AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT
für die Stadt Leuna
7. Jahrgang
Leuna, den 12. Januar 2016
Nummer 02
INHALT
1. Bekanntmachung der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Leuna
am 18. Januar 2016
1
2. Öffentliche Bekanntgabe des Referates Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung zur Einzelfallprüfung nach
§ 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Antrag der LORD Germany Feinchemie
GmbH in 06237 Leuna auf Erteilung einer Genehmigung nach § 16 des BundesImmissionsschutzgesetzes zur wesentlichen Änderung der Mehrzweckanlage
in 06237 Leuna, Saalekreis
2
3. Bekanntmachung des Amtsgerichtes Merseburg- Zwangsvollstreckungsgericht – 16 K 90/13
4
4. Bekanntmachung der Sitzung des Ortschaftsrates Horburg-Maßlau
am 25. Januar 2016
5
1.
Bekanntmachung der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Leuna
am 18.01.2016
Stadt Leuna
Der Hauptausschuss
Die Ausschussvorsitzende
Leuna, den 12.01.2016
Öffentliche Bekanntmachung
der öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Leuna
Sitzungstermin:
Montag, 18.01.2016, 17:30 Uhr
Raum, Ort:
Ratssaal der Stadt Leuna, Rathausstraße 1, 06237 Leuna
12. Januar 2016
Amtsblatt Nr. 02/2016
Seite 2
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
6.1.
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der
Beschlussfähigkeit des Hauptausschusses
Behandlung von Einwendungen zum Protokoll der Sitzung des
Hauptausschusses vom 7.12.2015
Anfragen und Informationen der Stadträtinnen/Stadträte
Informationen der Bürgermeisterin/Berichte aus den Ausschüssen
Einwohnerfragestunde
Sitzungsvorlagen
Mittelanmeldung der Fachbereiche zur Aufstellung des
Haushaltsplanes der Stadt Leuna für das Haushaltsjahr 2016
SV 01/01/16
gez. Dr. Dietlind Hagenau
Bürgermeisterin
2.
Öffentliche Bekanntgabe des Referates Immissionsschutz,
Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung zur
Einzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens zum Antrag der LORD Germany Feinchemie
GmbH in 06237 Leuna auf Erteilung einer Genehmigung nach § 16 des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur wesentlichen Änderung der
Mehrzweckanlage in 06237 Leuna, Saalekreis
Öffentliche Bekanntgabe des Referates Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit,
Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung zur Einzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes
über
die
Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG)
im
Rahmen
des
Genehmigungsverfahrens zum Antrag der LORD Germany Feinchemie GmbH in 06237
Leuna auf Erteilung einer Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
zur wesentlichen Änderung der Mehrzweckanlage in 06237 Leuna, Saalekreis
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Die Firma LORD Germany Feinchemie GmbH in 06237 Leuna beantragte mit Schreiben vom
18.11.2015 beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt die Genehmigung nach § 16 des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die wesentliche Änderung der
Mehrzweckanlage;
hier: Errichtung und Betrieb von Apparaten zur Herstellung neuer Produkte sowie
einer Abwasserbehandlungsanlage
(Anlage nach Nr. 4.1.1 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
(4. BImSchV) und Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-Richtlinie)
in 06237 Leuna
Gemarkung: Spergau
Flur: 2
Flurstück: 150.
Gemäß § 3a UVPG wird hiermit bekannt gegeben, dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung
nach § 3c UVPG festgestellt wurde, dass durch das genannte Vorhaben keine erheblichen
nachteiligen Auswirkungen zu befürchten sind, so dass im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist.
Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Beruht die Feststellung, dass eine UVP
unterbleiben soll, auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG, ist die Einschätzung
der zuständigen Behörde in einem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entscheidung über
die Zulässigkeit des Vorhabens nur darauf zu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend
den Vorgaben von § 3c UVPG durchgeführt worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar
ist.
Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrunde liegen, können beim Landesverwaltungsamt,
Referat
Immissionsschutz,
Chemikaliensicherheit,
Gentechnik,
Umweltverträglichkeitsprüfung in 06118 Halle (Saale), Dessauer Str. 70 als der zuständigen
Genehmigungsbehörde, eingesehen werden.
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3.
Bekanntmachung des Amtsgerichtes Merseburg
– Zwangsvollstreckungsgericht – 16 K 90/13
Amtsgericht Merseburg
14.12.2015
- Zwangsversteigerungsgericht 16 K 90/13
Termin zur Zwangsversteigerung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Montag, 22. Februar 2016, 9:45 Uhr, im Amtsgericht
Merseburg, Geusaer Straße 88, Saal 5, versteigert werden:
Der im Wohnungsgrundbuch von Rodden Blatt 190, laufende Nummer 1 des Bestandsverzeichnisses
eingetragene 276/9.362 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Lfd. Nr.
Gemarkung
Rodden
Flur
Flurstück
3
15/10
Wirtschaftsart und Lage
Krautlappen, Gartenland
Größe m²
2200
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im DG vorn links, Dorfstraße 26, Westteil mit
Kellerraum
Sondernutzungsrecht: PKW- Einstellplatz in der Tiefgarage, sämtlich mit Nr. 23 im Aufteilungsplan
bezeichnet.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 23.01.2014 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 24.000,00 €
Objektbeschreibung: Zweiraumwohnung (ca. 43 m² Wohnfläche) in einer 1994/95 erbauten
Eigentumswohnanlage mit 30 Wohneinheiten, Dorfstraße 26 im OT Pissen
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk
eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur
Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der
Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das
Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des
Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs
– getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang
mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach §
55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige
Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht,
tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Merseburg, Zimmer Nr. 311, montags bis freitags von 9:00
bis 12:00 Uhr und dienstags von 13:00 bis 17:00 Uhr eingesehen werden.
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Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unter
www.zvg.com und www.zvg-portal.de
Wohlberedt
Rechtspflegerin
4.
Bekanntmachung der Sitzung des Ortschaftsrates Horburg-Maßlau
am 25. Januar 2016
Stadt Leuna
Ortschaft Horburg-Maßlau
Der Ortsbürgermeister
Leuna, den 12.01.2016
Öffentliche Bekanntmachung
öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Horburg-Maßlau
Sitzungstermin:
Montag, 25.01.2016, 19:00 Uhr
Raum, Ort:
Burgauenstraße 12, 06237 Leuna OT Horburg-Maßlau
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der
Beschlussfähigkeit des Ortschaftsrates
Behandlung von Einwendungen zum Protokoll der Sitzung des
Ortschaftsrates vom 07.12.2015
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Bestätigung der
Tagesordnung
Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage - Befreiung von
Festsetzungen des Bebauungsplanes (maximale Traufhöhe)
Einwohnerfragestunde
Anfragen der Ortschaftsräte/Ortschaftsrätinnen
Informationen des Ortsbürgermeisters
gez.Jürgen Seifert
Ortsbürgermeister
12. Januar 2016
gez. Dietlind Hagenau
Bürgermeisterin
Amtsblatt Nr. 02/2016
Seite 6
(Siegel)
Impressum: Amtsblatt für die Stadt Leuna
im Internet unter: www.leuna-stadt.de
Herausgeber: Die Bürgermeisterin, Stadt Leuna, Rathausstraße 1, 06237 Leuna, 03461 84 00;
Verantwortlich: Fachbereich Allgemeine Verwaltung und Bürgerservice
Auflagenhöhe: 1.500 Stück
Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf. Es liegt für einen Zeitraum von einem Monat im Rathaus der Stadt Leuna mit Außenstelle im OT
Günthersdorf (Merseburger Landstraße 38) sowie in der Stadtinformation der Stadt Leuna zur Einsicht und kostenlosen Mitnahme aus.
Es kann abonniert werden.
Bezug und Information: Stadt Leuna, Ratsbüro, Rathausstraße 1, 06237 Leuna, Tel. 03461 840 132, E-Mail: [email protected]