Prospekt als PDF downloaden - Finanz Colloquium Heidelberg

ich
nd erfolgre
erkennen u verstand,
h
ü
fr
n
se
ri
K
– mit Sach
bekämpfen ühl und Konsequenz!
ef
g
n
ze
it
sp
Finger
Finanz Colloquium
„„ Sonderrisiko § 133 InsO speziell für Sanierer: Vorschläge zur
Eindämmung der Risiken
„„ Das Sanierungskonzept: Rechtssichere Plausibilisierung und
Interpretation der Inhalte, Umsetzungsmanagement
Dieter Holtkötter
Dr. Hans Richter
Michael Veith
Leiter Restrukturierung
WGZ Bank, Münster
Oberstaatsanwalt
StA Stuttgart
ehem. Leiter Recht/Abwicklung
Stadtsparkasse Remscheidt
Kanzlei Simon & Partner, Düsseldorf
Im selben Tagungshotel und in Kombination mit Rabatt buchbar:
Quick-Check BWA
Jahresabschluss für
Kreditsanierer und
Juristen
Quick-Check
Jahresabschluss
für Kreditsanierer
Sicherheiten-Check
Sanierung
Sanierung
des Firmenkunden
27. April 2015
28. April 2015
29. April 2015
30. April 2015
30. April 2015 in Frankfurt/M.
FCH KreditCert
FCH RevisionsCert
„„ Drohende strafrechtliche Relevanz für Mitarbeiter von
Kreditinstituten im Sanierungsfall:
Untreue gegenüber dem eigenen
Institut und Gefahr der
Teilnahme an Straftaten
des Kunden
Foto: psdesign1/fotolia.com
FCH IT/OrgaCert
FCH GeldwäscheCert
FCH SaniInsOCert
FCH ImmobilienCert
„„ Rechtssichere Sicherheitenbestellung bei Sanierungs- und
Überbrückungskrediten
FCH BankPersonalerCert
„„ Krisen früh erkennen und mit den richtigen (Sofort-) Maßnahmen bekämpfen
FCH BankrechtCert
„„ Chancen und Risiken für Gläubiger in der Sanierung nach ESUG: Kluge Vorbereitung und Mitwirkung bei Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren und
Gläubigerausschuss
FCH ComplianceCert
Chancen nutzen • Risiken vermeiden
• Erweiterte Handlungsmöglichkeiten nach ESUG
FCH WertpapierCert
Sanierung des Firmenkunden
FCH VertriebCert
FCH-Sani-InsO-Tage 2015:
FCH ControllingCert
Heidelberg
ESUG für Sanierer, Krisensignale, Sofortmaßnahmen
9.00 –15.00 Uhr
Dieter Holtkötter, WGZ Bank, Münster, und
Michael Veith, Kanzlei Simon & Partner, Düsseldorf
Mehr Möglichkeiten für den Sanierer
durch das ESUG
„„ Was bringt das Schutzschirmverfahren nach 270b
InsO dem Sanierer?
„„ Wie sollte der Sanierer reagieren, wenn er vom Schutzschirmverfahren erfährt: Stillhalten? Kündigen? Vollstrecken?
„„ Was ist insbesondere mit Blick auf die Werthaltigkeit
oder gar Anfechtbarkeit bestehender Sicherheiten zu
beachten?
„„ Vom Schuldner „mitgebrachte“ Sachwalter oder
Bescheiniger: Wie geht der Sanierer damit um?
„„ Inhalt der Bescheinigung (§ 270b Absatz 1 Satz 3 InsO)
und der neue IDW S 9-Standard
„„ Wer ist während des Schutzschirmverfahrens Ansprechpartner des Sanierers: Schuldner oder Sachwalter oder
beide? Welche Kompetenzen haben sie?
