Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jakarta 01.06.2015 11:23 Deut RECHTS- UND KONSULARABTEILUNG Stand: Juni 2015 VISASTELLE Jl. M.H. Thamrin No. 1 Jakarta 10310 Indonesien +62-21 398 55 114 TEL: FAX: +62-21 398 55 195 Aus Deutschland über das Auswärtige Amt zum Inlandstarif 030 5000 67107 WEBSITE www.jakarta.diplo.de E-MAIL [email protected] Aufenthaltserlaubnisse für Deutschland D dt Die folgenden Hinweise gelten für die Beantragung von längeren Aufenthalten in Deutschland, wie unter anderem zum Studium, zur Familienzusammenführung oder zur Arbeitsaufnahme, für Au-pair-Beschäftigungen und Freiwilligendienste. Für diese Zwecke werden so genannte Nationale Visa erteilt. Wer sich aber als Tourist, zum Besuch von Verwandten / Bekannten oder zu Geschäftsreisen / Messebesuchen für maximal 90 Tage in Deutschland - und ggfs. in anderen Schengenländern - aufhalten möchte, muss ein Schengenvisum beantragen. Die Informationen dazu befinden sich auf der Website der Botschaft hier: http://www.jakarta.diplo.de/Vertretung/jakarta/de/01_20Visa/02schengen/0-unterlagen.html Terminvereinbarung Buchen Sie rechtzeitig im Internet einen Termin zur Beantragung des Visums unter https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?locationCode=jaka&request_locale=de in der Kategorie Aufenthaltserlaubnis. Die Nachfrage nach Antragsterminen schwankt saisonal stark. Die vom System per E-Mail versandte Terminbestätigung ist am Eingang vorzuzeigen. Die meisten Aufenthaltserlaubnisse können nur mit Zustimmung der örtlich zuständigen Ausländerbehörde und / oder der Bundesanstalt für Arbeit erteilt werden. Dieses Verfahren kann bis zu drei Monate dauern. Persönliche Vorsprache Eine persönliche Vorsprache des Antragstellers ist stets erforderlich. Kinder unter 12 Jahren müssen nicht selbst vorsprechen, müssen aber von beiden Elternteilen bzw. dem Erziehungsberechtigten vertreten werden. Prüfung der Unterlagen und Annahme des Antrags Der Antrag wird am Schalter vorgeprüft. Da die Originaldokumente und der Reisepass sofort wieder ausgehändigt werden, werden jeweils auch Fotokopien dieser Unterlagen benötigt. Unvollständige Anträge müssen zurückgewiesen werden. Die Botschaft behält sich vor, auch nach Annahme des Antrags, falls erforderlich, weitere Unterlagen anzufordern. Damit kann sich auch die Bearbeitungszeit verlängern. -2- D2 dt Freiwilligendienste Freiwilligendienste in Deutschland werden in verschiedenen Bereichen angeboten und beruhen auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen: Die Jugendfreiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ / www.pro-fsj.de) in sozialen Einsatzbereichen, insbesondere die Arbeit mit alten, kranken und behinderten Menschen, mit Kindern und Jugendlichen und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ / www.foej.de) im Natur- und Umweltschutz, in der Landschafts-, Forst-, Gewässer- und Tierpflege, in der ökologischen Landwirtschaft und im Gartenbau, in Umweltbildung, -information und Umweltkommunikation. Die Altersgrenze beträgt 27 Jahre. Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) wird in allen diesen Bereichen angeboten und hat keine Altersbegrenzung. Informationen auf www.bundesfreiwilligendienst.de. Freiwilligendienste werden in der Regel von Organisationen in Deutschland vermittelt und dauern zwischen sechs Monaten und zwei Jahren, in den meisten Fällen jedoch ein Jahr. Das Engagement für das Allgemeinwohl und der Kompetenzerwerb des Freiwilligen in fachlichen, sozialen und interkulturellen Belangen stehen im Vordergrund des Aufenthalts. D dt o Formulare Antragsformulare sind in der Botschaft kostenlos erhältlich und können auch aus dem Internet ausgedruckt werden. Sie sind vollständig ausgefüllt und vom Antragsteller