Merkblatt - Universität St.Gallen

Assessmentjahr
Merkblatt Handlungskompetenz
HS 2016
Seminararbeit
"Einführung in das wissenschaftliche Schreiben"
Gewichtung: 3 Credits
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass dieses Merkblatt verbindlich ist und vor anderen Informationen wie persönlichen Datenbanken der Dozenten/-innen, Angaben in den Vorlesungen etc. unbedingt den Vorrang hat.
1. Themenwahl
Auf Basis der wissenschaftlichen Texte, die auf StudyNet zur Verfügung stehen, entwerfen Sie in Trainingspapier 1 eine Forschungsfrage. Nach dem Peer- und Dozierenden-Feedback in Übung 3 vereinbaren Sie das Thema für die Seminararbeit definitiv und können mit der Ausarbeitung beginnen. In Trainingspapier 2 entwerfen Sie eine Gliederung und schreiben eine Einleitung, auf welche Sie von Ihren
Mitstudierenden ein Peer-Feedback erhalten.
2. Abgabe der Seminararbeit
Die Seminararbeit muss bis zum 17. November 2016, 16.00 Uhr elektronisch auf StudyNet im
PDF-Format im „Abgabeordner“ hochgeladen werden. Benennen Sie Ihre Datei mit Ihrem
Vor- und Nachnamen und Ihrer Matrikelnummer. Einzelne Übungsleiter(innen) können zusätzlich einzelne oder alle Arbeiten in Papierform einfordern.
Die Studierenden tragen die Verantwortung für die rechtzeitige Abgabe der Seminararbeit. Formal
oder formell nicht korrekte Arbeiten werden mit einem Notenabzug (bis hin zur Note 1.0) sanktioniert. Krankheiten von relativ kurzer Dauer können nicht als Grund für eine verspätete Abgabe
geltend gemacht werden, ebenso wenig computerbedingte Verzögerungen, Probleme oder Ausfall des
Internets etc. Wer eine Frist ausnutzt, hat das damit verbundene Risiko vollumfänglich zu tragen.
Begründete Gesuche um Fristverlängerung sind bei der Studienadministration einzureichen.
Eine Zusammenstellung der Merkblätter für das Assessmentjahr finden Sie im StudentWeb:

http://studentweb.unisg.ch/de/assessmentjahr/rechtlichegrundlagenundmerkblaetter
3. Anforderungen und Bewertungskriterien
Die Forschungsfrage muss eigenverantwortlich bestimmt und nach Rücksprache mit der/m verantwortlichen Dozierenden der Übungsgruppe angemessen eingegrenzt bzw. fokussiert werden, um sie innerhalb des vorgegebenen Umfangs bearbeiten zu können. Die Bewertung der Seminararbeit erfolgt in
Halbnotenschritten (6.00-5.50-5.00-4.50 etc.). Die Abgabe der Peer-Feedbacks fliesst in die Benotung
ein. Vergleichen Sie dazu den Rubric im Reader.
4. Umfang
8-10 Seiten, Zeilenabstand 1.5, Schriftgrösse 11 oder 12 Punkt; dies entspricht minimal 18'000, maximal
20'000 Zeichen mit Leerzeichen (inkl. Abstract und Fussnoten aber ohne Titelblatt und Verzeichnisse).
Am Ende der Arbeit muss die effektive Zeichenzahl (inkl. Leerzeichen) der Arbeit angegeben werden.
Das Überschreiten der maximalen Zeichenzahl kann mit einer Verschlechterung der Note sanktioniert
werden.
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5. Form
DIN A4 Hochformat, geschrieben mit Word oder einem vergleichbaren Textverarbeitungsprogramm.
Die Verwendung von Standardschriftarten (wie z.B. Times New Roman, Palatino Linotype, Arial,
Calibri) wird ausdrücklich empfohlen. Die Arbeit muss mit einem Deckblatt versehen und in der
Track-Sprache verfasst sein. Die pdf-Datei darf max. 20 MB gross sein.
6. Wissenschaftlicher Apparat
Das Dokumentieren (Zitate, Literaturverzeichnis) hat durchgängig und konsequent nach APA- oder
MLA-Standard zu erfolgen. Die Quellenangaben für wörtlich und sinngemäss übernommene Informationen (Zitate) sind entsprechend der Vorgaben des verwendeten Zitationsstandards in den Text zu
integrieren, informierende und bibliografische Anmerkungen sind als Fussnoten anzubringen (Empfehlungen und Standards z.B. bei Metzger, C. (2015). Lern- und Arbeitsstrategien (11. Aufl., 4. Druck). Aarau:
Sauerländer).
