KreisNachrichten Mitteilungen, Informationen und Bekanntmachungen der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Samstag, 16.05.2015 I Ausgabe 20/2015 I www.bitburg-pruem.de Gelebte Integration vor Ort Aktion „Adoptiere ein Sprachkind“ Landrat Dr. Joachim Streit sucht Unterstützer Ein Teil der Schüler der Integrationsklasse von Lehrerin Swetlana Kuhfeld (links im Bild). Rechts: Schulleiter Torben Wendland, Landrat Dr. Joachim Streit und der Flüchtlingsbeauftragte des Kreises, Rudolf Becker. Foto: Dagmar Schommer An der Otto-Hahn-Realschule lernen 40 Kinder aus 16 Nationen, beispielsweise aus Syrien und Afghanistan, die deutsche Sprache, um ein Deutsch-Zertifikat zu erhalten. Sie wollen in Deutschland bleiben und auf diese Weise ihre Chancen auf eine Lehrstelle verbessern. Von den meisten anderen Fächern sind diese Schüler „befreit“ aufgrund der fehlenden Deutschkenntnisse. Ihr Zeugnis hat somit bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz kaum Aussagekraft. Daher ist das Deutsch-Zertifikat unverzichtbar, denn dieses beweist den Leistungswillen sowie den Erfolg der Schüler und dokumentiert außerdem, dass sie auch für den Unterricht an einer Berufsschule vorbereitet sind. Doch viele Familien können sich die Prüfungsgebühren in Höhe von 65 Euro pro Kind nicht leisten. Aus dem Inhalt: Qualifizierung von Sprachförderkräften I Seite 2 Online-Service „Ort sucht Arzt“ I Seite 2 Jahreshauptversammlung des Kreisjagdverbandes I Seite 3 Kreisrechtssausschuss tagt I Seite 3 Entsorgungstermine I Seiten 4/5 Initiative Baukultur Eifel I Seite 6 Kreisausbildung „Funk“ I Seite 7 „Matinee im Schloss“ I Seite 7 Öffentliche Bekanntmachungen I Seite 8 bis 10 Seite 2 Ausgabe 20/2015 „Manche haben drei und mehr Kinder und gerade mal das Nötigste zum Leben“, sagt Swetlana Kuhfeld, die die Schüler auf die Prüfung vorbereitet. Sie und Schulleiter Torben Wendland „wollen den Kindern einen Schulabschluss und ein Deutsch-Zertifikat mit auf den Weg geben“, erklärt Kuhfeld. Damit dieser Wunsch Wirklichkeit wird, sucht Landrat Dr. Joachim Streit Unterstützer für die Aktion „Adoptiere ein Sprachkind“. Er und Rudolf Becker, Flüchtlingsbeauftragter des Eifelkreises Bitburg-Prüm, haben die Klasse besucht, um die Schüler kennenzulernen und deren Fragen zu beantworten. Unter anderem wollten die Schüler wissen, wie der Landrat zum Thema Zuwanderung steht. Für ihn ist klar: „Wir brauchen Menschen aus dem Ausland, weil wir zu wenige Kinder haben. Wir brauchen Leute wie euch, die bereit sind, unsere Sprache zu lernen und sich in einem Beruf ausbilden lassen und später hier arbeiten.“ Sowohl für Landrat Dr. Streit als auch Schulleiter Wendland geht es bei der Aktion aber um mehr, als dass am Ende genügend Geld gespendet wird. Wendland sagt: „Hier geht es um eine symbolische Geste. Um ein Zeichen der Bevölkerung an diese Kinder, dass sie willkommen sind. Das ist für diese Jungen und Mädchen wirklich wichtig.“ Wer die Aktion „Adoptiere eine Sprachkind“ unterstützen möchte, spendet 65 Euro an: Förderverein Otto-Hahn-Realschule; Kennwort: „Sprachkind“ DE: 94586500300000041855 BIC: MALADE51BIT. Bei Rückfragen hilft Frau Swetlana Kuhfeld, Tel.: 06561 / 95240. Qualifizierung von Sprachförderkräften in Rheinland-Pfalz Die Entwicklung von Sprachkompetenz ist ein zentraler Schlüssel zur Bildung, eine wichtige Voraussetzung für den schulischen und beruflichen Erfolg sowie für eine aktive, verantwortungsvolle Beteiligung am gesellschaftlichen und politischen Leben. Im Rahmen des Programms „KiTa!Plus“ (Landesprogramm zur Qualifizierung und Prozessbegleitung der pädagogischen Fachkräfte und Teams in Kindertagesstätten Rheinland-Pfalz) wird diese Maßnahme durch das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Das Projekt „Qualifizierung von Sprachförderkräften in Rheinland-Pfalz“ ist eine kompetenz- und praxisbezogene Qualifizierung für den Elementarbereich. In dem durch Selbstlernmaterialien unterstützten Fortbildungsmodulen werden zukünftige Sprachförderkräfte weitergebildet. Modul 1: Leitideen, Rahmenbedingungen und Querschnittsaufgaben der frühkindlichen Pädagogik für die sprachliche Förderung in der Kindertagesstätte (12.09.2015) Modul 2: Wahrnehmung und Beschreibung kindlicher Sprachentwicklungsprozesse I (10.10.2015) Modul 3: Wahrnehmung und Beschreibung kindlicher Sprachentwicklungsprozesse II (07.11.2015) Modul 4: Beobachtung und Dokumentation von Sprache und Sprachentwicklung (28.11.2015) KreisNachrichten Bitburg-Prüm Modul 5: Methodisch-didaktisches Wissen für die Sprachförderung (30.01.2016) Modul 6: Konzeption und Durchführung von Sprachfördereinheiten (20.02.2016 Modul 7: Dokumentation, Auswertung und Weiterentwicklung von Sprachfördereinheiten (12.03.2016) Modul 8: Reflexions- bzw. Präsentationstag (04.06.2016) Modul 9: Die Sprachentwicklung der bis 3-jährigen Kindern begleiten (25.06.2016) 9 x 8 Unterrichtsstunden, samstags, 09.00-16.30 Uhr Teilnehmerbeitrag: 180,00 € Leitung: Alexander und Katrin Mühlhan Weitere Informationen und Anmeldung: Volkshochschule Prüm, Tiergartenstr. 