KreisNachrichten Mitteilungen, Informationen und Bekanntmachungen der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Samstag, 25.04.2015 I Ausgabe 17/2015 I www.bitburg-pruem.de Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler zu Besuch im St. Joseph-Krankenhaus Prüm Vertreter der Politik und des Krankenhauses begrüßten Ministerin Bätzing-Lichtenthäler (7.li.) im Krankenhaus Prüm und warben für Unterstützung zur Standortsicherung. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes RheinlandPfalz, hat auf Einladung der Caritas Trägergesellschaft West (ctw) das St. Joseph-Krankenhaus Prüm besucht. Dipl.-Kfm. Bernd Koch, Geschäftsführer der ctw, sowie die Vertreter der Politik und Vertreter des Krankenhauses empfingen und begrüßten sie. Gemeinsam wurde zunächst die im Jahr 2013 neu erbaute Intensivstation und die im Jahr 2014 umgebaute und neu eröffnete Endoskopie-Abteilung des Prümer Krankenhauses sowie eine Station besichtigt. Die Ministerin zeigte sich positiv beeindruckt von der guten Ausstattung, der angenehmen Atmosphäre und tollen Lage des St. Joseph-Krankenhauses. Anschließend fand ein gemeinsames Gespräch statt, in dessen Mittelpunkt die Existenzsicherung des St. Joseph-Krankenhauses stand. Die Ministerin betonte, dass es an der Bedarfsnotwendigkeit des Prümer Krankenhauses keinen Zweifel gibt. Sabine Bätzing-Lichtenthäler sicherte ihre Unterstützung zur Standortsicherung zu und führt damit den bisherigen Kurs des Ministeriums fort, alle notwendigen Schritte zur Existenzsicherung des Prümer Krankenhauses zu unterstützen. „Wir sind elementar auf die Unterstützung der Politik und Kostenträger angewiesen. Nicht nur um die Gesundheitsversorgung und Arbeitsplätze aufrecht zu erhalten, sondern auch, um die Attraktivität der Prümer Infrastruktur durch das Krankenhaus beizubehalten“, so Bernd Koch. Landtagsabgeordneter Nico Steinbach, Landrat Dr. Joachim Streit, Stadtbürgermeisterin Mathilde Weinandy und der Beigeordnete Jakob Weinand, der in Vertretung für Verbandsbürgermeister Aloysius Söhngen kam, nahmen ebenso teil wie Uwe Szymanski, Kaufmännischer Direktor im Prümer Krankenhaus, Dr. med. Kersten Krauter, Ärztlicher Direktor und Chefarzt Innere Medizin, Dr. med. Thomas Erb, Chefarzt Anästhesie und Monique Heinzen und Fatma Cengiz von der Mitarbeitervertretung. Das Krankenhaus in Prüm, ein eher abgelegenes Haus in der Nordeifel, ist ein Krankenhaus der Grundversorgung. Diese kleineren Häuser zeichnen sich durch ein strukturelles Problem aufgrund der ländlichen Lage aus. Deshalb Aus dem Inhalt: Konzert des Chores Cantando Messerich I Seite 2 Innovativer Brückenbau in Schönecken I Seite 2 Trichinen-Untersuchung I Seite 3 Nachruf auf Hubert Schier I Seite 3 Entsorgungstermine I Seite 4 und 5 Initiative Baukultur Eifel I Seite 6 Stellenausschreibungen I Seite 7 Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz I Seite 7 Schülerbeförderung I Seite 8 Öffentliche Bekanntmachungen I Seite 8 Seite 2 ist es wichtig, die Sicherstellung des Standortes zu gewährleisten und festzustellen, dass das Haus bedarfsnotwendig ist, um die Krankenhaus-Versorgung für die Bewohner dieser Region zu gewährleisten. Dafür setzen sich das Haus und der Träger ein. Für das bevorstehende Sicherstellungszuschlagverfahren benötigen sie die Unterstützung des Ministeriums, weshalb „wir uns freuen, dass Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler uns besucht hat, um sich das St. Joseph-Krankenhaus anzuschauen und sich darüber zu informieren“, so alle Teilnehmer einhellig. Chor Cantando Messerich Jubiläumsauftakt mit spektakulärem Projekt Ausgabe 17/2015 KreisNachrichten Bitburg-Prüm sanne Stöber, der Jugendchor und Kinderchor Kirchenengel Bettingen, Baustert, Oberweis unter Leitung von Birgit Irsch sowie das Orchester der Musikschule des Eifelkreises und ein Brass-Ensemble der Kreismusikschule unter Leitung von Thomas Rippinger mit. Die Veranstaltung erfolgt mit Unterstützung der Kulturgemeinschaft Bitburg, des Beda-Instituts Bitburg sowie der Dr. Hanns Simon Stiftung