„„ „Da wird doch der Bock zum Gärtner gemacht“:
Was ist, wenn die Bank die handelnden Personen nicht
akzeptiert? Was kann sie gegen die Einräumung von
Befugnissen, z. B. zur Eingehung von Masseverbindlichkeiten, tun? BGH vom 7.2.2013
„„ Was kann/darf/sollte/muss die Bank zur Überwachung
der Handlungen des Schuldners/Sachwalters tun?
„„ Sinnvolle Vorbereitungs-/Initialmaßnahmen im Zusammenhang mit einem Gläubigerausschussmandat:
„„ Wie kann der Sanierer seine Einflussmöglichkeiten
und Rechte optimal nutzen – aber ohne sich des
Vorwurfs eines Interessenkonflikts auszusetzen?
„„ Auswahl fachlich geeigneter Mitarbeiter
„„ Haftpflichtversicherung, Regelung Innenverhältnis
zum Arbeitgeber
„„ „Vertretung“ möglich/sinnvoll? Z. B. https://www.
fc-heidelberg.de/fch-insolvenzglaeubiger
Die Krise frühzeitig erkennen:
­Zuverlässige Krisensignale
„„ Erste Anzeichen durch „weiche“ Krisensignale: Wie
erkennt man solche Indizien?
„„ Managementqualität (80 % der Insolvenzursachen
resultieren aus Managementfehlern!)
„„ Aktueller denn je: Nachfolgeproblematik (gut
geplant oder herrscht weiterhin der Patriarch?)
„„ Infos vom Betreuer vor Ort: Betriebsklima, Informationsbereitschaft des Managements, Durchsetzungsfähigkeit der Geschäftsleitung gegenüber Gesellschaftern
„„ Indizien für die Krise im Zahlungsverhalten und in
der Kontoführung: Z. B. Überziehungen und „steife“
Kontoführung, geringere Umsatzzuweisung, Unzuverlässigkeit bei Zusagen zu Überziehungsrückführungen,
Umstellung der Zahlungsverkehrsabwicklung, z. B. plötzliche Umstellung auf Wechselzahlung
„„ Indizien für die Krise in der Geschäftsbeziehung: Z. B.
Nachlassende Bereitschaft, Unterlagen zur Verfügung zu
stellen (z. B. Bestandsmeldungen für Zessionen und/oder
Sicherungsübereignungsverträge, Unterlagen wegen
§ 18 KWG), auffallende Mängel bei Sicherheitenprüfungen
„„ Liegt schon (drohende) Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung oder „nur“ Zahlungsstockung vor? Welche Hilfe
bietet dem Sanierer der neue IDW S 11?
Erfolgversprechende und rechtssichere
Sofortmaßnahmen
„„ Damoklesschwert Zeitdruck: „Erst einmal Konto sperren, dann sehen wir weiter!“?
„„ Zügige, aber umfassende interne Bestandsaufnahme:
Überprüfung eigener Sicherheiten, Abschätzung der
Risikoposition gegenüber anderen Gläubigern
„„ Achtung, Anfechtung droht: „De-facto-Disposition“
durch die Bank, BGH vom 24.1.2013 (LeistungsmittlerRechtsprechung) – wie kann der Sanierer trotzdem Liquidität, Zins- und Tilgungstermine unter Kontrolle halten?
„„ Zahlungszufluss über Dritte: Wunderwaffe zur Beseitigung der Anfechtbarkeit?
„„ Sind stillschweigende Verfügungsbeschränkungen über
noch offene Linien sinnvoll? Oder doch besser externe
Limits?
„„ Externe Befristung eines KK-Kredites: Prolongation
oder Neugewährung? Bumerang für die Bank, vor allem
in der Krise?
„„ Kann die Prolongation/das Stillhalten die (drohende)
Zahlungsunfähigkeit beseitigen? Was heißt „Stillhalten“
eigentlich? Welche Einflussnahmen durch die Bank sind
insoweit unschädlich?
„„ Risiko Vorsatzanfechtung, § 133 InsO: Wie kann der
Sanierer mögliche Anfechtungstatbestände vermeiden?