54, 54595 Prüm, Tel.: 06551/943-119 (Montag bis Freitag, 09.00 - 12.00 Uhr), Mail: [email protected], Internet: www.pruem.de/vhs. „Ort sucht Arzt“ Neuer Online-Service gegen Ärztemangel Angebot will Ärzte und Psychotherapeuten in Gemeinden vermitteln Seit Anfang Mai ist der neue Online-Service „Ort sucht Arzt“ der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) abrufbar. Mit „Ort sucht Arzt“ will die KV RLP rheinland-pfälzische Gemeinden, die einen Arzt oder einen Psychotherapeuten suchen, mit Ärzten und Psychotherapeuten zusammenbringen, die sich für eine Niederlassung interessieren. Die Idee: Rheinland-pfälzische Gemeinden präsentieren mit einem Gesuch ihre Vorzüge und werben für sich als Praxisstandort. Niederlassungswillige können dann zwischen verschiedenen Angeboten wählen und direkt mit den Gemeinden Kontakt aufnehmen. „Ort sucht Arzt“ ist Teil eines Maßnahmenpakets, mit dem die KV RLP dem drohenden Ärztemangel in Rheinland-Pfalz entgegenwirken will. Der Online-Service einschließlich der Teilnahmevoraussetzungen sowie eines Formulars, über das die Gemeinden ihre Gesuche schalten können, ist unter www.ort-sucht-arzt.de erreichbar und kostenfrei nutzbar. Dr. Sigrid Ultes-Kaiser, Vorstandsvorsitzende der KV RLP, wertet „Ort sucht Arzt“ als weitere wichtige Maßnahme zum Erhalt einer flächendeckenden ambulanten medizinischen Versorgung im Land: „Mit dem neuen OnlineService wollen wir dem bereits heute spürbaren und sich weiter verschärfenden Mangel insbesondere an Hausund grundversorgenden Fachärzten in vielen Regionen von Rheinland-Pfalz entgegenwirken. Wir werden diesen neuen Online-Service in den nächsten Monaten bekannt machen und hoffen, dass möglichst viele Gemeinden ihn nutzen und bald Nachfolger für ihre freien Arzt- oder Psychotherapeutensitze finden.“ Dr. Ultes-Kaiser weist jedoch darauf hin, „dass ,Ort sucht Arzt“ den Gemeinden lediglich eine weitere Hilfe im Wettbewerb um die knapper werdende Ressource Arzt oder Psychotherapeut bietet. Ohne eine grundlegende Reformierung des deutschen Gesundheitswesens, die eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Ärzte und Psychotherapeuten mit sich bringt, werden sich zukünftig nicht mehr genügend junge Menschen für diese Berufe entscheiden und so trotz aller Bemühungen nicht mehr alle frei werdenden Arzt- und Psychotherapeutensitze wiederbesetzt werden können.“ KreisNachrichten Bitburg-Prüm Seite 3 Ausgabe 20/2015 Kreisjagdverband Jahreshauptversammlung Im vollbesetzten Haus Beda in Bitburg hat die diesjährige Jahreshauptversammlung des Jagdverbandes der Kreisgruppe Eifelkreis stattgefunden. Hier konnte die Vorsitzende Inge Kockelmann neben den Bürgermeistern, dem Ersten Kreisbeigeordneten Michael Billen MdL als Vertreter von Landrat Dr. Streit sowie Michael Horper als neu gewähltem Präsident des Bauernverbandes auch den Präsidenten des Landesjagdverbandes, Kurt Alexander Michael sowie den Präsidenten des Deutschen Jagdverbandes, Hartwig Fischer begrüßen. Vom Kreisjagdverband während der Jahreshauptversammlung geehrte Mitglieder. Neben einigen Grußworten der Bürgermeister und des Ersten Kreisbeigeordneten Michael Billen MdL beleuchtete Kurt Alexander Michael das jagdpolitische Geschehen. In seiner Rede riet er den Jägern, Bauern, Anglern und Grundeigentümern zum Schulterschluss. Denn hier werde aus ideologischer und nicht fundamentierter Sichtweise versucht, Grundrechte massiv zu beschneiden. Dass die Jäger die Zeichen der Zeit verstanden haben, führte auch Hartwig Fischer in seinem informativen und mit Fakten basiertem Referat aus. So konnte auf die sehr gelungene Protestaktion in Stuttgart (3.000 Jäger) und Düsseldorf (15.000 Jäger) verwiesen werden. In diesem Zusammenhang werde es immer wichtiger, dass die Arbeit der Jägerschaft als anerkannter Naturschutzverband anerkannt werde, der dazu auch den nötigen Bezug zur Natur hält, nach außen demonstriert und die Öffentlichkeit entsprechend aufklärt. In der Ansprache des Kreisjagdmeisters Gerd Grebener wies dieser auf die derzeitige Gefahr der Afrikanischen Schweinepest hin, die derzeit bereits in Litauen und Polen herrscht