und der Kreissparkasse Bitburg-Prüm. Kartenvorverkauf: Kulturgemeinschaft Bitburg, Wochenspiegel Bitburg oder im Internet unter www.Chor-Cantando-Messerich.de. Schönecker Brückenschlag Innovative Verbindung aus traditionellem Holzbau und modernem Ingenieurbau Zum Auftakt der Jubiläumsfeierlichkeiten zu seinem 25-jährigen Bestehen widmet sich der Chor Cantando Messerich einem ehrgeizigen Projekt: In Zusammenarbeit mit dem Kulturamt des Eifelkreises Bitburg-Prüm präsentiert der Chor „Der unbekannte Krieg - ein multimediales Requiem gegen das Vergessen“ für gemischten Chor, Kinderchor, Streicher, Blasorchester, Brass Ensemble, Samples und Percussion. Aufführungstermine sind am Samstag, 30. Mai um 20.00 Uhr und am Sonntag, 31. Mai 2015 um 16.00 Uhr in der Stadthalle Bitburg. Das Werk stammt aus der Feder des Hunsrücker Komponisten Carsten Braun. Es wurde 2010 in Simmern uraufgeführt und mit dem Bundespreis für kulturelle Bildung ausgezeichnet. Bei diesem „Requiem“ handelt es sich nicht um eine klassische Vertonung des Textes der lateinischen Totenmesse. Vielmehr hat Carsten Braun zwölf Gedichte in unterschiedlichen europäischen Sprachen vertont, die sich auf verschiedenste Art mit dem Thema Krieg beschäftigen. Ergänzt wird die Aufführung durch eine Multimedia-Performance bestehend aus Licht-, Video- und anderen Projektionen. Zusätzlich und vertiefend wird im Umfeld der Veranstaltung eine Ausstellung zu sehen sein, die sich der Zeit des 2. Weltkrieges und seinen Auswirkungen im Raum Bitburg widmet. Musikalisch ist das Werk ein Brückenschlag zwischen „E“- und „U“-Musik und schafft so die Möglichkeit, dass auch und vor allem jüngere Menschen Zugang zu diesem bedeutenden Thema der deutschen Geschichte bekommen können. Heute, im Jahr 2015, feiert die Stadt Bitburg ihren 1300. Geburtstag. Aber das Jahr 2015 markiert auch den 70. Jahrestag des Endes des 2. Weltkrieges, der nicht nur in der Stadt Bitburg tiefe Spuren hinterlassen hat. Mit der Aufführung dieses Werkes will sich der Chor Cantando, zusammen mit dem Kulturamt des Eifelkreises BitburgPrüm, seinen Kooperationspartnern und Freunden, sowie anderen Kunst-und Kulturschaffenden der Stadt Bitburg und des Bitburger Umlandes mit dem Thema Krieg, Tod, Leid und Verfolgung auseinandersetzen. Neben dem Chor Cantando Messerich und einem Projektchor unter Leitung von Volker Dörffel wirken die Kinderchöre Cantando Kids und Cantando Teens, Messerich unter Leitung von Regine Dahm, Gabi Kapeller und Su- Die Firma Holzbau Floss entwickelte mit dem Lehr- und Forschungsgebiet Holz der Hochschule Trier ein neues Tragwerksystem aus Rundholz. Das Ergebnis: Eine neue Brücke für die Gemeinde Schönecken, welche die Ortsteile Schönecken und Wetteldorf verbindet. Die Ortsteile Schönecken und Wetteldorf sind nun barrierefei miteinander verbunden. Mit Mitteln aus dem EU - Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) wird die Umsetzung der stofflichen Verwertungen nachwachsender Rohstoffe (Holz) in einem praktischen Projekt mit dem Titel „Entwicklung eines Rundholz-Tragwerksystems (RTS) aus geschältem Rundholz mit Verbindungsknoten aus Sonderbeton zur Herstellung von Fachwerkbrücken in Holz- Beton-Verbundbauweise“ umgesetzt. Natürlich getrocknetes Rundholz (Douglasie) dient als Ausgangsmaterial neuartiger Systementwicklungen im Hochbau und Ingenieurholzbau. Mit diesem leistungsfähigen und äußerst energieeffizienten Rohstoff (schnellwüchsig mit guten mechanischen Werten und geradem Wuchs) können sowohl flächenhafte Bauteile als auch dreidimensionale Stabtragwerke konzipiert werden. Das Holzbauunternehmen Floss in Schönecken verwendet Douglasien-Rundstämme, die direkt bei den Forstbetrieben der Eifel erworben, und im eigenen Unternehmen KreisNachrichten Bitburg-Prüm Seite 3 Ausgabe 17/2015 zu zylindrischen Querschnitten mit bis zu 20 Zentimeter Durchmesser und 13 Meter Stammlänge verarbeitet wurden. Als geprüfter Produzent der Regionalmarke Eifel stellt die Firma Floss sicher, dass ausschließlich durch die Regionalmarke EIFEL zertifiziertes