KreisNachrichteN - Eifelkreis Bitburg-Prüm

KreisNachrichten
Mitteilungen, Informationen und Bekanntmachungen
der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Samstag, 25.04.2015 I Ausgabe 17/2015 I www.bitburg-pruem.de
Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler
zu Besuch im St. Joseph-Krankenhaus Prüm
Vertreter der Politik und des Krankenhauses begrüßten Ministerin Bätzing-Lichtenthäler (7.li.) im Krankenhaus Prüm
und warben für Unterstützung zur Standortsicherung.
Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes RheinlandPfalz, hat auf Einladung der Caritas Trägergesellschaft
West (ctw) das St. Joseph-Krankenhaus Prüm besucht.
Dipl.-Kfm. Bernd Koch, Geschäftsführer der ctw, sowie
die Vertreter der Politik und Vertreter des Krankenhauses empfingen und begrüßten sie. Gemeinsam wurde
zunächst die im Jahr 2013 neu erbaute Intensivstation
und die im Jahr 2014 umgebaute und neu eröffnete Endoskopie-Abteilung des Prümer Krankenhauses sowie
eine Station besichtigt. Die Ministerin zeigte sich positiv
beeindruckt von der guten Ausstattung, der angenehmen
Atmosphäre und tollen Lage des St. Joseph-Krankenhauses. Anschließend fand ein gemeinsames Gespräch statt,
in dessen Mittelpunkt die Existenzsicherung des St. Joseph-Krankenhauses stand. Die Ministerin betonte, dass
es an der Bedarfsnotwendigkeit des Prümer Krankenhauses keinen Zweifel gibt. Sabine Bätzing-Lichtenthäler sicherte ihre Unterstützung zur Standortsicherung zu und
führt damit den bisherigen Kurs des Ministeriums fort, alle
notwendigen Schritte zur Existenzsicherung des Prümer
Krankenhauses zu unterstützen.
„Wir sind elementar auf die Unterstützung der Politik und
Kostenträger angewiesen. Nicht nur um die Gesundheitsversorgung und Arbeitsplätze aufrecht zu erhalten, sondern auch, um die Attraktivität der Prümer Infrastruktur
durch das Krankenhaus beizubehalten“, so Bernd Koch.
Landtagsabgeordneter Nico Steinbach, Landrat Dr. Joachim Streit, Stadtbürgermeisterin Mathilde Weinandy und
der Beigeordnete Jakob Weinand, der in Vertretung für
Verbandsbürgermeister Aloysius Söhngen kam, nahmen
ebenso teil wie Uwe Szymanski, Kaufmännischer Direktor
im Prümer Krankenhaus, Dr. med. Kersten Krauter, Ärztlicher Direktor und Chefarzt Innere Medizin, Dr. med. Thomas Erb, Chefarzt Anästhesie und Monique Heinzen und
Fatma Cengiz von der Mitarbeitervertretung.
Das Krankenhaus in Prüm, ein eher abgelegenes Haus in
der Nordeifel, ist ein Krankenhaus der Grundversorgung.
Diese kleineren Häuser zeichnen sich durch ein strukturelles Problem aufgrund der ländlichen Lage aus. Deshalb
Aus dem Inhalt:
Konzert des Chores Cantando Messerich I Seite 2
Innovativer Brückenbau in Schönecken I Seite 2
Trichinen-Untersuchung I Seite 3
Nachruf auf Hubert Schier I Seite 3
Entsorgungstermine I Seite 4 und 5
Initiative Baukultur Eifel I Seite 6
Stellenausschreibungen I Seite 7
Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz I Seite 7
Schülerbeförderung I Seite 8
Öffentliche Bekanntmachungen I Seite 8
Seite 2
ist es wichtig, die Sicherstellung des Standortes zu gewährleisten und festzustellen, dass das Haus bedarfsnotwendig ist, um die Krankenhaus-Versorgung für die Bewohner dieser Region zu gewährleisten. Dafür setzen sich
das Haus und der Träger ein. Für das bevorstehende Sicherstellungszuschlagverfahren benötigen sie die Unterstützung des Ministeriums, weshalb „wir uns freuen, dass
Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler uns besucht hat, um
sich das St. Joseph-Krankenhaus anzuschauen und sich
darüber zu informieren“, so alle Teilnehmer einhellig.
Chor Cantando Messerich
Jubiläumsauftakt mit spektakulärem Projekt
Ausgabe 17/2015
KreisNachrichten Bitburg-Prüm
sanne Stöber, der Jugendchor und Kinderchor Kirchenengel Bettingen, Baustert, Oberweis unter Leitung von Birgit
Irsch sowie das Orchester der Musikschule des Eifelkreises und ein Brass-Ensemble der Kreismusikschule unter
Leitung von Thomas Rippinger mit.
Die Veranstaltung erfolgt mit Unterstützung der Kulturgemeinschaft Bitburg, des Beda-Instituts Bitburg sowie
der Dr. Hanns Simon Stiftung und der Kreissparkasse
Bitburg-Prüm.