und sich mit ca. 300 km je Jahr vorwärtsbewegt. Hier sind die Jäger gefragt, besondere Vorsicht walten zu lassen und entsprechende Proben bei erlegten Frischlingen bei den Veterinärämtern einzusenden. Ehrungen im Rahmen der Jahreshauptversammlung Besonders geehrt wurde Erich Stiele für seine 20-jährige Tätigkeit in der Hundeausbildung mit dem limitierten DJV-Ehrenmesser. Mit der DJV Ehrennadel in Silber wurde Günter Keilen für seine langjährige ehrenamtliche Tätigkeit geehrt. Mit der DJV Ehrennadel in Bronze wurde Heinz Molitor für seinen Einsatz im jagdlichen Brauchtum sowie als Rechnungsprüfer ausgezeichnet. Besondere Ehrungen erhielten auch die Bläser: Hier ging Bronze an Martin Quetsch, Silber an Hubert Müller und Gold an Karin Kurth sowie Felix Plattes. Großgold ging an Fritz Kivel. Für 40-jährige Mitgliedschaft in unseren Bläsergruppen wurden Heinz Molitor sowie Klaus Neugrodda geehrt. Für 60 Jahre Mitgliedschaft LJV wurden geehrt: JohannPeter Fisch und Edmund Weiler; 50 Jahre Mitgliedschaft: Alois Banz; Hans Erich Borner; Johann Heinzius; JohannJosef Knauf; Peter Maaund Horst Munkler; 40 Jahre: Michael Berg; Karl-Heinz Hülser; Mathias Mayer; Klaus Neugrodda; Otmar Reuter; Peter Schmitz; Bruno Schomers und Karl Strenzler; 25 Jahre: Alfred Breidbach; Norbert Gruben; Theo Huth; Achim Jakob; Egon Kolle; Helmut Metz; Heinz Müller; Walter Müller; Paul Schwarz; Wolfgang Seifert; Markus Semrau; Herbert Theisen und Frank Weber. Bei der anschließenden Trophäenbesprechung durch den KJM des Nachbarkreises Daun führte Ulrich Umbach einige besondere Merkmale der ausgestellten Rotwild-Trophäen vor und gab fachkundige Informationen zur Altersbestimmung. Bei den Rehtrophäen ging die LJV-Ehrenmedaille an Kurt Alexander Michael (112,66 Punkte) (Kaschenbach), Gold Stefan Marxen (107,61) (Dingdorf) Silber Hüttemann (94,87) (Dingdorf) Bronze Hüttemann (93,18) (Hersdorf). Bei den Keilern ging die LJV-Ehrenmedaille an Rene Ostermann (110,55) (Dudeldorf) Gold Nico Nijs (105,85) (Eschfeld) Silber Werner Stieren (105,50) (Fließem ) Bronze Werner Stieren (102,50)(Matzen) Rothirsch mit 165,67 CIC Punkten Hüttemann (Hersdorf I ). Kreisrechtsausschuss tagt Der Kreisrechtsausschuss der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm tagt am Donnerstag, dem 21. Mai 2015 unter Vorsitz von Herrn Regierungsrat Thomas Kreutz. Die öffentliche Sitzung beginnt um 08.15 Uhr im Fraktionszimmer (Raum Nr. 132 a, 1. OG) im Gebäude der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg. In der öffentlichen Sitzung werden Widersprüche aus den Bereichen Kostenersatz, Führerscheinwesen, Beitragsrecht und Baurecht verhandelt, im nicht öffentlichen Teil aus dem Bereich des Sozialhilferechts. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: - Gemarkung Messerich (Gr.L.Nr. 205/2015) Flur 15 Nr. 31, LWFL, Waldfläche, Im Stegberg, 0,7476 ha Flur 15 Nr. 30, LWFL, daselbst, 0,2895 ha - Gemarkung Geichlingen (Gr.L.Nr. 236/2015) Flur 11 Nr. 10, Waldfläche, Wasserfläche, Unten im Kasbüsch, 0,6951 ha - Gemarkung Schleid (Gr.L.Nr. 245/2015) Flur 1 Nr. 96/21, Waldfläche, Im Bruch, 1,7518 ha Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes dringend auf diese Grundstücke angewiesen sind, können ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen der Kreis-Nachrichten der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Untere Landwirtschaftsbehörde, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, schriftlich mitteilen. Seite 4 Ausgabe 20/2015 Entsorgungs INFO REGIEBETRIEB ABFALLWIRTSCHAFT TRIERER STR. 1, 54634 BITBURG Ansprechpartner: Beratung, Öffentlichkeitsarbeit Tel. 0 65 61 - 15 23 40, Markus Klütsch E-mail: [email protected] An- / Ummeldungen, Abmeldungen, Tonnentausch Gebührenbüro Tel. 0 65 61 - 15 23 20, -23 21, -23 22, -23 23 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Verbandsgemeinde Speicher •Orenhofen, Dorfladen, Auwer Str. 1 •Speicher, Postagentur, Am Markt 28 •Speicher, Bürohaus Scharff Bahnhofstr. 6 Verbandsgemeinde Südeifel •Irrel, Postagentur, Hauptstr. 26, •Körperich, Postagentur, Johanniterstr. 38 •Mettendorf, Raiffeisen GmbH, Enztalstr. 42 •Neuerburg, Postagentur, Herrenstr. 