19. Wahlperiode Stenografischer Bericht – öffentlicher Teil – 16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 12. März 2015, 10:01 bis 12:17 Uhr Anwesend: Vorsitzende Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) CDU Abg. Dr. Walter Arnold Abg. Ulrich Caspar Abg. Klaus Dietz Abg. Dirk Landau Abg. Clemens Reif Abg. Armin Schwarz Abg. Peter Stephan Abg. Ismail Tipi Abg. Joachim Veyhelmann Abg. Kurt Wiegel SPD Abg. Elke Barth Abg. Timon Gremmels Abg. Angelika Löber Abg. Heinz Lotz Abg. Regine Müller (Schwalmstadt) Abg. Rüdiger Holschuh Abg. Torsten Warnecke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abg. Angela Dorn Abg. Sigrid Erfurth Abg. Martina Feldmayer DIE LINKE Abg. Marjana Schott FDP Abg. Jürgen Lenders Tm/my –2– Fraktionsassistentinnen/Fraktionsassistenten: Christian Richter-Ferenczi Robert Martin Achim Lotz Tobias Kress (Fraktion der CDU) (Fraktion der SPD) (Fraktion DIE LINKE) (Fraktion der FDP) Landesregierung/Rechnungshof/Landtagskanzlei: Protokollierung: Karl-Heinz Thaumüller ULA/19/16 – 12.03.2015 Tm/my –3– ULA/19/16 – 12.03.2015 Inhaltsverzeichnis: Punkt 3: a) Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Entsorgung von Abfällen aus der Kaliindustrie: Arbeitsplätze und Umwelt sichernde Entsorgung erarbeiten – Versenkung von Salzabwässern sofort beenden – Drucks. 19/1628 – S. 4 Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Versenkerlaubnis durch zuständige Genehmigungsbehörde für Salzabwässer nur bei ausreichendem Trink- und Grundwasserschutz – Drucks. 19/1689 – S. 4 Dringlicher Berichtsantrag der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE) und Fraktion betreffend Versenkgenehmigung von 2011 und weitere Versenkung von Salzabwässern im Werra Kali-Revier – Drucks. 19/1694 – S. 4 b) Punkt 4: Die Punkte 1,2, 5 und 6 : – siehe nicht öffentlicher Teil – Tm/my –4– ULA/19/16 – 12.03.2015 Punkt 3: a) Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Entsorgung von Abfällen aus der Kaliindustrie: Arbeitsplätze und Umwelt sichernde Entsorgung erarbeiten – Versenkung von Salzabwässern sofort beenden – Drucks. 19/1628 – b) Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Versenkerlaubnis durch zuständige Genehmigungsbehörde für Salzabwässer nur bei ausreichendem Trink- und Grundwasserschutz – Drucks. 19/1689 – Punkt 4: Dringlicher Berichtsantrag der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE) und Fraktion betreffend Versenkgenehmigung von 2011 und weitere Versenkung von Salzabwässern im Werra Kali-Revier – Drucks. 19/1694 – Abg. Marjana Schott: Unser Anliegen ist es, an dieser Stelle noch einmal deutlich zu machen, dass die Dinge, die im letzten Jahr auf dem Tisch gelegt haben, zu Reaktionen seitens des Ministeriums hätten führen müssen, dazu hätten führen müssen, dass man die Versenkerlaubnis zumindest überdenkt, dass man auch hier im Ausschuss darüber berät, dass man den Ausschuss und die betroffenen Kommunen informiert. Wir haben deshalb sehr gezielte Fragen hierzu gestellt, die wir heute gerne beantwortet hätten. Ministerin Priska Hinz führt aus: Zu dem Dringlichen Berichtsantrag der Fraktion DIE LINKE möchte ich eine Vorbemerkung machen, weil die ganze Stellungnahme des HLUG vom 10. Juli 2014 abfragt wird. Die Stellungnahme des HLUG vom 10. Juli 2014 steht im Zusammenhang mit der fehlenden Kalibrierung des 3-D-Modells im Dezember 2013. Das RP hatte, nachdem die Nebenbestimmung der Versenkerlaubnis von 2011 zur Vorlage eines kalibrierten 3-DModells nicht vollumfänglich erfüllt war, nach Erörterung mit den Fachbehörden und dem Behördengutachter entschieden, eine neue Risikoabschätzung der erlaubten Versenkung vorzunehmen. Das RP Kassel hat deshalb das HLUG mit Schreiben vom 8. Mai 2014 um fachtechnische Prüfung der Darlegungen im Bericht der K+S AG zur Bewertung des hydrochemischen Zustands der Grundwässer von Trinkwassergewinnungsanlagen im Werra-Kali-Gebiet im April 2014 gebeten. Der Auftrag verfolgte zum einen den Zweck, zu klären, ob in dem Bericht der Nachweis des Ausschlusses einer Besorgnis gelungen ist, zum anderen zielte er im Weiteren auf aktuelle fachliche Einschätzungen und Bewertungen zur Hinterlegung der Risikoabschätzung. Tm/my –5– ULA/19/16 – 12.03.2015 Die Stellungnahme des HLUG wurde am 10. Juli 2014 vorgelegt. Im Rahmen der fachlichen Erörterung der Stellungnahme kommt das HLUG zu dem Schluss, dass eine „Gefährdung der Trinkwasserversorgung nicht für alle Gewinnungsanlagen ausgeschlossen werden kann“. Die Stellungnahme des HLUG löst kein Präjudiz bei der Beurteilung aus, ob eine nachteilige Veränderung der maßgeblichen Grundwasserbeschaffenheit nach § 48 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz zu besorgen ist. Die Feststellung, ob schädliche, auch durch Nebenbestimmungen nicht vermeidbare oder nicht ausgleichbare Gewässerveränderungen zu erwarten sind oder andere Anforderungen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht erfüllt sind, ist Aufgabe der zuständigen Verwaltungsbehörde, in diesem Fall des RP Kassel. Der ebenfalls um Stellungnahme gebetene Behördengutachter, das Büro für Hydrogeologie und Umwelt (HG), kommt in seiner Stellungnahme vom 30. Juli 2014 zu einem anderen Ergebnis als das HLUG, nämlich dass keine kurzfristige Gefährdung von Trinkwassergewinnungsanlagen zu besorgen ist und die in der Versenkerlaubnis 2011 getroffenen Anlagen zur Prognoseentscheidung weiterhin Bestand haben. Das RP hat sich unter Abwägung aller hierzu dargelegten Gründe für die anstehende Verwaltungsentscheidung – nämlich die Möglichkeit des Widerrufs der Erlaubnis – ein eigenes abschließendes Urteil zu bilden und dieses zur Grundlage seiner Verwaltungsentscheidung zu machen. Diese Entscheidung, die auch allgemeine verwaltungsrechtliche Überlegungen einbeziehen muss, fällt nicht in die Zuständigkeit der Gutachter oder der Fachbehörde, sondern allein in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums als zuständiger Verwaltungsbehörde. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich den Dringlichen Berichtsantrag wie folgt. Frage 1: In seiner vom RP Kassel angeforderten Stellungnahme vom 10.07.2014 führt das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) u. a. aus: Die Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis führen jedoch nicht dazu, die Besorgnis einer Grundwasserverunreinigung aufzuheben. Lediglich das Ausmaß der zusätzlichen nachteiligen Veränderungen wurde reduziert. Im Fazit zur Situation der Trinkwassergewinnungsanlagen des Betrachtungsgebietes ist zu lesen: Aus hydrogeologischer Sicht hat K+S mit den Berichten [1] und [2] den geforderten „Nachweis des Ausschlusses einer Besorgnis“ nicht oder zumindest nicht in vollem Umfang erbracht. Wesentliche Annahmen, die der Prognoseentscheidung der Versenkerlaubnis zugrunde liegen, treffen nicht zu oder wurden nicht erfüllt. Stimmt das Umweltministerium der Feststellung der Hessischen Landesanstalt für Umwelt und Geologie zu, dass eine Besorgnis einer Grundwasserverunreinigung von K+S nicht ausgeräumt werden konnte? Wenn nein, bitte um Begründung. Antwort: Nein. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Tm/my –6– ULA/19/16 – 12.03.2015 Frage 2: Folgt man der Argumentation der HLUG (s. z.B. Zitate unter 1) ergibt sich, dass K+S die Besorgnis, dass die Salzabwasserversenkung auch dazu führen kann, dass Grundwasser verunreinigt und auch Trinkwassergewinnungsanlagen unbrauchbar werden können, nicht ausräumen konnte. Das HLUG wird in seiner Stellungnahme sogar noch deutlicher: Wie nachfolgend dargelegt wird, sind mehrfach Veränderungen der Beschaffenheit des zur Trinkwassergewinnung genutzten Grundwassers festzustellen, die offensichtlich in Zusammenhang mit der Salzabwasserversenkung stehen. Eine durch nachströmendes und hochkonzentriertes Salzwasser auch kurzfristig eintretende Gefährdung der Trinkwasserversorgung kann nicht für alle Gewinnungsanlagen ausgeschlossen werden. Wie bewertet das Umweltministerium vor dem Hintergrund der obigen Feststellungen des HLUG, dass „der zuständige RP ... in der Gesamtbewertung aller vorliegenden Daten und Fakten … zu dem Zeitpunkt entschieden [hat], dass von einer Versenkung derzeit keine Gefährdung von Trink- und Grundwasser ausgeht“ (Stellungnahme des HMULV vom 16.02.2015)? Antwort: Die zitierte Aussage aus der Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 16. Februar 2015 bezieht sich auf die Verwaltungsentscheidung von 2011. Die Landesregierung sieht gegenwärtig keinen Anlass, diese Entscheidung rückblickend infrage zu stellen. Auf den Verfahrensstand habe ich in der Vorbemerkung hingewiesen. Frage 3: Seit wann ist dem Umweltministerium unten stehende Feststellung der Thüringischen Landesanstalt für Umwelt und Geologie bekannt? „Die Versenkrückläufe aus dem Plattendolomit, bestehend aus verdrängtem Formationswasser, gemischt mit Salzabwasser ließen mehrere Trinkwassergewinnungsanlagen unbrauchbar werden.