KreisNachrichteN - Eifelkreis Bitburg-Prüm

KreisNachrichten
Mitteilungen, Informationen und Bekanntmachungen
der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Samstag, 16.05.2015 I Ausgabe 20/2015 I www.bitburg-pruem.de
Gelebte Integration vor Ort
Aktion „Adoptiere ein Sprachkind“
Landrat Dr. Joachim Streit sucht Unterstützer
Ein Teil der Schüler der Integrationsklasse von Lehrerin Swetlana Kuhfeld (links im Bild). Rechts: Schulleiter Torben
Wendland, Landrat Dr. Joachim Streit und der Flüchtlingsbeauftragte des Kreises, Rudolf Becker.
Foto: Dagmar Schommer
An der Otto-Hahn-Realschule lernen 40 Kinder aus 16
Nationen, beispielsweise aus Syrien und Afghanistan, die
deutsche Sprache, um ein Deutsch-Zertifikat zu erhalten.
Sie wollen in Deutschland bleiben und auf diese Weise
ihre Chancen auf eine Lehrstelle verbessern. Von den
meisten anderen Fächern sind diese Schüler „befreit“ aufgrund der fehlenden Deutschkenntnisse. Ihr Zeugnis hat
somit bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz kaum
Aussagekraft. Daher ist das Deutsch-Zertifikat unverzichtbar, denn dieses beweist den Leistungswillen sowie den
Erfolg der Schüler und dokumentiert außerdem, dass sie
auch für den Unterricht an einer Berufsschule vorbereitet
sind. Doch viele Familien können sich die Prüfungsgebühren in Höhe von 65 Euro pro Kind nicht leisten.
Aus dem Inhalt:
Qualifizierung von Sprachförderkräften I Seite 2
Online-Service „Ort sucht Arzt“ I Seite 2
Jahreshauptversammlung des
Kreisjagdverbandes I Seite 3
Kreisrechtssausschuss tagt I Seite 3
Entsorgungstermine I Seiten 4/5
Initiative Baukultur Eifel I Seite 6
Kreisausbildung „Funk“ I Seite 7
„Matinee im Schloss“ I Seite 7
Öffentliche Bekanntmachungen I Seite 8 bis 10
Seite 2
Ausgabe 20/2015
„Manche haben drei und mehr Kinder und gerade mal
das Nötigste zum Leben“, sagt Swetlana Kuhfeld, die die
Schüler auf die Prüfung vorbereitet. Sie und Schulleiter
Torben Wendland „wollen den Kindern einen Schulabschluss und ein Deutsch-Zertifikat mit auf den Weg geben“, erklärt Kuhfeld.
Damit dieser Wunsch Wirklichkeit wird, sucht Landrat Dr.
Joachim Streit Unterstützer für die Aktion „Adoptiere ein
Sprachkind“.
Er und Rudolf Becker, Flüchtlingsbeauftragter des Eifelkreises Bitburg-Prüm, haben die Klasse besucht, um die
Schüler kennenzulernen und deren Fragen zu beantworten. Unter anderem wollten die Schüler wissen, wie der
Landrat zum Thema Zuwanderung steht.
Für ihn ist klar: „Wir brauchen Menschen aus dem Ausland, weil wir zu wenige Kinder haben. Wir brauchen Leute wie euch, die bereit sind, unsere Sprache zu lernen und
sich in einem Beruf ausbilden lassen und später hier arbeiten.“
Sowohl für Landrat Dr. Streit als auch Schulleiter Wendland geht es bei der Aktion aber um mehr, als dass am
Ende genügend Geld gespendet wird. Wendland sagt:
„Hier geht es um eine symbolische Geste. Um ein Zeichen der Bevölkerung an diese Kinder, dass sie willkommen sind. Das ist für diese Jungen und Mädchen wirklich
wichtig.“
Wer die Aktion „Adoptiere eine Sprachkind“ unterstützen möchte, spendet 65 Euro an: Förderverein
Otto-Hahn-Realschule; Kennwort: „Sprachkind“ DE:
94586500300000041855 BIC: MALADE51BIT. Bei Rückfragen hilft Frau Swetlana Kuhfeld, Tel.: 06561 / 95240.
Qualifizierung von
Sprachförderkräften
in Rheinland-Pfalz
Die Entwicklung von Sprachkompetenz ist ein zentraler
Schlüssel zur Bildung, eine wichtige Voraussetzung für
den schulischen und beruflichen Erfolg sowie für eine
aktive, verantwortungsvolle Beteiligung am gesellschaftlichen und politischen Leben. Im Rahmen des Programms
„KiTa!Plus“ (Landesprogramm zur Qualifizierung und
Prozessbegleitung der pädagogischen Fachkräfte und
Teams in Kindertagesstätten Rheinland-Pfalz) wird diese
Maßnahme durch das Ministerium für Integration, Familie,
Kinder, Jugend und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz
gefördert.
Das Projekt „Qualifizierung von Sprachförderkräften in
Rheinland-Pfalz“ ist eine kompetenz- und praxisbezogene Qualifizierung für den Elementarbereich. In dem durch
Selbstlernmaterialien unterstützten Fortbildungsmodulen
werden zukünftige Sprachförderkräfte weitergebildet.
