Beantragung eines Erbscheins Stand 11/10 RM Deutsche Grundbuchämter und Banken, manchmal auch Rentenbehörden, verlangen im Erbfall in der Regel vor Umschreibung bzw. Auszahlung zunächst von den Erben einen ERBSCHEIN. 1. Was ist ein Erbschein? Ein Erbschein ist ein vom zuständigen deutschen Nachlassgericht ausgestelltes amtliches Dokument, das dazu dient, die Erbenstellung im Rechtsverkehr (d.h. Erbeneigenschaft und Anteil) zu beweisen. 2. Antragstellung Erbscheine werden nicht automatisch erteilt; sie müssen beim Nachlaßgericht förmlich beantragt werden. Dieser Antrag kann direkt beim Gericht zur Niederschrift oder über einen deutschen Notar oder, wenn der Erbe sich im Ausland aufhält, bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung aufgenommen und beurkundet werden. Da bestimmte Angaben in Form einer eidesstattlichen Versicherung gemacht werden müssen, ist eine Beurkundung und damit eine persönliche Vorsprache von mindestens einem der Erben erforderlich (Ausnahme nur in begründeten Fällen möglich), Terminabsprache ist deshalb notwendig. Die Beurkundung des Antrags/Erbscheinsverhandlung sowie die Ausstellung eines Erbscheins sind gebührenpflichtig; die Gebühr richtet sich nach dem Nachlasswert. 3. Erforderliche Unterlagen (§ 2356 BGB) - Reisepass/Personalausweis des Antragstellers Folgende Urkunden müssen dem Nachlassgericht vorgelegt werden (es empfiehlt sich jedoch, diese Urkunden bereits vorher zur Beratung oder zur Erbscheinsverhandlung mitzubringen): - Sterbeurkunde des Erblassers/Verstorbenen - sämtliche Testamente des Erblassers im Original oder beglaubigte Fotokopie Falls der Ehegatte, Abkömmling oder sonstige Verwandte erben, ist die Ehegatten- oder Verwandteneigenschaft durch folgende Urkunden zu belegen: - Heiratsurkunde - Geburts- oder Abstammungsurkunde sofern der Ehegatte oder erbberechtigte Verwandte vorverstorben sind, deren Sterbeurkunden - bei Erbverzicht eines Erben Erbverzichtsvertrag oder Angabe der Hinterlegungsstelle - bei Erbausschlagung genügt ein Hinweis auf die beim Nachlassgericht vorliegenden Akten. Hilfreich sind evtl. vorhandene Schreiben von Anwälten, Notaren, Behörden und Banken. Deutsche Botschaft Rom Via San Martino della Battaglia, 4 00185 Roma (RM) Tel.: +39 06 49.213.1 Fax:+39 06 49.213.320 [email protected] www.italien.diplo.de Deutsches Generalkonsulat Mailand Via Solferino, 40 20121 Milano (MI) Tel.: +39 02 623.11.01 Fax: +39 02 655 42 13 [email protected] www.italien.diplo.de 4. Zu beachten: Fremdsprachliche Urkunden müssen u.U. mit beglaubigter Übersetzung, Personenstandsurkunden können als mehrsprachige, sog. internationale Urkunden, vorgelegt werden. Die Bearbeitungszeit des Antrags variiert. Umschreibung beim Grundbuchamt bzw. Auszahlung bei Banken und Versicherungen werden erst vorgenommen, wenn das örtliche Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt hat. Voraussetzung für die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist die Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung. 5. Erbschaftssteuer Der Erbschaftssteuer in Deutschland unterliegen u.a.: - der Erwerb durch Erbanfall aufgrund gesetzlicher, testamentarischer oder erb-vertraglicher Erbfolge - der Erwerb durch Vermächtnis - der Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall und jeder Vermögensvorteil aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages (z.B. Lebensversicherungen) - der Erwerb aufgrund von Pflichtteilsansprüchen - der Erwerb aufgrund eines Erbersatzanspruchs eines nichtehelichen Kindes Zu beachten ist, dass es auf dem Gebiet der Erbschaftssteuer zwischen Deutschland und Italien kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt. Es ist deshalb ratsam, sich im Zweifelsfall bei den zuständigen Finanzämtern zu erkundigen oder ggfs. einen Steueranwalt/Steuerberater hinzuzuziehen. Die deutschen Auslandsvertretungen verfügen in Steuerfragen mangels Zuständigkeit über keinerlei Detailinformationen. Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der deutschen Auslandsvertretungen in Italien im Zeitpunkt der Textabfassung. Die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben erfolgt unverbindlich und ohne Gewähr. Bei weiteren Fragen wird empfohlen, sich direkt an die jeweils zuständigen Stellen zu wenden bzw. einen Rechtsbeistand zu konsultieren. Deutsche Botschaft Rom Via San Martino della Battaglia, 4 00185 Roma (RM) Tel.: +39 06 49.213.1 Fax:+39 06 49.213.320 [email protected] www.italien.diplo.de Deutsches Generalkonsulat Mailand Via Solferino, 40 20121 Milano (MI) Tel.: +39 02 623.11.01 Fax: +39 02 655 42 13 [email protected] www.italien.diplo.de
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