Kartenvorverkauf:
Kulturgemeinschaft Bitburg, Wochenspiegel Bitburg oder
im Internet unter www.Chor-Cantando-Messerich.de.
Schönecker Brückenschlag
Innovative Verbindung aus traditionellem
Holzbau und modernem Ingenieurbau
Zum Auftakt der Jubiläumsfeierlichkeiten zu seinem
25-jährigen Bestehen widmet sich der Chor Cantando
Messerich einem ehrgeizigen Projekt: In Zusammenarbeit
mit dem Kulturamt des Eifelkreises Bitburg-Prüm präsentiert der Chor „Der unbekannte Krieg - ein multimediales Requiem gegen das Vergessen“ für gemischten
Chor, Kinderchor, Streicher, Blasorchester, Brass Ensemble, Samples und Percussion. Aufführungstermine sind
am Samstag, 30. Mai um 20.00 Uhr und am Sonntag, 31.
Mai 2015 um 16.00 Uhr in der Stadthalle Bitburg.
Das Werk stammt aus der Feder des Hunsrücker Komponisten Carsten Braun. Es wurde 2010 in Simmern uraufgeführt und mit dem Bundespreis für kulturelle Bildung
ausgezeichnet. Bei diesem „Requiem“ handelt es sich
nicht um eine klassische Vertonung des Textes der lateinischen Totenmesse. Vielmehr hat Carsten Braun zwölf
Gedichte in unterschiedlichen europäischen Sprachen
vertont, die sich auf verschiedenste Art mit dem Thema
Krieg beschäftigen. Ergänzt wird die Aufführung durch
eine Multimedia-Performance bestehend aus Licht-, Video- und anderen Projektionen.
Zusätzlich und vertiefend wird im Umfeld der Veranstaltung eine Ausstellung zu sehen sein, die sich der Zeit des
2. Weltkrieges und seinen Auswirkungen im Raum Bitburg
widmet.
Musikalisch ist das Werk ein Brückenschlag zwischen
„E“- und „U“-Musik und schafft so die Möglichkeit, dass
auch und vor allem jüngere Menschen Zugang zu diesem
bedeutenden Thema der deutschen Geschichte bekommen können.
Heute, im Jahr 2015, feiert die Stadt Bitburg ihren 1300.
Geburtstag. Aber das Jahr 2015 markiert auch den 70.
Jahrestag des Endes des 2. Weltkrieges, der nicht nur in
der Stadt Bitburg tiefe Spuren hinterlassen hat. Mit der
Aufführung dieses Werkes will sich der Chor Cantando,
zusammen mit dem Kulturamt des Eifelkreises BitburgPrüm, seinen Kooperationspartnern und Freunden, sowie
anderen Kunst-und Kulturschaffenden der Stadt Bitburg
und des Bitburger Umlandes mit dem Thema Krieg, Tod,
Leid und Verfolgung auseinandersetzen.
Neben dem Chor Cantando Messerich und einem Projektchor unter Leitung von Volker Dörffel wirken die Kinderchöre Cantando Kids und Cantando Teens, Messerich
unter Leitung von Regine Dahm, Gabi Kapeller und Su-
Die Firma Holzbau Floss entwickelte mit dem Lehr- und
Forschungsgebiet Holz der
Hochschule Trier ein neues
Tragwerksystem aus Rundholz. Das Ergebnis: Eine neue
Brücke für die Gemeinde Schönecken, welche die Ortsteile Schönecken und Wetteldorf verbindet.
Die Ortsteile Schönecken und Wetteldorf sind nun barrierefei miteinander verbunden.
Mit Mitteln aus dem EU - Fonds für regionale Entwicklung
(EFRE) wird die Umsetzung der stofflichen Verwertungen
nachwachsender Rohstoffe (Holz) in einem praktischen
Projekt mit dem Titel „Entwicklung eines Rundholz-Tragwerksystems (RTS) aus geschältem Rundholz mit Verbindungsknoten aus Sonderbeton zur Herstellung von
Fachwerkbrücken in Holz- Beton-Verbundbauweise“ umgesetzt.
Natürlich getrocknetes Rundholz (Douglasie) dient als
Ausgangsmaterial neuartiger Systementwicklungen im
Hochbau und Ingenieurholzbau. Mit diesem leistungsfähigen und äußerst energieeffizienten Rohstoff (schnellwüchsig mit guten mechanischen Werten und geradem
Wuchs) können sowohl flächenhafte Bauteile als auch
dreidimensionale Stabtragwerke konzipiert werden.
Das Holzbauunternehmen Floss in Schönecken verwendet Douglasien-Rundstämme, die direkt bei den Forstbetrieben der Eifel erworben, und im eigenen Unternehmen
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Ausgabe 17/2015
zu zylindrischen Querschnitten mit bis zu 20 Zentimeter
Durchmesser und 13 Meter Stammlänge verarbeitet wurden. Als geprüfter Produzent der Regionalmarke Eifel
stellt die Firma Floss sicher, dass ausschließlich durch die
Regionalmarke EIFEL zertifiziertes Douglasienholz aus
der näheren Umgebung, und ausschließlich Holz aus Winterfällung für den Bau ihrer Blockhäuser, und jetzt auch
für die Neuentwicklung der Rundholz - Tragwerksysteme
verwendet wird. Durch die Entwicklung eines Fachwerksystems aus geschältem Rundholz mit Verbindungsknoten aus Sonderbeton soll die Anwendung von Rundholz
neue Möglichkeiten finden.