Modul 1: Leitideen, Rahmenbedingungen und Querschnittsaufgaben der frühkindlichen Pädagogik für
die sprachliche Förderung in der Kindertagesstätte
(12.09.2015)
Modul 2: Wahrnehmung und Beschreibung kindlicher
Sprachentwicklungsprozesse I (10.10.2015)
Modul 3: Wahrnehmung und Beschreibung kindlicher
Sprachentwicklungsprozesse II (07.11.2015)
Modul 4: Beobachtung und Dokumentation von Sprache
und Sprachentwicklung (28.11.2015)
KreisNachrichten Bitburg-Prüm
Modul 5: Methodisch-didaktisches Wissen für die
Sprachförderung (30.01.2016)
Modul 6: Konzeption und Durchführung von Sprachfördereinheiten (20.02.2016
Modul 7: Dokumentation, Auswertung und Weiterentwicklung von Sprachfördereinheiten (12.03.2016)
Modul 8: Reflexions- bzw. Präsentationstag (04.06.2016)
Modul 9: Die Sprachentwicklung der bis 3-jährigen Kindern begleiten (25.06.2016)
9 x 8 Unterrichtsstunden, samstags, 09.00-16.30 Uhr
Teilnehmerbeitrag: 180,00 €
Leitung: Alexander und Katrin Mühlhan
Weitere Informationen und Anmeldung: Volkshochschule
Prüm, Tiergartenstr. 54, 54595 Prüm, Tel.: 06551/943-119
(Montag bis Freitag, 09.00 - 12.00 Uhr),
Mail: [email protected], Internet: www.pruem.de/vhs.
„Ort sucht Arzt“
Neuer Online-Service gegen Ärztemangel
Angebot will Ärzte und Psychotherapeuten
in Gemeinden vermitteln
Seit Anfang Mai ist der neue Online-Service „Ort sucht Arzt“
der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP)
abrufbar. Mit „Ort sucht Arzt“ will die KV RLP rheinland-pfälzische Gemeinden, die einen Arzt oder einen Psychotherapeuten suchen, mit Ärzten und Psychotherapeuten zusammenbringen, die sich für eine Niederlassung interessieren.
Die Idee: Rheinland-pfälzische Gemeinden präsentieren mit
einem Gesuch ihre Vorzüge und werben für sich als Praxisstandort. Niederlassungswillige können dann zwischen
verschiedenen Angeboten wählen und direkt mit den Gemeinden Kontakt aufnehmen. „Ort sucht Arzt“ ist Teil eines
Maßnahmenpakets, mit dem die KV RLP dem drohenden
Ärztemangel in Rheinland-Pfalz entgegenwirken will. Der
Online-Service einschließlich der Teilnahmevoraussetzungen sowie eines Formulars, über das die Gemeinden ihre
Gesuche schalten können, ist unter www.ort-sucht-arzt.de
erreichbar und kostenfrei nutzbar.
Dr. Sigrid Ultes-Kaiser, Vorstandsvorsitzende der KV RLP,
wertet „Ort sucht Arzt“ als weitere wichtige Maßnahme
zum Erhalt einer flächendeckenden ambulanten medizinischen Versorgung im Land: „Mit dem neuen OnlineService wollen wir dem bereits heute spürbaren und sich
weiter verschärfenden Mangel insbesondere an Hausund grundversorgenden Fachärzten in vielen Regionen
von Rheinland-Pfalz entgegenwirken. Wir werden diesen
neuen Online-Service in den nächsten Monaten bekannt
machen und hoffen, dass möglichst viele Gemeinden ihn
nutzen und bald Nachfolger für ihre freien Arzt- oder Psychotherapeutensitze finden.“
Dr. Ultes-Kaiser weist jedoch darauf hin, „dass ,Ort sucht
Arzt“ den Gemeinden lediglich eine weitere Hilfe im Wettbewerb um die knapper werdende Ressource Arzt oder
Psychotherapeut bietet. Ohne eine grundlegende Reformierung des deutschen Gesundheitswesens, die eine
Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Ärzte und Psychotherapeuten mit sich bringt, werden sich zukünftig
nicht mehr genügend junge Menschen für diese Berufe
entscheiden und so trotz aller Bemühungen nicht mehr
alle frei werdenden Arzt- und Psychotherapeutensitze
wiederbesetzt werden können.“
KreisNachrichten Bitburg-Prüm
Seite 3
Ausgabe 20/2015
Kreisjagdverband
Jahreshauptversammlung
Im vollbesetzten Haus Beda in Bitburg hat die diesjährige
Jahreshauptversammlung des Jagdverbandes der Kreisgruppe Eifelkreis stattgefunden. Hier konnte die Vorsitzende
Inge Kockelmann neben den Bürgermeistern, dem Ersten
Kreisbeigeordneten Michael Billen MdL als Vertreter von
Landrat Dr. Streit sowie Michael Horper als neu gewähltem
Präsident des Bauernverbandes auch den Präsidenten des
Landesjagdverbandes, Kurt Alexander Michael sowie den
Präsidenten des Deutschen Jagdverbandes, Hartwig Fischer begrüßen.
Vom Kreisjagdverband während der Jahreshauptversammlung geehrte Mitglieder.
Neben einigen Grußworten der Bürgermeister und des
Ersten Kreisbeigeordneten Michael Billen MdL beleuchtete Kurt Alexander Michael das jagdpolitische Geschehen.
In seiner Rede riet er den Jägern, Bauern, Anglern und
Grundeigentümern zum Schulterschluss. Denn hier werde
aus ideologischer und nicht fundamentierter Sichtweise
versucht, Grundrechte massiv zu beschneiden.
Dass die Jäger die Zeichen der Zeit verstanden haben,
führte auch Hartwig Fischer in seinem informativen und
mit Fakten basiertem Referat aus. So konnte auf die sehr
gelungene Protestaktion in Stuttgart (3.000 Jäger) und
Düsseldorf (15.000 Jäger) verwiesen werden. In diesem
Zusammenhang werde es immer wichtiger, dass die Arbeit der Jägerschaft als anerkannter Naturschutzverband
anerkannt werde, der dazu auch den nötigen Bezug zur
Natur hält, nach außen demonstriert und die Öffentlichkeit
entsprechend aufklärt.
In der Ansprache des Kreisjagdmeisters Gerd Grebener
wies dieser auf die derzeitige Gefahr der Afrikanischen
Schweinepest hin, die derzeit bereits in Litauen und Polen
herrscht und sich mit ca. 300 km je Jahr vorwärtsbewegt.
Hier sind die Jäger gefragt, besondere Vorsicht walten zu
lassen und entsprechende Proben bei erlegten Frischlingen bei den Veterinärämtern einzusenden.
