Stand: April 2015 Visumerteilung zur Arbeitsaufnahme (Blue Card) Vielen Dank für Ihr Interesse an einem längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke der Arbeitsaufnahme im Rahmen der sog. Blue Card. Bitte beachten Sie, dass Anträge durch den Antragsteller persönlich bei der Botschaft eingereicht werden müssen. Anträge, die per Post oder durch einen Kurierdienst bei der Botschaft eingehen, können nicht bearbeitet werden. Angelegenheiten, die den Visumantrag betreffen, können nur mit dem Antragsteller selbst bzw. dessen bevollmächtigtem Vertreter besprochen werden. Der Visumantrag kann von Montag bis Freitag zwischen 08.30 und 12.00 Uhr bei der Botschaft gestellt werden. Eine Terminvereinbarung ist online unter www.prag.diplo.de möglich. Für den Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen: Zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Antragsformulare sind bei der Botschaft oder unter www.prag.diplo.de erhältlich. Zwei aktuelle biometriefähige Passfotos (in Farbe) Gültiger Reisepass des Antragstellers (dieser sollte noch mindestens 2 freie Seiten aufweisen) Aufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik Unterschriebene und mit Datum versehene Erklärung über wahre und vollständige Informationen nach § 55 Aufenthaltsgesetz. Diese Erklärung ist auch unter www.prag.diplo.de abrufbar. Die Visumgebühr beträgt 60,00 Euro, zu zahlen bar in CZK nach aktuellem Wechselkurs oder mit Kreditkarte der Gesellschaften Visa oder Master Card. Bei der Visumgebühr handelt es sich um eine Bearbeitungsgebühr. Im Fall einer Antragsrücknahme oder Ablehnung besteht daher kein Erstattungsanspruch. Weitere Informationen: www.prag.diplo.de Adresse: Vlašska 19 118 01 Praha 1 (Malá Strana) Postanschrift: Box 88 118 01 Praha 1 Nächste Haltestellen: U-Bahn-Linie A: Malostranská Tram Linien 12, 20,22: Hellichova Bitte legen Sie darüber hinaus auch noch die folgenden Unterlagen im Original (inkl. 2 Kopien) vor. Fremdsprachliche Dokumente müssen mit einer offiziellen Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt werden: Nachweis zu ausreichenden Deutschkenntnissen (falls für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich). Sonst: Nachweis dazu, dass eine andere Sprache, die der Antragsteller beherrscht, ausreichend ist. Nachweis über einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss. Sofern ein ausländischer Hochschulabschluss vorliegt, muss dieser in Deutschland anerkannt sein oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bietet eine Online-Datenbank, über die abgefragt werden kann, ob ein ausländischer Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist (www.kmk.org/zab). Im Bedarfsfall kann bei der ZAB auch eine individuelle gebührenpflichtige Bewertung bezüglich der Anerkennung bzw. Vergleichbarkeit des ausländischen Hochschulabschlusses beantragt werden. Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in Deutschland. Für das Jahr 2015 gilt, dass aus dem Arbeitsverhältnis ein Jahresbruttoeinkommen von mindestens 48.400,- Euro resultieren muss. Sofern die Arbeitsaufnahme in einem sog. Mangelberuf beabsichtigt ist (Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Allgemeinärzte und bestimmte Fachärzte, akademische und vergleichbare Fachkräfte in der IT- und Kommunikationstechnologie), so ist ein Jahresbruttoeinkommen von 37.752,- Euro ausreichend. Sofern für den beabsichtigten Beruf nach deutschen Rechtsvorschriften eine Berufsausübungserlaubnis vorgeschrieben ist (z.B. Humanmedizin, Ingenieurswesen o.ä.), muss das Vorliegen dieser Erlaubnis bzw. deren Zusage vor Erteilung der „Blue Card“ nachgewiesen werden. Wenn möglich: Nachweis zur Unterkunft während des Aufenthaltes in Deutschland (Mietvertrag o.ä.) Lebenslauf Bitte beachten Sie: Jeder Visumantrag ist ein Einzelfall. Die vorzulegenden Unterlagen können daher von Fall zu Fall voneinander abweichen. Es ist jederzeit möglich, dass während des Visumverfahrens weitere Dokumente nachgefordert werden müssen. Die Bearbeitungszeit für einen vollständigen Visumantrag beträgt im Regelfall mindestens 4-6 Wochen, da innerdeutsche Behörden (Ausländerbehörde und ggf. Arbeitsverwaltung) zu beteiligen sind. Der Stempel, der bei Beantragung des Visums in Ihrem Pass aufgebracht wird („Visum beantragt am…“), signalisiert, dass ein Antrag gestellt und als zulässig erachtet wurde. Er hat keine weitere rechtliche Bedeutung. Die Antragsteller werden von der Botschaft umgehend über neue Entwicklungen ihres Verfahrens kontaktiert. Von Sachstandsabfragen ist daher abzusehen. Bitte prüfen Sie unmittelbar nach Erhalt des Visums, ob alle Angaben in dem Visumetikett korrekt sind. Für Korrekturen aufgrund späterer Reklamationen haftet grundsätzlich der Antragsteller. Weitere Informationen: www.prag.diplo.de Adresse: Vlašska 19 118 01 Praha 1 (Malá Strana) Postanschrift: Box 88 118 01 Praha 1 Nächste Haltestellen: U-Bahn-Linie A: Malostranská Tram Linien 12, 20,22: Hellichova
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