20 hlz_01-02/07_016_021.indd 20 Tarif bezahlen, nur die tatsächlich entstandenen Personalkosten ersetzt. Dass dies im Landesrahmenvertrag möglich ist, zeigen die unterschiedlichen Regelungen bei der Erstattung der Gebäudekosten. Will der Senat erneuten Massenprotest? Wie geht es weiter? Was passiert, wenn die Beschäftigten in der Vereinigung sich nicht kraftvoll für die Beibehaltung ihrer bisherigen Vergütung einsetzen und Neueingestellte im selben Maße berücksichtigt werden? Das insgesamt für das in Hamburg eingesetzte pädagogische Personal zu Grunde gelegte Refinanzierungsvolumen verringert sich, da der »hohe« Anteil aus der Vereinigung auf die pauschalierte Höhe gemindert wurde, die Behörde macht von ihrem Kündigungsrecht zum 01.10.2007 Gebrauch und verhandelt geringere Pauschalen. Damit begänne eine Spirale der Einkommensverringerung. Ver.di als tarifabschließende Gewerkschaft hätte zurzeit die Möglichkeit, nicht nur die organisierten KollegInnen aus der Vereinigung zu mobilisieren, sondern auch die der AWO und die KollegInnen aus den kirchlichen Einrichtungen, die den KAT angewendet haben. Die Arbeitgeber AWO und Kirche »schielen« aber zur »Vereinigung«, um bei einem niedrigen Abschluss den Vereinigungsabschluss zu übernehmen. Die Beschäftigten befürchten: Wenn sie ihr gesetzlich verbrieftes Recht in Anspruch nehmen, eine angemessene Einkommenshöhe einzufordern, melden die Eltern ihre Kinder möglicherweise in Einrichtungen um, die nicht von Tarifauseinandersetzungen betroffen oder sogar von Streikmaßnahmen bedroht sind. Diese Angst wird durch Arbeitgeber und Vorgesetzte verstärkt. Aus den Gewerkschaften heraus können wir unser Know-How und den dazugehörigen Apparat in die Auseinandersetzung einbringen. Aber die Durchsetzungskraft hängt einzig und allein vom Organisationsgrad und dem Willen, ein angemessenes Einkommen zu erhalten ab. Wie so oft, so gilt auch hier: Überzeugt eure KollegInnen, Mitglied in der Gewerkschaft zu werden, lasst uns dafür streiten, dass die Vereinigung wieder in den Arbeitgeberverband AVH eintritt, den Tarifvertrag anwendet, fordert als nicht in der Vereinigung Beschäftigte eure Arbeitgeber auf, mit ver.di oder der GEW den Tarifvertrag Öffentlicher Dienst abzuschließen und lasst uns dann im Sommer alle gemeinsam dafür kämpfen, dass die Entgeltgruppe 8 für alle ErzieherInnen grundständig gilt und für die verpflichtet nach Bildungsplänen arbeitenden KollegInnen die Entgeltgruppe 9 in Hamburg landesweit vereinbart wird. Foto: hlz geltordnung unmittelbar (wenn, wie bisher, der TV-AVH auch in dieser Frage gleichlautend mit dem TVöD sein wird). Bei allen anderen Trägern in Hamburg müssen Tarifabschlüsse und Vergütungstabellen bzw. die Anlehnung an TVöD ausgehandelt werden. Da der Abstand zwischen der EG 8 und der EG 9 relativ hoch ist, wäre eine grundständige Eingruppierung für ErzieherInnen nach EG 8 und eine Erhebungsmöglichkeit nach EG 9 ein Erfolg. Wenn die Kollegin verbindlich nach Bildungsplänen arbeitet, wird sie in EG 9 eingstuft. Bei vielen Trägern in Hamburg ist nur die Anlehnung an den geltenden Tarifvertrag im Arbeitsvertrag vereinbart. In der Tarifauseinandersetzung in der Vereinigung würde der Arbeitgeber zwar auch die Entgeltgruppe 8 anwenden, aber er würde alle anderen Erhöhungstatbestände und auch die jetzt schon im Tarifvertrag vereinbarten anderen Aufstiege nicht bzw. nur um Jahre verzögert umsetzen wollen. Im Grunde gibt es zwei Lösungen, die unseren KollegInnen in dieser Auseinandersetzung helfen könnten. Die erste wäre: Die Beschäftigten bei den freien Wohlfahrtsverbänden fordern die Vergütungshöhe, die bei der Vereinigung für die »Altbeschäftigten« gilt. Dann müssten ihre Arbeitgeber bzw. deren Verbände den Landesrahmenvertrag aufkündigen, um höhere Pauschalen einzufordern. Der erstmalige Kündigungszeitpunkt des Landesrahmenvertrags zur Kindertagesbetreuung in Hamburg ist »zufälligerweise« der 01.10.2007. Die zweite Lösung: Die Stadt Hamburg, Behörde für Soziales und Familie, kündigt den Rahmenvertrag zum 01.10.2007 und verändert die Refinanzierungspauschalen dahingehend, dass Träger, die den Tarifvertrag anwenden, Pauschalen bekommen, die es ermöglichen tariflich zu bezahlen und Trägern, die unter Jens Kastner stv. Vorsitzender der GEW-HH und Sprecher der FG Kinder- und Jugendhilfe hlz – Zeitschrift der GEW Hamburg 01-02/07 12.02.2007 16:25:14 Uhr
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