Bekanntmachung Die Firma R & M Schrott-und Metallhandel GmbH & Co. KG in 99706 Sondershausen, Am Petersenschacht 13 hat einen Antrag nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) auf Erhöhung der Kapazität ihrer baurechtlich genehmigten Lager- und Behandlungsanlage für Schrott sowie die Erweiterung zur Altfahrzeugbehandlung in 99706 Sondershausen, Am Petersenschacht 13, Gemarkung Bebra, Flur 12, Flurstück 104/21 gestellt. Das beantragte Vorhaben besteht im Wesentlichen aus den Betriebseinheiten Schrottlager (mit einer Lagerfläche von 1.320 m2, einem Containerstellplatz mit einer Fläche von 760 m2), Schrottbehandlung (mit Bagger, Handschneidbrenner, Reifenabzieheinrichtung) und Altfahrzeugbehandlung (mit einer Stellfläche von 50 m2 für Altfahrzeuge, einer Lagerfläche von 150 m2 für Restkarossen und einer Werkstatt). Bei der Anlage handelt es sich um eine im Sinne des BImSchG genehmigungsbedürftige Anlage nach Nr. 8.12.3.2 Verfahrensart V, Nr. 8.9.2 Verfahrensart V, Nr. 8.11.2.4 Verfahrensart V des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV), welche unter Nr. 8.7.1.2 Spalte 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannt ist und damit unter den Anwendungsbereich des UVPG fällt. Gemäß § 3 a Satz 1 UVPG stellt die zuständige Behörde fest, ob nach den §§ 3 b bis 3 f UVPG für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Gemäß § 3 a UVPG wird hiermit bekannt gegeben: Auf Grund der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 2 UVPG unter Berücksichtigung der Kriterien gemäß Anlage 2 zum UVPG wird festgestellt, dass mit dem geplanten Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung gemäß § 3 a UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist. Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) vom 10.10.2006 (GVBl. S. 513) im Landratsamt Kyffhäuserkreis, Untere Immissionsschutzbehörde, Marktplatz 8, 99706 Sondershausen, zugänglich. Sondershausen, den 20.01.2016 gez. Hochwind Landrätin
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