18 Entsorgungs TERMINE Auch unter www.bitburg-pruem.de Blaue Tonne + gelBer Sack Bitburg-Stadt Freitag, 22. Mai 2015 Flugplatz, Industriegebiet Merlick, Südring (siehe Straßenverzeichnis) DEPONIE - ÖFFNUNGSZEITEN Verbandsgemeinde Bitburger Land 1. MÜLLDEPONIE, Tel. 0 65 54 - 396 an der L12 im Geweberwald bei Plütscheid montags - mittwochs und freitags von 9.30 - 17.30 Uhr donnerstags: geschlossen samstags alle 14 Tage 10.00 - 12.00 Uhr Deponie geöffnet: Samstag, 23.05.2015, 10 bis 12Uhr 2. ERDDEPONIE RITTERSDORF, Tel. 0 65 61 - 12 629 an der L9, Ortsteil Bildchen März-Oktober: montags-mittwochs 9.30 -17.00 Uhr November-Februar:dienstags-mittwochs 12.30-17.00 Uhr Elektrogeräte können auf beiden Deponien kostenlos abgegeben werden. Samstag, 16. Mai 2015 Badem, Pickließem Montag, 18. Mai 2015 Bettingen, Bickendorf, Fließem, Malberg, Malbergweich, Nattenheim, Wettlingen Mittwoch, 20. Mai 2015 Birtlingen, Dockendorf, Ingendorf, Messerich, Niederstedem, Oberstedem, Wolsfeld, Wolsfelder Berg Donnerstag, 21. Mai 2015 Bildchen, Brecht, Hermesdorf, Koosbüsch, Oberweis, Rittersdorf, Wißmannsdorf Freitag, 22. Mai 2015 Balesfeld, Burbach, Dahlem, Idenheim, Idesheim, Neidenbach, Röhl, Scharfbillig, Sülm, Trimport, Waxbrunnen Verkaufsstellen von Restabfallsäcken (RAS) Bitburg Stadt •Bürohaus, Pohl, Trierer Str. 2 •Kreisverwaltung, Zahlstelle, Trierer Str. 1 Verbandsgemeinde Arzfeld •Daleiden, Postagentur, Hauptstr. 49 a •Lichtenborn, Postagentur, Hauptstr. 1 •Lünebach, Dorfladen, Marktplatz 3 •Lützkampen, Im Lennchen 1, Verkaufsstelle •Waxweiler, Post-Service-Filiale, Am Kanal 15 Verbandsgemeinde Bitburger Land •Badem, Postagentur im Supermarkt „Plattner‘s“, Bitburger Str.18-20 •Bettingen, Lebensmittel Büchel, Maximinstr. 22 •Kyllburg, „Haus des Gastes“, Hochstr. 19, •Rittersdorf, Lebensmittel Hülpes, Waxweiler Str. 1, •Sülm, Heißmangel Mohr, Zur Heide 17 Verbandsgemeinde Prüm •Auw bei Prüm, Postagentur, In der Klong 14 •Bleialf, Postagentur, Bahnhofstr. 5-7 •Büdesheim, Autofachmarkt Ternes, Hauptstrasse 38 •Pronsfeld, Kfz-Teile Gerads, St.-Remigius-Str. 38 •Prüm, Hit-Markt, Kalvarienbergstr. 37-41 •Schönecken, Schreibwaren Tipper, Teichstraße 8 •Winterspelt, Postagentur Hauptstr. 35 Verbandsgemeinde Prüm Dienstag, 19. Mai 2015 Büdesheim, Fleringen, Breitwiesental, Gondelsheim, Hermespand, Schwirzheim, Wallersheim, Weinsheim, Willwerath Donnerstag, 21. Mai 2015 Dingdorf, Giesdorf, Lasel, Matzerath, Niederlauch, Nimshuscheid, Nimshuscheider Mühle, Nimsreuland, Oberlauch, Schönecken, Winringen Freitag, 22. Mai 2015 Hersdorf, Seiwerath, Wawern Verbandsgemeinde Speicher Samstag, 16. Mai 2015 Spangdahlem Verbandsgemeinde Südeifel Samstag, 16. Mai 2015 Ernzen, Ferschweiler, Irrel Montag, 18. Mai 2015 Holsthum, Peffingen, Prümzurlay, Schankweiler Dienstag, 19. Mai 2015 Bollendorf, Echternacherbrück, Weilerbach Mittwoch, 20. Mai 2015 Alsdorf, Holsthumerberg KreisNachrichten Bitburg-Prüm Seite 5 Ausgabe 20/2015 Graue tonne Bitburg-Stadt Donnerstag, 21. Mai 2015 Flugplatz, Industriegebiet Merlick, Südring Freitag, 22. Mai 2015 Erdorf, Irsch, Masholder, Matzen, Mötsch, Stahl, Steinebrück Verbandsgemeinde Arzfeld Montag, 18. Mai 2015 Arzfeld, Daleiden, Eschfeld, Großkampenberg, Herzfeld, Irrhausen, Jucken, Kesfeld, Kickeshausen, Leidenborn, Lichtenborn, Lützkampen, Neurath, Olmscheid, Reiff, Reipeldingen, Roscheid, Sengerich, Üttfeld Dienstag, 19. Mai 2015 Dahnen, Dasburg, Harspelt, Preischeid, Sevenig/Our Mittwoch, 20. Mai 2015 Merkeshausen Verbandsgemeinde Bitburger Land Samstag, 16. Mai 2015 Baustert, Brimingen, Enzen, Feilsdorf, Halsdorf, Hisel, Hütterscheid, Mülbach, Olsdorf, Stockem ?Montag, 18. Mai 2015 Bettingen, Wettlingen Dienstag, 19. Mai 2015 Birtlingen, Dockendorf, Ingendorf, Messerich, Niederstedem, Oberstedem, Wolsfeld, Wolsfelder Berg Mittwoch, 20. Mai 2015 Bickendorf, Biersdorf am See, Echtershausen, Ehlenz, Fließem, Hamm, Heilenbach, Ließem, Malberg, Malbergweich, Nattenheim, Niederweiler, Oberweiler, Schleid, Seffern, Sefferweich, Wiersdorf Donnerstag, 21. Mai 2015 Badem, Bildchen, Brecht, Dahlem, Hermesdorf, Idenheim, Idesheim, Koosbüsch, Oberweis, Pickließem, Rittersdorf, Röhl, Scharfbillig, Sülm, Trimport, Wißmannsdorf Freitag, 22. Mai 2015 Erntehof, Eßlingen, Etteldorf, Gindorf, Gransdorf, Hungerburg, Kyllburg, Kyllburgweiler, Meckel, Neuheilenbach, Oberkail, Orsfeld, Seinsfeld, Steinborn, St.Thomas, Usch, Wilsecker, Zendscheid Verbandsgemeinde Prüm Samstag, 16. Mai 2015 Auw/Prüm, Büdesheim, Fleringen, Breitwiesental, Gondelsheim, Gondenbrett, Hermespand, Kleinlangenfeld, Knaufspesch, Neuendorf, Olzheim, Roth/Prüm, Schwirzheim, Walcherath, Wallersheim, Weinsheim, Willwerath Montag, 18. Mai 2015 Heckhuscheid Verbandsgemeinde Speicher Donnerstag, 21. Mai 2015 Spangdahlem Verbandsgemeinde Südeifel Samstag, 16. Mai 2015 Ammeldingen/Our, Biesdorf, Burg, Gentingen, Hommerdingen, Kruchten, Mettendorf, Niehl, Nusbaum, Roth/ Our, Utscheid, Wallendorf Montag, 18. Mai 2015 Emmelbaum, Ernzen, Ferschweiler, Holsthum, Irrel, Peffingen, Prümzurlay, Schankweiler