“ (90 Jahre Wassergütestelle an der Werra, 2000) a) Glaubt das Umweltministerium, dass der Zusammenhang zwischen Salzabwasserversenkung in den Plattendolomit und Unbrauchbarwerden von Trinkwassergewinnungsanlagen für Hessen nicht gilt? b) Wenn nein: Warum behaupten das Regierungspräsidium Kassel und das Umweltministerium weiterhin, dass von der aktuellen Versenkung keine Gefährdung von Grund- und Trinkwasser besteht? Antwort auf 3 a: Dass die Versenkung salzhaltiger Abwässer in Thüringen zu Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung geführt hat, ist seit Langem bekannt. Darauf wird in der Veröffentlichung aus dem Jahre 2000 hingewiesen. Die vorhandenen komplexen hydrogeologischen Verhältnisse sowie die Unterschiede der Versenkmengen, des Versenkdrucks und des Versenkhorizonts lassen eine direkte Übertragung der Schlussfolgerung auf Hessen nicht zu. Grundsätzlich sind die geologischen und hydrogeologischen Standortgegebenheiten im Bereich des Werratals zwischen Dankmarshausen im Norden und Vacha im Süden in Hessen und Thüringen ähnlich. Geologische bzw. hydrogeologische Unterschiede be- Tm/my –7– ULA/19/16 – 12.03.2015 stehen hingegen zwischen der nördlich des Salzhangs gelegenen sogenannten Gerstunger Mulde in Thüringen und dem innerhalb des Salzhangs gelegenen hessischthüringischen Werra-Kali-Gebiets, in dem die von K+S genutzte Salzlagerstätte verbreitet ist und die Salzabwasserversenkung erfolgt. Aufgrund erhöhter Mineralisierung im Rohwasser werden an den Brunnen Gießlingskirche II – seit dem Jahr 2000 – und Ronshausen IV – seit dem Jahre 1984 – vorsorglich kein Trinkwasser mehr gewonnen. Darüber hinaus sind keine Trinkwassergewinnungsanlagen bekannt, die in den letzten 25 Jahren nachteilige Beeinflussungen durch Salzwässer oder Salzabwässer aufweisen, die zu Nutzungseinschränkungen führen könnten. Antwort auf 3 b: Die Problematik einer möglichen Beeinflussung von Grund- und Trinkwasser durch die Versenkung von Salzabwässern wird seit Langem diskutiert. Aus diesem Grunde existiert ein umfangreiches Monitoring mit über 300 Messstellen. Die Aufstiegsbereiche beschränken sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf das Werratal sowie den Bereich der Quelle Breizbachmühle. Insbesondere im Werratal sind in Gutachten und Stellungnahmen des ehemaligen HLfB zahlreiche Quellaustritte dokumentiert, die erhöhte Mineralisierungen aufweisen. Ein Zusammenhang allerdings zwischen der Versenkung und einer nachteiligen Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit ist nicht belegt. Die bisherigen Monitoringergebnisse ergeben hierzu keine Hinweise. Der Behördengutachter HG schätzt das Risiko der Beeinträchtigungen von Trinkwassergewinnungsanlagen durch die aktuelle Salzabwasserversenkung als sehr gering ein. Das hat der Behördengutachter zuletzt am 27. Februar 2015 mitgeteilt. Auch das HLUG geht davon aus, dass mit Nutzungseinschränkungen bis zum Ende der Laufzeit der Versenkungserlaubnis nicht zu rechnen ist. Das ergibt sich aus dem Vermerk zum Behördentermin am 3. September 2014. Die Thüringische Landesanstalt für Umwelt und Geologie, TLUG, geht für den Bereich der Gemeinde Gerstungen ebenfalls davon aus, dass mit einer Nutzungseinschränkung von Trinkwasserversorgungsanlagen während der Laufzeit der geltenden Erlaubnis nicht zu rechnen ist (TLUG vom 14. Juli 2014). Frage 4: In § 48 des Wasserhaushaltsgesetzes heißt es zur Reinhaltung des Grundwassers: (1) Eine Erlaubnis für das Einbringen und Einleiten von Stoffen in das Grundwasser darf nur erteilt werden, wenn eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. Das HLUG legt auf Seite 2 seiner Stellungnahme dar, dass jede Salzabwasserversenkung in den Plattendolomit-Grundwasserleiter unweigerlich nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit in dem zur Trinkwassergewinnung genutzten Buntsandstein-Grundwasserleiter nach sich zieht und den dort bestehenden Grundwasserschaden weiter vergrößert. Warum behauptet die Hessische Landesregierung, dass die aktuelle wie eine weitere Versenkung von Salzabwässern in den Plattendolomit (Vier-Phasen-Plan) mit der Umweltgesetzgebung vereinbar sei? Tm/my –8– ULA/19/16 – 12.03.2015 Antwort: Die zitierte Einschätzung des HLUG wird nicht geteilt. Nach Auffassung der Landesregierung könnte eine Versenkerlaubnis bei Einhaltung der wasserrechtlichen Vorgaben rechtskonform erteilt werden. Über eine Erlaubnis zur Fortführung der Versenkung ist noch nicht entschieden. Sie kann erst nach Antragstellung, Prüfung der Antragsunterlagen und nach fachlicher und rechtlicher Abwägung durch das zuständige RP erfolgen. Der 4-Phasen-Plan greift dieser Entscheidung auch nicht vor. Er stellt vielmehr ein Gesamtkonzept dar, wie das Problem der Salzabwasserentsorgung aus dem hessisch-thüringischen Kalibergbau in einer mittelfristigen Perspektive gelöst werden kann. Wenn den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprochen werden kann, wird eine Erlaubnis zur Fortführung der Versenkung nicht erteilt werden können. Hier will ich – außerhalb der Beantwortung – ausdrücklich hinzufügen, dass ich bereits auf der Pressekonferenz, die im letzten September zum 4-Phasen-Plan stattgefunden hat, betont habe, dass der 4-Phasen-Plan die rechtsförmlichen Genehmigungen nicht vorwegnimmt. Rechtsförmliche Prüfungen müssen sein und können nicht durch Vereinbarungen beeinflusst werden, die man auf politischer Ebene schließt. Frage 5: Die Stellungnahme der HLUG vom 10.07.2014 liegt der Europäischen Kommission vor. Warum glaubt die Hessische Landesregierung, dass der Vier-Phasen-Plan oder ein Bewirtschaftungsplan für Werra und Weser, in dem die Versenkung als Option für die Salzabwasserentsorgung vorgesehen ist, von der EU-Kommission nach Kenntnis der HLUG-Stellungnahme akzeptiert wird? Antwort: Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Die Landesregierung geht davon aus, dass im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung 2015 bis 2021 begründet dargelegt werden kann, dass die zeitlich befristete Fortsetzung der Versenkung bis 2021 mit den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie vereinbar ist. Frage 6: Stimmt die Hessische Landesregierung zu, dass zur Klärung, ob im Zusammenhang mit den Versenkmaßnahmen der K+S AG die Tatbestandsvoraussetzungen einer Besorgnis vorliegen oder nicht, das RP Kassel auf die fachliche Kompetenz des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie angewiesen ist? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Das RP Kassel ist bei der Vorbereitung seiner Verwaltungsentscheidung zu komplexen naturwissenschaftlichen Sachverhalten auf die Unterstützung durch die Fachbehörden und/oder externe Gutachter angewiesen. Neben dem HLUG sind im vorliegenden Fall weitere Behörden, das TLUG und Fachstellen wie das Büro HG unterstützend für das RP tätig. Insoweit kommen den Stellungnahmen des HLUG keine Alleinstellungsmerkmale zu. Frage 7: Stimmt die Hessische Landesregierung der Aussage zu, dass eine Besorgnis im Sinne des § 48 WHG schon immer dann anzunehmen ist, wenn die Möglichkeit eines entsprechenden Schadenseintritts nach den gegebenen Umständen und im Rahmen einer sachlich vertretbaren, auf konkreten Feststellungen beruhenden Prognose nicht von der Hand zu weisen ist (BVerwG ZfW 1981, 87 (88 f.)? Tm/my –9– ULA/19/16 – 12.03.2015 Antwort: Ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, ist im Einzelfall zu prüfen. Frage 8: Welche substanziellen Argumente hat das Umweltministerium der Verwendung des Begriffes der „Besorgnis“ durch das HLUG, wie er unter 2 dargelegt wird, abzusprechen und in diesem Zusammenhang zwischen „fachlicher Besorgnis“ und „juristischer Besorgnis“ zu unterscheiden? Kann das Umweltministerium für diese Unterscheidung Literaturstellen aus der Rechtsprechung und deren Kommentierung anführen? Antwort: Der Begriff „Besorgnis“ ist rechtlich belegt. Zur Reinhaltung des Grundwassers fordert § 48 Abs. 1 Satz 1 WHG, dass durch das Einbringen und Einleiten von Stoffen in das Grundwasser eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist (sogenannter wasserrechtlicher Besorgnisgrundsatz). Ob und inwieweit der Besorgnisgrundsatz verletzt wird, ist aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls rechtlich zu bewerten. Hierzu bedarf es fachlich der Prüfung, Bewertung und Darstellung der tatsächlichen Situation und zu erwartender Entwicklungen, unter anderem zum Zustand des Grundwassers, zu den Auswirkungen von Maßnahmen auf das Grundwasser und zum Grad der Wahrscheinlichkeit des Eintritts möglicher Folgen. Aufgabe des HLUG und anderer Gutachter ist die Erstellung der fachlichen Expertisen. Davon zu trennen ist die rechtliche Subsumtion unter dem Begriff der Besorgnis, die dem RP obliegt. Frage 9: Welche Kommunen sind nach dem 10.07.2014 vom RP Kassel oder vom Umweltministerium darüber informiert worden, dass bei einem Durchschlagen von Salzwasser auch kurzfristig die Trinkwassernutzung eingeschränkt werden kann, und wann wurden sie informiert? Wenn es bis dato noch keine Information der Kommunen durch das RP Kassel oder das Umweltministerium gab: Wann soll das durch wen geschehen? Antwort: Den Stadtwerken Bad Hersfeld sowie dem Wasserverband Ostteil – die Betriebsführung erfolgt durch die Stadtwerke Heringen – wurde die Stellungnahme des HLUG vom 10. Juli 2014 am 25. Februar 2015 übersandt. Die genannten Wasserversorger betreiben die Trinkwassergewinnung aus Anlagen, für die das HLUG in seiner Stellungnahme vom 10. Juli 2014 bei einer plötzlichen Steigerung der Wasserentnahmemenge eine Zunahme der Gesamtmineralisierung als möglich erachtet. Die Gemeinde Hauneck als Betreiber des Tiefbrunnens Eitra wurde im September letzten Jahres im Zuge der Abstimmung des Pumpversuchs über die wesentlichen Ergebnisse der HLUGStellungnahme informiert. Die Übersendung der kompletten Stellungnahme erfolgte am 16. Februar 2015. Frage 10: Warum wurde vom RP Kassel die Versenkerlaubnis von 2011 nicht widerrufen, nachdem am 31.12.2013 das geforderte 3-D-Modell nicht in einer prognosefähigen Version vorlag? Antwort: Die alleinige Tatsache, dass das 3-D-Modell den Anforderungen nicht vollumfänglich entspricht, rechtfertigt nicht die Annahme einer Besorgnis hinsichtlich der Trinkwasserversorgungsanlagen. Das RP Kassel hat sich daher nach Erörterung mit den Fachbehörden und dem Behördengutachter entschlossen, weitere Sachverhaltsaufklärung zur Prüfung eines möglichen Widerrufs zu betreiben. Ein Widerruf auf der Grundlage eines nicht ausermittelten Sachverhalts wäre ermessensfehlerhaft Tm/my – 10 – ULA/19/16 – 12.03.2015 und damit rechtswidrig. Im Hinblick auf die Risikoabschätzung wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 11: Das RP Kassel führt in einem Vermerk (Entwurf vom 29.07.2014) zur rechtlichen Bewertung der HLUG-Stellungnahme aus, dass ein Widerruf der Versenkerlaubnis von 2011 bei Feststellung einer Besorgnis zu erfolgen habe und dass „ohne einen Widerruf im Falle der Besorgnis […] auch das öffentliche Interesse gefährdet“wäre. (6) a) Waren dem Umweltministerium diese Ausführungen vom 29.07.2014 bekannt? b) Warum hat das RP Kassel nach dieser rechtlichen Positionierung keinen Widerruf der Versenkerlaubnis vollzogen? Antwort: Die Fragen werden zusammen beantwortet. – Bei dem angesprochenen Vermerk handelt es ich um einen Beitrag zur internen Meinungsbildung vor einer Entscheidung beim RP Kassel. Es bestand kein Anlass, der dienstvorgesetzten Behörde diese vorläufige Einschätzung vorzulegen. Dem Umweltministerium sind daher nicht alle Vermerke, die im Rahmen der Entscheidungsfindung durch das RP Kassel gefertigt werden, bekannt zu geben. Frage 12: In der Pressemitteilung vom 18.02.2015 teilt Frau Staatssekretärin Dr. Tappeser mit, dass sich das RP Kassel dazu entschlossen habe, dass „eine weitere Risikoprüfung auf Basis aktueller Messwerte das 3-D-Modell ersetzen solle.