Assessmentjahr Merkblatt Wissenschaftliche Hausarbeit 2014/2015 Hausarbeit Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre oder Rechtswissenschaft Gewichtung: 5 Credits Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass dieses Merkblatt verbindlich ist und vor anderen Informationen wie persönlichen Datenbanken der Dozenten/-innen, Angaben in den Vorlesungen etc. unbedingt den Vorrang hat. 1. Informationen zur Präferenzerfassung der wissenschaftlichen Hausarbeit Es ist eine wissenschaftliche Hausarbeit in einem der drei Kernfächer (Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Rechtswissenschaft) zu verfassen. Das Thema wird aufgrund der separat erfassten Präferenzen zugeteilt. Die Präferenzerfassung zu den Themen der wissenschaftlichen Hausarbeit erfolgt über das Service Portal. Die Studierenden können eine persönliche Wunschreihenfolge aus den Fächern BWL, VWL und Recht (RWI) angeben. Diese Präferenzen werden soweit möglich berücksichtigt, es besteht jedoch kein Anspruch auf die Erfüllung des Prioritätenwunsches, weil die Aufteilung der Arbeiten gleichmässig auf die 3 Fächer erfolgen muss. Die Angabe über Ihre persönliche Präferenz bei der Zuteilung der wissenschaftlichen Hausarbeit ist verbindlich und kann nachträglich nicht mehr geändert werden! 2. Frist für die Abgabe der Präferenz Die Frist für die Abgabe des Präferenzwunsches dauert vom 10. - 17. November 2014. Verspätete Präferenzwünsche werden nicht mehr berücksichtigt. 3. Elektronische Themenausgabe Am Dienstag, 9. Dezember 2014 ab 12.00 Uhr, ist das Thema für die wissenschaftliche Hausarbeit über das Service Portal unter Leistungen - Deckblatt WHA abrufbar. Allfällige Themenbeilagen werden gleichzeitig im StudyNet aufgeschaltet. 4. Abgabe der Wissenschaftlichen Hausarbeit Die Hausarbeit muss bis spätestens 08. April 2015 persönlich bei der Studienadministration (Büro 05-U106, zu den offiziellen Öffnungszeiten) in zweifacher Ausführung, einseitig bedruckt und links geheftet mit 3 bis 4 Bostitch-Klammern, ausgehändigt werden. Die Dozierenden können zusätzlich eine elektronische Version der Seminararbeit einfordern. Alternativ dazu kann die Arbeit in der Schweiz mit A-Post oder im Ausland als Einschreiben (Poststempel: spätestens 08. April 2015) an folgende Adresse: Universität St. Gallen, Studienadministration, Dufourstrasse 50, 9000 St. Gallen gesendet werden. Der Nachweis über die ordnungsgemässe Einreichung obliegt den Studierenden, wobei bei persönlicher Abgabe bei der Studienadministration eine Quittung abgegeben wird. Die Studierenden tragen die Verantwortung für die rechtzeitige Abgabe der Seminararbeit. Formal oder formell nicht korrekte oder verspätet eingereichte Arbeiten werden mit einem NoMerkblatt Assessmentjahr – 2014/2015 – Wissenschaftliche Hausarbeit Administrative Leitung Assessmentjahr Seite 1/4 tenabzug (bis hin zur Note 1.0) sanktioniert. Krankheiten von relativ kurzer Dauer können nicht als Grund für eine verspätete Abgabe geltend gemacht werden, ebenso wenig computerbedingte Verzögerungen, Probleme oder Ausfall des Internets etc. Wer eine Frist ausnutzt, hat das damit verbundene Risiko vollumfänglich zu tragen. Begründete Gesuche um Fristverlängerung sind bei der Studienadministration ([email protected]) einzureichen. Eine Zusammenstellung der Merkblätter für das Assessmentjahr finden Sie im StudentWeb: http://studentweb.unisg.ch/de/assessmentjahr/pruefungen 5. Anforderungen und Bewertungskriterien 5.1. Umgang mit dem Thema Sind die Problemstellung und das Ziel klar definiert? Ist der Gedankengang konsequent auf die Bearbeitung der Problemstellung ausgerichtet? Ist die Gewichtung der einzelnen Kapitel (Breite versus Tiefe) angemessen? Inhaltliche Richtigkeit der Ausführungen. 