Neues Gesicht am Frontoffice

aktuell
Ausgabe Nr. 10
Freitag, 22. Mai 2015
Neues Gesicht am Frontoffice
Jasmine Kempter, Bereichsleiterin Einwohner, Betreibungen, Soziales, AHV-Zweigstelle, erwartet in diesen
Tagen ihr erstes Kind. Sie bezieht bis voraussichtlich
Mitte September Mutterschaftsurlaub. Anschliessend
wird sie zu 50% weiter arbeiten. Für die verbleibenden 50% suchen wir eine Teilzeit-Mitarbeiterin.
Während des Mutterschaftsurlaubes wird Jasmine
Kempter am Front-Office von Stefanie Kuhn, Hofen,
Libingen vertreten.
Abteilung Steuern, Sektionschef, Einwohner,
Betreibungen, AHV-Zweigstelle, Soziales
Die Gesamtleitung dieser vielfältigen Abteilung obliegt
Steuersekretär und Sektionschef Markus Niedermann.
Die Fachbereiche Einwohner, Betreibungen, Soziales und
AHV-Zweigstelle werden weitgehend selbstständig von
Jasmine Kempter geführt. Sie betreut zudem das FrontOffice und die Telefonzentrale.
Mutterschaftsurlaub
Bei Mutterschaft hat eine Mitarbeiterin Anrecht auf insgesamt 16 Wochen Lohnfortzahlung. Diese ist über die Erwerbsersatzordnung versichert. Der Gemeinderat hat mit
Frau Kempter vereinbart, das bisherige Arbeitsverhältnis
mosnang_aktuell_Nr-10_2015.indd 2
anschliessend mit einem reduzierten Pensum von 50%
fortzuführen. Die fehlenden 50% sollen durch eine neue
Teilzeitmitarbeiterin erbracht werden (siehe Stelleninserat
in diesem aktuell).
Vertretung durch Stefanie Kuhn
Stefanie Kuhn ist als ehemalige Lernende ein bekanntes
Gesicht bei der Gemeindeverwaltung Mosnang. Letzten
Sommer schloss sie ihre dreijährige Lehre als Kauffrau erfolgreich ab. In der Zwischenzeit besuchte sie in St. Gallen
den Vorkurs für die pädagogische Hochschule an der ISME
und arbeitete in einem Teilzeitpensum bei der Firma Bühler AG in Uzwil.
Im September 2015 wird Stefanie Kuhn das Studium an
der Pädagogischen Hochschule beginnen mit dem Ziel,
Kindergärtnerin zu werden. Auf Anfrage hat sie sich bereit
erklärt, für die Zeit bis Studienbeginn die Stellvertretung
für Jasmine Kempter zu übernehmen.
Gemeinderat und Personal heissen Stefanie im Verwaltungsteam sehr herzlich willkommen und wünschen ihr
eine gute Zeit bis zum Beginn des Studiums.
Jasmine Kempter wünschen wir alles Gute. Wir freuen uns,
sie ab September wieder in unserem Team zu haben.
19.05.15 14:44
aktuell | Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Mosnang
Aus dem Gemeinderat
Pilzschutzverordnung aufgehoben
Die Pilzschutzverordnung vom 4. Dezember 1996 wird ersatzlos aufgehoben. Die Verordnung begrenzte bisher das
Sammeln von Pilzen auf bestimmte Tage und bestimmte
Mengen. Die Aufhebung der Verordnung erfolgt in Rücksprache mit dem Pilzverein Toggenburg und den weiteren
Toggenburger Gemeinden.
Die Aufhebung untersteht dem fakultativen Referendum
gemäss besonderer Publikation.
Dietrich Angelika und Heinz, Alp Wald 930, Fischingen, zu
je ½ ME, veräussern an Schuler Josef, Holenstein 1955,
Fischingen, das Grundstück Nr. 1463, Alp Wald 930, Fischingen, 599 m2 Einfamilienhaus Vers.-Nr. 930, Scheune
Vers.-Nr. 931, Gartenanlage. EV 11.07.1995, 14.12.1998.