Douglasienholz aus der näheren Umgebung, und ausschließlich Holz aus Winterfällung für den Bau ihrer Blockhäuser, und jetzt auch für die Neuentwicklung der Rundholz - Tragwerksysteme verwendet wird. Durch die Entwicklung eines Fachwerksystems aus geschältem Rundholz mit Verbindungsknoten aus Sonderbeton soll die Anwendung von Rundholz neue Möglichkeiten finden. Die Firma Floss hat sich zusammen mit der Hochschule Trier dazu entschlossen, die praktische Umsetzung der Entwicklung in die Herstellung einer Holz - Brückenkonstruktion einfließen zu lassen. Die Entwicklung des Brückentragwerkes erfolgte in Kooperation mit dem Lehr- und Forschungsgebiet Holz der Hochschule Trier. Die Entwicklung der Hochleistungsknotenlösungen aus Polymerbeton für tragende Holzkonstruktionen wurden von der Hochschule (Prof. Dr. Wieland Becker) vorangetrieben und in vielen praktischen Versuchen im Versuchslabor der Hochschule getestet. Die erarbeiteten Ergebnisse sind Grundlagen für die Erstellung dieses ersten Prototyps. Das so erstellte Brücktragwerk kam jetzt beim Bau einer Fußgängerbrücke in der Gemeinde Schönecken zum Einsatz und wird als Spende der Firma Floss - Holzbau in der geplanten „Barrierefreien Anbindung der neuen Ortsmitte Schönecken“ eine praktische Anwendung finden. Die Fußgängerbrückenkonstruktion ist mit einer Länge von ca. 13 Metern bereits im Werk der Fa. Floss vormontiert worden. Das Massivholz - Brückendeck wurde vor Ort mit einer Abdichtung aus Gussasphalt versehen und bildet so die begehbare Fläche, welche die darunterliegende Rundholzkonstruktion vor Nässe und Feuchtigkeit schützt. Die offizielle Einweihung der Brücke soll am 22.05.2015 im Rahmen einer kleinen Feierlichkeit durchgeführt werden. Für den innovativen und ökologischen Einsatz von heimischen Ressourcen und den damit verbundenen Versuch, einen positiven Einfluss auf den CO2 - Ausstoß zu nehmen, beteiligt Schönecken sich am Wettbewerb HolzProKlima. Weitere Informationen und Abstimmungsmöglichkeiten finden Sie unter: http://holzproklima.de/sites/projekte_ detail_2015.php?id=29 handen E-Mail-Adresse senden Sie bitte an die Geschäftsstelle der Kreisgruppe Bitburg-Prüm, Postfach 1354, 54623 Bitburg, Fax: 06569/960725, E-Mail: [email protected]. Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich. Trichinen-Untersuchung Mit seinem persönlichen Einsatz und seiner Weitsicht hat er unser Gemeinwesen in vielen Bereichen entscheidend mitgeprägt. Probenentnahme durch Jäger Nach den geltenden Lebensmittelhygienevorschriften können Jäger unter bestimmten Voraussetzungen Trichinenproben entnehmen. Eine Voraussetzung für die Übertragung dieser Tätigkeit ist die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. Nachdem in den vergangen Jahren diese Schulungen auf großes Interesse seitens der Jägerschaft stießen, wird für all diejenigen, die bisher an den angebotenen Schulungen nicht teilnehmen konnten, eine weitere Schulung stattfinden, und zwar am: Samstag, dem 2. Mai 2015 um 10.00 Uhr im Hotel Eifelbräu in Bitburg Anmeldungen mit vollständiger und gut lesbarer Adresse, Telefonnummer, Faxnummer und falls vor- Nachruf Mit tiefer Betroffenheit haben wir die Nachricht erhalten, dass Herr Hubert Schier Kreisfeuerwehrinspekteur a.D. Träger des Verdienstkreuzes am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland Träger des goldenen Feuerwehrehrenzeichens als Steckkreuz aus unserer Mitte abberufen wurde. Herr Hubert Schier hat nahezu 27 Jahre Dienst am Nächsten geleistet und 19 Jahre als Kreisfeuerwehrinspekteur für den Eifelkreis Bitburg-Prüm ehrenamtlich gearbeitet. Als damaliger Wehrleiter der Stadt Bitburg war Hubert Schier am 17.05.1966 in das Amt des Kreisbrandinspekteurs des Landkreises Bitburg berufen und nach der Kreisreform zum Kreisfeuerwehrinspekteur des Landkreises BitburgPrüm bestellt worden. In dieser Funktion hat er bis zum Ausscheiden aus Altersgründen im Jahre 1985 Dienst an der Allgemeinheit als Ehrenbeamter unseres Landkreises geleistet und gelebt. Sein Wirken für die Feuerwehr und den Brandschutz