Rundschau Jahrgang 16 Mittwoch, 29. April 2015 Ausgabe 18/2015 für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der www.vg-lw.de Veldenzschloss Lauterecken Vorstandssitzung des Fördervereins Pfalz-Veldenz Die Vorstandssitzung des Fördervereins Pfalz-Veldenz begann mit einer Besichtigung des halbfertigen Veldenzschlosses in Lauterecken, wo 2018 der nächste Veldenztag vorgesehen ist, der zusammen mit dem 675. Jubiläum der Ersterwähnung Lautereckens gefeiert werden soll. Ob dann auch die Fertigstellung des Veldenzschlosses gefeiert und gewürdigt werden kann, hängt von der Bezuschussung ab. Der Stadtrat hat dem abgespeckten Konzept einstimmig zugestimmt. Auf dem Foto (von links): Frieder Haag, Helga Schmeißer, Heinrich Steinhauer, Dr. Stefan Spitzer, Helmut Dick, Günter Lüers, Erwin Schöpper. Im Jugendtreff Lauterecken ist die Bundesfreiwilligendienststelle ab sofort neu zu besetzen Unser Team vom Jugendtreff wünscht sich für die Arbeit im Jugendtreff die Unterstützung durch eine/n Mitarbeiter/in im Bundesfreiwilligendienst. Die Stelle ist sofort zu besetzen. Überwiegend unterstützt der/die Mitarbeiter/in im Bundesfreiwilligendienst die Mitarbeiterinnen bei allen Tätigkeiten die im Jugendtreff anfallen. Sie/Er hilft die Veranstaltungen (Ferienspiele, Fußballturniere, Sport-AG ) des Jugendtreffs mit zu organisieren und durchzuführen. Die Bewerbung mit Lebenslauf, Nachweis der Schul- bzw. Berufsausbildung sowie Passbild, ist bis zum 20.05.2015 zu richten an die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken, Fachbereich 3, Schulstr. 6a, 67742 Lauterecken. Lauterecken, den 27.04.2015 Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein Jung, Bürgermeister Rundschau - 2 - Bereitschaftsdienst Öffnungszeiten Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Tel. 06382/791-0; Fax: 06382/791-990 + 999, E-Mail: [email protected] Derzeit ist die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein nicht in der Lage, verschlüsselte bzw. mit elektronischer Signatur versehene Dokumente entgegenzunehmen. Hierzu ist ausschließlich der Postweg zu verwenden. Montag - Freitag............................................................. 08.30 - 12.00 Uhr Montag - Mittwoch......................................................... 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag..................................................................... 14.00 - 18.00 Uhr Im Bereich des Bürgerbüros einschl. Beantragung und Verlängerung von Fischereischeinen, Gewerbean-, -um- und -abmeldungen. Montag - Freitag............................................................. 07.15 - 12.30 Uhr Montag - Mittwoch......................................................... 13.30 - 16.00 Uhr Donnerstag..................................................................... 13.30 - 18.00 Uhr Erreichbarkeit der Verbandsgemeindewerke Während der üblichen Dienstzeiten sind die Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke wie folgt telefonisch erreichbar: Verwaltung Gerhard Grub (techn. Werkleiter)...... Tel. 06382/791-402; 0151/16339405 Hans L. Altes (kaufm. Werkleiter)..... Tel. 06382/791-406; 0151/16339406 Techniker Patrick Bauer.....................Tel. 06382/791-403; 0160-3667135 Kläranlage Lauterecken.....................................................Tel. 06382/8071 Kläranlage Wolfstein..........................................................Tel. 06304/8010 Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken................................Tel. 06788/1260 Schwimmbad Wolfstein.....................................................Tel. 06304/7808 Bereitschaftsdienst Bereitschaftsdienst Außerhalb der regelmäßigen Dienstzeit: Bereich Abwasserbeseitigung .......................................... . 0175/7229695 Ehemaliger Bereich der VG Lauterecken Bereich Wasserversorgung................................................. 0175/7229689 Ehemaliger Bereich der VG Wolfstein Bereich Wasserversorgung............................................... 0151/42244500 Rufbereitschaft Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: 0800 312 3000 Störungsrufnummer Gas: 0800 312 4000 für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, OffenbachHundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, 67731 Otterbach, Tel. 06301705-211; Fax: 06301-705-252 für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, 66851 Hauptstuhl, Tel. 0637291160; Fax: 06372-911620 für die Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel.: 0800-797 77 77 (gebührenpflichtig) Bereitschaftsdienst der Pfalzgas Bereitschaftsdienst der Pfalzgas Bei Störungen: 0800/100 34 48 Dienst der Bezirksbeamten der Polizei Polizeioberkommissar Gerhard Basters und Polizeihauptkommissar Dieter Drumm: Tel.: 06382-911-0, E-Mail: [email protected] (Polizeiinspektion Lauterecken) Sprechstunden am Standort Wolfstein: dienstags und donnerstags von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr, oder nach Vereinbarung, in Lauterecken, Polizeidienststelle: montags und mittwochs 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, oder nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststelle in Lauterecken, Tel.: 06382-911-0 Lauterecker Tafel e.V. Saarbrücker Str. 61, 67742 Lauterecken, Tel. 0176/96625481 Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags................................................................. von 10.00 - 11.00 Uhr donnerstag ............................................................. von 15.30 - 16.30 Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich. Ausgabe 18/2015 Treffpunkte für Jugendliche Schulstr. 12, 67742 Lauterecken, 06382/6561, [email protected] Öffnungszeiten: Dienstag - Donnerstag................................................15:00 bis 21:00 Uhr Freitag........................................................................ 17:00 bis 22:00 Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag............15:00 bis 17:00 Uhr Jugendbüro Wolfstein Rathausplatz 1 (2.OG), 67752 Wolfstein, 06304/254604 od. 0171/4313057, [email protected] Öffnungszeiten: Dienstag - Freitag........................... 15:00 bis 19:30 Uhr Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Beratungszeiten: Montag - Freitag von 09.00 - 10.00 Uhr Zusätzlich donnerstags von 14.00 - 16.00 Uhr Weitere Termine nach telef. Vereinbarung. Telefonische Erreichbarkeit in der Regel zwischen 08.00 - 16.00 Uhr: 06304/41681-30 oder 41681-31 TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: 0800 - 111.0 111 und 0800 - 111 0 222 Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: www.telefonseelsorge.de für Chat bzw. Email Beratung. DRK Kreisverband Kusel e.V. Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Straße 72, 66869 Kusel, Tel.: 06381/4250361 Tierheim im Landkreis Kusel Ansprechpartner: Herr Paul Endres Tel.: 06385/9934962, Mobil: 0151/40638858 Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.V. Postfach 1336, 66865 Kusel, www.tierschutz-kusel.de Telef.-Nr. 1. Vors. Christine Fauß 0175/4117712 Schatzmeister Jutta Keller 0160/94838930 Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel Vielseitige Dienste für hilfebedürftige Personen Kontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Tel.Nr.: 06788-280 oder 06304-993066 Initiative des Kreisseniorenrates Kusel Bereitschaftsdienst Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein an Wochenenden und Feiertagen Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, 55590 Meisenheim, Tel.