Eine zeitgemässe Fortpflanzungsmedizin für betroffene Paare

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FMH Editorial
Eine zeitgemässe Fortpflanzungsmedizin für betroffene Paare
Jürg Schlup
Dr. med., Präsident der FMH
Im letzten Jahr stimmte eine grosse Mehrheit der
Denn nur Paare, die auf natürlichem Wege keine Kin-
Stimmbürgerinnen und -bürger der Änderung des
der bekommen können oder die Träger schwerer Erb-
Artikels 119 der Bundesverfassung zu und votierte
­
krankheiten sind, dürften die PID einsetzen und dies
­damit für eine moderne Fortpflanzungsmedizin. Wo
bei den Kinderwunschbehandlungen auch nur, um
zuvor nur «so viele menschliche Eizellen ausserhalb
Chromosomenstörungen erkennen zu können. Vor
des Körpers der Frau zu Embryonen entwickelt wer-
diesem Hintergrund erscheint es unangemessen, dass
den» durften, «als ihr sofort eingepflanzt werden kön-
das Refe­rendumskomitee eine «eklatante Ausweitung
nen», wurden neu so viele Embryonen erlaubt, «als für
der flächendeckenden Suche nach Chromosomenstö-
die medizinisch unterstützte Fortpflanzung notwen-
rungen» prophezeit und von einer «Auswahl der soge-
dig sind». Weil damit die zuvor gültige Obergrenze von
nannt besten Embryonen im Labor» spricht.
drei Embryonen auf zwölf angehoben werden konnte,
Falsch ist es, wenn die Gesetzesgegner «Chromoso-
könnten ungewollt kinderlose und durch schwere Erb-
men-Checks» als «Lebendversuche» und als nutzlos zu
krankheiten vorbelastete Paare in der Schweiz heute
brandmarken versuchen. Darüber hinaus ist es auch
widersprüchlich, wenn die Gegner gleichzeitig solche
Ungewollt kinderlose Paare könnten von einer
Fortpflanzungsmedizin profitieren, die bislang
nur ausserhalb der Schweiz – in fast allen
europäischen Ländern – verfügbar ist.
Chromosomenuntersuchungen als Ursache zukünftig
zunehmender Diskriminierungen behinderter Menschen und künftiger Leistungsverweigerungen der
Sozial­versicherungen darstellen. Dabei ignorieren sie
schlicht, dass mit dem neuen Gesetz und der PID die
deutlich verbesserte Chancen haben, eine weniger
bereits heute bestehenden und allgemein zugängli-
­belastende, aber wirksamere Behandlung zu erhalten.
chen «Selektionsmöglichkeiten» Pränataldiagnostik
Sie könnten von der Präimplantationsdiagnostik (PID)
und Schwangerschaftsabbruch in keiner Weise erwei-
und einer Fortpflanzungsmedizin profitieren, die bis-
tert werden. Eine Zustimmung zum Gesetz kann Fehl-
lang nur ausserhalb der Schweiz – aber dort in fast
geburten und Abtreibungen vermeiden helfen.
­allen europäischen Ländern – verfügbar ist.
Das revidierte Gesetz lässt das Einfrieren von Embryo-
Damit diese Verbesserungen bei den betroffenen Paa-
nen zu − eine europaweit seit Jahrzehnten praktizierte
ren ankommen, braucht es aber neben der erfolgten
Methode. Damit können wiederholte, für betroffene
Verfassungsänderung auch das vom Parlament revi-
Paare belastende Hormonbehandlungen und Eizell­
dierte Fortpflanzungsmedizingesetz. Weil gegen
letzteres im Dezember 2015 das Referendum eingereicht wurde, stimmen wir in diesem Juni erneut
Eine Präimplantationsdiagnostik kann Fehl­
geburten und Abtreibungen vermeiden helfen.
an der Urne über die für ungewollt kinderlose
Patien­tinnen und Patienten wichtige Fortpflanzungs-
ent­nahmen vermieden und das Risiko von Mehrlings-
medizin ab. Das Referendumskomitee argumentiert,
schwangerschaften reduziert werden. Die Änderung
man müsse ein Signal gegen eine «schrankenlose Fort-
von Artikel 119 der Bundesverfassung war, wie wir
pflanzungsmedizin» setzen. Das Gegenteil ist der Fall:
heute sehen, nur ein erster Schritt auf dem Weg zu
Es wird über ein Gesetz abgestimmt, das eben Schran-
einer Fortpflanzungsmedizin auf europäischem Ni­
ken setzt. Von den Gegnern ins Feld geführte Szenarien
veau. Soll diese bei betroffenen Paaren in der Schweiz
wie Designerbaby, Embryonenspende oder Leihmutter-
möglich werden, braucht es Ihre Zustimmung zu
schaft stehen nicht zur Debatte – sie sind und bleiben
­einem zeitgemässen Fortpflanzungsmedizingesetz.
klar verboten. Es geht um eine gute Regelung fortpflanzungsmedizinischer Hilfestellungen, einschliesslich
der PID, für eine kleine und klar definierte Gruppe.
SCHWEIZERISCHE ÄRZTEZEITUNG – BULLETIN DES MÉDECINS SUISSES – BOLLETTINO DEI MEDICI SVIZZERI 2016;97(15):533