tlinie ilienkreditrich ren Wohnimmob warnindikato h ü Fr d n u n e rgab Neue EBA Vo Finanz Colloquium RA/Rechtsabteilung, Bausparkasse Schwäbisch Hall FCH BankrechtCert Herausforderung Wohnimmobilienkreditrichtlinien – Prozessorientierte Betrachtung Deutsche Kreditbank, Berlin Aufbau eines (regionalen) Immobilien(markt)Monitorings Portfolio-Überwachung,-Überprüfung und -Neubewertung Praxiserfahrungen und Fallstricke Volker Fentz, Bereichsleiter Firmenkundenbetreuung, Volksbank Weinheim eG Foto: BerndSterzl/pixelio.de Ansätze, Problemfelder und Kennziffern für die risikosensible Betreuung der Zielgruppe Immobiliensammler Besonderheiten und Problemfelder der Bonitätseinschätzung u. a. Einkunftsarten, steuerliche Aspekte, Lebensphasen – Top-10 Kennziffern für Immobiliensammler und deren Aussagekraft u. a. zur Vermietung, Bewirtschaftung, Investition, Finanzierung und Bewertung. Mit A ben zum Ausb dveranst altu ab 19 au des Netz ng .00 U we h Semi r am erst rks en narta g Kombi-Buchung mit dem Seminar Finanzierung von Spezialimmobilien am 28. Oktober 2015 in Frankfurt, weitere Informationen finden Sie auf der Rückseite 26.– 27. Oktober 2015 in Frankfurt/M. FCH IT/OrgaCert FCH GeldwäscheCert FCH WertpapierCert Dirk Wiedenroth, FCH VertriebCert Überraschende neue EBA-Vorgaben für leistungsgestörte Immobilienkredite FCH RevisionsCert Anforderungen an die Immobilienwertermittlung – neuer, direkt umzusetzender EBA- Standard zur Wertermittlung FCH KreditCert FCH ImmobilienCert Neustrukturierung der vorvertraglichen Informationspflichten – Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung und Bewertung der Sicherheiten – Stark erweiterte Informations- und Dokumentationsanforderungen – Qualifikationsnachweis FCH BankPersonalerCer Peter Freckmann, FCH ComplianceCert Immobilien-Jahrestagung 2015 FCH SaniInsOCert Aktuelle Entwicklungen und Branchen Know-How für Markt und Markt-Folge FCH ControllingCert Heidelberg Immobilien-Jahrestagung 2015 26. Oktober 2015 13.00 – 17.30 Uhr Peter Freckmann, Rechtsanwalt, Rechtsabteilung, Bausparkasse Schwäbisch Hall AG Neue Wohnimmobilienkreditrichtline – Herausforderung für jede Baufinanzierung ab 2015 Für WEN gelten die neuen Regelungen? Sachlicher Anwendungsbereich: Konsequenzen der völligen Neustruktur des Verbraucherdarlehensrechts und der Neudefinition der Immobiliar-Verbraucher-darlehensverträge Sind Darlehen, die durch weite SZE mit Grundschuld verbunden sind, jetzt Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge? Was ist mit Blanko-Darlehen oder nicht dinglich gesicherten Darlehen? Was ist aus der bisherigen Sonderregelung des Bausparkassengesetzes geworden? Was passiert mit Renovierungskrediten? Was gilt für Förderkredite? WELCHE vorvertragliche Informationspflichten sind neu? 2-stufiges Informationssystem bestehend aus allgemeinen Informationen zum Standardgeschäft und vorvertragliche Informationen mittels ESISMerkblatt Umfang der allgemeinen Informationspflichten (Angaben zu Entgelten, Sicherheiten, Sollzinssätze, Laufzeiten usw.) Paradigmenwechsel beim ESIS-Merkblatt: neuer Zeitpunkt für Bereitstellung des ESIS-Merkblatts und daraus resultierende Praxisprobleme, wenn die Informationspflicht an das Vorliegen der für die Kreditwürdigkeitsprüfung relevanten Informationen gekoppelt ist. Verhältnis zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen WELCHE Änderungen