Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die

Bekanntmachung gemäß § 3a des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Bezirksregierung Münster
500-53.0042/16/0414512-0001/0003.V
48147 Münster, den 30.08.2016
Die Firma Huntsman P&A Wasserchemie GmbH, Ibbenbüren hat einen Antrag zur
wesentlichen Änderung und zum Betrieb ihrer Anlage zur Herstellung von Aluminiumchlorid und Polyaluminiumchhlorid auf dem Betriebsgrundstück Zeppelinstr. 23,
49479 Ibbenbüren (Gemarkung Ibbenbüren-Land, Flur 90, Flurstücke 32, 33, 36 und
82), vorgelegt.
Gegenstand des Antrages ist
- die Erhöhung der Produktionskapazität von 40.000 t/a auf 70.000 t/a
- die Erweiterung der Betriebszeiten auf vollkontinuierlichen Betrieb
- die Errichtung und der Betrieb von drei baugleichen Lagerbehältern im
Tanklager 3
- die Umnutzung eines bestehenden Behälters in Tanklager 1
- die Errichtung und Betrieb eines neuen Kesselhauses und einer zusätzlichen
Dampfkesselanlage.
Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften.
Für das Vorhaben wurde ein Vorprüfungsverfahren (Screening) zur Feststellung des
Erfordernisses einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung gemäß §§ 3a-c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde festgestellt, dass es einer weiteren Umweltverträglichkeitsprüfung als
unselbständiger Teil des Genehmigungsverfahrens nicht bedarf, da u. a. erhebliche
nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben nicht zu besorgen sind.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Die Bekanntmachung der Feststellung erfolgt nach § 3a UVPG in entsprechender
Anwendung des § 10 Abs. 3 Satz 1 des BImSchG.
Bezirksregierung Münster
Im Auftrag
gez. Theisen