-Nr. 06753 9644621 (gebührenpflichtig) Telefon des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: 11 61 17 (ohne Vorwahl, kostenfrei) Dienstzeiten BDZ Meisenheim: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschaftsdienst im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Praxissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen abgedeckt. Den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese Zeiten erfahren Patienten über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr. 06381-935 935: Dienstzeiten BDZ Kusel: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 18:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 20:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10:00 - 12:00 und 17:00 - 19:00 Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telefonische Vorankündigung gebeten. Freie BDZ-Wahl - Patienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ im Land aufsuchen. Apotheken-Notdienst Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: 01805-258825 + PLZ (0,14€/Min) Mobilfunknetz: 01805-258825+PLZ (0,42€/Min) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter www.lak-rlp. de. Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 08.30 Uhr. Rundschau - 3 - Ausgabe 18/2015 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein _______________________________________________________________________________________________________________________________ Mittwoch, 29. April 2015 Öffentliche Bekanntmachungen Ve rba nd sgemeinde L auterecken-Wolfste in Öffentliche Ausschreibung nach VOB Die Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein schreiben aus Bauvorhaben: Kanalsanierung in der VG Lauterecken-Wolfstein Schlauchlining, Roboterarbeiten, Schachtsanierung Los 1: Hefersweiler, Oberweiler-Tiefenbach, Relsberg (Schlauchliner ca. 2,3 km, Schachtsanierung ca. 20 St) Los 2: Aschbach, Oberweiler im Tal, Rothselberg (Schlauchliner ca. 2,2 km, Schachtsanierung ca. 20 St) Los 3: Cronenberg, Eschenau, Ginsweiler, Hausweiler, Hohenöllen, Kappeln, Langweiler, Lauterecken, Lohnweiler, Obereisenbach, Odenbach, Offenbach- Hundheim, Wiesweiler (Schlauchliner ca. 3,3 km, Robotersanierung ca. 0,4 km, Schachtsanierung ca. 30 St) Auftraggeber: Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein Fachbereich 4, Kommunale Betriebe Den vollständigen Veröffentlichungstext erhalten Sie bei: 1. Internetseite der VG Lauterecken-Wolfstein http://vg-lw.de/vg_lauterecken_wolfstein/Aktuelles/ Öffentliche Ausschreibungen/ 2. Submissionsanzeiger Verlag und Druckerei Hintze GmbH Hamburg, Fax: +49 40 40 19 40-30, E-Mail: [email protected] 3. subreport subreport Verlag Schawe GmbH Köln, Fax: +49 221 98 578-66, E-Mail: [email protected] 4. bi Medien GmbH Kiel, Fax: +49 431 53592-25, E-Mail: [email protected] 5. igr AG, Luitpoldstraße 60a, 67806 Rockenhausen Fax: +49 6361 919-100, E-Mail: [email protected] Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein gez. Grub, Technischer Werkleiter Asc hb ach Bekanntmachung Am Dienstag, 5. Mai 2015, 20.00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstraße 19, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Aschbach statt. Tagesordnung;: I. Öffentlicher Teil 1.Einwohnerfragestunde 2. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Ausgabe 18/2015 3. Weitere Maßnahmen am Dorfmittelpunkt 4. Friedhofsangelegenheit; Grabsteinüberprüfung 6. Anfragen und Auskünfte II. Nichtöffentlicher Teil 7.Bauangelegenheit 8.Mietangelegenheit 9.Straßenbeleuchtungsanlage; Vertragsangelegenheit 10.Anfragen und Auskünfte Herbert Mäurer, Ortsbürgermeister Gr um bac h Bekanntmachung Am Dienstag, den 5. Mai 2015, 19:30 Uhr, findet im Bürgerhaus Grumbach, Sonnhofweg 1, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Grumbach statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1.Einwohnerfragestunde 2. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes 3. Wahl einer/eines ehrenamtlichen Beigeordneten; Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung 4. Wahl eines Ausschussmitgliedes für den Rechnungsprüfungsausschuss 5. Weitere Vorgehensweise Verkehrsregelung „Unter dem Schloss“ 6.Taubenabwehr 7. Gestaltung „Lutherplatz“ 8. Neufestsetzung der Stundensätze für Arbeiten in der Gemeinde 9. Informationen, Wünsche, Anträge II. Nichtöffentlicher Teil 10.Grundstücksangelegenheiten 11.Kita Piepmatz; Anschaffung von Einrichtungsgegenständen Markus Christian, Ortsbürgermeister J e t t e n bac h Bekanntmachung Bebauungsplan „Alter Kindergarten“ Bekanntgabe der Durchführung bzw. Weiterführung des Planaufstellungsverfahrens im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) Gemäß § 13a Abs. 3 des Baugesetzbuches vom 23. September 2004 (BGBl. I, Seite 2.414) in der derzeit gültigen Fassung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht, dass der Ortsgemeinderat Jettenbach in seiner Sitzung am 19. März 2015 beschlossen hat, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Alter Kindergarten“ nach den Vorschriften des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren weiterzuführen. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wurde durchgeführt. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist im Umweltbericht, der einen gesonderten Teil der Begründung zum Bebauungsplan „Alter Kindergarten“ bildet, dargelegt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung des Bebauungsplanes „Alter Kindergarten“ der Ortsgemeinde Jettenbach ist durch die Verfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 2 BauGB erfolgt. Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Alter Kindergarten“ liegt nordöstlich der Austraße zwischen den Anwesen Austraße 11 und Austraße 15. Rundschau - 4 - Er erstreckt sich auf - ein allgemeines Wohngebiet (WA) im Bereich von Teilflächen der Grundstücke Flurstück Nr. 4632 und 4624 sowie - eine externe Kompensationsfläche im Bereich von Teilflächen der Grundstücke Flurstück Nr. 4623, 4622 (Graben) und 4624 der Gemarkung Jettenbach. Wegen näherer Einzelheiten zum räumlichen Geltungsbereich wird auf den nachstehend abgedruckten Auszug aus dem Bebauungsplanentwurf verwiesen. Jettenbach, den 8. April 2015 Für die Ortsgemeinde Jettenbach: gez. Harth Harth, Ortsbürgermeister L auterecken Öffentliche Ausschreibung Maßnahmeträger: Stadt Lauterecken Baumaßnahme: Sanierung Nahwärmesystem mit Technikzentrale im Dienstleistungszentrum der Stadt Lauterecken Leistungen: Gewerk 1: Tiefbauarbeiten Gewerk 2: Heizungsarbeiten Die vollständigen Bekanntmachungstexte der öffentlichen Ausschreibungen sind auf der Homepage www.vg-lw.de unter Aktuelles veröffentlicht. Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein können diese auch kostenlos angefordert werden, Tel. 0 63 82/7 91-2 10, Fax 0 63 82/7 91-9 99 oder per E-Mail bei [email protected]. Lauterecken, den 22.04.2015 gez. Steinhauer Steinhauer, Stadtbürgermeister L oh nweiler Bekanntmachung Am Freitag, den 8. Mai 2015, 19:00 Uhr, findet im Bürgerhaus Lohnweiler, Rathausstraße 3, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Lohnweiler statt. Tagesordnung: Nichtöffentlicher Teil 1. Straßenbeleuchtungsanlage; Vertragsangelegenheit Walter Scherer, Ortsbürgermeister Ausgabe 18/2015 O be r w e ile r -Tie f e nb a ch Öffentliche Bekanntmachung Am Donnerstag, 7. Mai 2015, 20.00 Uhr, findet im Bürgerhaus, Schulstraße 7, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Oberweiler-Tiefenbach statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1.Einwohnerfragestunde 2. Änderung Bebauungsplan „Weide - Erweiterung“ 3. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren 4. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 5. Anfragen und Auskünfte II. Nichtöffentlicher Teil 6.Straßenbeleuchtungsanlage; Vertragsangelegenheit 7. Anfragen und Auskünfte Günter Schwambach, Ortsbürgermeister Sonstige amtliche Mitteilungen Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Rentenversicherung schließt Reha-Kooperation mit ThyssenKrupp Rasselstein in Neuwied Für die Rehabilitation gesundheitlich eingeschränkter Beschäftigter arbeiten sie Hand in Hand: Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz (DRV), der Weißblechhersteller ThyssenKrupp Rasselstein und die Krankenkasse Novitas BKK. Eine Vereinbarung unter dem Motto „Stärke durch Vernetzung“ haben die Beteiligten heute bei Thyssen Krupp Rasselstein in Neuwied unterzeichnet. Ziel von „Stärke durch Vernetzung“ ist es, den Mitarbeitern von ThyssenKrupp Rasselstein frühzeitig den Weg in die Rehabilitation zu ebnen und sie danach ganz individuell an ihrem Arbeitsplatz wieder einzugliedern. So lassen sich krankheitsbedingte Fehlzeiten vermindern, Beschäftigte können früher an ihre Arbeitsplätze zurückkehren und zudem weiter Beiträge für ihre spätere Rente zahlen. Rundschau - 5 - Dafür steht ein Netzwerk aus Unternehmen, Krankenkasse, Rentenversicherung und behandelnder Reha-Klinik. Mit der DRV als Lotsen stimmen die Partner alle Schritte in der Behandlungskette aufeinander ab. So beschreibt der Werksarzt von ThyssenKrupp Rasselstein schon beim Reha-Antrag detailliert den Arbeitsplatz des Beschäftigten, damit die Reha-Klinik die Anforderungen und Belastungen am Arbeitsplatz genau beurteilen und die Behandlung daran individuell ausrichten kann. „Wir freuen uns, dass wir für ‚Stärke durch Vernetzung‘ mit ThyssenKrupp Rasselstein nun auch einen bedeutenden und traditionsreichen industriellen Kooperationspartner im nördlichen Rheinland-Pfalz gewinnen konnten“, sagte DRV-Geschäftsführer Hartmut Hüfken „So sind wir in der Reha einen weiteren Schritt näher an der Arbeitswelt. Denn eine individuelle Reha, die auf den Arbeitsplatz abstellt, macht sie im demografischen Wandel noch erfolgreicher - und davon können alle unsere Versicherten und Arbeitgeber profitieren.“ Im Kooperationsmodell „Stärke durch Vernetzung“ arbeitet die DRV mit einer Reihe großer rheinland-pfälzischer Unternehmen zusammen. Bereits seit vielen Jahren besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Autobauern Daimler in Wörth und Germersheim (seit 2005) und Opel in Kaiserslautern (seit 2009), dem Technologiekonzern Schott in Mainz (seit 2008), den Pharma-Unternehmen Boehringer Ingelheim (seit 2011) und der AbbVie in Ludwigshafen (seit 2014). In diesem Jahr hinzugekommen ist der Energieversorger RWE für seine rheinland-pfälzischen Standorte. Auch für kleine und mittlere Unternehmen hält die DRV passgenaue Angebote bereit, über die der Firmenservice der DRV aus einer Hand informiert. Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer, beim Firmenservice unter 0800 1000 453, per Mail unter [email protected] und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de. Leistungen für Hinterbliebene Über die Leistungen für Hinterbliebene und wie lange diese gezahlt werden oder wie Einkommen angerechnet wird - darüber informiert die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz bei Veranstaltungen am 20. Mai um 17:30 Uhr in Speyer, Eichendorffstraße 4-6. und am 28. Mai um 17:00 Uhr in Kaiserslautern, Auskunfts- und Beratungsstelle, Schubertstraße 17 a. Die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen ist kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich: Für Speyer unter Telefon 06232 17-2881, Fax 06232 17-2128 oder E-Mail [email protected]. Für Kaiserslautern unter Telefon 0631 36673-0, Fax 0631 36673-30 oder E-Mail [email protected]. Amtsgericht Kusel Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - 1 K 35/14 66869 Kusel, 20.04.2015 Trierer Str. 71 Terminsbestimmung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Essweiler Blatt 417 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundstück am Donnerstag, 30.07.2015, 09.30 Uhr im Amtsgerichtsgebäude Trierer Str. 71, 66869 Kusel Sitzungssaal I versteigert werden. Lfd.Nr.Gemarkung FlurFl.St.Nr. Wirtschaftsart/ Größe Lage qm 8 Essweiler 4339 Erholungsfläche Im Eck 4 692 Zusatz: Lt. Gutachten: Zweigeschossiges, einseitig grenzstehendes und angebautes Wohngebäude (ehemalige Gaststätte mit Wohnungen) mit einer zweiseitig grenzstehenden und einseitig angebauten Scheune Wohnhaus: Zweifamilienhaus mit Teilkeller und tlw. ausgebautem DG, Baujahr 1857, Umbau 1961/62, Festbrennstoffzentralheizung und Durchlauferhitzer Scheune: Bruchsteinmauerwerksbau mit Satteldach und Ziegeldeckung, Baujahr 1850 Verkehrswert: 94.000,00 Euro - je Hälfteanteil: 47.000,00 Euro - ohne Gewähr Der Versteigerungsvermerk ist am 14.04.2014 in das Grundbuch eingetragen worden. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nach gesetzt werden. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schrift- Ausgabe 18/2015 lich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter www.versteigerungspool.de Linsmayer, Rechtspflegerin Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - 1 K 87/14 66869 Kusel, 20.04.2015 Trierer Str. 71 Terminsbestimmung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Hausweiler Blatt 298 eingetragene nachstehend bezeichnete Grundstück am Donnerstag, 30.07.2015 - 11.30 Uhr im Amtsgerichtsgebäude Trierer Str. 71, 66869 Kusel Sitzungssaal I versteigert werden. Miteigentumsanteil von 1/2 Lfd.Nr. Gemarkung FlurFl.St.Nr. Wirtschaftsart/ Größe Lage qm 1 Hausweiler 0 29 Gebäude- und Freifläche 477 Zum Bach 3 (lt. Gutachter Hausnr. 5) verbunden mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. II und rot gekennzeichneten Räumen im Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss Zusatz: Lt. Gutachten: älteres Einfamilienhaus in Massivbau, ehemals Scheune, zurückgesetztes Hinterhaus, über Hoffläche erschlossen, zweigeschossig, Baujahr nicht bekannt, 1982 Ausbau zum Wohnhaus, Wohnfläche ca. 144 qm, Gastherme Verkehrswert: 76.800,00 Euro (je Hälfteanteil: 38.400,00 Euro) - ohne Gewähr Der Versteigerungsvermerk ist am 29.10.2014 in das Grundbuch eingetragen worden. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nach gesetzt werden. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter www. versteigerungspool.de Linsmayer, Rechtspflegerin Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - 1 K 106/14 66869 Kusel, 15.04.2015 Trierer Str. 71 Terminbestimmung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Medard Blatt 1211 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundstück am Mittwoch, 29.07.2015, 09.30 Uhr im Amtsgerichtsgebäude Trierer Str. 71, 66869 Kusel Sitzungssaal II versteigert werden. Lfd.Nr.Gemarkung Flur Fl.St.Nr. Wirtschaftsart/ Größe Lage qm 1 Medard 16 290/76 Gebäude- u. Freifläche 327 Kirchgasse 2 Medard 934 Landwirtschaftsfl., Waldfläche 2183 in der Leienkaul Zusatz: Nach Angabe des Katasteramts sind beide Grundstücke unbebaut. Verkehrswert: Flurstück 290/76: 9.810,00 Euro Flurstück 34: 1.091,50 Euro - ohne Gewähr - Rundschau - 6 - Der Versteigerungsvermerk ist am 21.01.2015 in das Grundbuch eingetragen worden. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nach gesetzt werden. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter www. versteigerungspool.de. Linsmayer, Rechtspflegerin Ausgefertigt: Häßel, Justizinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Landwirtschaftskammer Bad Kreuznach Ausgabe 18/2015 Die Verbote gelten nicht für 1. behördlich angeordnete Maßnahmen, 2. Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können, wenn sie a) behördlich durchgeführt werden, b) behördlich zugelassen sind oder c) der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen, 3. nach § 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft, 4. zulässige Bauvorhaben, wenn nur geringfügiger Gehölzbewuchs zur Verwirklichung der Baumaßnahmen beseitigt werden muss. Diese Regelungen gelten im Innen- und Außenbereich. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000,— Euro geahndet werden (§ 69 Abs. 3 Nr. 13 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG). In Zweifelsfällen bitten wir um Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde (Herr Grießemer, Tel. 06381/424-236 oder Herr von Ehr, Tel. 06381/424-221). ----------------- Impressum ----------------- Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde 67742 Lauterecken, Schulstraße 6 a Druck und Verlag: Druck + Verlag Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein gegen Entgelt. Ende des amtlichen Teils Bekanntmachung EU-Weinbaukartei Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung Die zusammengefasste Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung zur EU-Weinbaukartei 2015 ist spätestens bis zum 31. Mai 2015 abzugeben. Meldepflichtig sind alle Winzer, die - mehr als 10 Ar Rebfläche bewirtschaften. - weniger als 10 Ar Rebfläche bewirtschaften, sofern sie Trauben, Maische, Most oder Wein vermarkten. - Rodungen und Pflanzungen vornehmen. Allen Weinbautreibenden, von denen bereits Rebflächendaten in der EU-Weinbaukartei geführt werden, wird im April ein Auszug mit den derzeitigen Daten der EU-Weinbaukartei zugestellt. Zu melden sind alle Rodungen und Pflanzungen, die seit dem 1. Juni 2014 vorgenommen wurden sowie alle Korrekturen, Bewirtschafterwechsel und Änderungen. Das ausgefüllte Formular ist bis zum 31. Mai 2015 bei der zuständigen Stadt-, Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung oder direkt bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz abzugeben. Die EU-Weinbaukartei dient außerdem als Grundlage für die Gesamthektarertragsregelung. Wegen den Rechtsfolgen bitten wir Sie, auf richtiges und vollständiges Ausfüllen der Meldungen sowie deren fristgerechte Abgabe zu achten. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Landwirtschaftskammer unter www.lwk-rlp.de. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Dienststelle der Landwirtschaftskammer RheinIand-Pfalz. Landwirtschaftskammer RheinIand-Pfalz 55543 Bad Kreuznach Kreisverwaltung Kusel Verbot der Rodung von Bäumen und Hecken in der Zeit vom 1. März bis 30. September Aus gegebenem Anlass weist die untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Kusel bezüglich des Verbots der Rodung von Bäumen und Hecken in der Zeit vom 1. März bis 30. September auf die seit 01.03.2010 geltende Rechtslage nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) hin: Es ist verboten, - Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, -Hecken, - lebende Zäune, - Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Gemeindenachrichten Ve r ban dsg e m e in de Laut e r e c k e n -Wo lf s t e i n Ehe- und Altersjubiläen der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Wir gratulieren 05.05.2015 30.04.2015 01.05.2015 01.05.2015 02.05.2015 03.05.2015 06.05.2015 06.05.2015 Diamantene Hochzeit Eheleute Emmy und Paul Schreiner, Mühlgasse 36, 67744 Medard 82. Geburtstag Heinrich Groß, Schotelstraße 9, 67748 Odenbach 81. Geburtstag Jenni Cronebach, Talstraße 71, 67749 Offenbach-Hundheim 85. Geburtstag Eleonore Makowe, Schulstraße 8, 67759 Nußbach 84. Geburtstag Karl-Heinz Borchardt, Brückenstraße 31, 67749 Offenbach-Hundheim 80. Geburtstag Ernst Hübner, Finkenstraße 11, 67742 Lauterecken 85. Geburtstag Monika Scherer, Hauptstraße 37, 67742 Lauterecken 82. Geburtstag Gertrud Schmitt-Belka, Bahnhofstr. 65, 67752 Wolfstein Egbert Jung, Bürgermeister Redaktionsschlussvorverlegung wegen Christi Himmelfahrt Der Feiertag Christi Himmelfahrt macht eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses sowohl für digitale als Papiermanuskripte erforderlich. Die Textbeiträge für die KW 20 müssen bis Dienstag, den 05.05.2015 um 16.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein oder per Mail an [email protected] vorliegen. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis. Verlag + Druck Linus Wittich KG, Redaktion Rundschau - 7 - E ssweiler Teilnahme am Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ Eßweiler Der Termin für die Besichtigung steht fest: Montag, den 04.05.2015 ab 13,15 Uhr. Hierzu laden wir alle Bürgerinnen und Bürger recht herzlich ein. Treffpunkt ab 13.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus. Wir würden uns über eine rege Teilnahme unserer Einwohnerinnen und Einwohner sehr freuen. Die Ortsgemeine Eßweiler Monika Riesinger, 1. Ortsbeigeordnete Glanb rücken Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 17.03.2015 Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Der Vorsitzende berichtete, dass eine Spende von Frau Pauline Fickeis, Glanbrücken i. H. von 8.000,- € eingegangen ist. Der Ortsgemeinderat stimmte der Annahme dieser Spende/Spenden zu. Erhebung von Vorausleistungen für den Ausbau der Dorfstraße a) Beschlussfassung über die Erhebung von Vorausleistungen auf einmalige Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen Das Straßenausbauprogramm umfasst die Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahn, der Oberflächenentwässerung, der Straßenbeleuchtung und der Gehwege, für die Ortsstraße „Dorfstraße in der Ortsgemeinde Glanbrücken. Sobald mit dem Ausbau begonnen ist, ist es erforderlich, zur Sicherstellung der Finanzierung der Maßnahme, Vorausleistungen auf Ausbaubeiträge zu erheben. Daher beschließt der Ortsgemeinderat, von der Möglichkeit der Erhebung von Vorausleistungen auf einmalige Beiträge Gebrauch zu machen. b) Festsetzung der Höhe der Vorausleistungen und der Fälligkeit Der Ortsgemeinderat beschließt, Vorausleistungen auf die einmaligen Beiträge zu erheben. Diese betragen 10,20 € je gewichteter Grundstücksfläche. Der Vorausleistungsbetrag ist in sechs gleichen Raten innerhalb 18 Monaten zu zahlen. c) Festlegung des Gemeindeanteils Der Gemeindeanteil am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Ortsstraße „Dorfstraße“ in der Ortsgemeinde, wird auf 35 v.H. festgesetzt. d) Beschlussfassung über die Festlegung des Straßenherstellungsprogrammes mit entsprechender Abschnittsbildung Als Straßenherstellungsprogramm beschließt der Ortsgemeinderat den Ausbau der Ortsstraße „Dorfstraße“ entsprechend der Straßenplanung in Anlehnung an die Beschlussfassung vom 30.09.2014. Anlegung eines Wohnmobilstellplatzes auf dem gemeindeeigenen Grundstück der Ortsgemeinde Glanbrücken neben der Glanbrücke zum Ortsteil Hachenbach Zu den rechtlichen Voraussetzungen bzw. Erfordernissen zur Herstellung eines Wohnmobilstellplatzes nahmen die Fachbehörden zwischenzeitlich Stellung. Für das weitere Vorgehen wurde vorgeschlagen, die Idee des Wohnmobilstellplatzes in einen planerischen Vorschlag umzusetzen und diesen dann als Entwurf zur Vorabstimmung und in Vorgriff auf das Verfahren für die Ausnahmegenehmigung nochmals zu verteilen. Für die Erstellung der Antragsunterlagen ist eine konkrete Planung erforderlich, die von der Verwaltung ausgearbeitet werden könnte. Ferner wird auch eine Kostenschätzung für die Beantragung von Fördermitteln benötigt. Der Ortsgemeinderat beschließt, dass vor einer Beschlussfassung über die Erteilung des Planungsauftrages, die Verwaltung zur Erstellung einer Kostenschätzung beauftragt werden soll. Wenn dieser der Ortsgemeinde vorliegt, wird nochmals über den Sachverhalt beraten. Je ttenba ch Mikrozensus in Jettenbach Befragungen im Mai Interviewerinnen und Interviewer befragen in diesem Jahr wieder 18.000 Haushalte Wie viele Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer sind erwerbstätig und wie ist deren berufliche Qualifikation? Wie hoch ist das monatliche Nettoeinkommen von Haushalten und Familien? Wie viele alleinerziehende Mütter sind erwerbstätig? Antworten auf solche häufig gestellten Fragen gibt der Mikrozensus. Die Erhebung erfolgt seit 1957 jährlich bei einem Prozent aller Haushalte in ganz Deutschland. Auch 2015 werden wieder rund 180 Interviewerinnen und Interviewer das ganze Jahr über in Rheinland-Pfalz unterwegs sein, um 18.000 Haushalte zu befragen. Die Internetseite zum Mikrozensus (www.mikrozensus.rlp.de) informiert darüber, wann und in welchen Gemeinden des Landes die Befragungen stattfinden werden. Die Interviewerinnen und Ausgabe 18/2015 Interviewer wurden sorgfältig ausgewählt und können sich durch einen Ausweis des Statistischen Landesamtes legitimieren. Durch den Einsatz von Tablet-PCs finden die Befragungen papierlos statt. Der Präsident des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz, Jörg Berres, appelliert an alle ausgewählten Haushalte, bei der Mikrozensusbefragung mitzumachen. Nur so ist gewährleistet, dass zuverlässige Ergebnisse für die vielfältigen Nutzer der Statistik aus Politik, Wissenschaft und der interessierten Öffentlichkeit bereitgestellt werden können. Der Mikrozensus... - ist eine so genannte Flächenstichprobe, für die nach einem mathematischen Zufallsverfahren Straßenzüge bzw. Gebäude ausgewählt werden. - befragt die Haushalte, die in den ausgewählten Gebäuden wohnen, in bis zu vier aufeinander folgenden Jahren. - ist eine Erhebung mit Auskunftspflicht. - wird durch ehrenamtlich tätige Interviewerinnen und Interviewer durchgeführt, die zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzes und der statistischen Geheimhaltung verpflichtet sind. Weitere Informationen und Ergebnisse: www.mikrozensus.rlp.de. Kontakt: [email protected]. Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 19.03.2015 Bebauungsplan „Alter Kindergarten“ a) Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 3. Juli 2014 Der Ortsgemeinderat beschließt, dass der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Alter Kindergarten“ vom 03.07.2014 aufgehoben wird. b) Beschlussfassung über die Durchführung des Planaufstellungsverfahrens gemäß § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) Der Ortsgemeinderat beschließt die Aufstellung (Weiterführung) des Bebauungsplanes „Alter Kindergarten“ im beschleunigten Verfahren. Die Aufstellung (Weiterführung) des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ist bekannt zu machen. c) Satzungsbeschluss Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Alter Kindergarten“ im beschleunigten Verfahren in der Planfassung „Juli 2014“ mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen und der Begrünung als Satzung. Benutzungsgebühren Mehrgenerationenhaus Für das Mehrgenerationenhaus soll eine Gebührenordnung festgelegt werden, angelehnt an die Gebührenordnung der Musikantenlandhalle. Als Gebühren sind vorgesehen: Großer Raum im OG inkl. Küchennutzung: OrtsansässigOrtsfremd Privatperson und Verein (kommerzielle Veranstaltung) 100,- € 150,- € Getränkeaufschlag auf Einkaufspreis 15 % 25 % Reinigung bei Bedarf jeweils 50,- € Kleiner Raum im UG ohne Küchennutzung OrtsansässigOrtsfremd Privatperson und Verein (kommerzielle Veranstaltung) 30,- € 50,- € Getränkeaufschlag auf Einkaufspreis 15 % 25 % Reinigung bei Bedarf jeweils 30,- € Die Nutzung durch die örtlichen Vereine, außer bei kommerziellen Veranstaltungen, ist grundsätzlich kostenfrei. Die Gebühren für die Nutzung des Mehrgenerationenhauses wurden in vorgeschlagener Höhe beschlossen. O de n bac h Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ Dorferneuerung Teilnahme am Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft 2015“ Der Bereisungstermin der Kreisverwaltung in Sachen Dorferneuerungswettbewerb ist am Dienstag, 05.05.2015 ab 09:00 Uhr, Treffpunkt ist unser Rathaus. Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger, die Interesse am Ortsgeschehen haben, herzlich eingeladen. Vielen Dank. Gerhard Gins, Ortsbürgermeister R e ipo lt s k ir c h e n Dorfmoderation Reipoltskirchen Einladung zum Arbeitsgruppentreffen am Dienstag, 5. Mai 2015, 19.30 Uhr, in der Johann-Heinrich-Roos-Halle. An diesem Abend soll die in der Dorfkonferenz begonnene Arbeit der Gruppen zu den Themen: - Infrastruktur und Versorgung - Leben im Ortskern - Dorfgemeinschaft und Vereine - Natur und Tourismus Rundschau - 8 - fortgesetzt werden - dazu werden Planungsvorschläge von Frau Franzen vorgestellt und mit allen Interessierten diskutiert. Jeder kann noch an den AGs teilnehmen! Alle Bürgerinnen und Bürger des Ortes sind eingeladen! Nehmen Sie teil, diskutieren Sie mit, denn: Dorferneuerung lebt vom Mitmachen! Dorfmoderation Reipoltskirchen Ru tsweiler a n d e r L a u ter Maifeier in Rutsweiler an der Lauter Die Gemeinde Rutsweiler veranstaltet am Donnerstag, den 30.04.2015 wieder eine Maifeier am Bürgerhaus. Mit dem Aufstellen des Maibaums wird um 19.00 Uhr begonnen. Danach findet ein kleines Rahmenprogramm statt. Beim anschließenden gemütlichen Beisammensein ist für das leibliche Wohl bestens gesorgt. Die Gemeinde Rutsweiler freut sich über zahlreiche Gäste und hofft auf gutes Wetter. Dirk Landfried, Ortsbürgermeister Kirchliche Nachrichten Ev. Kirchengemeinde Grumbach - Herren-Sulzbach Sonntag, 03.05.2015 10.00 Uhr Pilgergottesdienst ab Kirche Hoppstädten Abschluss Kirche Kappeln (Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem akt. Gemeindebrief April/Mai 2015.) Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Donnerstag, 30.04.2015 09.30 Uhr Krabbelgruppe (Hinzweiler; Jugendheim) Sonntag, 03.05.2015 09.30 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst mit Offenbach in der Abteikirche 10.30 Uhr Kindergottesdienst (Hinzweiler; Jugendheim) Mittwoch, 06.05.2015 14.30 Uhr Frauenkreis (Aschbach; Dorfgemeinschaftshaus) Kath. Pfarramt der Pfarreiengemeinschaft St. Franz Xaver Lauterecken, St. Johannes Nepomuk Reipoltskirchen und St. Philippus u. St. Jakobus Wolfstein Donnerstag, 30.04.2015 18:00 Uhr Kaulbach heilige Messe Freitag, 01.05.2014 - hl. Josef, der Arbeiter 17:30 Uhr Wolfstein Rosenkranz 18:00 Uhr Wolfstein hl. Messe Sonntag, 03.05.2015 5. Sonntag der Osterzeit Patronatsfest, hl. Philippus und hl. Jakobus, der Kirche in Wolfstein Sonntäglicher Vorabend, 02.05. 18:00 Uhr Reipoltskirchen Amt für die Pfarrgemeinden Sonntag: 09:00 Uhr Lauterecken Amt als Jahresgedächtnis f. Wilhelm Stein 10:30 Uhr Wolfstein Amt für die verstorbenen Pfarrer und Kapläne, die in der Gemeinde hl. Philippus und hl. Jakobus, tätig waren. Anschließend Maiandacht. Dienstag, 05.05.2015 08:30 Uhr Reipoltskirchen Rosenkranz 09:00 Uhr Reipoltskirchen Amt Mittwoch, 06.05.2015 08:30 Uhr Lauterecken Rosenkranz 09:00 Uhr Lauterecken Amt Prot. Pfarramt Lauterecken Sonntag, 03.05.2015 09.00 Uhr Cronenberg 10.00 Uhr Lauterecken Ausgabe 18/2015 Prot. Kirchengemeinde Niederkirchen-Heimkirchen Sonntag, 03.05.2015 10.00 Uhr Gottesdienst Heimkirchen Montag, 04.05.2015 15.00 Uhr Strickcafé Dienstag, 05.05.2015 18.00 Uhr Turnen für Frauen Samstag, 09.05.2015 09.30 Uhr Konfirmandenstunde 2016er Ev. Kirchengemeinde Offenbach-Niedereisenbach-Wiesweiler Gottesdienste Sonntag, 03.05.2015 09.30 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst mit Hundheim in der Abteikirche mit Taufe Fam. Tobias Neu in Offenbach 10.30 Uhr Konfirmation in Medard Prot. Kirchengemeinde Rothselberg Dienstag, 28.04.2015 14:00 Uhr Stuhlkreisgymnastikgruppe im Jugendraum Rothselberg Donnerstag, 30.04.2015 14:00 Uhr Seniorennachmittag im Bürgersaal Kreimbach-Kaulbach 19:00 Uhr Chorprobe „Ton in Ton“ im Kindergarten Rothselberg Sonntag, 03.05.2015 09:15 Uhr Gottesdienst zur Goldenen Konfirmation in der Kirche Eßweiler mit Abendmahl Dienstag, 05.05.2015 14:00 Uhr Seniorennachmittag im Bürgerhaus Eßweiler Mittwoch, 06.05.2015 16:30 Uhr Konfirmandenunterricht im Jugendraum Rothselberg Prot. Kirchengemeinden St. Julian und Gumbsweiler Sonntag, 03.05.2015 09.30 Uhr Eschenau 10.15 Uhr Gumbsweiler Kath. Kirchengemeinden St. Antonius von Padua, Meisenheim und St. Georg, Lauschied Kath. Pfarrgemeinde St. Georg, Lauschied Samstag, 02.05.2015 18.00 Uhr Eucharistiefeier Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim Sonntag, 03.05.2015 10.30 Uhr Eucharistiefeier (Kirche Raumbach) 18.00 Uhr Ökumenisches Abendgebet (Hildegardis-Kapelle, Disibodenberg) Dienstag, 05.05.2015 20.30 Uhr Kirchenchorprobe Donnerstag, 07.05.2015 10.30 Uhr Eucharistiefeier (Altenheim Meisenheim); anschl. Krankenkommunion im Haus Prot. Pfarramt Wolfstein Montag, 04.05.2015 14.30 bis 16.30 Strickcafé im Pfarrsaal Wolfstein Termine • Vereine • Veranstaltungen Radsportverein „Blitz“ e.V. Mai 2015 02./03.05. Ramstein Roadrunners (RP); Bundenbach (RP) 09./10.05. Kriegsfeld (RP) JWT 14.05. Ebernhahn (RP) */JWT; Siersburg (Saar) 16./17.05. Bendorf (RP); Heusweiler (Saar) 20.05. Morbach (RP) 23./24.05. Oberwiesen (RP) JWT 24./25.05. Wustweiler (Saar) 30./31.05. Bingen-Kempten (RP); Reisbach (Saar) 31.05. Niederkail (RP) * JWT = Young Walkers Tour * = kinderwagengerechte Strecke Rundschau - 9 - Ausgabe 18/2015 Kreiskindertag 2015 in Kappeln Am 20. Juni 2015 veranstaltet der Landkreis Kusel gemeinsam mit dem Kreisjugendring in Kappeln den 5. Kreiskindertag. Der Tag beginnt mit der ebenfalls in Kappeln stattfindenden Kinder- und Jugendolympiade und wird ab 13.00 Uhr als Kreiskindertag mit interessanten Workshops und einem bunten Programm fortgesetzt. Der Kreiskindertag steht dieses Jahr unter dem Motto „Inklusion“: Du gehörst zu uns! - Mach mit! Die Themen zu diesem Motto sind breit gefächert und ermöglichen ein vielseitiges Mitmachprogramm für die ganze Familie. Aktivitäten können z. B. Workshops, Vorführungen, Beratungen oder Informationen sein. Wir freuen uns, wenn Sie den Kreiskindertag mit einem Beitrag bereichern, um den Tag für Kinder und Eltern zu einem interessanten und spannenden Tag werden zu lassen. Im Falle Ihrer Mitarbeit bitten wir Sie, dieses Anmeldeformular auszufüllen und bis zum 24. April 2015 an uns zurückzusenden. Danke für Ihre Hilfe! Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit und einen gemeinsamen, schönen Kreiskindertag 2015. Freundliche Grüße Im Auftrag gez. Michael Heil-Habermann An die Kreisverwaltung Kusel Abteilung Jugend und Soziales - Jugendpflege Trierer Straße 49 - 51 66869 Kusel Email: [email protected] ✂ Anmeldung einer Aktivität/eines Workshops am Kreiskindertag in Kappeln, 20. Juni 2015 Name der Kindertagesstätte:........................................................................................................................................... Kontaktperson:................................................................................................................................................................. Anschrift:.......................................................................................................................................................................... ......................................................................................................................................................................................... Telefonnummer:..........................................................Email-Adresse:.............................................................................. Wir möchten am Kreiskindertag folgendes Angebot / folgende Angebote durchführen: Bühnenprogramm: Dauer: min (max. 20 Minuten) ......................................................................................................................................................................................... Workshop:........................................................................................................................................................................ Thema:.............................................................................................................................................................................. Wir kommen mit.............................................................................................................................................. Personen. Wir benötigen einen Platz in der Größe von m x m.......................................................................................................... Wir bringen ein eigenes Zelt mit (Größe m x m)............................................................................................................... Wir benötigen ein Zelt, Ja Größe ca. m x m.......................................................................................................... 0 Nein Wir benötigen Hilfe beim Aufbau, Ja 0/Nein 0 Uns entstehen Kosten für Arbeits-/Spielmaterialien in der Höhe von etwa..................................................................€. ✂ Rundschau - 10 - Ausgabe 18/2015 Landfrauenverein Cronenberg Feuerwehrverein St. Florian Eßweiler Freitag, 01.05.2015, ab 11.00 Uhr Maifeier an der Grillhütte Traditionelles Maifest der Feuerwehr Eßweiler am Gerätehaus am 30. April 2015 Beginn: 18.00 Uhr Maibaumaufstellung gegen 19.00 Uhr 4.302 - Lust auf Vegan II Vegan essen, bedeutet zwar auf tierische Produkte zu verzichten, ist aber keinesfalls entbehrungsreich, langweilig oder einseitig, wie dies oft vermutet wird. Veganer, Vegetarier und Menschen, die ganz einfach mal auf tierische Produkte verzichten möchten, können in diesem Kochkurs gemeinsam Neues ausprobieren, Ersatzprodukte kennenlernen und die Ergebnisse miteinander diskutieren. Gemeinsam wird ein Menü vorbereitet und nach der Zubereitung auch verzehrt. Leitung: Ellen Trujillo Termine: Dienstags, zweiwöchentlich, 05.05.2015 - 30.06.2015 5 Abende, jeweils von 19:00 - 21:45 Uhr Ort: Realschule Plus Lauterecken, Schulküche Kursgebühr: 56,00 Euro (gültig bis 12 Teilnehmer) zzgl. ca. 6,— Euro/Abend für Lebensmittel. Weitere Informationen unter www.kvhs-kusel.de oder telefonisch unter 06381/424-470. Alle Anmeldungen bitte schriftlich an die KVHS-Geschäftsstelle, Trierer Straße 49-51, 66869 Kusel. Landfrauen Cronenberg 1. Mai nach Cronenberg Für Speisen und Getränke ist wie immer bestens gesorgt. Einladung zur Hexennacht in Heinzenhausen 30. April 2015, ab 19:00 Uhr am Bürgerhaus Wir alle freuen uns auf den bevorstehenden Sommer und wollen einer alten Tradition folgend den Winter mit einem großen Feuer austreiben. Deshalb laden wir Sie ein zur Hexennacht am Bürgerhaus, wo wir für Sie Speisen und Getränken bereithalten. Die Gemeinde ASV Langweiler/Merzweiler Mittwoch, 29.04.2015 19:00 Uhr in Langweiler Samstag, 02.05.2015 16:30 Uhr in Langweiler .....und für das leibliche Wohl sorgen die Landfrauen Cronenberg: Mittagessen: Schwenkbraten mit Bratkartoffeln, Folienkartoffeln mit Quark, Wurstsalat Nachmittag: Kaffee und Kuchen Sonntag, 03.05.2015 13:00 Uhr in Langweiler Sonntag, 03.05.2015 15:00 Uhr in Langweiler 2. Mannschaft ASV - VfL Fürfeld A-Junioren ASV - TuS Pfaffen-Schwabenheim 2. Mannschaft ASV 2 - TuS Becherbach 2 1. Mannschaft ASV - TuS Becherbach Musikverein Nußbach 1. Mai in Nußbach Landfrauen Eßweiler Donnerstag, 07.05.2015, 19.30 Uhr Kreisvertreterinnenversammlung in Bedesbach mit Neuwahlen Hundeverein Hefersweiler Agiltiy-Vorbereitungsturnier Mit frühlingshaften Temperaturen und reichlich Sonnenschein wurden die zahlreichen Teilnehmer des Agility-Vorbereitungsturniers beim Hundeverein Hefersweiler am vergangen Sonntag verwöhnt. Nicht nur das Wetter sondern auch das Engagement der vielen ehrenamtlichen Helfer des Vereins sorgte für eine reibungslose Veranstaltung. Über 30 Teilnehmer waren der Einladung gefolgt. Wie in den vergangenen Jahren auch, hatte Richter Wolfram Walsch einen großen Anteil an den vielen positiven Rückmeldungen der Gäste. Mit fundiertem Wissen und einer großen Portion Humor war er ein stets gefragter Ansprechpartner. Seine Tipps und Ratschläge fanden dankbare Abnehmer. Nicht unerwähnt bleiben soll, er steckte interessante Parcours und richtete immer fair. Von Anfängern bis Turnierhunde war alles am Start. Die Mannschaftswertung gewannen die Hundefreunde aus Winterbach (Soonwald). Jüngster Teilnehmer war der elf Jahre alte Tjark Wenz aus Bad Sobernheim, welcher mit seiner ebenfalls elf Jahre alten Hündin Valbe vom Flachsberg eine hervorragende Leistung ablieferte. Die gelungene Veranstaltung endete mit den Preisverleihungen und einer gemütlichen Abschlussbesprechung im Vereinsheim. Mit 50 gut gelaunt in den Mai Auch im Jubiläumsjahr lädt der Musikverein Nußbach, am 1. Mai, wieder auf den Dorfplatz ein. Unter dem Motto „50 Jahre MV Nußbach“ spielt die Big Band des Vereins, ab 11:00 Uhr, ein kurzweiliges Programm aus Swing, Schlager, Rock und Pop. Ab 12:00 Uhr gibt’s dann ein deftiges Mittagessen zur Stärkung. Auf der Speisekarte stehen in diesem Jahr Jägerbraten mit Knödeln. Kaffee und