Die Firma Floss hat sich zusammen mit der Hochschule
Trier dazu entschlossen, die praktische Umsetzung der
Entwicklung in die Herstellung einer Holz - Brückenkonstruktion einfließen zu lassen.
Die Entwicklung des Brückentragwerkes erfolgte in Kooperation mit dem Lehr- und Forschungsgebiet Holz der
Hochschule Trier. Die Entwicklung der Hochleistungsknotenlösungen aus Polymerbeton für tragende Holzkonstruktionen wurden von der Hochschule (Prof. Dr. Wieland
Becker) vorangetrieben und in vielen praktischen Versuchen im Versuchslabor der Hochschule getestet.
Die erarbeiteten Ergebnisse sind Grundlagen für die Erstellung dieses ersten Prototyps. Das so erstellte Brücktragwerk kam jetzt beim Bau einer Fußgängerbrücke in
der Gemeinde Schönecken zum Einsatz und wird als
Spende der Firma Floss - Holzbau in der geplanten „Barrierefreien Anbindung der neuen Ortsmitte Schönecken“
eine praktische Anwendung finden.
Die Fußgängerbrückenkonstruktion ist mit einer Länge
von ca. 13 Metern bereits im Werk der Fa. Floss vormontiert worden. Das Massivholz - Brückendeck wurde vor
Ort mit einer Abdichtung aus Gussasphalt versehen und
bildet so die begehbare Fläche, welche die darunterliegende Rundholzkonstruktion vor Nässe und Feuchtigkeit schützt. Die offizielle Einweihung der Brücke soll am
22.05.2015 im Rahmen einer kleinen Feierlichkeit durchgeführt werden.
Für den innovativen und ökologischen Einsatz von heimischen Ressourcen und den damit verbundenen Versuch,
einen positiven Einfluss auf den CO2 - Ausstoß zu nehmen, beteiligt Schönecken sich am Wettbewerb HolzProKlima.
Weitere Informationen und Abstimmungsmöglichkeiten
finden Sie unter: http://holzproklima.de/sites/projekte_
detail_2015.php?id=29
handen E-Mail-Adresse senden Sie bitte an die Geschäftsstelle der Kreisgruppe Bitburg-Prüm, Postfach
1354, 54623 Bitburg, Fax: 06569/960725, E-Mail:
[email protected].
Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich.
Trichinen-Untersuchung
Mit seinem persönlichen Einsatz und seiner Weitsicht hat er unser Gemeinwesen in vielen Bereichen
entscheidend mitgeprägt.
Probenentnahme durch Jäger
Nach den geltenden Lebensmittelhygienevorschriften
können Jäger unter bestimmten Voraussetzungen Trichinenproben entnehmen. Eine Voraussetzung für die
Übertragung dieser Tätigkeit ist die Teilnahme an einer
entsprechenden Schulung. Nachdem in den vergangen
Jahren diese Schulungen auf großes Interesse seitens der
Jägerschaft stießen, wird für all diejenigen, die bisher an
den angebotenen Schulungen nicht teilnehmen konnten,
eine weitere Schulung stattfinden, und zwar am:
Samstag, dem 2. Mai 2015 um 10.00 Uhr
im Hotel Eifelbräu in Bitburg
Anmeldungen mit vollständiger und gut lesbarer
Adresse, Telefonnummer, Faxnummer und falls vor-
Nachruf
Mit tiefer Betroffenheit haben wir die Nachricht
erhalten, dass
Herr
Hubert Schier
Kreisfeuerwehrinspekteur a.D.
Träger des Verdienstkreuzes am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
Träger des goldenen Feuerwehrehrenzeichens als
Steckkreuz aus unserer Mitte abberufen wurde.
Herr Hubert Schier hat nahezu 27 Jahre Dienst am
Nächsten geleistet und 19 Jahre als Kreisfeuerwehrinspekteur für den Eifelkreis Bitburg-Prüm ehrenamtlich gearbeitet. Als damaliger Wehrleiter der
Stadt Bitburg war Hubert Schier am 17.05.1966 in
das Amt des Kreisbrandinspekteurs des Landkreises Bitburg berufen und nach der Kreisreform zum
Kreisfeuerwehrinspekteur des Landkreises BitburgPrüm bestellt worden. In dieser Funktion hat er bis
zum Ausscheiden aus Altersgründen im Jahre 1985
Dienst an der Allgemeinheit als Ehrenbeamter unseres Landkreises geleistet und gelebt.
