www.LESEPLAN.de Aktuelle Informationen für Mitglieder der WG-Weinbiet ausgedruckt am: 9.05.2016 um 23:29 Uhr Aktuelle Mitteilungen: Stand: 3.5.16 13:36 Uhr Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz Mitteilung Nr. 06 vom 03.05.2016 - Gefährdete Oidiumanlagen regelmäßig kontrollieren! Allgemeine Lage: Die kühle Witterung der letzten Woche hat die Entwicklung der Reben stark ver-langsamt. Trotzdem sind je nach Lage und Sorte zwischen 1 und 3 Blättchen entfaltet. Mit zuneh-mender Erwärmung wird sich die Entwicklung der Reben wieder rasch beschleunigen. Rhombenspanner: Achten Sie auf ausgefresse-ne Knospen und die in Tarnstellung meist am Bo-gen sitzenden Larven! Stärkerer Larvenbefall kann mit Mimic (0,2 l/ha), SpinTor (0,04 l/ha, Achtung: bienengefährlich) oder Steward (0,05 kg/ha) ein-gedämmt werden. Eine Anwendung sollte bei zu-nehmend milderer Witterung jedoch möglichst bald erfolgen, um den Knospenfraß zu minimie-ren. Alternativ können auf kleineren Rebflächen oder in Befallsherden die Larven mit der Hand abgesammelt werden! Traubenwickler: Da im gesamten Anbaugebiet die Temperatursumme von 620 Gradtagen deut-lich überschritten wurde, ist bei jetzt zunehmend milderen Nächten mit verstärktem Falterflug der ersten Traubenwicklergeneration zu rechnen. In Gebieten ohne Pheromonbehandlung wird drin-gend empfohlen, Pheromonfallen zur Flugüberwa-chung auszuhängen und regelmäßig zu kontrollie-ren. Innerhalb der Pheromonanwendergebiete muss laut Richtlinie pro 30 Hektar Pheromonfläche ein Pheromonfallensatz aufge-hängt und mindestens einmal pro Woche kontrol-liert werden. Die Kontrollergebnisse sind schriftlich festzuhalten. Wildverbiss: Bei Wildverbiss durch Rehwild kann ab dem 3-Blattstadium bis zum Blühbeginn das Mittel Trico (Schaffett) max. 2 mal mit 15 l/ha in max. 50 l Wasser/ha eingesetzt werden. Phomopsis: Zur Vermeidung von Infektionen vor erwarteten Nässeperioden (Weißrutigkeit) wird empfohlen, in Anlagen mit starkem Vorbefall ein Kontaktmittel einzusetzen (z. B. Delan WG 0,3 kg/ha, DithaneNeoTec 0,8 kg/ha, Folpan WDG 0,6 kg/ha, Polyram WG 0,8 kg/ha oder Tridex DG 0,8 kg/ha). Diese Mittel sind nicht resistenzgefährdet. Oidium: Besonders gefährdete Anlagen sollten in wöchent-lichen Abständen beobachtet werden. Dabei un-bedingt auch die Blattunterseiten kontrollieren! Zur Befallsvermeidung wird bei Behandlungsbeginn (ES 13 bis ES 15) der Einsatz eines Netzschwe-felpräparates (je nach Mittel 3,6 bis 5,0 kg/ha) empfohlen. Ein kombinierter Einsatz von Netz-schwefel mit einem organischen Oidium-Fungizid bringt nachweislich keine verbesserte Wirkung. Die Spritzabstände sind dem Befallsdruck und dem Neuzuwachs anzupassen. Applikationstechnik: Bei Austriebsanwendungen möglichst mit reduzierter Luftmenge arbeiten (re-duzierte Gebläsedrehzahl). Empfohlene Wasser-menge 200 bis 300 l/ha, max. 400 l/ha. Eine beid-seitige Applikation mit guter Belagsbildung anstre-ben und möglichst Recyclinggeräte benutzen, da jetzt die Verluste besonders hoch sind. Um Abdrift so gering wie möglich zu halten, sind ansonsten grobtropfige und abdriftarme Düsen (z.B. Injektor- oder Antidriftdüsen) zu verwenden. Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe oder Reinigungsflüssigkeit in die Kanalisation oder in Oberflächengewässer ge-langen. Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen. Reinigen Sie Ihre Geräte auf unbefestigten und möglichst bewachsenen Flächen in den Weinbergen (z. B. Vorgewende). Warndienstinformationen können jederzeit über den automatischen Ansagedienst unter 06321/671-284 oder 06321/671-333 abgerufen werden. Weitere Informationen unter: http://www.dlr-rheinpfalz.rlp.de. gez: Roland Ipach – – – – Maßnahmen zur Vermeidung von Frostschäden – Fröste verliefen glimpflich, aber Gefahr noch nicht gebannt – Betriebsprämie bis spätestens 17. Mai 2016 beantragen Seminar Weinvermarktung über Wiederverkäufer am 24. Mai – Aktuelle Lage Die letzte Aprilwoche zeigte sich ungewohnt win-terlich mit Bodenfrösten und Graupelschauern. Vergangenen Freitag wurden Tiefstwerte bis - 2 °C um 6 Uhr morgens gemessen (Station Ellerstadt), am Boden war es noch etwas kälter. Die Tiefst-temperaturen verharrten aber nicht lange auf dem Niveau, daher kam die Pfalz sehr glimpflich davon. Lediglich Junganlagen mit bodennahen Trieben, häufig auch in Pflanzröhren oder Verbundkarton-hüllen, wurden in ungünstigen Lagen Opfer der eisigen Nächte. Die windstille Kaltluft konnte sich in den Röhren regelrecht festsetzen. Daher sollten Schutzhüllen erst nach den Eisheiligen um die Reben gestülpt werden. Geschädigte Reben wer-den sich durch einen zweiten Austrieb regenerie-ren. Teilgeschädigte Triebe sollten vorerst stehen gelassen werden bis erkennbar ist, ob der Trieb sich normal weiter entwickelt. Bei jungen Trieben ist oft nur das erste Blatt verbräunt, die darin ein-geschlossene Triebspitze ist aber noch intakt. Dass auch Ertragsanlagen messerscharf an Schäden vorbeischrammten, zeigen Schadens-meldungen aus den Anbaugebieten Nahe und Mosel. Hier sind bei nur unwesentlich tieferen Temperaturen junge Triebe sowie Augen im Wollestadium erfroren, in Einzelfällen wurden dort Augenschäden bis zu 90 % festgestellt. Auch in Österreich, der Schweiz und in einigen Regionen Frankreichs wird von massiven Schäden berichtet, die auch flächenmäßig bedeutsam sind. Die Kuh ist noch nicht vom Eis, die Empfehlungen zur Frostschadensvermeidung von letzter Woche gelten weiterhin. An Himmelfahrt (kommenden Donnerstag) könnte es nochmals eng werden. In-formieren Sie sich an Ihrer regionalen Wetterstati-on der Agrar-Meteorologie Rheinland-Pfalz auf www.dlr.rlp.de unter Wetter/Vorhersage RLP/Temperaturen min./max. Die Triebentwicklung trat kältebedingt auf der Stel-le. Das Rebstadium BBCH 11 (erstes Blatt an 50 % der Triebe abgespreizt), wurde bei der Sorte Riesling somit erst zum 1. Mai erreicht, das Stadi-um Austrieb war bereits am 17. April. Somit ist es für notwendige Ausbrecharbeiten aktuell noch zu früh, auch unter dem Gesichtspunkt Spätfrost soll-te lieber noch einige Tage zugewartet werden. Pflanzungen Die teils noch vernässten Böden bieten vielfach noch keine guten Pflanzvoraussetzungen. Viel-leicht waren die ungünstigen Bedingungen der letzten Wochen auch vorteilhaft, dass Reben nicht zu früh gesetzt wurden, die sonst durch Fröste hätten geschädigt werden können. Es sollte unbe-dingt gewartet werden, bis die Böden eine gute Pflanzfeldvorbereitung zulassen. Staunasse Be-reiche oder grobe Schollen sind sehr abträglich für junge Reben. Die Jungreben müssen nach der Pflanzung fest im Boden sitzen. Eine Nachkontrol-le unmittelbar nach der Pflanzung durch Zugprobe oder Ausgraben einzelner Rebe gibt die Sicher-heit, dass auch der Wurzelschluss vorhanden ist. Nachpflanzungen mit dem Spaten oder Erdbohrer sind derzeit gut möglich, da eine gewachsene Bo-denstruktur besteht und die Gassen begrünt sind. Bodenpflege Hohe Begrünungsbestände