AMTSBLATT der Stadt Leuna vom 27. März 2015

AMTSBLATT
für die Stadt Leuna
6. Jahrgang
Leuna, den 27. März 2015
Nummer 15
INHALT
1. Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Leuna
vom 26. März 2015
2. Bekanntmachung der Sitzung des Ausschusses Bau, Wirtschaft,
Stadtentwicklung und Umwelt am 07. April 2015
3. Bekanntmachung der Sitzung des Ausschusses Bildung, Kultur, Sport
und Soziales am 14. April 2015
4. Bekanntmachung der Sitzung des Ortschaftsrates Kötzschau
am 13. April 2015
5. Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Saalekreis Dezernat III
Umweltamt – Untere Wasserbehörde
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8
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1.
Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Leuna vom
26. März 2015
Öffentliche Beschlüsse
B 24/197/12 E
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der
vereinfachten 1. Änderung des B-Planes Nr. 53 der Stadt Leuna
„Wohnbebauung Luppenaue“
Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt in seiner Sitzung am 26.03.2015 die Abwägung der
eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53
„Wohnbebauung Luppenaue“.
gez. Dr. Dietlind Hagenau
Bürgermeisterin
gez. Michael Bedla
Vorsitzender des Stadtrates
27. März 2015
B 24/197/12 F
Amtsblatt Nr. 15/2015
Seite 2
Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt
Leuna „Wohnbebauung Luppenaue“
Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt die Satzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 53 „Wohnbebauung Luppenaue“, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung
in seiner Sitzung am 26.03.2015.
Text zum Satzungsbeschluss:
1.
Aufgrund der nachfolgend aufgeführten Rechtsgrundlagen in der jeweils aktuellen Fassung
wird durch Beschlussfassung des Stadtrates der Stadt Leuna folgende Satzung über die 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Wohnbebauung Luppenaue“, bestehend aus
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) erlassen:
Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 17. Juni 2014 (GVBI. S. 288).
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S.
1748).
Baunutzungsverordnung (BauNVO) – Verordnung über die bauliche Nutzung der
Grundstücke in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBI. I S. 132),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGB1. I S. 1548).
Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) – Verordnung über die Ausarbeitung der
Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts vom 18. Dezember 1990 ((BGBI. 1991 I S.
58), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der
Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22. Juli 2011 (BGBI. I S. 1509).
Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) vom 10. Dezember 2013 (GVBl. LSA
2013, S. 440, 441), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl.
LSA S. 288, 341)
2.
Die Begründung wird gebilligt.
3.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, gemäß § 10 Abs. 3 BauGB die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Leuna „Wohnbebauung Luppenaue“ öffentlich bekannt zu
machen.
4.
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
gez. Dr. Dietlind Hagenau
Bürgermeisterin
gez. Michael Bedla
Vorsitzender des Stadtrates
27. März 2015
B 08/81/15
Amtsblatt Nr. 15/2015
Seite 3
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung
wiederkehrender Straßenausbaubeiträge in der Stadt Leuna
Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt den Entwurf der „4. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge in der Stadt Leuna“ als Satzung.
gez. Dr. Dietlind Hagenau
Bürgermeisterin
B 08/82/15
gez. Michael Bedla
Vorsitzender des Stadtrates
2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einmaliger
Straßenausbaubeiträge in der Stadt Leuna
Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt den Entwurf der „2. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung einmaliger Straßenausbaubeiträge in der Stadt Leuna“ als Satzung.
gez. Dr. Dietlind Hagenau
Bürgermeisterin
B 40/264/14 D
gez. Michael Bedla
Vorsitzender des Stadtrates
Abwägung der im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 55 "Südfläche des Saaleparks“- später
„Südfläche des Saaleparks - Südliche Erweiterungsfläche“ - der
Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz, eingegangenen
Stellungnahmen
Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt gemäß § 1 Abs. 7 des Baugesetzbuches (BauGB) die
Abwägung über die anlässlich der Öffentlichkeitsbeteiligungen, der Behörden- und der
Trägerbeteiligungen sowie der Abstimmungen mit den Nachbargemeinden eingegangenen
Stellungnahmen zu dem o.a. Bebauungsplan Nr. 55 der Stadt Leuna.
