pdf-Version zum Ausdrucken - Informationen für Mitglieder

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Aktuelle Informationen für Mitglieder der WG-Weinbiet ausgedruckt am: 9.05.2016 um 23:29 Uhr
Aktuelle Mitteilungen: Stand: 3.5.16
13:36 Uhr
Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz
Mitteilung Nr. 06 vom 03.05.2016
- Gefährdete Oidiumanlagen regelmäßig kontrollieren! Allgemeine Lage: Die kühle Witterung der letzten Woche hat die Entwicklung der
Reben stark ver-langsamt. Trotzdem sind je nach Lage und Sorte zwischen 1 und 3
Blättchen entfaltet. Mit zuneh-mender Erwärmung wird sich die Entwicklung der
Reben wieder rasch beschleunigen.
Rhombenspanner: Achten Sie auf ausgefresse-ne Knospen und die in Tarnstellung
meist am Bo-gen sitzenden Larven! Stärkerer Larvenbefall kann mit Mimic (0,2
l/ha), SpinTor (0,04 l/ha, Achtung: bienengefährlich) oder Steward (0,05 kg/ha)
ein-gedämmt werden. Eine Anwendung sollte bei zu-nehmend milderer Witterung
jedoch möglichst bald erfolgen, um den Knospenfraß zu minimie-ren. Alternativ
können auf kleineren Rebflächen oder in Befallsherden die Larven mit der Hand
abgesammelt werden!
Traubenwickler: Da im gesamten Anbaugebiet die Temperatursumme von 620
Gradtagen deut-lich überschritten wurde, ist bei jetzt zunehmend milderen
Nächten mit verstärktem Falterflug der ersten Traubenwicklergeneration zu
rechnen. In Gebieten ohne Pheromonbehandlung wird drin-gend empfohlen,
Pheromonfallen zur Flugüberwa-chung auszuhängen und regelmäßig zu
kontrollie-ren. Innerhalb der Pheromonanwendergebiete muss laut Richtlinie pro
30 Hektar Pheromonfläche ein Pheromonfallensatz aufge-hängt und mindestens
einmal pro Woche kontrol-liert werden. Die Kontrollergebnisse sind schriftlich
festzuhalten.
Wildverbiss: Bei Wildverbiss durch Rehwild kann ab dem 3-Blattstadium bis zum
Blühbeginn das Mittel Trico (Schaffett) max. 2 mal mit 15 l/ha in max. 50 l
Wasser/ha eingesetzt werden.
Phomopsis: Zur Vermeidung von Infektionen vor erwarteten Nässeperioden
(Weißrutigkeit) wird empfohlen, in Anlagen mit starkem Vorbefall ein
Kontaktmittel einzusetzen (z. B. Delan WG 0,3 kg/ha, DithaneNeoTec 0,8 kg/ha,
Folpan WDG 0,6 kg/ha, Polyram WG 0,8 kg/ha oder Tridex DG 0,8 kg/ha). Diese
Mittel sind nicht resistenzgefährdet.
Oidium:
Besonders gefährdete Anlagen sollten in wöchent-lichen Abständen beobachtet
werden. Dabei un-bedingt auch die Blattunterseiten kontrollieren! Zur
Befallsvermeidung wird bei Behandlungsbeginn (ES 13 bis ES 15) der Einsatz
eines Netzschwe-felpräparates (je nach Mittel 3,6 bis 5,0 kg/ha) empfohlen. Ein
kombinierter Einsatz von Netz-schwefel mit einem organischen Oidium-Fungizid
bringt nachweislich keine verbesserte Wirkung. Die Spritzabstände sind dem
Befallsdruck und dem Neuzuwachs anzupassen.
