Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Große-Schwiep Biogas GbR mit Sitz in 48683 Ahaus, Schwiepinghook 18 hat mit Antrag vom 07.05.2014, beim Kreis Borken eingegangen am 15.12.2014, die Änderung und den geänderten Betrieb ihrer Biogasanlage mit den zugehörigen Nebeneinrichtungen auf dem Grundstück in Ahaus, Schwiepinghook 18, Gemarkung Alstätte, Flur 21, Flurstück 43 beantragt. Gegenstand des Antrages ist die Installation einer Gärproduktaufbereitung, einer stationären Biogasfackel, der Austausch eines BHKW sowie die Errichtung eines gasdicht abgedeckten Gärrestebehälters. Zudem wird die Stofföffnungsklausel bei leicht erhöhten Inputmengen beantragt. Nach Durchführung der beantragten Änderung können weiterhin max. 2, 3 Mio. Nm³ Biogas erzeugt werden, die Feuerungswärmeleistung des BHKW beträgt 998 kW. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des BundesImmissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Für das Vorhaben wurde ein Vorprüfungsverfahren (Screening) zur Feststellung des Erfordernisses einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß §§ 3a-c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbständigem Teil des Genehmigungsverfahrens nicht bedarf, da erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben nicht zu besorgen sind. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Kreis Borken, 24.04.2015 Der Landrat Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz Az.: 63-03597 2014-wink Im Auftrag Martin Ohlms
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