bei forderungen Prüfungsan die Sanierung: in Übergabe aber ohne d effizient, en! Schnell un h se er üb Risiken zu Finanz Colloquium Foto: Art3D/fotolia.com Durchsetzung des Wertansatzes beim Steuer- UND beim Wirtschafts-/Verbandsprüfer Checklisten, Tipps und Tricks aus der Praxis für die Praxis Michael Veith Stephan Hagemann Christoph Nagel RA, ehem. Leiter Recht der Stadtsparkasse Remscheidt Kanzlei Simon & Partner, Düsseldorf Gruppenleiter Sicherheiten WGZ BANK AG, Düsseldorf Abt.-Leiter Collateral Services Bayerische Landesbank, München Im selben Tagungshotel und in Kombination mit Rabatt buchbar: Quick-Check BWA Jahresabschluss für Kreditsanierer und Juristen Quick-Check Jahresabschluss für Kreditsanierer Sicherheiten-Check Sanierung Sanierung des Firmenkunden 27. April 2015 28. April 2015 29. April 2015 30. April 2015 29. April 2015 in Frankfurt/M. FCH IT/OrgaCert FCH GeldwäscheCert FCH SaniInsOCert FCH BankrechtCert FCH BankPersonalerCert FCH ComplianceCert Richtige Bewertung von Sicherheiten: Realistischer Wert, Fortführungswert, Liquidationswert FCH ImmobilienCert Schon bei Übernahme des Engagements in die Sanierungsbearbeitung: Rechtliche Risiken zuverlässig identifizieren und bewerten FCH WertpapierCert „Beliebte“ Fehler und Mängel bei den Sicherheitenverträgen schnell erkennen FCH RevisionsCert Praxistaugliches Rüstzeug für zielgenaue Bonitätsurteile in der Sanierungsbegleitung FCH VertriebCert Sicherheiten-Check Sanierung FCH KreditCert FCH-Sani-InsO-Tage 2015: FCH ControllingCert Heidelberg Grundschulden, Bürgschaften Stephan Hagemann WGZ BANK AG, Düsseldorf Michael Veith Kanzlei Simon & Partner, Düsseldorf Christoph Nagel Bayerische Landesbank, München Quick-Check Grundschulden Wer hält die Rückgewähransprüche? Abtretungsanzeige erfolgt? Wie valutieren vorrangige Grundpfandrechte? Ist die Sicherung von freien Teilen, z.B. durch Teilabtretung, erforderlich? Voraussetzungen zur Insolvenzfestigkeit der Rückgewähransprüche Besteht in Bezug auf einen etwaigen Löschungsanspruch aus § 1179a BGB Handlungsbedarf? Haftet die Grundschuld für weitere Engagements innerhalb oder außerhalb der Bank? Checkpunkte bei Konsortial-/Poolverträgen, Sicherheitentreuhandvereinbarungen oder Unterbeteiligungen mit z.B. zu beachtenden Informationspflichten Grundschuldbestellungsurkunde: Sollte, falls noch nicht geschehen, jetzt schon die Zustellung des Titels erfolgen? Risiken aus § 1192 Absatz 1a BGB bei vor dem Stichtag 19.8.2008 bereits abgetretenen Grundschulden? BGH vom 25.10.2013 Ist die bestrangige Grundschuld in ausreichender Höhe vollstreckbar gestellt? Vorrangige, wertmindernde Rechte vorhanden? Sind eingetragene Rechte noch aktuell (z. B. Wohnrecht/Nießbrauch, (Rück-) Auflassungsvormerkung), wie valutieren sie? Bei Erbbaurechten: Rücktritt des Erbbauzinsreallastgläubigers? Altlastenverdacht? Prüfung der Nutzungshistorie durch ggf. altlastenverursachende Unternehmen, Einsicht in Altlastenkataster Überprüfung der Beleihungswerte: (eigene) Schnelltaxe für die Ermittlung ausreichend (etwa bei nicht zu alten Wohngebäuden) oder zeit- und kostenintensive Beauftragung eines externen Gutachters? Gesamtnutzungsdauer, Kapitalisierung und Abschläge richtig angesetzt? Bei Gewerbeimmobilien: Branchenfremde Nutzung möglich? Potentielle Interessenten vorhanden? Bei Privatimmobilien: