Sicherheiten-Check Sanierung - Finanz Colloquium Heidelberg

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Finanz Colloquium
Foto: Art3D/fotolia.com
„„ Durchsetzung des Wertansatzes
beim Steuer- UND beim Wirtschafts-/Verbandsprüfer
„„ Checklisten, Tipps und Tricks aus
der Praxis für die Praxis
Michael Veith
Stephan Hagemann
Christoph Nagel
RA, ehem. Leiter Recht der
Stadtsparkasse Remscheidt
Kanzlei Simon & Partner, Düsseldorf
Gruppenleiter Sicherheiten
WGZ BANK AG, Düsseldorf
Abt.-Leiter Collateral Services
Bayerische Landesbank, München
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Jahresabschluss für
Kreditsanierer und
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Quick-Check
Jahresabschluss
für Kreditsanierer
Sicherheiten-Check
Sanierung
Sanierung
des Firmenkunden
27. April 2015
28. April 2015
29. April 2015
30. April 2015
29. April 2015 in Frankfurt/M.
FCH IT/OrgaCert
FCH GeldwäscheCert
FCH SaniInsOCert
FCH BankrechtCert
FCH BankPersonalerCert
FCH ComplianceCert
„„ Richtige Bewertung von Sicherheiten: Realistischer Wert, Fortführungswert, Liquidationswert
FCH ImmobilienCert
„„ Schon bei Übernahme des
­Engagements in die Sanierungsbearbeitung: Rechtliche Risiken
zuverlässig identifizieren und
bewerten
FCH WertpapierCert
„„ „Beliebte“ Fehler und Mängel
bei den Sicherheitenverträgen
schnell erkennen
FCH RevisionsCert
Praxistaugliches Rüstzeug für zielgenaue
­Bonitätsurteile in der Sanierungsbegleitung
FCH VertriebCert
Sicherheiten-Check Sanierung
FCH KreditCert
FCH-Sani-InsO-Tage 2015:
FCH ControllingCert
Heidelberg
Grundschulden, Bürgschaften
Stephan Hagemann
WGZ BANK AG, Düsseldorf
Michael Veith
Kanzlei Simon & Partner, Düsseldorf
Christoph Nagel
Bayerische Landesbank, München
Quick-Check Grundschulden
„„ Wer hält die Rückgewähransprüche? Abtretungsanzeige erfolgt? Wie valutieren vorrangige Grundpfandrechte? Ist die Sicherung von freien Teilen, z.B. durch
Teilabtretung, erforderlich? Voraussetzungen zur Insolvenzfestigkeit der Rückgewähransprüche
„„ Besteht in Bezug auf einen etwaigen Löschungsanspruch aus § 1179a BGB Handlungsbedarf?
„„ Haftet die Grundschuld für weitere Engagements innerhalb oder außerhalb der Bank? Checkpunkte bei Konsortial-/Poolverträgen, Sicherheitentreuhandvereinbarungen oder Unterbeteiligungen mit z.B. zu
beachtenden Informationspflichten
„„ Grundschuldbestellungsurkunde: Sollte, falls noch
nicht geschehen, jetzt schon die Zustellung des Titels
erfolgen?
„„ Risiken aus § 1192 Absatz 1a BGB bei vor dem Stichtag 19.8.2008 bereits abgetretenen Grundschulden?
BGH vom 25.10.2013
„„ Ist die bestrangige Grundschuld in ausreichender
Höhe vollstreckbar gestellt?
„„ Vorrangige, wertmindernde Rechte vorhanden? Sind
eingetragene Rechte noch aktuell (z. B. Wohnrecht/Nießbrauch, (Rück-) Auflassungsvormerkung), wie valutieren
sie?
„„ Bei Erbbaurechten: Rücktritt des Erbbauzinsreallastgläubigers?
„„ Altlastenverdacht? Prüfung der Nutzungshistorie
durch ggf. altlastenverursachende Unternehmen, Einsicht in Altlastenkataster
„„ Überprüfung der Beleihungswerte: (eigene) Schnelltaxe
für die Ermittlung ausreichend (etwa bei nicht zu alten
Wohngebäuden) oder zeit- und kostenintensive Beauftragung eines externen Gutachters? Gesamtnutzungsdauer,
Kapitalisierung und Abschläge richtig angesetzt?
„„ Bei Gewerbeimmobilien: Branchenfremde Nutzung
möglich? Potentielle Interessenten vorhanden?
„„ Bei Privatimmobilien: Gibt es akuten Handlungsbedarf
zur Sicherung der Immobilie (z. B. bei Leerstand: Betrieb
der Heizung sicherstellen, Heizung auf Entfrosten, u. a.)
