Presseinformation der Gemeinde Gerstungen zur Durchsuchung der Staatsanwaltschaft Meiningen beim DAX-Konzern K+S Wie der Gemeinde Gerstungen aus den Medien am heutigen Tage bekannt wurde, erfolgt bei dem DAX-Konzern K+S sowie bei Privatpersonen und Behörden in drei Bundesländern Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft Meiningen. Anlass war die Strafanzeige durch Rechtsanwalt Alexander Reitinger im Auftrag der Gemeinde Gerstungen aus dem Jahr 2008 wegen der Versenkung von Kalilauge (Salzabwasser) bei Gerstungen. Zum Inhalt wird auf die Pressemitteilung der Gemeinde vom 30.05.2008 verwiesen, welche im Anhang noch einmal in Auszügen beigefügt wird. Nach Ansicht der Gemeinde ist es offenkundig, das generell die Versenkung von Kalilauge nicht nur das natürliche Grundwasser schädigt, sondern auch die Trinkwasserversorgung gefährdet. Die Versenkung in Gerstungen wurde zwar im Jahr 2007 eingestellt und die Fortführung in Thüringen konnte verhindert werden. Die Gemeinde muss sich aber aktuell bis zum heutigen Tag aufgrund der Auswirkungen dieser Entsorgungspraxis sowie aufgrund der fortgeführten Versenkung in Hessen um die Trinkwasserversorgung sorgen. Eine inhaltliche Überprüfung bezüglich der Rechtmäßigkeit der erteilten Erlaubnisse erfolgte bisher durch hessische und thüringische Verwaltungsgerichte nicht. Werner Hartung Bürgermeister Auszug aus der Pressemitteilung vom 30.05.2008) „Staatsanwalt soll im Laugenstreit ermitteln - Gemeinde Gerstungen wird Strafanzeige wegen der Laugenversenkung erstatten Am 29.05.2008 wurde im Rahmen der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Gerstungen die Stellungnahmen des beauftragten Rechtsanwaltes Alexander Reitinger zum Klageverfahren, den dortigen Erkenntnissen und deren Konsequenzen erörtert. Gleichzeitig wurde die Pressemitteilung des Landesbergamtes zu einem angeblichen Grundabtretungsverfahren diskutiert. 1. Strafanzeige nach Durchsicht der teilweise zur Verfügung gestellten Akten. Im Rahmen der Recherchen wurde festgestellt dass eine Vielzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen aus den Jahren 1980 bis 1997 existieren, die teilweise eingesehen werden konnten. Diese Unterlagen waren dem Unternehmen K+S, aber auch dem Freistaat Thüringen im Genehmigungsverfahren zum Probebetrieb des Pufferspeichers Gerstungen im Jahre 1998 bekannt. Die wissenschaftlichen Untersuchungen und Aussagen wurden ignoriert und stattdessen gegensätzliche - durch nichts belegte - Hypothesen aufgestellt und als Tatsachen deklariert. Es stand bereits entgegen den Aussagen des Landesbergamtes in den Genehmigungsverfahren von Anfang an fest, dass hochmineralisierte Salzlösungen in den Buntsandstein (und damit in den Bereich der Trinkwasserversorgung) überströmen werden. Selbst die Gutachten im Auftrag von K+S sind schon 1997 zu dem Schluss gekommen sind, dass maximal 5 Millionen m³ Versenklauge sicher zu versenken wären, andernfalls kommt es in jedem Fall zu Überströmungen in den Buntsandstein. Derzeit sind 9,5 Millionen m³ versenkt! Nach den hier vorliegenden Unterlagen bestätigt sich der Verdacht, dass von Anfang an nicht auf die tatsächlichen Verhältnisse abgestellt wurde, sondern sich ein Modell gewünscht wurde, welches ins Konzept passt. Sämtliche relevanten Tatsachen wurden zu Lasten der Trinkwasserversorgung ignoriert, die Genehmigungen zum Probebetrieb sind offensichtlich rechtswidrig. Die Behörde hatte auch zum Zeitpunkt der Entscheidungen über die Genehmigungsanträge Kenntnis hinsichtlich der entsprechenden Tatsachen, die auf keinen Fall die praktizierte Versenkung rechtfertigen würden. Eine strafrechtliche und unabhängige Überprüfung erscheint vor diesem Hintergrund unabdingbar. In Anbetracht der verschiedenen Zuständigkeiten soll die Strafanzeige gegen unbekannt erstattet werden. Rechtsanwalt Reitinger wurde hierzu beauftragt.“
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