gez. Dr. Dietlind Hagenau
Bürgermeisterin
B 40/264/14 E
gez. Michael Bedla
Vorsitzender des Stadtrates
1. Satzung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks –
Südliche Erweiterungsfläche“ der Stadt Leuna, Ortsteile
Günthersdorf und Kötschlitz
2. Städtebaulicher Vertrag zu diesem Bebauungsplan zwischen der
Stadt Leuna und der Krieger Grundstück GmbH, Am Rondell 1,
12559 Schönefeld
Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt in seiner Sitzung am 26. März 2015 den
Bebauungsplan Nr. 55 "Südfläche des Saaleparks – Südliche Erweiterungsfläche“ der Stadt
Leuna, Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz, wie folgt als Satzung zu beschließen:
1.
Aufgrund des § 8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG
LSA) sowie der §§ 2 und 9 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Verordnung über die
bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO) beschließt der
Stadtrat der Stadt Leuna diesen Bebauungsplan (zeichnerische und textliche
Festsetzungen) gemäß § 10 BauGB als Satzung.
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Seite 4
2.
Die Begründung und der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung werden
gebilligt.
3.
Dem Städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Leuna und der Krieger Grundstück
GmbH über die städtebauliche Maßnahme Bebauungsplan Nr. 55 wird zugestimmt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Plan gemäß § 10 Abs. 2 BauGB zur
Genehmigung einzureichen sowie nach der Erteilung der Genehmigung oder nachdem die
Genehmigung als erteilt gilt die Bebauungsplansatzung sowie die Genehmigungserteilung
unter Beachtung von § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen mit den
Hinweisen auf die Vorschriften von § 214 Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 2a BauGB, von § 215
Abs. 1 Satz 2 i.V. m. Satz 1 BauGB, von § 47 Abs. 2a der Verwaltungsgerichtsordnung
(VwGO) und von § 44 BauGB.
gez. Dr. Dietlind Hagenau
Bürgermeisterin
B 08/83/15
gez. Michael Bedla
Vorsitzender des Stadtrates
Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Bad Dürrenberg (ZWA), hier: Eingliederung des
Abwasserzweckverbandes Saale-Rippachtal (AZV SR) in den
ZWA
Der Stadtrat der Stadt Leuna zieht die oben unter „Gegenstand der Vorlage“ bezeichnete
Sache an sich und weist den Vertreter der Stadt Leuna in der Verbandsversammlung des
ZWA Bad Dürrenberg an, in der Verbandsversammlung im Namen der Stadt Leuna einem
Beitritt/ einer Eingliederung des Abwasserzweckverbandes Saale-Rippachtal (AZV SR) in
den Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Bad Dürrenberg
(ZWA) zum 01.01.2016, unter folgenden Voraussetzungen zuzustimmen:
1.
Es wird per 01.01.2016 ein Eingliederungsvertrag zwischen dem ZWA und dem AZV
SR geschlossen. Der ZWA wird Rechtsnachfolger des AZV SR.
2.
Der AZV SR gilt mit der Eingliederung als aufgelöst.
3.
Das künftige Verbandsgebiet umfasst die Gebiete des ZWA und des AZV SR mit den
durch die Verbände versorgten und entsorgten Ortsteilen (Schmutzwasser,
Niederschlagswasser und Trinkwasser - soweit zutreffend -).
4.
Vor dem 01.01.2016 wird von den Vertragsparteien eine Verbandssatzung vorgelegt.
5.
Das Satzungsrecht beider Verbände gilt in der zum Stichtag 01.01.2016 geltenden
Form und in der bisherigen räumlichen Erstreckung fort, bis es durch neues
Satzungsrecht ersetzt wird oder aus anderen Gründen außer Kraft tritt. Längstens gilt
eine Übergangsfrist von 5 Jahren.