Ehrungen im Rahmen der
Jahreshauptversammlung
Besonders geehrt wurde Erich Stiele für seine 20-jährige Tätigkeit in der Hundeausbildung mit dem limitierten
DJV-Ehrenmesser. Mit der DJV Ehrennadel in Silber wurde Günter Keilen für seine langjährige ehrenamtliche Tätigkeit geehrt. Mit der DJV Ehrennadel in Bronze wurde
Heinz Molitor für seinen Einsatz im jagdlichen Brauchtum
sowie als Rechnungsprüfer ausgezeichnet. Besondere
Ehrungen erhielten auch die Bläser: Hier ging Bronze an
Martin Quetsch, Silber an Hubert Müller und Gold an Karin Kurth sowie Felix Plattes. Großgold ging an Fritz Kivel.
Für 40-jährige Mitgliedschaft in unseren Bläsergruppen
wurden Heinz Molitor sowie Klaus Neugrodda geehrt.
Für 60 Jahre Mitgliedschaft LJV wurden geehrt: JohannPeter Fisch und Edmund Weiler; 50 Jahre Mitgliedschaft:
Alois Banz; Hans Erich Borner; Johann Heinzius; JohannJosef Knauf; Peter Maaund Horst Munkler; 40 Jahre:
Michael Berg; Karl-Heinz Hülser; Mathias Mayer; Klaus
Neugrodda; Otmar Reuter; Peter Schmitz; Bruno Schomers und Karl Strenzler; 25 Jahre: Alfred Breidbach;
Norbert Gruben; Theo Huth; Achim Jakob; Egon Kolle;
Helmut Metz; Heinz Müller; Walter Müller; Paul Schwarz;
Wolfgang Seifert; Markus Semrau; Herbert Theisen und
Frank Weber.
Bei der anschließenden Trophäenbesprechung durch den
KJM des Nachbarkreises Daun führte Ulrich Umbach einige besondere Merkmale der ausgestellten Rotwild-Trophäen vor und gab fachkundige Informationen zur Altersbestimmung.
Bei den Rehtrophäen ging die LJV-Ehrenmedaille an
Kurt Alexander Michael (112,66 Punkte) (Kaschenbach),
Gold Stefan Marxen (107,61) (Dingdorf) Silber Hüttemann
(94,87) (Dingdorf) Bronze Hüttemann (93,18) (Hersdorf).
Bei den Keilern ging die LJV-Ehrenmedaille an Rene
Ostermann (110,55) (Dudeldorf) Gold Nico Nijs (105,85)
(Eschfeld) Silber Werner Stieren (105,50) (Fließem ) Bronze Werner Stieren (102,50)(Matzen)
Rothirsch mit 165,67 CIC Punkten Hüttemann (Hersdorf I ).
Kreisrechtsausschuss tagt
Der Kreisrechtsausschuss der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm tagt am Donnerstag, dem 21.
Mai 2015 unter Vorsitz von Herrn Regierungsrat Thomas
Kreutz. Die öffentliche Sitzung beginnt um 08.15 Uhr im
Fraktionszimmer (Raum Nr. 132 a, 1. OG) im Gebäude der
Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634
Bitburg. In der öffentlichen Sitzung werden Widersprüche
aus den Bereichen Kostenersatz, Führerscheinwesen,
Beitragsrecht und Baurecht verhandelt, im nicht öffentlichen Teil aus dem Bereich des Sozialhilferechts.
Grundstücksverkehr
Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender
Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
zu entscheiden:
- Gemarkung Messerich (Gr.L.Nr. 205/2015)
Flur 15 Nr. 31, LWFL, Waldfläche,
Im Stegberg, 0,7476 ha
Flur 15 Nr. 30, LWFL, daselbst, 0,2895 ha
- Gemarkung Geichlingen (Gr.L.Nr. 236/2015)
Flur 11 Nr. 10, Waldfläche, Wasserfläche,
Unten im Kasbüsch, 0,6951 ha
- Gemarkung Schleid (Gr.L.Nr. 245/2015)
Flur 1 Nr. 96/21, Waldfläche, Im Bruch, 1,7518 ha
Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes
dringend auf diese Grundstücke angewiesen sind, können ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen der Kreis-Nachrichten der Kreisverwaltung des
Eifelkreises Bitburg-Prüm, Untere Landwirtschaftsbehörde,
Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, schriftlich mitteilen.
Seite 4
Ausgabe 20/2015
Entsorgungs
INFO
REGIEBETRIEB ABFALLWIRTSCHAFT
TRIERER STR. 1, 54634 BITBURG
Ansprechpartner:
Beratung, Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 0 65 61 - 15 23 40, Markus Klütsch
E-mail: [email protected]
An- / Ummeldungen, Abmeldungen, Tonnentausch
Gebührenbüro
Tel. 0 65 61 - 15 23 20, -23 21, -23 22, -23 23
KreisNachrichten Bitburg-Prüm
Verbandsgemeinde Speicher
•Orenhofen, Dorfladen, Auwer Str. 1
•Speicher, Postagentur, Am Markt 28
•Speicher, Bürohaus Scharff Bahnhofstr. 6
Verbandsgemeinde Südeifel
•Irrel, Postagentur, Hauptstr. 26,
•Körperich, Postagentur, Johanniterstr. 38
•Mettendorf, Raiffeisen GmbH, Enztalstr. 42
•Neuerburg, Postagentur, Herrenstr. 18
Entsorgungs
TERMINE
Auch unter www.bitburg-pruem.de
Blaue Tonne + gelBer Sack
Bitburg-Stadt
Freitag, 22. Mai 2015
Flugplatz, Industriegebiet Merlick, Südring (siehe Straßenverzeichnis)
DEPONIE - ÖFFNUNGSZEITEN
Verbandsgemeinde Bitburger Land
1. MÜLLDEPONIE, Tel. 0 65 54 - 396
an der L12 im Geweberwald bei Plütscheid
montags - mittwochs und freitags von 9.30 - 17.30 Uhr
donnerstags: geschlossen
samstags alle 14 Tage 10.00 - 12.00 Uhr
Deponie geöffnet: Samstag, 23.05.2015, 10 bis 12Uhr
2. ERDDEPONIE RITTERSDORF, Tel. 0 65 61 - 12 629
an der L9, Ortsteil Bildchen
März-Oktober: montags-mittwochs 9.30 -17.00 Uhr
November-Februar:dienstags-mittwochs 12.30-17.00 Uhr
Elektrogeräte können auf beiden Deponien kostenlos
abgegeben werden.