Sein Wirken für die Feuerwehr und den Brandschutz
im Eifelkreis Bitburg-Prüm haben bei uns Beachtung
und Anerkennung gefunden. Beweise dafür sind die
Verleihung der höchsten Stufe des Feuerwehrehrenzeichens, des goldene Feuerwehrehrenzeichens als
Steckkreuz im Jahre 1981 und die Verleihung des
Verdienstkreuzes am Bande des Verdienstordens
der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1985
durch den damaligen Bundespräsidenten Richard
von Weizsäcker.
Durch seine ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied
des Kreistages von 1974 bis 1984 und im Kreisausschuss von 1974 bis 1984 hat er auch im kommunalpolitischen Bereich Spuren hinterlassen.
Mit Herrn Schier verlieren wir einen engagierten und
geachteten Mitmenschen. Sein Name wird über seinen Tod hinaus untrennbar mit dem Eifelkreis Bitburg-Prüm verbunden bleiben.
Wir trauern um Herrn Schier und danken ihm für
sein Engagement zum Wohle der Menschen seiner
Heimat. Unsere Anteilnahme gilt seiner Familie.
Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Für den Eifelkreis Bitburg-Prüm
Dr. Joachim Streit, Landrat
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Ausgabe 17/2015
Entsorgungs
INFO
REGIEBETRIEB ABFALLWIRTSCHAFT
TRIERER STR. 1, 54634 BITBURG
Ansprechpartner:
Beratung, Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 0 65 61 - 15 23 40, Markus Klütsch
E-mail: [email protected]
An- / Ummeldungen, Abmeldungen, Tonnentausch
Gebührenbüro
Tel. 0 65 61 - 15 23 20, -23 21, -23 22, -23 23
DEPONIE - ÖFFNUNGSZEITEN
1. MÜLLDEPONIE, Tel. 0 65 54 - 396
an der L12 im Geweberwald bei Plütscheid
montags - mittwochs und freitags von 9.30 - 17.30 Uhr
donnerstags: geschlossen
samstags alle 14 Tage 10.00 - 12.00 Uhr
Deponie geöffnet: Samstag, 25.04.2015, 10-12 Uhr
2. ERDDEPONIE RITTERSDORF, Tel. 0 65 61 - 12 629
an der L9, Ortsteil Bildchen
März-Oktober: montags-mittwochs 9.30 -17.00 Uhr
November-Februar:dienstags-mittwochs 12.30-17.00 Uhr
Elektrogeräte können auf beiden Deponien kostenlos
abgegeben werden.
Verkaufsstellen von
Restabfallsäcken (RAS)
Bitburg Stadt
•Bürohaus, Pohl, Trierer Str. 2
•Kreisverwaltung, Zahlstelle, Trierer Str. 1
Verbandsgemeinde Arzfeld
•Daleiden, Postagentur, Hauptstr. 49 a
•Lichtenborn, Postagentur, Hauptstr. 1
•Lünebach, Dorfladen, Marktplatz 3
•Lützkampen, Im Lennchen 1, Verkaufsstelle
•Waxweiler, Post-Service-Filiale, Am Kanal 15
Verbandsgemeinde Bitburger Land
•Badem, Postagentur im Supermarkt „Plattner‘s“,
Bitburger Str.18-20
•Bettingen, Lebensmittel Büchel, Maximinstr. 22
•Kyllburg, „Haus des Gastes“, Hochstr. 19,
•Rittersdorf, Lebensmittel Hülpes, Waxweiler Str. 1,
•Sülm, Heißmangel Mohr, Zur Heide 17
Verbandsgemeinde Prüm
•Auw bei Prüm, Postagentur, In der Klong 14
•Bleialf, Postagentur, Bahnhofstr. 5-7
•Büdesheim, Autofachmarkt Ternes, Hauptstrasse 38
•Pronsfeld, Kfz-Teile Gerads, St.-Remigius-Str. 38
•Prüm, Hit-Markt, Kalvarienbergstr. 37-41
•Schönecken, Schreibwaren Tipper, Teichstraße 8
•Winterspelt, Postagentur Hauptstr. 35
KreisNachrichten Bitburg-Prüm
Verbandsgemeinde Speicher
•Orenhofen, Dorfladen, Auwer Str. 1
•Speicher, Postagentur, Am Markt 28
•Speicher, Bürohaus Scharff Bahnhofstr. 6
Verbandsgemeinde Südeifel
•Irrel, Postagentur, Hauptstr. 26,
•Körperich, Postagentur, Johanniterstr. 38
•Mettendorf, Raiffeisen GmbH, Enztalstr. 42
•Neuerburg, Postagentur, Herrenstr. 18
Entsorgungs
TERMINE
Auch unter www.bitburg-pruem.de
Blaue Tonne + gelBer Sack
Bitburg-Stadt
Montag, 27. April 2015
Erdorf, Irsch, Masholder, Matzen, Mötsch, Stahl,
Steinebrück
Mittwoch, 29. April 2015
Bitburg-Stadt (Erster Tag), Pützhöhe
Donnerstag, 30. April 2015
Bitburg-Stadt (Zweiter Tag)
Samstag, 2. Mai 2015
Albach
Verbandsgemeinde Arzfeld
Samstag, 2. Mai 2015
Euscheid, Strickscheid
Verbandsgemeinde Bitburger Land
Montag, 27. April 2015
