20 geltordnung unmittelbar (wenn, wie bisher, der TV-AVH auch in

20
hlz_01-02/07_016_021.indd 20
Tarif bezahlen, nur die
tatsächlich
entstandenen
Personalkosten ersetzt.
Dass dies im
Landesrahmenvertrag
möglich ist,
zeigen die
unterschiedlichen Regelungen bei
der Erstattung der Gebäudekosten.
Will der Senat erneuten Massenprotest?
Wie geht es weiter?
Was passiert, wenn die Beschäftigten in der Vereinigung
sich nicht kraftvoll für die Beibehaltung ihrer bisherigen Vergütung einsetzen und Neueingestellte im selben Maße berücksichtigt
werden?
Das insgesamt für das in Hamburg eingesetzte pädagogische
Personal zu Grunde gelegte Refinanzierungsvolumen verringert
sich, da der »hohe« Anteil aus
der Vereinigung auf die pauschalierte Höhe gemindert wurde, die
Behörde macht von ihrem Kündigungsrecht zum 01.10.2007 Gebrauch und verhandelt geringere
Pauschalen. Damit begänne eine
Spirale der Einkommensverringerung.
Ver.di als tarifabschließende
Gewerkschaft hätte zurzeit die
Möglichkeit, nicht nur die organisierten KollegInnen aus der
Vereinigung zu mobilisieren, sondern auch die der AWO und die
KollegInnen aus den kirchlichen
Einrichtungen, die den KAT angewendet haben.
Die Arbeitgeber AWO und Kirche »schielen« aber zur »Vereinigung«, um bei einem niedrigen
Abschluss den Vereinigungsabschluss zu übernehmen.
Die Beschäftigten befürchten:
Wenn sie ihr gesetzlich verbrieftes
Recht in Anspruch nehmen, eine
angemessene Einkommenshöhe
einzufordern, melden die Eltern
ihre Kinder möglicherweise in
Einrichtungen um, die nicht
von Tarifauseinandersetzungen
betroffen oder sogar von Streikmaßnahmen bedroht sind. Diese
Angst wird durch Arbeitgeber
und Vorgesetzte verstärkt.
Aus den Gewerkschaften heraus können wir unser Know-How
und den dazugehörigen Apparat
in die Auseinandersetzung einbringen. Aber die Durchsetzungskraft hängt einzig und allein vom
Organisationsgrad und dem Willen, ein angemessenes Einkommen zu erhalten ab.
Wie so oft, so gilt auch hier:
Überzeugt eure KollegInnen,
Mitglied in der Gewerkschaft zu
werden, lasst uns dafür streiten,
dass die Vereinigung wieder in
den Arbeitgeberverband AVH eintritt, den Tarifvertrag anwendet, fordert als nicht in der
Vereinigung Beschäftigte eure
Arbeitgeber auf, mit ver.di oder
der GEW den Tarifvertrag Öffentlicher Dienst abzuschließen und
lasst uns dann im Sommer alle
gemeinsam dafür kämpfen, dass
die Entgeltgruppe 8 für alle
ErzieherInnen grundständig gilt
und für die verpflichtet nach
Bildungsplänen arbeitenden
KollegInnen die Entgeltgruppe 9
in Hamburg landesweit vereinbart wird.
Foto: hlz
geltordnung unmittelbar (wenn,
wie bisher, der TV-AVH auch in
dieser Frage gleichlautend mit
dem TVöD sein wird).
Bei allen anderen Trägern in
Hamburg müssen Tarifabschlüsse
und Vergütungstabellen bzw. die
Anlehnung an TVöD ausgehandelt werden.
Da der Abstand zwischen der
EG 8 und der EG 9 relativ hoch ist,
wäre eine grundständige Eingruppierung für ErzieherInnen nach
EG 8 und eine Erhebungsmöglichkeit nach EG 9 ein Erfolg.
Wenn die Kollegin verbindlich
nach Bildungsplänen arbeitet,
wird sie in EG 9 eingstuft.
Bei vielen Trägern in Hamburg
ist nur die Anlehnung an den geltenden Tarifvertrag im Arbeitsvertrag vereinbart.
In der Tarifauseinandersetzung
in der Vereinigung würde der Arbeitgeber zwar auch die Entgeltgruppe 8 anwenden, aber er würde
alle anderen Erhöhungstatbestände und auch die jetzt schon im
Tarifvertrag vereinbarten anderen
Aufstiege nicht bzw. nur um Jahre
verzögert umsetzen wollen.
Im Grunde gibt es zwei Lösungen, die unseren KollegInnen
in dieser Auseinandersetzung
helfen könnten. Die erste wäre:
Die Beschäftigten bei den freien Wohlfahrtsverbänden fordern
die Vergütungshöhe, die bei der
Vereinigung für die »Altbeschäftigten« gilt. Dann müssten ihre
Arbeitgeber bzw. deren Verbände
den Landesrahmenvertrag aufkündigen, um höhere Pauschalen einzufordern. Der erstmalige
Kündigungszeitpunkt des Landesrahmenvertrags zur Kindertagesbetreuung in Hamburg ist »zufälligerweise« der 01.10.2007.
Die zweite Lösung: Die Stadt
Hamburg, Behörde für Soziales
und Familie, kündigt den Rahmenvertrag zum 01.10.2007 und
verändert die Refinanzierungspauschalen dahingehend, dass
Träger, die den Tarifvertrag anwenden, Pauschalen bekommen,
die es ermöglichen tariflich zu
bezahlen und Trägern, die unter
Jens Kastner
stv. Vorsitzender der GEW-HH
und Sprecher der
FG Kinder- und Jugendhilfe
hlz – Zeitschrift der GEW Hamburg 01-02/07
12.02.2007 16:25:14 Uhr