“ Ist damit die Nebenbestimmung Nr. 7 der Versenkerlaubnis vom 30.11.2011 – die Erstellung und Kalibrierung eines numerischen dreidimensionalen Grundwassermodels – aufgehoben? Wenn ja: Seit wann wusste das Umweltministerium von der Aufhebung der Nebenbestimmung Nr. 7? Antwort: Die Nebenbestimmung ist damit nicht aufgehoben. K+S steht weiterhin in der Pflicht, das kalibrierte 3-D-Modell vorzulegen. Frage 13: Am 12. November 2014 hat die Gemeinde Gerstungen ein Auskunftsersuchen nach dem Umweltinformationsgesetz an das Umweltministerium gerichtet. Die Herausgabe des Dokumentes „"Hanauer, B. und Krämer. D. (2014): „Anmerkungen zur gegenwärtigen und zukünftigen Beeinflussung des Grundwasser im Bundsandstein. Gießen/Wiesbaden, 17. Juni 2014“ wurde vom Hessischen Umweltministerium verweigert. Gegenstand des Dokumentes ist die Trinkwassergefährdung. Als Begründung wurde auf § 7 Abs. 1 Nr. 3 HUIG verwiesen und dass die betreffende Unterlage „Gegenstand eines Klageverfahrens 3-D-Modell“ von K+S sei (Schreiben des Umweltministeriums vom 09.01.2015). a) Klagt K+S gegen das Auskunftsersuchen der Gemeinde Gerstungen vom 12.11.2014? Wenn nein, warum verweigerte das Umweltministerium die Herausgabe des Dokumentes, obwohl gegen das Auskunftsersuchen vom 12.11.2014 keine Klage von K+S vorliegt? Tm/my – 11 – ULA/19/16 – 12.03.2015 b) Wenn ja, warum berief bzw. beruft sich das Umweltministerium bei der Herausgabe nicht auf übergeordnetes öffentliches Interesse? c) Ist der Gemeinde Gerstungen oben zitiertes Dokument unterdessen ausgehändigt worden? Wenn ja, wann erfolgte dies? Antwort: Fachlicher Gegenstand des Dokuments ist nicht die Beurteilung der Trinkwassergefährdung. Bei dem Dokument handelt es sich um kein offizielles Behördendokument des HLUG. Die Unterlage „Hanauer, B. und Krämer, D.“ vom 17. Juli 2014 stellt vielmehr die schriftliche Zusammenfassung eines Fachgesprächs dar, das von der Universität Leipzig und der Kooperative mit dem mit der Grundwassersituation im nordhessischen Werragebiet vertrauten Behördengutachter sowie einem Mitarbeiter des HLUG geführt wurde, um den wirtschaftswissenschaftlichen Gutachtern einen Einblick in die komplexe hydrogeologische Situation zu geben. Die Unterlage ist deshalb nicht als differenzierte hydrogeologische Stellungnahme, sondern als Erinnerungsdokument zum Aufbau eines vereinfachten Grundverständnisses für die Erstellung der Ökoeffizienzanalyse zu betrachten. Für die fachliche Beurteilung wird auf die entsprechenden Gutachten der Fachbehörden und des Behördengutachters verwiesen. Die Aussage des Mitarbeiters des HLUG bzw. des Behördengutachters sind vor diesem Hintergrund einzuordnen und zu würdigen. Gegen die Herausgabe des Dokuments im Rahmen der UIG-Anfrage an das HMUKLV wurde seitens K+S nicht geklagt. Das war aber – noch einmal –, kein Dokument für eine rechtsförmliche Prüfung des RP im Rahmen eines möglichen Widerrufs, sondern ein Erinnerungsdokument für die Erstellung der Ökoeffizienzanalyse, und deshalb nicht in den Akten enthalten. Die Unterlage wurde allerdings deshalb nicht herausgegeben, weil sie zum Gegenstand des Klageverfahrens „3-D-Modell“ beim Verwaltungsgericht Kassel gehörte. Zwar ist die Unterlage nicht Bestandteil der Akten des Verfahrens; der Bekanntgabe des Dokuments stand dennoch der Ausschlussgrund des § 7 Abs. 1 Nr. 3 HUIG entgegen, da es genau die Information enthält, deren Zugänglichmachung in einem parallel laufenden Verwaltungsstreitverfahren zwischen K+S und dem RP Kassel zur Entscheidung ansteht. Eine Bekanntgabe dieser Information hätte nachteilige Auswirkungen auf den Anspruch auf ein faires Verfahren, in dem die rechtlichen Belange von K+S berücksichtigt werden können. Im Falle der Bekanntmachung des Dokuments kann ein solches Verfahren nicht mehr stattfinden, da sich das Verfahren ohne richterliche Entscheidung erledigt hätte. Es ist stets ein bisschen schwierig, deutlich zu machen, auch in einem HUIG-Verfahren, welche Unterlagen zu welchem Zeitpunkt herausgegeben werden dürfen. Manche Betroffenen können nicht verstehen, dass das eine Dokument sofort herausgegeben werden kann, bei einem anderen aber betriebliche oder datenschutzrechtliche Gründe dagegen sprechen. Das ist immer ein bisschen schwierig. Deshalb habe ich das hier ausführlich vorgetragen, damit klar ist, in welchem Zusammenhang das stand und weshalb das nicht herausgegeben werden konnte. Zu 13 b: Ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Bekanntgabe der Information noch vor einer Entscheidung durch das Gericht über die Zugänglichmachung dieser Information lag nicht vor. Auf die Antwort auf Frage 9 wird verwiesen. Zu 13 c: Mit der Herrn Rechtsanwalt Reitinger durch das Verwaltungsgericht gewährten Akteneinsicht in dem Verwaltungsstreitverfahren der Gemeinde Gerstungen gegen das Tm/my – 12 – ULA/19/16 – 12.03.2015 Land Hessen hinsichtlich der Versenkerlaubnis stehen Einwände unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung eines fairen Verfahrens betreffend das Klageverfahren der K+S KALI GmbH gegen das Land Hessen der Herausgabe des Dokuments nicht mehr entgegen. Wir haben die beteiligten Personen gefragt, weil das Dokument ja nicht Bestandteil der Akten war; sie waren mit der Herausgabe ebenfalls einverstanden. Die Unterlage wurde mit Schreiben vom 5. März Herrn Rechtsanwalt Reitinger übersandt. Frage 14: Wann beabsichtigt die Umweltministerin, die Stellungnahme des HLUG vom 10.07.2014 im Umweltausschuss vorzulegen und zu diskutieren? Beabsichtigt das Umweltministerium, dazu auch Vertreter des HLUG in den Umweltausschuss zu bitten? Antwort: Die Stellungnahme des HLUG vom 10. Juli 2014 ist eine wichtige Grundlage im Rahmen der Abwägungsentscheidungen in anstehenden Verwaltungsverfahren des RP Kassel. Die Landesregierung beabsichtigt im Interesse der Unabhängigkeit und Fachlichkeit dieser Abwägung nicht, diese Stellungnahme im Vorfeld der Entscheidungen im Umweltausschuss zu diskutieren. Da das Dokument inzwischen öffentlich zugänglich ist, steht einer Weitergabe an die Mitglieder des Ausschusses nichts entgegen. Klar ist aber auch: Man kann weder den RP dazu befragen noch irgendeine Fachbehörde, denn es ist ein laufendes behördliches Verfahren. In diesen Verfahren ist die Unabhängigkeit zu wahren. Jegliche Einflussnahme politischer Art, egal von welcher Seite, verbietet sich in einem solchen Verfahren, sonst haben wir das Problem möglicher Klagen gegen die Verwaltungsentscheidung. Wir arbeiten das sehr sauber ab. Ich möchte zum Schluss noch auf Folgendes eingehen. Ich finde es kurios, möchte es in dieser öffentlichen Ausschusssitzung aber nicht besonders hoch hängen, dass die Gemeinde Gerstungen eine Erklärung an die Öffentlichkeit verteilt hat und darin von „diversen Lügen“ spricht. Ich halte fest: Es ist alles zu entkräften. Wir haben alle Unterlagen nach einem rechtlich sauberen Verfahren herausgegeben. Das habe ich hier in meinen Erläuterungen dargestellt. Dass der Trinkwasserschutz ein hohes Gut ist, ist völlig unbestritten. Gerade deswegen gibt es seit letztem Sommer aufgrund von Nachfragen des RP eine fachliche Überprüfung und eine rechtliche Überprüfung. Das RP hat noch nicht entschieden, weil es eine komplexe Materie ist. Man will das sauber abarbeiten und entscheiden. Deswegen gibt es auch keinen Druck, dass das gestern oder vorgestern entschieden sein muss. Es wird aber demnächst eine Entscheidung gefällt werden. Ein möglicher neuer Antrag von K+S wird sauber geprüft. K+S muss nachweisen, dass der Schutz des Trinkwassers gewährleistet ist und dass keine „Besorgnis“ im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes besteht. Das ist der Punkt, auf den ich zum Abschluss noch einmal hinweisen möchte, weil ich den Vorwurf ziemlich abwegig finde, dass eine Landesregierung „mitspiele, dass das Trinkwasser verseucht werden könnte“. Sowohl der Grundwasserschutz als auch der Trinkwasserschutz sind in Hessen, wie in anderen Ländern, ein hohes Gut. Abg. Marjana Schott: Frau Ministerin, ich fasse ein paar Kernpunkte zusammen, die ich hier sehr deutlich herausgehört habe. Es gibt eine Versenkerlaubnis, die daran gebunden war, dass ein 3-D-Modell vorgelegt wird, das deutlich macht, dass das Grundwasser nicht gefährdet ist. Dieses 3 -D-Modell Tm/my – 13 – ULA/19/16 – 12.03.2015 konnte nicht erstellt werden; es gilt als gescheitert. Dann ist man K+S entgegengekommen und hat gesagt: „Wir fragen das HLUG, ob eine Gefährdung des Trinkwassers vorliegt, wir verzichten darauf, das zu machen, was eigentlich verabredet war, nämlich die Erlaubnis zu widerrufen, sondern wir bauen eine zusätzliche Möglichkeit ein, die Erlaubnis aufrechtzuerhalten.