AMTSBLATT der Stadt Leuna vom 18. März 2015

AMTSBLATT
für die Stadt Leuna
6. Jahrgang
Leuna, den 18. März 2015
Nummer 13
INHALT
1. Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters für die Direktwahl zum/zur
Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister/in) der Stadt Leuna
am 15. März 2015
2. Bekanntmachung der 8. Sitzung des Stadtrates der Stadt Leuna
am 26. März 2015
3. Bekanntmachung der Sitzung des Ortschaftsrates Friedensdorf
am 25. März 2015
4. Bekanntmachung des Landkreises Saalekreis – Das Umweltamt informiert 5. Bekanntmachung der Sitzung der Jagdgenossenschaft Kötzschau
am 01. April 2015
6. Bekanntmachung der Sitzung der Jagdgenossenschaft Rodden
am 10. April 2015
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1.
Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters
für die Direktwahl zum/zur
Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister/in)
der Stadt Leuna am 15. März 2015
1. Wahlergebnis der Wahl zum/zur Bürgermeisterin
Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Leuna hat in seiner öffentlichen Sitzung am
17. März 2015 das Ergebnis der Direktwahl Hauptverwaltungsbeamte/r
(Bürgermeister/in) der Stadt Leuna gemäß § 37 KWG LSA festgestellt.
Zahl der
Wahlberechtigten
Zahl der
Wählerinnen
und Wähler
ungültige
Stimmzettel
gültige
Stimmzettel
gültige
Stimmen:
11.949
5.064
42
5.022
5.022
18. März 2015
Amtsblatt Nr. 13/2015
Seite 2
2. Verteilung der Stimmen
Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
Berthold, Uwe (SPD)
Stimmenzahl: 1.354
Dr. Hagenau, Ellen Dietlind
Stimmenzahl: 3.668
Wahlbeteiligung: 42,4 %
3. Gewählter Bewerber/ Bewerberin
Gewählte/r Bewerber/in: Dr. Hagenau, Ellen Dietlind
4. Einspruch
Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede wahlberechtigte Person des
Wahlgebietes beim Gemeindewahlleiter der Stadt Leuna, 06237 Leuna, Rathausstraße
1, binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung
schriftlich oder mündlich als Erklärung zur Niederschrift einlegen.
Leuna, 2015-03-18
gez. Lörzer
Gemeindewahlleiter
2.
Bekanntmachung der 8. Sitzung des Stadtrates
der Stadt Leuna am 26. März 2015
Vorsitzender
des Stadtrates der Stadt Leuna
Leuna, den 18. März 2015
Einladung
zur 8. Sitzung des Stadtrates
der Stadt Leuna am Donnerstag, dem 26. März 2015, 17.30 Uhr
im cCe Kulturhaus Leuna, Spergauer Straße 41a, 06237 Leuna
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil I
1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit des Stadtrates
2. Feststellung der Tagesordnung
18. März 2015
Amtsblatt Nr. 13/2015
Seite 3
3. Behandlung von Einwendungen zum Protokoll der Sitzung des Stadtrates der Stadt
Leuna vom 26. Februar 2015
4. Mitteilungen der Bürgermeisterin u.a. zu Anfragen und Informationen aus der Sitzung
vom 26. Februar 2015
5. Bericht der Bürgermeisterin über den Erfüllungsstand der Beschlüsse des Stadtrates
der Stadt Leuna vom 26. Februar 2015
6. Information über Beschlüsse des Hauptausschusses vom 16. März 2015
7. Einwohnerfragestunde
8. Anfragen und Anregungen der Stadträtinnen/ Stadträte und
Ortsbürgermeisterinnen/ Ortsbürgermeister
9. Beschlussvorlagen I
BV 24/197/12 E
BV 24/197/12 F
BV 08/81/15
BV 08/82/15
BV 40/264/14 D
BV 40/264/14 E
BV 08/83/15
BV 08/84/15
BV 08/85/15
BV 08/86/15
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der
vereinfachten 1. Änderung des B-Planes Nr. 53 der Stadt Leuna
„Wohnbebauung Luppenaue“
Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt
Leuna „Wohnbebauung Luppenaue“
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung
wiederkehrender Straßenausbaubeiträge in der Stadt Leuna
2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einmaliger
Straßenausbaubeiträge in der Stadt Leuna
Abwägung der im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 55 "Südfläche des Saaleparks“- später
„Südfläche des Saaleparks - Südliche Erweiterungsfläche“ - der
Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz, eingegangenen
Stellungnahmen
1. Satzung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks –
Südliche Erweiterungsfläche“ der Stadt Leuna, Ortsteile
Günthersdorf und Kötschlitz
2. Städtebaulicher Vertrag zu diesem Bebauungsplan zwischen der
Stadt Leuna und der Krieger Grundstück GmbH, Am Rondell 1,
12559 Schönefeld
Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Bad Dürrenberg (ZWA), hier: Eingliederung des
Abwasserzweckverbandes Saale-Rippachtal (AZV SR) in den
ZWA
Haushaltssatzung über die Feststellung des Haushaltsplanes der
Stadt Leuna – Haushaltsjahr 2015
Bebauungsplan Nr. 55 "Südfläche des Saaleparks - Südliche
Erweiterungsfläche“ der Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und
Kötschlitz hier: Bauantrag der Firma Krieger Grundstück GmbH,
Am Rondell 1, 12529 Schönefeld, zur Aufstockung des
bestehenden Verwaltungsgebäudes auf dem Grundbesitz
Gemarkung Kötschlitz Flur 5 Flurstück 257; Erteilung des
gemeindlichen Einvernehmens; hilfsweise: Erteilung einer
Befreiung nach § 31 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Erweiterung des Maßnahmeplanes zur Beseitigung von
Hochwasserschäden
18. März 2015
Amtsblatt Nr. 13/2015
Seite 4
Nicht öffentlicher Teil
10. Beschlussvorlagen II
BV 08/87/15
BV 08/88/15
BV 08/89/15
Grundstücksangelegenheit in der Ortschaft Spergau
Grundstücksangelegenheit in der Ortschaft Kötzschau
Städtebaulicher Vertrag zu dem Bebauungsplan Nr. 55 „Südfläche
des Saaleparks - Südliche Erweiterungsfläche“ der Stadt Leuna,
Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz, zwischen der Stadt Leuna
und der Krieger Grundstück GmbH, Am Rondell 1, 12529
Schönefeld
Öffentlicher Teil II
11. Bekanntmachung der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
gez. Michael Bedla
Stadtratsvorsitzender
3.
Bekanntmachung der Sitzung des Ortschaftsrates Friedensdorf
am 25. März 2015
Stadt Leuna
Ortschaft Friedensdorf
Der Ortsbürgermeister
Leuna, den 10. März 2015
Einladung
zur öffentlichen Sitzung des
Ortschaftsrates Friedensdorf am 25. März 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Mittwoch, dem 25. März 2015, findet um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus,
Trebnitzer Weg 7, 06237 Leuna OT Friedensdorf die nächste Ortschaftsratssitzung statt.
Sie sind dazu recht herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
18. März 2015
Amtsblatt Nr. 13/2015
Seite 5
Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der
Beschlussfähigkeit
2. Einsprüche zur Niederschrift der Sitzung vom 11. Februar 2014
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung
4. Vorstellung der Sanierung des DGH Friedensdorf durch Herrn Pforte, Mitarbeiter
Hochbau und durch das Ing.-Büro Stein
5. Informationen aus der Stadtratssitzung und den Ausschüssen durch den
Ortsbürgermeister
6. Anfragen und Anregungen der Ortschaftsräte
7. Einwohnerfragestunde
gez. Michael Bedla
Ortsbürgermeister
4.
Bekanntmachung des Landkreises Saalekreis
- Das Umweltamt informiert Das Umweltamt informiert – Änderungen bei der Abfallentsorgung/Müllgebühren ab
2015 !
Ab 01.01.2015 ändern sich die Abfallgebühren im Landkreis Saalekreis. Hier ein Auszug aus
den aktuellen Änderungen.