Hungerburg
Dienstag, 28. April 2015
Eßlingen, Badenborn, Meckel
Samstag, 2. Mai 2015
Dudeldorf, Gondorf, Hüttingen/Kyll, Metterich
Verbandsgemeinde Prüm
Montag, 27. April 2015
Dausfeld, Dausfelder Höhe, Niederprüm, Orlenbach,
Schloßheck, Rommersheim, Ellwerath, Rommersheimerheld, Steinmehlen, Watzerath, Weinsfeld
Dienstag, 28. April 2015
Prüm-Stadt, Tafel
Donnerstag, 30. April 2015
Bleialf, Brandscheid, Buchet, Mützenich, Oberlascheid,
Sellerich, Winterscheid
Samstag, 2. Mai 2015
Großlangenfeld, Habscheid, Hallert, Rehbüsch, Masthorn, Pittenbach, Pronsfeld, Winterspelt
Verbandsgemeinde Südeifel
Dienstag, 28. April 2015
Eisenach, Gilzem, Kaschenbach, Menningen, Minden,
Niederweis
KreisNachrichten Bitburg-Prüm
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Ausgabe 17/2015
Graue tonne
Bitburg-Stadt
Dienstag, 28. April 2015
Bitburg-Stadt, Pützhöhe
Donnerstag, 30. April 2015
Albach
Verbandsgemeinde Arzfeld
Dienstag, 28. April 2015
Euscheid, Strickscheid
Donnerstag, 30. April 2015
Dackscheid, Eilscheid, Gesotz, Hargarten, Heilhausen,
Hölzchen, Kinzenburg, Krautscheid, Lambertsberg,
Langenfeld, Lascheid, Lauperath, Lierfeld, Lünebach,
Manderscheid, Mauel, Maueler Mühle, Merlscheid, Niederpierscheid, Oberpierscheid, Pintesfeld, Plütscheid,
Waxweiler
Verbandsgemeinde Bitburger Land
Montag, 27. April 2015
Balesfeld, Burbach, Neidenbach, Waxbrunnen
Donnerstag, 30. April 2015
Dudeldorf, Gondorf, Hüttingen/Kyll, Metterich
Samstag, 2. Mai 2015
Baustert, Brimingen, Enzen, Feilsdorf, Halsdorf, Hisel,
Hütterscheid, Mülbach, Olsdorf, Stockem
Verbandsgemeinde Prüm
Montag, 27. April 2015
Dingdorf, Giesdorf, Hersdorf, Lasel, Matzerath, Niederlauch, Nimshuscheid, Nimshuscheider Mühle, Nimsreuland, Oberlauch, Orlenbach, Schloßheck, Schönecken,
Seiwerath, Wawern, Winringen
Dienstag, 28. April 2015
Bleialf, Brandscheid, Buchet, Großlangenfeld, Habscheid, Hallert, Rehbüsch, Masthorn, Mützenich, Oberlascheid, Pittenbach, Pronsfeld, Sellerich, Winterscheid,
Winterspelt
Mittwoch, 29. April 2015
Dausfeld, Dausfelder Höhe, Niederprüm, Prüm-Stadt,
Tafel, Rommersheim, Ellwerath, Rommersheimerheld,
Steinmehlen, Watzerath, Weinsfeld
Donnerstag, 30. April 2015
Feuerscheid, Heisdorf
Samstag, 2. Mai 2015
Auw/Prüm, Büdesheim, Fleringen, Breitwiesental, Gondelsheim, Gondenbrett, Hermespand, Kleinlangenfeld,
Knaufspesch, Neuendorf, Olzheim, Roth/Prüm, Schwirzheim, Walcherath, Wallersheim, Weinsheim, Willwerath
Verbandsgemeinde Speicher
Montag, 27. April 2015
Beilingen, Herforst, Philippsheim, Speicher
Donnerstag, 30. April 2015
Auw/Kyll, Hosten, Orenhofen, Preist
Verbandsgemeinde Südeifel
Donnerstag, 30. April 2015
Ammeldingen/Nbg., Burscheid, Heilbach, Plascheid
Samstag, 2. Mai 2015
Ammeldingen/Our, Biesdorf, Burg, Gentingen, Hommerdingen, Kruchten, Mettendorf, Niehl, Nusbaum, Roth/
Our, Utscheid, Wallendorf
sperrmüll
Verbandsgemeinde Bitburger-Land
Montag, 27. April 2015
Dudeldorf, Gondorf, Hüttingen/Kyll
Dienstag, 28. April 2015
Etteldorf, Kyllburgweiler, Orsfeld, Seinsfeld, Steinborn,
Wilsecker
Mittwoch, 29. April 2015
Balesfeld, Erntehof, Neidenbach, Neuheilenbach,
Waxbrunnen
Problemabfälle
Im Vorgriff auf die in der Zeit vom 04.05.2015 bis 08.05.2015
stattfindende Problemmüllsammlung bittet der Regiebetrieb
um Beachtung:
Problemabfälle enthalten umweltbelastende und giftige Stoffe und
müssen daher fachgerecht - ihrer speziellen chemischen Zusammensetzung entsprechend - entsorgt werden. Zur Sicherstellung
einer ordnungsgemäßen Entsorgung hat der Regiebetrieb Abfallwirtschaft des Eifelkreises Bitburg-Prüm eine viermal jährlich stattfindende Problemmüllsammlung eingerichtet. Im Rahmen dieser
Sammlung ist ein Schadstoffmobil an bestimmten Standorten im
Kreisgebiet im Einsatz. Hier können private Haushalte kostenfrei
Problemabfälle abgeben.