“ Das HLUG kommt daraufhin zu dem eindeutigen Ergebnis, dass das Grundwasser nicht nur gefährdet, sondern sogar schon geschädigt ist, und dass es mindestens einen Trinkwasserbrunnen gibt, über dessen Weiterbetreiben in Rahmen der bestehenden Genehmigung man ernsthaft nachdenken muss, denn wenn die Wassermenge entnommen würde, die entnommen werden darf, ist das Wasser wahrscheinlich kein Trinkwasser mehr. Das heißt, wir sind nicht mehr nur bei der Gefährdung des Grundwasserleiters, sondern der Grundwasserleiter ist schon geschädigt, und aktuell ist mindestens ein Trinkwasserbrunnen nicht mehr zu betreiben. Trotzdem sagen Sie immer noch, es gebe keinen Grund zur Besorgnis, und unterscheiden zwischen verschiedenen Formen der Besorgnis. Ich sehe nicht, wo das in § 48 WHG geschrieben steht, was Sie ausgeführt haben. Ich halte das, was Sie dazu sagen, für zumindest interpretationswürdig. Wir haben extra nachgefragt, auf welche Fachliteratur Sie sich an der Stelle stützen, um zu begründen, warum Sie es so interpretieren. Das haben Sie dezidiert nicht beantwortet. Sie zitieren dann den Behördengutachter, der noch einmal hinzugezogen worden ist, zitieren ihn extrem verkürzt, indem Sie sagen, er sei zu dem Ergebnis gekommen, dass das Trinkwasser akut nicht gefährdet sei. „Akut“ ist doch das Zauberwort. Man muss aber alles lesen, was dieser Mann hierzu aufgeschrieben hat. Das ist deutlich mehr. Da stehen noch ganz andere Hinweise. Sie haben an einer anderen Stelle gesagt, während der Laufzeit der aktuellen Genehmigung der Versenkung sei das Grundwasser bzw. Trinkwasser nicht gefährdet. Wir reden vom gegenwärtigen Zustand, aber es ist klar, dass das, was im Untergrund passiert, wenn das Abwasser einmal im Boden ist, nicht mehr aufzuhalten ist. Das schreibt das HLUG immer wieder, und das schreiben auch andere, die sich mit dem Thema befassen, z. B. das TLUG und verschiedene Gutachter. Frau Minister, Sie bleiben bei der Formulierung, kurzfristig sei nichts gefährdet. Auch Ihr Behördengutachter, den Sie eben als Kronzeugen angeführt haben, schreibt ja, dass keine Gefährdung bestehe. Ich weiß nicht, was man noch tun muss, um klarzumachen, dass alle, die sich fachlich damit beschäftigen, Ihnen „Alarm!“ zurufen. Und Sie sagen: Es besteht kein Grund, besorgt zu sein. – Ich kann das nicht mehr nachvollziehen. Ich begreife nicht, was Sie da tun. Ministerin Priska Hinz: Ich muss etwas nachtragen. Der Literatur- und Quellennachweis lautet: Czychowski/Reinhardt, Kommentar zum Wasserhaushaltsgesetz, 10. Auflage, § 48 Randnr. 13; Berliner Kommentar Wasserhaushaltsgesetz, § 48 Randnr. 18 ff. Die Darstellung, dass das 3-D-Modell Voraussetzung für die Erteilung der Versenkerlaubnis im Jahr 2011 war, ist so nicht richtig. Das müssten Sie eigentlich wissen, weil es Ihnen bereits mehrfach vorgetragen wurde. Es wurden im Genehmigungsverfahren 2011 im Rahmen der Erteilung der Versenkerlaubnis insgesamt sieben sogenannte Nebenbestimmungen formuliert, denen das Unternehmen nachkommen musste. Eine dieser Nebenbestimmungen war die Auflage, dass die vorgelegte Prognose zur Auswirkung auf das Trink- und das Grundwasser gesichert werden musste. Dieser Nachweis sollte mithilfe eines 3-D-Modells erbracht werden. Es war also nicht die Vorlage eines 3-D-Modells Vo- Tm/my – 14 – ULA/19/16 – 12.03.2015 raussetzung, sondern die Prognose sollte gesichert werden. Das ist, rechtlich und faktisch gesehen, ein Unterschied. Darauf möchte ich noch einmal hinweisen. Abg. Timon Gremmels: Ich bitte, dass wir alle bei diesem Thema sachlich argumentieren, weil es in der Tat um zwei hohe Güter geht, nämlich um den Arbeitsplatzerhalt in der Kali-Region Osthessen und um den Schutz des Trink- und des Grundwassers. Ich glaube, wir alle in diesem Hause sind uns einig, dass keiner leichtfertig mit dem Trinkund dem Grundwasserschutz umgeht. Das ist für uns ein hohes Gut. Wir wägen hier auch nicht ab, sondern er hat bei uns Priorität. Wir gehen mit ihm sehr verantwortungsvoll um. Alles andere würde weder dem Umweltausschuss noch dem Umweltministerium zum Ruhme gereichen. Nichtsdestotrotz ist es völlig legitim, an der einen oder anderen Stelle nachzufragen. Ich habe es im Plenum schon gesagt: Ich fand es suboptimal, in der letzten Sitzung des Umweltausschusses einen Dringlichen Berichtsantrag beantwortet zu bekommen und zwei Tage später aus dem „Spiegel“ zu erfahren, dass es ein HLUG-Gutachten gibt, das vom Gericht an Gerstungen weitergegeben wurde. Ich fand es sehr ärgerlich, dass man das aus der Presse erfährt und nicht zwei Tage vorher in der Umweltausschusssitzung, in der wir über das beraten haben. Ich glaube, wir alle sollten möglichst viel Transparenz in das Verfahren bringen. Dabei ist aus meiner Sicht auch das Ministerium gefordert. Da gibt es sicherlich Optimierungsmöglichkeiten. Ich habe letzte Woche im Plenum auch gesagt, auch und gerade K+S ist gefordert, eine möglichst große Transparenz im Verfahren walten zu lassen und Unterlagen herauszugeben. Wenn man das nämlich nicht tut, dann öffnet man Verschwörungstheoretikern Tür und Tor. Deswegen der klare Appell an K+S, mit Informationen offener umzugehen und sich nicht zu weigern, wenn Anträge nach dem Umweltinformationsgesetz gestellt werden, bestimmte Dinge einsehen zu können. Transparenz ist die Grundlage von Vertrauen. Das merken wir auch bei anderen Infrastrukturprojekten, wie Suedlink und bei Windkraftprojekten. Bei dem Obleutegespräch, dass die Frau Staatssekretärin mit uns geführt hat, war auch ein Vertreter des RP Kassel anwesend, der das Verfahren federführend betreut. Uns wurde damals gesagt, es werde Anfang März entschieden, ob die aktuelle Versenkerlaubnis widerrufen wird oder nicht, und zwar dann, wenn die drei Gutachten und die Ergebnisse der Bohrungen vorlägen und ausgewertet seien. Ich habe an der Stelle extra nachgefragt, ob da nicht die Gefahr bestehe, dass sich die Entscheidung zeitlich noch einmal verschieben wird. Die Antwort war: Nein, das wird jetzt entscheiden. Jetzt dauert das anscheinend doch noch ein Weilchen. Ich würde gerne wissen, was die Gründe dafür sind, dass das noch einmal verschoben wird, und wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Wenn die Bewertungsmaßstäbe des RP vorliegen, macht es vielleicht Sinn, dass wir uns noch einmal damit beschäftigen und uns erläutern lassen, wie das RP in einzelnen Fragen abgewogen hat und zu welchen Schlüssen es gekommen ist. Gibt es einen Weg, interessierten Kolleginnen und Kollegen diese Möglichkeit zu geben? Zu dem Antrag der CDU und der GRÜNEN: Ich weiß nicht, warum wir als Umweltausschuss in der jetzigen Situation irgendetwas beschließen müssen. Das finde ich etwas schwierig – gerade angesichts von Nr. 1 und Nr. 2 Ihres Antrags, wo Sie von einem 4-Phasen-Plan sprechen. Vielleicht haben Sie einen anderen Kenntnisstand, aber ich kenne nur das Eckpunktepapier, das im November letzten Jahres von Herrn Steiner und Tm/my – 15 – ULA/19/16 – 12.03.2015 von Frau Hinz vorgestellt worden ist. Mehr kennen wir nicht. Wenn ich mich richtig erinnere, sagten Sie, Frau Hinz, dass Sie hinter den Kulissen mit K+S weiterverhandeln, weil noch ein paar Fragen offen seien. Sie haben im Landtag aber auch gesagt, dass erst dann endverhandelt wird, wenn die Bewirtschaftungsgrundsätze für Werra und Weser vorliegen. Deswegen finde ich es schwierig, liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, dass wir jetzt etwas begrüßen und bewerten sollen, das wir nicht kennen. Da tun wir uns als SPD-Fraktion schwer. Ich würde Tat anregen, die Beschlussfassung noch einmal zu vertagen. Das, was unter Nr. 3 und unter Nr. 4 steht, sind für uns Selbstverständlichkeiten: dass sich das RP an geltendes Recht und Gesetz hält, aufgrund der Tatsachen zu entscheiden hat und eine Gefährdung für das Trinkwasser nicht erfolgen darf. Sie haben im Landtag eine Andeutung gemacht, wie aus Ihrer Sicht eine Kompromisslinie mit den Nachbarländern aussehen könnte. Sie haben als Beispiel eine Haldenabdeckung angeführt, und die Einleitwerte wollen Sie noch einmal senken. Ist das Konsens mit K+S, und wie ist der weitere Fahrplan? Es hieß einmal, Mitte März werde eine Ministerkonferenz stattfinden. Jetzt höre ich, die soll Anfang April stattfinden. Ich glaube, es wäre heute und hier eine gute Gelegenheit, ein bisschen Transparenz in das gesamte Verfahren zu bringen und uns das zu erläutern. Abg. Jürgen Lenders: Der Bürgermeister der Gemeinde Gerstungen hat heftige Vorwürfe gegen die Landesregierung erhoben. Er spricht davon, dass die Unwahrheit gesagt worden sei. Mit anderen Worten, die Landesregierung habe das Plenum belogen. Ihre Ausführungen, Frau Ministerin, sind sehr schlüssig. Ich kann sie gut nachvollziehen. Aber haben Sie einmal Kontakt mit dem Gerstunger Bürgermeister aufgenommen, um die Vorwürfe, die hier im Raume stehen, von Ihrer Seite proaktiv zu entkräften? Sie haben beim Thema Versenkerlaubnis den Trinkwasserschutz in den Vordergrund gestellt. Ich darf einmal unterstellen, das war in den vergangenen Jahren ähnlich. Sie haben aber auch ausgeführt, dass dann, wenn eine Trinkwassergefährdung ausgeschlossen ist, im Grunde nichts dagegen spricht, K+S eine Versenkgenehmigung über das Jahr 2015 hinaus zu erteilen, und zwar bis 2021. Da drängt sich mir die Frage auf: Wenn K+S auch über 2021 hinaus den Trinkwasserschutz rechtskonform sicherstellen kann, dann spricht doch, wenn ich Ihren Ausführungen folge, überhaupt nichts dagegen, dass eine Versenkung, Verpressung auch nach 2021 erfolgen kann, denn die Grundlagen für dieses Genehmigungsverfahren ändern sich ja nach 2021 nicht. Vielleicht können Sie auch etwas dazu sagen, was bei K+S passiert, wenn die Versenkerlaubnis tatsächlich widerrufen wird oder erlischt, weil das Unternehmen das nicht darstellen kann. Hat Ihnen das Unternehmen dargelegt, wie die Haldenabwässer und Produktionsabwässer entsorgt werden, wenn eine Verpressung nicht mehr erfolgen darf? Abg. Dirk Landau: Frau Hinz, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie in Ihrem Vortrag dem, was an Verschwörungstheorien im Raume steht, einen breiten Raum gegeben haben. Frau Schott, Ihnen und einigen anderen müsste jetzt doch deutlich geworden sein – obwohl ich Zweifel daran habe, dass es bei Ihnen angekommen ist –, dass hier keine Vertuschungsvorwürfe zu erheben sind, dass das Ministerium nichts zurückgehalten hat, weil es der Meinung war, dass eine Stellungnahme die Position der Landesregierung möglicherweise schwächt, und auch keine andere Gründe vorliegen, die von Ihnen und Ihnen