Merkblatt Hygienebestimmungen 1. Ansprechpartner Leipziger Messe GmbH Abteilung Veranstaltungstechnik (TS-VT) PF 10 07 20 04007 Leipzig Tel.: 0341/678 9906 Fax: 0341/678 169906 E-Mail: [email protected] Die Abteilung koordiniert mit der Projektleitung im Haus alle notwendigen Randbedingungen. 2. Geltungsbereich und Grundsatz Dieses Merkblatt gilt ausschließlich für das Gelände der Leipziger Messe GmbH für den Fall der Abgabe oder des Verkaufs von Lebensmitteln und Getränken auf dem Messestand. Bei der Abgabe bzw. beim Verkauf von Speisen und Getränken auf dem Gelände der Leipziger Messe sind die gesetzlichen Bestimmungen und das Merkblatt über hygienische Mindestanforderungen zu beachten (siehe Anlage). Stadt Leipzig Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Frau Reschke Theodor-Heuss-Straße 43 Tel.: 04328 Leipzig Fax: 0341/123 3774 0341/123 3771 3. Voraussetzung und Hinweise Der Verkauf von Lebensmitteln und Getränken auf und außerhalb des Messestandes ist nur mit Zustimmung des jeweiligen Projektteams zulässig. Bereits das unentgeltliche Abgeben von Kostproben oder die Verköstigung von Gästen und Besuchern unterliegt den Bedingungen des Merkblatts. 4. Getränkeschankanlagen Für die Errichtung und den Betrieb von Getränkeschankanlagen auf dem Messestand ist das Merkblatt Getränkeschankanlagen zu beachten. Informationen und Rückfragen an: Regierungspräsidium Leipzig Abteilung 7 Arbeitsschutz Oststraße 13 Tel.: 0341/69 73 159 04317 Leipzig Fax.: 0341/69 73 110 Mail: [email protected] 5. Wasserinstallation Bestellung des Wasseranschlusses und von Leihspüle oder Boiler erfolgt über Formblatt A3 oder über das Online Service Center. Anlage: Merkblatt Lebensmittelverkehr, Merkblatt Getränkeschankanlagen Veranstaltungstechnik Oktober 2014 www.leipziger-messe.de
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