aktuell Ausgabe Nr. 10 Freitag, 22. Mai 2015 Neues Gesicht am Frontoffice Jasmine Kempter, Bereichsleiterin Einwohner, Betreibungen, Soziales, AHV-Zweigstelle, erwartet in diesen Tagen ihr erstes Kind. Sie bezieht bis voraussichtlich Mitte September Mutterschaftsurlaub. Anschliessend wird sie zu 50% weiter arbeiten. Für die verbleibenden 50% suchen wir eine Teilzeit-Mitarbeiterin. Während des Mutterschaftsurlaubes wird Jasmine Kempter am Front-Office von Stefanie Kuhn, Hofen, Libingen vertreten. Abteilung Steuern, Sektionschef, Einwohner, Betreibungen, AHV-Zweigstelle, Soziales Die Gesamtleitung dieser vielfältigen Abteilung obliegt Steuersekretär und Sektionschef Markus Niedermann. Die Fachbereiche Einwohner, Betreibungen, Soziales und AHV-Zweigstelle werden weitgehend selbstständig von Jasmine Kempter geführt. Sie betreut zudem das FrontOffice und die Telefonzentrale. Mutterschaftsurlaub Bei Mutterschaft hat eine Mitarbeiterin Anrecht auf insgesamt 16 Wochen Lohnfortzahlung. Diese ist über die Erwerbsersatzordnung versichert. Der Gemeinderat hat mit Frau Kempter vereinbart, das bisherige Arbeitsverhältnis mosnang_aktuell_Nr-10_2015.indd 2 anschliessend mit einem reduzierten Pensum von 50% fortzuführen. Die fehlenden 50% sollen durch eine neue Teilzeitmitarbeiterin erbracht werden (siehe Stelleninserat in diesem aktuell). Vertretung durch Stefanie Kuhn Stefanie Kuhn ist als ehemalige Lernende ein bekanntes Gesicht bei der Gemeindeverwaltung Mosnang. Letzten Sommer schloss sie ihre dreijährige Lehre als Kauffrau erfolgreich ab. In der Zwischenzeit besuchte sie in St. Gallen den Vorkurs für die pädagogische Hochschule an der ISME und arbeitete in einem Teilzeitpensum bei der Firma Bühler AG in Uzwil. Im September 2015 wird Stefanie Kuhn das Studium an der Pädagogischen Hochschule beginnen mit dem Ziel, Kindergärtnerin zu werden. Auf Anfrage hat sie sich bereit erklärt, für die Zeit bis Studienbeginn die Stellvertretung für Jasmine Kempter zu übernehmen. Gemeinderat und Personal heissen Stefanie im Verwaltungsteam sehr herzlich willkommen und wünschen ihr eine gute Zeit bis zum Beginn des Studiums. Jasmine Kempter wünschen wir alles Gute. Wir freuen uns, sie ab September wieder in unserem Team zu haben. 19.05.15 14:44 aktuell | Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Mosnang Aus dem Gemeinderat Pilzschutzverordnung aufgehoben Die Pilzschutzverordnung vom 4. Dezember 1996 wird ersatzlos aufgehoben. Die Verordnung begrenzte bisher das Sammeln von Pilzen auf bestimmte Tage und bestimmte Mengen. Die Aufhebung der Verordnung erfolgt in Rücksprache mit dem Pilzverein Toggenburg und den weiteren Toggenburger Gemeinden. Die Aufhebung untersteht dem fakultativen Referendum gemäss besonderer Publikation. Dietrich Angelika und Heinz, Alp Wald 930, Fischingen, zu je ½ ME, veräussern an Schuler Josef, Holenstein 1955, Fischingen, das Grundstück Nr. 1463, Alp Wald 930, Fischingen, 599 m2 Einfamilienhaus Vers.-Nr. 930, Scheune Vers.-Nr. 931, Gartenanlage. EV 11.07.1995, 14.12.1998. Die Erbengemeinschaft Züger Karl veräussert zu je ½ ME an Meile Erwin und Regina, Grütliwiese 7, Mosnang, das Grundstück Nr. 322, Grütliwiese 5, Mosnang, 497 m2 Wohnhaus Vers.-Nr. 1848, Gartenanlage. EV 22.04.2015. Baubewilligungen Beat und Esther Brändle, Oberhelfenschwil, Zweck änderung/Umnutzung Wohnhaus, Umbau und Sanierung Wohnhaus, Mettlen, Libingen Urs Widmer, Mosnang, Ersatz Ölheizung durch Sole-Wasser-Wärmepumpe, Sonnhalden 10, Mosnang Konsumgenossenschaft Libingen, Libingen, Umbau Wohnund Geschäftshaus, Dorf 4, Libingen Katholische Kirchgemeinde Libingen, Libingen, Sanierung und Neugestaltung Lourdes-Grotte, Töbeli, Libingen Eduard Schnellmann, Mosnang, Neubau Stützmauer, Schulstr. 15, Mosnang Grundstückübertragungen (EV = Erwerbsdatum des Veräusserers; GE = Gesamteigentum; ME = Miteigentum) Breitenmoser Josef, Dorf 45, Libingen, und Breitenmoser Bruno, Buechstr. 