Applikationstechnik: Bei Austriebsanwendungen möglichst mit reduzierter
Luftmenge arbeiten (re-duzierte Gebläsedrehzahl). Empfohlene Wasser-menge 200
bis 300 l/ha, max. 400 l/ha. Eine beid-seitige Applikation mit guter
Belagsbildung anstre-ben und möglichst Recyclinggeräte benutzen, da jetzt die
Verluste besonders hoch sind. Um Abdrift so gering wie möglich zu halten, sind
ansonsten grobtropfige und abdriftarme Düsen (z.B. Injektor- oder
Antidriftdüsen) zu verwenden.
Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe oder
Reinigungsflüssigkeit in die Kanalisation oder in Oberflächengewässer
ge-langen. Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und
in einer Rebanlage ausspritzen. Reinigen Sie Ihre Geräte auf unbefestigten und
möglichst bewachsenen Flächen in den Weinbergen (z. B. Vorgewende).
Warndienstinformationen können jederzeit über den automatischen Ansagedienst
unter 06321/671-284 oder 06321/671-333 abgerufen werden.
Weitere Informationen unter:
http://www.dlr-rheinpfalz.rlp.de.
gez: Roland Ipach
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Maßnahmen zur Vermeidung von Frostschäden –
Fröste verliefen glimpflich, aber Gefahr noch nicht gebannt –
Betriebsprämie bis spätestens 17. Mai 2016 beantragen
Seminar Weinvermarktung über Wiederverkäufer am 24. Mai –
Aktuelle Lage
Die letzte Aprilwoche zeigte sich ungewohnt win-terlich mit Bodenfrösten und
Graupelschauern. Vergangenen Freitag wurden Tiefstwerte bis - 2 °C um 6 Uhr
morgens gemessen (Station Ellerstadt), am Boden war es noch etwas kälter. Die
Tiefst-temperaturen verharrten aber nicht lange auf dem Niveau, daher kam die
Pfalz sehr glimpflich davon. Lediglich Junganlagen mit bodennahen Trieben,
häufig auch in Pflanzröhren oder Verbundkarton-hüllen, wurden in ungünstigen
Lagen Opfer der eisigen Nächte. Die windstille Kaltluft konnte sich in den
Röhren regelrecht festsetzen. Daher sollten Schutzhüllen erst nach den
Eisheiligen um die Reben gestülpt werden. Geschädigte Reben wer-den sich durch
einen zweiten Austrieb regenerie-ren. Teilgeschädigte Triebe sollten vorerst
stehen gelassen werden bis erkennbar ist, ob der Trieb sich normal weiter
entwickelt. Bei jungen Trieben ist oft nur das erste Blatt verbräunt, die darin
ein-geschlossene Triebspitze ist aber noch intakt. Dass auch Ertragsanlagen
messerscharf an Schäden vorbeischrammten, zeigen Schadens-meldungen aus den
Anbaugebieten Nahe und Mosel. Hier sind bei nur unwesentlich tieferen
Temperaturen junge Triebe sowie Augen im Wollestadium erfroren, in Einzelfällen
wurden dort Augenschäden bis zu 90 % festgestellt. Auch in Österreich, der
Schweiz und in einigen Regionen Frankreichs wird von massiven Schäden
berichtet, die auch flächenmäßig bedeutsam sind. Die Kuh ist noch nicht vom
Eis, die Empfehlungen zur Frostschadensvermeidung von letzter Woche gelten
weiterhin. An Himmelfahrt (kommenden Donnerstag) könnte es nochmals eng werden.
In-formieren Sie sich an Ihrer regionalen Wetterstati-on der Agrar-Meteorologie
Rheinland-Pfalz auf www.dlr.rlp.de unter Wetter/Vorhersage RLP/Temperaturen
min./max. Die Triebentwicklung trat kältebedingt auf der Stel-le. Das
Rebstadium BBCH 11 (erstes Blatt an 50 % der Triebe abgespreizt), wurde bei der
Sorte Riesling somit erst zum 1. Mai erreicht, das Stadi-um Austrieb war
bereits am 17. April. Somit ist es für notwendige Ausbrecharbeiten aktuell noch
zu früh, auch unter dem Gesichtspunkt Spätfrost soll-te lieber noch einige Tage
zugewartet werden.
