Rechtsphilosophie – Prof. Dr. Thomas Vesting – WS 2015/16 – Universität Frankfurt Hausarbeit Bearbeiten Sie eine der beiden folgenden Aufgaben: 1.) Die Legitimitätsgeltung legaler (oder rationaler) Herrschaft beruht bei Max Weber „auf dem Glauben an die Legalität gesatzter Ordnungen und des Anweisungsrechts der durch sie zur Ausübung der Herrschaft Berufenen“ (Wirtschaft und Gesellschaft, Tübingen 2002, S. 124). Arbeiten Sie heraus, was legale Herrschaft bei Max Weber im Vergleich zu anderen Herrschaftsformen auszeichnet und welches Rechtsverständnis diesem Herrschaftsmodell zugrunde liegt. Gehen Sie dabei auf die Begriffe Rechtspositivismus/Antipositivismus ein und vergleichen Sie Weber mit Autor*innen, die seinem Rechtsverständnis nahestehen (A.). Gehen Sie der Frage nach, ob Legitimitätsgeltung bei Weber auf moralphilosophisch rechtfertigbaren Gründen beruht und beschreiben Sie vergleichend dazu ein neueres Theoriemodell, das eine (moral-)philosophische Begründung der Legitimitätsgeltung von Recht für unabdingbar hält (B.). 2.) Stellen Sie Thomas Hobbes Vertragskonzeption im Hinblick auf einen von Ihnen gewählten Schwerpunkt dar (z.B. Natur-Kultur, Fiktionalität-Faktizität, Rechts-Subjektivität, „Grundlegung des Politischen“, Begründung des „Rechts“-Staats) (A.) und diskutieren Sie marxistische, feministische und/oder postkoloniale Kritiken an diesem Konzept (B.). Abgabefrist: 31.03.2016 im Sekretariat der Professur oder per Post (Poststempel zählt), und elektronisch über das E-Center der Fachbereichsseite (Plagiatskontrolle). Es reicht nicht aus, dass lediglich die Frist des ausgedruckten oder des elektronischen Exemplars eingehalten wird. Sollte eine der Fristen nicht eingehalten werden, gilt die Hausarbeit als nicht ordnungsgemäß abgegeben und/oder wird mit „ungenügend (0 Punkte)“ bewertet. 1 Allgemeine Hinweise: Sie können gerne, müssen aber nicht, Bezüge zu weiteren Themen der Veranstaltung oder aktuellen Rechtsthemen herstellen. Einige Primärtexte finden Sie im Reader zum Tutorium und als Anlage zur Hausarbeit auf der Homepage. Ziehen Sie ausreichend wissenschaftliche Literatur hinzu. Für geschlechtertheoretische Kritiken lohnt sich die Rezeption englischsprachiger Texte. Ein Semesterapparat mit Literaturhinweisen befindet sich in der BSP-Bibliothek. Die Arbeit soll einen Umfang von 14 Seiten nicht überschreiten. Fügen Sie ihrer Ausarbeitung ein Deckblatt, die Aufgabenstellung, ein Inhaltsverzeichnis sowie ein Literaturverzeichnis mit min. zehn wissenschaftlichen Quellen bei. Am Ende der Arbeit ist schriftlich zu versichern, dass die Hausarbeit selbstständig verfasst wurde und alle benutzten Quellen und Hilfsmittel in der Arbeit angegeben sind. Formatierung: Schriftgröße 12, Times New Roman, 1,5 Zeilenabstand, linker Rand: 7 cm. Hinweise zum Erstellen von Hausarbeiten finden Sie auf der Seite des Fachbereichs: http://www.jura.uni- frankfurt.de/49827895/Leitfaden_HA. Sie können die Aufgabenstellung gerne mit anderen Studierenden diskutieren, zur Bewertung einer eigenen Leistung ist jedoch eine eigenständige Ausarbeitung notwendig. 2
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