„„ Vorzeitige Fälligstellung durch die Hintertür per
Änderungsvereinbarung zum Darlehensvertrag? BGH
vom 7.5.2013
„„ Verhandlungen mit anderen Gläubigern: Wer muss
mit ins Boot? Z.B. stellen Sozialversicherungsträger
schnell einen ungewollten Insolvenzantrag!
„„ Haftungsrisiko Untätigkeit/„Nicht“-Kreditgewährung:
Pflicht zur Sanierung? Schadensersatzrisiko bei NichtBeteiligung an Sanierungsmaßnahmen von Gläubigergesamtheiten?
„„ Sanierungserlass: Sicher ist, dass nichts sicher ist:
EuGH vom 24.2.2013, BGH vom 13.3.2013, FG Sachsen
vom 6.3.2014
„„ Nun sogar in der InsO geregelt: Der Debt-Equity-Swap:
Geeignetes Sanierungsmittel auch bei kleinen/mittelständischen Sanierungen und für regionale Institute
(Sparkassen und Genossenschaftsbanken)?
„„ Vorsicht, Sicherheitenverlust droht: Zur Einbeziehung
von Drittsicherheitengebern (z. B. Bürgen) in die
Sofortmaßnahmen
Sanierungskonzept, (neue) Sicherheiten, strafrechtliche Risiken
„„ Gefahr der Beihilfe zu Insolvenzstraftaten für Bankmitarbeiter und Vorstände bei Sicherheitenbestellung in
der Krise
„„ Strafbarkeit bei Schuldner-Knebelung und Rückdatierung von Sicherheiten- und/oder Kreditverträgen
„„ Kreditbetrug bei Förderung der Kreditgewährung
durch Lieferanten oder andere Banken ohne ausreichende Gefahrenhinweise durch den Mitarbeiter
„„ Strafbarkeit des Bankmitarbeiters bei faktischer
Geschäftsführung wie ein Geschäftsführer, z. B. bei
fehlenden Bilanzen, Nichtabführung von Sozialbeiträgen
auch bei ausgefallenen Lohnzahlungen
„„ Gesteigertes Risiko der Teilnahmestrafbarkeit von
Bankmitarbeitern bei verspäteter und fehlerhafter
Insolvenzantragstellung nach dem ESUG
Sanierungskonzept: Das A & O für die
weiteren Handlungsoptionen
„„ Anforderungen an das Sanierungskonzept mit der neuesten Fassung des IDW S 6; aber Vorsicht: am Ende zählen nur die Anforderungen der Rechtsprechung!
„„ Erstellung des Sanierungskonzepts: Anforderungen an
Qualifikation und Branchenkenntnis des Erstellers
„„ Wer sucht den Gutachter und wer beauftragt ihn?
„„ Beurteilung des Konzepts: Sanierungsplan schlüssig?
Welche Bestandteile des Plans sind überhaupt durch das
Kreditinstitut prüfbar? Passen Maßnahmenpläne zu den
Planrechnungen?
„„ Begriff der Sanierungsfähigkeit: Nicht nur auf die Fortführungsfähigkeit kommt es an!
„„ Vorsicht, Falle: „1 Mio. € Kredit, wie es im Konzept
steht, sind uns zu viel, aber 600 T€ sind o.k.“
Rechtssichere Sicherheitenbestellungen
in der Krise
um
Finanz Colloqui
n
prüfen ·
gen ableite
Prozesse
ngsempfehlun
 Handlu
flage
2. Au
Berndt
Brinkmann
Mantell
Strötges
Warmers
2. Auflage
nale
Frühwarnsig
„„ Wenn noch etwas da ist: Wie ist eine Sicherheitenverstärkung noch anfechtungsfest möglich? Knebelung durch zu starke Einschränkung der wirtschaftlichen
Bewegungsfreiheit?
