detaillierte Ausschreibung - Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und

FÖRDERPROGRAMM:
ZWANGSARBEIT UND VERGESSENE OPFER –
ERINNERN AN NATIONALSOZIALISTISCHES UNRECHT
AUSSCHREIBUNG ZUR ERINNERUNG AN NS-ZWANGSARBEIT –
PROJEKTFÖRDERUNG
BEWERBUNGSFRIST 15.10.2015
Die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen
Zwangsarbeit erfolgte im Vergleich zu anderen nationalsozialistischen Verbrechen
erst spät und weist weiterhin Lücken auf. Das System der Zwangsarbeit war
gleichwohl integraler Bestandteil der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Sie
war ökonomische Voraussetzung für die Fortführung des Krieges, sie war
Instrument des Unterdrückungssystems und mit der „Vernichtung durch Arbeit“
auch Teil des Völkermords an Juden, Sinti und Roma.
Der Stand der historischen Aufarbeitung ist bis heute regional und national höchst
unterschiedlich. Gleichzeitig bietet die Zwangsarbeit als transnationale Erfahrung
die Möglichkeit der Reflektion über Ländergrenzen hinweg und damit einen Topos
gemeinsamer Erinnerungskulturen in Europa.
ZIEL DER FÖRDERUNG VON PROJEKTEN ZUR GESCHICHTE DER NS-ZWANGSARBEIT



Geschichte und Rezeption der NS-Zwangsarbeit länderübergreifend zu
bearbeiten und eine kritische Auseinandersetzung damit zu bewirken,
durch den Vergleich nationaler Rezeptionen und Erinnerungsmuster NSZwangsarbeit als transnationales Phänomen zu begreifen,
Geschichte und Rezeption der NS-Zwangsarbeit als nationales bzw.
europäisches Thema im öffentlichen Bewusstsein präsent zu machen und zu
verankern.
1. Was kann gefördert werden?
In diesem Förderprogramm werden internationale Projekte unter Beteiligung
deutscher Partner gefördert, die sich z. B. in Ausstellungen, Dokumentationen,
Dokumentarfilmen, Graphic Novels, mittels sozialer Medien oder sonstigen
Formaten mit der NS-Zwangsarbeit auseinandersetzen und in eine regionale,
nationale oder internationale Öffentlichkeit tragen.
Unterstützt werden Sach- und Personalkosten.
Stiftung EVZ: Ausschreibung Zwangsarbeit 2015/16
Seite 1
2. Wer kann gefördert werden?
Projektbewerbungen können Bildungseinrichtungen, Museen, Gedenkstätten,
Archive, zivilgesellschaftliche Initiativen, gemeinnützige Organisationen,
Geschichtswerkstätten u. a. einreichen.
Antragsberechtigt sind Organisationen aus allen Ländern, deren Bevölkerung von
nationalsozialistischer Zwangsarbeit betroffen war.
3. Was wird nicht gefördert?
 Rein akademische Forschungsvorhaben.
 Politische Vorhaben.
4. Kriterien und Standards
Die Projekte verfolgen durch die Einbeziehung verschiedener Rezeptionsweisen
(gesellschaftlicher Gruppen, Nationen u. a.) einen multiperspektivischen Ansatz. Der
öffentliche Diskurs über die Projektergebnisse findet sowohl in Deutschland als auch
im Partnerland statt.
Für die Förderung von Dokumentarfilmen wird die Bereitschaft eines Senders zur
Ausstrahlung vorausgesetzt.
5. Höhe der Förderung und Laufzeit
Für die Förderung von Projekten, die 2016 beginnen, stehen insgesamt
ca. 300.000 Euro zur Verfügung. Damit sollen voraussichtlich etwa 6 Projekte
gefördert werden. Ein angemessener Eigenbeitrag des Projektträgers wird erwartet.
Die Einwerbung von Drittmitteln ist erwünscht.
Die Laufzeit jedes geförderten Projekts kann höchstens drei Jahre betragen.
6. Antragstellung, Fristen und Entscheidung über die Förderanträge
Anträge können bis zum 15. Oktober 2015 eingereicht werden. Die Projekte können
nicht vor dem 1. April 2016 beginnen.
Die Stiftung EVZ bietet an, interessierte Antragsteller zu beraten, z. B. aufgrund von
kurzen Ideenskizzen, die auch per E-Mail eingereicht werden können, oder
telefonisch. Wir freuen uns auf Ihre Projektideen. Danach ist ein förmlicher Antrag
einzureichen.
Die Entscheidung über die Förderung vollständiger Anträge wird von der Stiftung
EVZ unter Berücksichtigung der Empfehlung einer Fachjury getroffen.
Für die Antragstellung ist ein Vordruck zu verwenden. Er kann im Internet der
Stiftung EVZ heruntergeladen und ausgefüllt werden. ‒ Bitte beachten Sie, dass der
Vordruck auch weitere Hinweise zur Vollständigkeit von Anträgen enthält.
7. Information, Beratung und Kontakt
Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“
Martin Bock, Programmleitung
Lindenstraße 20–25
10969 Berlin
Tel.: + 49 (30) 25 92 97-48
Fax: +49 (30) 25 92 97-11
[email protected]
8. Weitere Hinweise
Bitte beachten Sie unsere weiteren Förderprogramme und aktuellen
Ausschreibungen unter
http://www.stiftung-evz.de/projekte/aktuelle-ausschreibungen.html
Für regelmäßige Informationen über aktuelle Ausschreibungen und weitere
Informationen über die Stiftung EVZ können Sie den Newsletter abonnieren unter:
http://www.stiftung-evz.de/service/newsletter.html