Rundschau für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der www.vg-lw.de Jahrgang 16 Mittwoch, 20. Mai 2015 Ausgabe 21/2015 Rundschau - 2 - Bereitschaftsdienst Öffnungszeiten Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Tel. 06382/791-0; Fax: 06382/791-990 + 999 E-Mail: [email protected] Derzeit ist die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein nicht in der Lage, verschlüsselte bzw. mit elektronischer Signatur versehene Dokumente entgegenzunehmen. Hierzu ist ausschließlich der Postweg zu verwenden. Montag - Freitag....................................................................08.30 - 12.00 Uhr Montag - Mittwoch................................................................14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag............................................................................14.00 - 18.00 Uhr Im Bereich des Bürgerbüros einschl. Beantragung und Verlängerung von Fischereischeinen, Gewerbean-, -um- und -abmeldungen. Montag - Freitag....................................................................07.15 - 12.30 Uhr Montag - Mittwoch................................................................13.30 - 16.00 Uhr Donnerstag............................................................................13.30 - 18.00 Uhr Erreichbarkeit der Verbandsgemeindewerke Während der üblichen Dienstzeiten sind die Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke wie folgt telefonisch erreichbar: Verwaltung Gerhard Grub (techn. Werkleiter) ................................................................Tel. 06382/791-402; 0151/16339405 Hans L. Altes (kaufm. Werkleiter) ................................................................Tel. 06382/791-406; 0151/16339406 Techniker Patrick Bauer ................................................................ .Tel. 06382/791-403; 0160-3667135 Kläranlage Lauterecken........................................................... Tel. 06382/8071 Kläranlage Wolfstein................................................................ Tel. 06304/8010 Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken...................................... Tel. 06788/1260 Schwimmbad Wolfstein........................................................... Tel. 06304/7808 Bereitschaftsdienst Bereitschaftsdienst Außerhalb der regelmäßigen Dienstzeit: Bereich Abwasserbeseitigung .................................................. 0175/7229695 Ehemaliger Bereich der VG Lauterecken Bereich Wasserversorgung.............. 0175/7229689 Ehemaliger Bereich der VG Wolfstein Bereich Wasserversorgung................... 0151/42244500 Rufbereitschaft Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: 0800 312 3000 Störungsrufnummer Gas: 0800 312 4000 für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, 67731 Otterbach, Tel. 06301-705-211; Fax: 06301-705-252 für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, 66851 Hauptstuhl, Tel. 0637291160; Fax: 06372-911620 für die Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel.: 0800-797 77 77 (gebührenpflichtig) Bereitschaftsdienst der Pfalzgas Bereitschaftsdienst der Pfalzgas Bei Störungen: 0800/100 34 48 Dienst der Bezirksbeamten der Polizei Polizeioberkommissar Gerhard Basters und Polizeihauptkommissar Dieter Drumm: Tel.: 06382-911-0, E-Mail: [email protected] (Polizeiinspektion Lauterecken) Sprechstunden am Standort Wolfstein: dienstags und donnerstags von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr, oder nach Vereinbarung, in Lauterecken, Polizeidienststelle: montags und mittwochs 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, oder nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststelle in Lauterecken, Tel.: 06382-911-0 Treffpunkte für Jugendliche Schulstr. 12, 67742 Lauterecken, 06382/6561, [email protected] Öffnungszeiten: Dienstag - Donnerstag...................................................... 15:00 bis 21:00 Uhr Freitag.............................................................................. 17:00 bis 22:00 Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag.............................................................................. 15:00 bis 17:00 Uhr Ausgabe 21/2015 Jugendbüro Wolfstein Rathausplatz 1 (2.OG), 67752 Wolfstein, 06304/254604 od. 0171/4313057, [email protected] Öffnungszeiten: Dienstag - Freitag............................................................. 15:00 bis 19:30 Uhr Lauterecker Tafel e.V. Saarbrücker Str. 61, 67742 Lauterecken, Tel. 0176/96625481 Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags........................................................................von 10.00 - 11.00 Uhr donnerstag ....................................................................von 15.30 - 16.30 Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Beratungszeiten: Montag - Freitag von 09.00 - 10.00 Uhr Zusätzlich donnerstags von 14.00 - 16.00 Uhr Weitere Termine nach telef. Vereinbarung. Telefonische Erreichbarkeit in der Regel zwischen 08.00 - 16.00 Uhr: 06304/41681-30 oder 41681-31 TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungsund Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: 0800 - 111.0 111 und 0800 - 111 0 222 Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: www.telefonseelsorge.de für Chat bzw. Email Beratung. DRK Kreisverband Kusel e.V. Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Straße 72, 66869 Kusel, Tel.: 06381/4250361 Tierheim im Landkreis Kusel Ansprechpartner: Herr Paul Endres Tel.: 06385/9934962, Mobil: 0151/40638858 Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.V. Postfach 1336, 66865 Kusel Telef.