Visum-Merkblatt Blue Card EU

Stand: April 2015
Visumerteilung zur Arbeitsaufnahme (Blue Card)
Vielen Dank für Ihr Interesse an einem längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik
Deutschland zum Zwecke der Arbeitsaufnahme im Rahmen der sog. Blue Card.
Bitte beachten Sie, dass Anträge durch den Antragsteller persönlich bei der Botschaft
eingereicht werden müssen. Anträge, die per Post oder durch einen Kurierdienst bei der
Botschaft eingehen, können nicht bearbeitet werden.
Angelegenheiten, die den Visumantrag betreffen, können nur mit dem Antragsteller selbst bzw.
dessen bevollmächtigtem Vertreter besprochen werden.
Der Visumantrag kann von Montag bis Freitag zwischen 08.30 und 12.00 Uhr bei der Botschaft
gestellt werden. Eine Terminvereinbarung ist online unter www.prag.diplo.de möglich.
Für den Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:

Zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge auf Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis. Antragsformulare sind bei der Botschaft oder unter
www.prag.diplo.de erhältlich.

Zwei aktuelle biometriefähige Passfotos (in Farbe)

Gültiger Reisepass des Antragstellers (dieser sollte noch mindestens 2 freie Seiten
aufweisen)

Aufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik

Unterschriebene und mit Datum versehene Erklärung über wahre und vollständige
Informationen nach § 55 Aufenthaltsgesetz. Diese Erklärung ist auch unter
www.prag.diplo.de abrufbar.

Die Visumgebühr beträgt 60,00 Euro, zu zahlen bar in CZK nach aktuellem Wechselkurs
oder mit Kreditkarte der Gesellschaften Visa oder Master Card. Bei der Visumgebühr
handelt es sich um eine Bearbeitungsgebühr. Im Fall einer Antragsrücknahme oder
Ablehnung besteht daher kein Erstattungsanspruch.
Weitere Informationen:
www.prag.diplo.de
Adresse:
Vlašska 19
118 01 Praha 1
(Malá Strana)
Postanschrift:
Box 88
118 01 Praha 1
Nächste Haltestellen:
U-Bahn-Linie A: Malostranská
Tram Linien 12, 20,22: Hellichova
Bitte legen Sie darüber hinaus auch noch die folgenden Unterlagen im Original (inkl. 2
Kopien) vor. Fremdsprachliche Dokumente müssen mit einer offiziellen Übersetzung in
die deutsche Sprache vorgelegt werden:






Nachweis zu ausreichenden Deutschkenntnissen (falls für die Ausübung der Tätigkeit
erforderlich). Sonst: Nachweis dazu, dass eine andere Sprache, die der Antragsteller
beherrscht, ausreichend ist.
Nachweis über einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss. Sofern ein
ausländischer Hochschulabschluss vorliegt, muss dieser in Deutschland anerkannt sein
oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. Die Zentralstelle für
ausländisches Bildungswesen (ZAB) bietet eine Online-Datenbank, über die abgefragt
werden kann, ob ein ausländischer Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist
(www.kmk.org/zab). Im Bedarfsfall kann bei der ZAB auch eine individuelle
gebührenpflichtige Bewertung bezüglich der Anerkennung bzw. Vergleichbarkeit des
ausländischen Hochschulabschlusses beantragt werden.
Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in Deutschland. Für das Jahr 2015 gilt, dass aus
dem Arbeitsverhältnis ein Jahresbruttoeinkommen von mindestens 48.400,- Euro
resultieren muss. Sofern die Arbeitsaufnahme in einem sog. Mangelberuf beabsichtigt ist
(Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Allgemeinärzte und bestimmte
Fachärzte, akademische und vergleichbare Fachkräfte in der IT- und
Kommunikationstechnologie), so ist ein Jahresbruttoeinkommen von 37.752,- Euro
ausreichend.
Sofern für den beabsichtigten Beruf nach deutschen Rechtsvorschriften eine
Berufsausübungserlaubnis vorgeschrieben ist (z.B. Humanmedizin, Ingenieurswesen
o.ä.), muss das Vorliegen dieser Erlaubnis bzw. deren Zusage vor Erteilung der „Blue
Card“ nachgewiesen werden.
Wenn möglich: Nachweis zur Unterkunft während des Aufenthaltes in Deutschland
(Mietvertrag o.ä.)
Lebenslauf
Bitte beachten Sie:

Jeder Visumantrag ist ein Einzelfall. Die vorzulegenden Unterlagen können daher von
Fall zu Fall voneinander abweichen. Es ist jederzeit möglich, dass während des
Visumverfahrens weitere Dokumente nachgefordert werden müssen.

Die Bearbeitungszeit für einen vollständigen Visumantrag beträgt im Regelfall
mindestens 4-6 Wochen, da innerdeutsche Behörden (Ausländerbehörde und ggf.
Arbeitsverwaltung) zu beteiligen sind.

Der Stempel, der bei Beantragung des Visums in Ihrem Pass aufgebracht wird („Visum
beantragt am…“), signalisiert, dass ein Antrag gestellt und als zulässig erachtet wurde.
Er hat keine weitere rechtliche Bedeutung.

Die Antragsteller werden von der Botschaft umgehend über neue Entwicklungen ihres
Verfahrens kontaktiert. Von Sachstandsabfragen ist daher abzusehen.

Bitte prüfen Sie unmittelbar nach Erhalt des Visums, ob alle Angaben in dem
Visumetikett korrekt sind. Für Korrekturen aufgrund späterer Reklamationen haftet
grundsätzlich der Antragsteller.
Weitere Informationen:
www.prag.diplo.de
Adresse:
Vlašska 19
118 01 Praha 1
(Malá Strana)
Postanschrift:
Box 88
118 01 Praha 1
Nächste Haltestellen:
U-Bahn-Linie A: Malostranská
Tram Linien 12, 20,22: Hellichova