Schadenersatzansprüche wegen nach Ansicht der

Pressemitteilung der Gemeinde Gerstungen
Gerstungen, 19.02.2016
Schadenersatzansprüche wegen nach Ansicht der
Gemeinde Gerstungen offensichtlicher Manipulation
von Behördenakten
Die Gemeinde Gerstungen hat am 15.02.2016 Schadenersatzforderungen gegenüber dem
Land Hessen, der K+S Kali GmbH, der K+S AG sowie Rechtsanwälten von K+S geltend
gemacht.
Die Forderung auf Schadenersatz für Prozesskosten wurde auf Grundlage eines Beschlusses
des Gerstunger Gemeinderats gestellt. Mit der Vertretung wurde Rechtsanwalt Reitinger
beauftragt, der die Gemeinde auch schon in den bisherigen Verfahren vertreten hat.
Grundlage für die Schadenersatzforderung ist eine nach Ansicht der Gemeinde offensichtliche
Aktenmanipulation von Verfahrensakten in verwaltungsgerichtlichen Verfahren der
Gemeinde Gerstungen gegen die vom Land Hessen genehmigte Versenkung von
Salzabwässern.
Der Anwalt der Gemeinde Gerstungen wurde Mitte Januar 2016 als Zeuge in einem
Ermittlungsverfahren vernommen. Im Zuge der Zeugenvernehmung wurden E-Mails von
K+S Mitarbeitern und deren Rechtsanwälten vorgehalten. Nach dem Inhalt dieser E-Mails
-
wurden Akteneinsichten in Behördenakten des RP Kassel durch K+S Mitarbeiter im
Zusammenwirken mit Mitarbeitern der Genehmigungsbehörde verhindert,
-
wurden Aktenbestandteile in den Behördenakten ausgetauscht und
-
wurden unter anderem die Behördenakten durch die Rechtsanwälte von K+S
„…durchgesehen, um sicherzustellen, dass sie "sauber", also insbesondere vollständig ist,
aber auch keine Dokumente enthält, die in einem eventuellen Gerichtsverfahren für K + S
nachteilig sein könnten."
Offensichtlich mussten daher belastende Dokumente vorhanden gewesen sein, die gegen die
Erteilung der Versenkgenehmigungen bzw. für einen sofortigen Versenkstopp in Hessen
gesprochen haben.
Die Gemeinde Gerstungen muss deshalb davon ausgehen, dass diese nach Einschätzung der
Gemeinde offensichtlichen Aktenmanipulationen des Landes Hessen (Regierungspräsidium
Kassel) und der am Prozess beteiligten K+S Kali GmbH die Urteilsfindung der Gerichte zum
Nachteil der Gemeinde beeinflusst haben könnte.
Die Behördenakten sind im Verwaltungsprozess immer Entscheidungsgrundlage.
Von diesen Vorgängen sind auch aktuelle gerichtliche Verfahren betroffen. Aus diesem
Grund erfolgte am 16.02.2016 die Information des für die Klagen zuständigen
Verwaltungsgerichts in Kassel über die bisher bekannten Vorgänge, da diese Vorgänge die
Versenkung von Salzabwasser in Hessen betreffen.
Wie die E-Mails den Ermittlungsbehörden zur Kenntnis gereicht wurden, ist nicht bekannt. Es
wird seitens der Gemeinde jedoch für naheliegend erachtet, dass die E-Mails im Rahmen der
kriminalpolizeilichen Durchsuchung in den Räumen der K+S Kali GmbH und der K+S AG
zur thüringer Versenkung in der Gerstunger Mulde festgestellt wurden.
Es wird davon ausgegangen, dass das Land Hessen die erforderlichen Konsequenzen zieht
und das RP Kassel von der Verfahrenszuständigkeit bezüglich der Genehmigung der
Versenkung von Salzabwässern entbindet.
Werner Hartung
Bürgermeister