im Eifelkreis Bitburg-Prüm haben bei uns Beachtung und Anerkennung gefunden. Beweise dafür sind die Verleihung der höchsten Stufe des Feuerwehrehrenzeichens, des goldene Feuerwehrehrenzeichens als Steckkreuz im Jahre 1981 und die Verleihung des Verdienstkreuzes am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1985 durch den damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker. Durch seine ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied des Kreistages von 1974 bis 1984 und im Kreisausschuss von 1974 bis 1984 hat er auch im kommunalpolitischen Bereich Spuren hinterlassen. Mit Herrn Schier verlieren wir einen engagierten und geachteten Mitmenschen. Sein Name wird über seinen Tod hinaus untrennbar mit dem Eifelkreis Bitburg-Prüm verbunden bleiben. Wir trauern um Herrn Schier und danken ihm für sein Engagement zum Wohle der Menschen seiner Heimat. Unsere Anteilnahme gilt seiner Familie. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Für den Eifelkreis Bitburg-Prüm Dr. Joachim Streit, Landrat Seite 4 Ausgabe 17/2015 Entsorgungs INFO REGIEBETRIEB ABFALLWIRTSCHAFT TRIERER STR. 1, 54634 BITBURG Ansprechpartner: Beratung, Öffentlichkeitsarbeit Tel. 0 65 61 - 15 23 40, Markus Klütsch E-mail: [email protected] An- / Ummeldungen, Abmeldungen, Tonnentausch Gebührenbüro Tel. 0 65 61 - 15 23 20, -23 21, -23 22, -23 23 DEPONIE - ÖFFNUNGSZEITEN 1. MÜLLDEPONIE, Tel. 0 65 54 - 396 an der L12 im Geweberwald bei Plütscheid montags - mittwochs und freitags von 9.30 - 17.30 Uhr donnerstags: geschlossen samstags alle 14 Tage 10.00 - 12.00 Uhr Deponie geöffnet: Samstag, 25.04.2015, 10-12 Uhr 2. ERDDEPONIE RITTERSDORF, Tel. 0 65 61 - 12 629 an der L9, Ortsteil Bildchen März-Oktober: montags-mittwochs 9.30 -17.00 Uhr November-Februar:dienstags-mittwochs 12.30-17.00 Uhr Elektrogeräte können auf beiden Deponien kostenlos abgegeben werden. Verkaufsstellen von Restabfallsäcken (RAS) Bitburg Stadt •Bürohaus, Pohl, Trierer Str. 2 •Kreisverwaltung, Zahlstelle, Trierer Str. 1 Verbandsgemeinde Arzfeld •Daleiden, Postagentur, Hauptstr. 49 a •Lichtenborn, Postagentur, Hauptstr. 1 •Lünebach, Dorfladen, Marktplatz 3 •Lützkampen, Im Lennchen 1, Verkaufsstelle •Waxweiler, Post-Service-Filiale, Am Kanal 15 Verbandsgemeinde Bitburger Land •Badem, Postagentur im Supermarkt „Plattner‘s“, Bitburger Str.18-20 •Bettingen, Lebensmittel Büchel, Maximinstr. 22 •Kyllburg, „Haus des Gastes“, Hochstr. 19, •Rittersdorf, Lebensmittel Hülpes, Waxweiler Str. 1, •Sülm, Heißmangel Mohr, Zur Heide 17 Verbandsgemeinde Prüm •Auw bei Prüm, Postagentur, In der Klong 14 •Bleialf, Postagentur, Bahnhofstr. 5-7 •Büdesheim, Autofachmarkt Ternes, Hauptstrasse 38 •Pronsfeld, Kfz-Teile Gerads, St.-Remigius-Str. 38 •Prüm, Hit-Markt, Kalvarienbergstr. 37-41 •Schönecken, Schreibwaren Tipper, Teichstraße 8 •Winterspelt, Postagentur Hauptstr. 35 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Verbandsgemeinde Speicher •Orenhofen, Dorfladen, Auwer Str. 1 •Speicher, Postagentur, Am Markt 28 •Speicher, Bürohaus Scharff Bahnhofstr. 6 Verbandsgemeinde Südeifel •Irrel, Postagentur, Hauptstr. 26, •Körperich, Postagentur, Johanniterstr. 38 •Mettendorf, Raiffeisen GmbH, Enztalstr. 42 •Neuerburg, Postagentur, Herrenstr. 18 Entsorgungs TERMINE Auch unter www.bitburg-pruem.de Blaue Tonne + gelBer Sack Bitburg-Stadt Montag, 27. April 2015 Erdorf, Irsch, Masholder, Matzen, Mötsch, Stahl, Steinebrück Mittwoch, 29. April 2015 Bitburg-Stadt (Erster Tag), Pützhöhe Donnerstag, 30. April 2015 Bitburg-Stadt (Zweiter Tag) Samstag, 2. Mai 2015 Albach Verbandsgemeinde Arzfeld Samstag, 2. Mai 2015 Euscheid, Strickscheid Verbandsgemeinde Bitburger Land Montag, 27. April 2015 Hungerburg Dienstag, 28. April 2015 Eßlingen, Badenborn, Meckel Samstag, 2. Mai 2015 Dudeldorf, Gondorf, Hüttingen/Kyll, Metterich Verbandsgemeinde Prüm Montag, 27. April 2015 Dausfeld, Dausfelder Höhe, Niederprüm, Orlenbach, Schloßheck, Rommersheim, Ellwerath, Rommersheimerheld, Steinmehlen, Watzerath, Weinsfeld Dienstag, 28. April 2015 Prüm-Stadt, Tafel Donnerstag, 