nahen Seiten immer wieder behauptet werden. Ich bin wirklich dankbar, dass das hier noch einmal deutlich und breit dargestellt worden ist. Tm/my – 16 – ULA/19/16 – 12.03.2015 Herr Gremmels, ich möchte Ihnen ausdrücklich recht geben, dass unsere Positionen nicht weit auseinanderliegen. Wir alle – selbst die LINKEN in ihrem Antrag – haben sowohl die Arbeitsplätze als auch das Oberflächenwasser – und ganz besonders das Grundwasser – vor Augen. Das sind wichtige Güter, für die wir alles tun wollen, damit sie keinen Schaden nehmen. Mir sind drei Gutachten zugänglich. Wenn ich die durchlese, insbesondere das, was am in der Quintessenz steht: Wir alle wussten, dass eine Verpressung seit jeher mit einem gewissen Risiko einhergeht. Das ist nichts Neues. Dieses Risiko dürfen wir nicht außer Acht lassen. Wir müssen aber auch schauen – so, wie es das Gericht in seinem Urteil zu Gerstungen formuliert hat –, dass man nicht die Angst, dass etwas passieren kann, zum Maßstab macht, sondern dass etwas ganz Konkretes vorliegen muss, um bestimmte Dinge zu tun, z. B. die Versenkung einzustellen. Ich entnehme allen drei Gutachten, selbst dem HLUG-Gutachten, dass nicht gesagt wird, dass wirklich und unzweifelhaft eine Gefährdung von Grundwasser und Trinkwasser vorliegt, sondern selbst in der für uns am ungünstigsten formulierten Stellungnahme wird mehr allgemein davon gesprochen, dass es da ein Gefährdungspotenzial gibt. Klar ist auch: Je länger wir versenken, desto größer wird das Gefährdungspotenzial. Auch das ist keine neue Erkenntnis. Insofern ist die Vorlage eines 3-D-Modells so wichtig – das schreiben auch TLUG und HLUG –, damit wir wissen, was im Untergrund wirklich passiert, und um Rückschlüsse darauf zu ziehen, ob eine konkrete Gefährdung zu erwarten ist. Ich will eine Frage zu einer Formulierung stellen, die auch mir, Frau Schott, beim Durchlesen der Gutachten aufgefallen ist. An einer Stelle wird davon gesprochen, die Vorlage eines 3-D-Modells sei gescheitert. Da habe auch ich ein bisschen aufgehorcht, weil ich bisher immer davon ausgegangen bin – wie ich Sie verstanden hatte, Herr Mayer –, dass das ein neues Verfahren ist, dass mit Startschwierigkeiten zu rechnen ist, um das System voll funktionsfähig zum Laufen zu bringen. Ist das System gescheitert, oder haben wir „nur“ Anlaufschwierigkeiten? Wir alle wollen dieses 3-D-Modell doch als Grundvoraussetzung, um überhaupt über eine weitere Versenkung zu sprechen. Herr Gremmels, wir sollten nach wie vor versuchen, in der Sache einen gemeinsamen Weg zu gehen. Wir haben Ihnen und der SPD-Fraktion an anderer Stelle schon gesagt: Über das Eckpunktepapier hinaus gibt es derzeit nichts; wir haben keinen erweiterten Kenntnisstand. Das Eckpunktepapier enthält eine Skizzierung, wie man das Problem lösen könnte. Wir sollten in Ermangelung alternativer Konzepte sehen, dass wir das hinbekommen, es sei denn, man würde bezüglich der Versenkung zu dem Schluss kommen, dass das nicht umzusetzen ist. Dann müssten wir uns neu Gedanken machen. Aber ansonsten ist das ein in sich schlüssiges und umsetzbares Konzept. Deshalb sollten wir das gemeinschaftlich voranbringen, und wir sollten auch gemeinschaftlich einfordern, dass K+S das liefert, wozu sich das Unternehmen selbst verpflichtet sehen sollte. Abg. Sigrid Erfurth: Ich beginne mit dem Einwand des Kollegen Gremmels, uns sei der 4-Phasen-Plan nicht im Detail bekannt. Das Eckpunktepapier, das Sie kennen, das wir kennen, ist im Moment die einzige Verhandlungsgrundlage. Sie kennen auch die Aussage der Ministerin, dass dann, wenn der Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietsgemeinschaft steht, der Inhalt des Plans in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag fixiert wird. Das ist im Moment der Zielhorizont. Ich habe Ihren Worten entnommen, dass Sie heute nicht über die Anträge entscheiden möchten. Wir hätten kein Problem damit, die Initiativen noch einmal zu schieben und zu Tm/my – 17 – ULA/19/16 – 12.03.2015 schauen, was die weitere Entwicklung bringt, um uns allen die Chancen zu lassen, weitere Erkenntnisse einzubauen. Ich möchte auf den Dringlichen Berichtsantrag zu sprechen kommen und mich für die ausführliche Berichterstattung bedanken. Das, was die Kollegin Schott angesprochen hat, betrifft die Versenkerlaubnis für den Zeitraum 2011 bis 2015. Etwas anderes können wir gar nicht betrachten, weil eine neue Versenkerlaubnis vom Unternehmen nicht beantragt ist. Das ist die Sachlage. Frau Schott, Sie insistieren darauf, dass der RP überhaupt nicht anders konnte, als zu widerrufen. Dem ist nicht so. Das hat die Ministerin klargestellt. Es geht um eine Nebenbestimmung, die nicht hinreichend erfüllt wurde, und es ist gut, dass das RP das jetzt prüft. Wenn eine Nebenbestimmung einer Genehmigung nicht erfüllt wird, dann muss man schauen, ob das der Punkt ist, die Genehmigung zu widerrufen. Genau an dem Punkt prüft das RP. Wir sollten diese Prüfung abwarten. Der Absicherung dieser Prüfung dient das Gutachten des HLUG. Es ist aber nur eines von drei Gutachten. Das RP muss eine Gesamtschau machen. Das ist ein ganz normales Verfahren Die Gesamtschau wird am Ende zu einer Entscheidung führen. Die Entscheidung muss rechtlich abgesichert sein. Wir können keine Entscheidung auf Wünschen aufbauen. Von daher gesehen ist der Prüfprozess abzuwarten, und wir wären gut beraten, keine eigenen Meinungen dagegenzusetzen. Sobald das RP eine Entscheidung getroffen hat, werden wir hier darüber diskutieren. Abg. Marjana Schott: Ich habe zunächst eine Nachfrage. Ich habe bei der Beantwortung der Frage 3 das Datum 27. Februar 2015 gehört. Da soll der Behördengutachter irgendetwas gesagt haben. Habe ich mich verhört, oder gibt es ein Papier, das wir noch nicht kennen? Zur Bewertung des 3-D-Modells. Hier wird immer wieder versucht, darzustellen, dass das 3-D-Modell eine von ganz vielen Nebenabreden sei. Das hört sich so an, als wenn das etwas ganz Unbedeutendes sei, das man erfüllen, aber auch lassen kann, und obwohl diese Vereinbarung nicht erfüllt worden ist, sei das kein Grund, das Ganze infrage zu stellen. Allerdings schreibt das RP in einem der vielen Vermerke: Sollten die beiden Anträge nach dem HUIG positiv beschieden werden, so hat die Gemeinde Gerstungen erstmals die schriftliche Bestätigung durch die Behörde, dass die Nebenbestimmung zur Erstellung des 3-D-Modells nicht erfüllt ist und die Behörde bis dato die Erlaubnis nicht widerrufen hat. Das heißt doch, dass das RP selber davon ausgeht, dass es auf der Grundlage der Tatsache, dass dieses 3-D-Modell nicht vorliegt, hätte widerrufen müssen, denn es ist eben keine beliebige Verabredung, sondern eine auflösende Bedingung. Das heißt, wenn dieser Teil nicht erfüllt ist, ist die gesamte Genehmigung nichtig, weil es eben keine unbedeutende Nebenabrede ist, wie das RP an der zitierten Stelle selber schreibt und es auch noch an anderen Stellen zu finden ist. Das führt schon zu der Frage, wie man die Dinge bewertet – wenn man sie so bewerten will, wie es das Ministerium gerade tut. Das passt natürlich in das Gesamtkonzept, denn Sie sagen, Sie hätten gar niemanden vorher informieren müssen, weder den Ausschuss noch sonst jemanden. Im Umweltinformationsgesetz heißt es aber, dass immer dann, wenn ein größeres öffentliches Interesse vorliegt, die Betroffenheit eines Einzelnen – in dem Fall des Unternehmens – zurückstehen muss. Wenn nicht einmal das Grund- und das Trinkwasser von Tm/my – 18 – ULA/19/16 – 12.03.2015 größtem öffentlichen Interesse ist, dann weiß ich nicht, welche Sache das sein soll. Im UIG ist an der Stelle doch sehr eindeutig formuliert, dass es darum geht, Interessen gegeneinander abzuwägen. Wenn es darum geht, dass man mit Gemeinden sprechen muss oder dass man an der Stelle den Ausschuss informieren könnte – das könnte man ja auch in einer nicht öffentlichen Sitzung tun, Frau Ministerin –, dann verstehe ich tatsächlich nicht, warum Sie sagen, aufgrund der Klage von K+S können Sie nicht über das reden, was das HLUG geschrieben hat. So kann man nicht miteinander umgehen, wenn man erwartet, dass man sich gegenseitig ernst nimmt, und wenn man nicht den Eindruck erwecken will, dass man etwas in der Schublade lässt, was das Licht der Welt nicht erblicken soll, weil es einem nicht in den Kram passt. Ich hätte schon gerne gewusst, ab wann bei Ihnen das öffentliche Interesse überwiegt. Wenn es nicht der Grundwasserschutz ist, was muss in diesem Land denn passieren, dass Sie ein öffentliches Interesse annehmen? Abg. Torsten Warnecke: Ich glaube, dass hier niemand infrage stellt, dass auch das 3-DModell nicht in der Lage sein wird, zu sagen, was an welchem Brunnen oder an irgendeinem Messpunkt zu welchem Zeitpunkt ganz genau passieren wird, denn das 3-DModell ist keine Abbildung der Realität, sondern eine modellhafte Skizzierung der Realität, und es kann selbstverständlich nicht ausgeschlossen werden, dass sich an gewissen Stellen Salzwasser mit Süßwasser verbindet, möglicherweise ohne dass jemals etwas in den Untergrund eingeleitet wurde. Ich formuliere das jetzt einmal so und spreche nicht von „Grundwasser“ und „Trinkwasser“. Das war bisher nicht ausgeschlossen, und wenn ich es richtig verstanden habe, macht man sich ja gerade Gedanken darum, wie man das modellhaft abbilden kann. Ich will das deshalb so vorsichtig darstellen, weil ich das Pingpongspiel zwischen K+S und der Genehmigungsbehörde um die Frage, wer schuld ist, kenne. Wenn das aber tatsächlich in einem prozesshaften Verfahren unter nach wissenschaftlichen Standards ausgebildeten Experten auf jeder Seite geführt wird, ist das ein Diskurs, der am Ende zu einer Einigung führt. Ob es am Ende ein Ergebnis geben wird, kann im Moment niemand beurteilen – wahrscheinlich noch nicht einmal die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die damit befasst sind, die in allen Punkten nämlich nicht von „menschlichem Ermessen“, sondern davon schreiben, sie könnten es „nicht ausschließen“. Es ist selbstverständlich so, dass man