selbstgebackener Kuchen steht ab 14:00 Uhr für alle Gäste bereit. Vorher werden auch die Jugendlichen des Vereins mit einigen Musikstücken unterhalten. Anschließend besteht die Möglichkeit sich über das Erlernen von Instrumenten zu informieren und auch einige Instrumente auszuprobieren. Seitens des Musikvereins werden Blasinstrumente, in der Regel, für mindestens ein Jahr, kostenlos zur Verfügung gestellt. Auch in diesem Jahr liegt der Förderschwerpunkt insbesondere bei Klarinetten und Posaunen. Für diese Instrumente ist der Unterricht dann für drei Monate kostenfrei. Der Musikverein Nußbach freut sich auf viele gut gelaunte Gäste und einen zünftigen Start in den Mai. Mehr über den Verein, und seine Aktivitäten auf www.nussbachermusikverein.de (wbn). Rundschau - 11 - Kindertagesstätte Odenbach Fr üh lin gs fe st in de r Ki ta 13.00 bis 17.00 Uhr Wann: Am Samstag, 9. Mai 2015 13.00 Uhr 14.00 Uhr 14.15 Uhr Beginn (Gelegenheit zum Würstchen und Pommes essen) Begrüßung mit Liedvortrag der Kinder Harzer Puppenbühne mit dem Stück „Der Regenbogenfisch“ Workshops, Spiel und Spaß Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Zu diesem Fest laden wir alle Kinder mit ihren Familien und alle Freunde der Kindertagesstätte recht herzlich ein. Die Kinder und Erzieherinnen, der Elternausschuss und der Förderverein Landfrauenverein Rothselberg Wir laden herzlich ein zum Sommerkurs Smoothies - gesunde Mixgetränke aus Obst, Gemüse und Milchprodukten mit Frau Anna Schmidt Am Donnerstag, den 30.04.2015 um 19.30 Uhr im Bürgermeisteramt. Bitte zwei kleine Gläser mitbringen! Bischoff-Club-Wiesweiler e.V. Hexennacht in Wiesweiler 30. April/1. Mai 2015 Der macht mobil, um den Winter endlich in die Wüste zu schicken. Die Vorbereitungen für eine Party, die auf dem Vereinsgelände des Bischoff-Clubs stattfinden wird, laufen bereits. Wir laden hiermit alle recht herzlich ein, zusammen mit uns den Wonnemonat Mai willkommen zu heißen. Für das leibliche Wohl ist bestens vorgesorgt. Es wird deftigen Spießbraten, Grillwürstchen und Frikadellen geben. Ab 23.00 Uhr startet zudem traditionell wieder unser Barbetrieb. Lassen Sie sich dieses Spektakel nicht entgehen und helfen Sie tatkräftig mit, die kalte Jahreszeit, deren Dauer bestimmt alle gleichermaßen nervte, endgültig zu vertreiben. Wiesweiler, den 20.04.2015 Bischoff-Club-Wiesweiler e.V. Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Wolfstein e.V. Einladung zur Mitgliederversammlung Wir laden alle Mitglieder des DRK-Ortsvereins Wolfstein e.V. zur Mitgliederversammlung am Samstag, dem 2. Mai 2015 ab 16.30 Uhr in die DRK-Unterkunft, Oberweiler-Tiefenbach, Talstr. 11 hinter Firma KOB (Werk 2) recht herzlich ein. Tagesordnung: TOP 1: Eröffnung und Begrßung durch den 1. Vorsitzenden TOP 2: Tätigkeitsberichte a) des Vorstandes b) Leiter des Aktiven Dienstes c) Leiterin des Blutspendedienstes d) des Schatzmeisters TOP 3: Bericht der Kassenprüfer TOP 4: Entlastung der Vorstandschaft TOP 5: Beratung und Beschlussfassung, Haushaltsplan 2015 TOP 6: Verschiedenes / Wünsche und Anträge Gemäß § 5 Abs. 4 der Ortsvereinssatzung, ist diese ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Stimmberechtigten beschlussfähig. Die DRK-Unterkunft ist per Pkw über Oberweiler-Talstraße-Tennisplatz oder zu Fuß über den Bahnweg zu erreichen. Auf Anfrage kann auch ein Fahrdienst eingerichtet werden. Ausgabe 18/2015 Kindertagesstätte „Kleine Strolche“ Wolfstein Kita-Infoabend In der Kindertagesstätte „Kleine Strolche“ in Wolfstein findet am Mittwoch, den 6. Mai 2015, um 19.30 Uhr ein Informationsabend für „Kita-Neulinge“ statt. Die betreffenden Familien sind eingeladen die Räumlichkeiten kennen zu lernen, einen Einblick in den Kita-Alltag zu bekommen und anstehende oder vorhandene Fragen zu klären. Des Weiteren werden auch die Unterlagen zur Aufnahme überreicht. Liebe Grüße aus Wolfstein - Sabine Knapp Lauftreff der Wander-/Walkinggruppe „Die Zwölf“ An alle Bewohner/innen der „Die Zwölf“, ob groß oder klein, jung oder alt, schnell oder langsam, mit oder ohne Stöcke, alle sind herzlich eingeladen, an unserem Lauftreff teilzunehmen. Wichtig ist gutes Schuhwerk und der Witterung entsprechende Kleidung. Unsere nächste Wanderung findet am Montag, 04.05.2015 statt. Treffpunkt: 19.00 Uhr Gemeindehaus Kirrweiler. Die Wanderung führt uns zur Baustelle der neuen Windkraftanlage. Neue Wanderfreunde, auch aus anderen Gemeinden sind herzlich willkommen. Weltoffene Familien im Kreis Kaiserslautern gesucht Bundestagsabgeordneter Herzog setzt sich für Willkommenskultur ein Mit einem Schüleraustausch nach Deutschland - diesen Traum erfüllen sich im Herbst erneut rund 460 Jugendliche aus über 50 Ländern. Für die 15- bis 18-jährigen Schüler sucht Bundestagsmitglied Gustav Herzog gemeinsam mit der gemeinnützigen Austauschorganisation AFS Interkulturelle Begegnungen e.V. ab sofort ehrenamtliche Familien im Kreis Kaiserslautern, die ab September ihren Alltag für ein ganzes oder halbes Jahr mit einem Gastkind teilen möchten. „Wer sein Zuhause für einen Jugendlichen aus einem anderen Land öffnet, gewinnt nicht nur einen ganz persönlichen Einblick in andere Kulturen und Lebensweisen. Er setzt auch ein klares Zeichen für eine Willkommenskultur in unserem Land“, unterstützt Herzog die Idee des Gastfamilienprogramms von AFS. Ein Gastkind aufnehmen können Familien ebenso wie Alleinerziehende, kinderlose Paare und Alleinstehende, die sich für ein gastfreundliches und weltoffenes Deutschland engagieren wollen. Wichtig sind Aufgeschlossenheit und die Bereitschaft, sich einem jungen Menschen und seiner Kultur zu öffnen. Vorbereitet und begleitet werden sie von AFS-Mitarbeitern direkt in der Region. Auch Willkommens- oder Übergangsfamilien für einen Zeitraum von sechs bis acht Wochen werden gesucht. Information und Erfahrungsberichte sind im Internet unter www.afs.de/gastfamilie zu finden. Interessierte sind auch eingeladen sich mit dem Hinweis „Willkommenskultur“ direkt an AFS wenden - unter der Telefonnummer 040 399222-90 oder per E-Mail an [email protected]. Maifeier in Wolfstein Einladung Liebe Wolfsteiner, der Feuerwehrförderverein wird unseren Maibaum wieder mit einem neuen Kranz schmücken. Zum Aufhängen des Kranzes lade ich Sie alle herzlich ein. Die Sängerinnen und Sänger des MGV werden uns musikalisch unterhalten und der TV-Roßbach wird uns mit seinen Tanzgruppen erfreuen. Für Getränke sorgt der Partnerschaftsverein Wolfstein. 00 Uhr Donnerstag, 30.04.2015, um 18: auf dem Rathausplatz Rundschau - 12 - Ausgabe 18/2015 t t A b A r s n o i t Ak 10% e ller Geschenk uhause war vo Z s ue ne n ei M n. merksamkeite und netter Auf freut. ge hr se ich mich be ha er üb ar D auf Ihre Anzeige im Amtsblatt Lauterecken gilt für Familienanzeigen und Traueranzeigen Statt 95,20 € nur noch 85,68 €* Sabine Larissa Alex Sandra wünschen dem Brau Janine und Markus Meine Eltern tpaar Musterma nn alles erdenklich Gut e für die gemeinsame Zukunft und viel Glü ck auf allen Wegen. Möge eure Liebe ein Leben lang währen. Anna-Lena &ustermann Sebastian M bedanken sich lich. auch ganz herz Statt 107,10 € nur noch 5 l. 