ergeben sich bei der Kreditwürdigkeitsprüfung? Auswirkungen des geänderten Verständnis der Kreditwürdigkeitsprüfung im Referentenentwurf sowie aufgrund EuGH v. 27.3.14 Eckpunkte der Regelung Für die Bewertung von Immobilien sind bewährte Standards zu Grunde zu legen und zu evaluieren BelWertV bald für alle? WELCHE Neuerungen kommen für die Beratung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen? Abgrenzung zur Erläuterungspflicht und zur vorvertraglichen Information Künftig nur noch Vermittlung, keine Beratung mehr? Anforderungen an Beratung (gilt „Bond-Urteil“ des BGH jetzt auch für die Baufinanzierungsberatung? Grundsätzen einer kreditnehmer- und produktgerechten Beratung Vor Aufnahme der Beratung bestehen gesonderte Informationspflichten. Einführung einer Beratungsdokumentation und deren Auswirkungen (Beweislastumkehr? EuGH v. 18.12.14) WAS sind die zwingenden Vertragsinhalt? Neue Anforderungen an die Vereinbarung eines veränderlichen Sollzinssatzes in Bezug auf Indices und Referenzzinssätze Sanktionsregelungen Angabe der Voraussetzungen einer vorzeitigen Rückzahlung, Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung und Hinweis auf Auskunftsrechte WELCHE neue Regelung gilt vorzeitige Rückzahlung und Vorfälligkeitsentschädigung? Recht auf jederzeitige vorzeitige vollständige oder teilweise Rückzahlung des Kredits während einer Sollzinsbindung, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse besteht. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen nicht begrenzt – oder doch? Vorsicht Falle: Ausschluss der Vorfälligkeitsentschädigung bei bestimmten Fehlern im Kreditvertrag . WELCHE Qualifikationen/Kenntnisse und Erfahrungen muss der Berater nachweisen? WELCHE Neuregelungen gelten für das Vermittlergeschäft? Offenere Definition des Darlehensvermittlers und Auswirkungen; ist der Tippgeber ein Darlehensvermittler? Ausnahmen gelten nur für vertraglich gebundene Vermittler, die im Namen und unter der unbeschränkten und bedingungslosen Haftung eines Kreditgebers handeln. Besondere Informationspflichten für die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen: die Identität des Vermittlers und seine Registereintragung; sämtliche Darlehensgeber, für die er vermittelnd tätig ist; den möglichen Umfang seiner Beratungsleistung Neue Erlaubnis nach § 34i GewO nach dem Vorbild von Versicherungsvermittlung und Finanzanlagenvermittlung Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit und das Vorhandensein einer Berufshaftpflichtversicherung, Registereintragung Übergangsfristen und „Alte-Hasen-Regelung“ Was ist bei der Kooperation mit Darlehensvermittlern zu beachten Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens/weitere Entwicklungen Gemeinsame Abendveranstaltung zum Ausbau des Netzwerks ab 19.00 Uhr 27. Oktober 2015 10.00 – 12.00 Uhr Überblick über die aufsichtsrechtlichen Neuerungen im Bereich der Immobilien • Auslegungshinweise • Praxiserfahrungen Status Quo zu neuen EBA-Durchführungsstandards im Bereich der Immobilien Neuer ITS-Standard zur Meldepflicht von Stundungsvereinbarungen („forbearance“) oder Refinanzierung leistungsgestörter ImmobilienKredite • Auswirkungen auf die Frühwarn- und Risikovorsorge-Prozesse Novellierung KSA-Ansatz mit direkten Auswirkungen auf die Sicherheiten-Anrechnung • u. a. keine Akzeptanz bankindividueller Abschläge (z. B. Haircuts) Neue