sollten sofern noch nicht geschehen, gemulcht oder auch gewalzt werden. Dies vermindert die Erfrierungsgefahr der Reben. Das Walzen hat den Vorteil, die Blüten (blühender Raps, Gemengesaaten) zu erhalten, Samen anzusetzen und die Biomassebildung zu forcieren. Bei genügender Abtrocknung kann ein flacher Umbruch der Begrünungen erfolgen (mög-lichst erst nach Beendigung der Spätfrostgefahr), abhängig vom geplanten Bodenpflegesystem. Ak-tuell sind die Böden noch gut mit Wasser gesättigt, sodass kein akuter Handlungsbedarf besteht. So-fern noch notwendig, können jetzt zum Austrieb leicht verfügbare, mineralische N-Dünger (KAS, Harnstoff, ASS) ausgebracht werden. Gemeinsamer Antrag Agrarförderung Bis 17.05.2016 (Ausschlussfrist) muss bei der für den Betriebssitz zuständigen Kreisverwaltung der Gemeinsame Antrag zur Agrarförderung (Be-triebsprämien) gestellt werden. In den letzten Ta-gen hatten hierzu die Kreisverwaltungen die Unter-lagen verschickt. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig damit auseinander. Wer im Jahr 2016 eine Beihilfe für Umstrukturierungsmaßnahmen nach der Weinmarktordnung beantragt hat oder im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens noch beantragt, muss einen Antrag auf Agrarförderung mit Abgabe des Flächennachweis stellen. Die Betriebe, die in den zurückliegenden Jahren eine Beihilfe für Um-strukturierungsmaßnahmen nach der Weinmarkt-ordnung erhalten haben, sind verpflichtet, in den auf die Zahlung folgenden drei Jahren, einen An-trag auf Agrarförderung mit Abgabe des Flächen-nachweis zu stellen. Bei Fragen wenden Sie sich an die Mitarbeiter der für Sie zuständigen Kreisverwaltung. Es ist auch möglich, einen e-Antrag (Elektroni-scher Antrag) zu verschicken. Ab 2018 soll die Antragstellung ausschließlich über EDV abgewi-ckelt werden. Um sich mit dem Verfahren frühzeitig vertraut zu machen, steht eine ausführliche Anleitung mit ei-ner Demoversion auf folgendem Link. Dort werden auch Hilfen beim technischen Support geboten. www.dlr.rlp.de/Internet/global/inetcntr.nsf/dlr_web_full.xsp?src=616872N174&p1= 57RG4CPY55&p3=SXP6I7GS55&p4=JM94D5V1SK oder auf www.dlr.rlp.de den Button e-Antrag ankli-cken. Weinbergsrundgänge Wir bieten auch 2016 wieder Gemarkungsrund-gänge an. Die Vorsitzenden der örtlichen Bauern- und Winzerschaften wurden diesbezüglich bereits per E-Mail kontaktiert. Falls Sie in der Saison noch einen Rundgang mit unserer Unterstützung ein-planen wollen, sollten Sie Ihre Terminvorstellung umgehend mitteilen. Aufgrund der Reifebeprobung sind Termine montagvormittags ab August nicht möglich. Sehr kurzfristig eingehende Terminwün-sche können in der Regel nicht mehr berücksich-tigt werden. Eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen ist erforderlich. Telefonberatung Weinbau Ab sofort ist der Telefonservice wieder unter der Durchwahl 06321 671-211 geschaltet. Sie errei-chen die weinbaulichen Berater von Mai bis An-fang August mittwochs und freitags von 7:45 Uhr bis 12:00 Uhr. Seminar Weinvermarktung über Wiederverkäufer Chancen und Herausforderungen des indirekten Vertriebs Der Weinfachhandel ist ein wichtiger Absatzweg für Weingüter. Eine langfristige strategische Pla-nung im Vorfeld ist die Grundlage für nachhaltigen Erfolg. Das Seminar zeigt die Voraussetzungen, Hinter-gründe und Möglichkeiten für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Weinfachhandel auf. Seminarschwerpunkte: Der deutsche Fachhan-del – ein