„„ Haftung der Bank für Steuerschulden des Unternehmens nach §§ 34, 35 AO und 13c UStG, BFH vom
20.3.2013
„„ Insolvenzfeste Besicherung von Sanierungs- und
Überbrückungskrediten: Anforderungen an Kreditvertrag und Sicherheitenbestellung, Formulierungsbeispiele, Rangverhältnis der Besicherung
„„ Entgeltlichkeit /Unentgeltlichkeit der Sicherheitenbestellung: Anfechtungsrisiken beim „Stehenlassen“ der
Kredite?
„„ Staatliche Unterstützung durch z.B. Landesbürgschaften als zweischneidiges Schwert
„„ Richtiger Zeitpunkt des Offenlegens von (Global-)Zessionen und anderen Sicherheiten
den
Prüfungsleitfa
s- und
enkunden
ßnahmen
g von Firm
Sanierun
– Sofortma nzepte
signale
Frühwarn he Sanierungsko aufdecken
– erfolgreic Risiken vermeiden · Fehler
Bearbeitung
rungs
enkunden – erfolgreiche Sanie
von Firm
maßnahmen
Sanierung
– Sofort
Heidelberg
konzepte
Heidelberg
um
Finanz Colloqui
eieingearb
ist das ESUG dem Hintervor
menen Buches
Sanierers
durch das
eiten des
n gut angenom
Sanierers
re, für
Praktiker
eiten des
zu den Möglichk
des von
einige besonde
n).
Auflage
neuen Möglichk
neues Kapitel
age neu
e-Darlehe
In die 2.
um die
lt die 2. Aufl cheine, Mezzanin
ein komplett
worden,
m behande
tet und um ESUG erweitert
Genusss
eiten. Außerde umente (z. B.
men finanziegrund des
aufzuber
ungsinstr
Unterneh
Finanzier
ungen: Vielndische)
ESUG praxisnah
dler geeignete
das (mittelstä Sanierungsbemüh
etreuer
von
Mittelstän
Kundenb
ist für die
g von Krisentzung für jede FormVerhältnis zwischendie Krise erkannt,
en
r. Ist
e Erkennun
rung, dem
erkennba
Die frühzeitigunabdingbare Vorausse
en Maßnahm
szahlen
an der Kontofüh
Geschäft
on mit geeignetmit allen Beteiligrende Bank
nale schon
aktueller
Konzepti
en
diese
Krisensig
nicht zuletzt
chen, eine
zu überwach fach sind
n zu lassen,
ng
men und
auszuma
erarbeite
Umsetzu
Haftungs
und Unterneh und Ursachen erarbeiten bzw.
en und ihre strafrechtlichen
gar
Krise zu
gilt es, Struktur
en, sie umzusetzlichen oder
ung der
en zivilrecht
zur Überwindmen und zu beschließ
Risikodie zahlreich
ten abzustim ohne dabei in
eiten zur
Möglichk
akuten
– das Ganze,
Stand der
ung einer
tappen.
aktuellen
zur Überwind ten sowie deren
fallen zu
stellt den
gskonzep für Bank und
helfen. Es e Sofortmaßnahmen
von Sanierun
Risiken
dieses Buch
geeignet
Werk mit
erläutert
und Umfang
Hierbei soll
es rechtliche det wird das
n
nung dar, bespricht Inhalte
h zeigt
liegende
Abgerun
früherken
Schließlic
fällen auf.
sieg zu Grunde
achung.
skrise und
Liquidität
ngsüberw
der Sanierunn und der Plausibili
ng von Haftungs
von den
Umsetzu
Vermeidu
jedes Kapitel
gskredite
zur
Prüfung
effektive
auf
seitige
chen
und Wege
von Sanierun Reihe folgen
revisions
Sanierer
die erforderli
über die
für die Vergabe Büchern dieser
Kriterien
einem Kapitel
großen Aufwand
bei allen
n, wie der
ten. Wie
Nutzer ohne und prüfen kann.
Prozesse
gsgutach
denen der
g ableiten
Sanierun
en, mit
Sanierun
rung von
iche Checklist n Stadium der
umfangre
en im jeweilige
Maßnahm
Sanierung von Firmenkunden
2013, ca. 350 Seiten
Für jeden Teilnehmer im Preis
enthalten!
