AMTSBLATT der Stadt Leuna vom 16. April 2015

AMTSBLATT
für die Stadt Leuna
6. Jahrgang
Leuna, den 16. April 2015
Nummer 18
INHALT
1. Bekanntmachung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Wohnbebauung Luppenaue“, Satzungsbeschluss
2. Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung
des Ortschaftsrates Zöschen am 23. April 2015
3. Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung
des Ortschaftsrates Horburg-Maßlau am 27. April 2015
4. Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung
des Ortschaftsrates Kötschlitz am 28. April 2015
5. Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung
des Ortschaftsrates Günthersdorf am 28. April 2015
6. Öffentliche Bekanntmachung der Änderungssatzung der Verbandssatzung
des Unterhaltungsverbandes „Mittlere Saale – Weiße Elster
7. Öffentliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Kreypau
1
3
4
5
7
8
1.
Bekanntmachung
zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Wohnbebauung
Luppenaue“, Satzungsbeschluss
Bekanntmachung
zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Wohnbebauung Luppenaue“,
Satzungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Leuna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.März 2015 die 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Wohnbebauung Luppenaue“ in der Fassung vom
Februar 2015 gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) als Satzung beschlossen
(Beschluss-Nr. B 24/197/12 F). Die 1. Änderung des Bebauungsplanes bedarf nicht der
Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Wohnbebauung
Luppenaue“ liegt in der Stadt Leuna, Ortsteil Horburg-Maßlau, in der Gemarkung Horburg-
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Maßlau, Flur 4. Es umfasst das Flurstück Nr. 520 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 521
und 19/3. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche
von ca. 9.850 m² (ca. 1,0 ha) und wird wie folgt begrenzt:
• Im Norden durch die vorhandene Wohnbebauung an der Burgauenstraße Nr. 35
• Im Osten durch die westliche Grenze der Grundstücke der Wohnbebauung an der
Burgauenstraße
• Im Süden durch die Grundstücke der Samariterherberge
• Im Westen durch private Grünflächen.
Wesentliche Ziele und Inhalte der 1. Änderung des Bebauungsplanes sind:
• Nachfragegerechte Anpassung der festgesetzten maximalen Firsthöhe von 8,75 m auf 6,0
m
•
Ergänzung des Textteils B um eine Festsetzung zur Bezugshöhe für die im
Bebauungsplan festgesetzten Höhen
Gemäß § 10 Absatz 3 Satz 2 BauGB kann jede Person die 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 53 „Wohnbebauung Luppenaue“, sowie die Begründung einsehen und über den Inhalt
Auskunft verlangen.
Die Unterlagen können im Rathaus der Stadt Leuna, Rathausstraße 1, 06237 Leuna beim
Fachbereich Bau, Zimmer 315 (Telefon Frau Lux: 03461/840 276) während der folgenden
Dienststunden:
• Montag: nach vorheriger Terminvereinbarung
•
Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
•
Mittwoch: nach vorheriger Terminvereinbarung
•
Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
•
Freitag: nach vorheriger Terminvereinbarung
eingesehen werden.
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen und DINVorschriften) können an gleicher Stelle ebenfalls eingesehen werden. Gemäß § 215 Absatz 1
BauGB werden unbeachtlich
• eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
• eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der
Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans
sowie
• nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich
gegenüber der Stadt Leuna unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts
geltend gemacht worden sind.
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Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 BauGB sowie des § 44 Absatz 4 BauGB
über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für
Vermögensnachteile nach den §§ 39 bis 42 BauGB sowie über die Fälligkeit und das
Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Die Fälligkeit des Anspruches auf Entschädigung kann dadurch herbeigeführt werden, dass
der oder die Entschädigungsberechtigte die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem
Entschädigungspflichtigen beantragt. Weiterhin wird auf die Rechtsfolgen nach § 8 Absatz 3
des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen Anhalt (KVG LSA) hingewiesen:
Ist eine Satzung gemäß § 8 Absatz 3 KVG LSA unter Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen
worden sind, zustande gekommen, so ist diese Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht
schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt
Leuna unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt,
geltend gemacht worden ist.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Leuna, den 15.04.2015
gez. Dr. Dietlind Hagenau
Bürgermeisterin
2.
Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Ortschaftsrates Zöschen
am 23. April 2015
Stadt Leuna
Ortschaft Zöschen
Die Ortsbürgermeisterin
Leuna, den 17.04.2015
Öffentliche Bekanntmachung
öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Zöschen
Sitzungstermin:
Donnerstag, 23.04.2015, 19:00 Uhr
Raum, Ort:
Dorfgemeinschaftshaus Zöschen, Gemeindeholz 1
Tagesordnung
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Öffentlicher Teil:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der
Einladung und der Beschlussfähigkeit
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der
Tagesordnung
Behandlung von Einwendungen zum Protokoll der Sitzung des
Ortschaftsrates vom 17. März 2015
Vorstellung Verkehrskonzept nördlich der B 181
Vorstellung der Regionalbeamten der Polizeistation Günthersdorf
Anfragen der Ortschaftsräte/Ortschaftsrätinnen
Informationen der Ortsbürgermeisterin
Einwohnerfragestunde
gez. Andrea Engelmann
Ortsbürgermeisterin
3.
Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Ortschaftsrates Horburg-Maßlau am 27. April 2015
Stadt Leuna
Ortschaft Horburg-Maßlau
Der Ortsbürgermeister
Leuna, den 17.04.2015
Öffentliche Bekanntmachung
öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Horburg-Maßlau
Sitzungstermin:
Montag, 27.04.2015, 19:30 Uhr
Raum, Ort:
Burgauenstraße 12, 06237 Leuna OT Horburg-Maßlau
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1.
2.
3.
4.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der
Einladung und der Beschlussfähigkeit
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der
Tagesordnung
Behandlung von Einwendungen zum Protokoll der Sitzung des
Ortschaftsrates vom 16. Februar 2015
Anfragen der Ortschaftsräte
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5.
6.
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Informationen des Ortsbürgermeisters
Einwohnerfragestunde
gez. Jürgen Seifert
Ortsbürgermeister
4.
Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Ortschaftsrates Kötschlitz
am 28. April 2015
Stadt Leuna
Ortschaft Kötschlitz
Der Ortsbürgermeister
Leuna, den 17.04.2015
Öffentliche Bekanntmachung
öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Kötschlitz
Sitzungstermin:
Dienstag, 28.04.2015, 20:00 Uhr
Raum, Ort:
Gemeindeamt Kötschlitz
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der
Einladung und der Beschlussfähigkeit
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der
Tagesordnung
Behandlung von Einwendungen zu den Protokollen der Sitzungen
des Ortschaftsrates vom 24.02.2015 und 02.03.2015
Vorstellung Planungsmaßnahme Verbindungsstraße zwischen dem
Ortsteil Kötschlitz und dem Ortsteil Möritzsch durch das
Planungsbüro - Ing.-Büro Kempa
Anfragen der Ortschaftsrätinnen/Ortschaftsräte
Informationen des Ortsbürgermeisters/Berichte aus den Ausschüssen
Einwohnerfragestunde
gez. Andreas Stolle
Ortsbürgermeister
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5.
Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Ortschaftsrates Günthersdorf
am 28. April 2015
Stadt Leuna
Ortschaft Günthersdorf
Die Ortsbürgermeisterin
Leuna, den 17.04.2015
Öffentliche Bekanntmachung
öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Günthersdorf
Sitzungstermin:
Dienstag, 28.04.2015, 20:00 Uhr
Raum, Ort:
Bürgerhaus Günthersdorf, Am Eiskeller 4
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der
Einladung und der Beschlussfähigkeit
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der
Tagesordnung
Einsprüche zur Niederschrift der Sitzung vom 30. März 2015
Anfragen der Ortschaftsrätinnen/Ortschaftsräte
Einwohnerfragestunde
Informationen der Ortsbürgermeisterin
Anfragen und Anregungen der Ortschaftsräte
gez. Marianne Riemeyer
Ortsbürgermeisterin
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6.
Öffentliche Bekanntmachung der Änderungssatzung der Verbandssatzung des
Unterhaltungsverbandes „Mittlere Saale – Weiße Elster“
Änderungssatzung der Verbandssatzung des Unterhaltungsverbandes
„Mittlere Saale – Weiße Elster“
Auf der Grundlage des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz –
WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl Nr. 11, S. 405) in der derzeit gültigen Fassung und des
Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 21. März 2013 (GVBl LSA Nr.
7 vom 27.03.2013) in der derzeit gültigen Fassung, beschließt der Verbandsausschuss des
Unterhaltungsverbandes „Mittlere Saale – Weiße Elster“ am 28.01.2015 folgende
Änderungssatzung der Verbandssatzung :
1. § 8 Zusammensetzung und Wahl des Verbandsausschusses Abs. 1 erhält
folgende Fassung :
(1) Der Verbandsausschuss besteht aus 13 ordentlichen Mitgliedern sowie Vertretern aus dem
Kreis der Eigentümer und Nutzer der zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke als
Berufene. Jedes ordentliche Mitglied hat einen Stellvertreter. Die Stellvertretung ist
persönlich und bei der Wahl festzulegen. Wiederwahl, auch mehrmals, ist zulässig.