Südliches Entsorgungsgebiet – Gebühren bei Verwiegung
2015/2016
Grundgebühr je Haushalt:
Grundgebühr je Gewerbe:
Behältergebühr für Restabfälle:
80 l inklusive 30 kg Restmüll
120 l inklusive 50 kg Restmüll
240 l inklusive 125 kg Restmüll
1100 l inklusive 730 kg Restmüll
Behältergebühr für Bioabfälle:
140 l
240 l
gewichtsabhängige Gebühr:
für Restmüll
58,92 €/Jahr
49,32 €/Jahr
10,32 €/Jahr
16,56 €/Jahr
38,40 €/Jahr
208,80 €/Jahr
7,80 €/Jahr
13,32 €/Jahr
0,21 €/kg
18. März 2015
für Biomüll
Amtsblatt Nr. 13/2015
Seite 6
0,19 €/kg
Nördliches Entsorgungsgebiet – Gebühren mit Zählung der Leerungen
Haushalte
bei 14- tägiger Abfuhr der Restmüllbehälter
40 l inklusive 12 Leerungen
29,52 €/Jahr
60 l inklusive 12 Leerungen
44,28 €/Jahr
80 l inklusive 12 Leerungen
59,04 €/Jahr
120 l inklusive 12 Leerungen
88,56 €/Jahr
240 l inklusive 12 Leerungen
177,12 €/Jahr
1100 l inklusive 12 Leerungen
811,44 €/Jahr
bei wöchentlicher Abfuhr der Restmüllbehälter
1100 l inklusive 24 Leerungen
1.622,88 €/Jahr
Gewerbe
bei 14- tägiger Abfuhr der Restmüllbehälter
40 l inklusive 12 Leerungen
24,00 €/Jahr
60 l inklusive 12 Leerungen
36,12 €/Jahr
80 l inklusive 12 Leerungen
48,12 €/Jahr
120 l inklusive 12 Leerungen
72,24 €/Jahr
240 l inklusive 12 Leerungen
144,48 €/Jahr
1100 l inklusive 12 Leerungen
662,16 €/Jahr
bei wöchentlicher Abfuhr der Restmüllbehälter
1100 l inklusive 24 Leerungen
1.324,20 €/Jahr
Gebühr je Zusatzleerung
40 l Behälter
60 l Behälter
80 l Behälter
120 l Behälter
240 l Behälter
1100 l Behälter
1,32 €
1,98 €
2,64 €
3,98 €
7,94 €
36,39 €
Weitere Neuerungen ab 2015:
Südliches Entsorgungsgebiet
Aufgrund durchzusetzender Vorschriften aus der Eichordnung werden ab 2015 Leerungen der
80-, 120-, 140-, sowie 240- Liter Abfallbehälter, die Leerungsgewichte unterhalb der
Eichgrenze von 5 kg aufweisen, generell mit 5 kg berechnet. Wird bei 1100 Liter Behältern
18. März 2015
Amtsblatt Nr. 13/2015
Seite 7
die Eichgrenze von 50 kg unterschritten, werden 50 kg berechnet. Nahezu leere Behälter
sollten daher nicht zur Entleerung bereitgestellt werden.
Ist eine Entleerung für Abfallbehälter, die dauerhaft am Straßenrand oder auf
Bereitstellungsplätzen stehen, nicht gewünscht, ist der Behälter zu markieren. Die
entsprechenden Markierungen dazu können beim Landkreis Saalekreis, Sachgebiet
Abfall und Bodenschutz telefonisch abgefordert werden, Tel.: 03461/40 14 19 oder 40 14
47.
Schadstoffe mit bekanntem Inhalt können ab 2015 neben der Abgabe am Umweltmobil und
bei der SITA in Granschütz auch am Kleinanliefererbereich der Merseburger
Entsorgungsgesellschaft mbH in Beuna kostenfrei abgeben werden.
Dazu ist vorab eine telefonische Anmeldung im Umweltamt unter Tel. 03461/ 40 14 19 oder
40 14 47 erforderlich.