Pflanzungen
Die teils noch vernässten Böden bieten vielfach noch keine guten
Pflanzvoraussetzungen. Viel-leicht waren die ungünstigen Bedingungen der
letzten Wochen auch vorteilhaft, dass Reben nicht zu früh gesetzt wurden, die
sonst durch Fröste hätten geschädigt werden können. Es sollte unbe-dingt
gewartet werden, bis die Böden eine gute Pflanzfeldvorbereitung zulassen.
Staunasse Be-reiche oder grobe Schollen sind sehr abträglich für junge Reben.
Die Jungreben müssen nach der Pflanzung fest im Boden sitzen. Eine
Nachkontrol-le unmittelbar nach der Pflanzung durch Zugprobe oder Ausgraben
einzelner Rebe gibt die Sicher-heit, dass auch der Wurzelschluss vorhanden ist.
Nachpflanzungen mit dem Spaten oder Erdbohrer sind derzeit gut möglich, da eine
gewachsene Bo-denstruktur besteht und die Gassen begrünt sind.
Bodenpflege
Hohe Begrünungsbestände sollten sofern noch nicht geschehen, gemulcht oder auch
gewalzt werden. Dies vermindert die Erfrierungsgefahr der Reben. Das Walzen hat
den Vorteil, die Blüten (blühender Raps, Gemengesaaten) zu erhalten, Samen
anzusetzen und die Biomassebildung zu forcieren. Bei genügender Abtrocknung
kann ein flacher Umbruch der Begrünungen erfolgen (mög-lichst erst nach
Beendigung der Spätfrostgefahr), abhängig vom geplanten Bodenpflegesystem.
Ak-tuell sind die Böden noch gut mit Wasser gesättigt, sodass kein akuter
Handlungsbedarf besteht. So-fern noch notwendig, können jetzt zum Austrieb
leicht verfügbare, mineralische N-Dünger (KAS, Harnstoff, ASS) ausgebracht
werden.
Gemeinsamer Antrag Agrarförderung
Bis 17.05.2016 (Ausschlussfrist) muss bei der für den Betriebssitz zuständigen
Kreisverwaltung der Gemeinsame Antrag zur Agrarförderung (Be-triebsprämien)
gestellt werden. In den letzten Ta-gen hatten hierzu die Kreisverwaltungen die
Unter-lagen verschickt. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig damit auseinander.
Wer im Jahr 2016 eine Beihilfe für Umstrukturierungsmaßnahmen nach der
Weinmarktordnung beantragt hat oder im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens
noch beantragt, muss einen Antrag auf Agrarförderung mit Abgabe des
Flächennachweis stellen. Die Betriebe, die in den zurückliegenden Jahren eine
Beihilfe für Um-strukturierungsmaßnahmen nach der Weinmarkt-ordnung erhalten
haben, sind verpflichtet, in den auf die Zahlung folgenden drei Jahren, einen
An-trag auf Agrarförderung mit Abgabe des Flächen-nachweis zu stellen.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Mitarbeiter der für Sie zuständigen
Kreisverwaltung.
Es ist auch möglich, einen e-Antrag (Elektroni-scher Antrag) zu verschicken. Ab
2018 soll die Antragstellung ausschließlich über EDV abgewi-ckelt werden.
Um sich mit dem Verfahren frühzeitig vertraut zu machen, steht eine
ausführliche Anleitung mit ei-ner Demoversion auf folgendem Link. Dort werden
auch Hilfen beim technischen Support geboten.
www.dlr.rlp.de/Internet/global/inetcntr.nsf/dlr_web_full.xsp?src=616872N174&p1=
57RG4CPY55&p3=SXP6I7GS55&p4=JM94D5V1SK
oder auf www.dlr.rlp.de den Button e-Antrag ankli-cken.
