Assessmentjahr Merkblatt Wissenschaftliche Hausarbeit 2016/2017 Hausarbeit Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre oder Rechtswissenschaft Gewichtung: 5 Credits Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass dieses Merkblatt verbindlich ist und vor anderen Informationen wie persönlichen Datenbanken der Dozenten/-innen, Angaben in den Vorlesungen etc. unbedingt den Vorrang hat. 1. Informationen zur Präferenzerfassung der wissenschaftlichen Hausarbeit Es ist eine wissenschaftliche Hausarbeit in einem der drei Kernfächer (Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Rechtswissenschaft) zu verfassen. Das Thema wird aufgrund der separat erfassten Präferenzen zugeteilt. Die Präferenzerfassung zu den Themen der wissenschaftlichen Hausarbeit erfolgt über das Service Portal. Die Studierenden können eine persönliche Wunschreihenfolge aus den Fächern BWL, VWL und Recht (RWI) angeben. Diese Präferenzen werden soweit möglich berücksichtigt, es besteht jedoch kein Anspruch auf die Erfüllung des Prioritätenwunsches, weil die Aufteilung der Arbeiten gleichmässig auf die 3 Fächer erfolgen muss. Die Angabe über Ihre persönliche Präferenz bei der Zuteilung der wissenschaftlichen Hausarbeit ist verbindlich und kann nachträglich nicht mehr geändert werden! 2. Frist für die Abgabe der Präferenz Die Frist für die Abgabe des Präferenzwunsches dauert vom 14. - 21. November 2016. Verspätete Präferenzwünsche werden nicht mehr berücksichtigt. 3. Elektronische Themenausgabe Am Dienstag, 13. Dezember 2016 ab 12.00 Uhr, ist das Thema für die wissenschaftliche Hausarbeit über das Service Portal unter Leistungen - Deckblatt WHA abrufbar. Allfällige Themenbeilagen werden gleichzeitig im StudyNet aufgeschaltet. 4. Abgabe der Wissenschaftlichen Hausarbeit Die Hausarbeit (ein Exemplar) muss bis spätestens 20. April 2017 persönlich bei der Studienadministration (Büro 05-U106, zu den offiziellen Öffnungszeiten), einseitig bedruckt und mit einer einfachen Klebebindung versehen, abgegeben werden. Alternativ dazu kann die Arbeit in der Schweiz mit A-Post oder im Ausland als Einschreiben (Poststempel: spätestens 20. April 2017) an folgende Adresse: Universität St.Gallen, Studienadministration, Dufourstrasse 50, 9000 St.Gallen gesendet werden. Der Nachweis über die ordnungsgemässe Einreichung obliegt den Studierenden, wobei bei persönlicher Abgabe bei der Studienadministration eine Quittung abgegeben wird. Merkblatt Assessmentjahr – 2016/2017 – Wissenschaftliche Hausarbeit Administrative Leitung Assessmentjahr Seite 1/4 Die Seminararbeit muss zusätzlich bis spätestens 20. April 2017 im pdf-Format per Mail an die Dozierenden geschickt werden (ohne Themenblatt, Unterschrift nicht notwendig). Rechtlich verbindlich ist die physisch abgegebene Arbeit. Die Studierenden tragen die Verantwortung für die rechtzeitige Abgabe der Seminararbeit. Formal oder formell nicht korrekte oder verspätet eingereichte Arbeiten werden mit einem Notenabzug (bis hin zur Note 1.0) sanktioniert. Krankheiten von relativ kurzer Dauer können nicht als Grund für eine verspätete Abgabe geltend gemacht werden, ebenso wenig computerbedingte Verzögerungen, Probleme oder Ausfall des Internets etc. Wer eine Frist ausnutzt, hat das damit verbundene Risiko vollumfänglich zu tragen. Begründete Gesuche um Fristverlängerung sind bei der Studienadministration ([email protected]) einzureichen. Eine Zusammenstellung der Merkblätter für das Assessmentjahr finden Sie im StudentWeb: http://studentweb.unisg.ch/de/assessmentjahr/rechtlichegrundlagenundmerkblaetter 5. Anforderungen und Bewertungskriterien 5.1. Thema und Problemstellung Sind die Problemstellung und das Ziel klar definiert? Ist der Gedankengang konsequent auf die Bearbeitung der Problemstellung ausgerichtet? Ist die Gewichtung der einzelnen Kapitel (Breite versus Tiefe) angemessen? Inhaltliche Richtigkeit der Ausführungen? 