Prof. Dr. med. Tobias Cantz Leiter der AG Stem Cell Biology im Exzellenzcluster REBIRTH Medizinische Hochschule Hannover Prof. Dr. jur. Hans-Georg Dederer Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht Universität Passau ANFAHRT B 42 A 61 A3 Bendorf Rhein REFERENTIN UND REFERENTEN A 48 HöhrGrenzhausen Dernbacher Dreieck Koblenzer Kreuz Theologische Hochschule B9 Vallendar l Mose Koblenz ANFAHRT B 42 A 61 POTENTIALITÄT UND ARTIFIZIALITÄT Zur Kritik von Totipotenzkriterium und Potentialitätsargument im Kontext Barbara Advena-Regnery, M.A. Lehrstuhl für Ethik, Theorie und Geschichte der Medizin PTH Vallendar artifizieller menschlicher ‚Embryonen‘ Wissenschaftliches Symposium Donnerstag, 14.01.2016 ANFAHRT MODERATION Prof. Dr. med. Dr. phil. Thomas Heinemann Lehrstuhl Ethik, Theorie und Geschichte der Medizin PTH Vallendar KONTAKT Marita Zahn Tel. 0261 6402-511 [email protected] Eintritt frei Für die Organisation der Veranstaltung ist eine Anmeldung erwünscht. im Rahmen des BMBF-Forschungsprojekts (Verlängerungsphase) „Entwicklungsbiologische Totipotenz: Bestimmung als ein normatives Kriterium in Ethik und Recht unter Berücksichtigung neuer entwicklungsbiologischer Erkenntnisse“ PROGRAMM 17:30 Uhr Begrüßungskaffee 18:00 – 18:10 Uhr Thomas Heinemann Begrüßung und Einführung 18:10 – 18:30 Uhr Tobias Cantz Pluripotenz und Totipotenz artifizieller embryonaler Entitäten 18:30 – 19:00 Uhr Hans-Georg Dederer Abschied vom Totipotenz kriterium im Recht? – Gesetzliche Normierung von Handlungskon texten als Ausweg aus der Statusdebatte? 19:00 – 19:30 Uhr Barbara Advena-Regnery Zur Anwendbarkeit des Potentialitätsarguments auf artifiziell hergestellte totipotente Zellen 19:30 – 20:00 Uhr Podiumsdiskussion Potentialität und Artifizialität – Zur Kritik von Totipotenzkriterium und Potentialitätsargument im Kontext artifizieller menschlicher ‚Embryonen‘ Der Begriff der Totipotenz bezeichnet das Potential einer einzelnen Zelle, sich zu einem harmonisch geformten Organismus zu entwickeln. Die Eigenschaft der Totipotenz wird im deutschen Recht für die Definition eines menschlichen Embryos herangezogen und sein Schutz mit dem korrespondierenden Potentialitätsargument begründet. Hingegen gelten pluripotente Zellen, die sich zwar in verschiedene Gewebstypen differenzieren, nicht jedoch zu einem vollständigen Organismus entwickeln können, nicht als Embryonen. Neue Beobachtungen in den Naturwissenschaften werden nun dahingehend gedeutet, dass auch pluripotente Stammzellen Merkmale der Totipotenz aufweisen, beispielsweise wenn sie zur Komplementierung tetraploider Embryonen verwendet werden. Die Möglichkeit der Erzeugung solcher artifizieller Embryonen, so die These des naturwissenschaftlichen Vortrags, fordert die mit den Begriffen der Totipotenz und Pluripotenz in der klassischen Entwicklungsbiologie getroffenen Unterscheidungen in vielfältiger Weise heraus. Nicht zuletzt durch solche Schwierigkeiten bei der Begriffsbestimmung ist das Kriterium der Totipotenz in Ethik und Recht unter erheblichen Rechtfertigungsdruck geraten. So wird in letzter Zeit vorgeschlagen, die Schutzwürdigkeit aller menschlichen embryonalen Entitäten nicht mehr primär anhand des Totipotenzkriteriums, sondern in erster Linie im Wege gesetzlicher Normierung von Handlungskontexten zu bestimmen. Dieser Ansatz, so die These des rechtswissenschaftlichen Vortrags, bedingt aber einen grundlegenden Wandel der Verfassungsrechtsdogmatik. Demgegenüber kann argumentiert werden, dass artifizielle totipotente menschliche Entitäten anhand anderer Argumente zu bewerten sind als natürliche menschliche Embyonen. Das Potentialitätsargument entstammt ursprünglich der Debatte um den Schwangerschaftsabbruch und sollte in diesem Kontext eine Übertragung des moralischen Status vom geborenen auf den ungeborenen Menschen begründen. Die gegenwärtige EmbryonenschutzDebatte löst sich von diesem Kontext und überträgt das Potentialitätsargument auch auf artifiziell hergestellte totipotente Zellen, was teilweise zu absurden Konsequenzen führt. Diese gehen, so die These des philosophischen Vortrags, nicht auf eine intrinsische Fehlerhaftigkeit des Potentialitätsarguments zurück, sondern vielmehr auf seine unangemessene Anwendung.
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