Weinbergsrundgänge
Wir bieten auch 2016 wieder Gemarkungsrund-gänge an. Die Vorsitzenden der
örtlichen Bauern- und Winzerschaften wurden diesbezüglich bereits per E-Mail
kontaktiert. Falls Sie in der Saison noch einen Rundgang mit unserer
Unterstützung ein-planen wollen, sollten Sie Ihre Terminvorstellung umgehend
mitteilen. Aufgrund der Reifebeprobung sind Termine montagvormittags ab August
nicht möglich. Sehr kurzfristig eingehende Terminwün-sche können in der Regel
nicht mehr berücksich-tigt werden. Eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen
ist erforderlich.
Telefonberatung Weinbau
Ab sofort ist der Telefonservice wieder unter der Durchwahl 06321 671-211
geschaltet. Sie errei-chen die weinbaulichen Berater von Mai bis An-fang August
mittwochs und freitags von 7:45 Uhr bis 12:00 Uhr.
Seminar Weinvermarktung über Wiederverkäufer Chancen und Herausforderungen des indirekten Vertriebs
Der Weinfachhandel ist ein wichtiger Absatzweg für Weingüter. Eine langfristige
strategische Pla-nung im Vorfeld ist die Grundlage für nachhaltigen Erfolg. Das
Seminar zeigt die Voraussetzungen, Hinter-gründe und Möglichkeiten für eine
erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Weinfachhandel auf.
Seminarschwerpunkte: Der deutsche Fachhan-del – ein Überblick, Darstellung der
Arbeitsweise des Fachhandels, Der Marketing-Mix im Fachhan-del, Preise,
Produkte, Kommunikation, Distributi-on, Wege in den Fachhandel, direkte, oder
indirek-te Distribution, Beispiele für erfolgreiche Arbeit mit dem Fachhandel.
Anmeldung bis 10.05.2016
bei Elke Schaad, Tel.: 06133/930321, e-Mail: [email protected]
Kursgebühr: 40,00 €
Datum:
24.05.2016
Zeit:
13:00 - 17:30 Uhr
Leitung:
Matthias Gutzler
Lokation:
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz (DLR)
Straße:
Breitenweg 71
Ort:
67435 Neustadt/Weinstr.
Gruppe Weinbau
Informationen für Mitglieder:
Stand: 3.5.16 13:31 Uhr
Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz
Mitteilung Nr. 05 vom 27.04.2016
- Weiterhin auf Austriebsschädlinge achten! Allgemeine Lage:
In allen Lagen ist zumindest das Stadium „Knospenaufbruch“ erreicht und erste
grüne Triebspitzen sind sichtbar. Bei frühen Sorten und in frühen Lagen sind
auch schon 2 bis 3 Blättchen vorhanden. Die derzeit kühle Witterung bremst die
Entwicklung etwas ab, die sich mit zunehmender Erwärmung wieder rasch
beschleunigen wird.
Rhombenspanner:
Achten Sie auf ausgefressene Knospen und die in Tarnstellung meist am Bogen
sitzenden Larven! Stärkerer Larvenbefall kann mit Mimic (0,2 l/ha), SpinTor
(0,04 l/ha, Achtung: bienengefährlich) oder Steward (0,05 kg/ha) eingedämmt
werden. Eine Behandlung bei den derzeit kalten Nächten ist wenig
erfolgsversprechend, da die Tiere derzeit nicht aktiv sind. Eine Anwendung
sollte jedoch möglichst bald bei milderer Witterung erfolgen, um den
Knospenfraß zu minimieren. Alternativ können auf kleineren Rebflächen oder in
Befallsherden die Larven mit der Hand abgesammelt werden!
Kräuselmilbe:
Jüngere Rebanlagen vor allem in Flurbereinigungsgebieten sind besonders
gefährdet, da sich hier in der Regel noch keine Raubmilben aufgebaut haben.