-Nr. 1. Vors. Christine Fauß 0175/4117712 Schatzmeister Jutta Keller 0160/94838930, www.tierschutz-kusel.de Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel Vielseitige Dienste für hilfebedürftige Personen Kontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Tel.Nr.: 06788-280 oder 06304-993066 Initiative des Kreisseniorenrates Kusel Bereitschaftsdienst Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde LautereckenWolfstein an Wochenenden und Feiertagen Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, 55590 Meisenheim, Tel.-Nr. 06753 - 9644621 (gebührenpflichtig) Telefon des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: 11 61 17 (ohne Vorwahl, kostenfrei) Dienstzeiten BDZ Meisenheim: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschaftsdienst im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Praxissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen abgedeckt. Den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese Zeiten erfahren Patienten über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr. 06381-935 935: Dienstzeiten BDZ Kusel: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr Fr. 18:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 20:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10:00 - 12:00 und 17:00 - 19:00 Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telefonische Vorankündigung gebeten. Freie BDZ-Wahl Patienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ im Land aufsuchen. Apotheken-Notdienst Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: 01805-258825 + PLZ (0,14€/Min) Mobilfunknetz: 01805-258825+PLZ (0,42€/Min) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter www.lak-rlp.de. Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 08.30 Uhr. Rundschau - 3 - Ausgabe 21/2015 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein _______________________________________________________________________________________________________________________________ Mittwoch, 20. Mai 2015 Ausgabe 21/2015 Öffentliche Bekanntmachungen Ve rba nd sgemeinde L auterecken-Wolfste in Bekanntmachung Am Dienstag, den 2. Juni 2015, 19:30 Uhr, findet im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung, Schulstraße 6 a, 67742 Lauterecken, eine Sitzung des Werksausschusses der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein statt. Tagesordnung: Nichtöffentlich 1. Kanalsanierungsmaßnahmen 2015; Auftragsvergaben für drei Lose 2. Eintrittspreise Freibäder Saison 2015 3. Kanal- und Schachtreinigung, Kanaluntersuchung; Auftragsvergabe 4. Information Verwaltungsgerichtssache 5. Informationen, Wünsche, Anträge Jung, Bürgermeister 67655 Kaiserslautern, 06.05.2015 Fischerstraße 12 Telefon: 0631-36740 Telefax: 0631-3674255 E-Mail: [email protected] Internet: www.dlr.rlp.de Eintritt der Unanfechtbarkeit des Zusammenlegungsplanes und Aufhebung der zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums gemäß §§ 34 und 85 Ziffer 5 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) Im Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Kappeln Landkreis Kusel ist der durch die Nachträge 1 bis 10 geänderte Zusammenlegungsplan seit dem 16.04.2015 unanfechtbar. Vom vorgenannten Zeitpunkt ab sind daher die mit dem Zusammenlegungsbeschluss sowie den Änderungsbeschlüssen vom 19.02.2008 und 09.06.2009 angeordneten „zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums gemäß §§ 34 und 85 Ziffer 5 FlurbG“ aufgehoben, wonach für Änderungen der Nutzungsart der Grundstücke über den ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb hinaus, Errichtung und Veränderung von Bauwerken und Einfriedungen, Beseitigung von Bäumen, Beerensträuchern, Rebstöcken, Hecken, Feld- und Ufergehölzen usw. sowie Holzeinschläge, die Zustimmung des DLR erforderlich war. Im Auftrag Willi Junk Bekanntmachung Der Ortsgemeinderat Grumbach hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 festgestellt. Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister bzw. den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten haben, wurde am 03.02.2015 gemäß § 114 der Gemeindeordnung Entlastung für das Haushaltsjahr 2010 erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht der Ortsgemeinde Grumbach für das Haushaltsjahr 2010 in der Zeit vom 21.05.2015 bis einschließlich 29.05.2015 im Dientsgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung LautereckenWolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 008, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. 67742 Lauterecken, den 11.05.2015 gez. Jung Jung, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde Beschleunigtes Zusammen- legungsverfahren Kappeln Aktenzeichen: 21033-HA10.3. Gr um bac h Bekanntmachung gemäß § 66 Kommunalwahlordnung Herr Siegfried Müller hat sein Mandat als Mitglied des Ortsgemeinderates Grumbach niedergelegt. Als Nachfolger wurde gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz Herr Thomas Hein festgestellt und in den Ortsgemeinderat Grumbach berufen. Herr Thomas Hein hat die Berufung angenommen und wurde in der öffentlichen Ortsgemeinderatssitzung am 05.05.2015 als Ratsmitglied verpflichtet. Grumbach, 12.05.2015 Der Gemeindewahlleiter: gez. Markus Christian, Ortsbürgermeister He f e r sw e ile r Bekanntmachung Am Donnerstag, den 21. Mai 2015, 19:30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus, Talstraße 13, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Hefersweiler statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 3. Denkmal Friedhof Hefersweiler; Weitere Vorgehensweise 4. Feldwege; Teilsanierung und Instandhaltungsmaßnahmen 5. Grundsatzbeschluss; Anlegung eines anonymen Urnengrabfeldes auf dem Friedhof in Berzweiler 6. Anfragen und Auskünfte Rundschau - 4 - II. Nichtöffentlicher Teil 7.Straßenbeleuchtungsanlage; Vertragsangelegenheit - Bekanntgabe der Eilentscheidung 8.Auftragsvergabe 9. Anfragen und Auskünfte Bernd Degen, Ortsbürgermeister