AMTSBLATT für die Stadt Leuna 6. Jahrgang Leuna, den 18. März 2015 Nummer 13 INHALT 1. Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters für die Direktwahl zum/zur Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister/in) der Stadt Leuna am 15. März 2015 2. Bekanntmachung der 8. Sitzung des Stadtrates der Stadt Leuna am 26. März 2015 3. Bekanntmachung der Sitzung des Ortschaftsrates Friedensdorf am 25. März 2015 4. Bekanntmachung des Landkreises Saalekreis – Das Umweltamt informiert 5. Bekanntmachung der Sitzung der Jagdgenossenschaft Kötzschau am 01. April 2015 6. Bekanntmachung der Sitzung der Jagdgenossenschaft Rodden am 10. April 2015 1 2 4 5 7 8 1. Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters für die Direktwahl zum/zur Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister/in) der Stadt Leuna am 15. März 2015 1. Wahlergebnis der Wahl zum/zur Bürgermeisterin Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Leuna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17. März 2015 das Ergebnis der Direktwahl Hauptverwaltungsbeamte/r (Bürgermeister/in) der Stadt Leuna gemäß § 37 KWG LSA festgestellt. Zahl der Wahlberechtigten Zahl der Wählerinnen und Wähler ungültige Stimmzettel gültige Stimmzettel gültige Stimmen: 11.949 5.064 42 5.022 5.022 18. März 2015 Amtsblatt Nr. 13/2015 Seite 2 2. Verteilung der Stimmen Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt: Berthold, Uwe (SPD) Stimmenzahl: 1.354 Dr. Hagenau, Ellen Dietlind Stimmenzahl: 3.668 Wahlbeteiligung: 42,4 % 3. Gewählter Bewerber/ Bewerberin Gewählte/r Bewerber/in: Dr. Hagenau, Ellen Dietlind 4. Einspruch Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes beim Gemeindewahlleiter der Stadt Leuna, 06237 Leuna, Rathausstraße 1, binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich oder mündlich als Erklärung zur Niederschrift einlegen. Leuna, 2015-03-18 gez. Lörzer Gemeindewahlleiter 2. Bekanntmachung der 8. Sitzung des Stadtrates der Stadt Leuna am 26. März 2015 Vorsitzender des Stadtrates der Stadt Leuna Leuna, den 18. März 2015 Einladung zur 8. Sitzung des Stadtrates der Stadt Leuna am Donnerstag, dem 26. März 2015, 17.30 Uhr im cCe Kulturhaus Leuna, Spergauer Straße 41a, 06237 Leuna Tagesordnung: Öffentlicher Teil I 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit des Stadtrates 2. Feststellung der Tagesordnung 18. März 2015 Amtsblatt Nr. 13/2015 Seite 3 3. Behandlung von Einwendungen zum Protokoll der Sitzung des Stadtrates der Stadt Leuna vom 26. Februar 2015 4. Mitteilungen der Bürgermeisterin u.a. zu Anfragen und Informationen aus der Sitzung vom 26. Februar 2015 5. Bericht der Bürgermeisterin über den Erfüllungsstand der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Leuna vom 26. Februar 2015 6. Information über Beschlüsse des Hauptausschusses vom 16. März 2015 7. Einwohnerfragestunde 8. Anfragen und Anregungen der Stadträtinnen/ Stadträte und Ortsbürgermeisterinnen/ Ortsbürgermeister 9. Beschlussvorlagen I BV 24/197/12 E BV 24/197/12 F BV 08/81/15 BV 08/82/15 BV 40/264/14 D BV 40/264/14 E BV 08/83/15 BV 08/84/15 BV 08/85/15 BV 08/86/15 Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der vereinfachten 1. Änderung des B-Planes Nr. 53 der Stadt Leuna „Wohnbebauung Luppenaue“ Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Leuna „Wohnbebauung Luppenaue“ 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge in der Stadt Leuna 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einmaliger Straßenausbaubeiträge in der Stadt Leuna Abwägung der im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55 "Südfläche des Saaleparks“- später „Südfläche des Saaleparks - Südliche Erweiterungsfläche“ - der Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz, eingegangenen Stellungnahmen 1. Satzung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks – Südliche Erweiterungsfläche“ der Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz 2. Städtebaulicher Vertrag zu diesem Bebauungsplan zwischen der Stadt Leuna und der Krieger Grundstück GmbH, Am Rondell 1, 12559 Schönefeld Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Bad Dürrenberg (ZWA), hier: Eingliederung des Abwasserzweckverbandes Saale-Rippachtal (AZV SR) in den ZWA Haushaltssatzung über die Feststellung des Haushaltsplanes