gar nichts ausschließen kann. Es kann auch niemand ausschließen, dass uns jetzt der Himmel auf den Kopf fällt. So sind auch aus meiner Sicht wissenschaftlich plausible Dinge immer zu sehen. Gefragt ist aber eine Abwägung zwischen Gütern. Lange Zeit herrschte im Landtag eine gewisse Einigkeit darüber, dass wir eine Nordseepipeline brauchen, um auch den Untergrund entlasten zu können. Dass die Kolleginnen und Kollegen in Niedersachsen keine Pipeline wollen, möchte ich politisch nicht bewerten. Wir werden spätestens in zwei Jahren Gründe haben, politisch darüber zu diskutieren, welche Rücktritte wir in Niedersachsen verlangen können, weil man dort Maßstäbe, die man an andere Länder anlegt, selbst nicht einhält. Das ist aber ein anderes Thema. Ich will das deshalb sagen, weil die erste Forderung in Ihrem Antrag, Frau Schott, die Aufhebung der aus Ihrer Sicht trinkwassergefährdenden Versenkerlaubnis, unmittelbar mit der Frage verknüpft ist, was denn nach einem Widerruf passiert. Wenn ich es richtig verstanden habe, hat K+S schon seit Jahren den Grenzwert von 2.500 mg/l Chlorid eingehalten, und zwar angeblich schon zu Zeiten, als Einleitungen in den neuen Bundesländern erfolgt sind. Das sage ich deshalb, weil damit – auch durch den Äquivalenzwert von ungefähr 5,5 Millionen m3 Salzabwässer –, relativ klar wird, was die an zusätzlichen Tm/my – 19 – ULA/19/16 – 12.03.2015 Mengen haben. Hier will ich die Aussage meines Kollegen Gremmels gerne aufgreifen: Der 4-Phasen-Plan macht im Moment nicht den Eindruck, dass er die Probleme, was die Mengen anbelangt, löst. Die Forderung der LINKEN bedeutet eigentlich die Einstellung der Kaliproduktion, denn die Entsorgung müsste ausschließlich im Werratal erfolgt, und zwar ausschließlich bei uns. Unterbreizbach liegt in Thüringen und kein Entsorgungsproblem, denn das lösen wir im Westen. Auch Neuhof hat kein Problem, was die Haldenabwässer angeht; das Problem wird bei mir im Wahlkreis gelöst. Ich finde es schon sehr erstaunlich, dass wir nie darüber diskutieren – auch in Thüringen nicht –, wie wir dieses Problem lösen. In Thüringen gab es, wie Sie wissen, keine ESTA-Anlage. Thüringen arbeitet sozusagen auf „Wasserbasis“, und wir im Westen lösen das Problem. Ich bin schon erstaunt, dass der Gerstunger Bürgermeister nicht fordert, dass das Werk in Unterbreizbach dichtgemacht werden muss. Wir haben kein Interesse daran, weil die Verbundwerke funktionieren und die Garantie dafür sind, das alles zu erhalten, auch in den Strukturen, die wir haben. Aber ich bin immer wieder erstaunt, wenn ich höre, dass man beispielsweise in Kanada zu einem Drittel des Preises produziert, den wir haben, und zwar wegen der bergmännischen Art der Produktion. Sie glauben doch nicht, dass auf dem Weltmarkt für eine Tonne Salz aus der Bundesrepublik Deutschland mehr bezahlt wird, weil man sagt: Ihr habt ordentliche Arbeitsbedingungen, deshalb bezahlen wir ein bisschen mehr Geld dafür. – Meinen Sie, dass das einen brasilianischen Bauern interessiert – angesichts des Druckes, unter dem der wiederum steht? Wir wissen, wie schlecht die Leute in diesen Ländern bezahlt werden. Frau Schott, was soll der vorletzte Absatz Ihres Antrags bedeuten? Wir werden Ihren Antrag ablehnen müssen, denn in diesem Absatz erklären Sie de facto, ungefähr 4 bis 5 Millionen m3 Salzabwasser, die versenkt wurden, hätten nicht mehr versenkt werden dürfen. Das bedeutet die Einstellung der Produktion, weil K+S sagen wird: Für den Rest lohnt sich das für uns nicht; die Gesamtanlage läuft ja, dazu gehört auch Unterbreizbach. – Wenn das Ihre Forderung ist, dann sollten Sie deutlich formulieren, dass Sie sagen: Zu dem Zeitpunkt hat die Landesregierung falsch gehandelt; sie hätte auf die Einstellung der Produktion bei K+S hinwirken müssen. – Das wäre zumindest eine ordentlich formulierte Forderung. An der Stelle will ich einmal die EU kritisieren. Wie kann die EU eigentlich so bescheuert sein – um es drastisch zu formulieren –, die Versenkerlaubnis in den Untergrund nicht infrage zu stellen, aber die Frage einer temporär begrenzten weiteren Versalzung der Oberflächengewässer aufzugreifen? Welche Maßnahme auch immer Sie von den LINKEN fordern: K+S kann nicht „mal eben“ da ein Werk hinstellen. Dann würden nämlich die ersten Spezies gleich wieder sagen: Moment mal, wir haben da ein Sekundärbrennstoffkraftwerk und diverse andere Kraftwerke, die mit Emissionen verbunden sind, noch ein Kraftwerk im Werratal, das geht nicht. – Es gab übrigens lange Diskussionen um die Frage, was sich mit Blick auf dieses Sekundärbrennstoffkraftwerk im Werratal tut und ob man das überhaupt genehmigen darf. Genau diese Diskussionen würden wir wieder bekommen. Sie glauben doch nicht, dass das von heute auf morgen umgesetzt werden kann. Sie sollten deshalb deutlich formulieren, dass Sie für die Schließung des Werkes sind – wegen der Besorgnisse, die man übrigens haben kann. Sie sollten hier nicht so tun, als wenn das alles „mal eben“ so gemacht werden kann. Das ist das Problem, das wir mit Ihrem Antrag haben. Tm/my – 20 – ULA/19/16 – 12.03.2015 Ich habe zu dem 3-D-Modell die Frage, ob es bei dem Modell nur um den Status quo und den Status, den es eines Tages haben soll, geht oder ob man dabei auch modelliert, was in der Vergangenheit geschehen ist. Ich spreche das deshalb an, weil beispielsweise in Thüringen die Versenkung schon zu DDR-Zeiten eingestellt wurde. Wenn man der Ministerin genau zugehört hat, dann hat man gehört: Einige Brunnen sind bedroht. – Wir haben deshalb in Neuhof die Versenkung eingestellt. Der Vorwurf, das habe die Genehmigungsbehörde „mal eben“ so gemacht wird, stimmt ja gar nicht. In Neuhof haben wir eine Pipeline bekommen; vorher hatten wir Tankwagenzüge, weil in Neuhof der Versenkraum erschöpft ist bzw. die Gefährdung des Grundwassers und auch des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden konnte. Deshalb ist der Vorwurf, dass da nur nachgegeben worden sei, nicht korrekt. Trotzdem interessiert mich schon, was am Ende dabei herauskommen soll, weil wir nicht genau wissen, was das 3-D-Modell aussagen soll. Wir haben es in der letzten Sitzung angesprochen: Wenn es sich tatsächlich auf einen Raum bezieht, 500 m unter der Erde, 450 km2 groß: 225 km3 wissenschaftlich zu modellieren scheint mir höchst anspruchsvoll zu sein. Deshalb kann man das entweder als eine Auflage sehen, von der man schon vorher wusste, dass sie niemand erfüllen kann, oder als ein Projekt, mit dem man einmal die Frage angehen will, was im Untergrund überhaupt passiert. Es wird übrigens auch für Nordrhein-Westfalen und den dortigen Kohlebergbau hochinteressant sein, das nachzuvollziehen, wenn das einmal modellhaft entwickelt worden ist. Das gilt auch für andere Regionen der Welt. Ich glaube, dass wir hier in einem positiven Sinne Vorreiter sind, und ich kann mir vorstellen, dass ganz viele Wissenschaftler, wenn das Modell auf dem Tisch liegt, ganz viele Bedenken, in welche Richtung auch immer, formulieren. Das meine ich jetzt wissenschaftlich und nicht in dem Sinne, ob das K+S oder der Landesregierung oder wem auch immer nützt. Die Landesregierung hätte es sich einfach machen und sagen können: Es ist etwas vorgelegt worden, damit ist die Vorgabe erfüllt. – Offenkundig war aber der dialogische Prozess das Problem, also das Problem, zu sagen, wo es noch Nachbesserungsbedarf gibt. Die Frage, ob das verwaltungstechnische Erfordernis, dass etwas vorgelegt wird, erfüllt wurde, kann man eindeutig mit ja beantworten. Ob das Vorgelegte ausreichend war, ist eine zweite Frage. An der Stelle möchte ich uns allen einen Punkt in Erinnerung rufen: Zu dem Zeitpunkt, als das diskutiert wurde, war eigentlich klar – jedenfalls wurde das von politischer Seite immer geäußert –, dass es keine Versenkung mehr geben soll. Das Modell, das wir bekommen, ist auf die Zukunft gerichtet – möglicherweise ohne eine Versenkung, um nachvollziehen zu können, was sich tut. Damals ist von politischer Seite mitgeteilt worden, dass es keine weitere Versenkerlaubnis geben werde. Deshalb ist das 3-D-Modell unabhängig von der Frage, ob weiterhin versenkt wird, weil ja auch immer gesagt wurde, es würden noch 300 Millionen m3 Salzabwasser im Untergrund „herumvagabundieren“, von denen man nicht genau wisse, wo die hingeflossen seien. Darüber muss man sich doch irgendeine Vorstellung machen. Was passiert da im Untergrund? Das war, glaube ich, der Anlass, und nicht die Frage, ob versenkt oder nicht versenkt wird. Uns allen liegt ja daran, eine Antwort auf diese Frage zu bekommen, weil auch daraus möglicherweise wieder Maßnahmen entwickelt werden müssen. Damit bin ich bei dem letzten Punkt, den ich schon immer verwunderlich gefunden habe und den Sie von den LINKEN hier zur Beschlussfassung vorlegen. Ich bin deshalb ein wenig verwundert, weil am runden Tisch – das ist nachlesbar – dargestellt wurde, was eine solche Fabrik bedeuten würde. Sie würde einen Einsatz von Energie im Umfang von 3.200 GW/h zusätzlich im Jahr erforderlich machen. Das würde ungefähr 7.000 t C02 Tm/my – 21 – ULA/19/16 – 12.03.2015 zusätzlich pro Jahr und für K+S pro Jahr ein Defizit in Höhe von ca. 90 Millionen € bedeuten. Mich wundert immer, dass so getan wird, als wenn das nirgendwo nachlesbar wäre und die ominöse Firma K-UTEC die einzige sei, die da nicht zum Zuge komme. Darüber ist doch am runden Tisch diskutiert worden. Man kann anderer Auffassung sein und die Produktpreise höher und den Gaspreis tiefer ansetzen; am Ende steht, das Unternehmen legt rund 100 Millionen € pro Jahr auf den Tisch. Übrigens: Damit ist das Problem des Grundwassers ohne weitere Versenkung nicht geklärt. Das Problem der Haldenabwässer ist damit nicht geklärt. Das Unternehmen müsste 100 Millionen € zusätzlich investieren. Ich weiß, wer das am Ende erbringen muss: in der Regel die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Vor dem Hintergrund wundere ich mich immer, dass manche von uns so tun, als wenn wir das nicht alles wüssten. Mir scheint, das