„„ Checkliste: Quick-Check Grundschulden
Quick-Check Bürgschaften
„„ Besonders bei Bürgschaften häufig anzutreffen: Alte
Vertragswerke mit entsprechend „altbekannten“ Risiken – wie geht man damit um?
„„ Nachträgliche Erweiterung der verbürgten Schuld
erfolgt? Handlungsbedarf?
„„ Vorsicht bei hintereinander geschalteten Bürgschaften: BGH vom 1.4.2014
„„ Besonderheiten bei Bürgschaften von persönlich haftenden Gesellschaftern, Geschäftsführern und
Angehörigen
„„ Ist die Bürgschaft befristet/auflösend bedingt?
Besteht insoweit Handlungsbedarf?
„„ Sind besicherte Forderungen bereits seit längerer Zeit fällig? Vorsicht, Verjährung droht!
„„ Gefahrenquelle: Insolvenzpläne und Vergleiche mit
dem Hauptschuldner
„„ Mehrere Bürgen: Sind einzelne Bürgen oder andere
Sicherheiten bereits aus der Haft entlassen worden?
Risiko § 766 BGB!
„„ Inhalt und Umfang eines Auskunftsanspruchs des
Bürgen über Forderungshöhe, Fälligkeit, Rückstände
der Hauptforderung und aktuelle wirtschaftliche Entwicklung des Hauptschuldners
„„ Anzeichen für die Sittenwidrigkeit der Bürgschaft,
z. B. bei finanziell krasser Überforderung? Wie wird
die Leistungsfähigkeit des Bürgen ermittelt? BGH vom
19.2.2013
„„ Sind Widerrufsrechte bei Abgabe der Bürgschaft zu
beachten?
„„ Ausnahmen von der grundsätzlich nicht bestehenden
Aufklärungspflicht des Kreditinstituts über das Bürgenrisiko
„„ Checkliste Quick-Check Bürgschaften
Quick-Check Zessionen und
Verpfändungen
„„ Zessionen:
„„ Wird der Meldeturnus eingehalten? Was passiert bei
nicht konsequent eingeforderten Zessionslisten?
„„ Ermittlung der Werthaltigkeit der abgetretenen
Forderung anhand der Prüfung von Fälligkeiten und
Überfälligkeiten auf OP-Listen
„„ Erfasste Forderungen bestimmbar und klar definiert? Z. B. bei Globalzession A-K, Zeiträume? Erläuterungen zu schädlichen Formulierungen insbesondere in älteren Verträgen
„„ Kollision von Zessionen und verlängertem/
erweitertem Eigentumsvorbehalt und Berücksichtigung bei der Bewertung der Zession? Wichtige dingliche Abgrenzung im Vertrag vereinbart?
„„ Liegen Abtretungsverbote oder Zustimmungsvorbehalte des Drittschuldners vor? Was tun, wenn nicht?
„„ Wertmäßige Berücksichtigung der möglichen
Umsatzsteuerpflicht für die Bank bei der Verwertung der Globalzession
„„ Verpfändungen:
„„ Sind die Spezifika der Vertragsgestaltung, je nach
Art des Pfandgegenstandes, beachtet?
„„ Besonderheiten bei der Verpfändung von GmbHGeschäftsanteilen: Voraussetzungen, Formerfordernis, Sinn und Zweck, Bewertbarkeit
„„ Marktpreise von verpfändeten Wertpapierdepots:
Papiere veräußerbar und Werte ausreichend zur
Deckung des Saldos? Nachbesicherungsmöglichkeit
vereinbart und durchsetzbar?
„„ Besonderheiten bei der Verpfändung von internetdomains
Zessionen, Verpfändungen, Sicherungsübereignungen, atypische Sicherheiten
„„ Besonderheiten bei der Verpfändung von Lizenzen
und Patenten, insbesondere Prüfung der Insolvenzfestigkeit: OLG München vom 25.7.2013
„„ Besonderheiten bei Sicherungsverträgen/Sicherungsgegenständen mit Auslandsbezug
„„ Checkliste Quick-Check Zessionen und Verpfändungen
Quick-Check Sicherungsübereignungen
„„ Bestimmtheitsgrundsatz! Sind evtl. nicht erfasste
(fremde) Sachen eindeutig bestimmt? Zu beachtende
Besonderheiten bei bestimmten Sicherungsgütern,
z. B. Produkte mit Schutzrechten (Marken/Patente), Software, Verlagsprodukte, Waffen und Munition, Tiere,
Luft-, Wasser- und Schienenfahrzeuge, Windkraft- und
Photovoltaikanlagen
„„ Liegen Rechnungen, Listen, Maschinen-/Fahrgestellnummern etc. zur eindeutigen Bestimmung des Sicherungsgutes vor?