19, Ganterschwil, zu je ½ ME, veräussern zu je ½ ME an Bossi Bernhard und Martha, Freudenberg 95, Wilen b.Wil, das Grundstück Nr. 2161, Dorf, Libingen, 950 m2 Acker, Wiese. EV 05.05.1995. Die Genossenschaft Pro Mosnang, Hinterdorfstr. 6, Mosnang, veräussert zu je ½ ME an Frey Markus und Margrit, Weidlistr. 10, Mosnang, das Grundstück Nr. S9053, Schulstr. 6, Mosnang, StWE-WQ 193/1000 (4½-Zimmerwohnung Nr. 9 im OG West mit Keller Nr. 5). Das Grundstück Nr. S9059, Schulstr. 6, Mosnang, StWE-WQ 12/1000 (Garage Nr. 11). EV 23.10.2013, 18.12.2014. Scherrer Willi, Chürzestr. 2, Mosnang, veräussert an Scherrer Nadia, Chürzestr. 2, Mosnang, ½ ME am Grundstück Nr. 1909, Chürzestr. 2, Mosnang, 622 m2 Einfamilienhaus Vers.-Nr. 2221, Unterstand, Gartenanlage. EV 30.03.1993. mosnang_aktuell_Nr-10_2015.indd 3 Referendumsvorlage Gegenstand Beschluss des Gemeinderates über die Aufhebung der Verordnung über den Schutz der Pilze vom 4. Dezember 1996 Genehmigungsdatum 21. April 2015 Referendumsfrist 25. Mai bis 3. Juli 2015 Anzahl Unterschriften 200 Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Refe rendums richtet sich nach Art. 14 bis 17 der Gemeinde ordnung sowie den Bestimmungen des Gemeindegeset zes (sGS 151.2) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1). Ein allfälliges Referendumsbegehren zur Volksabstim mung ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinde rat einzureichen. Die Ratskanzlei stellt Unterschriften bogen zur Verfügung. Mosnang, 8. Mai 2015 | Gemeinderat WOHLGENSINGER IMMOBILIEN GMBH Hans Wohlgensinger Immobilienverwalter mit eidg. FA Säntisstrasse 3 9607 Mosnang seriöse er für die ung. Ihr Partn ittl ien-Verm Immobil Mobile 079 811 91 91 wohlgensinger-immo@ bluewin.ch 19.05.15 14:44 Zivilstandsnachrichten Geburt 1. Mai 2015 in Wil SG: Müller, Lena, Tochter des Müller, Andreas, von Mosnang SG und der Müller geb. Gantenbein, Nadia, von Grabs SG und Mosnang SG, wohnhaft in Mosnang SG, Dreien, Bödmeli 2453 Publikation Zivilstandsnachrichten Seit anfangs 2015 erfolgen die Mitteilungen der Zivilstandsämter an die Einwohnerämter elektronisch. Hinweise über einen Verzicht der Veröffentlichung seitens der Zivilstandsämter sind nicht mehr möglich. Gemäss Art. 11 der kantonalen Zivilstandsverordnung kann die politische Gemeinde Geburten, Todesfälle, Trauungen und Eintragungen von Partnerschaften amtlich bekannt machen. Den Verzicht auf die amtliche Bekanntmachung können verlangen: a)bei Geburten ein Elternteil; b)bei Todesfällen nächste Angehörige; c) bei Trauungen die Braut oder der Bräutigam; d) bei Eintragungen von Partnerschaften die Partnerin oder der Partner. Freitag, 5. Juni, 20.00 Uhr Hauptversammlung, IG Libingen Libingen Freitag, 5. Juni Internationales Seilziehturnier, Seilziehclub Mosnang Filtex, Mosnang Samstag, 6. Juni Internationales Seilziehturnier, Seilziehclub Mosnang Filtex, Mosnang Sonntag, 7. Juni Internationales Seilziehturnier, Seilziehclub Mosnang Filtex, Mosnang Weitere Informationen Abrechnungsplicht für Hausdienstarbeit Wer einen eigenen Haushalt führt und Personen als Hausdienstarbeitnehmende beschäftigt und sie entlöhnt (Geldoder Naturallohn) ist verpflichtet, von diesem Lohn Sozial versicherungsbeiträge zu entrichten, auch wenn dieser noch so bescheiden ist. Ferienentschädigungen unterstehen auch der Beitragspflicht. Wer die Meldung unterlässt, kann sich strafbar machen. Sollte jemand einen Verzicht der Bekanntmachung wünschen, müsste sich die berechtigte Person umgehend nach Eintreten des Ereignisses beim Einwohneramt Mosnang, 071 982 70 70 oder [email protected] melden. Unter Hausdienstarbeit fallen beispielsweise folgende Tätigkeiten: Veranstaltungen / Termine – Kinderbetreuung Samstag, 30. Mai, 10.30 Uhr Brot ist in aller Munde, b’treff Bütschwil Bahnhofareal Bütschwil Samstag, 30. Mai, 12.00 Uhr UBS Kids Cup, Jugi Mosnang Montag, 1. Juni, 20.00 Uhr Pikettübung, Feuerwehr Mosnang Depot Mosnang Dienstag, 2. Juni, 13:30 Uhr Jassen für Senioren, Kath. Kirchgemeinde Mosnang Pfarreiheim