5.2. Aufbau/Struktur der Arbeit Wird die Problemstellung zweckmässig und systematisch bearbeitet? Ist der Gedankengang nachvollziehbar („roter Faden“)? Ist die Argumentation durchgängig und auf die Erarbeitung von eigenständigen, gut begründeten Schlussfolgerungen ausgerichtet? 5.3. Wissenschaftlichkeit der Arbeit Erfolgt eine kritische Auseinandersetzung (Analyse, Interpretation und Abwägung von Argumenten, Schlussfolgerungen) mit relevanter Literatur? Auswertung und Verarbeitung von wissenschaftlichen Quellen zum Thema; korrekte und einheitliche Zitierweise, angemessener Stil und angemessene Fachsprache. 5.4. Formale Qualität der Arbeit Übersichtliches, gut strukturiertes Layout; korrekte Rechtschreibung; Visualisierung; korrekt dargestellte Verzeichnisse: Inhalt, Abbildungen, Literatur. 5.5. Gesamteindruck Wie ist der Gesamteindruck unter Berücksichtigung von Schwierigkeitsgrad der Aufgabenstellung und der geleisteten Hilfestellungen? 6. Umfang Max. 45.000 Zeichen inkl. Leerzeichen und Fussnoten (bis 3.000 Zeichen pro Seite, ca. 15 Seiten), Titelblatt und Verzeichnisse nicht eingerechnet. Am Ende der Arbeit muss die Zeichenzahl (exkl. Titelblatt und Verzeichnisse) aufgeführt werden. 7. Form 7.1. Format und Heftung DIN A-4 Hochformat, Einreichung (ohne Klarsichthülle, sonstige Hülle oder Mappe) als Ausdruck (einseitig bedruckt) in zweifacher Ausführung. Die Hausarbeit ist geheftet abzugeben (links geheftet mit 3 bis 4 Bostitch-Klammern, keine reine Klebebindung, keine Spiralbindung). Beide Exemplare müssen mit dem Themendeckblatt versehen werden. Dieses ist das oberste Blatt Ihrer Arbeit. 7.2. Themendeckblatt Beide Exemplare müssen mit dem Themendeckblatt versehen werden. Dieses ist das oberste Blatt der Arbeit, das von dem bzw. der Studierenden handschriftlich unterzeichnet sein muss. Merkblatt Assessmentjahr – 2014/2015 – Wissenschaftliche Hausarbeit Administrative Leitung Assessmentjahr Seite 2/4 7.3. Layout Entsprechend den in der Handlungskompetenz vermittelten Standards. Empfehlungen bei Metzger, Ch. (2010), Lern- und Arbeitsstrategien (11. überarbeitete Aufl.), Aarau: Sauerländer. 7.4. Wissenschaftlicher Apparat Achten Sie auf durchgängige und konsequente Zitierweise: Betriebswirtschaftslehre: APA-Standard (Metzger, C. (2010), Lern- und Arbeitsstrategien (11. überarbeitete Aufl.), Aarau: Sauerländer); mind. 15 Quellen zum Thema. Volkswirtschaftslehre: APA-Standard oder MLA-Standard (Metzger, C. (2010), Lern- und Arbeitsstrategien (11. überarbeitete Aufl.), Aarau: Sauerländer). Rechtswissenschaft: APA-Standard (Metzger, C. (2010), Lern- und Arbeitsstrategien (11. überarbeitete Aufl.), Aarau: Sauerländer) oder nach Forstmoser/Ogorek/Vogt, Juristisches Arbeiten, 4. Neubearb., Zürich/Basel/Genf 2008 (spezifische juristische Modifikationen gem. Metzger/Spoun/Mastronardi (2004), Einführung in das wissenschaftliche