der Stadt Leuna – Haushaltsjahr 2015 Bebauungsplan Nr. 55 "Südfläche des Saaleparks - Südliche Erweiterungsfläche“ der Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz hier: Bauantrag der Firma Krieger Grundstück GmbH, Am Rondell 1, 12529 Schönefeld, zur Aufstockung des bestehenden Verwaltungsgebäudes auf dem Grundbesitz Gemarkung Kötschlitz Flur 5 Flurstück 257; Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens; hilfsweise: Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Erweiterung des Maßnahmeplanes zur Beseitigung von Hochwasserschäden 18. März 2015 Amtsblatt Nr. 13/2015 Seite 4 Nicht öffentlicher Teil 10. Beschlussvorlagen II BV 08/87/15 BV 08/88/15 BV 08/89/15 Grundstücksangelegenheit in der Ortschaft Spergau Grundstücksangelegenheit in der Ortschaft Kötzschau Städtebaulicher Vertrag zu dem Bebauungsplan Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks - Südliche Erweiterungsfläche“ der Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz, zwischen der Stadt Leuna und der Krieger Grundstück GmbH, Am Rondell 1, 12529 Schönefeld Öffentlicher Teil II 11. Bekanntmachung der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse gez. Michael Bedla Stadtratsvorsitzender 3. Bekanntmachung der Sitzung des Ortschaftsrates Friedensdorf am 25. März 2015 Stadt Leuna Ortschaft Friedensdorf Der Ortsbürgermeister Leuna, den 10. März 2015 Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Friedensdorf am 25. März 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, am Mittwoch, dem 25. März 2015, findet um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, Trebnitzer Weg 7, 06237 Leuna OT Friedensdorf die nächste Ortschaftsratssitzung statt. Sie sind dazu recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: 18. März 2015 Amtsblatt Nr. 13/2015 Seite 5 Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit 2. Einsprüche zur Niederschrift der Sitzung vom 11. Februar 2014 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 4. Vorstellung der Sanierung des DGH Friedensdorf durch Herrn Pforte, Mitarbeiter Hochbau und durch das Ing.-Büro Stein 5. Informationen aus der Stadtratssitzung und den Ausschüssen durch den Ortsbürgermeister 6. Anfragen und Anregungen der Ortschaftsräte 7. Einwohnerfragestunde gez. Michael Bedla Ortsbürgermeister 4. Bekanntmachung des Landkreises Saalekreis - Das Umweltamt informiert Das Umweltamt informiert – Änderungen bei der Abfallentsorgung/Müllgebühren ab 2015 ! Ab 01.01.2015 ändern sich die Abfallgebühren im Landkreis Saalekreis. Hier ein Auszug aus den aktuellen Änderungen. Südliches Entsorgungsgebiet – Gebühren bei Verwiegung 2015/2016 Grundgebühr je Haushalt: Grundgebühr je Gewerbe: Behältergebühr für Restabfälle: 80 l inklusive 30 kg Restmüll 120 l inklusive 50 kg Restmüll 240 l inklusive 125 kg Restmüll 1100 l inklusive 730 kg Restmüll Behältergebühr für Bioabfälle: 140 l 240 l gewichtsabhängige Gebühr: für Restmüll 58,92 €/Jahr 49,32 €/Jahr 10,32 €/Jahr 16,56 €/Jahr 38,40 €/Jahr 208,80 €/Jahr 7,80 €/Jahr 13,32 €/Jahr 0,21 €/kg 18. März 2015 für Biomüll Amtsblatt Nr. 13/2015 Seite 6 0,19 €/kg Nördliches Entsorgungsgebiet – Gebühren mit Zählung der Leerungen Haushalte bei 14- tägiger Abfuhr der Restmüllbehälter 40 l inklusive 12 Leerungen 29,52 €/Jahr 60 l inklusive 12 Leerungen 44,28 €/Jahr 80 l inklusive 12 Leerungen 59,04 €/Jahr 120 l inklusive 12 Leerungen 88,56 €/Jahr 240 l inklusive 12 Leerungen 177,12 €/Jahr 1100 l inklusive 12 Leerungen 811,44 €/Jahr bei wöchentlicher Abfuhr der Restmüllbehälter 1100 l inklusive 24 Leerungen 1.622,88 €/Jahr Gewerbe bei 14- tägiger Abfuhr der Restmüllbehälter 40 l inklusive 12 Leerungen 24,00 €/Jahr 60 l inklusive 12 Leerungen 36,12 €/Jahr 80 l inklusive 12 Leerungen 48,12 €/Jahr 120 l inklusive 12 Leerungen 72,24 €/Jahr 240 l inklusive 12 Leerungen 144,48 €/Jahr 1100 l inklusive 12 Leerungen 662,16 €/Jahr bei wöchentlicher Abfuhr der Restmüllbehälter 1100 l inklusive 24 Leerungen 1.324,20 €/Jahr Gebühr je Zusatzleerung 40 l Behälter 60 l Behälter 80 l Behälter 120 l Behälter 240 l Behälter 1100 l Behälter 1,32 € 1,98 € 2,64 € 3,98 € 7,94 € 36,39 € Weitere Neuerungen ab 2015: Südliches Entsorgungsgebiet Aufgrund durchzusetzender Vorschriften aus der Eichordnung werden ab 2015 Leerungen der 80-, 120-, 140-, sowie 