Nördliches Entsorgungsgebiet
Ab 2015 können bei der Tönsmeier Entsorgungsdienste GmbH in Oppin Bioabfälle
abgegeben werden. Dazu ist ein zum einmaligen Gebrauch bestimmter Papiersack für
Bioabfall zu erwerben, der zunächst beim Entsorger oder in der Kreisverwaltung erhältlich ist.
Die Gebühr beträgt 3,00 € und schließt die Verwertung ein.
Südliches und Nördliches Entsorgungsgebiet:
Ab 2015 können Kunststoffabfälle, die keine Verpackungen sind (z. B. Kunststoffkörbe,
Kinderspielzeug aus Kunststoff) kostenfrei an den Kleinanliefererbereichen der Merseburger
Entsorgungsgesellschaft, der Entsorgungsgesellschaft in Querfurt sowie der Tönsmeier
Entsorgungsdienste abgegeben werden. Nähere Informationen dazu finden Sie im Tourenplan
2015.
Die aktuellen Änderungen sind im Internet unter www.saalekreis.de zu finden.
5.
Bekanntmachung der Sitzung der Jagdgenossenschaft Kötzschau
am 01. April 2015
Jagdgenossenschaft
Kötzschau
Kötzschau, 13. März 2015
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Kötzschau
Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Kötzschau lädt alle Landeigentümer
der Gemarkung Kötzschau zur Jagdgenossenschaftsversammlung ein.
Termin:
01. April 2015
18. März 2015
Beginn:
Ort:
Amtsblatt Nr. 13/2015
Seite 8
19 Uhr
Gaststätte „Heiterer Blick“, Schladebach
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Verlesung der Tagesordnung
2. Wahl des Versammlungsleiters
3. Verlesung des Protokolls vom Geschäftsjahr 20 14
4. Wahl von zwei Kassenprüfern
5. Kassenbericht
6. Beschluss über Verwendung des Reinertrages
7. Auswertung der Kassenprüfung
8. Sonstiges
Der Vorstand
6.
Bekanntmachung der Sitzung der Jagdgenossenschaft Rodden
am 10. April 2015
Rodden, den 17.03.2015
Einladung zur Wahl des Jagdgenossenschaftsvorstandes Rodden
Der Vorstand dar Jagdgenossenschaft Rodden lädt alle Landeigentümer der
Gemarkung Rodden zur Jagdgenossenschaftswahlversammlung ein.
Termin:
Ort:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
10.04.2015
Beginn:
19:30 Uhr
Kulturraum
Begrüßung und Verlesung der TOP
Wahl des Versammlungsleiters
Beschluss der Mustersatzung Land Sachsen-Anhalt
Wahl des Jagdgenossenschaftsvorstandes
Wahl von zwei Kassenprüfern
Beschluss über die Verwendung des Reinertrages
Sonstiges
Die Landeigentümer dieser jagdbaren Flächen werden gebeten, beim Einlass einen
18. März 2015
Amtsblatt Nr. 13/2015
Seite 9
Abgleich der Eigentumsflächen vornehmen zu lassen - Änderungen müssen anhand von
Grundbuchauszügen belegt werden.
Der Vorstand
gez. Dr. Dietlind Hagenau
Bürgermeisterin
(Siegel)
Impressum: Amtsblatt für die Stadt Leuna
im Internet unter: www.leuna-stadt.de
Herausgeber: Die Bürgermeisterin, Stadt Leuna, Rathausstraße 1, 06237 Leuna, 03461 84 00;
Verantwortlich: Fachbereich Allgemeine Verwaltung und Bürgerservice
Auflagenhöhe: 1.500 Stück
Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf. Es liegt für einen Zeitraum von einem Monat im Rathaus der Stadt Leuna mit Außenstelle im OT
Günthersdorf (Merseburger Landstraße 38) sowie in der Stadtinformation der Stadt Leuna zur Einsicht und kostenlosen Mitnahme aus.
Es kann abonniert werden.
Bezug und Information: Stadt Leuna, Ratsbüro, Rathausstraße 1, 06237 Leuna, Tel. 03461 840 132, E-Mail: [email protected]