ich nd erfolgre erkennen u verstand, h ü fr n se ri K – mit Sach bekämpfen ühl und Konsequenz! ef g n ze it sp Finger Finanz Colloquium Sonderrisiko § 133 InsO speziell für Sanierer: Vorschläge zur Eindämmung der Risiken Das Sanierungskonzept: Rechtssichere Plausibilisierung und Interpretation der Inhalte, Umsetzungsmanagement Dieter Holtkötter Dr. Hans Richter Michael Veith Leiter Restrukturierung WGZ Bank, Münster Oberstaatsanwalt StA Stuttgart ehem. Leiter Recht/Abwicklung Stadtsparkasse Remscheidt Kanzlei Simon & Partner, Düsseldorf Im selben Tagungshotel und in Kombination mit Rabatt buchbar: Quick-Check BWA Jahresabschluss für Kreditsanierer und Juristen Quick-Check Jahresabschluss für Kreditsanierer Sicherheiten-Check Sanierung Sanierung des Firmenkunden 27. April 2015 28. April 2015 29. April 2015 30. April 2015 30. April 2015 in Frankfurt/M. FCH KreditCert FCH RevisionsCert Drohende strafrechtliche Relevanz für Mitarbeiter von Kreditinstituten im Sanierungsfall: Untreue gegenüber dem eigenen Institut und Gefahr der Teilnahme an Straftaten des Kunden Foto: psdesign1/fotolia.com FCH IT/OrgaCert FCH GeldwäscheCert FCH SaniInsOCert FCH ImmobilienCert Rechtssichere Sicherheitenbestellung bei Sanierungs- und Überbrückungskrediten FCH BankPersonalerCert Krisen früh erkennen und mit den richtigen (Sofort-) Maßnahmen bekämpfen FCH BankrechtCert Chancen und Risiken für Gläubiger in der Sanierung nach ESUG: Kluge Vorbereitung und Mitwirkung bei Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren und Gläubigerausschuss FCH ComplianceCert Chancen nutzen • Risiken vermeiden • Erweiterte Handlungsmöglichkeiten nach ESUG FCH WertpapierCert Sanierung des Firmenkunden FCH VertriebCert FCH-Sani-InsO-Tage 2015: FCH ControllingCert Heidelberg ESUG für Sanierer, Krisensignale, Sofortmaßnahmen 9.00 –15.00 Uhr Dieter Holtkötter, WGZ Bank, Münster, und Michael Veith, Kanzlei Simon & Partner, Düsseldorf Mehr Möglichkeiten für den Sanierer durch das ESUG Was bringt das Schutzschirmverfahren nach 270b InsO dem Sanierer? Wie sollte der Sanierer reagieren, wenn er vom Schutzschirmverfahren erfährt: Stillhalten? Kündigen? Vollstrecken? Was ist insbesondere mit Blick auf die Werthaltigkeit oder gar Anfechtbarkeit bestehender Sicherheiten zu beachten? Vom Schuldner „mitgebrachte“ Sachwalter oder Bescheiniger: Wie geht der Sanierer damit um? Inhalt der Bescheinigung (§ 270b Absatz 1 Satz 3 InsO) und der neue IDW S 9-Standard Wer ist während des Schutzschirmverfahrens Ansprechpartner des Sanierers: Schuldner oder Sachwalter oder beide? Welche Kompetenzen haben sie? „Da wird doch der Bock zum Gärtner gemacht“: Was ist, wenn die Bank die handelnden Personen nicht akzeptiert? Was kann sie gegen die Einräumung von Befugnissen, z. B. zur Eingehung von Masseverbindlichkeiten, tun? BGH vom 7.2.2013 Was kann/darf/sollte/muss die Bank zur Überwachung der Handlungen des Schuldners/Sachwalters tun? Sinnvolle Vorbereitungs-/Initialmaßnahmen im Zusammenhang mit einem Gläubigerausschussmandat: Wie kann der Sanierer seine Einflussmöglichkeiten und Rechte optimal nutzen – aber ohne sich des Vorwurfs eines Interessenkonflikts auszusetzen? Auswahl fachlich geeigneter Mitarbeiter Haftpflichtversicherung, Regelung Innenverhältnis zum Arbeitgeber „Vertretung“ möglich/sinnvoll? Z. B. https://www. fc-heidelberg.de/fch-insolvenzglaeubiger Die Krise frühzeitig erkennen: Zuverlässige Krisensignale Erste Anzeichen durch „weiche“ Krisensignale: Wie erkennt man solche Indizien? Managementqualität (80 % der Insolvenzursachen resultieren aus Managementfehlern!) Aktueller denn je: Nachfolgeproblematik (gut geplant oder herrscht weiterhin der Patriarch?) Infos vom Betreuer vor Ort: Betriebsklima, Informationsbereitschaft des Managements, Durchsetzungsfähigkeit der Geschäftsleitung gegenüber Gesellschaftern Indizien für die Krise im Zahlungsverhalten und in der Kontoführung: Z. B. Überziehungen und „steife“ Kontoführung, geringere Umsatzzuweisung, Unzuverlässigkeit bei Zusagen zu Überziehungsrückführungen, Umstellung der Zahlungsverkehrsabwicklung, z. B. plötzliche Umstellung auf Wechselzahlung Indizien für die Krise in der Geschäftsbeziehung: Z. B. Nachlassende Bereitschaft, Unterlagen zur Verfügung zu stellen (z. B. Bestandsmeldungen für Zessionen und/oder Sicherungsübereignungsverträge, Unterlagen wegen § 18 KWG), auffallende Mängel bei Sicherheitenprüfungen Liegt schon (drohende) Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung oder „nur“ Zahlungsstockung vor? Welche Hilfe bietet dem Sanierer der neue IDW S 11? Erfolgversprechende und rechtssichere Sofortmaßnahmen Damoklesschwert Zeitdruck: „Erst einmal Konto sperren, dann sehen wir weiter!“? Zügige, aber umfassende interne Bestandsaufnahme: Überprüfung eigener Sicherheiten, Abschätzung der Risikoposition gegenüber anderen Gläubigern Achtung, Anfechtung droht: „De-facto-Disposition“ durch die Bank, BGH vom 24.1.2013 (LeistungsmittlerRechtsprechung) – wie kann der Sanierer trotzdem Liquidität, Zins- und Tilgungstermine unter Kontrolle halten? Zahlungszufluss über Dritte: Wunderwaffe zur Beseitigung der Anfechtbarkeit? Sind stillschweigende Verfügungsbeschränkungen über noch offene Linien sinnvoll? Oder doch besser externe Limits? Externe Befristung eines KK-Kredites: Prolongation oder Neugewährung? Bumerang für die Bank, vor allem in der Krise? Kann die Prolongation/das Stillhalten die (drohende) Zahlungsunfähigkeit beseitigen? Was heißt „Stillhalten“ eigentlich? Welche Einflussnahmen durch die Bank sind insoweit unschädlich? Risiko Vorsatzanfechtung, § 133 InsO: Wie kann der Sanierer mögliche Anfechtungstatbestände vermeiden? Vorzeitige Fälligstellung durch die Hintertür per Änderungsvereinbarung zum Darlehensvertrag? BGH vom 7.5.2013 Verhandlungen mit anderen Gläubigern: Wer muss mit ins Boot? Z.B. stellen Sozialversicherungsträger schnell einen ungewollten Insolvenzantrag! Haftungsrisiko Untätigkeit/„Nicht“-Kreditgewährung: Pflicht zur Sanierung? Schadensersatzrisiko bei NichtBeteiligung an Sanierungsmaßnahmen von Gläubigergesamtheiten? Sanierungserlass: Sicher ist, dass nichts sicher ist: EuGH vom 24.2.2013, BGH vom 13.3.2013, FG Sachsen vom 6.3.2014 Nun sogar in der InsO geregelt: Der Debt-Equity-Swap: Geeignetes Sanierungsmittel auch bei kleinen/mittelständischen Sanierungen und für regionale Institute (Sparkassen und Genossenschaftsbanken)? Vorsicht, Sicherheitenverlust droht: Zur Einbeziehung von Drittsicherheitengebern (z. B. Bürgen) in die Sofortmaßnahmen Sanierungskonzept, (neue) Sicherheiten, strafrechtliche Risiken Gefahr der Beihilfe zu Insolvenzstraftaten für Bankmitarbeiter und Vorstände bei Sicherheitenbestellung in der Krise Strafbarkeit bei Schuldner-Knebelung und Rückdatierung von Sicherheiten- und/oder Kreditverträgen Kreditbetrug bei Förderung der Kreditgewährung durch Lieferanten oder andere Banken ohne ausreichende Gefahrenhinweise durch den Mitarbeiter Strafbarkeit des Bankmitarbeiters bei faktischer Geschäftsführung wie ein Geschäftsführer, z. B. bei fehlenden