Amtsblatt KW 18 - Verbandsgemeinde Lauterecken

Rundschau
Jahrgang 16
Mittwoch, 29. April 2015
Ausgabe 18/2015
für das Glan- und Lautertal
Mit dem
AMtsblAtt der
www.vg-lw.de
Veldenzschloss Lauterecken
Vorstandssitzung des
Fördervereins Pfalz-Veldenz
Die Vorstandssitzung des Fördervereins Pfalz-Veldenz begann mit einer
Besichtigung des halbfertigen Veldenzschlosses in Lauterecken, wo
2018 der nächste Veldenztag vorgesehen ist, der zusammen mit dem
675. Jubiläum der Ersterwähnung
Lautereckens gefeiert werden soll.
Ob dann auch die Fertigstellung
des Veldenzschlosses gefeiert und
gewürdigt werden kann, hängt von
der Bezuschussung ab. Der Stadtrat
hat dem abgespeckten Konzept einstimmig zugestimmt.
Auf dem Foto (von links): Frieder Haag, Helga Schmeißer, Heinrich Steinhauer, Dr. Stefan Spitzer, Helmut Dick, Günter Lüers, Erwin Schöpper.
Im Jugendtreff Lauterecken ist die Bundesfreiwilligendienststelle
ab sofort neu zu besetzen
Unser Team vom Jugendtreff wünscht sich für die Arbeit im Jugendtreff die Unterstützung durch eine/n
Mitarbeiter/in im Bundesfreiwilligendienst.
Die Stelle ist sofort zu besetzen.
Überwiegend unterstützt der/die Mitarbeiter/in im Bundesfreiwilligendienst die Mitarbeiterinnen bei allen
Tätigkeiten die im Jugendtreff anfallen. Sie/Er hilft die Veranstaltungen (Ferienspiele, Fußballturniere,
Sport-AG ) des Jugendtreffs mit zu organisieren und durchzuführen.
Die Bewerbung mit Lebenslauf, Nachweis der Schul- bzw. Berufsausbildung sowie Passbild, ist bis zum
20.05.2015 zu richten an die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken, Fachbereich 3, Schulstr. 6a,
67742 Lauterecken.
Lauterecken, den 27.04.2015
Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein
Jung, Bürgermeister
Rundschau
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Bereitschaftsdienst
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
der Verbandsgemeindeverwaltung
Tel. 06382/791-0; Fax: 06382/791-990 + 999, E-Mail: [email protected]
Derzeit ist die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein nicht in der
Lage, verschlüsselte bzw. mit elektronischer Signatur versehene Dokumente entgegenzunehmen. Hierzu ist ausschließlich der Postweg zu verwenden.
Montag - Freitag............................................................. 08.30 - 12.00 Uhr
Montag - Mittwoch......................................................... 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag..................................................................... 14.00 - 18.00 Uhr
Im Bereich des Bürgerbüros
einschl. Beantragung und Verlängerung von Fischereischeinen, Gewerbean-, -um- und -abmeldungen.
Montag - Freitag............................................................. 07.15 - 12.30 Uhr
Montag - Mittwoch......................................................... 13.30 - 16.00 Uhr
Donnerstag..................................................................... 13.30 - 18.00 Uhr
Erreichbarkeit der Verbandsgemeindewerke
Während der üblichen Dienstzeiten sind die Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke wie folgt telefonisch erreichbar:
Verwaltung
Gerhard Grub (techn. Werkleiter)...... Tel. 06382/791-402; 0151/16339405
Hans L. Altes (kaufm. Werkleiter)..... Tel. 06382/791-406; 0151/16339406
Techniker Patrick Bauer.....................Tel. 06382/791-403; 0160-3667135
Kläranlage Lauterecken.....................................................Tel. 06382/8071
Kläranlage Wolfstein..........................................................Tel. 06304/8010
Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken................................Tel. 06788/1260
Schwimmbad Wolfstein.....................................................Tel. 06304/7808
Bereitschaftsdienst
Bereitschaftsdienst Außerhalb der regelmäßigen Dienstzeit:
Bereich Abwasserbeseitigung .......................................... . 0175/7229695
Ehemaliger Bereich der VG Lauterecken
Bereich Wasserversorgung................................................. 0175/7229689
Ehemaliger Bereich der VG Wolfstein
Bereich Wasserversorgung............................................... 0151/42244500
Rufbereitschaft Stromversorgung
OIE Aktiengesellschaft
Störungsrufnummer Strom: 0800 312 3000
Störungsrufnummer Gas: 0800 312 4000
für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken,
Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, OffenbachHundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler
Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG
Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, 67731 Otterbach, Tel. 06301705-211; Fax: 06301-705-252 für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler,
Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach,
Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt
Lauterecken, Stadt Wolfstein
Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, 66851 Hauptstuhl, Tel. 0637291160; Fax: 06372-911620 für die Ortsgemeinde St. Julian
Bei Störungen im Stromnetz Tel.: 0800-797 77 77 (gebührenpflichtig)
Bereitschaftsdienst der Pfalzgas
Bereitschaftsdienst der Pfalzgas
Bei Störungen: 0800/100 34 48
Dienst der Bezirksbeamten der Polizei
Polizeioberkommissar Gerhard Basters und Polizeihauptkommissar
Dieter Drumm:
Tel.: 06382-911-0, E-Mail: [email protected] (Polizeiinspektion
Lauterecken)
Sprechstunden am Standort Wolfstein: dienstags und donnerstags von
10.00 Uhr bis 15.00 Uhr, oder nach Vereinbarung, in Lauterecken, Polizeidienststelle: montags und mittwochs 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags
08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, oder nach Vereinbarung.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststelle in
Lauterecken, Tel.: 06382-911-0
Lauterecker Tafel e.V.
Saarbrücker Str. 61, 67742 Lauterecken, Tel. 0176/96625481
Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln
dienstags................................................................. von 10.00 - 11.00 Uhr
donnerstag ............................................................. von 15.30 - 16.30 Uhr
Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise
jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich.
Ausgabe 18/2015
Treffpunkte für Jugendliche
Schulstr. 12, 67742 Lauterecken, 06382/6561, [email protected]
Öffnungszeiten:
Dienstag - Donnerstag................................................15:00 bis 21:00 Uhr
Freitag........................................................................ 17:00 bis 22:00 Uhr
Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag............15:00 bis 17:00 Uhr
Jugendbüro Wolfstein
Rathausplatz 1 (2.OG), 67752 Wolfstein, 06304/254604
od. 0171/4313057, [email protected]
Öffnungszeiten: Dienstag - Freitag........................... 15:00 bis 19:30 Uhr
Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken
Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2)
Beratungszeiten: Montag - Freitag von 09.00 - 10.00 Uhr
Zusätzlich donnerstags von 14.00 - 16.00 Uhr
Weitere Termine nach telef. Vereinbarung.
Telefonische Erreichbarkeit in der Regel zwischen 08.00 - 16.00 Uhr:
06304/41681-30 oder 41681-31
TelefonSeelsorge
Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und
belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern:
0800 - 111.0 111 und 0800 - 111 0 222
Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter:
www.telefonseelsorge.de für Chat bzw. Email Beratung.
DRK Kreisverband Kusel e.V.
Schuldner- und Insolvenzberatung
Trierer Straße 72, 66869 Kusel, Tel.: 06381/4250361
Tierheim im Landkreis Kusel
Ansprechpartner: Herr Paul Endres
Tel.: 06385/9934962, Mobil: 0151/40638858
Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.V.
Postfach 1336, 66865 Kusel, www.tierschutz-kusel.de
Telef.-Nr. 1. Vors. Christine Fauß 0175/4117712
Schatzmeister Jutta Keller 0160/94838930
Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel
Vielseitige Dienste für hilfebedürftige Personen
Kontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Tel.Nr.: 06788-280 oder 06304-993066
Initiative des Kreisseniorenrates Kusel
Bereitschaftsdienst
Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der
Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
an Wochenenden und Feiertagen
Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112
Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, 55590 Meisenheim, Tel.-Nr. 06753 9644621 (gebührenpflichtig)
Telefon des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: 11 61 17
(ohne Vorwahl, kostenfrei)
Dienstzeiten BDZ Meisenheim:
Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr
an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr.
An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschaftsdienst im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Praxissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen
abgedeckt. Den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese Zeiten erfahren Patienten über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes.
Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1,
Telefon-Nr. 06381-935 935:
Dienstzeiten BDZ Kusel:
Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 18:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr
an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 20:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr.
Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10:00 - 12:00 und 17:00 - 19:00
Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telefonische Vorankündigung
gebeten.
Freie BDZ-Wahl - Patienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ
im Land aufsuchen.