240- Liter Abfallbehälter, die Leerungsgewichte unterhalb der Eichgrenze von 5 kg aufweisen, generell mit 5 kg berechnet. Wird bei 1100 Liter Behältern 18. März 2015 Amtsblatt Nr. 13/2015 Seite 7 die Eichgrenze von 50 kg unterschritten, werden 50 kg berechnet. Nahezu leere Behälter sollten daher nicht zur Entleerung bereitgestellt werden. Ist eine Entleerung für Abfallbehälter, die dauerhaft am Straßenrand oder auf Bereitstellungsplätzen stehen, nicht gewünscht, ist der Behälter zu markieren. Die entsprechenden Markierungen dazu können beim Landkreis Saalekreis, Sachgebiet Abfall und Bodenschutz telefonisch abgefordert werden, Tel.: 03461/40 14 19 oder 40 14 47. Schadstoffe mit bekanntem Inhalt können ab 2015 neben der Abgabe am Umweltmobil und bei der SITA in Granschütz auch am Kleinanliefererbereich der Merseburger Entsorgungsgesellschaft mbH in Beuna kostenfrei abgeben werden. Dazu ist vorab eine telefonische Anmeldung im Umweltamt unter Tel. 03461/ 40 14 19 oder 40 14 47 erforderlich. Nördliches Entsorgungsgebiet Ab 2015 können bei der Tönsmeier Entsorgungsdienste GmbH in Oppin Bioabfälle abgegeben werden. Dazu ist ein zum einmaligen Gebrauch bestimmter Papiersack für Bioabfall zu erwerben, der zunächst beim Entsorger oder in der Kreisverwaltung erhältlich ist. Die Gebühr beträgt 3,00 € und schließt die Verwertung ein. Südliches und Nördliches Entsorgungsgebiet: Ab 2015 können Kunststoffabfälle, die keine Verpackungen sind (z. B. Kunststoffkörbe, Kinderspielzeug aus Kunststoff) kostenfrei an den Kleinanliefererbereichen der Merseburger Entsorgungsgesellschaft, der Entsorgungsgesellschaft in Querfurt sowie der Tönsmeier Entsorgungsdienste abgegeben werden. Nähere Informationen dazu finden Sie im Tourenplan 2015. Die aktuellen Änderungen sind im Internet unter www.saalekreis.de zu finden. 5. Bekanntmachung der Sitzung der Jagdgenossenschaft Kötzschau am 01. April 2015 Jagdgenossenschaft Kötzschau Kötzschau, 13. März 2015 Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Kötzschau Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Kötzschau lädt alle Landeigentümer der Gemarkung Kötzschau zur Jagdgenossenschaftsversammlung ein. Termin: 01. April 2015 18. März 2015 Beginn: Ort: Amtsblatt Nr. 13/2015 Seite 8 19 Uhr Gaststätte „Heiterer Blick“, Schladebach Tagesordnung: 1. Begrüßung und Verlesung der Tagesordnung 2. Wahl des Versammlungsleiters 3. Verlesung des Protokolls vom Geschäftsjahr 20 14 4. Wahl von zwei Kassenprüfern 5. Kassenbericht 6. Beschluss über Verwendung des Reinertrages 7. Auswertung der Kassenprüfung 8. Sonstiges Der Vorstand 6. Bekanntmachung der Sitzung der Jagdgenossenschaft Rodden am 10. April 2015 Rodden, den 17.03.2015 Einladung zur Wahl des Jagdgenossenschaftsvorstandes Rodden Der Vorstand dar Jagdgenossenschaft Rodden lädt alle Landeigentümer der Gemarkung Rodden zur Jagdgenossenschaftswahlversammlung ein. Termin: Ort: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 10.04.2015 Beginn: 19:30 Uhr Kulturraum Begrüßung und Verlesung der TOP Wahl des Versammlungsleiters Beschluss der Mustersatzung Land Sachsen-Anhalt Wahl des Jagdgenossenschaftsvorstandes Wahl von zwei Kassenprüfern Beschluss über die Verwendung des Reinertrages Sonstiges Die Landeigentümer dieser jagdbaren Flächen werden gebeten, beim Einlass einen 18. März 2015 Amtsblatt Nr. 13/2015 Seite 9 Abgleich der Eigentumsflächen vornehmen zu lassen - Änderungen müssen anhand von Grundbuchauszügen belegt werden. Der Vorstand gez. Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin (Siegel) Impressum: Amtsblatt für die Stadt Leuna im Internet unter: www.leuna-stadt.de Herausgeber: Die Bürgermeisterin, Stadt Leuna, Rathausstraße 1, 06237 Leuna, 03461 84 00; Verantwortlich: Fachbereich Allgemeine Verwaltung und Bürgerservice Auflagenhöhe: 1.500 Stück Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf. Es liegt für einen Zeitraum von einem Monat im Rathaus der Stadt Leuna mit Außenstelle im OT Günthersdorf (Merseburger Landstraße 38) sowie in der Stadtinformation der Stadt Leuna zur Einsicht und kostenlosen Mitnahme aus. Es kann abonniert werden. Bezug und Information: Stadt Leuna, Ratsbüro, Rathausstraße 1, 06237 Leuna, Tel. 03461 840 132, E-Mail: [email protected]
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