Abteilung Weinbau und Oenologie Fachgruppe Weinbau Dienstort Bernkastel-Kues 06531 956 Dr. Zipse -401 [email protected] Schlemmer -408 [email protected] Seidel -404 [email protected] Jung -416 [email protected] Kohl -409 [email protected] Porten -406 [email protected] Hermen -410 [email protected] Görresstraße 10 54470 Bernkastel-Kues Telefon 06531 956-0 Telefax 06531 956-444 [email protected] www.dlr-mosel.rlp.de Dienstort Trier 0651 9776Silvanus -316 [email protected] Permesang -217 [email protected] Fax: 0651-9776-330 (DLR Mosel, Dienstsitz Trier) Dienstort Mayen 02651 4003– Lawnik -87 [email protected] Fax: -89 WEINBAULICHER INFORMATIONS-SERVICE (WIS) MOSEL 2013 Nr. 3 19.09.2013 TRAUBENBEFALL DURCH ESCA UND SCHWARZHOLKRANKHEIT UND VERWERTUNG VON TRESTER , MOSTTRUB UND WEINHEFE Traubenbefall durch Esca- und Schwarzholzkrankheit - was ist zu tun? Abb.1 : Rieslingtraube mit „Black Measles“ und leichter Graufärbung Das Jahr 2013 zeigt wieder einen außerordentlich starken Befall an Esca in vielen Rebanlagen. Während die frühzeitig aufgetretenen Symptome des „akuten“ und „chronischen“ Befalls meist schon zum Vertrocknen der Trauben an den befallenen Stöcken führten, sind in den letzten Wochen zunehmend Rebstöcke zu beobachten, welche über gesunde Blätter verfügen, die Trauben jedoch schwarze Punkte und zum Teil auch eine Graufärbung aufweisen. Diese Trauben, die „Black Measles“ aufweisen, bleiben in der Reife zurück und können so bei einem starken Auftreten zu einer deutlichen Verschlechterung der Weinqualität führen. Während die „Black Measles“-Trauben bei der Handlese durch ihr Erscheinungsbild leicht erkennbar sind und vom Lesepersonal aussortiert werden können, werden diese bei der maschinellen Lese mit geerntet. Um zu verhindern, dass diese Trauben ins Lesegut gelangen, bleibt nur die Kontrolle der Rebstöcke vor dem Erntereinsatz und das Herausschneiden der befallenen Bogreben. Ähnlich wie bei Escabefall, sollte auch bei dem Befall von Rebstöcken durch die Schwarzholzkrankheit verfahren werden. Diese Krankheit hat sich in den letzten 10 Jahren stark ausgebreitet, sie tritt jedoch in manchen Jahren erst sehr spät auf, so dass die Symptome an den Trauben erst kurz vor oder während der Lese festgestellt werden. Folglich sollte hier die Kontrolle möglichst zeitnah zur Ernte durchgeführt werden. Wie bei Esca können bei der Schwarzholzkrankheit sowohl ganze Stöcke, als auch einzelne Bogreben oder Stockteile die Symptome aufweisen. Die Erkennungsmerkmale der Schwarzholzkrankheit sind vielfältig und reichen von Blattvergilbung, segmentförmiger Blattverfärbung und schlechter Holzreife bis zum teilweise oder kompletten Vertrocknen von Traubenstielen. Abb.2 : Durch Schwarzholzkrankheit geschädigte Rieslingtrauben und schlecht Seiteausge1 von 3 reiftes Zielholz Weitere Informationen des JKI zu Esca und Schwarzholz-krankheit finden Sie unter den nachfolgen Links im Internet: http://www.jki.bund.de/fileadmin/dam_uploads/_veroeff/faltblaetter/esca-krankheit_weinrebe_.pdf http://www.jki.bund.de/fileadmin/dam_uploads/_veroeff/faltblaetter/Schwarzholzkrankheit.pdf (Elmar Kohl, DLR Mosel) Verwertung von Trester, Mosttrub und Weinhefe als organischer Dünger im Weinberg (nach Bernd.Ziegler, DLR Rheinpfalz) Trester, Trub und Hefe enthalten neben einem hohen Humusanteil auch beachtliche Nährstoffmengen, die bei einer gezielten Rückführung in den Weinberg die Nährstoffzufuhr in mineralischer Form ersetzen oder reduzieren. Tabelle der Humus- und Nährstoffgehalte EinHumusgehalt Nährstoffgehalt in heit kg/Einheit % Kg/Einheit N P2O5 K2O Trester 1 m³ 33 150 3,5 1,3 5,8 Mosttrub flüssig 20%TM 1 m³ 7 70 5 0,3 3 Weinhefe flüssig 20%TM 1 m³ 16 160 8 3 12 Weinhefe filtiert 40%TM 1 m³ 32 224 11,2 4,2 16,8 Quelle: KTBL Datensammlung für Weinbau und Kellerwirtschaft, 15. Auflage Empfohlene Gabe / Zeitraum 50-85 m³ / 3 Jahre 10-20 m³ / 1 Jahr 12-20 / m³ / 1 Jahr 8-14 m³ / 1 Jahr Die Ausbringung dieses Materials sollte jedoch nach guter fachlicher Praxis erfolgen. Das bedeutet, dass diese geruchsintensiven Stoffe, welche bei warmer Witterung zur Massenvermehrung von Essigfliegen führen, weder in Siedlungsnähe noch in Nachbar-schaft von noch nicht abgeernteten Weinbergen ausgebracht oder zwischengelagert werden. Da im Herbst oft die Befahrbarkeit der Weinberge nicht gegeben ist wird eine Zwischenlagerung oder Kompostierung des Materials erforderlich. Hierbei ist folgendes zu beachten: Humusdünger dürfen nur kurzfristig am Weinbergsrand zwischengelagert