Gibt es akuten Handlungsbedarf zur Sicherung der Immobilie (z. B. bei Leerstand: Betrieb der Heizung sicherstellen, Heizung auf Entfrosten, u. a.) Checkliste: Quick-Check Grundschulden Quick-Check Bürgschaften Besonders bei Bürgschaften häufig anzutreffen: Alte Vertragswerke mit entsprechend „altbekannten“ Risiken – wie geht man damit um? Nachträgliche Erweiterung der verbürgten Schuld erfolgt? Handlungsbedarf? Vorsicht bei hintereinander geschalteten Bürgschaften: BGH vom 1.4.2014 Besonderheiten bei Bürgschaften von persönlich haftenden Gesellschaftern, Geschäftsführern und Angehörigen Ist die Bürgschaft befristet/auflösend bedingt? Besteht insoweit Handlungsbedarf? Sind besicherte Forderungen bereits seit längerer Zeit fällig? Vorsicht, Verjährung droht! Gefahrenquelle: Insolvenzpläne und Vergleiche mit dem Hauptschuldner Mehrere Bürgen: Sind einzelne Bürgen oder andere Sicherheiten bereits aus der Haft entlassen worden? Risiko § 766 BGB! Inhalt und Umfang eines Auskunftsanspruchs des Bürgen über Forderungshöhe, Fälligkeit, Rückstände der Hauptforderung und aktuelle wirtschaftliche Entwicklung des Hauptschuldners Anzeichen für die Sittenwidrigkeit der Bürgschaft, z. B. bei finanziell krasser Überforderung? Wie wird die Leistungsfähigkeit des Bürgen ermittelt? BGH vom 19.2.2013 Sind Widerrufsrechte bei Abgabe der Bürgschaft zu beachten? Ausnahmen von der grundsätzlich nicht bestehenden Aufklärungspflicht des Kreditinstituts über das Bürgenrisiko Checkliste Quick-Check Bürgschaften Quick-Check Zessionen und Verpfändungen Zessionen: Wird der Meldeturnus eingehalten? Was passiert bei nicht konsequent eingeforderten Zessionslisten? Ermittlung der Werthaltigkeit der abgetretenen Forderung anhand der Prüfung von Fälligkeiten und Überfälligkeiten auf OP-Listen Erfasste Forderungen bestimmbar und klar definiert? Z. B. bei Globalzession A-K, Zeiträume? Erläuterungen zu schädlichen Formulierungen insbesondere in älteren Verträgen Kollision von Zessionen und verlängertem/ erweitertem Eigentumsvorbehalt und Berücksichtigung bei der Bewertung der Zession? Wichtige dingliche Abgrenzung im Vertrag vereinbart? Liegen Abtretungsverbote oder Zustimmungsvorbehalte des Drittschuldners vor? Was tun, wenn nicht? Wertmäßige Berücksichtigung der möglichen Umsatzsteuerpflicht für die Bank bei der Verwertung der Globalzession Verpfändungen: Sind die Spezifika der Vertragsgestaltung, je nach Art des Pfandgegenstandes, beachtet? Besonderheiten bei der Verpfändung von GmbHGeschäftsanteilen: Voraussetzungen, Formerfordernis, Sinn und Zweck, Bewertbarkeit Marktpreise von verpfändeten Wertpapierdepots: Papiere veräußerbar und Werte ausreichend zur Deckung des Saldos? Nachbesicherungsmöglichkeit vereinbart und durchsetzbar? Besonderheiten bei der Verpfändung von internetdomains Zessionen, Verpfändungen, Sicherungsübereignungen, atypische Sicherheiten Besonderheiten bei der Verpfändung von Lizenzen und Patenten, insbesondere Prüfung der Insolvenzfestigkeit: OLG München vom 25.7.2013 Besonderheiten bei Sicherungsverträgen/Sicherungsgegenständen mit Auslandsbezug Checkliste Quick-Check Zessionen und Verpfändungen Quick-Check Sicherungsübereignungen Bestimmtheitsgrundsatz! Sind evtl. nicht erfasste (fremde) Sachen eindeutig bestimmt? Zu beachtende Besonderheiten bei bestimmten Sicherungsgütern, z. B. Produkte