Apotheken-Notdienst
Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern:
deutsches Festnetz: 01805-258825 + PLZ (0,14€/Min)
Mobilfunknetz: 01805-258825+PLZ (0,42€/Min)
Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter www.lak-rlp.
de. Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 08.30 Uhr.
Rundschau
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Ausgabe 18/2015
Amtsblatt
der
Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard,
Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein
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Mittwoch, 29. April 2015
Öffentliche Bekanntmachungen
Ve rba nd sgemeinde
L auterecken-Wolfste in
Öffentliche Ausschreibung nach VOB
Die Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein
schreiben aus
Bauvorhaben:
Kanalsanierung in der VG Lauterecken-Wolfstein
Schlauchlining, Roboterarbeiten, Schachtsanierung
Los 1:
Hefersweiler, Oberweiler-Tiefenbach, Relsberg
(Schlauchliner ca. 2,3 km, Schachtsanierung ca. 20 St)
Los 2:
Aschbach, Oberweiler im Tal, Rothselberg
(Schlauchliner ca. 2,2 km, Schachtsanierung ca. 20 St)
Los 3:
Cronenberg, Eschenau, Ginsweiler, Hausweiler, Hohenöllen, Kappeln,
Langweiler, Lauterecken, Lohnweiler, Obereisenbach, Odenbach, Offenbach- Hundheim, Wiesweiler
(Schlauchliner ca. 3,3 km, Robotersanierung ca. 0,4 km, Schachtsanierung ca. 30 St)
Auftraggeber:
Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein
Fachbereich 4, Kommunale Betriebe
Den vollständigen Veröffentlichungstext erhalten Sie bei:
1. Internetseite der VG Lauterecken-Wolfstein
http://vg-lw.de/vg_lauterecken_wolfstein/Aktuelles/
Öffentliche Ausschreibungen/
2. Submissionsanzeiger
Verlag und Druckerei Hintze GmbH
Hamburg, Fax: +49 40 40 19 40-30, E-Mail: [email protected]
3. subreport
subreport Verlag Schawe GmbH
Köln, Fax: +49 221 98 578-66, E-Mail: [email protected]
4. bi Medien GmbH
Kiel, Fax: +49 431 53592-25, E-Mail: [email protected]
5. igr AG, Luitpoldstraße 60a, 67806 Rockenhausen
Fax: +49 6361 919-100, E-Mail: [email protected]
Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein
gez. Grub, Technischer Werkleiter
Asc hb ach
Bekanntmachung
Am Dienstag, 5. Mai 2015, 20.00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstraße 19, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Aschbach
statt.
Tagesordnung;:
I. Öffentlicher Teil
1.Einwohnerfragestunde
2. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen
und ähnlichen Zuwendungen
Ausgabe 18/2015
3. Weitere Maßnahmen am Dorfmittelpunkt
4. Friedhofsangelegenheit; Grabsteinüberprüfung
6. Anfragen und Auskünfte
II. Nichtöffentlicher Teil
7.Bauangelegenheit
8.Mietangelegenheit
9.Straßenbeleuchtungsanlage;
Vertragsangelegenheit
10.Anfragen und Auskünfte
Herbert Mäurer, Ortsbürgermeister
Gr um bac h
Bekanntmachung
Am Dienstag, den 5. Mai 2015, 19:30 Uhr, findet im Bürgerhaus Grumbach, Sonnhofweg 1, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Grumbach
statt.
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil
1.Einwohnerfragestunde
2. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
3. Wahl einer/eines ehrenamtlichen Beigeordneten;
Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung
4. Wahl eines Ausschussmitgliedes für den
Rechnungsprüfungsausschuss
5. Weitere Vorgehensweise Verkehrsregelung „Unter dem Schloss“
6.Taubenabwehr
7. Gestaltung „Lutherplatz“
8. Neufestsetzung der Stundensätze für Arbeiten in der Gemeinde
9. Informationen, Wünsche, Anträge
II. Nichtöffentlicher Teil
10.Grundstücksangelegenheiten
11.Kita Piepmatz; Anschaffung von Einrichtungsgegenständen
Markus Christian, Ortsbürgermeister
J e t t e n bac h
Bekanntmachung
Bebauungsplan „Alter Kindergarten“
Bekanntgabe der Durchführung bzw. Weiterführung des Planaufstellungsverfahrens im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a des
Baugesetzbuches (BauGB)
Gemäß § 13a Abs. 3 des Baugesetzbuches vom 23. September 2004
(BGBl. I, Seite 2.414) in der derzeit gültigen Fassung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht, dass der Ortsgemeinderat Jettenbach in seiner
Sitzung am 19. März 2015 beschlossen hat, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Alter Kindergarten“ nach den Vorschriften
des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren weiterzuführen.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wurde durchgeführt. Das
Ergebnis der Umweltprüfung ist im Umweltbericht, der einen gesonderten Teil der Begründung zum Bebauungsplan „Alter Kindergarten“ bildet, dargelegt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung des Bebauungsplanes „Alter Kindergarten“ der Ortsgemeinde Jettenbach ist durch die
Verfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 2 BauGB erfolgt.
Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„Alter Kindergarten“ liegt nordöstlich der Austraße zwischen den Anwesen Austraße 11 und Austraße 15.
Rundschau
- 4 -
Er erstreckt sich auf
- ein allgemeines Wohngebiet (WA) im Bereich von Teilflächen
der Grundstücke Flurstück Nr. 4632 und 4624 sowie
- eine externe Kompensationsfläche im Bereich von Teilflächen
der Grundstücke Flurstück Nr. 4623, 4622 (Graben) und 4624
der Gemarkung Jettenbach. Wegen näherer Einzelheiten zum räumlichen Geltungsbereich wird auf den nachstehend abgedruckten Auszug
aus dem Bebauungsplanentwurf verwiesen.
Jettenbach, den 8. April 2015
Für die Ortsgemeinde Jettenbach:
gez. Harth
Harth, Ortsbürgermeister
L auterecken
Öffentliche Ausschreibung
Maßnahmeträger: Stadt Lauterecken
Baumaßnahme:
Sanierung Nahwärmesystem mit Technikzentrale
im Dienstleistungszentrum der Stadt Lauterecken
Leistungen:
Gewerk 1: Tiefbauarbeiten
Gewerk 2: Heizungsarbeiten
Die vollständigen Bekanntmachungstexte der öffentlichen Ausschreibungen sind auf der Homepage www.vg-lw.de unter Aktuelles veröffentlicht. Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein
können diese auch kostenlos angefordert werden, Tel. 0 63 82/7 91-2
10, Fax 0 63 82/7 91-9 99 oder per E-Mail bei [email protected].
Lauterecken, den 22.04.2015
gez. Steinhauer
Steinhauer, Stadtbürgermeister
L oh nweiler
Bekanntmachung
Am Freitag, den 8. Mai 2015, 19:00 Uhr, findet im Bürgerhaus Lohnweiler, Rathausstraße 3, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Lohnweiler
statt.
Tagesordnung:
Nichtöffentlicher Teil
1. Straßenbeleuchtungsanlage;
Vertragsangelegenheit
Walter Scherer, Ortsbürgermeister
Ausgabe 18/2015
O be r w e ile r -Tie f e nb a ch
Öffentliche Bekanntmachung
Am Donnerstag, 7. Mai 2015, 20.00 Uhr, findet im Bürgerhaus, Schulstraße 7, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Oberweiler-Tiefenbach
statt.
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil
1.Einwohnerfragestunde
2. Änderung Bebauungsplan „Weide - Erweiterung“
3. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren
4. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
5. Anfragen und Auskünfte
II. Nichtöffentlicher Teil
6.Straßenbeleuchtungsanlage;
Vertragsangelegenheit
7. Anfragen und Auskünfte
Günter Schwambach, Ortsbürgermeister
Sonstige amtliche Mitteilungen
Deutsche Rentenversicherung
Rheinland-Pfalz
Rentenversicherung schließt
Reha-Kooperation mit ThyssenKrupp
Rasselstein in Neuwied
Für die Rehabilitation gesundheitlich eingeschränkter Beschäftigter
arbeiten sie Hand in Hand: Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz (DRV), der Weißblechhersteller ThyssenKrupp Rasselstein
und die Krankenkasse Novitas BKK. Eine Vereinbarung unter dem Motto
„Stärke durch Vernetzung“ haben die Beteiligten heute bei Thyssen
Krupp Rasselstein in Neuwied unterzeichnet. Ziel von „Stärke durch
Vernetzung“ ist es, den Mitarbeitern von ThyssenKrupp Rasselstein
frühzeitig den Weg in die Rehabilitation zu ebnen und sie danach ganz
individuell an ihrem Arbeitsplatz wieder einzugliedern. So lassen sich
krankheitsbedingte Fehlzeiten vermindern, Beschäftigte können früher
an ihre Arbeitsplätze zurückkehren und zudem weiter Beiträge für ihre
spätere Rente zahlen.