Bilanzen, Nichtabführung von Sozialbeiträgen auch bei ausgefallenen Lohnzahlungen Gesteigertes Risiko der Teilnahmestrafbarkeit von Bankmitarbeitern bei verspäteter und fehlerhafter Insolvenzantragstellung nach dem ESUG Sanierungskonzept: Das A & O für die weiteren Handlungsoptionen Anforderungen an das Sanierungskonzept mit der neuesten Fassung des IDW S 6; aber Vorsicht: am Ende zählen nur die Anforderungen der Rechtsprechung! Erstellung des Sanierungskonzepts: Anforderungen an Qualifikation und Branchenkenntnis des Erstellers Wer sucht den Gutachter und wer beauftragt ihn? Beurteilung des Konzepts: Sanierungsplan schlüssig? Welche Bestandteile des Plans sind überhaupt durch das Kreditinstitut prüfbar? Passen Maßnahmenpläne zu den Planrechnungen? Begriff der Sanierungsfähigkeit: Nicht nur auf die Fortführungsfähigkeit kommt es an! Vorsicht, Falle: „1 Mio. € Kredit, wie es im Konzept steht, sind uns zu viel, aber 600 T€ sind o.k.“ Rechtssichere Sicherheitenbestellungen in der Krise um Finanz Colloqui n prüfen · gen ableite Prozesse ngsempfehlun Handlu flage 2. Au Berndt Brinkmann Mantell Strötges Warmers 2. Auflage nale Frühwarnsig Wenn noch etwas da ist: Wie ist eine Sicherheitenverstärkung noch anfechtungsfest möglich? Knebelung durch zu starke Einschränkung der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit? Haftung der Bank für Steuerschulden des Unternehmens nach §§ 34, 35 AO und 13c UStG, BFH vom 20.3.2013 Insolvenzfeste Besicherung von Sanierungs- und Überbrückungskrediten: Anforderungen an Kreditvertrag und Sicherheitenbestellung, Formulierungsbeispiele, Rangverhältnis der Besicherung Entgeltlichkeit /Unentgeltlichkeit der Sicherheitenbestellung: Anfechtungsrisiken beim „Stehenlassen“ der Kredite? Staatliche Unterstützung durch z.B. Landesbürgschaften als zweischneidiges Schwert Richtiger Zeitpunkt des Offenlegens von (Global-)Zessionen und anderen Sicherheiten den Prüfungsleitfa s- und enkunden ßnahmen g von Firm Sanierun – Sofortma nzepte signale Frühwarn he Sanierungsko aufdecken – erfolgreic Risiken vermeiden · Fehler Bearbeitung rungs enkunden – erfolgreiche Sanie von Firm maßnahmen Sanierung – Sofort Heidelberg konzepte Heidelberg um Finanz Colloqui eieingearb ist das ESUG dem Hintervor menen Buches Sanierers durch das eiten des n gut angenom Sanierers re, für Praktiker eiten des zu den Möglichk des von einige besonde n). Auflage neuen Möglichk neues Kapitel age neu e-Darlehe In die 2. um die lt die 2. Aufl cheine, Mezzanin ein komplett worden, m behande tet und um ESUG erweitert Genusss eiten. Außerde umente (z. B. men finanziegrund des aufzuber ungsinstr Unterneh Finanzier ungen: Vielndische) ESUG praxisnah dler geeignete das (mittelstä Sanierungsbemüh etreuer von Mittelstän Kundenb ist für die g von Krisentzung für jede FormVerhältnis zwischendie Krise erkannt, en r. Ist e Erkennun rung, dem erkennba Die frühzeitigunabdingbare Vorausse en Maßnahm szahlen an der Kontofüh Geschäft on mit geeignetmit allen Beteiligrende Bank nale schon aktueller Konzepti en diese Krisensig nicht zuletzt chen, eine zu überwach fach sind n zu lassen, ng men und auszuma erarbeite Umsetzu Haftungs und Unterneh und Ursachen erarbeiten bzw. en und ihre strafrechtlichen gar Krise zu gilt es, Struktur en, sie umzusetzlichen oder ung der en zivilrecht zur Überwindmen und zu beschließ Risikodie zahlreich ten abzustim ohne dabei in eiten zur Möglichk akuten – das Ganze, Stand der ung einer tappen. aktuellen zur Überwind ten sowie deren fallen zu stellt den gskonzep für