Verweigerung der Umweltinformation rechtswidrig

Verweigerung der Umweltinformation rechtswidrig - Verwaltungsgericht Kassel Entscheidung
zugunsten der Gemeinde Gerstungen
Die Gemeinde Gerstungen hatte, vertreten durch Rechtsanwalt Reitinger, den Zugang zu
Umweltinformationen betreffs Trinkwassergefährdung in Hessen und Thüringen durch die
Entsorgung von Kalilauge seitens des Unternehmens K+S (Salzabwasserversenkung)
begehrt.
Teilweise hatte das Land Hessen den Anträgen entsprochen, teilweise hatte es Ansprüche
selbst abgelehnt.
Soweit Ansprüche der Gemeinde Gerstungen auf Zugang zu Umweltinformationen teilweise
entsprochen wurde, hatte hier K+S gegen die Veröffentlichung geklagt, um die Bekanntgabe
zu verhindern. Das Land Hessen weigerte sich, die sofortige Vollziehung anzuordnen.
Eine Erledigung trat erst ein, als das Verwaltungsgericht Kassel in einem anderen Verfahren
die Beiziehung der Akten und somit die Akteneinsicht für die Gemeinde Gerstungen mit dem
damit verbundenen Zugang zu den Umweltinformationen ermöglichte.
Mit Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Kassel vom
30.03.2015 Aktenzeichen 3 K 1567/14.KS
30.03.2015 Aktenzeichen 3 K 1543/13.KS
30.03.2015 Aktenzeichen 3 K 2212/14.KS
wurde der K+S Kali GmbH die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der
anwaltlichen Vertretung der Gemeinde Gerstungen auferlegt, da die Verweigerung der
Umweltinformation durch K+ S keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.
Soweit der Zugang zur Umweltinformationen betreffs der Anzahl der durch die Versenkung
von Salzabwasser gefährdeten Brunnen einschließlich der Anzahl der betroffenen Einwohner
durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (HMUKLV) abgelehnt wurde, konnte das Verfahren ebenfalls erledigt
werden.
Nachdem ursprünglich das Ministerium den Zugang verweigerte, wurde die
Umweltinformation durch das HMUKLV mit Eingang 7. März 2015 bei der Gemeinde
Gerstungen zur Verfügung gestellt.
Das Ministerium musste gemäß Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 16. März
2015 die Kosten des Verfahrens tragen, da die Verweigerung der Bekanntgabe der
Umweltinformation durch das Ministerium offensichtlich rechtswidrig war.
Mit den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Kassel wurde damit zugleich festgestellt, dass
das Land Hessen mit der Verweigerung der Bekanntgabe von Umweltinformationen betreffs
der Sicherheit des Trinkwassers bestehendes Recht verletzte.
Werner Hartung
Bürgermeister