Elterninformation des kommunalen Arbeitgeberverbandes

Elterninformation des kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) zur Tarifauseinandersetzung im Sozial- und Erziehungsdienst
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie als Eltern sind von den Auswirkungen der gewerkschaftlichen Streikmaßnahmen in erster Linie betroffen. Die Gewerkschaften versuchen der Arbeitgeberseite die Verantwortung für diese Situation zuzuschieben, insbesondere indem sie zweifelhafte Informationen über die Ausgangslage und den Verhandlungsstand herausgeben. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen hiermit Gelegenheit geben, sich
selbst ein Bild über die Forderungen der Gewerkschaften und die Gehälter des
öffentlichen Dienstes zu machen.
Unzweifelhaft leisten Erzieherinnen und Erzieher eine qualitativ hochwertige Arbeit
mit Bedeutung für die frühkindliche Bildung. Deshalb ist auch bereits 2009 tarifvertraglich eine eigene Gehaltstabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst vereinbart worden. U.a. dadurch sind die Gehälter in diesem Bereich bis heute um bis zu
33% gestiegen, während für die übrigen Beschäftigten der Kommunen die Steigerungsrate nicht einmal halb so hoch ist. Ein „Nachholbedarf“ für die von den Gewerkschaften geforderten Gehaltssteigerungen im Sozial- und Erziehungsdienst ist
daher sachlich nicht begründbar. Dies gilt umso mehr, als die kommunalen KiTa‘s
schon jetzt die Lohnführerschaft innehaben, weil die Entgelte in diesem Bereich bei
den freien und kirchlichen Trägern überwiegend deutlich niedriger liegen, ohne
dass dies gewerkschaftsseitig zum Gegenstand vergleichbarer Auseinandersetzungen gemacht würde.
Soweit behauptet wird, die „Arbeit mit Menschen“ würde schlechter bezahlt als die
„Arbeit mit Maschinen“, gilt dies für den Tarifbereich des öffentlichen Dienstes
jedenfalls nicht. Die Bezahlung von Erzieherinnen und Erzieher im öffentlichen
Dienst der Kommunen liegt oberhalb anderer Ausbildungsberufe des öffentlichen
Dienstes, zum Beispiel Handwerker, Brandmeister bei der Feuerwehr oder staatlich
geprüfte Techniker. Im Vergleich zu den übrigen Beschäftigtengruppen stellt sich
die Einkommenssituation wie folgt dar:
kleiner Balken = Einstiegsgehalt
großer Balken = Endgehalt
Trotz der im Jahre 2009 nach langen Verhandlungen erfolgten Besserstellung der
Berufe im Sozial- und Erziehungsdienst und einer im vergangenen Jahr vereinbarten Gehaltssteigerung von 5,4% fordern die Gewerkschaften pauschale Erhöhungen der Gehälter von bis zu 20 % mit einem Kostenvolumen von 1,2 Mrd €
jährlich durch eine geänderte Eingruppierung. Anders als in der Öffentlichkeit dargestellt, geht es derzeit aber nicht um eine allgemeine Lohnrunde, sondern darum
Eingruppierungen dort zu verbessern, wo dies inhaltlich geboten ist. Dabei kann
aber nicht das Eingruppierungsgefüge für alle Beschäftigten in der Weise verletzt
werden, dass z.B. eine Erzieherin mit 15 Beschäftigungsjahren rund ein Viertel höher vergütet wird, als eine Krankenschwester und sogar spürbar höher als ein
Richter im Grundgehalt. Denn für die Tätigkeit der Erzieherin/Erzieher ist weder ein
Abitur noch ein akademischer Abschluss erforderlich. Es handelt sich um einen Ausbildungsberuf.
Die nachfolgende Abbildung stellt die aktuellen Gehälter - ohne „Weihnachtsgeld“
und Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung - (blau) den Forderungen der
Gewerkschaften (orange/rot) gegenüber. Daneben sind die derzeitigen Monatsentgelte für Krankenschwestern (grün) sowie das Grundgehalt eines Richters in Niedersachsen (schwarz) dargestellt.
Die Arbeitgeberseite war von Anfang an bereit, die Eingruppierung von Erzieherinnen und Erziehern zu prüfen und ggf. zu verbessern. Dazu hat sie in der letzten
Verhandlungsrunde am 21. April ein umfangreiches Paket mit solchen Verbesserungen vorgeschlagen. Einzelheiten hierzu können auf der Internetseite
www.vka.de abgerufen werden. Die Gewerkschaften waren demgegenüber nicht
bereit, darüber in Verhandlungen einzutreten, sondern haben stattdessen – offenbar wie von vornherein geplant – zu unbefristeten Streiks aufgerufen. Sie lassen
damit jede Verhandlungs- und Kompromissbereitschaft vermissen. Dabei muss
auch den Gewerkschaften klar sein, dass eine Lösung nur im Verhandlungswege
durch einen Kompromiss und nicht durch unverhältnismäßige Streiks, unter denen
fast ausschließlich Eltern und Kinder zu leiden haben, erreicht werden kann.
Die von den Gewerkschaften bewusst geförderte Emotionalisierung der Debatte
birgt aber die Gefahr in sich, dass Daten und Fakten in den Hintergrund treten. Diese Informationen sollen daher zu einer Versachlichung der Auseinandersetzung
beitragen. Die Arbeitgeber sind jederzeit zur ergebnisoffenen Fortsetzung der Verhandlungen bereit und verurteilen die unnötigen und unangemessenen Beeinträchtigungen zu Lasten unbeteiligter Dritter.
Wir hoffen, dass auch die Gewerkschaften ihre Maßlosigkeit bei der Wahl der Mittel
erkennen und Sie als Eltern für Ihr Kind in gewohnter Weise eine gute Betreuung
erhalten.