Eine Behandlung mit einem genehmigten Rapsölpräparat (8 l/ha) kann nur bis zum
Erscheinen des ersten Blattes erfolgen. Um Verbrennungen zu vermeiden, dürfen
Ölpräparate danach nicht mehr eingesetzt werden! Die Behandlung wirkt auch
gegen die Pockenmilbe!
Obstbaumspinnmilbe:
In den vergangenen Jahren sind im Anbaugebiet keine Probleme mit der „Roten
Spinne“ dokumentiert worden. Trotzdem sollte jetzt ein besonderes Augenmerk auf
Wintereier gelegt werden, da in anderen Anbaugebieten in den letzten Jahren
immer wieder lokal nennenswerter Befall der Obstbaumspinnmilbe festgestellt
wurde. Falls viele Wintereier gefunden werden, kann bis zum Erscheinen des
ersten Blattes ein zugelassenes Raps- oder Mineralöl eingesetzt werden. Bitte
melden Sie uns auftretenden Spinnmilbenbefall!
Traubenwickler:
Die Temperatursumme von 620 Gradtagen ist an fast allen pfälzischen Standorten
erreicht. Ab etwa diesem Wert ist mit dem Flugbeginn der ersten
Traubenwicklergeneration zu rechnen. Die Pheromone sollten deshalb überall
ausgebracht sein. Bedingt durch die kalten Nächte wurde bisher jedoch noch kein
Flug beobachtet.
Phomopsis:
Infektionen können auch bei den derzeit kühlen Temperaturen stattfinden! Zur
Vermeidung von ersten Infektionen ab Erscheinen des ersten Grüns und vor
erwarteten Nässeperioden (Weißrutigkeit) wird empfohlen, in Anlagen mit starkem
Vorbefall ein Kontaktmittel einzusetzen (z. B. Delan WG 0,3 kg/ha,
DithaneNeoTec 0,8 kg/ha, Folpan WDG 0,6 kg/ha, Polyram WG 0,8 kg/ha oder Tridex
DG 0,8 kg/ha). Diese Mittel sind nicht resistenzgefährdet.
Oidium:
Für den Beginn der Bekämpfungsmaßnahmen gegen Oidium sollten verschiedene
Risikofaktoren berücksichtigt werden. Um das Befallsrisiko besser einschätzen
zu können, gibt die Tabelle 1 allgemeine Hinweise. Lagenweise kann sich die
Befallssituation deutlich unterscheiden, weshalb die folgende Tabelle nur als
Richtschnur angesehen werden darf.
Besonders gefährdete Anlagen sollten in wöchentlichen Abständen beobachtet
werden. Dabei unbedingt auch die Blattunterseiten kontrollieren! Zur
Befallsvermeidung wird bei Behandlungsbeginn (ES 13 bis ES 15) der Einsatz
eines Netzschwefelpräparates (je nach Mittel 3,6 bis 5,0 kg/ha) empfohlen. Ein
kombinierter Einsatz von Netzschwefel mit einem organischen Oidium-Fungizid
bringt nachweislich keine verbesserte Wirkung. Die Spritzabstände sind dem
Befallsdruck und dem Neuzuwachs anzupassen.
Mit Beginn der Pilzbekämpfung muss beim Einsatz von Fungiziden mit erhöhter
Resistenzgefahr (Tabelle 2) das Anti Resistenz-Management unbedingt beachtet
werden. Dies bedeutet einen konsequenten Wirkstoffgruppenwechsel nach jeder
Spritzung. Strobilurin-haltige Mittel (Kat. A) werden nicht für den Zeitraum
letzte Vorblüte bis abgehende Blüte empfohlen. Zur Sicherheit sollten diese
Mittel nur einmal in der Saison eingesetzt werden.
Tabelle 2: Fungizide mit erhöhter Resistenzgefahr
Kat.