mit Schutzrechten (Marken/Patente), Software, Verlagsprodukte, Waffen und Munition, Tiere, Luft-, Wasser- und Schienenfahrzeuge, Windkraft- und Photovoltaikanlagen Liegen Rechnungen, Listen, Maschinen-/Fahrgestellnummern etc. zur eindeutigen Bestimmung des Sicherungsgutes vor? Freigabeerklärung des Grundstückseigentümers oder Grundpfandrechtsgläubigers wegen Zubehör vorhanden? Nachträglich einholen? Problemkonstellationen und deren Auflösung Anwartschaftsrecht: Sind ursprgl. nicht oder nicht vollständig bezahlte Sachen jetzt bezahlt bzw. wie hoch valutiert die (vorrangige) Forderung noch? OLG Hamm vom 20.6.2013 Problematik des Wertverlustes bei Saisonware: Sind Kontakte vorhanden, um ggf. einen schnellen Verkauf durchführen zu können? Problematik verderbliche Ware: Kann die Ware schnell, ggf. mit hohen Abschlägen, verkauft werden? (Entsorgungskosten!) Problematik gefährliche Ware (z. B. Chemikalien): Ist der Aufwand für Sicherungs-/Entsorgungsmaßnahmen im Fall des Falles zu groß? Ggf. rechtzeitige Freigabe erwägen! Wurde der Herausgabeanspruch gegen einen Drittverwender vom Sicherungsgeber abgetreten? Entscheidung über die Offenlegung des Herausgabeanspruchs und – sofern offengelegt – vom Nutzer bestätigt? Liegen Einwendungen des Nutzers vor? Bewertung des Sicherungsguts: Marktpreise vorhanden? Eigene Sachkenntnis? Schwierigkeiten bei individuell gefertigten oder aus mehreren Elementen gefertigten Sondermaschinen Versicherungsschutz: Versicherungsschein/-bestätigung eingeholt und noch gültig? Raumsicherungsübereignung: Sicherungsraum eindeutig beschrieben und noch aktuell? Z. B. OLG Düsseldorf vom 17.1.2012 Eigentumsvorbehaltsware: Umgang mit kollidierenden Liefer-/Zahlungsbedingungen und/oder AGB Kierig Knapp Michaelsen Niemeyer Peters Sickel Steinwachs Tauber Thien FCH FCH-Sicherheitenkompendium FCHitenSicherhe dium kompen hme und Hereinna ng von Bearbeitu erheiten: Kreditsich sfragen nte Recht ertung Praxisreleva rheitenbew und Siche en beitet und e: überar e 5. Auflag aranti mit FCH-G ergänzt Kredit / Immobili 5. Auflag e Fischer Freckmann Jerzembek pendium rheitenkom retariat/ chäft, Kreditsek teilung er aus Kreditges n der Rechtsab chung er/Juriste Rechtspre Mitarbeit Stand der die Handden aktuellen wollen und des ten bringen in der Praxis sicherhei ichen Vorgaben können. Sämtliche agsrechtl von Hand erfahrender Bearbeitung s erster hme und t der Hereinna en befasst. Sparkass Bieberstein Cranshaw Dittmann FCH-Siche in den tete und Inhalte: fragen ausgerich rt folgende zu ett aktualisie Verjährung etc.) äge, icher, Poolvertr Personals ft werden rten engeschä ung der komplizie gszweckdie Handhab te der Sicherun erung durch r Reichwei der Kreditsich gewidmet, ellt. Auch breites Kapitel Selbstverecht ist ein Zeit aufgreift.n, (Raumsius jüngster Zessione gen n wie (Global-)Lebensversicherun (von die häufig fändung end werden oder urz. Abschließdes Kreditnehmers en -ErkläErklärung ts, Patronats auf Covenan mit Blick Financial gen etc. mit -Erklärun das Buch ari-Passu Ergänzt wird aren Energien en erläutert. der erneuerb Ausland mit im bei Anlagen erheiten itel für Kreditsich 2015, ca. 1200 Seiten Für jeden Teilnehmer im Preis enthalten! Abwägung unter Kosten-/Nutzenaspekten, ob Ortsbesichtigung erforderlich ist Liegt Vermieterpfandrechtsverzichtserklärung vor? Falls