bzw. den Sorgeberechtigten persönlich im Original unterschrieben vorzulegen. o 2x Formular Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (im Internet: http://www.jakarta.diplo.de/contentblob/3443162/Daten/1926/antrag_national.pdf) o 2x Formular Befragung nach § 54 Nr. 6 AufenthG Belehrung nach § 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG (http://www.jakarta.diplo.de/contentblob/4046768/Daten/3678653/H3__Belehrungen__Reiseverlauf.pdf) o Passbilder o Reisepass Biometrische Passbilder in Farbe mit weißem oder hellgrauem Hintergrund, Größe 3,5 x 4,5 cm. Das Gesicht muss mindestens 80% der Bildfläche ausfüllen. Eine Fotomustertafel finden Sie auf: http://www.jakarta.diplo.de/contentblob/4015206/Daten/178573/Fotomustertafel.pdf 3 Passbilder (zwei auf den Antragsformularen auf der letzten Seite aufgeklebt, eines lose beigefügt. Letzteres wird zurückgegeben) Der Pass darf bei Antragstellung höchstens zehn Jahre alt sein und muss noch vier leere Seiten für Visa enthalten. Bei der Einreise in Deutschland sollte der Pass noch mindestens ein Jahr gültig sein. Vorzulegen bei Antragstellung sind: o Originalpass o Fotokopie der Seiten mit den persönlichen Daten und mit amtlichen Vermerken o Kinder unter 18 Jahren benötigen zusätzlich o Geburtsurkunde (Original und Kopie) o Notariell beglaubigte Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils / Sor- geberechtigten (Original und Kopie) - oder Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss, bei Scheidungen in Indonesien zu- -3- sätzlich die Scheidungsurkunde (Original und Kopie). - oder Sterbeurkunde des nicht mitreisenden Elternteils (Original und Kopie) D2 dt o Gebühr o Vertrag Mit Annahme des Antrags durch die Botschaft wird die Bearbeitungsgebühr fällig, die auch bei einer Ablehnung des Antrags nicht erstattet werden kann. Die Gebühr ist in IDR in bar zu zahlen und beträgt - € 60,- für Erwachsene (ab Vollendung des 18. Lebensjahres) - € 30,- für Minderjährige In einigen Fällen (z.B. für Ehegatten von Deutschen und EU-Bürgern) wird das Visum gebührenfrei erteilt. über den vorgesehenen Freiwilligendienst (Original und Kopie). Für FSJ und FÖJ muss der Vertrag von der Vermittlungsorganisation (Träger), von der vorgesehenen Einsatzstelle und dem Antragsteller unterschrieben sein. Für BFD muss der Vertrag vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA / www.bafza.de), von der Einsatzstelle, vom Träger und vom Antragsteller unterschrieben sein. o Deutsche Sprachkenntnisse Grundkenntnisse der deutschen Sprache (entsprechend Stufe A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) sind erwünscht. Vorhandene Sprachzertifikate sind vorzulegen (Original und zwei Kopien). Die Sprachkenntnisse werden auch bei der Vorsprache in der Botschaft geprüft. Auf den Nachweis von Sprachkenntnissen kann nur verzichtet werden, wenn der Träger bestätigt, dass deutsche Sprachkenntnisse nicht erforderlich sind oder dass ein Sprachkurs nach Einreise vorgesehen ist. o Lebenslauf / Motivationsschreiben o Reisekrankenversicherung mit Angaben zu Ihrer beruflichen Perspektive und Ihrer weiteren Lebensplanung nach Ende des Freiwilligendienstes. Während des Freiwilligendienstes sind die Freiwilligen in Deutschland durch den Träger voll sozialversichert. Aber für die Zeit ab Einreise bis zum Beginn des Freiwilligendienstes muss eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden. Weitere Informationen dazu auf dem Hinweisblatt zu Krankenversicherungen: http://www.jakarta.diplo.de/contentblob/3878382/Daten/3243264/Hinweise_Krankenversicherungen.pdf Die Merkblätter werden ständig aktualisiert, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und werden ohne Gewähr veröffentlicht
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