Die Erbengemeinschaft Züger Karl veräussert zu je ½ ME
an Meile Erwin und Regina, Grütliwiese 7, Mosnang,
das Grundstück Nr. 322, Grütliwiese 5, Mosnang, 497 m2
Wohnhaus Vers.-Nr. 1848, Gartenanlage. EV 22.04.2015.
Baubewilligungen
Beat und Esther Brändle, Oberhelfenschwil, Zweck­
änderung/Umnutzung Wohnhaus, Umbau und Sanierung
Wohnhaus, Mettlen, Libingen
Urs Widmer, Mosnang, Ersatz Ölheizung durch Sole-Wasser-Wärmepumpe, Sonnhalden 10, Mosnang
Konsumgenossenschaft Libingen, Libingen, Umbau Wohnund Geschäftshaus, Dorf 4, Libingen
Katholische Kirchgemeinde Libingen, Libingen, Sanierung
und Neugestaltung Lourdes-Grotte, Töbeli, Libingen
Eduard Schnellmann, Mosnang, Neubau Stützmauer,
Schulstr. 15, Mosnang
Grundstückübertragungen
(EV = Erwerbsdatum des Veräusserers;
GE = Gesamteigentum; ME = Miteigentum)
Breitenmoser Josef, Dorf 45, Libingen, und Breitenmoser
Bruno, Buechstr. 19, Ganterschwil, zu je ½ ME, veräussern
zu je ½ ME an Bossi Bernhard und Martha, Freudenberg
95, Wilen b.Wil, das Grundstück Nr. 2161, Dorf, Libingen,
950 m2 Acker, Wiese. EV 05.05.1995.
Die Genossenschaft Pro Mosnang, Hinterdorfstr. 6, Mosnang, veräussert zu je ½ ME an Frey Markus und Margrit,
Weidlistr. 10, Mosnang, das Grundstück Nr. S9053, Schul­­str. 6, Mosnang, StWE-WQ 193/1000 (4½-Zimmerwohnung Nr. 9 im OG West mit Keller Nr. 5). Das Grundstück Nr.
S9059, Schulstr. 6, Mosnang, StWE-WQ 12/1000 (Garage
Nr. 11). EV 23.10.2013, 18.12.2014.
Scherrer Willi, Chürzestr. 2, Mosnang, veräussert an Scherrer Nadia, Chürzestr. 2, Mosnang, ½ ME am Grundstück
Nr. 1909, Chürzestr. 2, Mosnang, 622 m2 Einfamilienhaus
Vers.-Nr. 2221, Unterstand, Gartenanlage. EV 30.03.1993.
mosnang_aktuell_Nr-10_2015.indd 3
Referendumsvorlage
Gegenstand
Beschluss des Gemeinderates über die Aufhebung der
Verordnung über den Schutz der Pilze vom 4. Dezember
1996
Genehmigungsdatum
21. April 2015
Referendumsfrist
25. Mai bis 3. Juli 2015
Anzahl Unterschriften
200
Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Refe­
rendums richtet sich nach Art. 14 bis 17 der Gemeinde­
ordnung sowie den Bestimmungen des Gemeindegeset­
zes (sGS 151.2) und des Gesetzes über Referendum und
Initiative (sGS 125.1).
Ein allfälliges Referendumsbegehren zur Volksabstim­
mung ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinde­
rat einzureichen. Die Ratskanzlei stellt Unterschriften­
bogen zur Verfügung.
Mosnang, 8. Mai 2015 | Gemeinderat
WOHLGENSINGER
IMMOBILIEN GMBH
Hans Wohlgensinger
Immobilienverwalter mit eidg. FA
Säntisstrasse 3
9607 Mosnang
seriöse
er für die ung.