Problem ist nicht, neue Erkenntnisse zu haben, sondern dass uns politische Rahmensetzungen daran hindern, gewisse Dinge umzusetzen. Hier bestand einmal Einigkeit über die Notwendigkeit einer Nordseepipeline – die übrigens pro Jahr weniger kosten würde als die genannten 90 Millionen €. Dass Niedersachen das nicht will, muss man hinnehmen, aber wir sollten aufpassen, keine Diskussionen zu führen, die uns andere vor die Tür gekippt haben. Was Niedersachsen sonst so treibt, wollen wir lieber nicht diskutieren. Ich sage es einmal ganz offen: Was Niedersachsen beim Thema Umweltschutz macht, ist schon erstaunlich. Ich nenne nur einmal die Firma Dow Chemical in Stade. Die leiten jedes Jahr 1,6 Millionen t Salz in die Elbe ein. K+S produziert mit seinen Werken in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und bei uns 1,1 Millionen t Salz, die eingeleitet werden. Für die Niedersachen ist das Werk in Stade kein Problem. Sie sind übrigens dabei, in Stade ein neues Kohlekraftwerk zu genehmigen, damit die Chemiefabrik genügend Energie erhält. Und wir diskutieren über überflüssigen Strom von der Nordsee. In Niedersachsen geht das alles. Ich finde, wir sollten als Oberlieger irgendwann damit beginnen, auch einmal über das Verhalten der Unterlieger zu reden. Ministerin Priska Hinz: Zur Zeitschiene für den Weserrat und seine Entscheidungen: Morgen, am 13. März 2015, tagt der Weserrat. Die Ministerinnen und Minister werden Anfang nächster Woche über das entscheiden, was die Fachebene morgen in weiser Voraussicht, was die politische Ebene von ihr haben möchte, ordentlich aufschreibt. Wir werden Anfang nächster Woche entscheiden, denn wir möchten spätestens am 23. März mit dem Teilplan Salz in die Offenlage gehen. Zur Einordnung: Die Flussgebietsgemeinschaft Weser/Werra hat einvernehmlich 22.000 Maßnahmen beschlossen. Jetzt geht es „nur noch“ um den Teilplan Salz. Ich sage das, um deutlich zu machen, dass die Flussgebietsgemeinschaft nicht untätig war und dass es auch nicht so war, dass man nicht koordinieren konnte. Nichtsdestotrotz ist der Teilplan Salz für Hessen ein besonderer Plan. Es ist durchaus so, dass in der Flussgebietsgemeinschaft unterschiedliche Betroffenheiten herrschen, die unterschiedlich vehement vorgetragen werden und auf die man gegenseitig möglichst Rücksicht nehmen sollte. Selbstverständlich haben die Unterlieger ein bestimmtes Ansinnen. Thüringen hat ein bestimmtes Ansinnen, aber Hessen trägt die Verantwortung dafür, dass die Salzbelastung in Werra und Weser sinkt, die Gewässergüte steigt und K+S nicht gleichzeitig plattgemacht wird. Ich habe es im Plenum schon gesagt: Es wäre, was die Arbeitsplätze und den Umweltschutz angeht, das Schlechteste, wenn das Unternehmen plattgemacht würde, denn wir brauchen eine Firma, die noch so viel Geld verdient, dass sie investieren kann, um auf Dauer das Problem – inklusive der Haldenabwässer – in den Griff zu bekommen. Deswegen war es mir besonders wichtig, dass wir in der Flussgebietsgemeinschaft so Tm/my – 22 – ULA/19/16 – 12.03.2015 verhandeln, dass wir eine Einigkeit erzielen können. Wir stehen kurz davor. Es ist also nicht so, dass wir nicht miteinander reden. Man muss nicht immer öffentlich immer in Form eines Showdowns miteinander reden. Manchmal ist es viel besser, man redet hinter den Kulissen miteinander. Ich denke, Anfang bis Mitte nächster Woche werden wir eine Entscheidung haben. Es sieht so aus, als könnten wir zusammenkommen. Das hat natürlich entsprechende Auswirkungen auf die Frage, wie der 4-Phasen-Plan modifiziert werden muss. Wir sind diesbezüglich auch in Gesprächen mit K+S. Ich kann Ihnen dazu heute aber keine endgültige Auskunft geben, weil wir in der Flussgebietsgemeinschaft erst einmal Einigkeit erzielen müssen und weil jeder, der jetzt mit einer Forderung herausträte, möglicherweise derartige Eruptionen verursachen würde, dass wir am Ende nicht zusammenkämen. Wir haben als Hessen deswegen ein Interesse daran, dass wir zusammenkommen, weil wir der EU gegenüber besser mit einem gemeinsamen Plan als mit einer Einzellösung auftreten, wo wir gleich wieder ein Vertragsverletzungsverfahren am Bein hätten. Deswegen haben wir diese Zeitschiene vereinbart. Zu der Frage, ob es Kontakt mit der Gemeinde Gerstungen und ihrem Bürgermeister gibt. Die Fachabteilung war bei einer Bürgerversammlung vor Ort und hat auch das Gespräch mit dem Bürgermeister gesucht und geführt. Seitdem gibt es regelmäßig telefonischen Kontakt mit Gerstungen. Ich bin allerdings nicht bereit, mich als Umweltministerin auf derartige Vorwürfe öffentlich einzulassen. Das finde ich unter Niveau. Es gibt gewisse Grenzen bei dem, was man sich antun muss. Es wurde die Frage gestellt: Angenommen, es gäbe eine Versenkerlaubnis für den Zeitraum 2015 bis 2021 und es gäbe nach wie vor keine Besorgnis, dass das Trinkwasser gefährdet ist, könnte man dann nicht auch darüber hinaus eine Versenkung erlauben? Das muss ich mit einem klaren Nein beantworten, denn das Problem ist nicht allein die Frage, ob sich der Grundwasserkörper verändern oder ob Trinkwasserbrunnen in Zukunft gefährdet sein könnten. Durch die jahrelange Versenkung haben wir schon jetzt diffuse Einträge in der Werra – und damit auch in den Unterlauf der Weser –, die dazu führen, dass wir die Grenzwerte nicht erreichen können, die wir eigentlich schon jetzt erreichen müssten – nämlich den „guten Zustand“ – und in der Werra noch zig Jahre nicht bekommen werden. Die diffusen Einträge gehen erst zurück, wenn die Versenkung beendet wird. Dann braucht es zehn Jahre, bis sie überhaupt messbar zurückgehen; anschließend sinken die Werte ziemlich rasch. Wir haben aber zuerst den genannten Zehn-Jahres-Zeitraum. Deswegen ist es wichtig, die Versenkmenge schnellstmöglich zu verringern und so schnell wie möglich die Versenkung zu beenden. Da wir aber das Verschlechterungsverbot haben, was die Oberflächengewässer angeht, und die KKF vor 2017 realistischerweise nicht in Betrieb gehen kann, wird auch die Frage sein, welche Mengen man weiterhin versenken muss. Es wird am Anfang mehr sein, am Ende nur noch ganz wenig, weil die KKF relativ viel wegnimmt. All das muss man dabei bedenken. Das wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Rolle spielen, wenn ein Antrag von K+S vorliegt. Was K+S macht, wenn die Versenkerlaubnis für dieses Jahr widerrufen werden müsste oder keine neue Versenkerlaubnis gegeben werden kann, ist noch unklar. K+S hat bislang keine Alternativpläne vorgelegt, nicht einmal auf Vorhalt, dass das alles nicht sicher ist. Da sind wir aber weiterhin im Gespräch. K+S weiß, dass das nicht sicher ist. Ich bin auch nicht bereit, da Konzessionen zu machen, die rechtlich nicht sauber sind. Eine Lösung zu finden ist schon die Aufgabe und liegt in der Verantwortung eines Unternehmens, das sich jahrelang – ich sage das noch einmal, wie ich es im Plenum und auch Tm/my – 23 – ULA/19/16 – 12.03.2015 Herrn Steiner gegenüber gesagt habe – auf der Annahme ausgeruht hat, es gehe weiter wie bisher, obwohl die Wasserrahmenrichtlinie in Kraft gesetzt war. Da muss jetzt etwas zugelegt werden. Wir verhandeln mit K+S auch über die Frage, welche Werte am Ende im Bewirtschaftungsplan stehen und wie schnell das Pilotprojekt zur Haldenabdeckung in die Gänge kommt. Über das hinaus, was wir im Eckpunktepapier fixiert haben, muss sich da etwas ändern, und zwar in zeitlicher Hinsicht „nach vorne“, damit auch die Einigkeit, die wir in der Flussgebietsgemeinschaft vor Augen haben, tatsächlich zum Tragen kommt. Das 3-D-Modell könnte den Ausschussmitgliedern von K+S vorgestellt werden. Eine ordentliche Vorstellung mit Nachfragen würde etwa zwei Stunden dauern. Ich denke, es wäre für alle Ausschussmitglieder relevant, zu wissen, wie das funktioniert, was da simuliert werden kann und wie der Stand des Verfahrens ist. Dieses 3-D-Modell ist ein wirklich hochkompliziertes Teil. Ich finde, das sollten sich alle einmal anschauen. MinDirig Mayer: Zu der Frage, wann mit einer Entscheidung beim RP Kassel zu rechnen ist: Es ist kein Zeithorizont vorgegeben, weil in einer Frage, die rechtlich und sachlich komplex ist, Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht. Ich rechne aber damit, dass das noch in diesem Monat auf den Tisch kommt. Dann werden wir uns das anschauen. Die Frau Ministerin hat darauf hingewiesen, dass die Entscheidung möglicherweise mit den Obleuten diskutiert werden kann, bevor es gegebenenfalls grünes Licht gibt. Abg. Marjana Schott: Frau Ministerin, an einer Stelle klangen Sie exakt wie Ihre Vorgängerin. Wir haben vor ungefähr fünf Jahren schon einmal hier gesessen, es gab ein klares Nein zur Verlängerung der Versenkerlaubnis, und es hieß: Wir werden nicht mehr zulassen, dass das Unternehmen mit uns spielt. – Das sind Sätze, die wir alle schon kennen. Ich muss mich sehr deutlich gegen die Behauptung verwahren, wir seien diejenigen, die die Arbeitsplätze gefährdeten. Tatsache ist doch, dass die Arbeitsplätze dadurch gefährdet werden, dass wir uns auf dieses Spiel einlassen. Mit jedem Tag und mit jedem Jahr, das wir uns länger darauf einlassen, gefährden wir die Arbeitsplätze mehr, denn je weniger interessant das verbleibende Kali ist, weil es immer weniger wird, desto geringer wird die Bereitschaft sein, zu investieren. Das würden wir alle, die wir hier sitzen, so machen, weil man doch nicht mehr in etwas investiert, dessen wirtschaftliche Endlichkeit man absehen kann. Man muss also schauen, dass eine Investition zu einem Zeitpunkt getätigt wird, zu dem sie noch wirtschaftlich ist. Wenn wir also wollen, dass Investitionen getätigt werden, müssen wir jetzt die Notbremse ziehen und sagen: An der Stelle muss es eine Drosselung der Produktion geben. – Das wird das Einzige sein, worauf sich das Unternehmen einlässt, denn all das, was wir hier in aller Deutlichkeit gesagt haben, haben wir den Vertretern des Unternehmens – nicht nur einmal – schon gesagt. Wir haben in Hannover mit ihnen zusammengesessen, wir haben hier mit ihnen