Die ZWST als eingetragener Verein ist den Regeln der

Die ZWST als eingetragener Verein ist den Regeln der Gemeinnützigkeit
verpflichtet.
Die Finanzierung setzt sich zusammen aus:
 Beiträgen der Mitglieder
 Staatlichen Förderungen (Ministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, Ministerien der Länder, Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge, Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
und andere)
 Förderungen sozialer Organisationen, Vereine und Stiftungen
(Deutsche Fernsehlotterie, Kuratorium Deutsche Altershilfe, Aktion
Mensch e.V., Glücksspirale, Stiftung Erinnerung, Verantwortung und
Zukunft EVZ, Deutsche Bundesstiftung Umwelt, Jewish Claims
Conference, Jüdischer Nationalfonds/KKL, Zentralrat der Juden in
Deutschland und andere)
 Spenden und sonstigen Erträgen
Informationen zu den Förderern:
http://www.zwst.org/de/links/foerdermoeglichkeiten/