5.2. Argumentation Werden Begrifflichkeiten, Theorien und Daten korrekt und passend verwendet? Erfolgt die Argumentation differenziert und problemorientiert? Unterstützen die verwendeten Visualisierungen die Argumente? Leiten sich die Schlussfolgerungen klar und stringent aus der Argumentation ab? Ist die Arbeit auf hohem sprachlichen und stilistischem Niveau? 5.3. Struktur Bringt der Abstract die Hauptaussagen des Textes kurz und prägnant auf den Punkt? Wird die Fragestellung in der Einleitung begründet entwickelt? Ist der Hauptteil gut strukturiert und logisch konsistent (nachvollziehbarer roter Faden)? Bildet der Schluss zusammen mit der Einleitung den Rahmen der Arbeit? 5.4. Literatur und Umgang mit Quellen Sind die einbezogenen Quellen Teil der Argumentation und für die Beantwortung der Fragestellung relevant? Werden durchwegs qualitativ angemessene Quellen zitiert? Erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit den Quellen, die zur Beantwortung der Fragestellung ausgewertet und verarbeitet werden? 5.5. Formale Aspekte Übersichtliches, gut strukturiertes Layout; korrekte Rechtschreibung; Visualisierung; korrekt dargestellte Verzeichnisse: Inhalt, Abbildungen, Literatur; korrekte Zitation; Einhaltung der Anforderungen gemäss Merkblatt. 6. Umfang Max. 45.000 Zeichen inkl. Leerzeichen und Fussnoten (bis 3.000 Zeichen pro Seite, ca. 15 Seiten), Titelblatt und Verzeichnisse nicht eingerechnet. Am Ende der Arbeit muss die Zeichenzahl (exkl. Titelblatt und Verzeichnisse) aufgeführt werden. Merkblatt Assessmentjahr – 2016/2017 – Wissenschaftliche Hausarbeit Administrative Leitung Assessmentjahr Seite 2/4 7. Form 7.1. Format und Bindung DIN A-4 Hochformat, Einreichung (ohne Klarsichthülle, sonstige Hülle oder Mappe) als Ausdruck (einseitig bedruckt) in einfacher Ausführung. Die Hausarbeit ist mit einer einfachen Klebebindung abzugeben. Die Hausarbeit muss mit dem Themendeckblatt versehen werden. Dieses ist das oberste Blatt Ihrer Arbeit. 7.2. Themendeckblatt Die Hausarbeit muss mit dem Themendeckblatt versehen werden. Dieses ist das oberste Blatt der Arbeit, das von dem bzw. der Studierenden handschriftlich unterzeichnet sein muss. 7.3. Layout Entsprechend den in der Handlungskompetenz vermittelten Standards. Empfehlungen bei Metzger, C. (2015), Lern- und Arbeitsstrategien (11. Aufl., 4. Druck), Aarau: Sauerländer. 7.4. Wissenschaftlicher Apparat Achten Sie auf durchgängige und konsequente Zitierweise: Betriebswirtschaftslehre: APA-Standard (Metzger, C. (2015), Lern- und Arbeitsstrategien (11. Aufl., 4. Druck), Aarau: Sauerländer); mind. 15 Quellen zum Thema. Volkswirtschaftslehre: APA-Standard oder MLA-Standard (Metzger, C. (2015), Lern- und Arbeitsstrategien (11. Aufl., 4. Druck), Aarau: Sauerländer). Rechtswissenschaft: APA-Standard (Metzger, C. (2015), Lern- und Arbeitsstrategien (11. Aufl., 4. Druck), Aarau: Sauerländer) oder nach Forstmoser/Ogorek/Vogt, Juristisches Arbeiten, 4. Neubearb., Zürich/Basel/Genf 2008 (spezifische juristische Modifikationen gem. Metzger/Spoun/Mastronardi (2004), Einführung in das wissenschaftliche Schreiben (Skript 1. Semester) und ergänzende Hinweise für die rechtswissenschaftliche Hausarbeit (im StudentWeb), können übernommen werden). Besonders zu beachten ist, dass für Zitate sowohl nach MLA- wie auch nach APA-Standard immer auch die genaue Seitenangabe erforderlich ist. Einzige Ausnahme: «Die Seitenangabe entfällt dann, wenn Sie in sehr zusammenfassendem Sinn auf Quellen hinweisen