Rundschau
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Dafür steht ein Netzwerk aus Unternehmen, Krankenkasse, Rentenversicherung und behandelnder Reha-Klinik. Mit der DRV als Lotsen stimmen die Partner alle Schritte in der Behandlungskette aufeinander ab.
So beschreibt der Werksarzt von ThyssenKrupp Rasselstein schon beim
Reha-Antrag detailliert den Arbeitsplatz des Beschäftigten, damit die
Reha-Klinik die Anforderungen und Belastungen am Arbeitsplatz genau
beurteilen und die Behandlung daran individuell ausrichten kann.
„Wir freuen uns, dass wir für ‚Stärke durch Vernetzung‘ mit ThyssenKrupp Rasselstein nun auch einen bedeutenden und traditionsreichen
industriellen Kooperationspartner im nördlichen Rheinland-Pfalz gewinnen konnten“, sagte DRV-Geschäftsführer Hartmut Hüfken „So sind wir
in der Reha einen weiteren Schritt näher an der Arbeitswelt. Denn eine
individuelle Reha, die auf den Arbeitsplatz abstellt, macht sie im demografischen Wandel noch erfolgreicher - und davon können alle unsere
Versicherten und Arbeitgeber profitieren.“
Im Kooperationsmodell „Stärke durch Vernetzung“ arbeitet die DRV
mit einer Reihe großer rheinland-pfälzischer Unternehmen zusammen.
Bereits seit vielen Jahren besteht eine enge Zusammenarbeit mit den
Autobauern Daimler in Wörth und Germersheim (seit 2005) und Opel
in Kaiserslautern (seit 2009), dem Technologiekonzern Schott in Mainz
(seit 2008), den Pharma-Unternehmen Boehringer Ingelheim (seit 2011)
und der AbbVie in Ludwigshafen (seit 2014). In diesem Jahr hinzugekommen ist der Energieversorger RWE für seine rheinland-pfälzischen
Standorte. Auch für kleine und mittlere Unternehmen hält die DRV passgenaue Angebote bereit, über die der Firmenservice der DRV aus einer
Hand informiert.
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer, beim Firmenservice unter 0800 1000 453, per Mail
unter [email protected] und im Internet
unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de.
Leistungen für Hinterbliebene
Über die Leistungen für Hinterbliebene und wie lange diese gezahlt
werden oder wie Einkommen angerechnet wird - darüber informiert die
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz bei Veranstaltungen am
20. Mai um 17:30 Uhr in Speyer, Eichendorffstraße 4-6. und am 28.
Mai um 17:00 Uhr in Kaiserslautern, Auskunfts- und Beratungsstelle,
Schubertstraße 17 a.
Die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen ist kostenlos. Eine
Anmeldung ist erforderlich: Für Speyer unter Telefon 06232 17-2881,
Fax 06232 17-2128 oder E-Mail [email protected]. Für Kaiserslautern unter Telefon 0631 36673-0, Fax 0631 36673-30 oder E-Mail
[email protected].
Amtsgericht Kusel
Amtsgericht
- Vollstreckungsgericht -
1 K 35/14
66869 Kusel, 20.04.2015
Trierer Str. 71
Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Essweiler
Blatt 417 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundstück am
Donnerstag, 30.07.2015, 09.30 Uhr
im Amtsgerichtsgebäude Trierer Str. 71, 66869 Kusel Sitzungssaal I versteigert werden.
Lfd.Nr.Gemarkung FlurFl.St.Nr. Wirtschaftsart/ Größe
Lage
qm
8 Essweiler 4339 Erholungsfläche
Im Eck 4
692
Zusatz:
Lt. Gutachten: Zweigeschossiges, einseitig grenzstehendes und angebautes Wohngebäude (ehemalige Gaststätte mit Wohnungen) mit einer
zweiseitig grenzstehenden und einseitig angebauten Scheune
Wohnhaus: Zweifamilienhaus mit Teilkeller und tlw. ausgebautem DG,
Baujahr 1857, Umbau 1961/62, Festbrennstoffzentralheizung und
Durchlauferhitzer
Scheune: Bruchsteinmauerwerksbau mit Satteldach
und Ziegeldeckung, Baujahr 1850
Verkehrswert: 94.000,00 Euro - je Hälfteanteil: 47.000,00 Euro
- ohne Gewähr Der Versteigerungsvermerk ist am 14.04.2014 in das Grundbuch eingetragen worden. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger
Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im
Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden.
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus
dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden
und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des
Gläubigers und den übrigen Rechten nach gesetzt werden.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue
Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden
Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schrift-
Ausgabe 18/2015
lich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer
ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach §
55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor
der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung
des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter
www.versteigerungspool.de
Linsmayer, Rechtspflegerin
Amtsgericht
- Vollstreckungsgericht -
1 K 87/14
66869 Kusel, 20.04.2015
Trierer Str. 71
Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Hausweiler Blatt 298 eingetragene nachstehend bezeichnete Grundstück am
Donnerstag, 30.07.2015 - 11.30 Uhr
im Amtsgerichtsgebäude Trierer Str. 71, 66869 Kusel Sitzungssaal I versteigert werden.
Miteigentumsanteil von 1/2
Lfd.Nr. Gemarkung FlurFl.St.Nr. Wirtschaftsart/
Größe
Lage
qm
1
Hausweiler
0
29
Gebäude- und
Freifläche
477
Zum Bach 3
(lt. Gutachter Hausnr. 5)
verbunden mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr.
II und rot gekennzeichneten Räumen im Erdgeschoss, Obergeschoss
und Dachgeschoss
Zusatz:
Lt. Gutachten: älteres Einfamilienhaus in Massivbau, ehemals Scheune,
zurückgesetztes Hinterhaus, über Hoffläche erschlossen, zweigeschossig, Baujahr nicht bekannt, 1982 Ausbau zum Wohnhaus, Wohnfläche
ca. 144 qm, Gastherme
Verkehrswert: 76.800,00 Euro (je Hälfteanteil: 38.400,00 Euro)
- ohne Gewähr Der Versteigerungsvermerk ist am 29.10.2014 in das Grundbuch eingetragen worden. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger
Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im
Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden.
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus
dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden
und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des
Gläubigers und den übrigen Rechten nach gesetzt werden.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue
Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden
Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des
nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige
Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht
der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes
tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter www.
versteigerungspool.de
Linsmayer, Rechtspflegerin
Amtsgericht
- Vollstreckungsgericht -
1 K 106/14
66869 Kusel, 15.04.2015
Trierer Str. 71
Terminbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Medard
Blatt 1211 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundstück am
Mittwoch, 29.07.2015, 09.30 Uhr
im Amtsgerichtsgebäude Trierer Str. 71, 66869 Kusel Sitzungssaal II versteigert werden.
Lfd.Nr.Gemarkung Flur Fl.St.Nr. Wirtschaftsart/
Größe
Lage
qm
1
Medard
16
290/76
Gebäude- u.
Freifläche
327
Kirchgasse
2 Medard 934 Landwirtschaftsfl.,
Waldfläche
2183
in der Leienkaul
Zusatz:
Nach Angabe des Katasteramts sind beide Grundstücke unbebaut.
Verkehrswert:
Flurstück 290/76: 9.810,00 Euro
Flurstück 34: 1.091,50 Euro
- ohne Gewähr -
Rundschau
- 6 -
Der Versteigerungsvermerk ist am 21.01.2015 in das Grundbuch eingetragen worden. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger
Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im
Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden.
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus
dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden
und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des
Gläubigers und den übrigen Rechten nach gesetzt werden.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue
Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden
Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des
nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige
Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht
der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes
tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter www.
versteigerungspool.de.
Linsmayer, Rechtspflegerin
Ausgefertigt: Häßel, Justizinspektorin
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Landwirtschaftskammer Bad Kreuznach
Ausgabe 18/2015
Die Verbote gelten nicht für
1. behördlich angeordnete Maßnahmen,
2. Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise
oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können, wenn sie
a) behördlich durchgeführt werden,
b) behördlich zugelassen sind oder
c) der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen,
3. nach § 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft,
4. zulässige Bauvorhaben, wenn nur geringfügiger Gehölzbewuchs
zur Verwirklichung der Baumaßnahmen beseitigt werden muss.
Diese Regelungen gelten im Innen- und Außenbereich.
Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu
10.000,— Euro geahndet werden (§ 69 Abs. 3 Nr. 13 i. V. m. Abs. 5
BNatSchG).
In Zweifelsfällen bitten wir um Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde (Herr Grießemer, Tel. 06381/424-236 oder Herr von Ehr,
Tel. 06381/424-221).
----------------- Impressum -----------------
Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche
Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung):
Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde
67742 Lauterecken, Schulstraße 6 a
Druck und Verlag: Druck + Verlag Linus Wittich KG,
54343 Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240
Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde
Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein gegen Entgelt.
