AMTSBLATT für die Stadt Leuna 6. Jahrgang Leuna, den 27. März 2015 Nummer 15 INHALT 1. Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Leuna vom 26. März 2015 2. Bekanntmachung der Sitzung des Ausschusses Bau, Wirtschaft, Stadtentwicklung und Umwelt am 07. April 2015 3. Bekanntmachung der Sitzung des Ausschusses Bildung, Kultur, Sport und Soziales am 14. April 2015 4. Bekanntmachung der Sitzung des Ortschaftsrates Kötzschau am 13. April 2015 5. Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Saalekreis Dezernat III Umweltamt – Untere Wasserbehörde 1 7 8 10 1. Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Leuna vom 26. März 2015 Öffentliche Beschlüsse B 24/197/12 E Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der vereinfachten 1. Änderung des B-Planes Nr. 53 der Stadt Leuna „Wohnbebauung Luppenaue“ Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt in seiner Sitzung am 26.03.2015 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Wohnbebauung Luppenaue“. gez. Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin gez. Michael Bedla Vorsitzender des Stadtrates 27. März 2015 B 24/197/12 F Amtsblatt Nr. 15/2015 Seite 2 Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Leuna „Wohnbebauung Luppenaue“ Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt die Satzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Wohnbebauung Luppenaue“, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in seiner Sitzung am 26.03.2015. Text zum Satzungsbeschluss: 1. Aufgrund der nachfolgend aufgeführten Rechtsgrundlagen in der jeweils aktuellen Fassung wird durch Beschlussfassung des Stadtrates der Stadt Leuna folgende Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Wohnbebauung Luppenaue“, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) erlassen: Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2014 (GVBI. S. 288). Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748). Baunutzungsverordnung (BauNVO) – Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGB1. I S. 1548). Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) – Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts vom 18. Dezember 1990 ((BGBI. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22. Juli 2011 (BGBI. I S. 1509). Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) vom 10. Dezember 2013 (GVBl. LSA 2013, S. 440, 441), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288, 341) 2. Die Begründung wird gebilligt. 3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, gemäß § 10 Abs. 3 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Leuna „Wohnbebauung Luppenaue“ öffentlich bekannt zu machen. 4. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. gez. Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin gez. Michael Bedla Vorsitzender des Stadtrates 27. März 2015 B 08/81/15 Amtsblatt Nr. 15/2015 Seite 3 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge in der Stadt Leuna Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt den Entwurf der „4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge in der Stadt Leuna“ als Satzung. gez. Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin B 08/82/15 gez. Michael Bedla Vorsitzender des Stadtrates 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einmaliger Straßenausbaubeiträge in der Stadt Leuna Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt den Entwurf der „2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einmaliger Straßenausbaubeiträge in der Stadt Leuna“ als Satzung. gez. Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin B 40/264/14 D gez. Michael Bedla Vorsitzender des Stadtrates Abwägung der im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55 "Südfläche des Saaleparks“- später „Südfläche des Saaleparks - Südliche Erweiterungsfläche“ - der Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz, eingegangenen Stellungnahmen Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt gemäß § 1 Abs. 7 des Baugesetzbuches (BauGB) die Abwägung über die anlässlich der Öffentlichkeitsbeteiligungen, der Behörden- und der Trägerbeteiligungen sowie der Abstimmungen mit den Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen zu dem o.a. Bebauungsplan Nr. 55 der Stadt Leuna. gez. Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin B 40/264/14 E gez. Michael Bedla Vorsitzender des Stadtrates 1. Satzung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks – Südliche Erweiterungsfläche“ der Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz 2. Städtebaulicher Vertrag zu diesem Bebauungsplan zwischen der Stadt Leuna und der Krieger Grundstück GmbH, Am Rondell 1, 12559 Schönefeld Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt in seiner Sitzung am 26. März 2015 den Bebauungsplan Nr. 55 "Südfläche des Saaleparks – Südliche Erweiterungsfläche“ der Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz, wie folgt als Satzung zu beschließen: 1. Aufgrund des § 8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie der §§ 2 und 9 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO) beschließt der Stadtrat der Stadt Leuna diesen Bebauungsplan (zeichnerische und textliche Festsetzungen) gemäß § 10 BauGB als Satzung. 27. März 2015 Amtsblatt Nr. 15/2015 Seite 4 2. Die Begründung und der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung werden gebilligt. 3. Dem Städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Leuna und der Krieger Grundstück GmbH über die städtebauliche Maßnahme Bebauungsplan Nr. 55 wird zugestimmt. 4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Plan gemäß § 10 Abs. 2 BauGB zur Genehmigung einzureichen sowie nach der Erteilung der Genehmigung oder nachdem die Genehmigung als erteilt gilt die Bebauungsplansatzung sowie die Genehmigungserteilung unter Beachtung von § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen mit den Hinweisen auf die Vorschriften von § 214 Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 2a BauGB, von § 215 Abs. 1 Satz 2 i.V. m. Satz 1 BauGB, von § 47 Abs. 2a der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und von § 44 BauGB. gez. Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin B 08/83/15 gez. Michael Bedla Vorsitzender des Stadtrates Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Bad Dürrenberg (ZWA), hier: Eingliederung des Abwasserzweckverbandes Saale-Rippachtal (AZV SR) in den ZWA Der Stadtrat der Stadt Leuna zieht die oben unter „Gegenstand der Vorlage“ bezeichnete Sache an sich und weist den Vertreter der Stadt Leuna in der Verbandsversammlung des ZWA Bad Dürrenberg an, in der Verbandsversammlung im Namen der Stadt Leuna einem Beitritt/ einer Eingliederung des Abwasserzweckverbandes Saale-Rippachtal (AZV SR) in den Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Bad Dürrenberg (ZWA) zum 01.01.2016, unter folgenden Voraussetzungen zuzustimmen: 1. Es wird per 01.01.2016 ein Eingliederungsvertrag zwischen dem ZWA und dem AZV SR geschlossen. Der ZWA wird Rechtsnachfolger des AZV SR. 2. Der AZV SR gilt mit der Eingliederung als aufgelöst. 3. Das künftige Verbandsgebiet umfasst die Gebiete des ZWA und des AZV SR mit den durch die Verbände versorgten und entsorgten Ortsteilen (Schmutzwasser, Niederschlagswasser und Trinkwasser - soweit zutreffend -). 4. Vor dem 01.01.2016 wird von den Vertragsparteien eine Verbandssatzung vorgelegt. 5. Das Satzungsrecht beider Verbände gilt in der zum Stichtag 01.01.2016 geltenden Form und in der bisherigen räumlichen Erstreckung fort, bis es durch neues Satzungsrecht ersetzt wird oder aus anderen Gründen außer Kraft tritt. Längstens gilt eine Übergangsfrist von 5 Jahren. 6. Die Gebühren- und Beitragssätze bleiben in den einzelnen Gebieten in der Höhe 27. März 2015 Amtsblatt Nr. 15/2015 Seite 5 unberührt und entsprechen den jeweiligen Kalkulationen. 7. Die öffentlichen Einrichtungen der Vertragspartner werden fortgeführt. 8. Hinsichtlich des Personals des AZV SR werden Personalüberleitungsverträge geschlossen. gez. Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin B 08/84/15 gez. Michael Bedla Vorsitzender des Stadtrates Haushaltssatzung über die Feststellung des Haushaltsplanes der Stadt Leuna für das Haushaltsjahr 2015 Der Stadtrat Leuna beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung der Stadt Leuna sowie den dazu gehörenden Haushaltsplan mit den Bestandteilen und Anlagen für das Haushaltsjahr 2015. gez. Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin B 08/85/15 gez. Michael Bedla Vorsitzender des Stadtrates Bebauungsplan Nr. 55 "Südfläche des Saaleparks - Südliche Erweiterungsfläche“ der Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz hier: Bauantrag der Firma Krieger Grundstück GmbH, Am Rondell 1, 12529 Schönefeld, zur Aufstockung des bestehenden Verwaltungsgebäudes auf dem Grundbesitz Gemarkung Kötschlitz Flur 5 Flurstück 257; Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens; hilfsweise: Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt zu dem Bauantrag unter AZ: 00447-2015 des Landkreises Saalekreis der Firma Krieger Grundstück GmbH, Am Rondell 1, 12529 Schönefeld, zur Aufstockung des bestehenden Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück Gemarkung Kötschlitz Flur 5 Flurstück 257 mit einer Gesamterweiterungsfläche von 2.695 qm das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Außerdem soll hilfsweise hinsichtlich der in dem Bebauungsplan Nr. 55 der Stadt Leuna festgesetzten Maximalhöhe eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB gewährt werden. gez. Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin gez. Michael Bedla Vorsitzender des Stadtrates 27. März 2015 B 08/86/15 Amtsblatt Nr. 15/2015 Seite 6 Erweiterung des Maßnahmeplanes zur Beseitigung von Hochwasserschäden Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt, den Maßnahmeplan um die Maßnahme Sanierung Brücke 7.13 zu erweitern. gez. Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin B 08/87/15 gez. Michael Bedla Vorsitzender des Stadtrates Grundstücksangelegenheit in der Ortschaft Spergau Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt, ein Grundstück zu veräußern. gez. Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin B 08/88/15 gez. Michael Bedla Vorsitzender des Stadtrates Grundstücksangelegenheit in der Ortschaft Kötzschau Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt, ein Grundstück zu veräußern. gez. Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin B 08/89/15 gez. Michael Bedla Vorsitzender des Stadtrates Städtebaulicher Vertrag zu dem Bebauungsplan Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks - Südliche Erweiterungsfläche“ der Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz, zwischen der Stadt Leuna und der Krieger Grundstück GmbH, Am Rondell 1, 12529 Schönefeld Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt den städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Leuna und der Krieger Grundstück GmbH über die städtebauliche Maßnahme Bebauungsplan Nr. 55. gez. Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin gez. Michael Bedla Vorsitzender des Stadtrates 27. März 2015 Amtsblatt Nr. 15/2015 Seite 7 2. Bekanntmachung des Ausschusses Bau, Wirtschaft, Stadtentwicklung und Umwelt am 07. April 2015 Vorsitzender des Ausschusses Bau, Wirtschaft Stadtentwicklung und Umwelt Leuna, den 24. März 2015 Einladung zur Sitzung des Ausschusses Bau, Wirtschaft, Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Leuna am Dienstag, dem 07. April 2015, 17.30 Uhr im Ratssaal des Rathauses Leuna, Rathausstraße 1, 06237 Leuna Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Bestätigung der Tagesordnung 2. Protokollkontrolle vom 03. März 2015 3. Sitzungsvorlage SV-Nr.: 20/04/15 – Hauptsatzung der Stadt Leuna 4. Neubau Parkplatz am Stadtfriedhof Leuna/ Vorstellung durch das Planungsbüro 5. Ausbau Kötzschener Weg (Abschnitt Bahnbrücke bis Gewerbestraße)/ Vorstellung durch das Planungsbüro 6. Bauantrag: AZ: 00530-2015 – Neubau eines EFH mit Garage, hier: Antrag auf Befreiung von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen (Friedensdorf) 7. Bauvoranfragen: 7.1 Errichtung eines Carports für zwei hintereinander stehende Fahrzeuge hier: Befreiung von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen (Gartenstadt) 7.2 Öffnung einer Mauer und Errichtung eines Doppelcarports mit angrenzendem Geräteabstellraum, hier: Befreiung von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen (Gartenstadt) 6. Informationen aus der Verwaltung 7. Anfragen der Ausschussmitglieder 27. März 2015 Amtsblatt Nr. 15/2015 Seite 8 3. Öffentliche Bekanntmachung des Sitzung des Ausschusses Bildung, Kultur, Sport und Soziales am 14. April 2015 Vorsitzende des Bildungs-, Kultur-, Sport- und Sozialausschusses Leuna, 30.03.2015 Einladung zur Sitzung des Bildungs-, Kultur-, Sport- und Sozialausschusses am 14. April 2015, 17:30 Uhr, Ratssaal Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Tagesordnung 3. Protokollkontrolle 4. Sitzungsvorlagen SV 20/04/15 Hauptsatzung der Stadt Leuna 5. Vorstellung des Leistungsspektrums der Stadtinformation 6. Anträge auf Vereinsförderung 6.1 Antrag des SV Zöschen 6.2 Antrag des Heimatvereins Günthersdorf 6.3 Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Kötzschau 7. Informationen der Ausschussvorsitzenden und der Verwaltung Kinderkrippe Am Plastikpark, Antrag auf Erhöhung der Platzkapazität Stand Fortschreibung der Prognose zur Entwicklung der Geburtenzahlen Schreiben der Gemeinde Schkopau bzgl. der Vereinbarung zur Beteiligung an den Investitionskosten für den Ausbau des Hortes an der Grundschule Wallendorf 8. Anfragen / Informationen Stadträte und sachkundige Einwohner Schulz Ausschussvorsitzende 27. März 2015 Amtsblatt Nr. 15/2015 Seite 9 4. Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Ortschaftsrates Kötzschau am 13. April 2015 Stadt Leuna Ortschaft Kötzschau Der Ortsbürgermeister Leuna, den 26. März 2015 Einladung zur öffentlichen/ nicht öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Kötzschau am 13. April 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, am Montag, dem 13. April 2015, findet um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Kötzschau, Schkeuditzer Straße 5, 06237 Leuna/OT Kötzschau die nächste Ortschaftsratssitzung statt. Sie sind dazu recht herzlich eingeladen. 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 3. Einsprüche zur Niederschrift der Sitzung vom 09. März 2015 4. Informationen des Ortsbürgermeisters 5. Einwohnerfragestunde 6. Bericht aus dem Stadtrat und den Ausschüssen 7. Anfragen und Anregungen der Ortschaftsräte Nicht öffentlicher Teil gez. Wolfgang Weise Ortsbürgermeister 27. März 2015 Amtsblatt Nr. 15/2015 Seite 10 5. Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Saalekreis Dezernat III/Umweltamt – Untere Wasserbehörde Landkreis Saalekreis Dezernat III / Umweltamt - Untere Wasserbehörde Öffentliche Bekanntmachung Die Krieger Grundstück GmbH, Am Rondell 1, in 12529 Schönefeld beantragte beim Landkreis Saalekreis die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß § 68 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) zur Verlegung des bestehenden Biotopverbundes und Anlage des neuen Biotopverbundes einschließlich vertikaler Dichtwand und hydraulische Überleitung des Grundwassers mit Wasserfassung im Süden und Einspeisungsanlage im Norden einschließlich Baufeldfreimachung für diese Gewässermaßnahmen sowie die Absenkung des Grundwassers innerhalb der Baufelder für die Lager- und Logistikgebäude und Versickerung, Rückhaltung und Einleitung von Oberflächen-, Schichten- und Grundwasser in den Günthersdorfer Graben am Standort der Gemarkung: Günthersdorf, Flur 1, Flurstück 49/23; 76/9; 218; 220; 222 Günthersdorf, Flur 2, Flurstück 45/3; 46/1; 47/1; 48; 657; 659; 661; 663; 665 Unselbständiger Bestandteil des Genehmigungsverfahrens ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen beim Landkreises Saalekreis und der Stadt Leuna fand im Zeitraum vom 8. Dezember 2014 bis 16. Januar 2015 statt. Die Einwendungsfrist endete am 30. Januar 2015. Der Termin, an dem form- und fristgemäß erhobene Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Beteiligten erörtert werden, ist am 9. April 2015, 10:00 Uhr. Ein ggf. erforderlicher Fortsetzungstermin wird am 13. April 2015, 10:00 Uhr durchgeführt. Der Versammlungsraum ist bei der 27. März 2015 Amtsblatt Nr. 15/2015 Seite 11 Kreisverwaltung Saalekreis Schloss/Hofstube Domplatz 9, 06217 Merseburg. Zu diesem Termin wird nicht gesondert eingeladen. Bei Bedarf wird in dieser Veranstaltung ein weiterer Termin für die Fortführung der Erörterung festgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass form- und fristgerecht erhobene Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Antrag, mit Ausnahme an die Antragstellerin, durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt. gez. Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin (Siegel) Impressum: Amtsblatt für die Stadt Leuna im Internet unter: www.leuna-stadt.de Herausgeber: Die Bürgermeisterin, Stadt Leuna, Rathausstraße 1, 06237 Leuna, 03461 84 00; Verantwortlich: Fachbereich Allgemeine Verwaltung und Bürgerservice Auflagenhöhe: 1.500 Stück Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf. Es liegt für einen Zeitraum von einem Monat im Rathaus der Stadt Leuna mit Außenstelle im OT Günthersdorf (Merseburger Landstraße 38) sowie in der Stadtinformation der Stadt Leuna zur Einsicht und kostenlosen Mitnahme aus. Es kann abonniert werden. Bezug und Information: Stadt Leuna, Ratsbüro, Rathausstraße 1, 06237 Leuna, Tel. 03461 840 132, E-Mail: [email protected]
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