nicht: nachträgliche Maßnahmen zur Heilung möglich? Schwierigkeiten bei Kommissions- bzw. Konsignationslagern: Prüfung der eindeutigen Trennung der Warenbestände Checkliste Quick-Check Sicherungsübereignungen Quick-Check atypische Sicherheiten Positiverklärung: Macht sie mit Blick auf die Insolvenzanfechtung überhaupt Sinn? Zu den Unterschieden zwischen weiter und enger Erklärung; besteht Handlungsbedarf, z. B. in Form der Eintragung einer Vormerkung? Negativerklärung, ggf. i. V. m. Covenants: Sind die Bedingungen der Erklärungen (noch) eingehalten? Was tun, wenn das nicht der Fall ist? Besonders in Poolsituationen: Besteht gar ein Maßnahmen-/Kündigungsautomatismus? Patronatserklärung: Liegt eine harte Formulierung vor (Ausstattungsverpflichtung/Liquiditätsausstattungsgarantie)? Besteht Handlungsbedarf hinsichtlich der Inanspruchnahme des Patrons? Reicht die Erklärung der Beseitigung einer etwaigen Zahlungsunfähigkeit? BGH vom 19.9.2013 12.30 bis 14.00 Uhr Mittagspause mit anschließendem Kaffee, sowie am Vor- und Nachmittag jeweils eine Kaffeepause, Ende des Seminars um 17.00 Uhr Referenten Michael Veith RA, ehem. Leiter Recht/Abwicklung der Stadtsparkasse Remscheid, Kanzlei Simon & Partner, Düsseldorf Seit vielen Jahren Referent für das FCH zum Thema Sanierung von Krisenengagements. Sehr erfahren mit der Bearbeitung und Betreuung von kriselnden Firmenkunden, insbesondere bei Anfechtungsproblematiken bei drohender Insolvenz. Stephan Hagemann Gruppenleiter Sicherheiten, WGZ BANK AG, Düsseldorf Herr Hagemann sitzt genau an der Schnittstelle zwischen Marktfolge Kredit und der Problemkreditbearbeitung und ist unter anderem zuständig für die Beurteilung der Durchsetzbarkeit und Werthaltigkeit von Kreditsicherheiten bei der Übergabe von Problemengagements. Christoph Nagel Abteilungsleiter Collateral Services, Bayerische Landesbank, München Nach 12 Jahren in der Rechts- und danach der Sicherheitenabteilung bei der Deutschen Bank ist Herr Nagel seit 2003 bei der Bayerischen Landesbank und somit nunmehr seit über 20 Jahren auf dem Gebiet rund um die Kreditbesicherung in verschiedenen Funktionen (Rechtsabteilung, spezialisierte Marktfolgeeinheit) tätig. In seiner Abteilung wird die gesamte Sicherheiten-Prozesskette von der Konzeption/ Hereinnahme bis zur Verwertung verantwortet. Er war ferner viele Jahre Dozent an der Frankfurt School of Finance. Quick-Check Jahresabschluss für Kreditsanierer 28. April 2015, Frankfurt/Main (15 04 24) 760,00 € * Sicherheiten-Check Sanierung 29. April 2015, Frankfurt/Main (15 04 28) 760,00 € * Sanierung des Firmenkunden 30. April 2015, Frankfurt/Main (15 04 32) 760,00 € * Fachbuch „FCH Sicherheitenkompendium“ enthalten! Fachbuch „Sanierung von Firmenkunden“ enthalten! 29. April 2015 von 09.00 bis 17.00 Uhr Ich kann nicht am Seminar teilnehmen und bestelle deshalb die Seminarunterlagen zu den oben angekreuzten Seminaren (150,00 € * je Seminardokumentation) Best Western Macrander Hotel Frankfurt/Kaiserlei Strahlenbergerstraße 12, 63067 Offenbach Tel. 069 153 400 0, Fax: 069 153 400 400 Ich bestelle versandkostenfrei (innerhalb Deutschlands) das Fachbuch Begrenztes Zimmerkontingent im Tagungshotel verfügbar. Bitte nehmen Sie Ihre Zimmerreservierung unter dem Stichwort „Finanz Colloquium Heidelberg“ direkt beim Tagungshotel vor. FCH-Sicherheitenkompendium 