7-4
43170-4
ISBN: 978-3-9
15.30 –17.00 Uhr
Oberstaatsanwalt Dr. Hans Ernst Richter
Staatsanwaltschaft Stuttgart
Vermeidung strafrechtlicher Risiken für
Sanierer
„„ Wann liegt die strafbarkeitsrelevante Zahlungsunfähigkeit vor? Zivilrechtsakzessorietät, praxisrelevante
Indizien, z. B.: Nichtbezahlung „wichtiger“ Forderungen, Auslösen des Vorliegens eines Insolvenzgrundes
durch Schreiben der Bank, das die Kündigung androht
„„ Strafrechtliche Risiken bei der Beauftragung und Bezahlung von Sanierungsgutachtern und Interimsgeschäftsführern
„„ Mitarbeiter-Strafbarkeit bei Sanierungskrediten und
Nichteinhaltung der Vorschriften des § 18 KWG, der
MaRisk oder der Regeln über den Eigenkapitalersatz,
exemplarische Urteile mit Freiheitsstrafen für Vorstände
Finanz Colloquium
Heidelberg
12.30 bis 14.00 Uhr Mittagspause mit anschließendem Kaffee,
sowie am Vor- und Nachmittag jeweils eine Kaffeepause, Ende
des Seminars um 17.00 Uhr
Referenten
Dieter Holtkötter
Leiter Restrukturierung, WGZ Bank, Münster
Dipl.-Kfm., seit 1990 im Firmenkundenkreditgeschäft,
seit dem Jahr 2000 Leiter Restrukturierung WGZ-Bank
Münster. Viele Jahre Erfahrung als Referent und Autor zu
Restrukturierungs- und Sanierungsthemen.
Dr. Hans Richter
Oberstaatsanwalt, StA Stuttgart
Dipl.-Kfm., (Haupt-)Abteilungsleiter Insolvenz-, Bankenund Börsenstrafrecht bei der (Scherpunkt-)Staatsanwaltschaft Stuttgart. Auf Wirtschafts- und Insolvenzstraftaten spezialisiert, zahlreiche Verfahren im Bankenbereich
sowie durch Vorträge und Veröffentlichungen im Wirtschaftsstrafrecht
Michael Veith
Rechtsanwalt, ehem. Leiter Recht/Abwicklung der
Stadtsparkasse Remscheidt, Kanzlei Simon & Partner,
Düsseldorf
Jahrzehntelange Erfahrung in der rechtlichen Beratung
bei Sanierungen und Insolvenzen aus Bankensicht und
seit vielen Jahren erfahrener Referent.
Quick-Check Jahresabschluss für Kreditsanierer
28. April 2015, Frankfurt/Main (15 04 24)
760,00 € *
Sicherheiten-Check Sanierung
29. April 2015, Frankfurt/Main (15 04 28)
760,00 € *
Sanierung des Firmenkunden
30. April 2015, Frankfurt/Main (15 04 32)
760,00 € *
Fachbuch „FCH Sicherheitenkompendium“ enthalten!
Fachbuch „Sanierung von Firmenkunden“ enthalten!
Ich kann nicht am Seminar teilnehmen und
bestelle deshalb die Seminarunterlagen zu den
oben angekreuzten Seminaren (150,00 € * je
Seminardokumentation)
Ich bestelle versandkostenfrei (innerhalb Deutschlands)
das Fachbuch
FCH-Sicherheitenkompendium
2015, ca. 1200 Seiten, 99,00 €**
Sanierung von Firmenkunden
2013, ca. 350 Seiten, 79,- €**
Name:
Vorname:
Position:
Abteilung:
Unternehmen:
Straße:
PLZ/Ort:
Telefon:
Fax:
30. April 2015 von 09.00 bis 17.00 Uhr
Best Western Macrander Hotel Frankfurt/Kaiserlei
Strahlenbergerstraße 12, 63067 Offenbach
Tel. 069 153 400 0, Fax: 069 153 400 400
Begrenztes Zimmerkontingent im Tagungshotel verfügbar.