Überblick, Darstellung der Arbeitsweise des Fachhandels, Der Marketing-Mix im Fachhan-del, Preise, Produkte, Kommunikation, Distributi-on, Wege in den Fachhandel, direkte, oder indirek-te Distribution, Beispiele für erfolgreiche Arbeit mit dem Fachhandel. Anmeldung bis 10.05.2016 bei Elke Schaad, Tel.: 06133/930321, e-Mail: [email protected] Kursgebühr: 40,00 € Datum: 24.05.2016 Zeit: 13:00 - 17:30 Uhr Leitung: Matthias Gutzler Lokation: Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz (DLR) Straße: Breitenweg 71 Ort: 67435 Neustadt/Weinstr. Gruppe Weinbau Informationen für Mitglieder: Stand: 3.5.16 13:31 Uhr Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz Mitteilung Nr. 05 vom 27.04.2016 - Weiterhin auf Austriebsschädlinge achten! Allgemeine Lage: In allen Lagen ist zumindest das Stadium „Knospenaufbruch“ erreicht und erste grüne Triebspitzen sind sichtbar. Bei frühen Sorten und in frühen Lagen sind auch schon 2 bis 3 Blättchen vorhanden. Die derzeit kühle Witterung bremst die Entwicklung etwas ab, die sich mit zunehmender Erwärmung wieder rasch beschleunigen wird. Rhombenspanner: Achten Sie auf ausgefressene Knospen und die in Tarnstellung meist am Bogen sitzenden Larven! Stärkerer Larvenbefall kann mit Mimic (0,2 l/ha), SpinTor (0,04 l/ha, Achtung: bienengefährlich) oder Steward (0,05 kg/ha) eingedämmt werden. Eine Behandlung bei den derzeit kalten Nächten ist wenig erfolgsversprechend, da die Tiere derzeit nicht aktiv sind. Eine Anwendung sollte jedoch möglichst bald bei milderer Witterung erfolgen, um den Knospenfraß zu minimieren. Alternativ können auf kleineren Rebflächen oder in Befallsherden die Larven mit der Hand abgesammelt werden! Kräuselmilbe: Jüngere Rebanlagen vor allem in Flurbereinigungsgebieten sind besonders gefährdet, da sich hier in der Regel noch keine Raubmilben aufgebaut haben. Eine Behandlung mit einem genehmigten Rapsölpräparat (8 l/ha) kann nur bis zum Erscheinen des ersten Blattes erfolgen. Um Verbrennungen zu vermeiden, dürfen Ölpräparate danach nicht mehr eingesetzt werden! Die Behandlung wirkt auch gegen die Pockenmilbe! Obstbaumspinnmilbe: In den vergangenen Jahren sind im Anbaugebiet keine Probleme mit der „Roten Spinne“ dokumentiert worden. Trotzdem sollte jetzt ein besonderes Augenmerk auf Wintereier gelegt werden, da in anderen Anbaugebieten in den letzten Jahren immer wieder lokal nennenswerter Befall der Obstbaumspinnmilbe festgestellt wurde. Falls viele Wintereier gefunden werden, kann bis zum Erscheinen des ersten Blattes ein zugelassenes Raps- oder Mineralöl eingesetzt werden. Bitte melden Sie uns auftretenden Spinnmilbenbefall! Traubenwickler: Die Temperatursumme von 620 Gradtagen ist an fast allen pfälzischen Standorten erreicht. Ab etwa diesem Wert ist mit dem Flugbeginn der ersten Traubenwicklergeneration zu rechnen. Die Pheromone sollten deshalb überall ausgebracht sein. Bedingt durch die kalten Nächte wurde bisher jedoch noch kein Flug beobachtet. Phomopsis: Infektionen können auch bei den derzeit kühlen Temperaturen stattfinden! Zur Vermeidung von ersten Infektionen ab Erscheinen des ersten Grüns und vor erwarteten Nässeperioden (Weißrutigkeit) wird empfohlen, in Anlagen mit starkem Vorbefall ein Kontaktmittel einzusetzen (z. B. Delan WG 0,3 kg/ha, DithaneNeoTec 0,8 kg/ha, Folpan WDG 0,6 kg/ha, Polyram WG 0,8 kg/ha oder Tridex DG 0,8 kg/ha). Diese Mittel sind nicht resistenzgefährdet. Oidium: Für den Beginn der Bekämpfungsmaßnahmen gegen Oidium