Samstag, 16. Mai 2015
Badem, Pickließem
Montag, 18. Mai 2015
Bettingen, Bickendorf, Fließem, Malberg, Malbergweich,
Nattenheim, Wettlingen
Mittwoch, 20. Mai 2015
Birtlingen, Dockendorf, Ingendorf, Messerich, Niederstedem, Oberstedem, Wolsfeld, Wolsfelder Berg
Donnerstag, 21. Mai 2015
Bildchen, Brecht, Hermesdorf, Koosbüsch, Oberweis,
Rittersdorf, Wißmannsdorf
Freitag, 22. Mai 2015
Balesfeld, Burbach, Dahlem, Idenheim, Idesheim, Neidenbach, Röhl, Scharfbillig, Sülm, Trimport, Waxbrunnen
Verkaufsstellen von
Restabfallsäcken (RAS)
Bitburg Stadt
•Bürohaus, Pohl, Trierer Str. 2
•Kreisverwaltung, Zahlstelle, Trierer Str. 1
Verbandsgemeinde Arzfeld
•Daleiden, Postagentur, Hauptstr. 49 a
•Lichtenborn, Postagentur, Hauptstr. 1
•Lünebach, Dorfladen, Marktplatz 3
•Lützkampen, Im Lennchen 1, Verkaufsstelle
•Waxweiler, Post-Service-Filiale, Am Kanal 15
Verbandsgemeinde Bitburger Land
•Badem, Postagentur im Supermarkt „Plattner‘s“,
Bitburger Str.18-20
•Bettingen, Lebensmittel Büchel, Maximinstr. 22
•Kyllburg, „Haus des Gastes“, Hochstr. 19,
•Rittersdorf, Lebensmittel Hülpes, Waxweiler Str. 1,
•Sülm, Heißmangel Mohr, Zur Heide 17
Verbandsgemeinde Prüm
•Auw bei Prüm, Postagentur, In der Klong 14
•Bleialf, Postagentur, Bahnhofstr. 5-7
•Büdesheim, Autofachmarkt Ternes, Hauptstrasse 38
•Pronsfeld, Kfz-Teile Gerads, St.-Remigius-Str. 38
•Prüm, Hit-Markt, Kalvarienbergstr. 37-41
•Schönecken, Schreibwaren Tipper, Teichstraße 8
•Winterspelt, Postagentur Hauptstr. 35
Verbandsgemeinde Prüm
Dienstag, 19. Mai 2015
Büdesheim, Fleringen, Breitwiesental, Gondelsheim, Hermespand, Schwirzheim, Wallersheim, Weinsheim, Willwerath
Donnerstag, 21. Mai 2015
Dingdorf, Giesdorf, Lasel, Matzerath, Niederlauch, Nimshuscheid, Nimshuscheider Mühle, Nimsreuland, Oberlauch, Schönecken, Winringen
Freitag, 22. Mai 2015
Hersdorf, Seiwerath, Wawern
Verbandsgemeinde Speicher
Samstag, 16. Mai 2015
Spangdahlem
Verbandsgemeinde Südeifel
Samstag, 16. Mai 2015
Ernzen, Ferschweiler, Irrel
Montag, 18. Mai 2015
Holsthum, Peffingen, Prümzurlay, Schankweiler
Dienstag, 19. Mai 2015
Bollendorf, Echternacherbrück, Weilerbach
Mittwoch, 20. Mai 2015
Alsdorf, Holsthumerberg
KreisNachrichten Bitburg-Prüm
Seite 5
Ausgabe 20/2015
Graue tonne
Bitburg-Stadt
Donnerstag, 21. Mai 2015
Flugplatz, Industriegebiet Merlick, Südring
Freitag, 22. Mai 2015
Erdorf, Irsch, Masholder, Matzen, Mötsch, Stahl, Steinebrück
Verbandsgemeinde Arzfeld
Montag, 18. Mai 2015
Arzfeld, Daleiden, Eschfeld, Großkampenberg, Herzfeld,
Irrhausen, Jucken, Kesfeld, Kickeshausen, Leidenborn,
Lichtenborn, Lützkampen, Neurath, Olmscheid, Reiff,
Reipeldingen, Roscheid, Sengerich, Üttfeld
Dienstag, 19. Mai 2015
Dahnen, Dasburg, Harspelt, Preischeid, Sevenig/Our
Mittwoch, 20. Mai 2015
Merkeshausen
Verbandsgemeinde Bitburger Land
Samstag, 16. Mai 2015
Baustert, Brimingen, Enzen, Feilsdorf, Halsdorf, Hisel,
Hütterscheid, Mülbach, Olsdorf, Stockem
?Montag, 18. Mai 2015
Bettingen, Wettlingen
Dienstag, 19. Mai 2015
Birtlingen, Dockendorf, Ingendorf, Messerich, Niederstedem, Oberstedem, Wolsfeld, Wolsfelder Berg
Mittwoch, 20. Mai 2015
Bickendorf, Biersdorf am See, Echtershausen, Ehlenz,
Fließem, Hamm, Heilenbach, Ließem, Malberg, Malbergweich, Nattenheim, Niederweiler, Oberweiler, Schleid,
Seffern, Sefferweich, Wiersdorf
Donnerstag, 21. Mai 2015
Badem, Bildchen, Brecht, Dahlem, Hermesdorf, Idenheim, Idesheim, Koosbüsch, Oberweis, Pickließem, Rittersdorf, Röhl, Scharfbillig, Sülm, Trimport, Wißmannsdorf
Freitag, 22. Mai 2015
Erntehof, Eßlingen, Etteldorf, Gindorf, Gransdorf,
Hungerburg, Kyllburg, Kyllburgweiler, Meckel, Neuheilenbach, Oberkail, Orsfeld, Seinsfeld, Steinborn,
St.Thomas, Usch, Wilsecker, Zendscheid
Verbandsgemeinde Prüm
Samstag, 16. Mai 2015
Auw/Prüm, Büdesheim, Fleringen, Breitwiesental, Gondelsheim, Gondenbrett, Hermespand, Kleinlangenfeld,
Knaufspesch, Neuendorf, Olzheim, Roth/Prüm, Schwirzheim, Walcherath, Wallersheim, Weinsheim, Willwerath