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MwSt. Buchen Sie unter: www.familienanzeigen.wittich.de oder Tel. 0 65 02 / 91 47 - 0 Rundschau - 13 - Ausgabe 18/2015 Stellen Anzeigenannahme 0 65 02/91 47 -0 Wir suchen eine/n zuverlässige/n Zeitungszusteller/in für die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein in Heinzenhausen, Hinzweiler Rundschau für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der www.vg-lw.de Sie sind jede Woche am Mittwoch für uns tätig. Wir liefern die Zeitungen an Ihr Haus. Die Bezahlung erfolgt monatlich, Beilagen werden extra vergütet. Der Zustellervertrag wird im Rahmen der Minijobs geregelt. Wir suchen Schüler/-innen, Rentner/-innen sowie Hausfrauen/-männer. Bewerben können Sie sich per E-Mail: [email protected] oder Telefon: 06502 / 9147-713 oder 06502 / 9147-716 Europaallee 2 • 54343 Föhren 10-tägige Traumreise Namibia – Windhoek Januar 2016 zur „Nacht des Deutschen Schlagers“ mit Reiner Meutsch zu Gunsten der Stiftung FLY & HELP Anzeige Sensationell: ab 1.198 € vom 24.01. bis 02.02.2016 Erleben Sie eines der schönsten Länder der Welt und die einzigartige Atmosphäre eines Schlagerkonzerts mit vielen Highlights. In Namibia leben viele Menschen mit deutschen Wurzeln; häufig wird deutsch gesprochen. Feiern Sie mit ihnen gemeinsam die „Nacht des Deutschen Schlagers“. Namhafte Künstler treten für den guten Zweck auf. Mit dabei sind zum Beispiel Matthias Reim, Tony Marshall, Bernhard Brink, die Wildecker Herzbuben, Ireen Sheer und viele weitere Schlagerstars. Weitere Informationen zu der Reise erhalten Sie unter 02688 – 95 13 36 oder unter www.primepromotion.de Buchungscode: LWR01 Veranstalter der Reise: Prime Promotion GmbH, 57612 Kroppach Rundschau - 14 - Ausgabe 18/2015 und Ritze in der Gebäudehülle kommt selbst in Altbauten zu wenig Luft rein, als dass man auf aktives Lüften verzichten könnte. Feuchtigkeit und weitere (Schad)Stoffe müssen raus aus dem Haus und die Bewohner brauchen Sauerstoff zum Atmen. Daher muss man sich bei der Neubauplanung frühzeitig Gedanken darüber machen, wie man im Haus künftig lüften will. Man kann das klassisch über das regelmäßige Öffnen von Fenstern und Türen machen oder eine Lüftungsanlage einbauen. Die Fensterlüftung ist die kostengünstige Lösung - aber man muss überlegen, wie lange mache ich die Fenster auf und man muss dran denken, sie auch wieder zu schließen, besonders wenn man das Haus verlässt. Nach dem Schließen der Fenster wird die Luft jedoch zunehmend wieder schlechter bis zum nächsten Öffnen und oft sind die Fensterbänke vollgestellt, was das komplette Öffnen umständlich macht. Der Einbau einer Lüftungsanlage ist zwar teuer, aber sie sorgt automatisch für einen hohen Raumluftkomfort und den notwendigen Luftwechsel. Eine einfache Abluftanlage kostet im Einfamilienhaus bis zu viertausend Euro und mit zusätzlicher Wärmerückgewinnung etwa das Doppelte. Die Lüftungsanlage verbraucht zusätzlich Strom, aber mit einer Wärmerückgewinnung spart sie ein Mehrfaches an Energie wieder ein. Achtet man auf die regelmäßige Reinigung bzw. den Austausch der notwendigen Filter, hat man dauerhaft eine gleichbleibend gute Luft und durch den Einbau eines Pollenfilters freuen sich Heuschnupfengeplagte über eine Entlastung im Frühjahr und Sommer. Fragen zur Neubauplanung sowie zu allen anderen Bereichen des Energiesparens im Alt- und Neubau beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich. Der Energieberater hat jeden Mittwoch Sprechstunde: Am Vormittagin der Verbraucherberatungsstelle Kaiserslautern in der Fackelstraße 22 und am Nachmittag im Referat Umweltschutz, Rathaus Nord, Lauterstraße 2. Anmeldung unter: 0800-60 75 600 (kostenlos). In Enkenbach-Alsenborn hat der Energieberater am Montag, dem 01.06.2015 von 15.00 bis 18.00 Uhr Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 18. Anmeldung unter (06303) 913 144. Volksbank Glan-Münchweiler eG Stellenausschreibung Verbandsgemeinde Altenglan Die Verbandsgemeinde Altenglan sucht für die Schwimmbadsaison 2015 eine Badeaufsicht im Sport- und Freizeitbad Altenglan. Bewerber/innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und Inhaber des Deutschen Rettungsschwimmerpasses sein (mindestens silbernes Rettungsschwimmerabzeichen, nicht älter als 3 Jahre). Ebenfalls ist ein aktueller Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe mit HLW (nicht älter als 2 Jahre) erforderlich. Wir erwarten Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit und die Bereitschaft zur Wochenend- und Feiertagsarbeit. Der Einsatz erfolgt während der gesamten Badesaison vom 16. Mai bis voraussichtlich 6. September 2015. Bei der Tätigkeit handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des Sozialversicherungs- und des Steuerrechts (Minijob, bis zu 450 Euro im Monat), der Einsatz erfolgt bei Bedarf und wird stundenweise abgerechnet. Es besteht auch die Möglichkeit, die Stelle mit mehreren Arbeitskräften zu besetzen. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild und Zeugniskopien) werden bis spätestens 8. Mai 2015 erbeten an: Verbandsgemeindeverwaltung Altenglan Fachbereich Organisation -PersonalPostfach 101140, 66883 Altenglan Aus Kostengründen kann eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht erfolgen. Es sollten daher keine Originale sowie Schnellhefter, Sichthüllen etc. eingereicht werden. Allgemeine Nachrichten Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Frischluft muss rein - aber wie? In jedem Haus, in dem Menschen wohnen, muss gelüftet werden - das weiß jeder. Die oft erwähnte „atmende Wand“ gibt es nicht - weder in gedämmten noch in ungedämmten Gebäuden. Und auch durch Fugen Aufwandsentschädigung für freiwillige Feuerwehren Durch eine Änderung der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung vom 26.01.2015 sind die Sätze der Aufwandsentschädigung um 3,3 % angehoben worden. Die Verordnung sollte erst mit Wirkung vom 15.01.2015, statt wie ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehen zum 01.01.2015, in Kraft treten. Dies widerspricht aus Sicht des GStB der Begründung des Verordnungsentwurfs und ist zugleich mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden. Vorgesehen war im Gesetzentwurf, dass die Sätze zum gleichen Zeitpunkt wie die Aufwandsentschädigungen für die übrigen kommunalen Ehrenämter angehoben werden, um eine Ungleichbehandlung von kommunalen Funktionsträgern zu vermeiden. Der GStB hat sich nunmehr erfolgreich dafür eingesetzt, dass die erhöhten Entschädigungssätze auch für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige rückwirkend für den ganzen Monat Januar 2015 gewährt werden. Impressum Wochenzeitung für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf Herausgeber - Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240 Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel. 06502/9147-213, Fax: 06502/7240 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Reklamation Zustellung bitte an: Tel.: 06502-9147-335, -336, -713 und -716, E-Mail: vertrieb@ wittich-foehren.de Go on line! Go wittich.de Rundschau - 15 - Ausgabe 18/2015 Schlosserei · Kleinstahlbau Balkonkonstruktion · Geländer Treppen · Türen Einfahrts- u. Garagentore Wir b e Sie g raten erne! Friedhofstr. 6 · Tel. (06385) 870, Fax 5696 · 66879 Fockenberg-Limbach Entspannen Wandern RelaxenStrand SonneU R L A U B CampingGenießen Treffpunkt Deutschland .de Lauterecken- Wolfstein www.fAmilienAnzeigen.witticH.de Reisemagazine Freude DEUTSChLAnD FeiernM useen UNG! T H C U N G E A L G R E V R VO des Anzeigenschlusses in der KW 20 wegen CHRISTI HIMMELFAHRT, 14.05.15 Der Anzeigenschluss für diese Wochenzeitung wird vorverlegt von Freitag, dem 08.05. auf Donnerstag, den 07.05.2015 9.00 Uhr im Verlag. Wir bitten um Beachtung! Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Anzeigenabteilung CONTAINERDIENST Rundschau - 16 - Krankenfahrten Norbert Krennrich seit 2006 UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK ENTSORGUNG ALLER ABFÄLLE I ABBRUCH ABFLUSSREINIGUNG I TV-UNTERSUCHUNG KANALREINIGUNG I ROHRREINIGUNG ÖL- I FETTABSCHEIDERREINIGUNG SONDERABFALLWIRTSCHAFT Ausgabe 18/2015 VERKAUF VON RECYCLINGSCHOTTER 67678 Mehlingen An der Heide 10 Tel. 06303 804-0 UND MUTTERBODEN www.jakob-becker.de [email protected] • Strahlentherapie • Dialyse • Chemotherapie • ambulante OP Fragen? Tel. 06363 - 5533 • Mobil: 0179 - 8620167 67700 Niederkirchen • Auf der Schanz 3 hAllo! Ich berate Sie gerne... E-Mail: [email protected] Birkenstraße 27, 67681 Sembach W E rbung 0 63 03 / 28 44 0 63 03 / 12 83 01 51 / 16 30 54 16 KDK Krankenfahrten Dirk Krennrich • • • • • Flughafentransfer Talstraße 78 Dialysefahrten 67700 Niederkirchen Bestrahlungsfahrten Tel. 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