6.
Die Gebühren- und Beitragssätze bleiben in den einzelnen Gebieten in der Höhe
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Seite 5
unberührt und entsprechen den jeweiligen Kalkulationen.
7.
Die öffentlichen Einrichtungen der Vertragspartner werden fortgeführt.
8.
Hinsichtlich des Personals des AZV SR werden Personalüberleitungsverträge
geschlossen.
gez. Dr. Dietlind Hagenau
Bürgermeisterin
B 08/84/15
gez. Michael Bedla
Vorsitzender des Stadtrates
Haushaltssatzung über die Feststellung des Haushaltsplanes der
Stadt Leuna für das Haushaltsjahr 2015
Der Stadtrat Leuna beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung der Stadt Leuna
sowie den dazu gehörenden Haushaltsplan mit den Bestandteilen und Anlagen für das
Haushaltsjahr 2015.
gez. Dr. Dietlind Hagenau
Bürgermeisterin
B 08/85/15
gez. Michael Bedla
Vorsitzender des Stadtrates
Bebauungsplan Nr. 55 "Südfläche des Saaleparks - Südliche
Erweiterungsfläche“ der Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und
Kötschlitz hier: Bauantrag der Firma Krieger Grundstück GmbH,
Am Rondell 1, 12529 Schönefeld, zur Aufstockung des
bestehenden Verwaltungsgebäudes auf dem Grundbesitz
Gemarkung Kötschlitz Flur 5 Flurstück 257; Erteilung des
gemeindlichen Einvernehmens; hilfsweise: Erteilung einer
Befreiung nach § 31 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt zu dem Bauantrag unter AZ: 00447-2015 des
Landkreises Saalekreis der Firma Krieger Grundstück GmbH, Am Rondell 1, 12529
Schönefeld, zur Aufstockung des bestehenden Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück
Gemarkung Kötschlitz Flur 5 Flurstück 257 mit einer Gesamterweiterungsfläche von 2.695
qm
das gemeindliche Einvernehmen
zu erteilen.
Außerdem soll hilfsweise hinsichtlich der in dem Bebauungsplan Nr. 55 der Stadt Leuna
festgesetzten Maximalhöhe eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB gewährt werden.
gez. Dr. Dietlind Hagenau
Bürgermeisterin
gez. Michael Bedla
Vorsitzender des Stadtrates
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B 08/86/15
Amtsblatt Nr. 15/2015
Seite 6
Erweiterung des Maßnahmeplanes zur Beseitigung von
Hochwasserschäden
Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt, den Maßnahmeplan um die Maßnahme Sanierung
Brücke 7.13 zu erweitern.
gez. Dr. Dietlind Hagenau
Bürgermeisterin
B 08/87/15
gez. Michael Bedla
Vorsitzender des Stadtrates
Grundstücksangelegenheit in der Ortschaft Spergau
Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt, ein Grundstück zu veräußern.
gez. Dr. Dietlind Hagenau
Bürgermeisterin
B 08/88/15
gez. Michael Bedla
Vorsitzender des Stadtrates
Grundstücksangelegenheit in der Ortschaft Kötzschau
Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt, ein Grundstück zu veräußern.
gez. Dr. Dietlind Hagenau
Bürgermeisterin
B 08/89/15
gez. Michael Bedla
Vorsitzender des Stadtrates
Städtebaulicher Vertrag zu dem Bebauungsplan Nr. 55 „Südfläche
des Saaleparks - Südliche Erweiterungsfläche“ der Stadt Leuna,
Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz, zwischen der Stadt Leuna
und der Krieger Grundstück GmbH, Am Rondell 1, 12529
Schönefeld
Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt den städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Leuna
und der Krieger Grundstück GmbH über die städtebauliche Maßnahme Bebauungsplan Nr. 55.
gez. Dr. Dietlind Hagenau
Bürgermeisterin
gez. Michael Bedla
Vorsitzender des Stadtrates
27. März 2015
Amtsblatt Nr. 15/2015
Seite 7
2.
