Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Bezirksregierung Münster Az.: 500-0303823-0001/0015.G Münster, den 30.11.2016 Die Emschergenossenschaft hat am 22.08.2016 einen Antrag zur wesentlichen Änderung der Beschaffenheit und des Betriebs der Wirbelschichtofenanlage auf dem Betriebsgrundstück In der Welheimer Mark 190, 46238 Bottrop (Gemarkung Bottrop, Flur 37, Flurstück 37), vorgelegt. Gegenstand des Antrages ist der Austausch der Dampfturbine mit Änderung des Aufstellungsortes und die Änderung der Kühlung sowie der geänderte Betrieb der Gesamtanlage mit den erforderlichen Nebeneinrichtungen. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Für das Vorhaben wurde ein Vorprüfungsverfahren (Screening) zur Feststellung des Erfordernisses einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung §§ 3a-c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde festgestellt, dass es einer weiteren Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbständiger Teil des Genehmigungsverfahrens nicht bedarf, da u.a. erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben nicht zu besorgen sind. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die Bekanntmachung der Feststellung erfolgt nach § 3a UVPG in entsprechender Anwendung des § 10 Abs.3 Satz 1 des BImSchG. Bezirksregierung Münster 500-0303823-0001/0015.G Im Auftrag gez. Behnke
© Copyright 2024 ExpyDoc