Ende des amtlichen Teils
Bekanntmachung
EU-Weinbaukartei
Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung
Die zusammengefasste Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung
zur EU-Weinbaukartei 2015 ist spätestens bis zum 31. Mai 2015 abzugeben.
Meldepflichtig sind alle Winzer, die
- mehr als 10 Ar Rebfläche bewirtschaften.
- weniger als 10 Ar Rebfläche bewirtschaften, sofern sie Trauben,
Maische, Most oder Wein vermarkten.
- Rodungen und Pflanzungen vornehmen.
Allen Weinbautreibenden, von denen bereits Rebflächendaten in der
EU-Weinbaukartei geführt werden, wird im April ein Auszug mit den
derzeitigen Daten der EU-Weinbaukartei zugestellt. Zu melden sind alle
Rodungen und Pflanzungen, die seit dem 1. Juni 2014 vorgenommen
wurden sowie alle Korrekturen, Bewirtschafterwechsel und Änderungen.
Das ausgefüllte Formular ist bis zum 31. Mai 2015 bei der zuständigen
Stadt-, Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung oder direkt bei
der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz abzugeben.
Die EU-Weinbaukartei dient außerdem als Grundlage für die Gesamthektarertragsregelung.
Wegen den Rechtsfolgen bitten wir Sie, auf richtiges und vollständiges
Ausfüllen der Meldungen sowie deren fristgerechte Abgabe zu achten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Landwirtschaftskammer unter www.lwk-rlp.de.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Dienststelle der
Landwirtschaftskammer RheinIand-Pfalz.
Landwirtschaftskammer RheinIand-Pfalz
55543 Bad Kreuznach
Kreisverwaltung Kusel
Verbot der Rodung von Bäumen und Hecken
in der Zeit vom 1. März bis 30. September
Aus gegebenem Anlass weist die untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Kusel bezüglich des Verbots der Rodung von Bäumen
und Hecken in der Zeit vom 1. März bis 30. September auf die seit
01.03.2010 geltende Rechtslage nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) hin:
Es ist verboten,
- Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen
oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen,
-Hecken,
- lebende Zäune,
- Gebüsche und andere Gehölze
in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder
auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Gemeindenachrichten
Ve r ban dsg e m e in de
Laut e r e c k e n -Wo lf s t e i n
Ehe- und Altersjubiläen der
Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Wir gratulieren
05.05.2015 30.04.2015 01.05.2015 01.05.2015 02.05.2015 03.05.2015 06.05.2015 06.05.2015 Diamantene Hochzeit
Eheleute Emmy und Paul Schreiner, Mühlgasse 36,
67744 Medard
82. Geburtstag
Heinrich Groß, Schotelstraße 9, 67748 Odenbach
81. Geburtstag
Jenni Cronebach, Talstraße 71,
67749 Offenbach-Hundheim
85. Geburtstag
Eleonore Makowe, Schulstraße 8, 67759 Nußbach
84. Geburtstag
Karl-Heinz Borchardt, Brückenstraße 31,
67749 Offenbach-Hundheim
80. Geburtstag
Ernst Hübner, Finkenstraße 11, 67742 Lauterecken
85. Geburtstag
Monika Scherer, Hauptstraße 37, 67742 Lauterecken
82. Geburtstag
Gertrud Schmitt-Belka, Bahnhofstr. 65, 67752 Wolfstein
Egbert Jung, Bürgermeister
Redaktionsschlussvorverlegung
wegen Christi Himmelfahrt
Der Feiertag Christi Himmelfahrt macht eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses sowohl für digitale als Papiermanuskripte erforderlich.
Die Textbeiträge für die KW 20 müssen bis
Dienstag, den 05.05.2015 um 16.00 Uhr
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein oder per
Mail an [email protected] vorliegen.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
Verlag + Druck Linus Wittich KG, Redaktion
Rundschau
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E ssweiler
Teilnahme am Landeswettbewerb
„Unser Dorf hat Zukunft“ Eßweiler
Der Termin für die Besichtigung steht fest: Montag, den 04.05.2015 ab
13,15 Uhr. Hierzu laden wir alle Bürgerinnen und Bürger recht herzlich
ein. Treffpunkt ab 13.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus.
Wir würden uns über eine rege Teilnahme unserer Einwohnerinnen und
Einwohner sehr freuen.
Die Ortsgemeine Eßweiler
Monika Riesinger, 1. Ortsbeigeordnete
Glanb rücken
Aus der Ortsgemeinderatssitzung
vom 17.03.2015
Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen
und ähnlichen Zuwendungen
Der Vorsitzende berichtete, dass eine Spende von Frau Pauline Fickeis,
Glanbrücken i. H. von 8.000,- € eingegangen ist. Der Ortsgemeinderat
stimmte der Annahme dieser Spende/Spenden zu.
Erhebung von Vorausleistungen für den Ausbau der Dorfstraße
a) Beschlussfassung über die Erhebung von Vorausleistungen auf
einmalige Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen
Das Straßenausbauprogramm umfasst die Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahn, der Oberflächenentwässerung, der Straßenbeleuchtung und der Gehwege, für die Ortsstraße „Dorfstraße in der
Ortsgemeinde Glanbrücken. Sobald mit dem Ausbau begonnen ist,
ist es erforderlich, zur Sicherstellung der Finanzierung der Maßnahme,
Vorausleistungen auf Ausbaubeiträge zu erheben. Daher beschließt der
Ortsgemeinderat, von der Möglichkeit der Erhebung von Vorausleistungen auf einmalige Beiträge Gebrauch zu machen.
b) Festsetzung der Höhe der Vorausleistungen und der Fälligkeit
Der Ortsgemeinderat beschließt, Vorausleistungen auf die einmaligen
Beiträge zu erheben. Diese betragen 10,20 € je gewichteter Grundstücksfläche. Der Vorausleistungsbetrag ist in sechs gleichen Raten
innerhalb 18 Monaten zu zahlen.
c) Festlegung des Gemeindeanteils
Der Gemeindeanteil am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der
Ortsstraße „Dorfstraße“ in der Ortsgemeinde, wird auf 35 v.H. festgesetzt.
d) Beschlussfassung über die Festlegung des Straßenherstellungsprogrammes mit entsprechender Abschnittsbildung
Als Straßenherstellungsprogramm beschließt der Ortsgemeinderat den
Ausbau der Ortsstraße „Dorfstraße“ entsprechend der Straßenplanung
in Anlehnung an die Beschlussfassung vom 30.09.2014.
Anlegung eines Wohnmobilstellplatzes auf dem gemeindeeigenen
Grundstück der Ortsgemeinde Glanbrücken neben der Glanbrücke
zum Ortsteil Hachenbach
Zu den rechtlichen Voraussetzungen bzw. Erfordernissen zur Herstellung
eines Wohnmobilstellplatzes nahmen die Fachbehörden zwischenzeitlich Stellung. Für das weitere Vorgehen wurde vorgeschlagen, die Idee
des Wohnmobilstellplatzes in einen planerischen Vorschlag umzusetzen
und diesen dann als Entwurf zur Vorabstimmung und in Vorgriff auf das
Verfahren für die Ausnahmegenehmigung nochmals zu verteilen. Für die
Erstellung der Antragsunterlagen ist eine konkrete Planung erforderlich,
die von der Verwaltung ausgearbeitet werden könnte. Ferner wird auch
eine Kostenschätzung für die Beantragung von Fördermitteln benötigt. Der Ortsgemeinderat beschließt, dass vor einer Beschlussfassung
über die Erteilung des Planungsauftrages, die Verwaltung zur Erstellung
einer Kostenschätzung beauftragt werden soll. Wenn dieser der Ortsgemeinde vorliegt, wird nochmals über den Sachverhalt beraten.
Je ttenba ch
Mikrozensus in Jettenbach
Befragungen im Mai
Interviewerinnen und Interviewer befragen in diesem Jahr wieder
18.000 Haushalte
Wie viele Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer sind erwerbstätig und wie ist deren berufliche Qualifikation? Wie hoch ist das
monatliche Nettoeinkommen von Haushalten und Familien? Wie viele
alleinerziehende Mütter sind erwerbstätig? Antworten auf solche häufig
gestellten Fragen gibt der Mikrozensus. Die Erhebung erfolgt seit 1957
jährlich bei einem Prozent aller Haushalte in ganz Deutschland.
Auch 2015 werden wieder rund 180 Interviewerinnen und Interviewer
das ganze Jahr über in Rheinland-Pfalz unterwegs sein, um 18.000
Haushalte zu befragen. Die Internetseite zum Mikrozensus (www.mikrozensus.rlp.de) informiert darüber, wann und in welchen Gemeinden des
Landes die Befragungen stattfinden werden. Die Interviewerinnen und
Ausgabe 18/2015
Interviewer wurden sorgfältig ausgewählt und können sich durch einen
Ausweis des Statistischen Landesamtes legitimieren. Durch den Einsatz
von Tablet-PCs finden die Befragungen papierlos statt.