sollten verschiedene Risikofaktoren berücksichtigt werden. Um das Befallsrisiko besser einschätzen zu können, gibt die Tabelle 1 allgemeine Hinweise. Lagenweise kann sich die Befallssituation deutlich unterscheiden, weshalb die folgende Tabelle nur als Richtschnur angesehen werden darf. Besonders gefährdete Anlagen sollten in wöchentlichen Abständen beobachtet werden. Dabei unbedingt auch die Blattunterseiten kontrollieren! Zur Befallsvermeidung wird bei Behandlungsbeginn (ES 13 bis ES 15) der Einsatz eines Netzschwefelpräparates (je nach Mittel 3,6 bis 5,0 kg/ha) empfohlen. Ein kombinierter Einsatz von Netzschwefel mit einem organischen Oidium-Fungizid bringt nachweislich keine verbesserte Wirkung. Die Spritzabstände sind dem Befallsdruck und dem Neuzuwachs anzupassen. Mit Beginn der Pilzbekämpfung muss beim Einsatz von Fungiziden mit erhöhter Resistenzgefahr (Tabelle 2) das Anti Resistenz-Management unbedingt beachtet werden. Dies bedeutet einen konsequenten Wirkstoffgruppenwechsel nach jeder Spritzung. Strobilurin-haltige Mittel (Kat. A) werden nicht für den Zeitraum letzte Vorblüte bis abgehende Blüte empfohlen. Zur Sicherheit sollten diese Mittel nur einmal in der Saison eingesetzt werden. Tabelle 2: Fungizide mit erhöhter Resistenzgefahr Kat. PeronosporaFungizide Kat. Oidium-Fungizide A B A/B C C C C C C D D D E F F P S S/C Universalis Aktuan Equation Pro Forum Gold Forum Star Vino Star Melody Combi Pergado Vincare Fantic F Ridomil GC Ridomil G. MZ Electis Mildicut Sanvino Profiler Enervin Orvego A/L A A G G G G/L J J/G J/G R/G R K Collis Flint Universalis Galileo Systhane 20 EW Topas Luna Experience Talendo Talendo Extra Vento Power Dynali Vegas Vivando Aktuelle Informationen über Neuzulassungen: Regalis Plus (Prohexadon), zur Lockerung des Stielgerüstes bei Keltertrauben, max. 1 Anwendung bei ES61 bis ES65, mit max. 1,8 kg/ha, sortenspezifische Dosierempfehlung beachten, WZ Frei Applikationstechnik: Bei Austriebsanwendungen möglichst mit reduzierter Luftmenge arbeiten (reduzierte Gebläsedrehzahl). Empfohlene Wassermenge 200 bis 300 l/ha, max. 400 l/ha. Eine beidseitige Applikation mit guter Belagsbildung anstreben und möglichst Recyclinggeräte benutzen, da jetzt die Verluste besonders hoch sind. Um Abdrift so gering wie möglich zu halten, sind ansonsten grobtropfige und abdriftarme Düsen (z.B. Injektoroder Antidriftdüsen) zu verwenden. Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe oder Reinigungsflüssigkeit in die Kanalisation oder in Oberflächengewässer gelangen. Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen. Reinigen Sie Ihre Geräte auf unbefestigten und möglichst bewachsenen Flächen in den Weinbergen (z. B. Vorgewende). Warndienstinformationen können krankheitsbedingt erst ab der 18. Woche über den automatischen Ansagedienst unter 06321/671-284 oder 06321/671-333 abgerufen werden. Der nächste Rebschutz- und Informationsdienst wird bei Bedarf veröffentlicht. Weitere Informationen unter: http://www.dlr-rheinpfalz.rlp.de. gez: Roland Ipach, Dr. Andreas Kortekamp – Maßnahmen zur Vermeidung von Frostschäden – – Ausbrechen in Junganlagen – – Betriebsprämie bis spätestens 17. Mai 2016 beantragen – Aktuelle Lage Die letzten Nächte brachten verbreitet leichte Bodenfröste mit sich, besonders um Schweigen waren die Temperaturen auf Montag mit – 1 °C in zwei Meter Höhe grenzwertig. Vereinzelte Schäden wurden aus dem Zellertal gemeldet (weit entwickelte Chardonnay-Triebe, Reben in