AMTSBLATT für die Stadt Leuna 7. Jahrgang Leuna, den 12. Januar 2016 Nummer 02 INHALT 1. Bekanntmachung der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Leuna am 18. Januar 2016 1 2. Öffentliche Bekanntgabe des Referates Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung zur Einzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Antrag der LORD Germany Feinchemie GmbH in 06237 Leuna auf Erteilung einer Genehmigung nach § 16 des BundesImmissionsschutzgesetzes zur wesentlichen Änderung der Mehrzweckanlage in 06237 Leuna, Saalekreis 2 3. Bekanntmachung des Amtsgerichtes Merseburg- Zwangsvollstreckungsgericht – 16 K 90/13 4 4. Bekanntmachung der Sitzung des Ortschaftsrates Horburg-Maßlau am 25. Januar 2016 5 1. Bekanntmachung der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Leuna am 18.01.2016 Stadt Leuna Der Hauptausschuss Die Ausschussvorsitzende Leuna, den 12.01.2016 Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Leuna Sitzungstermin: Montag, 18.01.2016, 17:30 Uhr Raum, Ort: Ratssaal der Stadt Leuna, Rathausstraße 1, 06237 Leuna 12. Januar 2016 Amtsblatt Nr. 02/2016 Seite 2 Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 6.1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit des Hauptausschusses Behandlung von Einwendungen zum Protokoll der Sitzung des Hauptausschusses vom 7.12.2015 Anfragen und Informationen der Stadträtinnen/Stadträte Informationen der Bürgermeisterin/Berichte aus den Ausschüssen Einwohnerfragestunde Sitzungsvorlagen Mittelanmeldung der Fachbereiche zur Aufstellung des Haushaltsplanes der Stadt Leuna für das Haushaltsjahr 2016 SV 01/01/16 gez. Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin 2. Öffentliche Bekanntgabe des Referates Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung zur Einzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Antrag der LORD Germany Feinchemie GmbH in 06237 Leuna auf Erteilung einer Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur wesentlichen Änderung der Mehrzweckanlage in 06237 Leuna, Saalekreis Öffentliche Bekanntgabe des Referates Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung zur Einzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Antrag der LORD Germany Feinchemie GmbH in 06237 Leuna auf Erteilung einer Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur wesentlichen Änderung der Mehrzweckanlage in 06237 Leuna, Saalekreis 12. Januar 2016 Amtsblatt Nr. 02/2016 Seite 3 Die Firma LORD Germany Feinchemie GmbH in 06237 Leuna beantragte mit Schreiben vom 18.11.2015 beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die wesentliche Änderung der Mehrzweckanlage; hier: Errichtung und Betrieb von Apparaten zur Herstellung neuer Produkte sowie einer Abwasserbehandlungsanlage (Anlage nach Nr. 4.1.1 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-Richtlinie) in 06237 Leuna Gemarkung: Spergau Flur: 2 Flurstück: 150. Gemäß § 3a UVPG wird hiermit bekannt gegeben, dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach § 3c UVPG festgestellt wurde, dass durch das genannte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu befürchten sind, so dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist. Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Beruht die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll, auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG, ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in einem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens nur darauf zu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben von § 3c UVPG durchgeführt worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist. Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrunde liegen, können beim Landesverwaltungsamt, Referat Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung in 06118 Halle (Saale), Dessauer Str. 70 als der zuständigen Genehmigungsbehörde, eingesehen werden. 12. Januar 2016 Amtsblatt Nr. 02/2016 Seite 4 3. Bekanntmachung des Amtsgerichtes Merseburg – Zwangsvollstreckungsgericht – 16 K 90/13 Amtsgericht Merseburg 14.12.2015 - Zwangsversteigerungsgericht 16 K 90/13 Termin zur Zwangsversteigerung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Montag, 22. Februar 2016, 9:45 Uhr, im Amtsgericht Merseburg, Geusaer Straße 88, Saal 5, versteigert werden: Der im Wohnungsgrundbuch von Rodden Blatt 190, laufende Nummer 1 des Bestandsverzeichnisses eingetragene 276/9.362 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Lfd. Nr. Gemarkung Rodden Flur Flurstück 3 15/10 Wirtschaftsart und Lage Krautlappen, Gartenland Größe m² 2200 verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im DG vorn links, Dorfstraße 26, Westteil mit Kellerraum Sondernutzungsrecht: PKW- Einstellplatz in der Tiefgarage, sämtlich mit Nr. 23 im Aufteilungsplan bezeichnet. Der Versteigerungsvermerk wurde am 23.01.2014 in das Grundbuch eingetragen. Verkehrswert: 24.000,00 € Objektbeschreibung: Zweiraumwohnung (ca. 43 m² Wohnfläche) in einer 1994/95 erbauten Eigentumswohnanlage mit 30 Wohneinheiten, Dorfstraße 26 im OT Pissen Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs – getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Merseburg, Zimmer Nr. 311, montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr und dienstags von 13:00 bis 17:00 Uhr eingesehen werden. 12. Januar 2016 Amtsblatt Nr. 02/2016 Seite 5 Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unter www.zvg.com und www.zvg-portal.de Wohlberedt Rechtspflegerin 4. Bekanntmachung der Sitzung des Ortschaftsrates Horburg-Maßlau am 25. Januar 2016 Stadt Leuna Ortschaft Horburg-Maßlau Der Ortsbürgermeister Leuna, den 12.01.2016 Öffentliche Bekanntmachung öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Horburg-Maßlau Sitzungstermin: Montag, 25.01.2016, 19:00 Uhr Raum, Ort: Burgauenstraße 12, 06237 Leuna OT Horburg-Maßlau Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit des Ortschaftsrates Behandlung von Einwendungen zum Protokoll der Sitzung des Ortschaftsrates vom 07.12.2015 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage - Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes (maximale Traufhöhe) Einwohnerfragestunde Anfragen der Ortschaftsräte/Ortschaftsrätinnen Informationen des Ortsbürgermeisters gez.Jürgen Seifert Ortsbürgermeister 12. Januar 2016 gez. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin Amtsblatt Nr. 02/2016 Seite 6 (Siegel) Impressum: Amtsblatt für die Stadt Leuna im Internet unter: www.leuna-stadt.de Herausgeber: Die Bürgermeisterin, Stadt Leuna, Rathausstraße 1, 06237 Leuna, 03461 84 00; Verantwortlich: Fachbereich Allgemeine Verwaltung und Bürgerservice Auflagenhöhe: 1.500 Stück Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf. Es liegt für einen Zeitraum von einem Monat im Rathaus der Stadt Leuna mit Außenstelle im OT Günthersdorf (Merseburger Landstraße 38) sowie in der Stadtinformation der Stadt Leuna zur Einsicht und kostenlosen Mitnahme aus. Es kann abonniert werden. Bezug und Information: Stadt Leuna, Ratsbüro, Rathausstraße 1, 06237 Leuna, Tel. 03461 840 132, E-Mail: [email protected]
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