Bekanntmachung des Ausschusses Bau, Wirtschaft,
Stadtentwicklung und Umwelt am 07. April 2015
Vorsitzender
des Ausschusses Bau, Wirtschaft
Stadtentwicklung und Umwelt
Leuna, den 24. März 2015
Einladung
zur Sitzung des
Ausschusses Bau, Wirtschaft, Stadtentwicklung und Umwelt
der Stadt Leuna am Dienstag, dem 07. April 2015, 17.30 Uhr
im Ratssaal des Rathauses Leuna, Rathausstraße 1, 06237 Leuna
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Bestätigung der Tagesordnung
2. Protokollkontrolle vom 03. März 2015
3. Sitzungsvorlage
SV-Nr.: 20/04/15 – Hauptsatzung der Stadt Leuna
4. Neubau Parkplatz am Stadtfriedhof Leuna/ Vorstellung durch das Planungsbüro
5. Ausbau Kötzschener Weg (Abschnitt Bahnbrücke bis Gewerbestraße)/ Vorstellung
durch das Planungsbüro
6. Bauantrag:
AZ: 00530-2015 – Neubau eines EFH mit Garage, hier: Antrag auf Befreiung von
bauplanungsrechtlichen Festsetzungen (Friedensdorf)
7. Bauvoranfragen:
7.1 Errichtung eines Carports für zwei hintereinander stehende Fahrzeuge
hier: Befreiung von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen (Gartenstadt)
7.2 Öffnung einer Mauer und Errichtung eines Doppelcarports mit angrenzendem Geräteabstellraum, hier: Befreiung von bauplanungsrechtlichen
Festsetzungen (Gartenstadt)
6. Informationen aus der Verwaltung
7. Anfragen der Ausschussmitglieder
27. März 2015
Amtsblatt Nr. 15/2015
Seite 8
3.
Öffentliche Bekanntmachung des Sitzung des Ausschusses Bildung, Kultur,
Sport und Soziales am 14. April 2015
Vorsitzende des
Bildungs-, Kultur-, Sport- und Sozialausschusses
Leuna, 30.03.2015
Einladung
zur Sitzung des Bildungs-, Kultur-, Sport- und Sozialausschusses am 14.
April 2015, 17:30 Uhr, Ratssaal
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Tagesordnung
3. Protokollkontrolle
4. Sitzungsvorlagen
SV 20/04/15 Hauptsatzung der Stadt Leuna
5. Vorstellung des Leistungsspektrums der Stadtinformation
6. Anträge auf Vereinsförderung
6.1 Antrag des SV Zöschen
6.2 Antrag des Heimatvereins Günthersdorf
6.3 Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Kötzschau
7. Informationen der Ausschussvorsitzenden und der Verwaltung
Kinderkrippe Am Plastikpark, Antrag auf Erhöhung der Platzkapazität
Stand Fortschreibung der Prognose zur Entwicklung der Geburtenzahlen
Schreiben der Gemeinde Schkopau bzgl. der Vereinbarung zur Beteiligung
an den Investitionskosten für den Ausbau des Hortes an der Grundschule Wallendorf
8. Anfragen / Informationen Stadträte und sachkundige Einwohner
Schulz
Ausschussvorsitzende
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Amtsblatt Nr. 15/2015
Seite 9
4.
Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Ortschaftsrates Kötzschau
am 13. April 2015
Stadt Leuna
Ortschaft Kötzschau
Der Ortsbürgermeister
Leuna, den 26. März 2015
Einladung
zur öffentlichen/ nicht öffentlichen Sitzung des
Ortschaftsrates Kötzschau am 13. April 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Montag, dem 13. April 2015, findet um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus
Kötzschau, Schkeuditzer Straße 5, 06237 Leuna/OT Kötzschau die nächste
Ortschaftsratssitzung statt.
