Verweigerung der Umweltinformation rechtswidrig - Verwaltungsgericht Kassel Entscheidung zugunsten der Gemeinde Gerstungen Die Gemeinde Gerstungen hatte, vertreten durch Rechtsanwalt Reitinger, den Zugang zu Umweltinformationen betreffs Trinkwassergefährdung in Hessen und Thüringen durch die Entsorgung von Kalilauge seitens des Unternehmens K+S (Salzabwasserversenkung) begehrt. Teilweise hatte das Land Hessen den Anträgen entsprochen, teilweise hatte es Ansprüche selbst abgelehnt. Soweit Ansprüche der Gemeinde Gerstungen auf Zugang zu Umweltinformationen teilweise entsprochen wurde, hatte hier K+S gegen die Veröffentlichung geklagt, um die Bekanntgabe zu verhindern. Das Land Hessen weigerte sich, die sofortige Vollziehung anzuordnen. Eine Erledigung trat erst ein, als das Verwaltungsgericht Kassel in einem anderen Verfahren die Beiziehung der Akten und somit die Akteneinsicht für die Gemeinde Gerstungen mit dem damit verbundenen Zugang zu den Umweltinformationen ermöglichte. Mit Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Kassel vom 30.03.2015 Aktenzeichen 3 K 1567/14.KS 30.03.2015 Aktenzeichen 3 K 1543/13.KS 30.03.2015 Aktenzeichen 3 K 2212/14.KS wurde der K+S Kali GmbH die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der anwaltlichen Vertretung der Gemeinde Gerstungen auferlegt, da die Verweigerung der Umweltinformation durch K+ S keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. Soweit der Zugang zur Umweltinformationen betreffs der Anzahl der durch die Versenkung von Salzabwasser gefährdeten Brunnen einschließlich der Anzahl der betroffenen Einwohner durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) abgelehnt wurde, konnte das Verfahren ebenfalls erledigt werden. Nachdem ursprünglich das Ministerium den Zugang verweigerte, wurde die Umweltinformation durch das HMUKLV mit Eingang 7. März 2015 bei der Gemeinde Gerstungen zur Verfügung gestellt. Das Ministerium musste gemäß Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 16. März 2015 die Kosten des Verfahrens tragen, da die Verweigerung der Bekanntgabe der Umweltinformation durch das Ministerium offensichtlich rechtswidrig war. Mit den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Kassel wurde damit zugleich festgestellt, dass das Land Hessen mit der Verweigerung der Bekanntgabe von Umweltinformationen betreffs der Sicherheit des Trinkwassers bestehendes Recht verletzte. Werner Hartung Bürgermeister
© Copyright 2025 ExpyDoc