2015, ca. 1200 Seiten, 99,00 €** Sanierung von Firmenkunden 2013, ca. 350 Seiten, 79,- €** Name: Vorname: Position: Abteilung: Unternehmen: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Fax: Im Teilnahmeentgelt enthalten: Seminardokumentation, Erfrischungen, Mittagessen, zweijähriger kostenfreier Bezug unseres Newsletters Banken-Times und ein Exemplar des vorne beschriebenen Fachbuchs (Aushändigung NUR vor Ort). Bei der Teilnahme an mehreren Seminaren dieser Seminarreihe durch einen oder mehrere Mitarbeiter aus demselben Unternehmen erhalten Sie für jedes weitere Seminar € 50,– Rabatt. Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag vor dem Veranstaltungstermin. Bei Stornierung Ihrer Anmeldung bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin erheben wir ein Bearbeitungsentgelt von 150,– €*. Bei Stornos nach diesem Zeitpunkt wird das gesamte Seminarentgelt fällig. Zur Fristwahrung müssen Stornos schriftlich bei uns eingehen. Kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin ist möglich. Umbuchungen auf ein anderes Seminar sind bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei, danach fällt ein Bearbeitungsentgelt von 150 Euro* an. Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche, wenn die Absage mindestens zwei Wochen vor dem Seminartermin erfolgt. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor. * zzgl. 19 % MwSt. ** inkl. 7 % MwSt. Fach-/Produktinformationen und Datenschutz E-Mail: Name/Vorname: Die Finanz Colloquium Heidelberg GmbH und ihre Dienstleister (z. B. Lettershop) verwenden Ihre personenbezogenen Daten für die Durchführung unserer Leistungen und um Ihnen ausgewählte Fach- und Produktinformationen per Post zukommen zu lassen. Abteilung: Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit durch eine Mitteilung per Post, E-Mail oder Telefon widersprechen. Rechnung an: E-Mail: Bemerkungen: Weitere Informationen erhalten Sie unter: +49 6221 99898-0 oder unter www.FC-Heidelberg.de Senden Sie mir bitte Fach- und Produktinformationen sowie die Banken-Times SPEZIAL für meinen Fachbereich kostenfrei an meine angegebene E-Mail Adresse (Abbestellung jederzeit möglich). Senden Sie uns Ihre Bestellung per Mail an: [email protected] oder schriftlich an: Finanz Colloquium Heidelberg GmbH Plöck 32 a, 69117 Heidelberg Fax: +49 6221 99898-99 Termin/Ort Quick-Check BWA für Kreditsanierer und Juristen 27. April 2015, Frankfurt/Main (15 04 21) 760,00 € * Erst nach häufig vielen Jahren seit Kreditvergabe erfolgt wieder ein kritischer Blick auf die Sicherheiten: In der Krise. Was sind die Sicherheiten wirklich wert, um Kosten, Nutzen und wahres Ausfallrisiko in den anstehenden Sanierungsverhandlungen ins richtige Verhältnis setzen zu können? Zur Beantwortung dieser Frage sind diejenigen gefordert, die bei der Fallübernahme in der Sanierungsbearbeitung den gezielt-kritischen Blick auf die Sicherheiten richten können – und zwar möglichst zügig, aber trotzdem ausreichend tiefgehend und ohne Wesentliches zu übersehen. Das Seminar hilft den Teilnehmern, ihre dazu notwendigen Kenntnisse aufzufrischen und ihren effizient-analytischen „Kennerblick“ weiter zu schärfen. Teilnahmebedingungen Anmelden/Bestellen Ich melde mich an zum Seminar: Zum Thema Sicherheiten-Check Sanierung
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