Sie sind dazu recht herzlich eingeladen.
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und
der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung
3. Einsprüche zur Niederschrift der Sitzung vom 09. März 2015
4. Informationen des Ortsbürgermeisters
5. Einwohnerfragestunde
6. Bericht aus dem Stadtrat und den Ausschüssen
7. Anfragen und Anregungen der Ortschaftsräte
Nicht öffentlicher Teil
gez. Wolfgang Weise
Ortsbürgermeister
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Seite 10
5.
Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Saalekreis
Dezernat III/Umweltamt – Untere Wasserbehörde
Landkreis Saalekreis
Dezernat III / Umweltamt - Untere Wasserbehörde
Öffentliche Bekanntmachung
Die Krieger Grundstück GmbH, Am Rondell 1, in 12529 Schönefeld beantragte beim
Landkreis Saalekreis die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß § 68 Gesetz
zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) zur
Verlegung des bestehenden Biotopverbundes und Anlage des neuen Biotopverbundes
einschließlich vertikaler Dichtwand und hydraulische Überleitung des Grundwassers mit
Wasserfassung im Süden und Einspeisungsanlage im Norden einschließlich
Baufeldfreimachung für diese Gewässermaßnahmen sowie die Absenkung des Grundwassers
innerhalb der Baufelder für die Lager- und Logistikgebäude und Versickerung, Rückhaltung
und Einleitung von Oberflächen-, Schichten- und Grundwasser in den Günthersdorfer Graben
am Standort der Gemarkung:
Günthersdorf, Flur 1, Flurstück 49/23; 76/9; 218; 220; 222
Günthersdorf, Flur 2, Flurstück 45/3; 46/1; 47/1; 48; 657; 659; 661; 663; 665
Unselbständiger Bestandteil des Genehmigungsverfahrens ist die Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen beim Landkreises Saalekreis und der Stadt
Leuna fand im Zeitraum vom 8. Dezember 2014 bis 16. Januar 2015 statt. Die
Einwendungsfrist endete am 30. Januar 2015.
Der Termin, an dem form- und fristgemäß erhobene Einwendungen sowie die
Stellungnahmen der Beteiligten erörtert werden, ist am
9. April 2015, 10:00 Uhr.
Ein ggf. erforderlicher Fortsetzungstermin wird am
13. April 2015, 10:00 Uhr
durchgeführt.
Der Versammlungsraum ist bei der
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Seite 11
Kreisverwaltung Saalekreis
Schloss/Hofstube
Domplatz 9, 06217 Merseburg.
Zu diesem Termin wird nicht gesondert eingeladen. Bei Bedarf wird in dieser Veranstaltung ein
weiterer Termin für die Fortführung der Erörterung festgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass
form- und fristgerecht erhobene Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von
Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Antrag, mit Ausnahme an die
Antragstellerin, durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt.
gez. Dr. Dietlind Hagenau
Bürgermeisterin
(Siegel)
Impressum: Amtsblatt für die Stadt Leuna
im Internet unter: www.leuna-stadt.de
Herausgeber: Die Bürgermeisterin, Stadt Leuna, Rathausstraße 1, 06237 Leuna, 03461 84 00;
Verantwortlich: Fachbereich Allgemeine Verwaltung und Bürgerservice
Auflagenhöhe: 1.500 Stück
Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf. Es liegt für einen Zeitraum von einem Monat im Rathaus der Stadt Leuna mit Außenstelle im OT
Günthersdorf (Merseburger Landstraße 38) sowie in der Stadtinformation der Stadt Leuna zur Einsicht und kostenlosen Mitnahme aus.
Es kann abonniert werden.
Bezug und Information: Stadt Leuna, Ratsbüro, Rathausstraße 1, 06237 Leuna, Tel. 03461 840 132, E-Mail: [email protected]