Winterreifen: Das gilt in den einzelnen Ländern Europas

20.11.2015
Winterreifen: Das gilt in den einzelnen Ländern Europas
Im EU-Ausland gibt es sehr unterschiedliche Regelungen, was die Verwendung von
Winterreifen in der kalten Jahreszeit angeht. Um sicher unterwegs zu sein und hohe
Geldbußen zu vermeiden, sollten sich Autofahrer rechtzeitig informieren. Das Europäische
Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland bietet eine umfassende Übersicht über die
entsprechenden Regelungen in den EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen.
Kehl – Generell kann man die Länder in vier Kategorien aufteilen. So gibt es
a) Länder, in denen die Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum gilt;
b) Länder, in denen die Winterreifenpflicht von den klimatischen Bedingungen abhängt;
c) Länder, in denen die Winterreifenpflicht nur auf bestimmten, speziell gekennzeichneten
Straßen gilt und
d) Länder, in denen es überhaupt keine Winterreifenregelung gibt.
Gerade im Grenzverkehr ist es wichtig, die Unterschiede zu kennen. So müssen beispielweise in
Deutschland die Reifen „den Witterungsbedingungen“ angepasst sein (sprich: Winter- oder M+SReifen mit mindestens 1,6 mm Profil bei Schnee, Eis und Glätte). Verstöße werden mit Bußgeldern
zwischen 60 und 120 € geahndet. 120 € können etwa fällig werden, wenn es mit der falschen
Bereifung zu einem Unfall kommt. Außerdem zahlen in diesem Fall auch viele Versicherungen nicht.
Ganz anders hingegen ist die Situation in Frankreich – hier gilt generell keine Winterreifenpflicht,
außer auf entsprechend gekennzeichneten Straßen im Hoch- oder Mittelgebirge.
Eine praktische Übersicht zu den Winterreifen-Regelungen, Verwendung von Spikereifen
und vorgeschriebene Profiltiefen der Reifen in Europa finden sich auf der folgenden
interaktiven Europa-Karte:
http://www.eu-verbraucher.de/de/verbraucherthemen/automobil-in-der-eu/autofahrenin-der-eu/sicherheit-und-verkehr/winterreifen-wo-sind-sie-pflicht-in-europa/
Hilfreich auf Fahrten in Deutschlands Nachbarländer ist auch die kostenlose App „Mit dem Auto ins
Ausland“ des EVZ Deutschland. Sie informiert neben Winterreifen-Pflichten auch passgenau über
Verkehrsregeln und was bei Unfällen oder Pannen auf fremden Straßen zu tun ist. Näheres erfahren
Sie hier.
Bei Fragen zu Verbraucherrechten in Europa oder bei einem Streit mit einem Händler aus einem
EU-Mitgliedsstaat, Norwegen oder Island hilft das EVZ Deutschland kostenlos weiter.
Ansprechpartner für die Presse:
Peter J. Koop; Tel. + 49 78 51 / 991 48 -30; E-Mail: [email protected]