Darüber stimmen wir am 14. Juni 2015 ab Am 14. Juni stimmen Volk und Stände über vier eidgenössische Vorlagen ab. Die Erbschaftssteuer-Initiative, die Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes, die Änderung der Verfassungsbestimmung über die Fortplanzungsmedizin sowie die Stipendien-Initiative. Die Vorlagen in Kürze erklärt. Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern fur unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)»: Die Initiative hat zum Ziel, Erbschaften über zwei Millionen Franken und Schenkungen von mehr als 20‘000 Franken pro Jahr mit einem einheitlichen Satz von 20 Prozent zu besteuern. Betroffen wären dabei auch die Nachfolgeregelungen bei Familienbetrieben. Für Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe sollen nicht definierte Erleichterungen gelten, sofern sie mindestens zehn Jahre weitergeführt werden. Die Kompetenz, Erbschafts- und Schenkungssteuern zu erheben, geht dabei von den Kantonen auf den Bund über. Die Einnahmen kämen zu zwei Dritteln der AHV und ein Drittel den Kantonen zu Gute. Die Schenkungssteuer wird dabei beim Schenker erhoben. Direkte Nachkommen, die eigenen Kinder, sollen dabei künftig besteuert werden. Der Bundesrat sowie National- und Ständerat empfehlen die Vorlage daher zur Ablehnung. Anderung des Bundesgesetzes uber Radio und Fernsehen (RTVG): Künftig sollen alle Haushalte eine Empfangsgebühr bezahlen. Unabhängig davon, ob diese Radio- oder Fernseh-Apparate besitzen. Unternehmen, die mehr als 500‘000 Franken jährlich umsetzen, sollen auch zur Kasse gebeten werden. Damit müssen künftig mehr Haushalte und Unternehmen Abgaben zahlen, die Gebühr sinkt dann von 462 auf rund 400 Franken. Grund für diese Vorlage ist unter anderem, dass heutige technologische Möglichkeiten durch Smartphones, Computer und Tablets Radio- und Fernsehempfang ermöglichen. Damit sollen auch «Schwarzseher» von einer Gebühr betroffen sein. Bundesrat und Parlament empfehlen die Annahme der Änderung. Praimplantationsdiagnostik. Anderung der Bundesverfassung und des Fortpflanzungsmedizingesetzes: Quelle: www.cvpluzern.ch Am 14. Juni wird darüber abgestimmt, ob Präimplantationsdiagnostik zugelassen werden soll oder nicht. Bundesrat und Parlament wollen die PID in zwei Fällen zulassen: Für Paare, die Träger von schweren Erbkrankheiten sind und Paare, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können. Im ersteren Fall können mit Hilfe der PID Embryonen ohne Gendefekt ausgewählt und in die Gebärmutter gesetzt werden. Beim zweiten Fall werden Embryonen ausgewählt, die eine gute Entwicklungsfähigkeit haben. Momentan ist die PID in der Schweiz verboten. Mit dem heute geltenden Fortplanzungsmedizingesetz dOrfen bei einer künstlichen Befruchtung maximal drei Embryonen pro Zyklus in vitro (künstliche Befruchtung) entwickelt werden. Bei einer Annahme dürften neu so viele Embryonen benutzt werden, wie für das Fortplanzungsverfahren notwendig sind und mOssen damit nicht sofort eingeplanzt werden wie bisher. Es darf damit zwischen Embryonen ausgewählt und diese aufbewahrt werden. Pro Zyklus dürfen dabei zwölf und nicht wie bisher drei Embryonen entwickelt werden (mit und ohne PID). Embryonen dürften künftig eingefroren werden. Für die Zulassung der PID braucht es dann noch eine weitere Gesetzesänderung, über die im Falle eines Referendums separat abgestimmt wird. Bundesrat und Parlament empfehlen die Annahme. Stipendieninitiative und Totalrevision des Ausbildungsgesetzes: Die Initiative zielt darauf ab, die Stipendienvergabe zu harmonisieren. Künftig sollen nicht Kantone, sondern der Bund über Vergabekriterien entscheiden. Die Volksinitiative möchte, dass Schweizer Studierende Beiträge erhalten, die minimale Lebensstandards garantieren. Zudem soll der Bund bei der Finanzierung eine aktivere Rolle einnehmen. Der Bundesrat lehnt dies ab und stellt der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag in Form einer Totalrevision gegenüber. Kompetenzen sollen dabei bei den Kantonen bleiben. Der Gegenvorschlag sieht hingegen vor, Richtlinien zu erlassen, die bestimmen, welche Personen und welche Ausbildungen stipendienberechtigt sind. Zudem legt er die Regelstudienzeit fest. Der Bundesrat und das Parlament empfehlen die Vorlage aufgrund möglicher Mehrkosten zur Ablehnung. Bei Ablehnung der Initiative tritt der indirekte Gegenvorschlag in Kraft. Impressum CVP aktuell: Informationsbulletin der CVP Kanton Luzern. Es erscheint 6 bis 8-mal im Jahr. Redaktion: CVP Kanton Luzern Sekretariat Postfach 6856 6000 Luzern 6 Tel. 041 420 77 22 [email protected] / www.cvpluzern.ch PC-Konto: 60-3201-8 Grafik/Druck: Meyer Rottal Druck AG, 6017 Ruswil
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