30. April 2015 Bleialf, Brandscheid, Buchet, Mützenich, Oberlascheid, Sellerich, Winterscheid Samstag, 2. Mai 2015 Großlangenfeld, Habscheid, Hallert, Rehbüsch, Masthorn, Pittenbach, Pronsfeld, Winterspelt Verbandsgemeinde Südeifel Dienstag, 28. April 2015 Eisenach, Gilzem, Kaschenbach, Menningen, Minden, Niederweis KreisNachrichten Bitburg-Prüm Seite 5 Ausgabe 17/2015 Graue tonne Bitburg-Stadt Dienstag, 28. April 2015 Bitburg-Stadt, Pützhöhe Donnerstag, 30. April 2015 Albach Verbandsgemeinde Arzfeld Dienstag, 28. April 2015 Euscheid, Strickscheid Donnerstag, 30. April 2015 Dackscheid, Eilscheid, Gesotz, Hargarten, Heilhausen, Hölzchen, Kinzenburg, Krautscheid, Lambertsberg, Langenfeld, Lascheid, Lauperath, Lierfeld, Lünebach, Manderscheid, Mauel, Maueler Mühle, Merlscheid, Niederpierscheid, Oberpierscheid, Pintesfeld, Plütscheid, Waxweiler Verbandsgemeinde Bitburger Land Montag, 27. April 2015 Balesfeld, Burbach, Neidenbach, Waxbrunnen Donnerstag, 30. April 2015 Dudeldorf, Gondorf, Hüttingen/Kyll, Metterich Samstag, 2. Mai 2015 Baustert, Brimingen, Enzen, Feilsdorf, Halsdorf, Hisel, Hütterscheid, Mülbach, Olsdorf, Stockem Verbandsgemeinde Prüm Montag, 27. April 2015 Dingdorf, Giesdorf, Hersdorf, Lasel, Matzerath, Niederlauch, Nimshuscheid, Nimshuscheider Mühle, Nimsreuland, Oberlauch, Orlenbach, Schloßheck, Schönecken, Seiwerath, Wawern, Winringen Dienstag, 28. April 2015 Bleialf, Brandscheid, Buchet, Großlangenfeld, Habscheid, Hallert, Rehbüsch, Masthorn, Mützenich, Oberlascheid, Pittenbach, Pronsfeld, Sellerich, Winterscheid, Winterspelt Mittwoch, 29. April 2015 Dausfeld, Dausfelder Höhe, Niederprüm, Prüm-Stadt, Tafel, Rommersheim, Ellwerath, Rommersheimerheld, Steinmehlen, Watzerath, Weinsfeld Donnerstag, 30. April 2015 Feuerscheid, Heisdorf Samstag, 2. Mai 2015 Auw/Prüm, Büdesheim, Fleringen, Breitwiesental, Gondelsheim, Gondenbrett, Hermespand, Kleinlangenfeld, Knaufspesch, Neuendorf, Olzheim, Roth/Prüm, Schwirzheim, Walcherath, Wallersheim, Weinsheim, Willwerath Verbandsgemeinde Speicher Montag, 27. April 2015 Beilingen, Herforst, Philippsheim, Speicher Donnerstag, 30. April 2015 Auw/Kyll, Hosten, Orenhofen, Preist Verbandsgemeinde Südeifel Donnerstag, 30. April 2015 Ammeldingen/Nbg., Burscheid, Heilbach, Plascheid Samstag, 2. Mai 2015 Ammeldingen/Our, Biesdorf, Burg, Gentingen, Hommerdingen, Kruchten, Mettendorf, Niehl, Nusbaum, Roth/ Our, Utscheid, Wallendorf sperrmüll Verbandsgemeinde Bitburger-Land Montag, 27. April 2015 Dudeldorf, Gondorf, Hüttingen/Kyll Dienstag, 28. April 2015 Etteldorf, Kyllburgweiler, Orsfeld, Seinsfeld, Steinborn, Wilsecker Mittwoch, 29. April 2015 Balesfeld, Erntehof, Neidenbach, Neuheilenbach, Waxbrunnen Problemabfälle Im Vorgriff auf die in der Zeit vom 04.05.2015 bis 08.05.2015 stattfindende Problemmüllsammlung bittet der Regiebetrieb um Beachtung: Problemabfälle enthalten umweltbelastende und giftige Stoffe und müssen daher fachgerecht - ihrer speziellen chemischen Zusammensetzung entsprechend - entsorgt werden. Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entsorgung hat der Regiebetrieb Abfallwirtschaft des Eifelkreises Bitburg-Prüm eine viermal jährlich stattfindende Problemmüllsammlung eingerichtet. Im Rahmen dieser Sammlung ist ein Schadstoffmobil an bestimmten Standorten im Kreisgebiet im Einsatz. Hier können private Haushalte kostenfrei Problemabfälle abgeben. Zu den Problemabfällen gehören: - Akkus, Abbeizmittel, Abflussreiniger, Autowasch und -pflegemittel, - Batterien, Bremsflüssigkeit, Backofenreiniger, Bleichbäder, -Chemikalien, - Desinfektionsmittel, Düngemittel, Dichtungsmassen, - Entroster, Entkalker, Enthärter, Entwicklungsbäder, - Fleckentferner, Fungizide (Pilzbekämpfungsmittel), Frostschutzmittel, Feuerlöscher - Gifte, Grundierung, Grillreiniger, Geschirrspülmittel, - Holzschutzmittel, Herbizide (Pflanzenschutzmittel), - Imprägniermittel, Insektizide - Kalkentferner, Kunstharze, Kanister mit gefährlichen Rückständen, Knopfzellen, - Lacke, Lasuren, Lösungsmittel, Laugen, Leuchtstoffröhren - Mottenschutzmittel, Möbelpflegemittel, - Nagellack, Nagellackentferner, Nitroverdünnung, - Obstbaumkarbolineum, Ölfilter, - Pestizide (Schädlingsbekämpfungsmittel), Politur, PUR-Schaumdosen - Quecksilber (Thermometer, Schalter), - Rohrreiniger, Rostschutzmittel, - Säuren, Silberputzmittel, Spiritus, Spraydosen mit Restinhalt, - Terpentin, Thermometer (mit Quecksilber), Toner, Tonerpatronen - Unkraut-Ex, - Verdünner, - Waschbenzin, WC-Reiniger, - Zweikomponentenkleber. Nach Möglichkeit sollten die Problemabfälle in der Originalverpackung abgegeben werden, um so eine einfachere Einordnung in die einzelnen Gefahrenklassen zu ermöglichen. In keinem Fall dürfen Problemabfälle vermischt werden oder dem Restmüll zugeführt werden. Nicht zu den Problemabfällen gehören hingegen: - Altöl = Rückgabe im Handel - Asbest = Abgabe nur bei zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben - Autobatterien = Rückgabe im Handel, Pfand - Dispersionsfarben = Restmüll (nur in eingetrocknetem Zustand) - Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter = Rückgabe im Handel Die genauen Standorte und -zeiten für die vom 04.05.2015 bis 08.05.2015 stattfindende Problemmüllsammlung finden Sie auf Ihrem Jahresentsorgungsplan sowie in der nächsten Ausgabe der Kreisnachrichten. Seite 6 Ausgabe 17/2015 KreisNachrichten Bitburg-Prüm KreisNachrichten Bitburg-Prüm Seite 7 Ausgabe 17/2015 Bundestags-Infomobil in Bitburg Vom 27. bis 29. April 2015 ist das Infomobil des Deutschen Bundestages in Bitburg zu Gast. Auf dem Rathausplatz hat jeder die Gelegenheit, sich über die Arbeit des Parlaments zu informieren. Auch der Eifeler Bundestagsabgeordnete Patrick Schnieder ist vor Ort. Am Montag, 27. April, besteht von 13 bis 15 Uhr die Möglichkeit zu einer Sprechstunde mit Patrick Schnieder. Für ein Gespräch können Sie sich unter Tel.: 030/227 71883 oder unter E-Mail: [email protected] anmelden. Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz Niedrige Zinsen für Wohneigentumsund Modernisierungsdarlehen Mit einer weiteren Zinssenkung bietet die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) günstige Konditionen für die nachrangig gesicherten ISB-Darlehen Wohneigentum. Ab sofort sind für den Neubau, den Erwerb und die Modernisierung von selbst genutzten Wohnimmobilien Zinsen in Höhe von jährlich 1,35 Prozent bei einer Zinsfestschreibung von zehn Jahren zu zahlen; 1,55 Prozent und 1,65 Prozent im Jahr beträgt der Zinssatz bei Zinsfestschreibungen von fünfzehn beziehungsweise zwanzig Jahren. Damit gibt die ISB die günstigen Bedingungen vor dem Hintergrund der Niedrigzinsphase direkt an den Antragsteller weiter. Jakob Schmid, Mitglied des Vorstandes der ISB: „Wir bieten Käufern und Bauherren mit dieser weiteren Zinssenkung jetzt historisch einmalig niedrige Zinsen und wollen damit möglichst vielen Menschen und besonders jungen Familien die Finanzierung der selbst genutzten Wohnimmobilie und den Schritt zum selbstbestimmten Wohnen ermöglichen.“ Die langfristige Zinsbindung von bis zu zwanzig Jahren sichere dem Kreditnehmer gleichmäßige Belastungen während der gesamten Dauer der Zinsfestschreibung. „Zins und Tilgung sind heute kaum höher als die Miete. Mieter hingegen müssen während dieser langen Zeiträume mit zum Teil deutlichen Mietpreissteigerungen rechnen.“ Ein Vierpersonenhaushalt könne beispielsweise mit einem Jahresbruttoeinkommen bis zu von 77.500 Euro das Darlehen beantragen. Die Darlehenshöhe für den Bau oder Erwerb einer Wohnimmobilie beträgt bis zu 100.000 Euro, in der Stadt Mainz bis zu 120.000 Euro. Neben dem Bau oder Erwerb werden Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserung der energetischen Standards, der Erhöhung des Gebrauchswertes der eigenen Immobilie sowie der Anpassung der Wohnungsbestände an die Bedürfnisse älterer und behinderter Menschen mit dem ISBDarlehen Modernisierung in Höhe von bis zu 60.000 Euro unterstützt. Zur Beantragung der Darlehen bei der ISB wird eine Förderbestätigung benötigt, die die zuständigen Kreis- und Stadtverwaltungen ausstellen. Anträge für