Schreiben (Skript 1. Semester) und ergänzende Hinweise für die rechtswissenschaftliche Hausarbeit (im StudentWeb), können übernommen werden). Besonders zu beachten ist, dass für Zitate sowohl nach MLA- wie auch nach APA-Standard immer auch die genaue Seitenangabe erforderlich ist. Einzige Ausnahme: «Die Seitenangabe entfällt dann, wenn Sie in sehr zusammenfassendem Sinn auf Quellen hinweisen wollen (z.B. ‚das Konzept von (Autor, 2005) …‘, ‚zwei empirische Studien (Autor, 2004; Autor, 2007) gelangen zur Erkenntnis …‘» (Metzger, 2010, S. 186). Den Massstab dafür, wann in einem sinngemässen Zitat eine Seitenzahl entfallen kann und wann nicht, stellt das Gebot der problemlosen und mit geringstmöglichem Aufwand zu bewerkstelligenden Überprüfbarkeit des zitierten Inhalts dar. Im Zweifelsfall ist die Seitenzahl anzugeben. Wo in Quellen die Seitenangaben fehlen (z.B. in elektronischen Publikationen oder in nicht gedruckten Quellen), muss die präzise Bezeichnung anders erfolgen: Kapitel- oder Abschnittüberschrift, Abschnittsnummer, Akt, Szene, Vers, usw. Arbeiten, welche in ungenügendem Masse zitieren oder bei denen Quellenangaben gänzlich fehlen, genügen den Anforderungen, welche an wissenschaftliche Arbeiten gestellt werden, nicht und werden als Plagiate behandelt. Hinweis: Ein Plagiat, d.h. wörtliches oder sinngemässes Abschreiben anderer Texte (Bücher, Zeitschriften, Arbeiten, Internet etc.) ohne entsprechende Quellenangabe wird mit der Note 1.0 bewertet. Alle eingehenden Seminararbeiten werden elektronisch auf Plagiate (insb. Übereinstimmung mit Inhalten von Hausarbeiten der vorhergehenden Jahre) geprüft. 8. Eigenständigkeitserklärung Am Schluss der wissenschaftlichen Hausarbeit ist die folgende Erklärung anzufügen und bei den ausgedruckten Exemplaren handschriftlich zu unterzeichnen: " Ich erkläre hiermit, - dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig ohne fremde Hilfe (Lektorat, Übersetzungsdienstleister etc.) und ohne Verwendung anderer als der angegeben Hilfsmittel verfasst habe; - dass ich sämtliche verwendeten Quellen erwähnt und gemäss gängigen wissenschaftlichen Zitierregeln korrekt zitiert habe; - dass das Thema, die Arbeit oder Teile davon nicht bereits Gegenstand eines Leistungsnachweises einer anderen Veranstaltung oder Kurses war; sofern dies nicht ausdrücklich mit dem/der Dozierenden im Voraus vereinbart wurde; - dass meine Arbeit elektronisch auf Plagiate überprüft werden kann." Merkblatt Assessmentjahr – 2014/2015 – Wissenschaftliche Hausarbeit Administrative Leitung Assessmentjahr Seite 3/4 9. Abschliessende Hinweise Beachten Sie bitte, dass im Frühjahrssemester 2015 zwingend eine Wissenschaftliche Hausarbeit abzuliefern ist; dass die Note 1.0 erteilt wird und somit 15 Minus-Kreditnotenpunkte angerechnet werden, falls keine Arbeit abgeliefert wird; im Übrigen gelten die Hinweise, welche allenfalls auf den Themenblättern zusätzlich gegeben werden; die Webseite «Plagiate» und das Merkblatt «Zitat und Plagiat»; dass Studierende, welche das Assessmentjahr wiederholen, keine Arbeit einreichen dürfen, welche dasselbe oder ein ähnliches Thema hat, wie die Arbeit im ersten Versuch. Merkblatt Assessmentjahr – 2014/2015 – Wissenschaftliche Hausarbeit Administrative Leitung Assessmentjahr Seite 4/4
© Copyright 2024 ExpyDoc