Ihr Partn
ittl
ien-Verm
Immobil
Mobile 079 811 91 91
wohlgensinger-immo@
bluewin.ch
19.05.15 14:44
Zivilstandsnachrichten
Geburt
1. Mai 2015 in Wil SG: Müller, Lena, Tochter des Müller,
Andreas, von Mosnang SG und der Müller geb. Gantenbein, Nadia, von Grabs SG und Mosnang SG, wohnhaft in
Mosnang SG, Dreien, Bödmeli 2453
Publikation Zivilstandsnachrichten
Seit anfangs 2015 erfolgen die Mitteilungen der Zivilstandsämter an die Einwohnerämter elektronisch. Hinweise über einen Verzicht der Veröffentlichung seitens der
Zivilstandsämter sind nicht mehr möglich.
Gemäss Art. 11 der kantonalen Zivilstandsverordnung kann
die politische Gemeinde Geburten, Todesfälle, Trauungen
und Eintragungen von Partnerschaften amtlich bekannt
machen. Den Verzicht auf die amtliche Bekanntmachung
können verlangen:
a)bei Geburten ein Elternteil;
b)bei Todesfällen nächste Angehörige;
c) bei Trauungen die Braut oder der Bräutigam;
d) bei Eintragungen von Partnerschaften die Partnerin
oder der Partner.
Freitag, 5. Juni, 20.00 Uhr
Hauptversammlung, IG Libingen
Libingen
Freitag, 5. Juni
Internationales Seilziehturnier, Seilziehclub Mosnang
Filtex, Mosnang
Samstag, 6. Juni
Internationales Seilziehturnier, Seilziehclub Mosnang
Filtex, Mosnang
Sonntag, 7. Juni
Internationales Seilziehturnier, Seilziehclub Mosnang
Filtex, Mosnang
Weitere Informationen
Abrechnungsplicht für Hausdienstarbeit
Wer einen eigenen Haushalt führt und Personen als Hausdienstarbeitnehmende beschäftigt und sie entlöhnt (Geldoder Naturallohn) ist verpflichtet, von diesem Lohn Sozial­
versicherungsbeiträge zu entrichten, auch wenn dieser
noch so bescheiden ist. Ferienentschädigungen unterstehen auch der Beitragspflicht. Wer die Meldung unterlässt,
kann sich strafbar machen.
Sollte jemand einen Verzicht der Bekanntmachung wünschen, müsste sich die berechtigte Person umgehend nach
Eintreten des Ereignisses beim Einwohneramt Mosnang,
071 982 70 70 oder [email protected] melden.
Unter Hausdienstarbeit fallen beispielsweise folgende
Tätigkeiten:
Veranstaltungen / Termine
– Kinderbetreuung
Samstag, 30. Mai, 10.30 Uhr
Brot ist in aller Munde, b’treff Bütschwil
Bahnhofareal Bütschwil
Samstag, 30. Mai, 12.00 Uhr
UBS Kids Cup, Jugi Mosnang
Montag, 1. Juni, 20.00 Uhr
Pikettübung, Feuerwehr Mosnang
Depot Mosnang
Dienstag, 2. Juni, 13:30 Uhr
Jassen für Senioren, Kath. Kirchgemeinde Mosnang
Pfarreiheim Mosnang
Donnerstag, 4. Juni, 12.00 Uhr
Seniorentreff mit Mittagessen, Krone Mosnang
Restaurant Krone, Mosnang
mosnang_aktuell_Nr-10_2015.indd 4
– Raumpflegerin/Raumpfleger
– Kindermädchen (Au-pair-Mädchen/-Mann;
Babysitterin/Babysitter)
– Haushaltshilfe
– Hauswartin/Hauswart
– Berufsleute, welche Tätigkeiten im Haus bzw. in der
Wohnung oder ums Haus herum erledigen.
Seit dem 1. Januar 2015 sind junge Arbeitnehmende bis
zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie das 25. Altersjahr
vollenden, von der Beitragspflicht ausgenommen, sofern
ihr Einkommen aus einer Tätigkeit in einem Privathaushalt
Fr. 750.00 pro Jahr und Arbeitgeber nicht übersteigt. Die
beschäftigten Personen können die Abrechnung verlangen.