geschlossenen Pflanzrohren). Der Austrieb (50 % der Triebe ≥ 2 cm; BBCH 09), bei Riesling in unserer Referenzanlage erfolgte exakt wie im Vorjahr am 17. April. Damit besteht ein Vorsprung zum langjährigen Mittel (22.04) von fünf Tagen. Da kleinklimatische Faktoren beim Austrieb eine große Rolle spielen, sind begünstigte Standorte und frühe Sorten teilweise schon im Drei-Blatt Stadium. Hingegen befinden sich Reben in frostempfindlichen Lagen häufig noch im späten Austriebstadium. Minimalschnittanlagen zeigen sich im Austrieb etwas weiter als Normalschnitt. Auch innerhalb der Anlagen gibt es Unterschiede, so treiben dünne Bogreben und junge, nachgepflanzte Reben früher als Triebe an mastigen Ruten aus. Bodennahe Schnabelruten sind aufgrund der Erwärmung ebenfalls etwas weiter entwickelt. Die nächsten Tage werden zu einem Entwicklungsstillstand führen, sodass der Entwicklungsvorsprung wohl bald aufgezehrt sein wird. Von einer längeren Gefährdung durch Austriebschädlinge einmal abgesehen, muss eine verzögerte Entwicklung keineswegs nachteilig sein. Viel kritischer wären zum jetzigen Zeitpunkt Augenschäden durch Spätfröste. Regennasse Triebe sind empfindlicher als trockene, die unter Umständen auch einige Stunden leichten Frost schadlos überstehen können. Im Vergleich zu den letzten beiden frühjahrstrockenen Vorjahren sind die Wasservorräte derzeit noch gut aufgefüllt, das gilt besonders für die Oberböden. Vielfach verzögerten sich Pflanzarbeiten wegen zu nasser Böden. Hier sollte unbedingt abgewartet werden, bis die Böden eine gute Befahrbarkeit für Pflanzmaschinen aufweisen. Die negativen Auswirkungen einer Pflanzung bei nassen Bedingungen sind ungleich größer als bei einem späteren Pflanztermin Ende Mai bis Anfang Juni. Spätfrostgefahr und Bodenpflege Gefährdet sind aufgrund der derzeitigen Wetterlage (keine Inversion der Temperaturen) weniger die typischen Senkenlage, wie dies bei kalten, klaren und windstillen Nächten der Fall ist. Vielmehr gefährdet die polare Kaltfront höhere und windexponierte Lagen (so genannter Wind- oder Advektivfrost). Informieren Sie sich an Ihrer regionalen Wetterstation der Agrar-Meteorologie Rheinland- Pfalz auf www.dlr.rlp.de unter Wetter/ Vorhersage RLP/Temperaturen min./max. Begrünungen haben sich in den letzten Tagen durch die optimale Wasserversorgung gut entwickelt. Raps und Ölrettich stehen in der Blüte. Um Triebschäden indirekt vorzubeugen, sollten hohe Begrünungen gemulcht oder gewalzt werden. Dies fördert den Wärmenachschub aus dem Boden und vermindert die Taubildung an Trieben. Bodenbearbeitungen in gefährdeten Lagen sollten bis zum Ende der möglichen Frostperiode aufgeschoben werden, um den Wärmenachschub nicht zu blockieren. Hierzu ist es häufig auch noch zu nass. Dies gilt unabhängig davon auch für schwere und kalkhaltige Standorte, um der Chlorose vorzubeugen. Lediglich eine mechanische Unterstockbearbeitung sollte erfolgen, um üppigen Grünwuchs einzudämmen. Hohe Beikrautpflanzen sind mechanisch schwierig zu beseitigen. Eine Bearbeitung zur Eindämmung der Transpiration (Wassersparende Bodenpflege) ist aktuell nicht angezeigt. Einsatz von Frostkerzen Die Verwendung von Frostkerzen auf der Basis von Paraffinwachs ist aus immissionsschutzrechtlichen Gründen kritisch zu bewerten und bedarf bei einem geplanten Einsatz einer Anzeige bei der unteren Emissionsschutzbehörde (Gemeindebzw. Verbandsgemeindeverwaltung oder Stadtverwaltung) sowie bei der örtlichen