die ISB-Darlehen Wohneigentum und Modernisierung können über die Kreis- und Stadtverwaltungen bei der ISB gestellt werden. Informationen erhalten Interessierte bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Frau Christina Kraus, Trierer Str. 1, 54634 Bitburg, Tel.: 06561 15-3242, E-Mail: [email protected], im Internet unter www.isb.rlp.de oder telefonisch direkt bei der ISB unter 06131/6172-1991. Seite 8 Ausgabe 17/2015 Schülerbeförderung Übernahme von Fahrkosten für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II im Schuljahr 2015/2016 Die Kreisverwaltung weist daraufhin, dass die Übernahme von Schülerfahrkosten für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 11 - 13 der Gymnasien sowie der Berufsbildenden Vollzeitschulen für die Bildungsgänge Höhere Berufsfachschule, Berufsoberschule sowie das Berufliche Gymnasium einkommensabhängig ist. Die Einkommensgrenze beträgt für Schülerinnen und Schüler im Haushalt der Eltern* eines Elternteils bei einem Kind 26.500,00 € 22.750,00 € bei zwei Kindern 30.250,00 € 26.500,00 € bei drei Kindern 34.000,00 € 30.250,00 € bei vier Kindern 37.750,00 € 34.000,00 € usw. *bzw. eines Elternteils, der mit einer Partnerin oder einem Partner zusammenlebt Anträge für das Schuljahr 2015/2016 sind bis zum 30.06.2015 unter Beifügung der entsprechenden Einkommensbelege bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Amt 08, Trierer Str. 1, 54634 Bitburg, zu stellen. Soweit Anträge nach Ablauf der v. g. Frist eingehen, ist nicht gewährleistet, dass die Schüler/innen rechtzeitig zum Beginn des kommenden Schuljahres im Besitz der für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel erforderlichen Fahrkarten sind. Maßgebend sind die Einkommensverhältnisse des Kalenderjahres 2013. Sofern das Einkommen des Jahres 2014 oder 2015 wesentlich niedriger ist, wird dieses auf Antrag zugrunde gelegt. Schülerfahrkosten für Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschulen I und II sowie des Berufsvorbereitungsjahres werden auf Antrag bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einkommensunabhängig übernommen. Die erforderlichen Antragsvordrucke sind in den Sekretariaten der jeweiligen Gymnasien bzw. der Berufsbildenden Schulen Bitburg und Prüm erhältlich. Für weitere Auskünfte steht das Amt 08 der Kreisverwaltung gerne zur Verfügung. Ansprechpartnerin ist Stefanie Grün, Tel.: 06561-151230, E-Mail: gruen.stefanie@ bitburg-pruem.de. Amtliche BekAnntmAchungen Öffentliche Bekanntmachung Am Montag, 27. April 2015 findet um 17.00 Uhr in Bitburg, Konferenzraum (B 227) der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, die Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Abfallwirtschaft statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentlicher Teil: 2. Änderung der Verbandsordnung des Zweckverbandes A.R.T.; Beitritt der Landkreise Eifelkreis Bitburg- Prüm, Bernkastel- Wittlich und Landkreis Vulkaneifel KreisNachrichten Bitburg-Prüm 3. Änderung der Betriebssatzung des Eifelkreises Bitburg- Prüm für den Regiebetrieb Abfallwirtschaft 4. Vergabe von Beratungsleistungen im Rahmen der Oberflächenabdichtung der Deponie Plütscheid 5. Deponie Plütscheid; Deponiegasnutzung 6. Mitteilungen und Anfragen 54634 Bitburg, 9. April 2015 Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Dr. Joachim Streit, Landrat Öffentliche Bekanntmachung Am Montag, 27. April 2015 findet um 11.00 Uhr eine Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg im Sitzungssaal 132 der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Str. 1 in 54634 Bitburg statt. Tagesordnung: Öffentliche Sitzung: 1. Bebauungsplan Nr. 14 „Shelter-Bereich A“; Änderungsbeschluss für die 2. Änderung 2. Städtebaulicher Vertrag zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und dem Zweckverband Flugplatz Bitburg für den Bereich der „Alten Kaserne“ 3. Mitteilungen und Verschiedenes Nichtöffentliche Sitzung: 4. Grundstücksangelegenheit 5. Personalangelegenheit 6. Mitteilungen und Verschiedenes Bitburg, 13. April 2015 Zweckverband Flugplatz Bitburg Dr. Joachim Streit, Verbandsvorsteher Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung des Zweckverbandes Naturpark Südeifel für das Haushaltsjahr 2015 Die Verbandsversammlung hat aufgrund des § 10 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit §§ 95ff Gemeindeordnung (GemO) - in den jeweils geltenden Fassungen - am 25.02.