Der Präsident des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz, Jörg
Berres, appelliert an alle ausgewählten Haushalte, bei der Mikrozensusbefragung mitzumachen. Nur so ist gewährleistet, dass zuverlässige
Ergebnisse für die vielfältigen Nutzer der Statistik aus Politik, Wissenschaft und der interessierten Öffentlichkeit bereitgestellt werden können.
Der Mikrozensus...
- ist eine so genannte Flächenstichprobe, für die nach einem mathematischen Zufallsverfahren Straßenzüge bzw. Gebäude ausgewählt
werden.
- befragt die Haushalte, die in den ausgewählten Gebäuden wohnen,
in bis zu vier aufeinander folgenden Jahren.
- ist eine Erhebung mit Auskunftspflicht.
- wird durch ehrenamtlich tätige Interviewerinnen und Interviewer
durchgeführt, die zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzes und der statistischen Geheimhaltung verpflichtet sind.
Weitere Informationen und Ergebnisse: www.mikrozensus.rlp.de.
Kontakt: [email protected].
Aus der Ortsgemeinderatssitzung
vom 19.03.2015
Bebauungsplan „Alter Kindergarten“
a) Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 3. Juli 2014
Der Ortsgemeinderat beschließt, dass der Satzungsbeschluss für den
Bebauungsplan „Alter Kindergarten“ vom 03.07.2014 aufgehoben wird.
b) Beschlussfassung über die Durchführung des Planaufstellungsverfahrens gemäß § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat beschließt die Aufstellung (Weiterführung) des
Bebauungsplanes „Alter Kindergarten“ im beschleunigten Verfahren.
Die Aufstellung (Weiterführung) des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ist bekannt zu machen.
c) Satzungsbeschluss
Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Alter Kindergarten“ im beschleunigten Verfahren in der Planfassung „Juli 2014“ mit den
planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen und
der Begrünung als Satzung.
Benutzungsgebühren Mehrgenerationenhaus
Für das Mehrgenerationenhaus soll eine Gebührenordnung festgelegt
werden, angelehnt an die Gebührenordnung der Musikantenlandhalle.
Als Gebühren sind vorgesehen:
Großer Raum im OG inkl. Küchennutzung:
OrtsansässigOrtsfremd
Privatperson und Verein
(kommerzielle Veranstaltung) 100,- €
150,- €
Getränkeaufschlag auf Einkaufspreis 15 %
25 %
Reinigung bei Bedarf jeweils 50,- €
Kleiner Raum im UG ohne Küchennutzung
OrtsansässigOrtsfremd
Privatperson und Verein
(kommerzielle Veranstaltung) 30,- €
50,- €
Getränkeaufschlag auf Einkaufspreis 15 %
25 %
Reinigung bei Bedarf jeweils 30,- €
Die Nutzung durch die örtlichen Vereine, außer bei kommerziellen Veranstaltungen, ist grundsätzlich kostenfrei.
Die Gebühren für die Nutzung des Mehrgenerationenhauses wurden in
vorgeschlagener Höhe beschlossen.
O de n bac h
Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“
Dorferneuerung
Teilnahme am Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft 2015“
Der Bereisungstermin der Kreisverwaltung in Sachen Dorferneuerungswettbewerb ist am Dienstag, 05.05.2015 ab 09:00 Uhr, Treffpunkt ist
unser Rathaus. Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger, die Interesse
am Ortsgeschehen haben, herzlich eingeladen. Vielen Dank.
Gerhard Gins, Ortsbürgermeister
R e ipo lt s k ir c h e n
Dorfmoderation Reipoltskirchen
Einladung zum Arbeitsgruppentreffen
am Dienstag, 5. Mai 2015, 19.30 Uhr,
in der Johann-Heinrich-Roos-Halle.
An diesem Abend soll die in der Dorfkonferenz begonnene Arbeit der
Gruppen zu den Themen:
- Infrastruktur und Versorgung
- Leben im Ortskern
- Dorfgemeinschaft und Vereine
- Natur und Tourismus
Rundschau
- 8 -
fortgesetzt werden - dazu werden Planungsvorschläge von Frau Franzen vorgestellt und mit allen Interessierten diskutiert.
Jeder kann noch an den AGs teilnehmen!
Alle Bürgerinnen und Bürger des Ortes sind eingeladen!
Nehmen Sie teil, diskutieren Sie mit, denn:
Dorferneuerung lebt vom Mitmachen!
Dorfmoderation Reipoltskirchen
Ru tsweiler a n d e r L a u ter
Maifeier in Rutsweiler
an der Lauter
Die Gemeinde Rutsweiler veranstaltet
am Donnerstag, den 30.04.2015 wieder
eine Maifeier am Bürgerhaus. Mit dem
Aufstellen des Maibaums wird um 19.00
Uhr begonnen. Danach findet ein kleines
Rahmenprogramm statt. Beim anschließenden gemütlichen Beisammensein ist
für das leibliche Wohl bestens gesorgt. Die
Gemeinde Rutsweiler freut sich über zahlreiche Gäste und hofft auf gutes Wetter.
Dirk Landfried, Ortsbürgermeister
Kirchliche Nachrichten
Ev. Kirchengemeinde
Grumbach - Herren-Sulzbach
Sonntag, 03.05.2015
10.00 Uhr Pilgergottesdienst ab Kirche Hoppstädten Abschluss Kirche Kappeln
(Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem akt. Gemeindebrief
April/Mai 2015.)
Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler
Donnerstag, 30.04.2015
09.30 Uhr Krabbelgruppe (Hinzweiler; Jugendheim)
Sonntag, 03.05.2015
09.30 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst mit Offenbach in der Abteikirche
10.30 Uhr Kindergottesdienst (Hinzweiler; Jugendheim)
Mittwoch, 06.05.2015
14.30 Uhr Frauenkreis (Aschbach; Dorfgemeinschaftshaus)
Kath. Pfarramt der Pfarreiengemeinschaft
St. Franz Xaver Lauterecken,
St. Johannes Nepomuk Reipoltskirchen und
St. Philippus u. St. Jakobus Wolfstein
Donnerstag, 30.04.2015
18:00 Uhr Kaulbach heilige Messe
Freitag, 01.05.2014 - hl. Josef, der Arbeiter
17:30 Uhr Wolfstein Rosenkranz
18:00 Uhr Wolfstein hl. Messe
Sonntag, 03.05.2015 5. Sonntag der Osterzeit
Patronatsfest, hl. Philippus und hl. Jakobus, der Kirche in Wolfstein
Sonntäglicher Vorabend, 02.05.
18:00 Uhr Reipoltskirchen Amt für die Pfarrgemeinden
Sonntag:
09:00 Uhr Lauterecken Amt als Jahresgedächtnis f. Wilhelm Stein
10:30 Uhr Wolfstein Amt für die verstorbenen Pfarrer und Kapläne, die
in der Gemeinde hl. Philippus und hl. Jakobus, tätig waren.
Anschließend Maiandacht.
Dienstag, 05.05.2015
08:30 Uhr Reipoltskirchen Rosenkranz
09:00 Uhr Reipoltskirchen Amt
Mittwoch, 06.05.2015
08:30 Uhr Lauterecken Rosenkranz
09:00 Uhr Lauterecken Amt
Prot. Pfarramt Lauterecken
Sonntag, 03.05.2015
09.00 Uhr Cronenberg
10.00 Uhr Lauterecken
Ausgabe 18/2015
Prot. Kirchengemeinde
Niederkirchen-Heimkirchen
Sonntag, 03.05.2015
10.00 Uhr Gottesdienst Heimkirchen
Montag, 04.05.2015
15.00 Uhr Strickcafé
Dienstag, 05.05.2015
18.00 Uhr Turnen für Frauen
Samstag, 09.05.2015
09.30 Uhr Konfirmandenstunde 2016er
Ev. Kirchengemeinde
Offenbach-Niedereisenbach-Wiesweiler
Gottesdienste
Sonntag, 03.05.2015
09.30 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst mit Hundheim in der Abteikirche
mit Taufe Fam. Tobias Neu in Offenbach
10.30 Uhr Konfirmation in Medard
Prot. Kirchengemeinde Rothselberg
Dienstag, 28.04.2015
14:00 Uhr Stuhlkreisgymnastikgruppe im Jugendraum Rothselberg
Donnerstag, 30.04.2015
14:00 Uhr Seniorennachmittag im Bürgersaal Kreimbach-Kaulbach
19:00 Uhr Chorprobe „Ton in Ton“ im Kindergarten Rothselberg
Sonntag, 03.05.2015
09:15 Uhr Gottesdienst zur Goldenen Konfirmation
in der Kirche Eßweiler mit Abendmahl
Dienstag, 05.05.2015
14:00 Uhr Seniorennachmittag im Bürgerhaus Eßweiler
Mittwoch, 06.05.2015
16:30 Uhr Konfirmandenunterricht im Jugendraum Rothselberg
Prot. Kirchengemeinden
St. Julian und Gumbsweiler
Sonntag, 03.05.2015
09.30 Uhr Eschenau
10.15 Uhr Gumbsweiler
Kath. Kirchengemeinden
St. Antonius von Padua, Meisenheim
und St. Georg, Lauschied
Kath. Pfarrgemeinde St. Georg, Lauschied
Samstag, 02.05.2015
18.00 Uhr Eucharistiefeier
Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua,
Meisenheim
Sonntag, 03.05.2015
10.30 Uhr Eucharistiefeier (Kirche Raumbach)
18.00 Uhr Ökumenisches Abendgebet
(Hildegardis-Kapelle, Disibodenberg)
Dienstag, 05.05.2015
20.30 Uhr Kirchenchorprobe
Donnerstag, 07.05.2015
10.30 Uhr Eucharistiefeier (Altenheim Meisenheim);
anschl. Krankenkommunion im Haus
Prot. Pfarramt Wolfstein
Montag, 04.05.2015
14.30 bis 16.30 Strickcafé im Pfarrsaal Wolfstein
Termine • Vereine • Veranstaltungen
Radsportverein „Blitz“ e.V.
