufhebung
Die Satzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm über die Vermeidung,
Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Eifelkreis Bitburg-Prüm
(Abfallsatzung) vom 15.11.1996, zuletzt geändert durch die 10. Änderungssatzung vom 10.11.2015 wird aufgehoben.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.
Bitburg, den 14.12.2015
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Dr. Joachim Streit, Landrat
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung
unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine solche Verletzung nach Satz 2 Nr.2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Öffentliche Bekanntmachung
Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2010
Der Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm hat in seiner Sitzung am
4. Dezember 2015 gemäß § 57 der Landkreisordnung (LKO) in Verbindung mit § 114 der Gemeindeordnung (GemO) die Jahresrechnung für den Landkreis Bitburg-Prüm für das Haushaltsjahr 2010
festgestellt und gleichzeitig Herrn Landrat Dr. Streit und den Kreisbeigeordneten Entlastung erteilt.
KreisNachrichten Bitburg-Prüm
Seite 9
Ausgabe 52/53/2015
Die Jahresrechnung 2010 nebst Rechenschaftsbericht und Anlagen liegt an sieben Werktagen - außer samstags -, und zwar vom
21.12.2015 bis 08.01.2016 im Dienstgebäude der Kreisverwaltung
des Eifelkreises Bitburg-Prüm in Bitburg, Trierer Str. 1, Zimmer B
435, während der Dienstzeiten, montags bis mittwochs von 08.00
Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie
freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr öffentlich aus.
54634 Bitburg, den 09.12.2015
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm
Dr. Joachim Streit, Landrat
Öffentliche Bekanntmachung
Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2011
Der Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm hat in seiner Sitzung
am 04. Dezember 2015 gemäß § 57 der Landkreisordnung (LKO)
in Verbindung mit § 114 der Gemeindeordnung (GemO) die Jahresrechnung für den Landkreis Bitburg-Prüm für das Haushaltsjahr
2011 festgestellt und gleichzeitig Herrn Landrat Dr. Streit und den
Kreisbeigeordneten Entlastung erteilt.
Die Jahresrechnung 2011 nebst Rechenschaftsbericht und Anlagen liegt an sieben Werktagen - außer samstags -, und zwar vom
21.12.2015 bis 08.01.2016 im Dienstgebäude der Kreisverwaltung
des Eifelkreises Bitburg-Prüm in Bitburg, Trierer Str. 1, Zimmer B
435, während der Dienstzeiten, montags bis mittwochs von 08.00
Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie
freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr öffentlich aus.
54634 Bitburg, den 09.12.2015
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm
Dr. Joachim Streit, Landrat
Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung des Zweckverbandes Stausee
Bitburg für das Haushaltsjahr 2015
Die Verbandsversammlung hat am 21.4.2015 aufgrund der Verbandsordnung vom 09.12.1985, (§ 7) des Landesgesetz über die
kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S.
476) in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung vom
31.01.1994 (GVBl. S. 153) folgende Haushaltssatzung beschlossen,
die nach Vorlage an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier
als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird.
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge
(Nr. 10+21+27) auf 314.350,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen
(Nr. 19+22) auf 366.270,00 €
der Jahresfehlbetrag (Nr. 28) auf - 51.920,00 €
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen (Nr. 10+19) auf 268.300,00 €
die ordentlichen Auszahlungen (Nr. 17+20) auf 275.370,00 €
der Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen (Nr. 22) auf -7.070,00 €
die außerordentlichen Einzahlungen (Nr. 23) auf 0,00 €
die außerordentlichen Auszahlungen (Nr. 24) auf 0,00 €
der Saldo der außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen (Nr. 25) auf 0,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Nr. 35) auf 0,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
(Nr. 42) auf 9.000,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit (Nr. 43) auf -9.000,00 €
die Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit (Nr. 66) auf 16.070,00 €
die Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit (Nr. 67) auf 0,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit (Nr. 68) auf 16.070,00 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen (Nr. 69) auf 284.370,00 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen (Nr. 70) auf die Veränderungen des Finanzmittelbestandes
(Nr. 71) im Haushaltsjahr auf 284.370,00 €
0,00 €
§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Verbandsumlage
Von den Verbandsmitgliedern wird im Haushaltsjahr 2015 eine Umlage in Höhe von 243.800,00 € erhoben. Diese Umlage ist in vierteljährlichen Teilbeträgen zu zahlen.
§5
Eigenkapital
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 ist erstellt und durch das Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamt geprüft.
In der Eröffnungsbilanz wird ein Eigenkapital von 2.208.521,47 €
ausgewiesen.
54634 Bitburg, den 15.12.2015
Zweckverband Stausee Bitburg
gez. Josef Junk, Bürgermeister und Verbandsvorsteher
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO
erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom
04.01.2016 bis einschl. 16.01.2016
im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land in
Bitburg, Zimmer 305, öffentlich aus und kann dort während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.
Gemäß § 24 Absatz 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses
Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind,
ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig
zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung
verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung von
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung
begründen soll, schriftlich geltend
gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 gemachten Frist jedermann
diese Verletzung geltend machen.
EndE dEr BEkanntmachungEn
Kreis-Nachrichten - Impressum
Herausgeber:
Kreisverwaltung des Eifelkreises
Bitburg-Prüm
Redaktion und amtliche Bekanntmachungen:
Heike Linden, FB 01-01,
Pressestelle (verantwortlich)
Tel. 06561/15-2240
Fax 06561/15-1011
E-Mail: [email protected]
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