zusammengesessen. Frau Ministerin, es ist doch unsinnig, mit demselben Kopf immer wieder gegen dieselbe Wand zu laufen. Deshalb muss man sagen: Wir müssen hier einen Punkt setzen, der dazu führt, dass wir zu Maßnahmen kommen. Frau Dorn, wenn Sie mich zum x-ten Mal fragen, welche Lösung ich habe, kann ich Ihnen sagen: Es gibt Werke, wo erfolgreich eingedampft wird, es wird beschrieben, dass die Firma K-UTEC es macht und dass es funktioniert. – Wollen Sie das zur Kenntnis nehmen, oder nicht? Warum verweigern Sie, dass man sich das ernsthaft anschaut? Warum fahren Sie immer weiter eine Schiene, mit der Sie die Arbeitsplätze ruinieren werden? Tm/my – 24 – ULA/19/16 – 12.03.2015 Wir werden auf den Resten der Produktion, den Kalihalden, sitzen bleiben. Wir werden auf der Arbeitslosigkeit sitzen bleiben, und wir werden mit verdorbenem Grundwasser leben müssen. All das nehmen wir im Moment in Kauf, weil wir den Druck auf das Unternehmen nicht erhöhen, Investitionen zu treffen, die jetzt noch wirtschaftlich sind. Ministerin Priska Hinz: Ich möchte direkt darauf reagieren. Frau Abgeordnete, ich wäre die Letzte, die gegen ein solches Verfahren wäre, wenn es denn eingesetzt werden könnte und wenn es ökoeffizient wäre. Das Problem ist vonseiten des Bundes im Umweltausschuss des Bundestages noch einmal vorgetragen worden, als alle Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der an der Flussgebietsgemeinschaft beteiligten Länder anwesend waren. Damals ist vom Bund noch einmal vorgetragen worden, dass das UBA eine Plausibilitätsprüfung aller Vorschläge, Gutachten und Berechnungen angestellt hat, die es gibt, und zu dem Schluss gekommen ist – die Bundesregierung steht dahinter –, dass man, wenn man das K-UTEC-Verfahren oder ein anderes Eindampfverfahren ins Auge fasst, dieses großtechnisch prüfen müsste und dass das Ergebnis nicht vor 2021 zur Verfügung stünde. Erst dann könnte man entscheiden, ob man für diesen Standort – es geht nicht um Standorte in Kanada, Brasilien, Spanien usw., sondern um den Standort Werra mit seiner spezifischen Rohstoffzusammensetzung –, eine solche Anlage baut. (Abg. Marjana Schott: In Kassel sind andere Zahlen genannt worden!) Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, ob das angesichts der Tatsache, dass wir einen Bewirtschaftungsplan aufstellen müssen, der in der zweiten Phase bis 2021 und in der dritten Phase bis 2027 reicht, eine sinnvolle Lösung sein kann. Eigentlich müssten wir im Jahre 2021 den „guten Zustand“ erreichen, was wir weder in der Werra noch in der Weser schaffen werden. Wir müssen aber wenigstens bis 2027 einigermaßen realistische Maßnahmen durchgeführt haben. Im Übrigen müssten wir bei dem von Ihnen vorgeschlagenen Weg erst recht die Versenkung so lange zulassen, bis die Anlage gebaut ist. Es gilt aber das Verschlechterungsverbot. Die Werte müssen sinken. Wir dürfen nicht mehr so viel Salzabwasser einleiten. Daher geht es, wenn man Ihren Gedanken aufnimmt und zu Ende denkt, nicht um eine Produktionsdrosselung, sondern um eine Produktionsstilllegung. Das ist nicht sinnvoll und nicht hilfreich. Weil ich aber weiß, dass gerade die Frage der Versenkung und der Zeitschiene eine besonders sensible ist, war es mir wichtig, mit dem Unternehmen eine Vereinbarung in einem Eckpunktepapier zu parafieren, in dem sich das Unternehmen bereit erklärt, sofort mit Investitionen zu beginnen und das Problem auf lange Sicht endgültig zu lösen. Natürlich muss man dieses Eckpunktepapier nach den Diskussionen im Parlament, in der Flussgebietsgemeinschaft und auch in der Öffentlichkeit im Hinblick darauf anpassen, was man verbessern kann, was man besser und schneller erreichen kann. Das ist völlig klar. Mit den Investitionen muss jetzt begonnen werden. Wir bekommen das Unternehmen aber nur dann dazu, Investitionen zu tätigen, wenn wir K+S klar sagen, wo wir hinwollen: indem wir das auch in der Flussgebietsgemeinschaft verankern, indem die EU sagt: „Okay, so kann man es machen“ und indem wir das auch noch vertraglich absichern. Anders werden wir das nicht hinkriegen. Dafür brauche ich eine Vereinbarung mit dem Unternehmen. Daran arbeite ich seit einem Dreivierteljahr, und zwar ganz konsequent. Da nützt es nichts, zu sagen, es kann vielleicht in 2025, 2027 oder 2028 irgendetwas stehen. Das ist zu spät. Deshalb bitte ich Sie, die ganze Sache noch einmal zu überdenken. Tm/my – 25 – ULA/19/16 – 12.03.2015 Selbst wenn eine Nordseepipeline gebaut werden könnte, wenn das Unternehmen den Bau beantragen würde, Niedersachsen den Bau zulassen würde, es keine Verschlechterung im Wattenmeer gäbe – was ja ein größeres Problem wäre als das politische Problem –, hätte man bis dahin einen erheblichen Zeitraum, den man überbrücken müsste. Zum Schluss sage ich noch einmal: Damit hätte man vor fünf, sechs oder sieben Jahren beginnen müssen. Dann wären wir jetzt viel weiter. Jetzt brauchen wir noch einmal einen Zeitraum zur Überbrückung. Das ist bitter. Es ist für mich als GRÜNE besonders bitter – das sage ich ganz offen –, dass ich mir über die Versenkung von Salzabwässern Gedanken machen muss. Ich habe aber eine Aufgabe, die ich lösen muss, und kann nicht einfach sagen: Ich will aber etwas anderes. – So funktioniert das leider nicht, wenn man ein Ministerium führt und in der politischen Verantwortung steht. Daher muss man sich überlegen, wie man am besten ans Ziel kommt. Abg. Timon Gremmels: Frau Schott, ich habe es im Plenum schon gesagt: In der Tat sehen wir als SPD-Fraktion einen Unterschied zwischen der jetzigen Umweltministerin und ihren zwei Vorgängerinnen und ihrem Vorgänger, die das Problem in den letzten 15 Jahren ausgesessen, auf die lange Bank geschoben haben. Natürlich werden auch wir Frau Hinz am Ende des Tages an ihren Taten messen und gegebenenfalls den Finger in die Wunde legen, aber aus unserer Sicht ist schon eine Veränderung im Vergleich der letzten 15 Jahre erkennbar. Wir sollten aber eher nach vorne als zurück schauen. Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie uns zeitnah über das informieren, was Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Nahbarländern vereinbaren. Ich finde es einen guten Vorschlag und würde der Anregung folgen, dass K+S die Chance bekommt, das 3-DModell hier vorzustellen – mit all den Herausforderungen, die damit verbunden sind. Abg. Sigrid Erfurth: Es ist völlig klar, dass der Grund- und der Trinkwasserschutz die Messlatte sind, auch wenn Sie, Frau Schott, immer wieder behaupten, das Grundwasser sei verdorben. Das stimmt so nicht. Das stelle ich in Abrede. Es ist sehr gut, jetzt zu handeln, solange das Unternehmen prosperiert, Geld verdient und einen Teil dieses Geldes einsetzen kann, um auch die Umweltschäden zu beseitigen. Das ist ja gerade der Sinn des 4-Phasen-Plans, der gerade hier ansetzt, tatsächlich wirksam zu handeln. Er ist deshalb der richtige Weg. Man muss in Kooperation mit dem Unternehmen nach Lösungen suchen, die wirklich funktionieren. Wir haben schon viel über die „Energieeffizienz“ des Eindampfverfahrens gehört. Was das Eindampfverfahren aber nicht löst, ist das Problem der Haldenabwässer. Das löst aber der 4-Phasen-Plan in einer hoffentlich vernünftigen Art und Weise. Deshalb ist ein Wunschkonzert an der Stelle völlig ungeeignet, die Probleme zu lösen. Meine Schlussfolgerung lautet: Es liegt in der Verantwortung des Unternehmens, sich Gedanken zu machen. K+S weiß lange genug, dass es funktionieren muss und dass das Unternehmen in der Verantwortung steht, eine Lösung anzubieten, die auch den Schutzbedürfnissen des Grund- und des Trinkwassers Rechnung trägt. Wir sind auf einem guten Weg; den sollten wir weitergehen. Tm/my – 26 – ULA/19/16 – 12.03.2015 Abg. Marjana Schott: Wir hören hier immer von Zahlen und von Zeitabläufen: Die einen gelten als richtig und die anderen als falsch, und keiner kann den Beweis für das eine oder das andere antreten. Das ist das Komplizierte an dem Fall. Sie sprechen hier von einer Haldenabdeckung. Das ist aber zurzeit nicht möglich. Sie sagen, es dauert noch sehr lange, ein Eindampfwerk zu bauen. Es gibt Aussagen, die zu ganz anderen Schlussfolgerungen kommen. Es gab Aussagen zu Stapelbecken. Auch diese Becken müsste man erst einmal genehmigen. Es gibt an allen diesen Stellen große Fragezeichen, und wir werden natürlich nichts von jetzt auf gleich bekommen. Welchen Weg auch immer wir gehen und worauf auch immer wir uns einigen: Es nimmt Zeit in Anspruch, und man muss diese Zeit überbrücken. Ich kann aber die Festlegung auf einen bestimmten Weg nicht nachvollziehen, weil das aus meiner Sicht sehr einseitig ist und weil es andere Wege gibt, die man sich ernsthaft anschauen könnte. Es werden hier andauernd und vehement die gleichen Zeitläufe und gleichen Zahlen repetiert, die von anderen mit der gleichen Vehemenz bestritten werden. Das bringt mich dazu, darauf zu insistieren, dass man alle Methoden gleichberechtigt nebeneinanderstellt und anschaut. Das ist in den letzten Jahren definitiv nicht passiert. Das kann man an vielen Stellen nachweisen. Das ist aus meiner Sicht eines der Probleme. Es erschließt sich mir nicht, warum das so ist, denn jede Methode wird Geld kosten. Es verdichtet sich für mich immer mehr der Verdacht – den sicher auch viele andere hier im Raum haben –, dass es dem Unternehmen nur darum geht, Zeit zu gewinnen und so wenig Geld wie möglich auszugeben. Das wird am Ende dazu führen, dass wir auf einer ganzen Menge Probleme sitzen bleiben. Außerdem sind einige meiner Fragen nicht beantwortet worden. Die möchte ich jetzt aber nicht wiederholen. Beschluss zu Punkt 3 a und Punkt 3 b: ULA/19/16 – 12.03.2015 Die Beschlussfassung wird vertagt. Beschluss zu Punkt 4: ULA/19/16 – 12.03.2015 Der Dringliche Berichtsantrag gilt mit der Entgegennahme des Berichts im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als erledigt. (Schluss des öffentlichen Teils: 12:08 Uhr – Fortsetzung in nicht öffentlicher Sitzung) Wiesbaden, 7. Mai 2015
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