Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Herr Klaus Büdding, wohnhaft in 46399 Bocholt, Alte Aaltener Straße 47 hat mit Antrag (Eingang vom 17.12.2014) die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zum Halten von Schweinen und Rindern mit den zugehörigen Nebeneinrichtungen auf dem Grundstück in Bocholt, Alte Aaltener Straße 47, Gemarkung Hemden, Flur 17, Flurstück 113 beantragt. Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb eines Bullenmaststalles mit 180 Plätzen auf Gülle. Im Planzustand beträgt die Anzahl der Mastschweineplätze 818 und der Rinderplätze 446. Die gesamte Güllelagerkapazität beträgt 3677 m3. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des BundesImmissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Für das Vorhaben wurde ein Vorprüfungsverfahren (Screening) zur Feststellung des Erfordernisses einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß §§ 3a-c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbständigem Teil des Genehmigungsverfahrens nicht bedarf, da erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben nicht zu besorgen sind. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Kreis Borken, 16.03.2015 Der Landrat Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz Az.: 63-03289 2014-lans Im Auftrag Martin Ohlms
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