Die Anmeldeformulare können auf www.svasg.ch herunter­
geladen oder bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden.
Besuchen Sie uns online: mosnang.ch
19.05.15 14:44
aktuell | Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Mosnang
Liste der betriebenen Prämienzahler
Obligatorisch krankenversicherte Personen, die ihrer Prämienplicht trotz Betreibung nicht nachkommen, werden
ab 1. Januar 2015 im Kanton St. Gallen auf einer Liste erfasst.
Die Aufnahme auf die Liste hat zur Folge, dass der Krankenversicherer die Leistungen aufschiebt. Diese Leistungssistierung erfasst jene Leistungen, die während der Dauer
dieses Aufschubs erbracht werden - mit Ausnahme von
Notfallbehandlungen. Die Beurteilung, ob eine Notfallsituation vorliegt, entscheiden die Leistungserbringer. Keine
Leistungssistierung erfolgt für Kinder bis zum vollendeten
18. Altersjahr und für Beziehende von Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen.
Der Eintrag auf der Liste wird gelöscht:
– mit dem Eintritt in die finanzielle Sozialhilfe
– mit der Ausrichtung von Ergänzungsleistungen
– mit der Meldung des Versicherers über die Begleichung
sämtlicher Prämien
– mit der Bezahlung von 85 Prozent eines auf den Krankenversicherer ausgestellten Verlustscheins durch den
Kanton St. Gallen, sofern keine weiteren Forderungen
mehr bestehen.
Für Fragen zur Leistungssistierung wenden Sie sich bitte
direkt an Ihren Krankenversicherer.
Meiersalp
Alpwirtschaft
Ruhe und Herzlichkeit in der Natur
Ruth und Mario Breitenmoser
9614 Libingen
Telefon 071 983 11 79
Mosnang ist eine attraktive und lebendige Einheits­
gemeinde im unteren Toggenburg mit rund 2800 Ein­
wohnern.
Die jetzige Stelleninhaberin reduziert ihr Arbeitspensum
infolge Mutterschaft. Wir suchen deshalb per 1. Septem­
ber 2015 oder nach Vereinbarung:
Mitarbeiterin oder Mitarbeiter 50%
für die Fachbereiche Einwohneramt,
AHV-Zweigstelle, Betreibungsamt und Sozialamt
Wir erwarten
­– Ausbildung Kauffrau/Kaufmann öffentliche Verwaltung
­– exakte, zuverlässige und selbständige Arbeitsweise
­­– Flexibilität und Teamfähigkeit
­– Einsatz- und Kontaktfreudigkeit
­– gute EDV-Kenntnisse
Wir bieten
­– interessante und vielseitige Tätigkeit
­­– fortschrittliche Arbeitsbedingungen
­­– Weiterbildungsmöglichkeiten
­– zeitgemässe EDV-Infrastruktur (VRSG)
­­– angenehmes Arbeitsklima
Auskünfte erteilt Ihnen gerne Abteilungsleiter
Markus Niedermann Telefon 071 982 70 75 oder
[email protected].
Sind Sie interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Senden Sie Ihre Unterlagen an [email protected]
oder per Post an den Gemeinderat Mosnang, Postfach,
9607 Mosnang.
www.mosnang.ch
Vom 1. Mai bis 31. Oktober geöffnet
www.meiersalp-libingen.ch
Morgen Samstag 23. Mai 2015
Kräuterwanderung mit Heidi Hollenstein
Besammlung 10.00 Uhr auf der Meiersalp
Näheres entnehmen Sie bitte aus unserer
Homepage.
Impressum
Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Mosnang erscheint
alle zwei Wochen
Nächste Ausgabe: Freitag, 5. Juni 2015
Einsendeschluss: Montag, 1. Juni 2015, 08.00 Uhr
Telefon 071 982 70 70 | Fax 071 982 70 71
[email protected] | www.mosnang.ch
mosnang_aktuell_Nr-10_2015.indd 1
Heuernte
19.05.15 14:44