Besonders zu beachten ist, dass für Zitate sowohl nach MLA- wie auch nach APA-Standard immer auch
die genaue Seitenangabe erforderlich ist. Einzige Ausnahme: «Die Seitenangabe entfällt nur dann,
[…] wenn Sie in sehr zusammenfassendem Sinn auf Quellen hinweisen wollen (z.B. ‹das Konzept von
(Autor, 2005) …›, ‹zwei empirische Studien (Autor, 2004; Autor, 2007) gelangen zur Erkenntnis …›»
(Metzger, 2015, S. 186). Den Massstab dafür, wann in einem sinngemässen Zitat eine Seitenzahl entfallen
kann und wann nicht, stellt das Gebot der problemlosen und mit geringstmöglichem Aufwand zu bewerkstelligenden Überprüfbarkeit des zitierten Inhalts dar. Im Zweifelsfall ist die Seitenzahl anzugeben.
Wo in Quellen die Seitenangaben fehlen (z.B. in elektronischen Publikationen oder in nicht gedruckten
Quellen), muss die präzise Bezeichnung anders erfolgen: Kapitel- oder Abschnittüberschrift, Abschnittsnummer, Akt, Szene, Vers, usw.
Arbeiten, welche in ungenügendem Masse zitieren oder bei denen Quellenangaben gänzlich fehlen,
genügen den Anforderungen, welche an wissenschaftliche Arbeiten gestellt werden, nicht und werden
als Plagiate behandelt.
Hinweis: Ein Plagiat, d.h. wörtliches oder sinngemässes Abschreiben anderer Texte (Bücher, Zeitschriften, Arbeiten, Internet etc.) ohne entsprechende Quellenangabe wird mit der Note 1.0 bewertet. Alle eingehenden
Seminararbeiten werden elektronisch auf Übereinstimmung mit Inhalten aus dem Internet und den Arbeiten
der vorhergehenden Jahre geprüft.
7. Eigenständigkeitserklärung
Am Schluss der Seminararbeit ist die folgende Erklärung anzufügen:
«Ich erkläre hiermit,
- dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig, ohne fremde Hilfe (Lektorat, Übersetzungsdienstleister etc.) und ohne Verwendung anderer als der angegeben Hilfsmittel verfasst habe;
- dass ich sämtliche verwendeten Quellen erwähnt und gemäss gängigen wissenschaftlichen Zitierregeln korrekt zitiert habe;
- dass das Thema, die Arbeit oder Teile davon nicht bereits Gegenstand eines Leistungsnachweises einer anderen Veranstaltung oder Kurses waren;
- dass ich ohne schriftliche Zustimmung der Universität keine Kopien dieser Arbeit an Dritte
aushändigen oder veröffentlichen werde, wenn ein direkter Bezug zur Universität St.Gallen
oder ihrer Dozierenden hergestellt werden kann;
- dass ich mir bewusst bin, dass meine Arbeit elektronisch auf Plagiate überprüft werden kann
und ich hiermit der Universität St.Gallen laut Prüfungsordnung das Urheberrecht soweit einräume, wie es für die Verwaltungshandlungen notwendig ist;
- dass ich mir bewusst bin, dass die Universität einen Verstoss gegen diese Eigenständigkeitserklärung sowie insbesondere die Inanspruchnahme eines Ghostwriter-Service verfolgt und dass
daraus disziplinarische wie auch strafrechtliche Folgen resultieren können, welche zum Ausschluss von der Universität resp. zu einer späteren Titelaberkennung führen können.»
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8. Abschliessende Hinweise
Beachten Sie,
 die Anleitung zum Erstellen einer PDF-Datei finden Sie auf der Internetseite «InfoTools an der
HSG». Die PDF-Dateien dürfen keinen Kennwortschutz aufweisen und die Schriften müssen eingebettet sein;
 dass Arbeiten, welche am 17. November 2016 bis 16.00 Uhr nicht im Abgabeordner auf StudyNet geladen sind, als nicht eingereicht gelten und nach Art. 26 Abs. 3 der Prüfungsordnung für
das Assessmentjahr mit der Note 1.0 bewertet werden;
 dass der Abgabeordner auf StudyNet ab 16.00 Uhr keinen Upload mehr zulässt. Per E-Mail eingereichte Arbeiten werden nicht beachtet;
 die Webseite «Plagiate» und das Merkblatt «Zitat und Plagiat»;
 dass Studierende, welche das Assessmentjahr wiederholen, keine Arbeit einreichen dürfen, welche
dasselbe oder ein ähnliches Thema hat, wie die Arbeit im ersten Versuch.
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