Dienstag, 19. Mai 2015 Affler, Altscheid, Bauler, Berkoth, Bollendorf, Daudistel, Dauwelshausen, Echternacherbrück, Fischbach/Oberraden, Gemünd, Herbstmühle, Holsthumerberg, Karlshausen, Keppeshausen, Leimbach, Menningen, Minden, Neuerburg, Niederraden, Rodershausen, Scheitenkorb, Scheuern, Sevenig/Nbg., Übereisenbach, Uppershausen, Waldhof-Falkenstein, Weidingen, Weilerbach, Zweifelscheid Donnerstag, 21. Mai 2015 Berscheid, Geichlingen, Hütten (geänderter Abfuhrtermin!), Hüttingen/Lahr, Körperich, Koxhausen, Lahr, Muxerath, Nasingen, Niedergeckler, Obergeckler, Sinspelt Freitag, 22. Mai 2015 Alsdorf, Eisenach, Gilzem, Kaschenbach, Niederweis sperrmüll Verbandsgemeinde Bitburger Land Montag, 18. Mai 2015 Ehlenz, Heilenbach, Ließem, Schleid, Seffern Mittwoch, 20. Mai 2015 Idenheim, Idesheim, Meilbrück Freitag, 22. Mai 2015 Birtlingen, Eßlingen, Messerich, Niederstedem, Oberstedem, Wolsfeld, Wolsfelder Berg Verbandsgemeinde Speicher Dienstag, 19. Mai 2015 Hosten, Orenhofen Mittwoch, 20. Mai 2015 Auw an der Kyll, Preist Abfallentsorgung bei Straßenbauarbeiten und Straßensperrungen Aus aktuellem Anlass möchte der Regiebetrieb Abfallwirtschaft die Bürgerinnen und Bürger darauf aufmerksam machen, dass gemäß der Abfallsatzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm im Falle von Straßenbauarbeiten oder sonstigen Straßensperrungen jeder Haushalt eigenverantwortlich sicherstellen muss, dass die Abfallbehältnisse an der nächsten befahrbaren Straße bereitgestellt werden. Änderung auf SEPA Lastschriftmandat Neu erteilte Ermächtigung zum Einzug von Müllgebühren gilt erst für künftige Bescheide! Wie auf dem SEPA Lastschriftmandat vermerkt, gilt eine neu erteilte Bankeinzugsermächtigung erst für Gebührenfestsetzungen künftiger Bescheide. Die im vorausgehenden Bescheid festgesetzten Müllgebühren werden daher nicht eingezogen, sondern sind zu überweisen. Seite 6 Ausgabe 20/2015 KreisNachrichten Bitburg-Prüm KreisNachrichten Bitburg-Prüm Seite 7 Ausgabe 20/2015 Vorlesewettbewerb der Region Trier Schülerin der Astrid-Lindgren-Schule siegt beim Regionalentscheid Glückliche Siegerin: Michelle von Beauvais liest am besten. Die neun besten Leserinnen und Leser aller Förderschulen in der Region Trier haben sich zum Vorlesewettbewerb in der ehemaligen Synagoge in Schweich getroffen. Nach zwei Lesedurchgängen musste die Jury entscheiden, wer sowohl den geübten wie auch den unbekannten Text am schönsten vorgetragen hat. Michelle von Beauvais, Schülerin der Klasse 6 der Astrid-Lindgren-Schule in Prüm, konnte aufgrund ihrer hervorragenden Lesetechnik die Jury überzeugen und gewann den Wettbewerb. „Das war ganz schön schwer für die Jury, die anderen waren auch sehr gut“, so die bescheidene, aber mächtig stolze Siegerin. Bei der spannenden Siegerehrung konnte sie gar nicht mehr ruhig sitzen. „Meine Klassenlehrerin und meine Pflegeeltern waren dabei und genauso stolz wie ich selber.“ Wegen ihrer besonderen Verdienste um die Ehre der AstridLindgren-Schule wurde sie zur „Schülerin des Monats“ gekürt. schaften zu besitzen, man muss diese auch im Einsatz sicher bedienen können. Neben den Einweisungen, Übungen und Schulungen auf örtlicher Ebene wird durch den Eifelkreis im Rahmen der Kreisausbildung die Sprechfunkausbildung durchgeführt, um eine solide Aus- und Fortbildung zu gewährleisten. Ziel der Ausbildung auf Kreisebene ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten sowie die Gerätebedienung. Für den Fachbereich „Sprechfunk“ in der Kreisausbildung ist Ronny Neumann zuständig. Unterstützt wird er von den Kreisausbildern Toni Maier, Roland Houscht, Johannes Berens, Michael Hack und Thorsten Heck. Die Kreisausbilder müssen, um ihre Tätigkeit erfolgreich ausführen zu können, über die entsprechenden Qualifikationen verfügen, die sie u. a. an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Koblenz erwerben. In diesem Jahr fanden bereits zwei Sprechfunker Lehrgänge, in Prüm und Wolsfeld mit jeweils 19 Unterrichtsstunden statt; der erste im Februar in Prüm mit 20 Teilnehmern und der zweite im April in Wolsfeld mit 27 Teilnehmern, darunter zwei Frauen. Im Herbst finden zwei weitere Lehrgänge in Bitburg und Kyllburg statt. Die ausgebildeten Sprechfunker werden in jedem Einsatz bei den Feuerwehren zur Sicherstellung der Kommunikation zwischen den Einsatzkräften benötigt. In der Feuerwehreinsatzzentrale und im Einsatzleitwagen haben sie, genau wie bei einer Tätigkeit in der Informations- und Kommunikationsgruppe (IuK) der Technischen Einsatzleitung des Eifelkreises, eine Schlüsselposition