Teilerfolg im Laugenstreit

PRESSEMITTEILUNG DER GEMEINDE GERSTUNGEN
Teilerfolg im Laugenstreit
Die Gemeinde Gerstungen hat im gestrigen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Meiningen
einen Teilerfolg erzielt.
Gegenstand des Verfahrens war der Ausbau und die Beprobung der Monitoringbohrung
Gerstungen 4/2010 durch die K+S mit Genehmigung des Thüringer Landesbergamtes.
Entgegen dem ursprünglichen Ausbauzustand zur ordnungsgemäßen Beprobung fast der gesamten Bohrung und in Kenntnis von Auffälligkeiten wurde ein Großteil der Bohrung voll verrohrt,
sodass Probeentnahmen nicht mehr möglich sind.
Die Gemeinde Gerstungen hatte sich zum einen gegen den abgeänderten Ausbau des Sonderbetriebsplanes gewandt. Hier erfolgte eine Anfechtungsklage.
Zum anderen ging die Gemeinde davon aus, dass - durch den nach Ansicht der Gemeinde
manipulativen Ausbau - diese Messstelle nicht zum Ausschluss der Gefährdung der
Trinkwasserversorgung durch die Versenkung von Hessen tauglich ist. Hier erfolgte eine
Feststellungsklage.
Das Verwaltungsgericht hatte im gestrigen Termin beide Verfahren getrennt und hielt die
Feststellungsklage nach vorläufiger Ansicht nicht für unzulässig und wird das Verfahren fortführen.
Bezüglich der Anfechtungsklage gegen den Sonderbetriebsplan mit dem manipulativen Ausbau der
Bohrung zur Verhinderung einer ordnungsgemäßen Beprobung erachtete das Verwaltungsgericht
die Klage der Gemeinde für nicht zulässig.
"Die Entscheidung des Gerichts zur Abtrennung und Fortsetzung der Feststellungsklage ist als
Teilerfolg zu werten. Mit der Feststellung, dass die ausgebaute Messstelle die Gefährdung der
Trinkwasserversorgung der Gemeinde Gerstungen durch die hessische Versenkung nicht
ausschließen kann, wird bereits ein Teilziel der Gemeinde erreicht." erklärte Rechtsanwalt
Alexander Reitinger.
Bedauerlich ist allerdings, dass durch das Verwaltungsgericht keine gerichtliche Kontrolle der
Abänderung des Sonderbetriebsplanes und des nach Ansicht der Gemeinde manipulativen
Ausbaus der Bohrung erfolgt, obwohl diese Monitoringbohrung ausdrücklich zum Ausschluss der
Gefährdung der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Gerstungen dienen sollte und auch in den
aktuellen Gefährdungsbewertungen eine gewichtige Rolle spielt.
Die Gemeinde Gerstungen wird nun prüfen, welche weiteren Maßnahmen zu treffen sind, um die
Trinkwasserversorgung der Bürger der Gemeinde angemessen zu schützen.
Gerstungen, den 18.03.2015