Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Bezirksregierung Münster 500-53.0042/16/0414512-0001/0003.V 48147 Münster, den 30.08.2016 Die Firma Huntsman P&A Wasserchemie GmbH, Ibbenbüren hat einen Antrag zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb ihrer Anlage zur Herstellung von Aluminiumchlorid und Polyaluminiumchhlorid auf dem Betriebsgrundstück Zeppelinstr. 23, 49479 Ibbenbüren (Gemarkung Ibbenbüren-Land, Flur 90, Flurstücke 32, 33, 36 und 82), vorgelegt. Gegenstand des Antrages ist - die Erhöhung der Produktionskapazität von 40.000 t/a auf 70.000 t/a - die Erweiterung der Betriebszeiten auf vollkontinuierlichen Betrieb - die Errichtung und der Betrieb von drei baugleichen Lagerbehältern im Tanklager 3 - die Umnutzung eines bestehenden Behälters in Tanklager 1 - die Errichtung und Betrieb eines neuen Kesselhauses und einer zusätzlichen Dampfkesselanlage. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Für das Vorhaben wurde ein Vorprüfungsverfahren (Screening) zur Feststellung des Erfordernisses einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung gemäß §§ 3a-c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde festgestellt, dass es einer weiteren Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbständiger Teil des Genehmigungsverfahrens nicht bedarf, da u. a. erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben nicht zu besorgen sind. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die Bekanntmachung der Feststellung erfolgt nach § 3a UVPG in entsprechender Anwendung des § 10 Abs. 3 Satz 1 des BImSchG. Bezirksregierung Münster Im Auftrag gez. Theisen
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