Je ttenba ch Bekanntmachung Am Donnerstag, den 21. Mai 2015, 19:00 Uhr, findet im Sitzungszimmer des Rathauses, Höhstraße 2, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Jettenbach statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Mehrgenerationenhaus - Umbau der ehem. Tennisplätze; weitere Vorgehensweise 2.Sportheim/Mehrgenerationenhaus; Instandsetzung der Heizungsanlage 3. Neufassung der Feldwegesatzung 4. Anfragen und Auskünfte II. Nichtöffentlicher Teil 5.Straßenbeleuchtungsanlage; Vertragsangelegenheit - Bekanntgabe einer Eilentscheidung 6. Straßenbeleuchtung Neubaugebiet „Alter Kindergarten“; Auftragsvergabe 7. Anfragen und Auskünfte 8. Windkraft; weitere Vorgehensweise Timo Harth, Ortsbürgermeister L auterecken Bekanntmachung Am Donnerstag, den 21. Mai 2015, 20:00 Uhr, findet im Stadthaus, Hauptstraße 49, eine Sitzung des Stadtrates der Stadt Lauterecken statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015/2016 2. Straßenbeleuchtungsanlage; Energetische Sanierung (LED-Technik) 3. Informationen Heinrich Steinhauer, Stadtbürgermeister Med ard Bekanntmachung Der Ortsgemeinderat Medard hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 festgestellt. Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister bzw. den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten haben, wurde am 09.01.2015 gemäß § 114 der Gemeindeordnung Entlastung für das Haushaltsjahr 2010 erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht der Ortsgemeinde Medard für das Haushaltsjahr 2010 in der Zeit vom 21.05.2015 bis einschließlich 29.05.2015 im Dientsgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung LautereckenWolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 008, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. 67742 Lauterecken, den 11.05.2015 gez. Jung Jung, Bürgermeister Odenb ach Bekanntmachung Der Ortsgemeinderat Odenbach hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 festgestellt. Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der Verbandsge- Ausgabe 21/2015 meinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister bzw. den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten haben, wurde am 14.01.2015 gemäß § 114 der Gemeindeordnung Entlastung für das Haushaltsjahr 2010 erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht der Ortsgemeinde Odenbach für das Haushaltsjahr 2010 in der Zeit vom 21.05.2015 bis einschließlich 29.05.2015 im Dientsgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung LautereckenWolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 008, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. 67742 Lauterecken, den 11.05.2015 gez. Jung Jung, Bürgermeister Wie s w e ile r Benutzungsordnung für das Bürgerhaus der Ortsgemeinde Wiesweiler §1 Das Bürgerhaus steht nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung für Veranstaltungen der örtlichen Vereine und Verbände sowie für Familienfeiern zur Verfügung. Ortsfremden Vereinen und Verbänden kann die Benutzung auch gestattet werden, soweit dadurch nicht die örtlichen Belange berührt werden. §2 Die Benutzung des Bürgerhauses muss rechtzeitig beim Ortsbürgermeister beantragt werden. Bei mehreren Anträgen für den gleichen Zeitpunkt richtet sich die Entscheidung nach der Reihenfolge der Antragstellung. Für die Benutzung stehen folgende Räume zur Verfügung: -Gastraum - Küche mit Vorratsraum -Toiletten - großer Saal - kleiner Saal §3 Das Benutzungsentgelt je Benutzungstag beträgt: a) Gastraum, Küche mit Vorratsraum, Toiletten - für alle Veranstaltungen 85,00 Euro - für Beerdigungen 60,00 Euro - zusätzliche Nebenkostenpauschale während der Heizperiode 15,00 Euro b) großer Saal mit Gastraum, Küche mit Vorratsraum, Toiletten - für alle Veranstaltungen 190,00 Euro - zusätzliche Nebenkostenpauschale während der Heizperiode 40,00 Euro c) kleiner Gemeindesaal im Obergeschoss - für alle Veranstaltungen 45,00 Euro - zusätzliche Nebenkostenpauschale während der Heizperiode 15,00 Euro §4 Von allen Benutzern wird erwartet, dass sie die benutzten Räume in einem ordentlichen Zustand verlassen. Für das Aufstellen der Bestuhlung sowie für das Spülen und Einräumen des Geschirrs ist Sorge zu tragen. Alle benutzten Räume, einschließlich der Toiletten, müssen feucht gereinigt werden. Die ordnungsgemäße Reinigung und die Vollständigkeit des benutzten Geschirrs ist nachzuweisen. Bei Nichtbefolgung der Reinigungspflichten haben die Benutzer ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 200,00 EUR an die Ortsgemeinde zu zahlen. Die Abfallentsorgung obliegt den Benutzern. §5 Für mutwillige Beschädigungen, die durch fahrlässiges und ungebührliches Verhalten entstehen, haftet der Benutzer in voller Höhe. Für beschädigtes und abhanden gekommenes Inventar ist in vollem Umfang Schadensersatz zu leisten. Gläser, Geschirr und Bestuhlung, dürfen nicht außer Haus genommen werden. §6 Die Ortsgemeinde als Hauseigentümerin wird durch den Ortsbürgermeister oder eine von ihm beauftragte Person vertreten. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Rundschau - 5 - Ausgabe 21/2015 §7 §5 Alle Benutzer bzw. Veranstalter stellen die Ortsgemeinde von etwaigen Haftpflichtansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Bürgerhauses, einschließlich der Zugänge, entstehen. §8 Diese Benutzungs- und Gebührenordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. 