PeronosporaFungizide
Kat.
Oidium-Fungizide
A
B
A/B
C
C
C
C
C
C
D
D
D
E
F
F
P
S
S/C
Universalis
Aktuan
Equation Pro
Forum Gold
Forum Star
Vino Star
Melody Combi
Pergado
Vincare
Fantic F
Ridomil GC
Ridomil G. MZ
Electis
Mildicut
Sanvino
Profiler
Enervin
Orvego
A/L
A
A
G
G
G
G/L
J
J/G
J/G
R/G
R
K
Collis
Flint
Universalis
Galileo
Systhane 20 EW
Topas
Luna Experience
Talendo
Talendo Extra
Vento Power
Dynali
Vegas
Vivando
Aktuelle Informationen über Neuzulassungen:
Regalis Plus (Prohexadon), zur Lockerung des Stielgerüstes bei Keltertrauben,
max. 1 Anwendung bei ES61 bis ES65, mit max. 1,8 kg/ha, sortenspezifische
Dosierempfehlung beachten, WZ Frei
Applikationstechnik:
Bei Austriebsanwendungen möglichst mit reduzierter Luftmenge arbeiten
(reduzierte Gebläsedrehzahl). Empfohlene Wassermenge 200 bis 300 l/ha, max. 400
l/ha. Eine beidseitige Applikation mit guter Belagsbildung anstreben und
möglichst Recyclinggeräte benutzen, da jetzt die Verluste besonders hoch sind.
Um Abdrift so gering wie möglich zu halten, sind ansonsten grobtropfige und
abdriftarme Düsen (z.B. Injektoroder Antidriftdüsen) zu verwenden.
Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe oder
Reinigungsflüssigkeit in die Kanalisation oder in Oberflächengewässer gelangen.
Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer
Rebanlage ausspritzen. Reinigen Sie Ihre Geräte auf unbefestigten und möglichst
bewachsenen Flächen in den Weinbergen (z. B. Vorgewende).
Warndienstinformationen können krankheitsbedingt erst ab der 18. Woche über den
automatischen Ansagedienst unter 06321/671-284 oder 06321/671-333 abgerufen
werden. Der nächste Rebschutz- und Informationsdienst wird bei Bedarf
veröffentlicht.
Weitere Informationen unter:
http://www.dlr-rheinpfalz.rlp.de.
gez: Roland Ipach, Dr. Andreas Kortekamp
– Maßnahmen zur Vermeidung von Frostschäden –
– Ausbrechen in Junganlagen –
– Betriebsprämie bis spätestens 17. Mai 2016 beantragen –
Aktuelle Lage
Die letzten Nächte brachten verbreitet leichte Bodenfröste mit sich, besonders
um Schweigen waren die Temperaturen auf Montag mit – 1 °C in zwei Meter Höhe
grenzwertig. Vereinzelte Schäden wurden aus dem Zellertal gemeldet (weit
entwickelte Chardonnay-Triebe, Reben in geschlossenen Pflanzrohren).
Der Austrieb (50 % der Triebe ≥ 2 cm; BBCH 09), bei Riesling in unserer
Referenzanlage erfolgte exakt wie im Vorjahr am 17. April. Damit besteht ein
Vorsprung zum langjährigen Mittel (22.04) von fünf Tagen. Da kleinklimatische
Faktoren beim Austrieb eine große Rolle spielen, sind begünstigte Standorte und
frühe Sorten teilweise schon im Drei-Blatt Stadium. Hingegen befinden sich
Reben in frostempfindlichen Lagen häufig noch im späten Austriebstadium.
Minimalschnittanlagen zeigen sich im Austrieb etwas weiter als Normalschnitt.
Auch innerhalb der Anlagen gibt es Unterschiede, so treiben dünne Bogreben und
junge, nachgepflanzte Reben früher als Triebe an mastigen Ruten aus. Bodennahe
Schnabelruten sind aufgrund der Erwärmung ebenfalls etwas weiter entwickelt.