Mai 2015
02./03.05. Ramstein Roadrunners (RP); Bundenbach (RP)
09./10.05. Kriegsfeld (RP) JWT
14.05. Ebernhahn (RP) */JWT; Siersburg (Saar)
16./17.05. Bendorf (RP); Heusweiler (Saar)
20.05. Morbach (RP)
23./24.05. Oberwiesen (RP) JWT
24./25.05. Wustweiler (Saar)
30./31.05. Bingen-Kempten (RP); Reisbach (Saar)
31.05. Niederkail (RP) *
JWT = Young Walkers Tour
* = kinderwagengerechte Strecke
Rundschau
- 9 -
Ausgabe 18/2015
Kreiskindertag 2015 in Kappeln
Am 20. Juni 2015 veranstaltet der Landkreis
Kusel gemeinsam mit dem Kreisjugendring
in Kappeln den 5. Kreiskindertag.
Der Tag beginnt mit der ebenfalls in Kappeln
stattfindenden Kinder- und Jugendolympiade und wird ab 13.00 Uhr als Kreiskindertag mit interessanten Workshops und einem
bunten Programm fortgesetzt.
Der Kreiskindertag steht dieses Jahr unter
dem Motto „Inklusion“:
Du gehörst zu uns! - Mach mit!
Die Themen zu diesem Motto sind breit gefächert und ermöglichen ein vielseitiges Mitmachprogramm für die ganze Familie.
Aktivitäten können z. B. Workshops, Vorführungen, Beratungen oder Informationen sein.
Wir freuen uns, wenn Sie den Kreiskindertag
mit einem Beitrag bereichern, um den Tag für
Kinder und Eltern zu einem interessanten und
spannenden Tag werden zu lassen. Im Falle
Ihrer Mitarbeit bitten wir Sie, dieses Anmeldeformular auszufüllen und bis zum 24. April
2015 an uns zurückzusenden.
Danke für Ihre Hilfe!
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit und einen gemeinsamen, schönen Kreiskindertag 2015.
Freundliche Grüße
Im Auftrag
gez. Michael Heil-Habermann
An die Kreisverwaltung Kusel
Abteilung Jugend und Soziales
- Jugendpflege Trierer Straße 49 - 51
66869 Kusel
Email: [email protected]
✂
Anmeldung einer Aktivität/eines Workshops am Kreiskindertag in Kappeln, 20. Juni 2015
Name der Kindertagesstätte:...........................................................................................................................................
Kontaktperson:.................................................................................................................................................................
Anschrift:..........................................................................................................................................................................
.........................................................................................................................................................................................
Telefonnummer:..........................................................Email-Adresse:..............................................................................
Wir möchten am Kreiskindertag folgendes Angebot / folgende Angebote durchführen:
Bühnenprogramm: Dauer: min (max. 20 Minuten)
.........................................................................................................................................................................................
Workshop:........................................................................................................................................................................
Thema:..............................................................................................................................................................................
Wir kommen mit.............................................................................................................................................. Personen.
Wir benötigen einen Platz in der Größe von m x m..........................................................................................................
Wir bringen ein eigenes Zelt mit (Größe m x m)...............................................................................................................
Wir benötigen ein Zelt, Ja Größe ca. m x m.......................................................................................................... 0 Nein
Wir benötigen Hilfe beim Aufbau, Ja 0/Nein 0
Uns entstehen Kosten für Arbeits-/Spielmaterialien in der Höhe von etwa..................................................................€.
✂
Rundschau
- 10 -
Ausgabe 18/2015
Landfrauenverein
Cronenberg
Feuerwehrverein
St. Florian Eßweiler
Freitag, 01.05.2015,
ab 11.00 Uhr
Maifeier an der Grillhütte
Traditionelles Maifest
der Feuerwehr Eßweiler
am Gerätehaus
am 30. April 2015
Beginn: 18.00 Uhr
Maibaumaufstellung gegen 19.00 Uhr
4.302 - Lust auf Vegan II
Vegan essen, bedeutet zwar auf tierische Produkte zu verzichten, ist
aber keinesfalls entbehrungsreich, langweilig oder einseitig, wie dies oft
vermutet wird. Veganer, Vegetarier und Menschen, die ganz einfach mal
auf tierische Produkte verzichten möchten, können in diesem Kochkurs
gemeinsam Neues ausprobieren, Ersatzprodukte kennenlernen und die
Ergebnisse miteinander diskutieren. Gemeinsam wird ein Menü vorbereitet und nach der Zubereitung auch verzehrt.
Leitung:
Ellen Trujillo
Termine: Dienstags, zweiwöchentlich,
05.05.2015 - 30.06.2015
5 Abende, jeweils von 19:00 - 21:45 Uhr
Ort: Realschule Plus Lauterecken, Schulküche
Kursgebühr: 56,00 Euro (gültig bis 12 Teilnehmer)
zzgl. ca. 6,— Euro/Abend für Lebensmittel.
Weitere Informationen unter www.kvhs-kusel.de oder telefonisch unter
06381/424-470.
Alle Anmeldungen bitte schriftlich an die KVHS-Geschäftsstelle,
Trierer Straße 49-51, 66869 Kusel.
Landfrauen Cronenberg
1. Mai nach Cronenberg
Für Speisen und Getränke
ist wie immer bestens gesorgt.
Einladung zur Hexennacht
in Heinzenhausen
30. April 2015, ab 19:00 Uhr
am Bürgerhaus
Wir alle freuen uns auf den bevorstehenden Sommer und wollen
einer alten Tradition folgend den
Winter mit einem großen Feuer
austreiben.
Deshalb laden wir Sie ein zur Hexennacht am Bürgerhaus, wo wir für
Sie Speisen und Getränken bereithalten.
Die Gemeinde
ASV Langweiler/Merzweiler
Mittwoch, 29.04.2015
19:00 Uhr in Langweiler
Samstag, 02.05.2015
16:30 Uhr in Langweiler
.....und für das leibliche Wohl
sorgen die Landfrauen Cronenberg:
Mittagessen:
Schwenkbraten
mit Bratkartoffeln,
Folienkartoffeln mit Quark,
Wurstsalat
Nachmittag:
Kaffee und Kuchen
Sonntag, 03.05.2015
13:00 Uhr in Langweiler
Sonntag, 03.05.2015
15:00 Uhr in Langweiler
2. Mannschaft
ASV - VfL Fürfeld
A-Junioren
ASV - TuS Pfaffen-Schwabenheim
2. Mannschaft
ASV 2 - TuS Becherbach 2
1. Mannschaft
ASV - TuS Becherbach
Musikverein Nußbach
1. Mai in Nußbach
Landfrauen Eßweiler
Donnerstag, 07.05.2015, 19.30 Uhr
Kreisvertreterinnenversammlung in Bedesbach mit Neuwahlen
Hundeverein Hefersweiler
Agiltiy-Vorbereitungsturnier
Mit frühlingshaften Temperaturen und reichlich Sonnenschein wurden
die zahlreichen Teilnehmer des Agility-Vorbereitungsturniers beim Hundeverein Hefersweiler am vergangen Sonntag verwöhnt. Nicht nur das
Wetter sondern auch das Engagement der vielen ehrenamtlichen Helfer
des Vereins sorgte für eine reibungslose Veranstaltung. Über 30 Teilnehmer waren der Einladung gefolgt. Wie in den vergangenen Jahren auch,
hatte Richter Wolfram Walsch einen großen Anteil an den vielen positiven Rückmeldungen der Gäste. Mit fundiertem Wissen und einer großen
Portion Humor war er ein stets gefragter Ansprechpartner. Seine Tipps
und Ratschläge fanden dankbare Abnehmer. Nicht unerwähnt bleiben
soll, er steckte interessante Parcours und richtete immer fair. Von Anfängern bis Turnierhunde war alles am Start. Die Mannschaftswertung
gewannen die Hundefreunde aus Winterbach (Soonwald). Jüngster Teilnehmer war der elf Jahre alte Tjark Wenz aus Bad Sobernheim, welcher
mit seiner ebenfalls elf Jahre alten Hündin Valbe vom Flachsberg eine
hervorragende Leistung ablieferte. Die gelungene Veranstaltung endete
mit den Preisverleihungen und einer gemütlichen Abschlussbesprechung im Vereinsheim.
