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Darüber stimmen wir
am 14. Juni 2015 ab
Am 14. Juni stimmen Volk
und Stände über vier eidgenössische Vorlagen ab. Die
Erbschaftssteuer-Initiative, die
Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes, die Änderung der
Verfassungsbestimmung über
die Fortplanzungsmedizin
sowie die Stipendien-Initiative.
Die Vorlagen in Kürze erklärt.
Volksinitiative «Millionen-Erbschaften
besteuern fur unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)»:
Die Initiative hat zum Ziel, Erbschaften über
zwei Millionen Franken und Schenkungen
von mehr als 20‘000 Franken pro Jahr mit
einem einheitlichen Satz von 20 Prozent zu
besteuern. Betroffen wären dabei auch die
Nachfolgeregelungen bei Familienbetrieben. Für Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe sollen nicht definierte Erleichterungen gelten, sofern sie mindestens zehn
Jahre weitergeführt werden.
Die Kompetenz, Erbschafts- und Schenkungssteuern zu erheben, geht dabei von
den Kantonen auf den Bund über. Die Einnahmen kämen zu zwei Dritteln der AHV
und ein Drittel den Kantonen zu Gute. Die
Schenkungssteuer wird dabei beim Schenker erhoben.
Direkte Nachkommen, die eigenen Kinder,
sollen dabei künftig besteuert werden. Der
Bundesrat sowie National- und Ständerat
empfehlen die Vorlage daher zur Ablehnung.
Anderung des Bundesgesetzes uber
Radio und Fernsehen (RTVG):
Künftig sollen alle Haushalte eine Empfangsgebühr bezahlen. Unabhängig davon,
ob diese Radio- oder Fernseh-Apparate besitzen. Unternehmen, die mehr als 500‘000
Franken jährlich umsetzen, sollen auch
zur Kasse gebeten werden. Damit müssen
künftig mehr Haushalte und Unternehmen
Abgaben zahlen, die Gebühr sinkt dann von
462 auf rund 400 Franken. Grund für diese
Vorlage ist unter anderem, dass heutige
technologische Möglichkeiten durch Smartphones, Computer und Tablets Radio- und
Fernsehempfang ermöglichen. Damit sollen
auch «Schwarzseher» von einer Gebühr betroffen sein. Bundesrat und Parlament empfehlen die Annahme der Änderung.
Praimplantationsdiagnostik. Anderung
der Bundesverfassung und des Fortpflanzungsmedizingesetzes:
Quelle: www.cvpluzern.ch
Am 14. Juni wird darüber abgestimmt,
ob Präimplantationsdiagnostik zugelassen
werden soll oder nicht. Bundesrat und Parlament wollen die PID in zwei Fällen zulassen: Für Paare, die Träger von schweren
Erbkrankheiten sind und Paare, die auf
natürlichem Weg keine Kinder bekommen
können. Im ersteren Fall können mit Hilfe
der PID Embryonen ohne Gendefekt ausgewählt und in die Gebärmutter gesetzt werden. Beim zweiten Fall werden Embryonen
ausgewählt, die eine gute Entwicklungsfähigkeit haben. Momentan ist die PID in der
Schweiz verboten. Mit dem heute geltenden
Fortplanzungsmedizingesetz dOrfen bei einer künstlichen Befruchtung maximal drei
Embryonen pro Zyklus in vitro (künstliche
Befruchtung) entwickelt werden.
Bei einer Annahme dürften neu so viele Embryonen benutzt werden, wie für das Fortplanzungsverfahren notwendig sind und
mOssen damit nicht sofort eingeplanzt werden wie bisher. Es darf damit zwischen Embryonen ausgewählt und diese aufbewahrt
werden.
Pro Zyklus dürfen dabei zwölf und nicht wie
bisher drei Embryonen entwickelt werden
(mit und ohne PID). Embryonen dürften
künftig eingefroren werden.
Für die Zulassung der PID braucht es dann
noch eine weitere Gesetzesänderung, über
die im Falle eines Referendums separat abgestimmt wird. Bundesrat und Parlament
empfehlen die Annahme.
Stipendieninitiative und Totalrevision
des Ausbildungsgesetzes:
Die Initiative zielt darauf ab, die Stipendienvergabe zu harmonisieren. Künftig sollen nicht Kantone, sondern der Bund über
Vergabekriterien entscheiden. Die Volksinitiative möchte, dass Schweizer Studierende Beiträge erhalten, die minimale Lebensstandards garantieren. Zudem soll der
Bund bei der Finanzierung eine aktivere
Rolle einnehmen. Der Bundesrat lehnt dies
ab und stellt der Initiative einen indirekten
Gegenvorschlag in Form einer Totalrevision
gegenüber. Kompetenzen sollen dabei bei
den Kantonen bleiben. Der Gegenvorschlag
sieht hingegen vor, Richtlinien zu erlassen,
die bestimmen, welche Personen und welche Ausbildungen stipendienberechtigt sind.
Zudem legt er die Regelstudienzeit fest. Der
Bundesrat und das Parlament empfehlen
die Vorlage aufgrund möglicher Mehrkosten
zur Ablehnung. Bei Ablehnung der Initiative
tritt der indirekte Gegenvorschlag in Kraft.
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