FÖRDERPROGRAMM: ZWANGSARBEIT UND VERGESSENE OPFER – ERINNERN AN NATIONALSOZIALISTISCHES UNRECHT AUSSCHREIBUNG ZUR ERINNERUNG AN NS-ZWANGSARBEIT – PROJEKTFÖRDERUNG BEWERBUNGSFRIST 15.10.2015 Die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Zwangsarbeit erfolgte im Vergleich zu anderen nationalsozialistischen Verbrechen erst spät und weist weiterhin Lücken auf. Das System der Zwangsarbeit war gleichwohl integraler Bestandteil der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Sie war ökonomische Voraussetzung für die Fortführung des Krieges, sie war Instrument des Unterdrückungssystems und mit der „Vernichtung durch Arbeit“ auch Teil des Völkermords an Juden, Sinti und Roma. Der Stand der historischen Aufarbeitung ist bis heute regional und national höchst unterschiedlich. Gleichzeitig bietet die Zwangsarbeit als transnationale Erfahrung die Möglichkeit der Reflektion über Ländergrenzen hinweg und damit einen Topos gemeinsamer Erinnerungskulturen in Europa. ZIEL DER FÖRDERUNG VON PROJEKTEN ZUR GESCHICHTE DER NS-ZWANGSARBEIT Geschichte und Rezeption der NS-Zwangsarbeit länderübergreifend zu bearbeiten und eine kritische Auseinandersetzung damit zu bewirken, durch den Vergleich nationaler Rezeptionen und Erinnerungsmuster NSZwangsarbeit als transnationales Phänomen zu begreifen, Geschichte und Rezeption der NS-Zwangsarbeit als nationales bzw. europäisches Thema im öffentlichen Bewusstsein präsent zu machen und zu verankern. 1. Was kann gefördert werden? In diesem Förderprogramm werden internationale Projekte unter Beteiligung deutscher Partner gefördert, die sich z. B. in Ausstellungen, Dokumentationen, Dokumentarfilmen, Graphic Novels, mittels sozialer Medien oder sonstigen Formaten mit der NS-Zwangsarbeit auseinandersetzen und in eine regionale, nationale oder internationale Öffentlichkeit tragen. Unterstützt werden Sach- und Personalkosten. Stiftung EVZ: Ausschreibung Zwangsarbeit 2015/16 Seite 1 2. Wer kann gefördert werden? Projektbewerbungen können Bildungseinrichtungen, Museen, Gedenkstätten, Archive, zivilgesellschaftliche Initiativen, gemeinnützige Organisationen, Geschichtswerkstätten u. a. einreichen. Antragsberechtigt sind Organisationen aus allen Ländern, deren Bevölkerung von nationalsozialistischer Zwangsarbeit betroffen war. 3. Was wird nicht gefördert? Rein akademische Forschungsvorhaben. Politische Vorhaben. 4. Kriterien und Standards Die Projekte verfolgen durch die Einbeziehung verschiedener Rezeptionsweisen (gesellschaftlicher Gruppen, Nationen u. a.) einen multiperspektivischen Ansatz. Der öffentliche Diskurs über die Projektergebnisse findet sowohl in Deutschland als auch im Partnerland statt. Für die Förderung von Dokumentarfilmen wird die Bereitschaft eines Senders zur Ausstrahlung vorausgesetzt. 5. Höhe der Förderung und Laufzeit Für die Förderung von Projekten, die 2016 beginnen, stehen insgesamt ca. 300.000 Euro zur Verfügung. Damit sollen voraussichtlich etwa 6 Projekte gefördert werden. Ein angemessener Eigenbeitrag des Projektträgers wird erwartet. Die Einwerbung von Drittmitteln ist erwünscht. Die Laufzeit jedes geförderten Projekts kann höchstens drei Jahre betragen. 6. Antragstellung, Fristen und Entscheidung über die Förderanträge Anträge können bis zum 15. Oktober 2015 eingereicht werden. Die Projekte können nicht vor dem 1. April 2016 beginnen. Die Stiftung EVZ bietet an, interessierte Antragsteller zu beraten, z. B. aufgrund von kurzen Ideenskizzen, die auch per E-Mail eingereicht werden können, oder telefonisch. Wir freuen uns auf Ihre Projektideen. Danach ist ein förmlicher Antrag einzureichen. Die Entscheidung über die Förderung vollständiger Anträge wird von der Stiftung EVZ unter Berücksichtigung der Empfehlung einer Fachjury getroffen. Für die Antragstellung ist ein Vordruck zu verwenden. Er kann im Internet der Stiftung EVZ heruntergeladen und ausgefüllt werden. ‒ Bitte beachten Sie, dass der Vordruck auch weitere Hinweise zur Vollständigkeit von Anträgen enthält. 7. Information, Beratung und Kontakt Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ Martin Bock, Programmleitung Lindenstraße 20–25 10969 Berlin Tel.: + 49 (30) 25 92 97-48 Fax: +49 (30) 25 92 97-11 [email protected] 8. Weitere Hinweise Bitte beachten Sie unsere weiteren Förderprogramme und aktuellen Ausschreibungen unter http://www.stiftung-evz.de/projekte/aktuelle-ausschreibungen.html Für regelmäßige Informationen über aktuelle Ausschreibungen und weitere Informationen über die Stiftung EVZ können Sie den Newsletter abonnieren unter: http://www.stiftung-evz.de/service/newsletter.html
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