„„ Freigabeerklärung des Grundstückseigentümers
oder Grundpfandrechtsgläubigers wegen Zubehör
vorhanden? Nachträglich einholen? Problemkonstellationen und deren Auflösung
„„ Anwartschaftsrecht: Sind ursprgl. nicht oder nicht vollständig bezahlte Sachen jetzt bezahlt bzw. wie hoch
valutiert die (vorrangige) Forderung noch? OLG Hamm
vom 20.6.2013
„„ Problematik des Wertverlustes bei Saisonware: Sind
Kontakte vorhanden, um ggf. einen schnellen Verkauf
durchführen zu können?
„„ Problematik verderbliche Ware: Kann die Ware schnell,
ggf. mit hohen Abschlägen, verkauft werden? (Entsorgungskosten!)
„„ Problematik gefährliche Ware (z. B. Chemikalien): Ist der
Aufwand für Sicherungs-/Entsorgungsmaßnahmen im Fall
des Falles zu groß? Ggf. rechtzeitige Freigabe erwägen!
„„ Wurde der Herausgabeanspruch gegen einen Drittverwender vom Sicherungsgeber abgetreten?
„„ Entscheidung über die Offenlegung des Herausgabeanspruchs und – sofern offengelegt – vom Nutzer
bestätigt? Liegen Einwendungen des Nutzers vor?
„„ Bewertung des Sicherungsguts: Marktpreise vorhanden? Eigene Sachkenntnis? Schwierigkeiten bei individuell gefertigten oder aus mehreren Elementen gefertigten Sondermaschinen
„„ Versicherungsschutz: Versicherungsschein/-bestätigung
eingeholt und noch gültig?
„„ Raumsicherungsübereignung: Sicherungsraum eindeutig beschrieben und noch aktuell? Z. B. OLG Düsseldorf vom 17.1.2012
„„ Eigentumsvorbehaltsware: Umgang mit kollidierenden Liefer-/Zahlungsbedingungen und/oder AGB
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„„ Abwägung unter Kosten-/Nutzenaspekten, ob Ortsbesichtigung erforderlich ist
„„ Liegt Vermieterpfandrechtsverzichtserklärung vor?
Falls nicht: nachträgliche Maßnahmen zur Heilung möglich?
„„ Schwierigkeiten bei Kommissions- bzw. Konsignationslagern: Prüfung der eindeutigen Trennung der
Warenbestände
„„ Checkliste Quick-Check Sicherungsübereignungen
Quick-Check atypische Sicherheiten
„„ Positiverklärung: Macht sie mit Blick auf die Insolvenzanfechtung überhaupt Sinn? Zu den Unterschieden zwischen weiter und enger Erklärung; besteht Handlungsbedarf, z. B. in Form der Eintragung einer Vormerkung?
„„ Negativerklärung, ggf. i. V. m. Covenants: Sind die
Bedingungen der Erklärungen (noch) eingehalten? Was
tun, wenn das nicht der Fall ist? Besonders in Poolsituationen: Besteht gar ein Maßnahmen-/Kündigungsautomatismus?
„„ Patronatserklärung: Liegt eine harte Formulierung vor
(Ausstattungsverpflichtung/Liquiditätsausstattungsgarantie)? Besteht Handlungsbedarf hinsichtlich der Inanspruchnahme des Patrons? Reicht die Erklärung der
Beseitigung einer etwaigen Zahlungsunfähigkeit?
BGH vom 19.9.2013
12.30 bis 14.00 Uhr Mittagspause mit anschließendem Kaffee,
sowie am Vor- und Nachmittag jeweils eine Kaffeepause, Ende
des Seminars um 17.00 Uhr
Referenten
Michael Veith
RA, ehem. Leiter Recht/Abwicklung der Stadtsparkasse
­Remscheid, Kanzlei Simon & Partner, Düsseldorf
Seit vielen Jahren Referent für das FCH zum Thema Sanierung
von Krisenengagements. Sehr erfahren mit der Bearbeitung
und Betreuung von kriselnden Firmenkunden, insbesondere
bei Anfechtungsproblematiken bei drohender Insolvenz.
Stephan Hagemann
Gruppenleiter Sicherheiten, WGZ BANK AG, Düsseldorf
Herr Hagemann sitzt genau an der Schnittstelle zwischen
Marktfolge Kredit und der Problemkreditbearbeitung und
ist unter anderem zuständig für die Beurteilung der Durchsetzbarkeit und Werthaltigkeit von Kreditsicherheiten bei der
Übergabe von Problemengagements.
Christoph Nagel
Abteilungsleiter Collateral Services, Bayerische ­Landesbank,
München
Nach 12 Jahren in der Rechts- und danach der Sicherheitenabteilung bei der Deutschen Bank ist Herr Nagel seit 2003
bei der Bayerischen Landesbank und somit nunmehr seit
über 20 Jahren auf dem Gebiet rund um die Kreditbesicherung in verschiedenen Funktionen (Rechtsabteilung, spezialisierte Marktfolgeeinheit) tätig. In seiner Abteilung wird
die gesamte Sicherheiten-Prozesskette von der Konzeption/
Hereinnahme bis zur Verwertung verantwortet. Er war ferner
viele Jahre Dozent an der Frankfurt School of Finance.