Montag, 18. Mai 2015
Heckhuscheid
Verbandsgemeinde Speicher
Donnerstag, 21. Mai 2015
Spangdahlem
Verbandsgemeinde Südeifel
Samstag, 16. Mai 2015
Ammeldingen/Our, Biesdorf, Burg, Gentingen, Hommerdingen, Kruchten, Mettendorf, Niehl, Nusbaum, Roth/
Our, Utscheid, Wallendorf
Montag, 18. Mai 2015
Emmelbaum, Ernzen, Ferschweiler, Holsthum, Irrel,
Peffingen, Prümzurlay, Schankweiler
Dienstag, 19. Mai 2015
Affler, Altscheid, Bauler, Berkoth, Bollendorf, Daudistel,
Dauwelshausen, Echternacherbrück, Fischbach/Oberraden, Gemünd, Herbstmühle, Holsthumerberg, Karlshausen, Keppeshausen, Leimbach, Menningen, Minden,
Neuerburg, Niederraden, Rodershausen, Scheitenkorb,
Scheuern, Sevenig/Nbg., Übereisenbach, Uppershausen, Waldhof-Falkenstein, Weidingen, Weilerbach, Zweifelscheid
Donnerstag, 21. Mai 2015
Berscheid, Geichlingen, Hütten (geänderter Abfuhrtermin!), Hüttingen/Lahr, Körperich, Koxhausen, Lahr, Muxerath, Nasingen, Niedergeckler, Obergeckler, Sinspelt
Freitag, 22. Mai 2015
Alsdorf, Eisenach, Gilzem, Kaschenbach, Niederweis
sperrmüll
Verbandsgemeinde Bitburger Land
Montag, 18. Mai 2015
Ehlenz, Heilenbach, Ließem, Schleid, Seffern
Mittwoch, 20. Mai 2015
Idenheim, Idesheim, Meilbrück
Freitag, 22. Mai 2015
Birtlingen, Eßlingen, Messerich, Niederstedem, Oberstedem, Wolsfeld, Wolsfelder Berg
Verbandsgemeinde Speicher
Dienstag, 19. Mai 2015
Hosten, Orenhofen
Mittwoch, 20. Mai 2015
Auw an der Kyll, Preist
Abfallentsorgung
bei Straßenbauarbeiten
und Straßensperrungen
Aus aktuellem Anlass möchte der Regiebetrieb Abfallwirtschaft die Bürgerinnen und Bürger darauf aufmerksam
machen, dass gemäß der Abfallsatzung des Eifelkreises
Bitburg-Prüm im Falle von Straßenbauarbeiten oder sonstigen Straßensperrungen jeder Haushalt eigenverantwortlich sicherstellen muss, dass die Abfallbehältnisse an der
nächsten befahrbaren Straße bereitgestellt werden.
Änderung auf
SEPA Lastschriftmandat
Neu erteilte Ermächtigung zum Einzug von Müllgebühren gilt erst für künftige Bescheide!
Wie auf dem SEPA Lastschriftmandat vermerkt, gilt
eine neu erteilte Bankeinzugsermächtigung erst für
Gebührenfestsetzungen künftiger Bescheide. Die
im vorausgehenden Bescheid festgesetzten Müllgebühren werden daher nicht eingezogen, sondern
sind zu überweisen.
Seite 6
Ausgabe 20/2015
KreisNachrichten Bitburg-Prüm
KreisNachrichten Bitburg-Prüm
Seite 7
Ausgabe 20/2015
Vorlesewettbewerb
der Region Trier
Schülerin der Astrid-Lindgren-Schule
siegt beim Regionalentscheid
Glückliche Siegerin: Michelle von Beauvais liest am besten.
Die neun besten Leserinnen und Leser aller Förderschulen in der Region Trier haben sich zum Vorlesewettbewerb
in der ehemaligen Synagoge in Schweich getroffen. Nach
zwei Lesedurchgängen musste die Jury entscheiden, wer
sowohl den geübten wie auch den unbekannten Text am
schönsten vorgetragen hat. Michelle von Beauvais, Schülerin der Klasse 6 der Astrid-Lindgren-Schule in Prüm,
konnte aufgrund ihrer hervorragenden Lesetechnik die Jury
überzeugen und gewann den Wettbewerb.
„Das war ganz schön schwer für die Jury, die anderen waren auch sehr gut“, so die bescheidene, aber mächtig stolze
Siegerin. Bei der spannenden Siegerehrung konnte sie gar
nicht mehr ruhig sitzen. „Meine Klassenlehrerin und meine
Pflegeeltern waren dabei und genauso stolz wie ich selber.“
Wegen ihrer besonderen Verdienste um die Ehre der AstridLindgren-Schule wurde sie zur „Schülerin des Monats“ gekürt.
schaften zu besitzen, man muss diese auch im Einsatz
sicher bedienen können.
Neben den Einweisungen, Übungen und Schulungen auf
örtlicher Ebene wird durch den Eifelkreis im Rahmen der
Kreisausbildung die Sprechfunkausbildung durchgeführt,
um eine solide Aus- und Fortbildung zu gewährleisten.
Ziel der Ausbildung auf Kreisebene ist die Befähigung
zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten
sowie die Gerätebedienung.