Zu den Problemabfällen gehören:
- Akkus, Abbeizmittel, Abflussreiniger, Autowasch und -pflegemittel,
- Batterien, Bremsflüssigkeit, Backofenreiniger, Bleichbäder,
-Chemikalien,
- Desinfektionsmittel, Düngemittel, Dichtungsmassen,
- Entroster, Entkalker, Enthärter, Entwicklungsbäder,
- Fleckentferner, Fungizide (Pilzbekämpfungsmittel),
Frostschutzmittel, Feuerlöscher
- Gifte, Grundierung, Grillreiniger, Geschirrspülmittel,
- Holzschutzmittel, Herbizide (Pflanzenschutzmittel),
- Imprägniermittel, Insektizide
- Kalkentferner, Kunstharze, Kanister mit gefährlichen
Rückständen, Knopfzellen,
- Lacke, Lasuren, Lösungsmittel, Laugen, Leuchtstoffröhren
- Mottenschutzmittel, Möbelpflegemittel,
- Nagellack, Nagellackentferner, Nitroverdünnung,
- Obstbaumkarbolineum, Ölfilter,
- Pestizide (Schädlingsbekämpfungsmittel), Politur,
PUR-Schaumdosen
- Quecksilber (Thermometer, Schalter),
- Rohrreiniger, Rostschutzmittel,
- Säuren, Silberputzmittel, Spiritus, Spraydosen mit Restinhalt,
- Terpentin, Thermometer (mit Quecksilber), Toner,
Tonerpatronen
- Unkraut-Ex,
- Verdünner,
- Waschbenzin, WC-Reiniger,
- Zweikomponentenkleber.
Nach Möglichkeit sollten die Problemabfälle in der Originalverpackung abgegeben werden, um so eine einfachere Einordnung in die
einzelnen Gefahrenklassen zu ermöglichen.
In keinem Fall dürfen Problemabfälle vermischt werden oder
dem Restmüll zugeführt werden.
Nicht zu den Problemabfällen gehören hingegen:
- Altöl = Rückgabe im Handel
- Asbest =
Abgabe nur bei zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben
- Autobatterien = Rückgabe im Handel, Pfand
- Dispersionsfarben = Restmüll (nur in eingetrocknetem Zustand)
- Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter =
Rückgabe im Handel
Die genauen Standorte und -zeiten für die vom 04.05.2015 bis
08.05.2015 stattfindende Problemmüllsammlung finden Sie auf
Ihrem Jahresentsorgungsplan sowie in der nächsten Ausgabe der
Kreisnachrichten.
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Ausgabe 17/2015
KreisNachrichten Bitburg-Prüm
KreisNachrichten Bitburg-Prüm
Seite 7
Ausgabe 17/2015
Bundestags-Infomobil in Bitburg
Vom 27. bis 29. April 2015 ist das Infomobil des Deutschen Bundestages in Bitburg zu Gast. Auf dem Rathausplatz hat jeder die Gelegenheit, sich über die Arbeit des
Parlaments zu informieren. Auch der Eifeler Bundestagsabgeordnete Patrick Schnieder ist vor Ort. Am Montag,
27. April, besteht von 13 bis 15 Uhr die Möglichkeit zu
einer Sprechstunde mit Patrick Schnieder. Für ein Gespräch können Sie sich unter Tel.: 030/227 71883 oder
unter E-Mail: [email protected] anmelden.
Wohnraumförderung
in Rheinland-Pfalz
Niedrige Zinsen für Wohneigentumsund Modernisierungsdarlehen
Mit einer weiteren Zinssenkung bietet die Investitions- und
Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) günstige Konditionen
für die nachrangig gesicherten ISB-Darlehen Wohneigentum. Ab sofort sind für den Neubau, den Erwerb und die
Modernisierung von selbst genutzten Wohnimmobilien
Zinsen in Höhe von jährlich 1,35 Prozent bei einer Zinsfestschreibung von zehn Jahren zu zahlen; 1,55 Prozent
und 1,65 Prozent im Jahr beträgt der Zinssatz bei Zinsfestschreibungen von fünfzehn beziehungsweise zwanzig
Jahren. Damit gibt die ISB die günstigen Bedingungen vor
dem Hintergrund der Niedrigzinsphase direkt an den Antragsteller weiter.