Feuerwehr. Laut Herstellerangaben ist die Rauchbildung durch eine neue Rezeptur (jetzt Stearin statt Paraffin) stark vermindert worden. Ausbrechen und Triebreduktion Mit dieser Terminarbeit kann in weit entwickelten, wenig frostgefährdeten Weinbergen begonnen werden. In stärker frostgefährdeten Anlagen sollte noch bis zum Ende der Frostprognosen gewartet werden. In zweijährigen Anlagen ist der Stammbereich möglichst bis zur späteren Stammhöhe auszubrechen, um Wunden zu vermeiden, die durch Schnitt verholzter Triebe sonst entstehen würden. An zurückgeschnittenen Reben sollten zwei Triebe belassen werden, da sich ein Trieb sonst zu stark entwickeln würde. Bei mäßigem Wuchs kann die Rebe im Sommer auf einen Trieb gestellt werden. Dabei ist auf Hasen- und Kaninchenfraß zu achten und gegebenenfalls vorzubeugen. Neben offenen oder geschlossenen Pflanzröhren oder -körbchen kommt auch der Blattdünger Aminosol als Repellent (Abwehrmittel) in Frage. Aufgrund des Zuwachses und der Abwaschung bei Regen sollten die Beläge etwa wöchentlich erneuert werden. Vor der Ausbringung sollte der konzentrierte Ansatz einige Tage stehen, denn eintretende Gärprozesse fördern den wildabweisenden Geruch und damit die Wirkung. Vorarbeiten für das Heften (Drähte ablegen, Drahtausleger und Heftfedern aufstellen), sollten nun umgehend erledigt werden. Gemeinsamer Antrag Agrarförderung Bis 17.05.2016 (Ausschlussfrist) muss bei der für den Betriebssitz zuständigen Kreisverwaltung der Gemeinsame Antrag zur Agrarförderung (Betriebsprämien) gestellt werden. In den letzten Tagen hatten hierzu die Kreisverwaltungen die Unterlagen verschickt. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig damit auseinander. Wer im Jahr 2016 eine Beihilfe für Umstrukturierungsmaßnahmen nach der Weinmarktordnung beantragt hat oder im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens noch beantragt, muss einen Antrag auf Agrarförderung mit Abgabe des Flächennachweis stellen. Die Betriebe, die in den zurückliegenden Jahren eine Beihilfe für Umstrukturierungsmaßnahmen nach der Weinmarktordnung erhalten haben, sind verpflichtet, in den auf die Zahlung folgenden 3 Jahren, einen Antrag auf Agrarförderung mit Abgabe des Flächennachweis zu stellen. Bei Fragen wenden sie sich an die Mitarbeiter der für Sie zuständigen Kreisverwaltung. Weiterführende Links: https://www.suedlicheweinstrasse. de/de/aktuelles/meldungen/landwirtschaft.php http://www.add.rlp.de/Landwirtschaft,-Weinbau,Wirtschaftsrecht/Agrarfoerderung-undVeterinaerpruefdienst/Antragsunterlagen/ Frühjahrsseminar für Winzer 04.05.2016 Am 04.05.2016 findet in der Aula des DLR Rheinpfalz, Neustadt an der Weinstraße, das Frühjahrsseminar für Winzer statt. Diese Veranstaltung zählt als Sachkunde-Fortbildungsveranstaltung. Sie finden die Veranstaltung unter der Rubrik „Termine“ auf unserer Homepage: www.dlrrheinpfalz. rlp.de. Bitte melden Sie sich hier online an. Uhrzeit Thema ab 15.30 Registrierung 16.00 Begrüßung 16.10 Reinigungsplatz für Spritzgeräte, mit Begehung 17.00 Rebschädlinge im jungen Weinberg 17.30 Bisheriger Vegetationsverlauf und Ausblick 18.00 PAUSE 18.15 Aktuelle Zulassungssituation + Was ist beim Kauf eines Sprühgerätes zu beachten? 19.15 Oidium: Aktuelle Entwicklungen 20.00 Fragen und Diskussion 20.30 Ende Vor Ort werden 5,00 € für Tagungsgetränke eingesammelt. Die Abrechnung der Bescheinigung über die Fortbildung zur Sachkunde erfolgt separat! Gruppe Weinbau
© Copyright 2024 ExpyDoc