Für den Fachbereich „Sprechfunk“ in der Kreisausbildung
ist Ronny Neumann zuständig. Unterstützt wird er von den
Kreisausbildern Toni Maier, Roland Houscht, Johannes Berens, Michael Hack und Thorsten Heck. Die Kreisausbilder
müssen, um ihre Tätigkeit erfolgreich ausführen zu können,
über die entsprechenden Qualifikationen verfügen, die sie
u. a. an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule
in Koblenz erwerben. In diesem Jahr fanden bereits zwei
Sprechfunker Lehrgänge, in Prüm und Wolsfeld mit jeweils
19 Unterrichtsstunden statt; der erste im Februar in Prüm
mit 20 Teilnehmern und der zweite im April in Wolsfeld mit
27 Teilnehmern, darunter zwei Frauen. Im Herbst finden zwei
weitere Lehrgänge in Bitburg und Kyllburg statt.
Die ausgebildeten Sprechfunker werden in jedem Einsatz
bei den Feuerwehren zur Sicherstellung der Kommunikation zwischen den Einsatzkräften benötigt. In der Feuerwehreinsatzzentrale und im Einsatzleitwagen haben sie,
genau wie bei einer Tätigkeit in der Informations- und
Kommunikationsgruppe (IuK) der Technischen Einsatzleitung des Eifelkreises, eine Schlüsselposition inne.
„Matinée im Schloss“
am 17. Mai 2015
„KeyChord“ und das Benno-Raabe-Trio swingen
zur Eröffnung im Schloss Weilerbach
Kreisausbildung „Funk“
im Eifelkreis Bitburg-Prüm
„KeyChord“ eröffnen die Matinéereihe in Schloss Weilerbach. Dieses a-capella-Quartett sucht Kontraste mit
sensiblen Balladen, einschmeichelnden einfachen Beats
und mitreißenden Up-tempo-Songs.
Sprechfunkerlehrgang in Prüm, mit dem für den Fachbereich „Sprechfunk“ in der Kreisausbildung Verantwortlichen Ronny Neumann (2.re.), den Kreisausbildern Roland Houscht (3.re.) und Thorsten Heck (re.).
Die Feuerwehren im Eifelkreis verfügen über eine Vielzahl
von Funkgeräten. Doch es genügt nicht, nur die Gerät-
Mit einem Highlight wird in diesem Sommer die Veranstaltungsreihe „Matinée im Schloss“ im Festsaal des
Schlosses Weilerbach eröffnet. Es spielen das Vokalquartett „KeyChord“ aus Holland im Wechsel mit dem BennoRaabe-Trio. Swingmusik und Swing-Verwandtes stehen
auf dem Programm. Nach dem großen Erfolg, den die
beiden Ensembles im letzten Jahr an dieser Stelle hatten,
dürfen sich die Freunde guter, witziger Musik wieder auf
ein spannendes Programm freuen. Die Männer von „KeyChord“ überzeugen mit ihrer originellen Bühnenshow und
Seite 8
Ausgabe 20/2015
das Trio mit seiner mitreißenden Swingmusik. Zum Abschluss spielen alle Musiker zusammen und setzen damit
den musikalischen Höhepunkt des Vormittags.
Die Reihe „Matinée im Schloss“ wird einmal im Monat
von Mai bis Oktober stattfinden. Jede Veranstaltung hat
ein eigenes Programm, das aus zwei sehr verschiedenen
Darbietungen besteht.
Die Eröffnungs-Matinée ist am Sonntag, 17. Mai 2015
von 11.00 - 12.30 Uhr. Im Anschluss wird im Restaurant
„Remise“ ein reichhaltiges Buffet mit Aperitif angeboten.
Karten können im Vorverkauf unter Tel.: 06561/15-4270
oder per Mail an schloss-weilerbach@bitburg-pruem reserviert werden. Der Eintritt und Buffet kosten 25 Euro.
Wer nur zum Konzert möchte, zahlt 10 Euro. Weitere Infos
auch unter www.jazzei.de.
Amtliche BekAnntmAchungen
Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung des Eifelkreises
Bitburg-Prüm für das Haushaltsjahr 2015
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 12.12.2014 auf Grund
der §§ 17 und 57 der Landkreisordnung (LKO) vom 14.12.1973
(GVBL. S. 451) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188), zuletzt geändert durch § 142 Abs. 4 des Gesetzes vom 20.10.2010
(GVBl. S. 319) in Verbindung mit § 95 Gemeindeordnung (GemO)
in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch § 142 Abs. 3 des Gesetzes vom 20.10.2010 (GVBl. S.
319), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier
vom 09.02.2015 hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
§1
Ergebnis und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
134.365.710 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 140.842.752 EUR
Das Jahresergebnis auf
- 6.477.042 EUR
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf
126.624.110 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf
126.793.055 EUR
der Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf
- 168.945 EUR
die außerordentlichen Einzahlungen auf
0 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0 EUR
der Saldo der außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf
0 EUR
die Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
10.498.900 EUR
die Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
20.312.050 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf
- 9.813.150 EUR
die Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf
13.689.095 EUR
die Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeiten auf
3.707.000 EUR
der Saldo der Ein- und
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 9.982.095 EUR
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 150.812.105 EUR
KreisNachrichten Bitburg-Prüm
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 150.812.105 EUR
die Veränderung des
Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf
0 EUR
§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf
0 EUR
verzinste Kredite auf
9.805.150 EUR
zusammen auf
9.805.150 EUR
§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von
Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen
können, wird festgesetzt auf 10.899.300 EUR.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den
künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite
aufgenommen werden müssen,
beläuft sich auf
6.850.800 EUR.
§4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird
festgesetzt auf 35.000.000 EUR.