Mit 50 gut gelaunt in den Mai
Auch im Jubiläumsjahr lädt der Musikverein Nußbach, am 1. Mai, wieder auf den
Dorfplatz ein. Unter dem Motto „50 Jahre
MV Nußbach“ spielt die Big Band des Vereins, ab 11:00 Uhr, ein kurzweiliges Programm aus Swing, Schlager, Rock und
Pop. Ab 12:00 Uhr gibt’s dann ein deftiges
Mittagessen zur Stärkung. Auf der Speisekarte stehen in diesem Jahr Jägerbraten
mit Knödeln. Kaffee und selbstgebackener
Kuchen steht ab 14:00 Uhr für alle Gäste bereit.
Vorher werden auch die Jugendlichen des Vereins mit einigen Musikstücken unterhalten. Anschließend besteht die Möglichkeit sich über
das Erlernen von Instrumenten zu informieren und auch einige Instrumente auszuprobieren. Seitens des Musikvereins werden Blasinstrumente, in der Regel, für mindestens ein Jahr, kostenlos zur
Verfügung gestellt.
Auch in diesem Jahr liegt der Förderschwerpunkt insbesondere bei
Klarinetten und Posaunen. Für diese Instrumente ist der Unterricht
dann für drei Monate kostenfrei. Der Musikverein Nußbach freut sich
auf viele gut gelaunte Gäste und einen zünftigen Start in den Mai.
Mehr über den Verein, und seine Aktivitäten auf www.nussbachermusikverein.de (wbn).
Rundschau
- 11 -
Kindertagesstätte Odenbach
Fr üh lin gs fe st in de r Ki ta
13.00 bis 17.00 Uhr
Wann: Am Samstag, 9. Mai 2015
13.00 Uhr
14.00 Uhr
14.15 Uhr
Beginn (Gelegenheit zum Würstchen
und Pommes essen)
Begrüßung mit Liedvortrag der Kinder
Harzer Puppenbühne mit dem Stück
„Der Regenbogenfisch“
Workshops, Spiel und Spaß
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.
Zu diesem Fest laden wir alle Kinder mit ihren Familien
und alle Freunde der Kindertagesstätte recht herzlich ein.
Die Kinder und Erzieherinnen,
der Elternausschuss und der Förderverein
Landfrauenverein Rothselberg
Wir laden herzlich ein zum Sommerkurs
Smoothies - gesunde Mixgetränke aus Obst, Gemüse und Milchprodukten mit Frau Anna Schmidt
Am Donnerstag, den 30.04.2015 um 19.30 Uhr im Bürgermeisteramt.
Bitte zwei kleine Gläser mitbringen!
Bischoff-Club-Wiesweiler e.V.
Hexennacht in Wiesweiler
30. April/1. Mai 2015
Der macht mobil, um den Winter endlich in
die Wüste zu schicken. Die Vorbereitungen
für eine Party, die auf dem Vereinsgelände
des Bischoff-Clubs stattfinden wird, laufen
bereits. Wir laden hiermit alle recht herzlich ein,
zusammen mit uns den Wonnemonat Mai willkommen zu heißen.
Für das leibliche Wohl ist bestens vorgesorgt. Es wird deftigen
Spießbraten, Grillwürstchen und Frikadellen geben. Ab 23.00 Uhr
startet zudem traditionell wieder unser Barbetrieb. Lassen Sie sich
dieses Spektakel nicht entgehen und helfen Sie tatkräftig mit, die
kalte Jahreszeit, deren Dauer bestimmt alle gleichermaßen nervte,
endgültig zu vertreiben.
Wiesweiler, den 20.04.2015
Bischoff-Club-Wiesweiler e.V.
Deutsches Rotes Kreuz
Ortsverein Wolfstein e.V.
Einladung zur Mitgliederversammlung
Wir laden alle Mitglieder des DRK-Ortsvereins Wolfstein e.V. zur Mitgliederversammlung am Samstag, dem 2. Mai 2015 ab 16.30 Uhr in
die DRK-Unterkunft, Oberweiler-Tiefenbach, Talstr. 11 hinter Firma KOB
(Werk 2) recht herzlich ein.
Tagesordnung:
TOP 1: Eröffnung und Begrßung durch den 1. Vorsitzenden
TOP 2: Tätigkeitsberichte
a) des Vorstandes
b) Leiter des Aktiven Dienstes
c) Leiterin des Blutspendedienstes
d) des Schatzmeisters
TOP 3: Bericht der Kassenprüfer
TOP 4: Entlastung der Vorstandschaft
TOP 5: Beratung und Beschlussfassung, Haushaltsplan 2015
TOP 6: Verschiedenes / Wünsche und Anträge
Gemäß § 5 Abs. 4 der Ortsvereinssatzung, ist diese ordnungsgemäß
einberufene Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der
anwesenden Stimmberechtigten beschlussfähig.
Die DRK-Unterkunft ist per Pkw über Oberweiler-Talstraße-Tennisplatz
oder zu Fuß über den Bahnweg zu erreichen. Auf Anfrage kann auch ein
Fahrdienst eingerichtet werden.
Ausgabe 18/2015
Kindertagesstätte „Kleine Strolche“
Wolfstein
Kita-Infoabend
In der Kindertagesstätte „Kleine Strolche“ in Wolfstein findet am
Mittwoch, den 6. Mai 2015, um 19.30 Uhr ein Informationsabend
für „Kita-Neulinge“ statt. Die betreffenden Familien sind eingeladen die Räumlichkeiten kennen zu lernen, einen Einblick in den
Kita-Alltag zu bekommen und anstehende oder vorhandene Fragen
zu klären. Des Weiteren werden auch die Unterlagen zur Aufnahme
überreicht.
Liebe Grüße aus Wolfstein - Sabine Knapp
Lauftreff der Wander-/Walkinggruppe
„Die Zwölf“
An alle Bewohner/innen der „Die Zwölf“,
ob groß oder klein, jung oder alt, schnell oder langsam, mit oder ohne
Stöcke, alle sind herzlich eingeladen, an unserem Lauftreff teilzunehmen. Wichtig ist gutes Schuhwerk und der Witterung entsprechende
Kleidung. Unsere nächste Wanderung findet am Montag, 04.05.2015
statt. Treffpunkt: 19.00 Uhr Gemeindehaus Kirrweiler. Die Wanderung
führt uns zur Baustelle der neuen Windkraftanlage. Neue Wanderfreunde, auch aus anderen Gemeinden sind herzlich willkommen.
Weltoffene Familien
im Kreis Kaiserslautern gesucht
Bundestagsabgeordneter Herzog
setzt sich für Willkommenskultur ein
Mit einem Schüleraustausch nach Deutschland - diesen Traum erfüllen
sich im Herbst erneut rund 460 Jugendliche aus über 50 Ländern. Für
die 15- bis 18-jährigen Schüler sucht Bundestagsmitglied Gustav Herzog gemeinsam mit der gemeinnützigen Austauschorganisation AFS
Interkulturelle Begegnungen e.V. ab sofort ehrenamtliche Familien im
Kreis Kaiserslautern, die ab September ihren Alltag für ein ganzes oder
halbes Jahr mit einem Gastkind teilen möchten.
„Wer sein Zuhause für einen Jugendlichen aus einem anderen Land
öffnet, gewinnt nicht nur einen ganz persönlichen Einblick in andere
Kulturen und Lebensweisen. Er setzt auch ein klares Zeichen für eine
Willkommenskultur in unserem Land“, unterstützt Herzog die Idee des
Gastfamilienprogramms von AFS. Ein Gastkind aufnehmen können
Familien ebenso wie Alleinerziehende, kinderlose Paare und Alleinstehende, die sich für ein gastfreundliches und weltoffenes Deutschland
engagieren wollen. Wichtig sind Aufgeschlossenheit und die Bereitschaft, sich einem jungen Menschen und seiner Kultur zu öffnen. Vorbereitet und begleitet werden sie von AFS-Mitarbeitern direkt in der
Region. Auch Willkommens- oder Übergangsfamilien für einen Zeitraum
von sechs bis acht Wochen werden gesucht. Information und Erfahrungsberichte sind im Internet unter www.afs.de/gastfamilie zu finden.