Mosnang Donnerstag, 4. Juni, 12.00 Uhr Seniorentreff mit Mittagessen, Krone Mosnang Restaurant Krone, Mosnang mosnang_aktuell_Nr-10_2015.indd 4 – Raumpflegerin/Raumpfleger – Kindermädchen (Au-pair-Mädchen/-Mann; Babysitterin/Babysitter) – Haushaltshilfe – Hauswartin/Hauswart – Berufsleute, welche Tätigkeiten im Haus bzw. in der Wohnung oder ums Haus herum erledigen. Seit dem 1. Januar 2015 sind junge Arbeitnehmende bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie das 25. Altersjahr vollenden, von der Beitragspflicht ausgenommen, sofern ihr Einkommen aus einer Tätigkeit in einem Privathaushalt Fr. 750.00 pro Jahr und Arbeitgeber nicht übersteigt. Die beschäftigten Personen können die Abrechnung verlangen. Die Anmeldeformulare können auf www.svasg.ch herunter geladen oder bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden. Besuchen Sie uns online: mosnang.ch 19.05.15 14:44 aktuell | Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Mosnang Liste der betriebenen Prämienzahler Obligatorisch krankenversicherte Personen, die ihrer Prämienplicht trotz Betreibung nicht nachkommen, werden ab 1. Januar 2015 im Kanton St. Gallen auf einer Liste erfasst. Die Aufnahme auf die Liste hat zur Folge, dass der Krankenversicherer die Leistungen aufschiebt. Diese Leistungssistierung erfasst jene Leistungen, die während der Dauer dieses Aufschubs erbracht werden - mit Ausnahme von Notfallbehandlungen. Die Beurteilung, ob eine Notfallsituation vorliegt, entscheiden die Leistungserbringer. Keine Leistungssistierung erfolgt für Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr und für Beziehende von Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen. Der Eintrag auf der Liste wird gelöscht: – mit dem Eintritt in die finanzielle Sozialhilfe – mit der Ausrichtung von Ergänzungsleistungen – mit der Meldung des Versicherers über die Begleichung sämtlicher Prämien – mit der Bezahlung von 85 Prozent eines auf den Krankenversicherer ausgestellten Verlustscheins durch den Kanton St. Gallen, sofern keine weiteren Forderungen mehr bestehen. Für Fragen zur Leistungssistierung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Krankenversicherer. Meiersalp Alpwirtschaft Ruhe und Herzlichkeit in der Natur Ruth und Mario Breitenmoser 9614 Libingen Telefon 071 983 11 79 Mosnang ist eine attraktive und lebendige Einheits gemeinde im unteren Toggenburg mit rund 2800 Ein wohnern. Die jetzige Stelleninhaberin reduziert ihr Arbeitspensum infolge Mutterschaft. Wir suchen deshalb per 1. Septem ber 2015 oder nach Vereinbarung: Mitarbeiterin oder Mitarbeiter 50% für die Fachbereiche Einwohneramt, AHV-Zweigstelle, Betreibungsamt und Sozialamt Wir erwarten – Ausbildung Kauffrau/Kaufmann öffentliche Verwaltung – exakte, zuverlässige und selbständige Arbeitsweise – Flexibilität und Teamfähigkeit – Einsatz- und Kontaktfreudigkeit – gute EDV-Kenntnisse Wir bieten – interessante und vielseitige Tätigkeit – fortschrittliche Arbeitsbedingungen – Weiterbildungsmöglichkeiten – zeitgemässe EDV-Infrastruktur (VRSG) – angenehmes Arbeitsklima Auskünfte erteilt Ihnen gerne Abteilungsleiter Markus Niedermann Telefon 071 982 70 75 oder [email protected]. Sind Sie interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Senden Sie Ihre Unterlagen an [email protected] oder per Post an den Gemeinderat Mosnang, Postfach, 9607 Mosnang. www.mosnang.ch Vom 1. Mai bis 31. Oktober geöffnet www.meiersalp-libingen.ch Morgen Samstag 23. Mai 2015 Kräuterwanderung mit Heidi Hollenstein Besammlung 10.00 Uhr auf der Meiersalp Näheres entnehmen Sie bitte aus unserer Homepage. Impressum Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Mosnang erscheint alle zwei Wochen Nächste Ausgabe: Freitag, 5. Juni 2015 Einsendeschluss: Montag, 1. Juni 2015, 08.00 Uhr Telefon 071 982 70 70 | Fax 071 982 70 71 [email protected] | www.mosnang.ch mosnang_aktuell_Nr-10_2015.indd 1 Heuernte 19.05.15 14:44
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