Außenstelle Dresden Eisenbahn-Bundesamt, Postfach 12 09 63, 01010 Dresden Bearbeitung: Sachbereich 1 DB Netz AG Regionalbereich Südost Salomonstraße 15 04103 Leipzig Telefon: +49 (351) 4243-0 Telefax: +49 (351) 4243-440 E-Mail: [email protected] Internet: www.eisenbahn-bundesamt.de Datum: 11.04.2016 Geschäftszeichen (bitte im Schriftverkehr immer angeben) 52120-521ppw/016-2016#034 Feststellung über das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 3a UVPG Bauvorhaben der DB Netz AG Beseitigung des Bahnüberganges am Equipagenweg in Markkleeberg durch Errichtung einer Eisenbahnüberführung km 5,218 - km 5,232 Strecke Leipzig-Plagwitz - Gaschwitz (6379) Antrag vom 24.03.2016 (Aktenzeichen: I.NP-SO-M(K)) auf Planfeststellung Verfahrensleitende Verfügung Für das oben genannte Vorhaben wird gemäß § 3a Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Begründung: Das Vorhaben hat folgende bauliche Änderungen der Eisenbahnbetriebsanlage zum Gegenstand: Beseitigung des Bahnüberganges am Equipagenweg in Markkleeberg durch Errichtung einer Eisenbahnüberführung. Aus den vorgelegten Unterlagen ergibt sich nach überschlägiger Prüfung, dass von dem Vorhaben keine entscheidungserheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Die dieser Entscheidung zugrunde liegenden Unterlagen können nach Terminvereinbarung in der Außenstelle Dresden des Eisenbahn-Bundesamtes eingesehen werden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist. Dieses Schreiben wird im Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Elektronisch erstellt und ohne Unterschrift gültig. Hausanschrift: August-Bebel-Straße 10, 01219 Dresden Telefon: +49 (351) 4243-0 Telefax: +49 (351) 4243-440 Überweisungen an Bundeskasse Trier, Konto-Nr. 590 010 20 Deutsche Bundesbank, Filiale Saarbrücken, BLZ 590 000 00 IBAN: DE 81 5900 0000 0059 0010 20 / BIC: MARKDEF1590 Formgebundene, fristwahrende oder sonstige rechtliche Erklärungen sind ausschließlich auf dem Postweg einzureichen.
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