inne. „Matinée im Schloss“ am 17. Mai 2015 „KeyChord“ und das Benno-Raabe-Trio swingen zur Eröffnung im Schloss Weilerbach Kreisausbildung „Funk“ im Eifelkreis Bitburg-Prüm „KeyChord“ eröffnen die Matinéereihe in Schloss Weilerbach. Dieses a-capella-Quartett sucht Kontraste mit sensiblen Balladen, einschmeichelnden einfachen Beats und mitreißenden Up-tempo-Songs. Sprechfunkerlehrgang in Prüm, mit dem für den Fachbereich „Sprechfunk“ in der Kreisausbildung Verantwortlichen Ronny Neumann (2.re.), den Kreisausbildern Roland Houscht (3.re.) und Thorsten Heck (re.). Die Feuerwehren im Eifelkreis verfügen über eine Vielzahl von Funkgeräten. Doch es genügt nicht, nur die Gerät- Mit einem Highlight wird in diesem Sommer die Veranstaltungsreihe „Matinée im Schloss“ im Festsaal des Schlosses Weilerbach eröffnet. Es spielen das Vokalquartett „KeyChord“ aus Holland im Wechsel mit dem BennoRaabe-Trio. Swingmusik und Swing-Verwandtes stehen auf dem Programm. Nach dem großen Erfolg, den die beiden Ensembles im letzten Jahr an dieser Stelle hatten, dürfen sich die Freunde guter, witziger Musik wieder auf ein spannendes Programm freuen. Die Männer von „KeyChord“ überzeugen mit ihrer originellen Bühnenshow und Seite 8 Ausgabe 20/2015 das Trio mit seiner mitreißenden Swingmusik. Zum Abschluss spielen alle Musiker zusammen und setzen damit den musikalischen Höhepunkt des Vormittags. Die Reihe „Matinée im Schloss“ wird einmal im Monat von Mai bis Oktober stattfinden. Jede Veranstaltung hat ein eigenes Programm, das aus zwei sehr verschiedenen Darbietungen besteht. Die Eröffnungs-Matinée ist am Sonntag, 17. Mai 2015 von 11.00 - 12.30 Uhr. Im Anschluss wird im Restaurant „Remise“ ein reichhaltiges Buffet mit Aperitif angeboten. Karten können im Vorverkauf unter Tel.: 06561/15-4270 oder per Mail an schloss-weilerbach@bitburg-pruem reserviert werden. Der Eintritt und Buffet kosten 25 Euro. Wer nur zum Konzert möchte, zahlt 10 Euro. Weitere Infos auch unter www.jazzei.de. Amtliche BekAnntmAchungen Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm für das Haushaltsjahr 2015 Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 12.12.2014 auf Grund der §§ 17 und 57 der Landkreisordnung (LKO) vom 14.12.1973 (GVBL. S. 451) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188), zuletzt geändert durch § 142 Abs. 4 des Gesetzes vom 20.10.2010 (GVBl. S. 319) in Verbindung mit § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch § 142 Abs. 3 des Gesetzes vom 20.10.2010 (GVBl. S. 319), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier vom 09.02.2015 hiermit öffentlich bekannt gemacht wird: §1 Ergebnis und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf 134.365.710 EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 140.842.752 EUR Das Jahresergebnis auf - 6.477.042 EUR 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf 126.624.110 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 126.793.055 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf - 168.945 EUR die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 10.498.900 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 20.312.050 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 9.813.150 EUR die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 13.689.095 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf 3.707.000 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 9.982.095 EUR der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 150.812.105 EUR KreisNachrichten Bitburg-Prüm der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 150.812.105 EUR die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf 0 EUR §2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf 0 EUR verzinste Kredite auf 9.805.150 EUR zusammen auf 9.805.150 EUR §3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 10.899.300 EUR. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 6.850.800 EUR. §4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 35.000.000 EUR. §5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf 1. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnamen des Eigenbetriebes Wasserversorgung des Eifelkreises Bitburg-Prüm 1.975.500 EUR des Regiebetriebes Abfallwirtschaft 0 EUR 2. Kredite zur Liquiditätssicherung des Eigenbetriebes Wasserversorgung des Eifelkreises Bitburg-Prüm 1.500.000 EUR des Regiebetriebes Abfallwirtschaft 0 EUR 3.Verpflichtungsermächtigungen des Eigenbetriebes Wasserversorgung des Eifelkreises Bitburg-Prüm 0 EUR des Regiebetriebes Abfallwirtschaft 0 EUR §6 Kreisumlage Gemäß § 25 Abs. 2 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30. November 1999 (GVBl. S. 415), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. März 2012 (GVBl. S. 109), erhebt der Landkreis von allen kreisangehörigen Gemeinden eine Kreisumlage. Der Eingangsumlagesatz der Kreisumlage wird gemäß § 25 Abs. 2 Satz 3 LFAG auf 42,0 v.H. festgesetzt. Darüber hinaus erfolgt für Gemeinden, welche eine über dem Landesdurchschnitt der kreisangehörigen Gemeinden liegende Steuerkraftmesszahl aufweisen, eine progressive Festsetzung. Dabei wird der Eingangsumlagesatz für je begonnene 10 v. H. der über dem Landesdurchschnitt der kreisangehörigen Gemeinden liegenden Steuerkraftmesszahl um 7,5 v. H. bis zur höchsten Stufe von 145 v. H. des Eingangsumlagesatzes erhöht. KreisNachrichten Bitburg-Prüm Seite 9 Ausgabe 20/2015 Das vorläufig ermittelte Umlagesoll beträgt für das Haushaltsjahr 2015 39.559.918 EUR. Die Kreisumlage ist mit je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2015 fällig. §7 Eigenkapital1 Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2013 betrug 76.987.977 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2014 beträgt 70.010.792 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2015 beträgt 63.533.750 EUR. Die geprüfte Bilanz zum 31.12.2009 weist ein Eigenkapital von 91.981.992,65 EUR aus. Da die endgültigen Jahresabschlüsse 2010 bis 2014 noch ausstehen, wurde der Stand des Eigenkapitals aufgrund der Planzahlen berechnet. §8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO in Verbindung mit § 57 LKO liegen vor, wenn sie im Einzelfall - im Ergebnis- und Finanzhaushalt den jeweiligen Haushaltsansatz um 30 v. H. übersteigen, - bei Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 20 v. H. des jeweiligen Haushaltsansatzes übersteigen. Eine Überschreitung bis zu 8.000 EUR ist immer unerheblich. Eine Überschreitung um 200.000 EUR ist immer erheblich. Bisher im Ergebnishaushalt nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bzw. im Finanzhaushalt nicht veranschlagte oder zusätzliche Auszahlungen im Sinne des § 98 Abs. 2 Nr. 3 GemO sind erheblich, wenn sie 0,5 v. H. der Gesamtaufwendungen bzw. der ordentlichen Gesamtauszahlungen übersteigen. §9 Wertgrenzen für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1,00 EUR sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen. § 10 Altersteilzeit 1. Die Bewilligung von Altersteilzeit an Beamtinnen und Beamte wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zugelassen. Am 30.06.2014 befand sich 1 Beamter in Altersteilzeit. 2. Die Bewilligung von Altersteilzeit an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist bis zur tariflich vorgesehenen Quote von 2,5% der Beschäftigten zugelassen. Für 2015 entspricht die Quote einer Anzahl von 7 Personen. Davon waren am 30.06.2014, 2 Stellen belegt. § 11 Gebührensätze der Musikschule des Eifelkreises Bitburg-Prüm Die Gebührentarife nach § 19 der 6. Änderungssatzung der Musikschule des Eifelkreises Bitburg-Prüm werden wie folgt festgesetzt: I. Grundstufe (4 - 8 Jahre) in Gruppen ab 5 Schülerinnen/Schülern Schuljahres-monatliche gebühr Rate Musikalische Früherziehung (MFE) 257,40 EUR 21,50 EUR Musikalische Grundausbildung (MAG)257,40 EUR21,50 EUR II. Unter-, Mittel und Oberstufe Instrumental- und Vokalunterricht Schuljahres-monatliche gebühr Rate Volle Stunde (50 Minuten) Einzelunterricht 939,80 EUR 78,30 EUR 2er Gruppe 524,00 EUR 43,70 EUR 3er und 4er Gruppe 415,80 EUR 34,70 EUR Gruppe ab 5 Teilnehmerinnen und Teilnehmer 303,60 EUR 25,30 EUR Halbe Stunde (25 Minuten) Einzelunterricht 524,00 EUR 43,70 EUR Unterricht für Erwachsene (ab 21 Jahre) Einzelunterricht (25 Minuten) 628,30 EUR 52,40 EUR Einzelunterricht (50 Minuten) 1.127,30 EUR 93,90 EUR Klassenmusizieren Gruppe ab 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer 149,20 EUR 12,40 EUR Zusatz- und Ergänzungsunterricht ab 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer Jugendorchester, Bläserensemble, Kammerorchester, Big Band jeweils für Schülerinnen und Schüler der Kreismusikschule 114,80 EUR 9,60 EUR für andere Schülerinnen und Schüler148,80 EUR 12,40 EUR Sonstiger Zusatz- bzw. Ergänzungsunterricht z.B. für Streicherensemble, Rock- und Pop-Band-AG, Chorische Stimmbildung 148,80 EUR 12,40 EUR Studienvorbereitender Einzelunterricht939,80 EUR78,30 EUR Allgemeine Musiklehrer ab 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer148,80 EUR 12,40 EUR § 12 Gebühren- und Beitragssätze an den Verpflegungskosten an den kreiseigenen Ganztagsschulen Höhe des Elternanteiles - Beitragsmaßstab In dem Zeitraum 01.01.2015 bis 31.07.2015 