Jakob Schmid, Mitglied des Vorstandes der ISB: „Wir bieten Käufern und Bauherren mit dieser weiteren Zinssenkung jetzt historisch einmalig niedrige Zinsen und wollen
damit möglichst vielen Menschen und besonders jungen
Familien die Finanzierung der selbst genutzten Wohnimmobilie und den Schritt zum selbstbestimmten Wohnen
ermöglichen.“ Die langfristige Zinsbindung von bis zu
zwanzig Jahren sichere dem Kreditnehmer gleichmäßige
Belastungen während der gesamten Dauer der Zinsfestschreibung. „Zins und Tilgung sind heute kaum höher als
die Miete. Mieter hingegen müssen während dieser langen Zeiträume mit zum Teil deutlichen Mietpreissteigerungen rechnen.“
Ein Vierpersonenhaushalt könne beispielsweise mit einem
Jahresbruttoeinkommen bis zu von 77.500 Euro das Darlehen beantragen. Die Darlehenshöhe für den Bau oder
Erwerb einer Wohnimmobilie beträgt bis zu 100.000 Euro,
in der Stadt Mainz bis zu 120.000 Euro. Neben dem Bau
oder Erwerb werden Modernisierungsmaßnahmen zur
Verbesserung der energetischen Standards, der Erhöhung des Gebrauchswertes der eigenen Immobilie sowie
der Anpassung der Wohnungsbestände an die Bedürfnisse älterer und behinderter Menschen mit dem ISBDarlehen Modernisierung in Höhe von bis zu 60.000 Euro
unterstützt. Zur Beantragung der Darlehen bei der ISB
wird eine Förderbestätigung benötigt, die die zuständigen
Kreis- und Stadtverwaltungen ausstellen. Anträge für die
ISB-Darlehen Wohneigentum und Modernisierung können über die Kreis- und Stadtverwaltungen bei der ISB
gestellt werden.
Informationen erhalten Interessierte bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Frau Christina Kraus,
Trierer Str. 1, 54634 Bitburg, Tel.: 06561 15-3242, E-Mail:
[email protected], im Internet unter
www.isb.rlp.de oder telefonisch direkt bei der ISB unter
06131/6172-1991.
Seite 8
Ausgabe 17/2015
Schülerbeförderung
Übernahme von Fahrkosten
für Schülerinnen und Schüler der
Sekundarstufe II im Schuljahr 2015/2016
Die Kreisverwaltung weist daraufhin, dass die Übernahme
von Schülerfahrkosten für Schülerinnen und Schüler der
Klassenstufen 11 - 13 der Gymnasien sowie der Berufsbildenden Vollzeitschulen für die Bildungsgänge Höhere
Berufsfachschule, Berufsoberschule sowie das Berufliche
Gymnasium einkommensabhängig ist.
Die Einkommensgrenze beträgt
für Schülerinnen und Schüler im Haushalt
der Eltern* eines Elternteils
bei einem Kind
26.500,00 € 22.750,00 €
bei zwei Kindern
30.250,00 € 26.500,00 €
bei drei Kindern
34.000,00 € 30.250,00 €
bei vier Kindern
37.750,00 € 34.000,00 €
usw.
*bzw. eines Elternteils, der mit einer Partnerin oder
einem Partner zusammenlebt
Anträge für das Schuljahr 2015/2016 sind bis zum
30.06.2015 unter Beifügung der entsprechenden Einkommensbelege bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Amt 08, Trierer Str. 1, 54634 Bitburg, zu stellen. Soweit Anträge nach Ablauf der v. g. Frist eingehen,
ist nicht gewährleistet, dass die Schüler/innen rechtzeitig
zum Beginn des kommenden Schuljahres im Besitz der
für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel erforderlichen Fahrkarten sind.
Maßgebend sind die Einkommensverhältnisse des Kalenderjahres 2013. Sofern das Einkommen des Jahres 2014
oder 2015 wesentlich niedriger ist, wird dieses auf Antrag
zugrunde gelegt.
Schülerfahrkosten für Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschulen I und II sowie des Berufsvorbereitungsjahres werden auf Antrag bei Vorliegen der gesetzlichen
Voraussetzungen einkommensunabhängig übernommen.
Die erforderlichen Antragsvordrucke sind in den Sekretariaten der jeweiligen Gymnasien bzw. der Berufsbildenden Schulen Bitburg und Prüm erhältlich.
Für weitere Auskünfte steht das Amt 08 der Kreisverwaltung gerne zur Verfügung. Ansprechpartnerin ist Stefanie Grün, Tel.: 06561-151230, E-Mail: gruen.stefanie@
bitburg-pruem.de.