67744 Wiesweiler, den 25. März 2015 lngfried Klahr - Ortsbürgermeister - Wolfstein Bekanntmachung Am Dienstag, den 26. Mai 2015, 19:30 Uhr, findet im Rathaus der Stadt Wolfstein, Hauptstraße 2, eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Wolfstein statt. Tagesordnung: Nichtöffentlicher Teil 1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015/2016; Vorberatung 2.Informationen Herwart Dilly, Stadtbürgermeister Zweckverband Abwasserbeseitigung „Unteres Glantal“ Zweckverband Abwasserbeseitigung Unteres Glantal Lauterecken Bekanntmachung Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Unteres Glantal“ für das Wirtschaftsjahr 2015 wird nach Überprüfung durch die Kreisverwaltung Kusel als Aufsichtsbehörde nachstehend bekannt gemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Wirtschaftsplan 2015 in der Zeit vom 21. Mai bis einschließlich 1. Juni 2015 in den Diensträumen der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, Bürgerbüro, Schulstraße 6a in Lauterecken und Bürgerbüro, Bergstraße 2 in Wolfstein, während der Dienstzeiten (montags bis mittwochs von 07.15 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 07.15 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 07.15 Uhr bis 12.30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt ist. Lauterecken, den 12. Mai 2015 gez. Hans L. Altes Hans L. Altes, kaufm. Werkleiter Haushaltssatzung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Unteres Glantal“ für das Wirtschaftsjahr 2015 vom 04.05.2015 Die Verbandsversammlung hat aufgrund des § 7 des Zweckverbandsgesetzes i. V. mit § 95 der Gemeindeordnung und der Verbandsordnung des Zweckverbandes folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Prüfung durch die Kreisverwaltung Kusel als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird: §1 Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2015 wird im Erfolgsplan bei den Erträgen und Aufwendungen auf und im Vermögensplan bei den Einnahmen und Ausgaben auf festgesetzt. 1.061.400 € 826.200 € §2 §3 §4 Kassenkredite werden nicht beansprucht. Lauterecken, den 04.05.2015 Der Verbandsvorsteher: gez. Egbert Jung (Egbert Jung) Zweckverband Wasserversorgung „Westpfalz“ Bekanntmachung Am Dienstag, den 9. Juni 2015, 11.00 Uhr, findet im Sitzungszimmer des Wasserwerkes “Westpfalz” in Weilerbach eine Sitzung der Verbandsversammlung/des Werksausschusses des Zweckverbandes Wasserversorgung „Westpfalz“, Sitz Weilerbach, statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Vorlage des Jahresberichtes mit Schlussbesprechung, Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2014 für das Wasserwerk des Zweckverbandes Wasserversorgung “Westpfalz” 2. Bericht der Betriebsführung 3. Anfragen und Informationen Nicht öffentlicher Teil 4. Auftragsvergabe 5. Anfragen und Informationen gez.: Mohr Verbandsvorsteher Jagdgenossenschaft Hoppstädten Satzung der Jagdgenossenschaft Hoppstädten §1 Name, Sitz und Aufsichtsbehörde (1) Die Genossenschaft führt den Namen „Jagdgenossenschaft Hoppstädten“. Sie hat ihren Sitz in 67744 Hoppstädten. (2) Aufsichtsbehörde ist die untere Jagdbehörde (nach § 11 Abs. 2 Satz 3 des Landesjagdgesetzes - LJG -) bei der Kreisverwaltung Kusel. §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 0 €. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Zweckverband erhebt nach § 8 der Verbandsordnung eine Verbandsumlage, die von den Mitgliedern in folgender Höhe angefordert wird: Verbandsgemeinde Betriebskosten-Zinsumlage Tilgungs- BauumlageUmlage umlage umlage insgesamt Lauterecken-Wolfstein Ber. Lauterecken 708.456 6.697 78.609 409.2831.203.045 Lauterecken-Wolfstein Ber. Wolfstein 213.703 2.299 26.982 140.481383.465 Altenglan87.541 904 10.609 55.236154.290 Zusammen 1.009.700 9.900 116.200 605.0001.740.800 Mitgliedschaft (1) Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Hoppstädten nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses an (Mitglieder). Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht, sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft. (2) Die Mitglieder haben vor erstmaliger Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorsteher alle zur Anlegung des Grundflächenverzeichnisses erforderlichen Unterlagen (z. B. Grundbuchauszüge, Urkundenabschriften) unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Eigentumsverhältnisse sind unverzüglich anzuzeigen. Die Mitgliedschaft zur Jagdgenossenschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums. Rundschau - 6 - Ausgabe 21/2015 §3 §7 Aufgaben Vertretung eines Mitglieds in der Genossenschaftsversammlung (1) Die Jagdgenossenschaft hat die Aufgabe, das Jagdrecht im Interesse ihrer Mitglieder wahrzunehmen sowie für den Ersatz des den Mitgliedern entstehenden Wildschadens zu sorgen. (2) Sie kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben von den Mitgliedern Umlagen nach dem Verhältnis der Flächengröße der bejagbaren Grundstücke erheben. §4 Organe Organe der Jagdgenossenschaft sind: 1. die Genossenschaftsversammlung, 2. der Jagdvorstand. §5 Genossenschaftsversammlung (1) Die Genossenschaftsversammlung ist die Versammlung der anwesenden und der vertretenen Mitglieder. Vertretungen nach § 7 sind zu Beginn der Genossenschaftsversammlung durch Vorlage der Vollmachten nachzuweisen. (2) In der Regel soll einmal jährlich eine Genossenschaftsversammlung stattfinden. Außerordentliche Genossenschaftsversammlungen sind vom Jagdvorstand einzuberufen, wenn dies von mindestens einem Fünftel der Mitglieder oder mindestens einem Fünftel der vertretenen Grundfläche unter Angabe der Gründe schriftlich verlangt wird. Alle Genossenschaftsversammlungen sind unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen durch ortsübliche Bekanntmachung einzuberufen. Beschlüsse über Gegenstände des § 6 dürfen unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ nicht gefasst werden. (3) Die Genossenschaftsversammlung ist nicht öffentlich, ausgenommen die Genossenschaftsversammlung zur Versteigerung der Jagd oder zur Öffnung der Gebote bei öffentlicher Ausbietung. Die Jagdvorsteherin oder der Jagdvorsteher kann einzelnen Personen die Anwesenheit vorübergehend gestatten. Vertretern