Die nächsten Tage werden zu einem Entwicklungsstillstand führen, sodass der
Entwicklungsvorsprung wohl bald aufgezehrt sein wird. Von einer längeren
Gefährdung durch Austriebschädlinge einmal abgesehen, muss eine verzögerte
Entwicklung keineswegs nachteilig sein. Viel kritischer wären zum jetzigen
Zeitpunkt Augenschäden durch Spätfröste. Regennasse Triebe sind empfindlicher
als trockene, die unter Umständen auch einige Stunden leichten Frost schadlos
überstehen können.
Im Vergleich zu den letzten beiden frühjahrstrockenen Vorjahren sind die
Wasservorräte derzeit noch gut aufgefüllt, das gilt besonders für die
Oberböden.
Vielfach verzögerten sich Pflanzarbeiten wegen zu nasser Böden. Hier sollte
unbedingt abgewartet werden, bis die Böden eine gute Befahrbarkeit für
Pflanzmaschinen aufweisen. Die negativen Auswirkungen einer Pflanzung bei
nassen Bedingungen sind ungleich größer als bei einem späteren Pflanztermin
Ende Mai bis Anfang Juni.
Spätfrostgefahr und Bodenpflege
Gefährdet sind aufgrund der derzeitigen Wetterlage (keine Inversion der
Temperaturen) weniger die typischen Senkenlage, wie dies bei kalten, klaren und
windstillen Nächten der Fall ist. Vielmehr gefährdet die polare Kaltfront
höhere und windexponierte Lagen (so genannter Wind- oder Advektivfrost).
Informieren Sie sich an Ihrer regionalen Wetterstation der Agrar-Meteorologie
Rheinland- Pfalz auf www.dlr.rlp.de unter Wetter/ Vorhersage RLP/Temperaturen
min./max. Begrünungen haben sich in den letzten Tagen durch die optimale
Wasserversorgung gut entwickelt. Raps und Ölrettich stehen in der Blüte. Um
Triebschäden indirekt vorzubeugen, sollten hohe Begrünungen gemulcht oder
gewalzt werden. Dies fördert den Wärmenachschub aus dem Boden und vermindert
die Taubildung an Trieben. Bodenbearbeitungen in gefährdeten Lagen sollten bis
zum Ende der möglichen Frostperiode aufgeschoben werden, um den Wärmenachschub
nicht zu blockieren. Hierzu ist es häufig auch noch zu nass. Dies gilt
unabhängig davon auch für schwere und kalkhaltige Standorte, um der Chlorose
vorzubeugen. Lediglich eine mechanische Unterstockbearbeitung sollte erfolgen,
um üppigen Grünwuchs einzudämmen. Hohe Beikrautpflanzen sind mechanisch
schwierig zu beseitigen. Eine Bearbeitung zur Eindämmung der Transpiration
(Wassersparende Bodenpflege) ist aktuell nicht angezeigt.
Einsatz von Frostkerzen
Die Verwendung von Frostkerzen auf der Basis von Paraffinwachs ist aus
immissionsschutzrechtlichen Gründen kritisch zu bewerten und bedarf bei einem
geplanten Einsatz einer Anzeige bei der unteren Emissionsschutzbehörde
(Gemeindebzw. Verbandsgemeindeverwaltung oder Stadtverwaltung) sowie bei der
örtlichen Feuerwehr. Laut Herstellerangaben ist die Rauchbildung durch eine
neue Rezeptur (jetzt Stearin statt Paraffin) stark vermindert worden.