Bank und helfen. Es e Sofortmaßnahmen von Sanierun Risiken dieses Buch geeignet Werk mit erläutert und Umfang Hierbei soll es rechtliche det wird das n nung dar, bespricht Inhalte h zeigt liegende Abgerun früherken Schließlic fällen auf. sieg zu Grunde achung. skrise und Liquidität ngsüberw der Sanierunn und der Plausibili ng von Haftungs von den Umsetzu Vermeidu jedes Kapitel gskredite zur Prüfung effektive auf seitige chen und Wege von Sanierun Reihe folgen revisions Sanierer die erforderli über die für die Vergabe Büchern dieser Kriterien einem Kapitel großen Aufwand bei allen n, wie der ten. Wie Nutzer ohne und prüfen kann. Prozesse gsgutach denen der g ableiten Sanierun en, mit Sanierun rung von iche Checklist n Stadium der umfangre en im jeweilige Maßnahm Sanierung von Firmenkunden 2013, ca. 350 Seiten Für jeden Teilnehmer im Preis enthalten! 7-4 43170-4 ISBN: 978-3-9 15.30 –17.00 Uhr Oberstaatsanwalt Dr. Hans Ernst Richter Staatsanwaltschaft Stuttgart Vermeidung strafrechtlicher Risiken für Sanierer Wann liegt die strafbarkeitsrelevante Zahlungsunfähigkeit vor? Zivilrechtsakzessorietät, praxisrelevante Indizien, z. B.: Nichtbezahlung „wichtiger“ Forderungen, Auslösen des Vorliegens eines Insolvenzgrundes durch Schreiben der Bank, das die Kündigung androht Strafrechtliche Risiken bei der Beauftragung und Bezahlung von Sanierungsgutachtern und Interimsgeschäftsführern Mitarbeiter-Strafbarkeit bei Sanierungskrediten und Nichteinhaltung der Vorschriften des § 18 KWG, der MaRisk oder der Regeln über den Eigenkapitalersatz, exemplarische Urteile mit Freiheitsstrafen für Vorstände Finanz Colloquium Heidelberg 12.30 bis 14.00 Uhr Mittagspause mit anschließendem Kaffee, sowie am Vor- und Nachmittag jeweils eine Kaffeepause, Ende des Seminars um 17.00 Uhr Referenten Dieter Holtkötter Leiter Restrukturierung, WGZ Bank, Münster Dipl.-Kfm., seit 1990 im Firmenkundenkreditgeschäft, seit dem Jahr 2000 Leiter Restrukturierung WGZ-Bank Münster. Viele Jahre Erfahrung als Referent und Autor zu Restrukturierungs- und Sanierungsthemen. Dr. Hans Richter Oberstaatsanwalt, StA Stuttgart Dipl.-Kfm., (Haupt-)Abteilungsleiter Insolvenz-, Bankenund Börsenstrafrecht bei der (Scherpunkt-)Staatsanwaltschaft Stuttgart. Auf Wirtschafts- und Insolvenzstraftaten spezialisiert, zahlreiche Verfahren im Bankenbereich sowie durch Vorträge und Veröffentlichungen im Wirtschaftsstrafrecht Michael Veith Rechtsanwalt, ehem. Leiter Recht/Abwicklung der Stadtsparkasse Remscheidt, Kanzlei Simon & Partner, Düsseldorf Jahrzehntelange Erfahrung in der rechtlichen Beratung bei Sanierungen und Insolvenzen aus Bankensicht und seit vielen Jahren erfahrener Referent. Quick-Check Jahresabschluss für Kreditsanierer 28. April 2015, Frankfurt/Main (15 04 24) 760,00 € * Sicherheiten-Check Sanierung 29. April 2015, Frankfurt/Main (15 04 28) 760,00 € * Sanierung des Firmenkunden 30. April 2015, Frankfurt/Main (15 04 32) 760,00 € * Fachbuch „FCH Sicherheitenkompendium“ enthalten! Fachbuch „Sanierung von Firmenkunden“ enthalten! Ich kann nicht am Seminar teilnehmen und bestelle deshalb die Seminarunterlagen zu den oben angekreuzten Seminaren (150,00 € * je Seminardokumentation) Ich bestelle versandkostenfrei (innerhalb Deutschlands) das Fachbuch FCH-Sicherheitenkompendium 2015, ca. 1200 Seiten, 99,00 €** Sanierung von Firmenkunden 2013, ca. 350 Seiten, 79,- €** Name: Vorname: Position: Abteilung: Unternehmen: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Fax: 30. April 2015 von 09.00 bis 17.00 Uhr Best