§5
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen
für Sondervermögen
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf
1. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnamen
des Eigenbetriebes Wasserversorgung
des Eifelkreises Bitburg-Prüm
1.975.500 EUR
des Regiebetriebes Abfallwirtschaft
0 EUR
2. Kredite zur Liquiditätssicherung
des Eigenbetriebes Wasserversorgung
des Eifelkreises Bitburg-Prüm
1.500.000 EUR
des Regiebetriebes Abfallwirtschaft
0 EUR
3.Verpflichtungsermächtigungen
des Eigenbetriebes Wasserversorgung
des Eifelkreises Bitburg-Prüm
0 EUR
des Regiebetriebes Abfallwirtschaft
0 EUR
§6
Kreisumlage
Gemäß § 25 Abs. 2 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom
30. November 1999 (GVBl. S. 415), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes vom 13. März 2012 (GVBl. S. 109), erhebt der
Landkreis von allen kreisangehörigen Gemeinden eine Kreisumlage. Der Eingangsumlagesatz der Kreisumlage wird gemäß
§ 25 Abs. 2 Satz 3 LFAG auf 42,0 v.H. festgesetzt. Darüber hinaus erfolgt für Gemeinden, welche eine über dem Landesdurchschnitt der kreisangehörigen Gemeinden liegende Steuerkraftmesszahl aufweisen, eine progressive Festsetzung. Dabei wird
der Eingangsumlagesatz für je begonnene 10 v. H. der über dem
Landesdurchschnitt der kreisangehörigen Gemeinden liegenden
Steuerkraftmesszahl um 7,5 v. H. bis zur höchsten Stufe von 145
v. H. des Eingangsumlagesatzes erhöht.
KreisNachrichten Bitburg-Prüm
Seite 9
Ausgabe 20/2015
Das vorläufig ermittelte Umlagesoll beträgt für das Haushaltsjahr 2015 39.559.918 EUR. Die Kreisumlage ist mit je einem
Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und
15.11.2015 fällig.
§7
Eigenkapital1
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2013 betrug 76.987.977 EUR.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2014 beträgt 70.010.792 EUR.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2015 beträgt 63.533.750 EUR.
Die geprüfte Bilanz zum 31.12.2009 weist ein Eigenkapital von
91.981.992,65 EUR aus. Da die endgültigen Jahresabschlüsse
2010 bis 2014 noch ausstehen, wurde der Stand des Eigenkapitals aufgrund der Planzahlen berechnet.
§8
Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 100 Abs. 1 Satz
2 GemO in Verbindung mit § 57 LKO liegen vor, wenn sie im
Einzelfall
- im Ergebnis- und Finanzhaushalt den jeweiligen Haushaltsansatz um 30 v. H. übersteigen,
- bei Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 20 v. H. des
jeweiligen Haushaltsansatzes übersteigen.
Eine Überschreitung bis zu 8.000 EUR ist immer unerheblich.
Eine Überschreitung um 200.000 EUR ist immer erheblich.
Bisher im Ergebnishaushalt nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bzw. im Finanzhaushalt nicht veranschlagte oder zusätzliche Auszahlungen im Sinne des § 98 Abs. 2
Nr. 3 GemO sind erheblich, wenn sie 0,5 v. H. der Gesamtaufwendungen bzw. der ordentlichen Gesamtauszahlungen übersteigen.
§9
Wertgrenzen für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1,00 EUR sind im
jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
§ 10
Altersteilzeit
1. Die Bewilligung von Altersteilzeit an Beamtinnen und
Beamte wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
zugelassen. Am 30.06.2014 befand sich 1 Beamter in
Altersteilzeit.
2. Die Bewilligung von Altersteilzeit an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist bis zur tariflich vorgesehenen
Quote von 2,5% der Beschäftigten zugelassen. Für 2015
entspricht die Quote einer Anzahl von 7 Personen. Davon
waren am 30.06.2014, 2 Stellen belegt.
§ 11
Gebührensätze der Musikschule
des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Die Gebührentarife nach § 19 der 6. Änderungssatzung der
Musikschule des Eifelkreises Bitburg-Prüm werden wie folgt
festgesetzt:
I. Grundstufe (4 - 8 Jahre) in Gruppen ab
5 Schülerinnen/Schülern
Schuljahres-monatliche
gebühr Rate
Musikalische Früherziehung (MFE) 257,40 EUR 21,50 EUR
Musikalische Grundausbildung (MAG)257,40 EUR21,50 EUR
II. Unter-, Mittel und Oberstufe
Instrumental- und Vokalunterricht
Schuljahres-monatliche
gebühr Rate
Volle Stunde (50 Minuten)
Einzelunterricht
939,80 EUR 78,30 EUR
2er Gruppe
524,00 EUR 43,70 EUR
3er und 4er Gruppe
415,80 EUR 34,70 EUR
Gruppe ab 5 Teilnehmerinnen
und Teilnehmer
303,60 EUR 25,30 EUR
Halbe Stunde (25 Minuten)
Einzelunterricht
524,00 EUR 43,70 EUR
Unterricht für Erwachsene
(ab 21 Jahre)
Einzelunterricht (25 Minuten)
628,30 EUR 52,40 EUR
Einzelunterricht (50 Minuten)
1.127,30 EUR 93,90 EUR
Klassenmusizieren
Gruppe ab 10 Teilnehmerinnen
und Teilnehmer
149,20 EUR 12,40 EUR
Zusatz- und Ergänzungsunterricht
ab 10 Teilnehmerinnen
und Teilnehmer
Jugendorchester, Bläserensemble,
Kammerorchester, Big Band
jeweils für Schülerinnen und
Schüler der Kreismusikschule
114,80 EUR 9,60 EUR
für andere Schülerinnen und Schüler148,80 EUR 12,40 EUR
Sonstiger Zusatz- bzw.
Ergänzungsunterricht
z.B. für Streicherensemble,
Rock- und Pop-Band-AG,
Chorische Stimmbildung
148,80 EUR 12,40 EUR
Studienvorbereitender Einzelunterricht939,80 EUR78,30 EUR
Allgemeine Musiklehrer ab
10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer148,80 EUR 12,40 EUR
§ 12
Gebühren- und Beitragssätze an den Verpflegungskosten
an den kreiseigenen Ganztagsschulen
Höhe des Elternanteiles - Beitragsmaßstab
In dem Zeitraum 01.01.2015 bis 31.07.2015 beträgt der Elternanteil an den Verpflegungskosten für die in Trägerschaft
des Eifelkreises Bitburg-Prüm stehenden Ganztagsschulen
3,00 EUR je Essen. Weitere Personen der Schulgemeinschaft
können an der Mittagsverpflegung bei Kapazitätsreserven teilnehmen. Für Personen, die nicht Schüler sind, beträgt in dem
oben genannten Zeitraum der Eigenanteil 4,00 EUR je Essen.