wollen (z.B. ‹das Konzept von (Autor, 2005) …›, ‹zwei empirische Studien (Autor, 2004; Autor, 2007) gelangen zur Erkenntnis …›» (Metzger, 2015, S. 186). Den Massstab dafür, wann in einem sinngemässen Zitat eine Seitenzahl entfallen kann und wann nicht, stellt das Gebot der problemlosen und mit geringstmöglichem Aufwand zu bewerkstelligenden Überprüfbarkeit des zitierten Inhalts dar. Im Zweifelsfall ist die Seitenzahl anzugeben. Wo in Quellen die Seitenangaben fehlen (z.B. in elektronischen Publikationen oder in nicht gedruckten Quellen), muss die präzise Bezeichnung anders erfolgen: Kapitel- oder Abschnittüberschrift, Abschnittsnummer, Akt, Szene, Vers, usw. Arbeiten, welche in ungenügendem Masse zitieren oder bei denen Quellenangaben gänzlich fehlen, genügen den Anforderungen, welche an wissenschaftliche Arbeiten gestellt werden, nicht und werden als Plagiate behandelt. Hinweis: Ein Plagiat, d.h. wörtliches oder sinngemässes Abschreiben anderer Texte (Bücher, Zeitschriften, Arbeiten, Internet etc.) ohne entsprechende Quellenangabe wird mit der Note 1.0 bewertet. Alle eingehenden Seminararbeiten werden elektronisch auf Plagiate (insb. Übereinstimmung mit Inhalten von Hausarbeiten der vorhergehenden Jahre) geprüft. 8. Eigenständigkeitserklärung Am Schluss der wissenschaftlichen Hausarbeit ist die folgende Erklärung anzufügen und bei dem ausgedruckten Exemplar handschriftlich zu unterzeichnen: Merkblatt Assessmentjahr – 2016/2017 – Wissenschaftliche Hausarbeit Administrative Leitung Assessmentjahr Seite 3/4 " Ich erkläre hiermit, - dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig ohne fremde Hilfe (Lektorat, Übersetzungsdienstleister etc.) und ohne Verwendung anderer als der angegebenen Hilfsmittel verfasst habe; - dass ich sämtliche verwendeten Quellen erwähnt und gemäss gängigen wissenschaftlichen Zitierregeln korrekt zitiert habe; - dass das Thema, die Arbeit oder Teile davon nicht bereits Gegenstand eines Leistungsnachweises einer anderen Veranstaltung oder Kurses war; sofern dies nicht ausdrücklich mit dem/der Dozierenden im Voraus vereinbart wurde; - dass ich mir bewusst bin, dass meine Arbeit elektronisch auf Plagiate überprüft werden kann und ich hiermit der Universität St.Gallen laut Prüfungsordnung das Urheberrecht soweit einräume, wie es für die Verwaltungshandlungen notwendig ist; - dass ich ohne schriftliche Zustimmung der Universität keine Kopien dieser Arbeit an Dritte aushändigen oder veröffentlichen werde, wenn ein direkter Bezug zur Universität St.Gallen oder ihrer Dozierenden hergestellt werden kann; - dass ich mir bewusst bin, dass die Universität einen Verstoss gegen diese Eigenständigkeitserklärung sowie insbesondere die Inanspruchnahme eines Ghostwriter-Service verfolgt und dass daraus disziplinarische wie auch strafrechtliche Folgen resultieren können, welche zum Ausschluss von der Universität resp. zu einer späteren Titelaberkennung führen können" 9. Abschliessende Hinweise Beachten Sie bitte, dass im Frühjahrssemester 2017 zwingend eine Wissenschaftliche Hausarbeit abzuliefern ist; dass die Note 1.0 erteilt wird und somit 15 Minus-Kreditnotenpunkte angerechnet werden, falls keine Arbeit abgeliefert wird; im Übrigen gelten die Hinweise, welche allenfalls auf den Themenblättern zusätzlich gegeben werden; die Webseite «Plagiate» und das Merkblatt «Zitat und Plagiat»; dass Studierende, welche das Assessmentjahr wiederholen, keine Arbeit einreichen dürfen, welche dasselbe oder ein ähnliches Thema hat, wie die Arbeit im ersten Versuch. Merkblatt Assessmentjahr – 2016/2017 – Wissenschaftliche Hausarbeit Administrative Leitung Assessmentjahr Seite 4/4
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