Amtliche BekAnntmAchungen
Öffentliche Bekanntmachung
Am Montag, 27. April 2015 findet um 17.00 Uhr in Bitburg,
Konferenzraum (B 227) der Kreisverwaltung des Eifelkreises
Bitburg-Prüm, die Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Abfallwirtschaft statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:
1. Mitteilungen und Anfragen
Nichtöffentlicher Teil:
2. Änderung der Verbandsordnung des Zweckverbandes
A.R.T.;
Beitritt der Landkreise Eifelkreis Bitburg- Prüm,
Bernkastel- Wittlich und Landkreis Vulkaneifel
KreisNachrichten Bitburg-Prüm
3. Änderung der Betriebssatzung des Eifelkreises
Bitburg- Prüm für den Regiebetrieb Abfallwirtschaft
4. Vergabe von Beratungsleistungen im Rahmen
der Oberflächenabdichtung der Deponie Plütscheid
5. Deponie Plütscheid; Deponiegasnutzung
6. Mitteilungen und Anfragen
54634 Bitburg, 9. April 2015
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Dr. Joachim Streit, Landrat
Öffentliche Bekanntmachung
Am Montag, 27. April 2015 findet um 11.00 Uhr eine Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg im Sitzungssaal 132 der Kreisverwaltung des
Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Str. 1 in 54634 Bitburg statt.
Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung:
1. Bebauungsplan Nr. 14 „Shelter-Bereich A“;
Änderungsbeschluss für die 2. Änderung
2. Städtebaulicher Vertrag zwischen der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben und dem Zweckverband Flugplatz
Bitburg für den Bereich der „Alten Kaserne“
3. Mitteilungen und Verschiedenes
Nichtöffentliche Sitzung:
4. Grundstücksangelegenheit
5. Personalangelegenheit
6. Mitteilungen und Verschiedenes
Bitburg, 13. April 2015
Zweckverband Flugplatz Bitburg
Dr. Joachim Streit, Verbandsvorsteher
Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung des Zweckverbandes
Naturpark Südeifel für das Haushaltsjahr 2015
Die Verbandsversammlung hat aufgrund des § 10 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG)
in Verbindung mit §§ 95ff Gemeindeordnung (GemO) - in
den jeweils geltenden Fassungen - am 25.02.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat mit Schreiben vom 16.03.2015 mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung
keine genehmigungspflichtigen Teile i. S. d. § 7 Abs. a Nr. 8
KomZG i. v. m. § 95 Abs. 4 GemO enthält und keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben werden:
§1
Ergebnis und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
der Gesamtbetrag der Aufwendungen
auf
das Jahresergebnis auf
2. Im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf
die ordentlichen Auszahlungen auf
1.227.004 EUR
1.227.004 EUR
0 EUR
1.227.004 EUR
1.224.404 EUR
KreisNachrichten Bitburg-Prüm
Seite 9
Ausgabe 17/2015
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
2.600 EUR
die außerordentlichen Einzahlungen auf
0 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0 EUR
der Saldo der außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf
0 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
auf
25.000 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
auf
25.000 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf
0 EUR
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
0 EUR
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
auf
2.600 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf
-2.600 EUR
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf
1.252.004 EUR
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf
1.252.004 EUR
die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf
0 EUR
§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§3
Gesamtbetrag der
vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Höchstbetrag der Kredite
zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird
festgesetzt auf 250.000 EUR.
§5
Verbandsumlage
Die von den Verbandsgemeinden aufzubringende Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2015 wird auf 60.000
EUR festgesetzt und ist von den Mitgliedern mit dem auf sie
entfallenden Anteil am 01.04.2015 an den Zweckverband zu
entrichten.
Auf die einzelnen Verbandsmitglieder entfallen folgende Umlagebeiträge:
Eifelkreis Bitburg-Prüm
(47,1 %) 23.550,00 EUR
Landkreis Trier-Saarburg
(3,3 %) 1.650,00 EUR
Verbandsgemeinde Arzfeld
(10,8 %) 5.400,00 EUR
Verbandsgemeinde
Bitburger-Land
(5,2 %) 2.600,00 EUR
Verbandsgemeinde Irrel
(13,6 %) 6.800,00 EUR
Verbandsgemeinde Neuerburg (16,7 %) 8.350,00 EUR
Verbandsgemeinde Trier-Land
(3,3 %) 1.650,00 EUR
Verein Naturpark
Südeifel e V.
(Festbetrag) 10.000,00 EUR
§6
Eigenkapital1
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2013 betrug
19.149 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2014 betrug
19.149 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2015 beträgt
19.149 EUR
1
Die Eröffnungsbilanz wurde zum Stichtag 01.01.2009 aufgestellt (Stand Eigenkapital: 60.000,00 EUR). Geprüfte Jahresabschlüsse 2009 bis 2014 liegen noch nicht vor.
§7
Wertgrenzen für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 25.000,00 EUR
sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Irrel, den 25. März 2015
Zweckverband Naturpark Südeifel
gez. Dr. Joachim Streit,
Landrat und Verbandsvorsteher
Hinweis:
Der Haushaltsplan des Zweckverbandes Naturpark Südeifel für das Haushaltsjahr 2015 liegt in der Zeit vom 27. April
2015 bis 8. Mai 2015 in der Diensstelle des Zweckverbandes
Naturpark Südeifel, Auf Omesen 2, 54666 Irrel, Zimmer 206,
und zwar montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
öffentlich aus.
Nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 KomZG i. V. m. § 24 Abs. 6 der GemO
wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen
sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von
Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,
die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der Frist von einem Jahr nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine
Verletzung nach Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch
nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
EndE dEr BEkanntmachungEn
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