CRR-Vorgaben maßgeblich für die privilegierte Anrechnung von Immobiliensicherheiten • Anerkennungskriterien und Anrechnungssystematik nach CRR Steigende Bedeutung der EK-entlastenden Wirkung von ImmobilienSicherheiten aufgrund der verschärften CRR- Eigenkapitalvorschriften Neuer CRR-Verlustbegriff: schwierige, weil auslegungsreiche Ermittlung des sog. „ökonomischen Verlustes“ • Auswirkungen auf die relevanten Daten/Parameter und Ermittlungsprozesse Problematisch enge CRR-„Ausfall“-Definition (Aktuelle Änderungen) • Anforderungen an die Ausfallermittlung Hinweise zur aktuellen Umsetzung der umfangreichen neuen Verbraucherkreditrechte im Bereich der Immobilienfinanzierung • u. a. neue vorvertragliche Informationen, Widerrufsinformationen Deutlich steigende Anforderungen an die Datenverfügbarkeit und Datenqualität • u. a. auch durch Baseler Vorgaben BCBS 239 bzgl. Risikodaten und Reporting • Erweiterte Datenanforderungen im Rahmen der anstehenden neuen Ma-Risk-Novelle sind zu erwarten! Neuer EBA-Standard zur Wertermittlung • Rückschlüsse für die Bewertungsprozesse • Praxishinweise Aktueller Stand zu den neuen EBA-Standards zur Wertermittlung von Immobilien Zu den Grundsätzen der Beleihungswertermittlung: u. a. • Abgrenzung Marktwert zu Beleihungswert (auch nach CRR) Anforderungen an die Inhalte und Dokumentation von Gutachten Begründung der wesentlichen Parameter Drittverwendungsfähigkeit Anforderungen an die Werthaltigkeit/Verwertbarkeit der einbezogenen Engagements Achtung: Möglichkeit zur Verwendung von „alternativen Wertermittlungsverfahren“ (wie z. B. nach Beleihungsgrundsätze der Sparkassen, andere mit BaFin abgestimmte Verfahren) nach CRR de facto nicht mehr zulässig! • weitreichende Konsequenzen für die Praxis! Zur besonderen Stellung des Gutachters: u. a. fachliche Qualifikation, Unabhängigkeit • aktuelle Entwicklungen und Prüfungserfahrungen Vielfach unterschätzte Anforderungen an die vereinfachte Wertermittlungen im Kleindarlehensbereich: Besonderheiten und Erleichterungen • zur € 400.000-Grenze • Anregungen für die Praxis Portfolio-Bewertung: welche Möglichkeiten gibt es, was ist zulässig? ImmoWertV: Anwendung unterschiedlicher Wertermittlungsverfahren (WEG-Eigentum, ETW, Gewerbe, Eigennutzer) • Ausnahmeregelungen Immobilien-Jahrestagung 2015 13.00 – 15.00 Uhr Dirk Wiedenroth, Deutsche Kreditbank, Berlin Immobilienmarkt-Monitoring als Basis für interne Ableitung geeigneter Frühwarnindikatoren Wertüberwachung von Immobilien vor dem Hintergrund des Art. 208 (3) CRR (zuvor § 20a Abs. 6 KWG): u. a. Aktualitäts- und Plausibilitätsprüfung der wertbestimmenden Faktoren Anforderungen bzgl. Wohnimmobilien vs. Gewerbliche Immobilien (u. a. Überwachungszeitraum) Regel und Ad-hoc-Überwachungspflichten: akuter Handlungsbedarf bei wesentlichen Marktänderungen Erstellung eines Chancen-Risiko-Profils für die Immobilie (u. a. VÖB-IA) Wie wirken sich Marktzyklen, nachhaltige Objekteigenschaften und regionale Unterschiede aufs Immobilienportfolio der Bank aus? Ansätze zur Wertüberprüfung: u.a. Mietpreisentwicklung, Restnutzungsdauer, Verwertbarkeit, Differenz Marktwert/Beleihungswert, künftiger erzielbarer Beleihungswert, struktureller vs. kurzfristiger Leerstand • Fallstricke und Hinweise zur sachgerechten Dokumentation des Überprüfungsprozesses Zur Rolle des Hard Test (Ermittlung von Verlustraten) bei Wohnimmobilien • Anforderungen an Verlustraten und turnusgemäße Neubewertung Hohe Anforderungen an die laufende Überwachung der Immobilienwerte • u. a. durch regional zu plausibilisierende(!) Marktschwankungskonzepte • Praxiserfahrungen zur Eigenbeobachtung des Marktes und Risikosteuerung des Institutsportfolios Heranziehen des MarktschwankungskonzeptsWohnen: Bildung eines synthetischen Portfolios und dessen Bewertung anhand der vdp-Transaktionsdatenbank Aufteilung in Regionen mit Indikatorstädten und Teilmärkten (Ein-/Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen) Verpflichtung zur Neubewertung oder pauschaler Abschlag bei Marktwertverlusten? Institutseigene Portfoliostruktur vs. Portfolio des Marktschwankungskonzepts Einsatz eines regionalen Immobilien(markt)-Monitorings: Praxiserfahrungen und Fallstricke: Aufbau einer dynamisch steuerbaren, regionalen Datenbank für Immobilienwerte Überwachung regionaler Marktschwankungen für ein frühwarnbasiertes Monitoring Mindestanforderungen an ein Immobilien-Monitoring und anlassbezogene Neubewertungen Turnusmäßige Wertüberprüfung oder vollständige Neubewertung? Ableitung von Frühwarnindikatoren auf Basis des regionalen Immobilie(markt)-Monitorings 15.30 – 17.00 Uhr Volker Fentz, Volksbank Weinheim eG Kundengruppe der „Immobiliensammler“ • Erscheinungsformen • Abgrenzung zum Privatkunden, Baufi- und Firmenkundengeschäft Inwiefern unterscheidet sich der typische „Immobiliensammler“ von Projektentwickler, Objektgesellschaften oder Bauträger? Sachgerechte Abgrenzung ist Voraussetzung für: Kundengruppenzuordnung (Rating, Bonitätseinschätzung) Kennziffersysteme Finanzierungsstruktur Mögliche Abgrenzungskriterien, die sich aus der Praxis ableiten lassen: u. a.: Anzahl fremdgenutzter Objekte bedarf noch keiner gesellschaftsrechtlichen Struktur (Objekt- oder Wohnungsgesellschaft) Zur zunehmenden populären Sonderform der Familiengesellschaft im Zusammenhang mit „Immobiliensammlern“: Verwaltung und lebzeitige Vermögensübertragung von Immobilien in BGH-Gesellschaft oder GmbH & Co. KG: Vorteile u. a. Ausnutzung der Erbschafts- und Schenkungssteuerfreibeträge, einkommenssteuerbewußte Aufteilung der Erträge (z. B. Mieteinahmen) welche Implikationen ergeben sich hieraus für die Bonitätsbeurteilung? Besonderheiten und Problemfelder für eine sachgerechte Bonitätseinstufung von „Immobiliensammlern“ • Überprüfungs- und Prozesshinweise Auswirkungen der verschiedenen Einkunftsarten, steuerliche Aspekte und unterschiedliche Lebensphasen auf die Bonitätsbeurteilung des Kunden • Praxisbeispiele Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse: welche Informationen lassen sich u. a. aus der Steuererklärung, Steuerbescheid, Mietertragsaufstellung und Liquiditätsplanung gewinnen und wie sind diese zu interpretieren? Erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten durch das Zufluss-AbflussPrinzip gegenüber bilanzierenden Kunden • oftmals nicht direkt aus den Unterlagen zu erkennen (z. B. offene Rechnungen zum Jahresende) • Auswirkungen auf die „richtige“ Bonitätseinstufung Praxistipps zur sicheren Auswertung von E-Ü-Rs in der Analysepraxis Ausgewählte Kennziffern für „Immobiliensammler“ und deren Aussagekraft • Änderungen Praxistipps für die Ableitung von Kennziffern von Immobilienunternehmen und aus dem gewerblichen Firmenkundengeschäft für das Kundensegment der „Immobiliensammler“ Kennziffern zur Bonitätseinschätzung und Entscheidung an Beispielen: u. a. zur Vermietung, Bewirtschaftung, Investition, Finanzierung und Bewertung Ausgewählte Top 10-Kennzahlen und deren Aussagekraft für die Analyse: u. a. Instandhaltungsquote Sanierungsgrad Verschuldungsgrad Schuldendienstfähigkeit Praxistipps für schnelle und einfache Plausibilitäts-Checks: z. B. Bruttoanfangsrendite (Kaufpreis im Verhältnis zu Jahresnettomiete) Indikator für den Vergleich mit anderen Immobilien bzw. als Zeitreihenvergleich für Preisentwicklungen Quick-Check-Analyse Substanzwert vs. Cash Flow • Identifikation aller Cash Flow relevanten Ein- und Auszahlungen Hinweise zu der in der Praxis kaum bekannten Datev-BWA für die Immobilienanalyse ca. 17.00 Uhr Seminarende (15 min. Kaffeepause am Vor- und Nachmittag; 13.00–14.00 Uhr Mittagessen am zweiten Seminartag) Referenten u. a. Peter Freckmann Rechtsanwalt, Rechtsabteilung, Bausparkasse Schwäbisch Hall AG Durch Veröffentlichungen rund um das Thema Recht und Praxis der Baufinanzierung ausgewiesen, begleitet den Gesetzgebungsprozess zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie von Anfang an intensiv, sehr erfahrener Referent mit durchweg Top-Bewertungen der Teilnehmer Dirk Wiedenroth Fachbereichsleiter Immobilienservice, Deutsche Kreditbank AG, Berlin U. a. Vertreter der DKB im vdp-Ausschuss für Bewertungsfragen Volker Fentz Bereichsleiter Firmenkundenbetreuung, Volksbank Weinheim eG Seit über 20 Jahre in diversen Bereichen der Steuerung und des Firmenkundengeschäftes, mehrere Jahre als Direktor und Prokurist bei der Berliner Volksbank eG, als Abteilungsdirektor im Bereich Corporate Business der UniCreditBank AG tätig und seit 2012 als Bereichsleiter Firmenkunden und Prokurist bei der Volksbank Weinheim eG. Mitgesellschafter in Immobiliengesellschaften und Inhaber einer Immobilienverwaltung. Finanzierung von Spezialimmobilien 28. Oktober 2015 in Frankfurt/M. (15 10 06) Fachbuch „Gewerbliche Immobilienfinanzierung“ enthalten! 760,00 € * Ich kann nicht am Seminar teilnehmen und bestelle deshalb die Seminarunterlagen zu den oben angekreuzten Seminaren (150,00 € * je Seminardokumentation) Ich bestelle versandkostenfrei (innerhalb Deutschlands) das Fachbuch Gewerbliche Immobilienfinanzierung 2014, ca. 700 Seiten, 99,– €** Name: Vorname: Position: Abteilung: Unternehmen: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Fax: E-Mail: 26. Oktober 2015 von 13.00 bis 17.30 Uhr 27. Oktober 2015 von 10.00 bis 17.00 Uhr relexa Hotel Frankfurt/Main Lurgiallee 2, 60439 Frankfurt Tel. 069 957 78-0, Fax 069 957 78-878 Begrenztes Zimmerkontingent im Tagungshotel verfügbar. Bitte nehmen Sie Ihre Zimmerreservierung unter dem Stichwort „Finanz Colloquium Heidelberg“ direkt beim Tagungshotel vor. Im Teilnahmeentgelt enthalten: Seminardokumentation, Erfrischungen, Mittagessen, Abschiedsimbiss, zweijähriger kostenfreier Bezug unseres Newsletters Banken-Times. Bei der Teilnahme an mehreren Seminaren dieser Seminarreihe durch einen oder mehrere Mitarbeiter aus demselben Unternehmen erhalten Sie für jedes weitere Seminar € 50,– Rabatt. Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag vor dem Veranstaltungstermin. Bei Stornierung Ihrer Anmeldung bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin erheben wir ein Bearbeitungsentgelt von 150,– €*. Bei Stornos nach diesem Zeitpunkt wird das gesamte Seminarentgelt fällig. Zur Fristwahrung müssen Stornos schriftlich bei uns eingehen. Kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin ist möglich. Umbuchungen auf ein anderes Seminar sind bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei, danach fällt ein Bearbeitungsentgelt von 150 Euro* an. Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche, wenn die Absage mindestens zwei Wochen vor dem Seminartermin erfolgt. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor. * zzgl. 19 % MwSt. ** inkl. 7 % MwSt. Fach-/Produktinformationen und Datenschutz Rechnung an: Die Finanz Colloquium Heidelberg GmbH und ihre Dienstleister (z. B. Lettershop) verwenden Ihre personenbezogenen Daten für die Durchführung unserer Leistungen und um Ihnen ausgewählte Fach- und Produktinformationen per Post zukommen zu lassen. Name/Vorname: Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit durch eine Mitteilung per Post, E-Mail oder Telefon widersprechen. Abteilung: E-Mail: Bemerkungen: Senden Sie mir bitte Fach- und Produktinformationen sowie die Banken-Times SPEZIAL für meinen Fachbereich kostenfrei an meine angegebene E-Mail Adresse (Abbestellung jederzeit möglich). Senden Sie uns Ihre Bestellung per Mail an: [email protected] oder schriftlich an: Finanz Colloquium Heidelberg GmbH Plöck 32 a, 69117 Heidelberg Fax: +49 6221 99898-99 Weitere Informationen erhalten Sie unter: +49 6221 99898-0 oder unter www.FC-Heidelberg.de Termin/Ort Immobilien-Jahrestagung 2015 26.–27. Oktober 2015 in Frankfurt/M. (15 10 02) 1.140,00 € * Die Umsetzung der EU-Richtlinie vom 4.2.2014 über Wohnimmobilienkredite für Verbraucher ist das bedeutendste Reformprojekt in der Baufinanzierungspraxis seit der letzten Reform des Verbraucherkreditrechts im Jahr 2008. Dies führt ab dem 21.3.2016 zu weitreichenden Änderungen der Vorschriftenüber Verbraucherdarlehensverträge und zahlreicher anderer Vorschriften, auf die sich jedes Haus rechtzeitig und gut vorbereiten sollte. Die aufsichtsrechtlichen Neuerungen im Bereich der Immobilien (u. a. aus den neuen CRR-Vorschriften, direkt umzusetzenden(!) neuen EBA-Vorgaben sowie umfangreiche neuen Verbraucherkreditrechte) haben teilweise erheblichen Auswirkungen auf die Bewertungs-, Frühwarn-, Steuerungs-, Melde- und Reporting-Prozesse der Institute. Das neue Seminar gibt kompakt und praxisnah einen wertvollen Überblick über die Neuerungen und aktuellen Entwicklungen. Die Bundesbank sieht zwar derzeitig noch keine direkte Blase am deutschen Wohnimmobilienmarkt, allerdings weist sie in ihrem Finanzstabilitätsbericht auf die Gefahr möglicher Preisübertreibungen in regionalen Märkten hin. Im Seminar stellt ein Experte für Immobilienbewertung den Aufbau eines leistungsfähigen Immobilien-Monitorings zur Ableitung geeigneter Frühwarnindikatoren dar. Die aktuell niedrigen Zinsen sowie eine Flucht in Sachwerte verlockt zunehmend Privatkunden, mehrere vermietete Objekte zu erwerben oder sich als Altbausanierer, Aufteiler oder gar Bauträger zu versuchen. Banken stehen dabei in der Betreuung und Analyse dieser interessanten, aber auch sehr speziellen Kundengruppe der „Immobiliensammler“ vor inhaltlichen und organisatorischen Herausforderungen. Teilnahmebedingungen Anmelden/Bestellen Ich melde mich an zum Seminar: Zum Thema Immobilien-Jahrestagung 2015
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