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat mit Schreiben vom 16.03.2015 mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile i. S. d. § 7 Abs. a Nr. 8 KomZG i. v. m. § 95 Abs. 4 GemO enthält und keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben werden: §1 Ergebnis und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf das Jahresergebnis auf 2. Im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf 1.227.004 EUR 1.227.004 EUR 0 EUR 1.227.004 EUR 1.224.404 EUR KreisNachrichten Bitburg-Prüm Seite 9 Ausgabe 17/2015 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 2.600 EUR die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 25.000 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 25.000 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 EUR die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.600 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -2.600 EUR der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.252.004 EUR der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 1.252.004 EUR die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf 0 EUR §2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. §3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 250.000 EUR. §5 Verbandsumlage Die von den Verbandsgemeinden aufzubringende Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2015 wird auf 60.000 EUR festgesetzt und ist von den Mitgliedern mit dem auf sie entfallenden Anteil am 01.04.2015 an den Zweckverband zu entrichten. Auf die einzelnen Verbandsmitglieder entfallen folgende Umlagebeiträge: Eifelkreis Bitburg-Prüm (47,1 %) 23.550,00 EUR Landkreis Trier-Saarburg (3,3 %) 1.650,00 EUR Verbandsgemeinde Arzfeld (10,8 %) 5.400,00 EUR Verbandsgemeinde Bitburger-Land (5,2 %) 2.600,00 EUR Verbandsgemeinde Irrel (13,6 %) 6.800,00 EUR Verbandsgemeinde Neuerburg (16,7 %) 8.350,00 EUR Verbandsgemeinde Trier-Land (3,3 %) 1.650,00 EUR Verein Naturpark Südeifel e V. (Festbetrag) 10.000,00 EUR §6 Eigenkapital1 Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2013 betrug 19.149 EUR Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2014 betrug 19.149 EUR Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2015 beträgt 19.149 EUR 1 Die Eröffnungsbilanz wurde zum Stichtag 01.01.2009 aufgestellt (Stand Eigenkapital: 60.000,00 EUR). Geprüfte Jahresabschlüsse 2009 bis 2014 liegen noch nicht vor. §7 Wertgrenzen für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 25.000,00 EUR sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen. Irrel, den 25. März 2015 Zweckverband Naturpark Südeifel gez. Dr. Joachim Streit, Landrat und Verbandsvorsteher Hinweis: Der Haushaltsplan des Zweckverbandes Naturpark Südeifel für das Haushaltsjahr 2015 liegt in der Zeit vom 27. April 2015 bis 8. Mai 2015 in der Diensstelle des Zweckverbandes Naturpark Südeifel, Auf Omesen 2, 54666 Irrel, Zimmer 206, und zwar montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr öffentlich aus. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 KomZG i. V. m. § 24 Abs. 6 der GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der Frist von einem Jahr nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. EndE dEr BEkanntmachungEn Kreis-Nachrichten - Impressum Herausgeber: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Redaktion und amtliche Bekanntmachungen: Heike Linden, FB 01-01, Pressestelle (verantwortlich) Tel. 06561/15-2240 Fax 06561/15-1011 E-Mail: [email protected] Verlag, Druck und Vertrieb sowie Verteilung: Verlag+Druck Linus Wittich KG Europaallee 2, 54343 Föhren Tel. 06502/9147-0 Fax 06502/9147-250 Erscheinungsweise:wöchentlich
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