der Jagdbehörden ist die Anwesenheit jederzeit gestattet. (4) Die Genossenschaftsversammlung kann beschließen: 1. bei Dringlichkeit auch über Gegenstände, die nicht in die Tagesordnung aufgenommen waren, zu beraten und zu entscheiden, mit Ausnahme der Gegenstände nach § 6, 2. einzelne Beratungsgegenstände von der Tagesordnung abzusetzen. (5) Über den wesentlichen Verlauf einer Genossenschaftsversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die mindestens zu enthalten hat: 1. die Anzahl der anwesenden und vertretenen Mitglieder, 2. die Angabe der von den anwesenden und vertretenen Mitgliedern in die Genossenschaftsversammlung eingebrachten und nachgewiesenen Grundfläche, 3. die von der Genossenschaftsversammlung gefassten Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis. (6) Die unterzeichnete Niederschrift ist zwei Wochen lang zur Einsichtnahme durch die Mitglieder auszulegen. Zeit und Ort der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. §6 Aufgabe der Genossenschaftsversammlung Die Genossenschaftsversammlung beschließt über: 1. die Art der Nutzung des Jagdbezirks sowie die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung, sofern diese Aufgaben nicht dem Jagdvorstand übertragen sind oder ihm obliegen, 2. die Erhebung und Verwendung von Umlagen, 3. die Wahl des Jagdvorstandes, 4. die Anstellung von Personal und die Festsetzung der dem Jagdvorstand und den Angestellten zu gewährenden Entschädigungen, 5. die Entlastung des Jagdvorstandes, 6. die Genehmigung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung, 7. den Erlass und die Änderung der Satzung, 8. die Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft auf die Gemeinde nach § 11 Abs. 7 LJG, 9. die Teilung oder Teilverpachtung des Jagdbezirkes, 10.die Zuschlagserteilung bei Verpachtung, soweit sie nicht auf den Jagdvorstand übertragen ist, 11.das Schließen von Abschussvereinbarungen oder Abschusszielsetzungen nach § 31 Abs. 2 LJG, soweit es nicht auf den Jagdvorstand übertragen ist, 12.die Zustimmungen zu Teilabschussplänen nach § 31 Abs. 3 LJG, soweit sie nicht auf den Jagdvorstand übertragen sind, 13.das Stimmverhalten der Jagdgenossenschaft bei der Wahl der Kreisjagdmeisterin oder des Kreisjagdmeisters, soweit sie nicht auf den Jagdvorstand übertragen sind. Gemäß Beschluss der Jagdgenossenschaft werden die Aufgaben 11 bis 13 auf den Jagdvorstand übertragen. Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen. Eine erteilte Vollmacht gilt lediglich für die darauf folgende Sitzung der Jagdgenossenschaft. §8 Beschlussfassung und Stimmrecht (1) Für das Zustandekommen eines Beschlusses gilt § 11 Abs. 4 LJG. (2) Bei Grundstücken, die im Miteigentum oder Gesamthandeigentum mehrerer Personen stehen, kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden. (3) Bei der Beschlussfassung wird offen abgestimmt, es sei denn, die Genossenschaftsversammlung beschließt im Einzelfall, eine geheime Abstimmung mithilfe von Stimmzetteln vorzunehmen. Bei der Abstimmung mithilfe von Stimmzetteln gelten unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit mit. Stimmzettel, aus denen der Wille der oder des Abstimmenden nicht unzweifelhaft erkennbar ist, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten, sind ungültig. Bei der Abstimmung mithilfe von Stimmzetteln erhält jedes Mitglied einen Stimmzettel, auf dem die Anzahl der vertretenen Mitglieder sowie die eigene und die Flächengröße der Vertretenen vermerkt sind. Die Stimmzettel werden durch zwei zur Geheimhaltung verpflichtete Mitglieder ausgezählt und anschließend versiegelt. §9 Jagdvorstand (1) Der Jagdvorstand besteht aus der Jagdvorsteherin oder dem Jagdvorsteher und zwei beisitzenden Mitgliedern, von denen eines als ständige Vertretung der Jagdvorsteherin oder des Jagdvorstehers und das andere als Kassenverwalterin oder Kassenverwalter zu wählen ist. Bei Verhinderung der Jagdvorsteherin oder des Jagdvorstehers nimmt die ständige Vertretung dieses Amt wahr. Für die beisitzenden Mitglieder sind stellvertretende Mitglieder zu wählen. (2) Scheidet ein Mitglied des Jagdvorstandes vorzeitig z. B. durch Tod, Rücktritt oder Verlust der Wählbarkeit aus, so ist für den Rest der Amtszeit innerhalb angemessener Frist, spätestens in der nächsten Genossenschaftsversammlung, eine Ersatzwahl vorzunehmen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn ein anderer Funktionsträger vorzeitig ausscheidet. (3) Wählbar ist jede Jagdgenossin oder jeder Jagdgenosse sowie bei juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts deren Vertreterin oder Vertreter, soweit sie volljährig sind und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, die Wählbarkeit und das Stimmrecht im Sinne des § 45 Abs. 1 des Strafgesetzbuches besitzen. § 10 Amtszeit Die Amtszeit des Jagdvorstandes beträgt fünf Jahre; sie beginnt an dem auf die Wahl folgenden 1. April. Bis zum Beginn der Amtszeit eines neuen Jagdvorstandes nimmt der bisherige Jagdvorstand die Aufgaben nach § 13 wahr. § 11 Sitzungen des Jagdvorstandes (1) Die Sitzungen des Jagdvorstandes sind von der Jagdvorsteherin oder dem Jagdvorsteher unter Mitteilung der Tagesordnung einzuberufen. Eine Einberufung kann auch von einem der beisitzenden Mitglieder verlangt werden. (2) Über die gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen, die von der Jagdvorsteherin oder dem Jagdvorsteher zu unterzeichnen ist. § 12 Beschlussfassung des Jagdvorstandes Der Jagdvorstand fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. § 13 Aufgaben des Jagdvorstandes (1) Der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Er ist an die rechtmäßigen Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung gebunden. (2) Der Jagdvorstand hat insbesondere 1. die Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung vorzubereiten und auszuführen, 2. das Grundflächenverzeichnis anzulegen und zu führen, Rundschau - 7 - 3. die Neuwahl des Jagdvorstandes vorzubereiten, 4. die Jagdverpachtung entsprechend dem Beschluss der Genossenschaftsversammlung durchzuführen; ist der Gemeinde die Befugnis zur Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks übertragen, so hat der Jagdvorstand über die Erteilung des Einvernehmens zu entscheiden (§ 11 Abs. 7 LJG), 5. die Abschussvereinbarungen bzw. Abschusszielsetzungen nach § 31 Abs. 2 LJG entsprechend der Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung zu schließen bzw. zu fassen und für die Erfüllung Sorge zu tragen, 6. die Zustimmungen zu Teilabschussplänen nach § 31 Abs. 3 LJG entsprechend der Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung zu erteilen oder zu versagen, 7. im Vorfeld einer Abschussvereinbarung bzw. Abschussfestsetzung eine Begehung des Jagdbezirkes nach § 8 Abs. 1 der Landesjagdverordnung (LJVO) durchzuführen, 8. den Haushaltsplan und die Jahresrechnung aufzustellen und vorzulegen, 9. den Verteilungsplan über den jährlichen Reinertrag der Jagdnutzung für die Mitglieder aufzustellen, die nicht auf die Auszahlung ihres Anteils am Reinertrag verzichtet haben; ist der Gemeinde die Befugnis zur Verwendung des Reinertrages übertragen, so entscheidet der Jagdvorstand über die Erteilung des Einvernehmens, 10. die Vertretungen der Jagdgenossenschaft nach § 13 Abs. 3 LJG und § 15 LJVO zu bestimmen. § 14 Aufgaben der Jagdvorsteherin oder des Jagdvorstehers Die Jagdvorsteherin oder der Jagdvorsteher hat 1 die Genossenschaftsversammlung einzuberufen, zu eröffnen, zu leiten und zu schließen sowie das Ordnungs- und Hausrecht auszuüben, 2 Bekanntmachungen vorzunehmen; die genehmigte, angezeigte oder geänderte Satzung ist öffentlich auszulegen; dabei sind die Genehmigung oder die Anzeige sowie Ort und Zeit der Auslegung ortsüblich bekannt zu machen, 3 die Liste der von den Mitgliedern zu erhebenden Umlagen aufzustellen, 4 die Angestellten zu beaufsichtigen und die Einrichtungen der Jagdgenossenschaft zu überwachen, 5 den Schriftwechsel zu führen und die gefassten Beschlüsse zu protokollieren, sofern von der Genossenschaftsversammlung keine andere schriftführende Person gewählt ist. § 15 Ausgabe 21/2015 § 17 Umlageforderungen (1) Umlageforderungen an Jagdgenossinnen oder Jagdgenossen werden binnen eines Monats nach rechtswirksamer Feststellung der Umlageliste (§ 14 Nr. 3) fällig. (2) Umlagen, deren Einzahlung nicht fristgerecht erfolgt, werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. § 18 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr läuft vom 1. April bis zum 31. März. § 19 Bekanntmachungen Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft erfolgen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein. Vorstehende Satzung ist von der Genossenschaftsversammlung am 23.03.2015 in Hoppstädten beschlossen worden. Die Satzung vom 20.03.2002 ist somit aufgehoben. Hoppstädten, den 23.03.2015 Der Jagdvorstand: gez. Schneider Otmar Schneider, Jagdvorsteher gez. Studt Jürgen Studt, 1. Beisitzer gez. Eicher Thomas Eicher, 2. Beisitzer Angezeigt/genehmigt: Kusel, den 30. April 2015 (Dienstsiegel) Kreisverwaltung Kusel - untere Jagdbehörde Im Auftrag: gez. Heyd (Unterschrift der unteren Jagdbehörde) Sonstige amtliche Mitteilungen Anteil an Nutzung und Lasten (1) Der Anteil der Mitglieder an den Nutzungen und Lasten richtet sich nach dem Verhältnis des Flächeninhalts ihrer bejagbaren Grundstücke im Jagdbezirk. (2) Die nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 9 und § 14 Nr. 3 aufzustellenden Verzeichnisse und Listen sind zwei Wochen lang bei der Jagdvorsteherin oder beim Jagdvorsteher für die Mitglieder auszulegen. Zeit und Ort der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Werden innerhalb dieser Frist keine Einsprüche erhoben, gelten die Verzeichnisse und Listen mit Ablauf der Frist als festgestellt. Auf Einsprüche werden die Verzeichnisse und Listen vom Jagdvorstand überprüft, von ihm erneut festgestellt und der Zeitpunkt der Feststellung ortsüblich bekannt gegeben. Wird die den Verzeichnissen und Listen zugrunde liegende Gesamtrechnung von den Einsprüchen nicht berührt, gelten sie nur gegenüber den Einsprucherhebenden als nicht festgestellt. Die Feststellung gegenüber den Einsprucherhebenden wird in einem besonderen Bescheid getroffen. (3) Jedes Mitglied kann gemäß § 12 Abs. 2 LJG die Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung verlangen. Der Anspruch auf Auszahlung erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach der Bekanntmachung der Beschlussfassung der Genossenschaftsversammlung, der eine anteilmäßige Verteilung des Reinertrages nicht vorsieht, schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstandes geltend gemacht wird. Wird der Beschluss der Genossenschaftsversammlung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung nicht bekannt gemacht, kann der Anspruch bis einschließlich dem auf das Jagdjahr folgenden Monat geltend gemacht werden; die Geltendmachung eines Anspruchs im Voraus ist zulässig. § 16 Auszahlung des Reinertrages (1) Der Reinertrag aus der Jagdnutzung ist vom Jagdvorstand an die Jagdgenossinnen und die Jagdgenossen auszuzahlen, sofern sie nach § 12 Abs. 2 LJG die Auszahlung verlangt haben. (2) Entfällt auf eine Jagdgenossin oder einen Jagdgenossen ein geringerer Reinertrag als 15,- Euro, wird die Auszahlung erst dann fällig, wenn der Betrag durch Zuwachs mindestens 15,- Euro erreicht hat; unberührt hiervon bleiben die Fälle, in denen die Jagdgenossin oder der Jagdgenosse aus der Jagdgenossenschaft ausscheidet. Ve r ban dsg e m e in de Laut e r e c k e n -Wo lf s t e i n Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Bekanntmachung