beträgt der Elternanteil an den Verpflegungskosten für die in Trägerschaft des Eifelkreises Bitburg-Prüm stehenden Ganztagsschulen 3,00 EUR je Essen. Weitere Personen der Schulgemeinschaft können an der Mittagsverpflegung bei Kapazitätsreserven teilnehmen. Für Personen, die nicht Schüler sind, beträgt in dem oben genannten Zeitraum der Eigenanteil 4,00 EUR je Essen. Ab dem 01.08.2015 beträgt der Elternanteil an den Verpflegungskosten für die in der Trägerschaft des Eifelkreises Bitburg-Prüm stehenden Ganztagsschulen 3,25 EUR je Essen. Für Personen, die nicht Schüler sind, wird ab diesem Zeitpunkt der Eigenanteil auf 4,25 EUR je Essen festgesetzt. Ermäßigungen (1) Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern bzw. Personensorgeberechtigte Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) Seite 10 bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz beziehen und einen Antrag auf Leistungen im Rahmen des Bildungsund Teilhabepaketes gestellt haben oder Asylbewerber sind, wird der Elternanteil auf Antrag auf 1,00 EUR pro Essen festgesetzt. (2) Schüler aus Mehrkindfamilien Für Kinder aus Mehrkindfamilien, die nicht unter die Berechtigten nach § 3 Abs. 1 fallen, wird, sofern mehrere Kinder aus einer Familie eine Ganztagsschule in der Trägerschaft des Eifelkreises Bitburg-Prüm besuchen, auf Antrag der Elternanteil wie folgt festgesetzt: In dem Zeitraum 01.01.2015 bis 31.07.2015: a) für das erste Kind: 3,00 EUR je Essen, b) für das zweite Kind: 2,50 EUR je Essen, c) für das dritte und jedes weitere Kind: 2,00 EUR je Essen. Ab den 01.08.2015: d) für das erste Kind: 3,25 EUR je Essen, e) für das zweite Kind: 2,75 EUR je Essen, f) für das dritte und jedes weitere Kind: 2,25 EUR je Essen. Abschlagszahlungen Es werden Abschlagszahlungen auf den Eigenanteil an der Mittagsverpflegung in Form pauschaler Monatsbeträge erhoben. Der Pauschalbetrag beträgt bei vier Verpflegungswochentagen 42,00 EUR monatlich und wird erhoben für 10 Monate im jeweiligen Schuljahr und zwar vom 01.09. bis 30.06. Der Pauschalbetrag ermäßigt sich im Falle des a) § 3 Abs. 1 (Sozialfonds/BUT) auf: 14,00 EUR monatlich, b) § 3 Abs. 2 für das zweite Kind auf: 35,00 EUR monatlich, für das dritte und jedes weitere Kind auf: 28,00 EUR monatlich. Der Pauschalbetrag beträgt bei fünf Verpflegungswochentagen 57,00 EUR monatlich und wird erhoben für 10 Monate im jeweiligen Schuljahr und zwar vom 01.09. bis 30.06. Der Pauschalbetrag ermäßigt sich im Falle des a) § 3 Abs. 1 (Sozialfonds/BUT) auf : 19,00 EUR monatlich, b) § 3 Abs. 2: für das zweite Kind auf 48,00 EUR monatlich, für das dritte und jedes weitere Kind auf 38,00 EUR monatlich. (4) Für gelegentlich an der Mittagsverpflegung teilnehmende Personen, beträgt die Abschlagspauschale 20,00 EUR pro Monat. 54634 Bitburg, den 30.04.2015 Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm Dr. Joachim Streit, Landrat Hinweis: Der Haushaltsplan des Eifelkreises Bitburg-Prüm für das Haushaltsjahr 2015 liegt in der Zeit vom 18.05.2015 bis 01.06.2015 an allen Werktagen - außer samstags - im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm in Bitburg, Trierer Str. 1, Zimmer 435, zu den üblichen Dienstzeiten, und zwar montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr öffentlich aus. Ausgabe 20/2015 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Nach § 17 Abs. 6 der Landkreisordnung (LKO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der Frist von einem Jahr nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist nach Satz 1 jedermann diese Verletzung geltend machen. EndE dEr BEkanntmachungEn Kreis-Nachrichten - Impressum Herausgeber: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Redaktion und amtliche Bekanntmachungen: Heike Linden, FB 01-01, Pressestelle (verantwortlich) Tel. 06561/15-2240 Fax 06561/15-1011 E-Mail: [email protected] Verlag, Druck und Vertrieb sowie Verteilung: Verlag+Druck Linus Wittich KG Europaallee 2, 54343 Föhren Tel. 06502/9147-0 Fax 06502/9147-250 Erscheinungsweise:wöchentlich Öffnungszeiten der Kreisverwaltung des Eifelkreises in Bitburg (Tel.: 06561/15-0) und Außenstelle in Prüm (Tel.: 06551/9575-0) montags bis mittwochs: 8 - 12 Uhr 14 - 16 Uhr donnerstags: 8 - 12 Uhr 14 - 18 Uhr freitags: 8 - 12 Uhr Ausländerbehörde und Führerscheinstelle montags bis mittwochs 8 - 12 Uhr donnerstags 8 - 12 Uhr 14 - 18 Uhr freitags 8 - 12 Uhr Zulassungsstellen in Bitburg und Prüm: montags / mittwochs: 8 - 12 Uhr dienstags: 8 - 12 Uhr 14 - 16 Uhr donnerstags: 8 - 12 Uhr 14 - 18 Uhr freitags: 8 - 12 Uhr
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