Die Ausschussmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
2. § 9 Berufene, Berufungsverfahren Abs. 1 erhält folgende Fassung :
(1) Es werden in den Ausschuss des Verbandes Eigentümer und Nutzer der zum
Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke berufen. Ein Berufener bzw. sein Stellvertreter
können nicht gleichzeitig ordentliches Ausschussmitglied oder Vorstandsmitglied sein.
Die Amtszeit der Berufenen entspricht der Amtszeit der Gemeinderäte.
3. § 29 Beitragsverhältnis Abs. 1 erhält folgende Fassung :
(1) Für die Aufgabe der Unterhaltung von Gewässern 2. Ordnung werden von den hierfür im
Mitgliederverzeichnis geführten Mitgliedern Erschwernisbeiträge und Flächenbeiträge
erhoben. Flächen, die nicht zum Niederschlagsgebiet eines Gewässers 2. Ordnung
gehören, sind beitragsfrei. Die Beitragslast für die Erschwernisbeiträge verteilt sich auf
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die Mitgliedsgemeinden im Verhältnis der jeweiligen Einwohnerzahlen gem. § 158 des
Kommunalverfassungsgesetzes zur Gesamteinwohnerzahl im Verbandsgebiet. Der Anteil
des Erschwernisbeitrages insgesamt beträgt 10 % des Gesamtbeitrages. Der Gesamtbeitrag
ergibt sich aus der Summe der Verwaltungs- und Unterhaltungskosten abzüglich der
Einnahmen durch Mehrkostenerstattungen nach § 64 Abs. 1 WG LSA. Im Übrigen
verteilt sich die Beitragslast im Verhältnis der Flächeninhalte der zum Verbandsgebiet
gehörenden Grundstücke (Flächenbeitrag). Die Höchstgrenze für den Erschwernisbeitrag
beträgt 100 % des Gesamtbeitrages, der ohne einen Erschwernisbeitrag zu zahlen wäre.
4. Die vom Verbandsausschuss am 28.01.2015 beschlossene Änderungssatzung und von der
Aufsichtsbehörde genehmigte Satzung vom 14.06.1992, zuletzt geändert durch
Ausschussbeschluss vom 12.06.2013, tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.
Ausgefertigt am : 28.01.2015
Petzold
Verbandsvorsteher
7.
Öffentliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Kreypau
Bekanntmachung
der Mitteilung der Jagdgenossenschaft Kreypau
Mitteilung zur Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Kreypau
Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Kreypau haben am 11. April 2015 folgende
Beschlüsse gefasst:
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1. Erster Kassenprüfer:
Zweiter Kassenprüfer:
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Sigrid Tannert, Trebnitz
einstimmig
Hannelore Forst, Wüsteneutzsch
einstimmig
2. Nichtauszahlung
des Jagd-Reinertrages über die gestellten Auskehranträge hinaus
einstimmig
3. Entlastung des Kassenwartes für das Jagdjahr 2014/15
einstimmig
4. Ausgaben für das Jagdjahr 2015/2016
zu Lasten der Kasse
# Zuwendung zur 200 Jahrfeier Bauernstein/Friedensfest von
ca. 200€
einstimmig
# Ausgaben für die Versammlungsdurchführung 2016
im üblichen Rahmen
einstimmig
Der Vorstand
gez. i.V. Dr. Stein
Dr. Dietlind Hagenau
Bürgermeisterin
(Siegel)
Impressum: Amtsblatt für die Stadt Leuna
im Internet unter: www.leuna-stadt.de
Herausgeber: Die Bürgermeisterin, Stadt Leuna, Rathausstraße 1, 06237 Leuna, 03461 84 00;
Verantwortlich: Fachbereich Allgemeine Verwaltung und Bürgerservice
Auflagenhöhe: 1.500 Stück
Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf. Es liegt für einen Zeitraum von einem Monat im Rathaus der Stadt Leuna mit Außenstelle im OT
Günthersdorf (Merseburger Landstraße 38) sowie in der Stadtinformation der Stadt Leuna zur Einsicht und kostenlosen Mitnahme aus.
Es kann abonniert werden.
Bezug und Information: Stadt Leuna, Ratsbüro, Rathausstraße 1, 06237 Leuna, Tel. 03461 840 132, E-Mail: [email protected]