Quick-Check Jahresabschluss für Kreditsanierer
28. April 2015, Frankfurt/Main (15 04 24)
760,00 € *
Sicherheiten-Check Sanierung
29. April 2015, Frankfurt/Main (15 04 28)
760,00 € *
Sanierung des Firmenkunden
30. April 2015, Frankfurt/Main (15 04 32)
760,00 € *
Fachbuch „FCH Sicherheitenkompendium“ enthalten!
Fachbuch „Sanierung von Firmenkunden“ enthalten!
29. April 2015 von 09.00 bis 17.00 Uhr
Ich kann nicht am Seminar teilnehmen und
bestelle deshalb die Seminarunterlagen zu den
oben angekreuzten Seminaren (150,00 € * je
Seminardokumentation)
Best Western Macrander Hotel Frankfurt/Kaiserlei
Strahlenbergerstraße 12, 63067 Offenbach
Tel. 069 153 400 0, Fax: 069 153 400 400
Ich bestelle versandkostenfrei (innerhalb Deutschlands)
das Fachbuch
Begrenztes Zimmerkontingent im Tagungshotel verfügbar.
Bitte nehmen Sie Ihre Zimmerreservierung unter dem Stichwort
„Finanz Colloquium Heidelberg“ direkt beim Tagungshotel vor.
FCH-Sicherheitenkompendium
2015, ca. 1200 Seiten, 99,00 €**
Sanierung von Firmenkunden
2013, ca. 350 Seiten, 79,- €**
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Im Teilnahmeentgelt enthalten: Seminardokumentation, Erfrischungen, Mittagessen, zweijähriger kostenfreier Bezug unseres Newsletters Banken-Times und ein Exemplar des vorne beschriebenen Fachbuchs (Aushändigung NUR vor Ort). Bei der Teilnahme an mehreren
Seminaren dieser Seminarreihe durch einen oder mehrere Mitarbeiter
aus demselben Unternehmen erhalten Sie für jedes weitere Seminar
€ 50,– Rabatt.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag vor dem
Veranstaltungstermin. Bei Stornierung Ihrer Anmeldung bis zu vier
Wochen vor dem Veranstaltungstermin erheben wir ein Bearbeitungsentgelt von 150,– €*. Bei Stornos nach diesem Zeitpunkt wird
das gesamte Seminarentgelt fällig. Zur Fristwahrung müssen Stornos
schriftlich bei uns eingehen. Kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin ist möglich. Umbuchungen auf ein
anderes Seminar sind bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei, danach fällt ein Bearbeitungsentgelt von 150 Euro*
an. Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche, wenn die
Absage mindestens zwei Wochen vor dem Seminartermin erfolgt.
Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der
Veranstalter vor.
* zzgl. 19 % MwSt. ** inkl. 7 % MwSt.
Fach-/Produktinformationen und Datenschutz
E-Mail:
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Die Finanz Colloquium Heidelberg GmbH und ihre Dienstleister (z. B. Lettershop) verwenden Ihre personenbezogenen Daten für die Durchführung
unserer Leistungen und um Ihnen ausgewählte Fach- und Produktinformationen per Post zukommen zu lassen.
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Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit durch eine Mitteilung
per Post, E-Mail oder Telefon widersprechen.
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+49 6221 99898-0
oder unter www.FC-Heidelberg.de
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oder schriftlich an:
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Plöck 32 a, 69117 Heidelberg
Fax: +49 6221 99898-99
Termin/Ort
Quick-Check BWA für Kreditsanierer und Juristen
27. April 2015, Frankfurt/Main (15 04 21)
760,00 € *
Erst nach häufig vielen Jahren seit Kreditvergabe erfolgt
wieder ein kritischer Blick auf die Sicherheiten: In der Krise.
Was sind die Sicherheiten wirklich wert, um Kosten, Nutzen und wahres Ausfallrisiko in den anstehenden Sanierungsverhandlungen ins richtige Verhältnis setzen zu
können? Zur Beantwortung dieser Frage sind diejenigen
gefordert, die bei der Fallübernahme in der Sanierungsbearbeitung den gezielt-kritischen Blick auf die Sicherheiten
richten können – und zwar möglichst zügig, aber trotzdem ausreichend tiefgehend und ohne Wesentliches zu
übersehen. Das Seminar hilft den Teilnehmern, ihre dazu
notwendigen Kenntnisse aufzufrischen und ihren effizient-analytischen „Kennerblick“ weiter zu schärfen.
Teilnahmebedingungen
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