Ab dem 01.08.2015 beträgt der Elternanteil an den Verpflegungskosten für die in der Trägerschaft des Eifelkreises Bitburg-Prüm stehenden Ganztagsschulen 3,25 EUR je Essen.
Für Personen, die nicht Schüler sind, wird ab diesem Zeitpunkt
der Eigenanteil auf 4,25 EUR je Essen festgesetzt.
Ermäßigungen
(1) Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern bzw. Personensorgeberechtigte Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II)
Seite 10
bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Wohngeld,
Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz beziehen
und einen Antrag auf Leistungen im Rahmen des Bildungsund Teilhabepaketes gestellt haben oder Asylbewerber sind,
wird der Elternanteil auf Antrag auf 1,00 EUR pro Essen festgesetzt.
(2) Schüler aus Mehrkindfamilien
Für Kinder aus Mehrkindfamilien, die nicht unter die Berechtigten nach § 3 Abs. 1 fallen, wird, sofern mehrere Kinder aus
einer Familie eine Ganztagsschule in der Trägerschaft des Eifelkreises Bitburg-Prüm besuchen, auf Antrag der Elternanteil
wie folgt festgesetzt:
In dem Zeitraum 01.01.2015 bis 31.07.2015:
a) für das erste Kind: 3,00 EUR je Essen,
b) für das zweite Kind:
2,50 EUR je Essen,
c) für das dritte
und jedes weitere Kind: 2,00 EUR je Essen.
Ab den 01.08.2015:
d) für das erste Kind: 3,25 EUR je Essen,
e) für das zweite Kind: 2,75 EUR je Essen,
f) für das dritte
und jedes weitere Kind: 2,25 EUR je Essen.
Abschlagszahlungen
Es werden Abschlagszahlungen auf den Eigenanteil an der
Mittagsverpflegung in Form pauschaler Monatsbeträge erhoben. Der Pauschalbetrag beträgt bei vier Verpflegungswochentagen 42,00 EUR monatlich und wird erhoben für 10 Monate im jeweiligen Schuljahr und zwar vom 01.09. bis 30.06.
Der Pauschalbetrag ermäßigt sich im Falle des
a) § 3 Abs. 1 (Sozialfonds/BUT) auf: 14,00 EUR monatlich,
b) § 3 Abs. 2 für das zweite Kind auf: 35,00 EUR
monatlich,
für das dritte und
jedes weitere Kind auf: 28,00 EUR monatlich.
Der Pauschalbetrag beträgt bei fünf Verpflegungswochentagen 57,00 EUR monatlich und wird erhoben für 10 Monate im
jeweiligen Schuljahr und zwar vom 01.09. bis 30.06. Der Pauschalbetrag ermäßigt sich im Falle des
a) § 3 Abs. 1 (Sozialfonds/BUT) auf : 19,00 EUR
monatlich,
b) § 3 Abs. 2: für das zweite Kind auf 48,00 EUR
monatlich,
für das dritte und
jedes weitere Kind auf 38,00 EUR monatlich.
(4) Für gelegentlich an der Mittagsverpflegung teilnehmende
Personen, beträgt die Abschlagspauschale 20,00 EUR pro
Monat.
54634 Bitburg, den 30.04.2015
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm
Dr. Joachim Streit, Landrat
Hinweis:
Der Haushaltsplan des Eifelkreises Bitburg-Prüm für das Haushaltsjahr 2015 liegt in der Zeit vom 18.05.2015 bis 01.06.2015
an allen Werktagen - außer samstags - im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm in Bitburg, Trierer Str. 1, Zimmer 435, zu den üblichen Dienstzeiten,
und zwar montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis
12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00
Uhr bis 12.00 Uhr öffentlich aus.
Ausgabe 20/2015
KreisNachrichten Bitburg-Prüm
Nach § 17 Abs. 6 der Landkreisordnung (LKO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund
dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der
öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,
die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der Frist von einem Jahr nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung
nach Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der
Jahresfrist nach Satz 1 jedermann diese Verletzung geltend
machen.
EndE dEr BEkanntmachungEn
Kreis-Nachrichten - Impressum
Herausgeber:
Kreisverwaltung des Eifelkreises
Bitburg-Prüm
Redaktion und amtliche Bekanntmachungen:
Heike Linden, FB 01-01,
Pressestelle (verantwortlich)
Tel. 06561/15-2240
Fax 06561/15-1011
E-Mail: [email protected]
Verlag, Druck und Vertrieb sowie Verteilung:
Verlag+Druck Linus Wittich KG
Europaallee 2, 54343 Föhren
Tel. 06502/9147-0
Fax 06502/9147-250
Erscheinungsweise:wöchentlich
Öffnungszeiten der Kreisverwaltung
des Eifelkreises in Bitburg (Tel.: 06561/15-0) und
Außenstelle in Prüm (Tel.: 06551/9575-0)
montags bis mittwochs:
8 - 12 Uhr
14 - 16 Uhr
donnerstags: 8 - 12 Uhr
14 - 18 Uhr
freitags:
8 - 12 Uhr
Ausländerbehörde und Führerscheinstelle
montags bis mittwochs
8 - 12 Uhr
donnerstags
8 - 12 Uhr 14 - 18 Uhr
freitags
8 - 12 Uhr
Zulassungsstellen in Bitburg und Prüm:
montags / mittwochs:
8 - 12 Uhr
dienstags: 8 - 12 Uhr
14 - 16 Uhr
donnerstags:
8 - 12 Uhr
14 - 18 Uhr
freitags:
8 - 12 Uhr