werden. Ihre Ausbringung im Weinberg sollte unverzüglich erfolgen. Muss für die Zwischenlagerung der öffentliche Wegebereich in Anspruch genommen werden, empfiehlt sich die Absprache mit dem zuständigen Ordnungsamt bei der Verbandsgemeindeoder Stadtverwaltung. Auf keinen Fall darf eine Zwischenlagerung auf Biotopflächen erfolgen. Auch der Randbereich von Gewässern ist strikt zu meiden. Kompostierungen dürfen nur mit betriebseigenen Wirtschaftsdüngern in kleinerem Umfang durchgeführt werden. Um Umweltprobleme zu vermeiden, ist eine Orientierung an den Standards der rheinland-pfälzischen Vorgabe für die Festmist- Zwischenlagerung sinnvoll: • • • • • max. 6 Monate Lagerzeit Verbot in Wasserschutzgebieten (z. B. Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete) Boden mit ausreichender Deckschicht, um das Eindringen von Sickerwasser in das Grundwasser zu vermeiden; höchster Grundwasserstand tiefer als 2 m unter der Geländeoberfläche in Hanglagen sind Vorkehrungen gegen das Durchsickern von Niederschlägen am Mietenfuß und gegen das oberflächige Ablaufen von Sickerwasser zu treffen; Seite 2 von 3 • • • • Zu Wassergewinnungsanlagen, außerhalb von Wasserschutzgebieten, ist ein Mindestabstand von 200 m einzuhalten. Natürliche Gewässer und nicht ständig Wasser führende Gräben, sowie zum Überschwemmungsbereich von Fließgewässern ist ein Abstand von mind. 20 m zu halten. keine Lagerung auf stark durchlässigen, gedränten und staunassen Böden jährlicher Standortwechsel, frühere Plätze mit N-zehrenden Pflanzen (Raps, Ölrettich, Weidelgräser, Sonnenblumen, Futtermalven) begrünen Festmist darf nur bei einem Trockensubstanzgehalt über 25 % oder als gut verrotteter Stallmist (Vorrotte mind. 3 Wochen auf befestigter Dungplatte mit Sickerwasserrückhalt) zwischengelagert werden. Siehe auch www.pflanzenbau.rlp.de => organische Düngung Hinweise für das Kompostieren Kompostierungen werden in der Regel in Mieten unter dem freien Himmel durchgeführt. Eine gewisse Beschattung des Kompostes (Bäume) wäre wünschenswert. Das eigentliche Kompostgelege sollte alle ein bis zwei Jahre den Standort wechseln. Die freigewordenen Flächen sind möglichst bald mit NFangpflanzen (siehe oben) zu begrünen. Die bisherige Kompostierungspraxis legt großen Wert auf eine aerobe Verrottung des organischen Materials. Darum sollten trapezförmige Kompostmieten ohne spezielle Belüftungseinrichtung maximal 1,5 m Höhe und max. 2 bis 3 m breit (am Boden) sein. Die Belüftung wird gefördert, wenn die Mietenbasis aus einer Lage mit grobem, strukturreichem Strauchgut besteht. Die Kompostmiete ist lagenweise aufzubauen, dabei sollten sich gröbere und feinere Materialien abwechseln. Eine Akkumulation größerer Mengen von strukturarmen Materialien (z. B. Hefe) führt zu unerwünschten Faulprozessen. Um ein ideales C/N-Verhältnis von 25 bis 40 zu erreichen, empfiehlt es sich bei Einsatz von Hefe oder Vorklärtrub gehäckseltes Stroh oder Häckselgut von holzreichen Herkünften zuzumischen. 3 Um die Rotte zu beschleunigen ist ein Zusatz von ca. 5 kg/m Kalkmergel (kohlensaurer Kalk) oder Steinmehl möglich. Auf die Verwendung von Branntkalk ist zu verzichten, da damit der pH-Wert zu massiv angehoben und dadurch zuviel Ammoniak ausgetrieben würde. Ein mehrmaliges Umsetzen des Kompostes fördert die Belüftung und stellt sicher, dass auch die Randbereiche eine ausreichende thermische Hygienisierung (55° C) erfahren. Das Kompostiermaterial sollte eine Feuchte von 40 bis 60 % Wasser aufweisen. Daher empfiehlt sich über Winter eine Abdeckung mit Stroh oder einer atmungsaktiven, aber wasserabweisenden Folie. Bei Gefahr zu starker Austrocknung im Sommer kann ein Wasserzusatz die Verrottung fördern. Ein Zusatz von speziellen Kompostierungshilfen (biolog.-dynam. Präparate) soll die Kompostqualität verbessern. Zur Kompostierung sind nur Stoffe zu verwenden, die nach der derzeitigen Rechtslage (Bioabfallverordnung, Düngemittelverordnung, Düngeverordnung) zur Düngung erlaubt sind. Eine Beimischung von kieselgurhaltigen Abfällen ist zu unterlassen. Mit zunehmender Verrottungsdauer bilden sich stabilere Dauerhumusformen, jedoch gilt zu beachten, dass nach der o. g. Auffassung nur eine max. Lagerzeit von 6 Monaten möglich ist. Ihr Team Weinbau des DLR Mosel Weitere Informationen zu Weinbau und Oenologie finden Sie auch auf unserer Homepage www.dlrmosel.rlp.de oder auf der Homepage der Agrarverwaltung Rheinland-Pfalz unter www.dlr.rlp.de. Seite 3 von 3
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