Flyer.

Prof. Dr. med. Tobias Cantz
Leiter der AG Stem Cell Biology
im Exzellenzcluster REBIRTH
Medizinische Hochschule Hannover
Prof. Dr. jur. Hans-Georg Dederer
Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht,
Völkerrecht, Europäisches und Internationales
Wirtschaftsrecht
Universität Passau
ANFAHRT
B 42
A 61
A3
Bendorf
Rhein
REFERENTIN UND REFERENTEN
A 48
HöhrGrenzhausen
Dernbacher
Dreieck
Koblenzer
Kreuz
Theologische
Hochschule
B9
Vallendar
l
Mose
Koblenz ANFAHRT B 42
A 61
POTENTIALITÄT UND
ARTIFIZIALITÄT
Zur Kritik von Totipotenzkriterium und
Potentialitätsargument im Kontext
Barbara Advena-Regnery, M.A.
Lehrstuhl für Ethik, Theorie und Geschichte der
Medizin
PTH Vallendar
artifizieller menschlicher ‚Embryonen‘
Wissenschaftliches Symposium
Donnerstag, 14.01.2016
ANFAHRT
MODERATION
Prof. Dr. med. Dr. phil. Thomas Heinemann
Lehrstuhl Ethik, Theorie und Geschichte der
Medizin
PTH Vallendar
KONTAKT
Marita Zahn
Tel. 0261 6402-511
[email protected]
Eintritt frei
Für die Organisation der Veranstaltung ist eine
Anmeldung erwünscht.
im Rahmen des BMBF-Forschungsprojekts
(Verlängerungsphase) „Entwicklungsbiologische
Totipotenz: Bestimmung als ein normatives Kriterium in
Ethik und Recht unter Berücksichtigung neuer
entwicklungsbiologischer Erkenntnisse“
PROGRAMM
17:30 Uhr
Begrüßungskaffee
18:00 – 18:10 Uhr Thomas Heinemann
Begrüßung und Einführung
18:10 – 18:30 Uhr Tobias Cantz
Pluripotenz und Totipotenz
artifizieller embryonaler Entitäten
18:30 – 19:00 Uhr Hans-Georg Dederer
Abschied vom Totipotenz
kriterium im Recht? – Gesetzliche
Normierung von Handlungskon
texten als Ausweg aus der Statusdebatte?
19:00 – 19:30 Uhr Barbara Advena-Regnery
Zur Anwendbarkeit des Potentialitätsarguments auf artifiziell hergestellte
totipotente Zellen
19:30 – 20:00 Uhr
Podiumsdiskussion
Potentialität und Artifizialität – Zur Kritik von Totipotenzkriterium und Potentialitätsargument im
Kontext artifizieller menschlicher ‚Embryonen‘
Der Begriff der Totipotenz bezeichnet das Potential
einer einzelnen Zelle, sich zu einem harmonisch geformten Organismus zu entwickeln. Die Eigenschaft der
Totipotenz wird im deutschen Recht für die Definition
eines menschlichen Embryos herangezogen und sein
Schutz mit dem korrespondierenden Potentialitätsargument begründet. Hingegen gelten pluripotente Zellen,
die sich zwar in verschiedene Gewebstypen differenzieren, nicht jedoch zu einem vollständigen Organismus
entwickeln können, nicht als Embryonen.
Neue Beobachtungen in den Naturwissenschaften
werden nun dahingehend gedeutet, dass auch pluripotente Stammzellen Merkmale der Totipotenz aufweisen,
beispielsweise wenn sie zur Komplementierung tetraploider Embryonen verwendet werden. Die Möglichkeit
der Erzeugung solcher artifizieller Embryonen, so die
These des naturwissenschaftlichen Vortrags, fordert die
mit den Begriffen der Totipotenz und Pluripotenz in der
klassischen Entwicklungsbiologie getroffenen Unterscheidungen in vielfältiger Weise heraus.
Nicht zuletzt durch solche Schwierigkeiten bei der
Begriffsbestimmung ist das Kriterium der Totipotenz
in Ethik und Recht unter erheblichen Rechtfertigungsdruck geraten. So wird in letzter Zeit vorgeschlagen,
die Schutzwürdigkeit aller menschlichen embryonalen Entitäten nicht mehr primär anhand des
Totipotenzkriteriums, sondern in erster Linie im Wege
gesetzlicher Normierung von Handlungskontexten zu
bestimmen. Dieser Ansatz, so die These des rechtswissenschaftlichen Vortrags, bedingt aber einen grundlegenden Wandel der Verfassungsrechtsdogmatik.
Demgegenüber kann argumentiert werden, dass
artifizielle totipotente menschliche Entitäten anhand
anderer Argumente zu bewerten sind als natürliche
menschliche Embyonen. Das Potentialitätsargument entstammt ursprünglich der Debatte um den
Schwangerschaftsabbruch und sollte in diesem
Kontext eine Übertragung des moralischen Status
vom geborenen auf den ungeborenen Menschen
begründen. Die gegenwärtige EmbryonenschutzDebatte löst sich von diesem Kontext und überträgt
das Potentialitätsargument auch auf artifiziell hergestellte totipotente Zellen, was teilweise zu absurden
Konsequenzen führt. Diese gehen, so die These des
philosophischen Vortrags, nicht auf eine intrinsische
Fehlerhaftigkeit des Potentialitätsarguments zurück,
sondern vielmehr auf seine unangemessene Anwendung.