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26. März 2015
Organisationsverbot des Bundesministeriums des Innern
gegen die Vereinigung „Tauhid Germany“
Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière hat die Vereinigung „Tauhid Germany“
verboten und aufgelöst.
„Tauhid Germany“ alias „Team Tauhid Media“ wurde als Ersatzorganisation der mit
Verfügung des Bundesministeriums des Innern vom 25. Mai 2012 verbotenen Vereinigung „Millatu Ibrahim“ verboten (§ 8 Absatz 2 i.V.m. § 8 Absatz 1 sowie § 3 des
Vereinsgesetzes).
Ersatzorganisation ist eine Organisation, die die verfassungswidrigen Bestrebungen
des Ausgangsvereins an dessen Stelle weiterverfolgt (§ 8 Absatz 1 VereinsG). Ob
eine Organisation einen verbotenen Verein zu ersetzen bestimmt ist, ergibt sich aus
der Art der Betätigung, den verfolgten Zielen, den beteiligten Personen, dem Kreis
der von ihr Angesprochenen und der Haltung ihrer Anhänger. Zu berücksichtigen ist
auch die zeitliche Abfolge des Gründungsgeschehens.
Diese Kriterien sind bei „Tauhid Germany“ erfüllt:
•
Die Aktivitäten von „Tauhid Germany“ wurden bereits kurze Zeit nach dem
Verbot von „Millatu Ibrahim“ geplant und anschließend umgesetzt.
•
Die Führungspersonen von „Tauhid Germany“ waren mehrheitlich bereits bei
„Millatu Ibrahim“ aktiv.
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„Tauhid Germany“ verfolgt die verfassungswidrigen Ziele von „Millatu Ibrahim“
an deren Stelle weiter, fordert die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in kämpferisch-aggressiver Weise und glorifiziert den
gewaltsamen Jihad terroristischer Gruppen wie des sogenannten „Islamischen
Staates“ in Syrien und im Irak. „Tauhid Germany“ erklärt die Ablehnung der
Demokratie zur Pflicht für jeden Muslim und teilt die Welt in zwei Lager, in denen sich „wahre Muslime“ und „Ungläubige“ feindlich gegenüberstehen. Eine
Verständigung zwischen den Religionen ist in diesem Weltbild ausgeschlossen. „Ungläubige” sind vielmehr zu hassen und zu bekämpfen. Einer solchen
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Agitation bedienen sich auch Terrororganisationen wie al-Qaida oder der sogenannte „Islamische Staat“.
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Die Tätigkeiten von „Tauhid Germany“ gleichen denen von „Millatu Ibrahim“
und liegen schwerpunktmäßig in der Gefangenenbetreuung und in der sogenannten Missionierung von jugendlichen Nicht-Muslimen und Muslimen.
•
„Tauhid Germany“ benutzt im Wesentlichen dieselben Arbeitsmittel wie „Millatu Ibrahim“. Zentrales Kommunikationsmittel für „Tauhid Germany“ ist das Internet, über das der Verein innerhalb kürzester Zeit eine große Reichweite erlangt hat. Bislang hat „Tauhid Germany“ weit über 400 Videos mit einer Spieldauer von bis zu zwei Stunden veröffentlicht.
Ersatzorganisationen unterliegen erleichterten Verbotsvoraussetzungen. Insbesondere entfällt der Nachweis eigener Verbotsgründe.
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