Interessierte sind auch eingeladen sich mit dem Hinweis „Willkommenskultur“ direkt an AFS wenden - unter der Telefonnummer 040 399222-90
oder per E-Mail an [email protected].
Maifeier in Wolfstein
Einladung
Liebe Wolfsteiner,
der Feuerwehrförderverein
wird unseren Maibaum wieder mit einem neuen Kranz
schmücken.
Zum Aufhängen des Kranzes
lade ich Sie alle herzlich ein.
Die Sängerinnen und Sänger des
MGV werden uns musikalisch
unterhalten und der TV-Roßbach
wird uns mit seinen Tanzgruppen
erfreuen.
Für Getränke sorgt der Partnerschaftsverein Wolfstein.
00 Uhr
Donnerstag, 30.04.2015, um 18:
auf dem Rathausplatz
Rundschau
- 12 -
Ausgabe 18/2015
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Rundschau
- 13 -
Ausgabe 18/2015
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Sie sind jede Woche am Mittwoch für uns tätig.
Wir liefern die Zeitungen an Ihr Haus. Die Bezahlung erfolgt
monatlich, Beilagen werden extra vergütet.
Der Zustellervertrag wird im Rahmen der Minijobs geregelt.
Wir suchen Schüler/-innen, Rentner/-innen sowie
Hausfrauen/-männer. Bewerben können Sie sich per E-Mail:
[email protected] oder Telefon: 06502 / 9147-713
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mit Reiner Meutsch zu Gunsten der Stiftung FLY & HELP
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Erleben Sie eines der
schönsten Länder der Welt
und die einzigartige Atmosphäre eines Schlagerkonzerts mit vielen Highlights. In Namibia leben
viele Menschen mit deutschen Wurzeln; häufig wird
deutsch gesprochen.
Feiern Sie mit ihnen gemeinsam die „Nacht des
Deutschen Schlagers“.
Namhafte Künstler treten
für den guten Zweck auf.
Mit dabei sind zum Beispiel Matthias Reim, Tony
Marshall, Bernhard Brink,
die Wildecker Herzbuben,
Ireen Sheer und viele weitere Schlagerstars.
Weitere Informationen zu
der Reise erhalten Sie
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oder unter www.primepromotion.de
Buchungscode: LWR01
Veranstalter der Reise:
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Rundschau
- 14 -
Ausgabe 18/2015
und Ritze in der Gebäudehülle kommt selbst in Altbauten zu wenig Luft
rein, als dass man auf aktives Lüften verzichten könnte. Feuchtigkeit und
weitere (Schad)Stoffe müssen raus aus dem Haus und die Bewohner
brauchen Sauerstoff zum Atmen. Daher muss man sich bei der Neubauplanung frühzeitig Gedanken darüber machen, wie man im Haus künftig
lüften will. Man kann das klassisch über das regelmäßige Öffnen von
Fenstern und Türen machen oder eine Lüftungsanlage einbauen. Die
Fensterlüftung ist die kostengünstige Lösung - aber man muss überlegen, wie lange mache ich die Fenster auf und man muss dran denken,
sie auch wieder zu schließen, besonders wenn man das Haus verlässt.
Nach dem Schließen der Fenster wird die Luft jedoch zunehmend wieder schlechter bis zum nächsten Öffnen und oft sind die Fensterbänke
vollgestellt, was das komplette Öffnen umständlich macht.
Der Einbau einer Lüftungsanlage ist zwar teuer, aber sie sorgt automatisch für einen hohen Raumluftkomfort und den notwendigen Luftwechsel. Eine einfache Abluftanlage kostet im Einfamilienhaus bis zu
viertausend Euro und mit zusätzlicher Wärmerückgewinnung etwa das
Doppelte. Die Lüftungsanlage verbraucht zusätzlich Strom, aber mit
einer Wärmerückgewinnung spart sie ein Mehrfaches an Energie wieder
ein. Achtet man auf die regelmäßige Reinigung bzw. den Austausch der
notwendigen Filter, hat man dauerhaft eine gleichbleibend gute Luft und
durch den Einbau eines Pollenfilters freuen sich Heuschnupfengeplagte
über eine Entlastung im Frühjahr und Sommer.
Fragen zur Neubauplanung sowie zu allen anderen Bereichen des Energiesparens im Alt- und Neubau beantworten die Energieberater der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Der Energieberater hat jeden Mittwoch Sprechstunde: Am Vormittagin
der Verbraucherberatungsstelle Kaiserslautern in der Fackelstraße 22
und am Nachmittag im Referat Umweltschutz, Rathaus Nord, Lauterstraße 2. Anmeldung unter: 0800-60 75 600 (kostenlos).
In Enkenbach-Alsenborn hat der Energieberater am Montag, dem
01.06.2015 von 15.00 bis 18.00 Uhr Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 18. Anmeldung unter (06303) 913 144.
Volksbank
Glan-Münchweiler eG
Stellenausschreibung
Verbandsgemeinde Altenglan
Die Verbandsgemeinde Altenglan sucht für die Schwimmbadsaison
2015
eine Badeaufsicht
im Sport- und Freizeitbad Altenglan.
Bewerber/innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und
Inhaber des Deutschen Rettungsschwimmerpasses sein (mindestens silbernes Rettungsschwimmerabzeichen, nicht älter als 3
Jahre). Ebenfalls ist ein aktueller Nachweis über eine Ausbildung in
Erster Hilfe mit HLW (nicht älter als 2 Jahre) erforderlich.
Wir erwarten Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit und die Bereitschaft zur Wochenend- und Feiertagsarbeit.
Der Einsatz erfolgt während der gesamten Badesaison vom 16. Mai
bis voraussichtlich 6. September 2015.
Bei der Tätigkeit handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung
im Sinne des Sozialversicherungs- und des Steuerrechts (Minijob,
bis zu 450 Euro im Monat), der Einsatz erfolgt bei Bedarf und wird
stundenweise abgerechnet.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Stelle mit mehreren Arbeitskräften zu besetzen.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild
und Zeugniskopien) werden bis spätestens 8. Mai 2015 erbeten an:
Verbandsgemeindeverwaltung Altenglan
Fachbereich Organisation -PersonalPostfach 101140, 66883 Altenglan
Aus Kostengründen kann eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht erfolgen. Es sollten daher keine Originale sowie Schnellhefter, Sichthüllen etc. eingereicht werden.
Allgemeine Nachrichten
Energietipp der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Frischluft muss rein - aber wie?
In jedem Haus, in dem Menschen wohnen, muss gelüftet werden - das
weiß jeder. Die oft erwähnte „atmende Wand“ gibt es nicht - weder in
gedämmten noch in ungedämmten Gebäuden. Und auch durch Fugen
Aufwandsentschädigung
für freiwillige Feuerwehren
Durch eine Änderung der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung vom
26.01.2015 sind die Sätze der Aufwandsentschädigung um 3,3 % angehoben worden. Die Verordnung sollte erst mit Wirkung vom 15.01.2015,
statt wie ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehen zum 01.01.2015,
in Kraft treten. Dies widerspricht aus Sicht des GStB der Begründung
des Verordnungsentwurfs und ist zugleich mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden. Vorgesehen war im Gesetzentwurf, dass
die Sätze zum gleichen Zeitpunkt wie die Aufwandsentschädigungen
für die übrigen kommunalen Ehrenämter angehoben werden, um eine
Ungleichbehandlung von kommunalen Funktionsträgern zu vermeiden.
Der GStB hat sich nunmehr erfolgreich dafür eingesetzt, dass die erhöhten Entschädigungssätze auch für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige
rückwirkend für den ganzen Monat Januar 2015 gewährt werden.
Impressum
Wochenzeitung für den Bereich der Verbandsgemeinde
Lauterecken-Wolfstein mit dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde
Lauterecken-Wolfstein
Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf
Herausgeber - Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343
Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240
Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift
des Verlages, Tel. 06502/9147-213, Fax: 06502/7240
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht
unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein
Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus
Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Reklamation Zustellung bitte an: Tel.: 06502-9147-335, -336, -713 und -716, E-Mail: vertrieb@
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CHRISTI HIMMELFAHRT, 14.05.15
Der Anzeigenschluss für
diese Wochenzeitung wird
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Donnerstag,
den 07.05.2015
9.00 Uhr im Verlag.
Wir bitten um Beachtung!
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01.05. auf
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