Bitte nehmen Sie Ihre Zimmerreservierung unter dem Stichwort
„Finanz Colloquium Heidelberg“ direkt beim Tagungshotel vor.
Im Teilnahmeentgelt enthalten: Seminardokumentation, Erfrischungen, Mittagessen, zweijähriger kostenfreier Bezug unseres Newsletters Banken-Times und ein Exemplar des vorne beschriebenen Fachbuchs (Aushändigung NUR vor Ort). Bei der Teilnahme an mehreren
Seminaren dieser Seminarreihe durch einen oder mehrere Mitarbeiter
aus demselben Unternehmen erhalten Sie für jedes weitere Seminar
€ 50,– Rabatt.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag vor dem
Veranstaltungstermin. Bei Stornierung Ihrer Anmeldung bis zu vier
Wochen vor dem Veranstaltungstermin erheben wir ein Bearbeitungsentgelt von 150,– €*. Bei Stornos nach diesem Zeitpunkt wird
das gesamte Seminarentgelt fällig. Zur Fristwahrung müssen Stornos
schriftlich bei uns eingehen. Kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin ist möglich. Umbuchungen auf ein
anderes Seminar sind bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei, danach fällt ein Bearbeitungsentgelt von 150 Euro*
an. Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche, wenn die
Absage mindestens zwei Wochen vor dem Seminartermin erfolgt.
Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der
Veranstalter vor.
* zzgl. 19 % MwSt. ** inkl. 7 % MwSt.
Fach-/Produktinformationen und Datenschutz
E-Mail:
Name/Vorname:
Die Finanz Colloquium Heidelberg GmbH und ihre Dienstleister (z. B. Lettershop) verwenden Ihre personenbezogenen Daten für die Durchführung
unserer Leistungen und um Ihnen ausgewählte Fach- und Produktinformationen per Post zukommen zu lassen.
Abteilung:
Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit durch eine Mitteilung
per Post, E-Mail oder Telefon widersprechen.
Rechnung an:
E-Mail:
Bemerkungen:
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
+49 6221 99898-0
oder unter www.FC-Heidelberg.de
Senden Sie mir bitte Fach- und Produktinformationen sowie die
Banken-Times SPEZIAL für meinen Fachbereich kostenfrei an meine
angegebene E-Mail Adresse (Abbestellung jederzeit möglich).
Senden Sie uns Ihre Bestellung per Mail an:
[email protected]
oder schriftlich an:
Finanz Colloquium Heidelberg GmbH
Plöck 32 a, 69117 Heidelberg
Fax: +49 6221 99898-99
Termin/Ort
Quick-Check BWA für Kreditsanierer und Juristen
27. April 2015, Frankfurt/Main (15 04 21)
760,00 € *
Die Beteiligung an der Sanierung ihrer Kunden ist eines der
risikoreichsten, aber verglichen mit dem Ausfallpotential
„ertragreichsten“ Tätigkeitsfelder für Kreditinstitute. Die
überbordend ausgeweitete Rechtsprechung zum Thema
Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO) macht die Sache für den
Sanierer nicht gerade leichter. Gleichzeitig bietet die neue
Insolvenzordnung aber auch verbesserte Chancen durch
verstärkte Einflussmöglichkeiten der Gläubiger vor und im
Verfahren. Die erfahrenen Referenten werden den Teilnehmern dabei helfen, negative Schlagzeilen, strafrechtliche
Risiken und Verluste der Bank zu vermeiden. Das Seminar
richtet sich vor allem an Mitarbeiter der Abteilungen Sanierung, Abwicklung und Recht, aber auch Insolvenzverwalter
profitieren von der Insidersicht der Referenten.
Teilnahmebedingungen
Anmelden/Bestellen
Ich melde mich an zum Seminar:
Zum Thema
Sanierung des Firmenkunden