Ausbrechen und Triebreduktion
Mit dieser Terminarbeit kann in weit entwickelten, wenig frostgefährdeten
Weinbergen begonnen werden. In stärker frostgefährdeten Anlagen sollte noch bis
zum Ende der Frostprognosen gewartet werden. In zweijährigen Anlagen ist der
Stammbereich möglichst bis zur späteren Stammhöhe auszubrechen, um Wunden zu
vermeiden, die durch Schnitt verholzter Triebe sonst entstehen würden. An
zurückgeschnittenen Reben sollten zwei Triebe belassen werden, da sich ein
Trieb sonst zu stark entwickeln würde. Bei mäßigem Wuchs kann die Rebe im
Sommer auf einen Trieb gestellt werden. Dabei ist auf Hasen- und Kaninchenfraß
zu achten und gegebenenfalls vorzubeugen. Neben offenen oder geschlossenen
Pflanzröhren oder -körbchen kommt auch der Blattdünger Aminosol als Repellent
(Abwehrmittel) in Frage. Aufgrund des Zuwachses und der Abwaschung bei Regen
sollten die Beläge etwa wöchentlich erneuert werden. Vor der Ausbringung sollte
der konzentrierte Ansatz einige Tage stehen, denn eintretende Gärprozesse
fördern den wildabweisenden Geruch und damit die Wirkung. Vorarbeiten für das
Heften (Drähte ablegen, Drahtausleger und Heftfedern aufstellen), sollten nun
umgehend erledigt werden.
Gemeinsamer Antrag Agrarförderung
Bis 17.05.2016 (Ausschlussfrist) muss bei der für den Betriebssitz zuständigen
Kreisverwaltung der Gemeinsame Antrag zur Agrarförderung (Betriebsprämien)
gestellt werden. In den letzten Tagen hatten hierzu die Kreisverwaltungen die
Unterlagen verschickt. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig damit auseinander. Wer
im Jahr 2016 eine Beihilfe für Umstrukturierungsmaßnahmen nach der
Weinmarktordnung beantragt hat oder im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens
noch beantragt, muss einen Antrag auf Agrarförderung mit Abgabe des
Flächennachweis stellen. Die Betriebe, die in den zurückliegenden Jahren eine
Beihilfe für Umstrukturierungsmaßnahmen nach der Weinmarktordnung erhalten
haben, sind verpflichtet, in den auf die Zahlung folgenden 3 Jahren, einen
Antrag auf Agrarförderung mit Abgabe des Flächennachweis zu stellen. Bei Fragen
wenden sie sich an die Mitarbeiter der für Sie zuständigen Kreisverwaltung.
Weiterführende Links:
https://www.suedlicheweinstrasse.
de/de/aktuelles/meldungen/landwirtschaft.php
http://www.add.rlp.de/Landwirtschaft,-Weinbau,Wirtschaftsrecht/Agrarfoerderung-undVeterinaerpruefdienst/Antragsunterlagen/
Frühjahrsseminar für Winzer 04.05.2016 Am 04.05.2016 findet in der Aula des DLR
Rheinpfalz, Neustadt an der Weinstraße, das Frühjahrsseminar für Winzer statt.
Diese Veranstaltung zählt als Sachkunde-Fortbildungsveranstaltung. Sie finden
die Veranstaltung unter der Rubrik „Termine“ auf unserer Homepage:
www.dlrrheinpfalz. rlp.de. Bitte melden Sie sich hier online an.
Uhrzeit
Thema
ab 15.30
Registrierung
16.00
Begrüßung
16.10
Reinigungsplatz für Spritzgeräte, mit Begehung
17.00
Rebschädlinge im jungen Weinberg
17.30
Bisheriger Vegetationsverlauf und Ausblick
18.00
PAUSE
18.15
Aktuelle Zulassungssituation + Was ist beim Kauf eines
Sprühgerätes zu beachten?
19.15
Oidium: Aktuelle Entwicklungen
20.00
Fragen und Diskussion
20.30
Ende
Vor Ort werden 5,00 € für Tagungsgetränke eingesammelt. Die Abrechnung der
Bescheinigung über die Fortbildung zur Sachkunde erfolgt separat!
Gruppe Weinbau