Western Macrander Hotel Frankfurt/Kaiserlei Strahlenbergerstraße 12, 63067 Offenbach Tel. 069 153 400 0, Fax: 069 153 400 400 Begrenztes Zimmerkontingent im Tagungshotel verfügbar. Bitte nehmen Sie Ihre Zimmerreservierung unter dem Stichwort „Finanz Colloquium Heidelberg“ direkt beim Tagungshotel vor. Im Teilnahmeentgelt enthalten: Seminardokumentation, Erfrischungen, Mittagessen, zweijähriger kostenfreier Bezug unseres Newsletters Banken-Times und ein Exemplar des vorne beschriebenen Fachbuchs (Aushändigung NUR vor Ort). Bei der Teilnahme an mehreren Seminaren dieser Seminarreihe durch einen oder mehrere Mitarbeiter aus demselben Unternehmen erhalten Sie für jedes weitere Seminar € 50,– Rabatt. Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag vor dem Veranstaltungstermin. Bei Stornierung Ihrer Anmeldung bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin erheben wir ein Bearbeitungsentgelt von 150,– €*. Bei Stornos nach diesem Zeitpunkt wird das gesamte Seminarentgelt fällig. Zur Fristwahrung müssen Stornos schriftlich bei uns eingehen. Kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin ist möglich. Umbuchungen auf ein anderes Seminar sind bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei, danach fällt ein Bearbeitungsentgelt von 150 Euro* an. Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche, wenn die Absage mindestens zwei Wochen vor dem Seminartermin erfolgt. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor. * zzgl. 19 % MwSt. ** inkl. 7 % MwSt. Fach-/Produktinformationen und Datenschutz E-Mail: Name/Vorname: Die Finanz Colloquium Heidelberg GmbH und ihre Dienstleister (z. B. Lettershop) verwenden Ihre personenbezogenen Daten für die Durchführung unserer Leistungen und um Ihnen ausgewählte Fach- und Produktinformationen per Post zukommen zu lassen. Abteilung: Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit durch eine Mitteilung per Post, E-Mail oder Telefon widersprechen. Rechnung an: E-Mail: Bemerkungen: Weitere Informationen erhalten Sie unter: +49 6221 99898-0 oder unter www.FC-Heidelberg.de Senden Sie mir bitte Fach- und Produktinformationen sowie die Banken-Times SPEZIAL für meinen Fachbereich kostenfrei an meine angegebene E-Mail Adresse (Abbestellung jederzeit möglich). Senden Sie uns Ihre Bestellung per Mail an: [email protected] oder schriftlich an: Finanz Colloquium Heidelberg GmbH Plöck 32 a, 69117 Heidelberg Fax: +49 6221 99898-99 Termin/Ort Quick-Check BWA für Kreditsanierer und Juristen 27. April 2015, Frankfurt/Main (15 04 21) 760,00 € * Die Beteiligung an der Sanierung ihrer Kunden ist eines der risikoreichsten, aber verglichen mit dem Ausfallpotential „ertragreichsten“ Tätigkeitsfelder für Kreditinstitute. Die überbordend ausgeweitete Rechtsprechung zum Thema Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO) macht die Sache für den Sanierer nicht gerade leichter. Gleichzeitig bietet die neue Insolvenzordnung aber auch verbesserte Chancen durch verstärkte Einflussmöglichkeiten der Gläubiger vor und im Verfahren. Die erfahrenen Referenten werden den Teilnehmern dabei helfen, negative Schlagzeilen, strafrechtliche Risiken und Verluste der Bank zu vermeiden. Das Seminar richtet sich vor allem an Mitarbeiter der Abteilungen Sanierung, Abwicklung und Recht, aber auch Insolvenzverwalter profitieren von der Insidersicht der Referenten. Teilnahmebedingungen Anmelden/Bestellen Ich melde mich an zum Seminar: Zum Thema Sanierung des Firmenkunden
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