Meldung Wein- und Traubenmostbestände Meldung der oenologischen Verfahren Letzter Abgabetermin: 7. August 2015 I. Meldung der Wein- und Traubenmostbestände Zur Meldung der Wein- und Traubenmostbestände sind alle natürlichen und juristischen Personen verpflichtet, die gewerbsmäßig Wein und/ oder Traubenmost be- oder verarbeiten, lagern oder handeln. Die Meldepflicht erstreckt sich im Einzelnen auf: 1. die in der Weinbaukartei erfassten Betriebe, 2. die nicht in der Weinbaukartei erfassten Unternehmen, die Wein und Traubenmost zum Verkauf herstellen, 3. die Unternehmen des Großhandels mit Wein und Traubenmost, soweit sie zum Berichtszeitpunkt über einen Weinbestand von mindestens 10.000 Liter verfügen. Besondere Meldeverpflichtung bei Sektgrundwein: Sektgrundwein, der zur Schaumweinherstellung in Handelsbetrieben lagert (Sektkellereien), ist unter „Schaumwein“ vom Verfügungsberechtigten nachzuweisen. II. Meldung der oenologischen Verfahren Die Meldung der oenologischen Verfahren ist für alle natürlichen und juristischen Personen, die gewerbsmäßig Wein erzeugen, verpflichtend. Nach EU-Vorgaben haben die Weinerzeuger den Besitz an Anreicherungsmitteln, die Erhöhung des Alkoholgehaltes, die Entsäuerung und die Süßung zu melden. Die Meldeverpflichtung ist in einer einmaligen Meldung für mehrere Maßnahmen zusammengefasst. Zur weiteren Vereinfachung wurde diese Meldung in das Formular der Wein- und Traubenmostbestände integriert. Rundschau - 8 - Bitte beachten: Auch wenn Sie aufgrund der Vorgaben zur Meldung der Wein- und Traubenmostbestände nicht verpflichtet sind, können Sie dennoch der Anzeigeverpflichtung der oenologischen Verfahren unterliegen. Die Meldeformulare sind bei der zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie bei den weinbaulichen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz erhältlich und müssen dort spätestens bis zum 7. August 2015 eingegangen sein. Reichen Sie bitte das Exemplar für den Meldepflichtigen zusammen mit der Meldung ein. Es verbleibt nach Bestätigung des Eingangs bei Ihnen und dient als Nachweis für die rechtzeitige Abgabe. Betriebe, die ihre Meldung nicht termingerecht abgeliefert haben, sind von Teilen der Stützungsmaßnahmen (lnvestitionsförderung) entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und deren Durchführungsbestimmungen ausgeschlossen bzw. müssen mit Kürzungen bei den Zuschüssen rechnen. Wir bitten Sie deshalb, die Meldeformulare sehr sorgfältig auszufüllen und den Meldetermin zu beachten. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in den zuständigen Dienststellen gerne zur Verfügung. Amtsgericht Kusel Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - 1 K 18/14 66869 Kusel, den 05.05.2015 Trierer Str. 71 Terminsbestimmung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Wiesweiler Blatt 798 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundbesitz am Dienstag, den 30.06.2015 - 09.30 Uhr an der Gerichtsstelle, 66869 Kusel, Trierer Str. 71 Sitzungssaal II versteigert werden. Lfd-Nr.Gemarkung Flur Fl-St.Nr. Wirtschaftsart/ Größe Lage qm 1 Wiesweiler 6 54 Gebäude- u. 197 Freifläche Kirchenstr. 6 Zusatz: Grundstück bebaut mit Einfamilienhaus, zweigeschossig, Kellergeschoss zur Kirchenstr. freistehend, Grenzbebauung mit Anbau an benachbartes Haus; Baujahr ca. 1900, Aufstockung ca. 1950, Modernisierung ca. 1990; Ölzentralheizung; großer Unterhaltungsstau; Feuchtigkeitsschäden im Keller; Putz- und Fliesenschäden; Malerarbeiten notwendig; Nebengebäude: ineinander verschachtelte Schuppen (Grenzbebauung), Garage; Verkehrswert: 44.000 Euro - ohne Gewähr Der Versteigerungsvermerk ist am 26.02.2014 in das Grundbuch eingetragen worden. Der Zuschlag wurde bereits einmal nach § 85 a ZVG versagt. Daher kann der Zuschlag nunmehr auch auf Gebote erfolgen, welche weniger als die Hälfte des Verkehrswertes des Grundstückes betragen. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nach gesetzt werden. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter www.versteigerungspool.de. gez. Kern, Rechtspflegerin Ausgefertigt: Becker, JBe. als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Ausgabe 21/2015 Forstamt Kusel Das Forstamt Kusel informiert Wildbret aus neuer Jagdsaison Seit 01.05.2015 wird am Forstamt Kusel wieder Wildbret aus heimischen Revieren und der neuen Jagdsaison (frischer Maibock) zu moderaten Preisen angeboten. Speziell für die laufende Grillsaison gibt es Wildbratwürste, denen man ein gewisses Suchtpotential nachsagt - 4 Stück kosten nur 6,50 €. Alle Wildprodukte sind tiefgefroren und vakuumiert in haushaltsüblichen Mengen ganzjährig am Forstamt erhältlich! Ihr Forstamt Kusel 06381/920730 Ende des amtlichen Teils ----------------- Impressum ----------------- Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde 67742 Lauterecken, Schulstraße 6 a Druck und Verlag: Druck + Verlag Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein gegen Entgelt. Gemeindenachrichten Ve r ban dsg e m e in de Laut e r e c k e n -Wo lf s t e i n Redaktionsschlussvorverlegung wegen Fronleichnam (04.06.2015) Der Feiertag Fronleichnam macht eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses sowohl für digitale als Papiermanuskripte erforderlich. Die Textbeiträge für die KW 23 müssen bis Dienstag, den 26.05.2015 um 16.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein der per Mail an amtsblatt@ vg-lw.de vorliegen. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis. Verlag + Druck Linus Wittich KG, Redaktion Ehe- und Altersjubilare der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Wir gratulieren 21.05.2015 21.05.2015 22.05.2015 22.05.2015 22.05.2015 Goldene Hochzeit Eheleute Elke und Walter Hahnenwald, Wälderbusch 10, 67742 Lauterecken 91. Geburtstag Dorothea Stahlschmidt, Waldweg 2, 67748 Odenbach 85. Geburtstag Ernst Allmann, Bergstraße 7, 67756 Hinzweiler 93. Geburtstag Friedrich Edinger, Hauptstraße 77, 67754 Eßweiler 95. Geburtstag Adelheid Möhler, Am Kreuz 34, 67749 Offenbach-Hundheim Rundschau 23.05.2015 24.05.2015 24.05.2015 25.05.2015 - 9 - 80. Geburtstag Horst Grill, Glantalstraße 39, 66887 Glanbrücken 85. Geburtstag Margit Meeh, Buchenstraße 3, 67753 Relsberg 80. Geburtstag Hermann Riedel, Bergstraße 3, 67742 Lauterecken 80. Geburtstag Karl Müller, Am Bauberg 6, 67753 Hefersweiler Ausgabe 21/2015 M e r zw e ile r Vertretung Ortsbürgermeisterin Vom 28.05.2015 bis 01.06.2015 übernimmt der Erste Beigeordnete Helmut Bernhard, Hauptstraße 11, Tel.: 06788/287 die Amtsgeschäfte. O be r w e ile r im Tal Egbert Jung, Bürgermeister Sprechstunden des Betreuungsvereins der AWO in der Verbandsgemeindeverwaltung Der Betreuungsverein der AWO Kreis Kusel e.V., bietet nicht nur Beratungsgespräche in der Geschäftsstelle in Kusel (Triererstr. 60), sondern Außensprechstunden und Hausbesuche in der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken an. Dies bedeutet, dass alle gerichtlich bestellten Betreuer oder Personen, die sich für eine ehrenamtliche Betreuung interessieren, im Landkreis direkt „vor Ort“ beraten werden können. Der hauptamtliche Mitarbeiter des Vereins (Matthias Becker) gibt aber auch Personen, die sich über die individuelle Ausgestaltung einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung informieren wollen, wichtige Hilfestellungen und Anregungen. Jedwede Leistungen des Vereins sind kostenlos, eine Mitgliedschaft nicht erforderlich. Konkrete Terminabsprachen können unter der Telefon-Nummer 06381/99 32 77-78 vereinbart werden. Donnerstag, den 28.05.2015 VGV Lauterecken 10.00 - 12.00 Uhr VGV Wolfstein 14.00 - 16.00 Uhr Liebe Hundehalter! Oberweiler im Tal und Hinzweiler haben lange gekämpft, bis endlich der Fußweg zwischen unseren beiden Orten angelegt wurde. Dieser Weg sowie die beiden Ruhebänke werden sehr gut genutzt. In letzter Zeit häufen sich nun Beschwerden über Gestank und Hundekot am Gehweg und an den Ruhebänken. Wir, die beiden Ortsbürgermeister von Oberweiler im Tal und Hinzweiler, möchten nun auf diesem Wege die Hundebesitzer bitten, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu entsorgen. Einige Hundebesitzer machen dies schon vorbildlich. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Harry Kelemen, und Gunter Suffel, Ortsbürgermeister E ssweiler Kirchliche Nachrichten Stromabschaltung in Eßweiler Hiermit informieren wir alle Anschlussnutzer gemäß § 17 Abs. 2 Niederspannungs-Anschlussverordnung (NAV), dass die Pfalzwerke Netz AG infolge dringender Reparaturarbeiten am 28. Mai von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr in der Gemeinde Eßweiler der Strom abgeschaltet werden muss. Eine Einspeisung aus Eigenerzeugungsanlagen ist dabei nicht möglich. Wir weisen alle Anschlussnutzer ausdrücklich darauf hin, dass während der Versorgungsunterbrechung die Spannungsfreiheit nicht garantiert wird. Für Rückfragen steht Ihnen das Netzteam unter der Tel.Nr.: zur Verfügung. Ev. Kirchengemeinde Grumbach - Herren-Sulzbach Wir wollen unsere Jungschar wieder einmal attraktiver gestalten. Daher verteilen wir demnächst einen Fragebogen an alle Familien mit Kindern im Alter zwischen fünf und elf Jahren. Wir bitten Sie freundlich, diesen auszufüllen. Wir werden den Bogen eine Woche später wieder abholen. Herzlichen Dank für Ihre Hilfe! Gottesdienste Pfingstsonntag, den 24.05.2015 10.00 Uhr Grumbach, Gottesdienst 11.00 Uhr Hoppstädten, Gottesdienst Pfingstmontag, den 25.05.2015 10.00 Uhr Deimberg, Gottesdienst H i n z weiler Liebe Hundehalter! Oberweiler im Tal und Hinzweiler haben lange gekämpft, bis endlich der Fußweg zwischen unseren beiden Orten angelegt wurde. Dieser Weg sowie die beiden Ruhebänke werden sehr gut genutzt. In letzter Zeit häufen sich nun Beschwerden über Gestank und Hundekot am Gehweg und an den Ruhebänken. Wir, die beiden Ortsbürgermeister von Oberweiler im Tal und Hinzweiler, möchten nun auf diesem Wege die Hundebesitzer bitten, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu entsorgen. Einige Hundebesitzer machen dies schon vorbildlich. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Harry Kelemen, und Gunter Suffel, Ortsbürgermeister Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Mittwoch, 20.05.2015 14.00 Uhr Seniorenkreis (Hinzweiler; Jugendheim) 18.30 Uhr Jugendgruppe (Jugendheim) Donnerstag, 21.05.2015 09.00 Uhr Krabbelgruppe (Jugendheim) Samstag, 23.05.2015 Busfahrt zum Ökumenischen Kirchentag nach Speyer (09.00-21.00 Uhr) In unserem Bus sind noch Plätze frei! Anmeldung und Informationen beim Pfarramt (13.- Euro; bitte direkt bei der Anmeldung entrichten). Pfingstsonntag, 24.05.2015 09.15 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Hinzweiler 10.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Hundheim Pfingstmontag, 25.05.2015 10.15 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Horschbach Dienstag, 26.05.2015 17.15 Uhr Konfirmandenstunde (Jugendheim) Mittwoch, 27.05.2015 18.30 Uhr Jugendgruppe (Jugendheim) Impressum Wochenzeitung für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf Herausgeber - Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240 Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel. 06502/9147-213, Fax: 06502/7240 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Reklamation Zustellung bitte an: Tel.: 06502-9147-335, -336, -713 und -716, E-Mail: [email protected] Rundschau - 10 - Kath. Pfarramt der Pfarreiengemeinschaft St. Franz Xaver Lauterecken, St. Johannes Nepomuk Reipoltskirchen und St. Philippus u. St. Jakobus Wolfstein Donnerstag, 21.05.2015 10:30 Uhr Lauterecken heilige Messe im Seniorenheim Pro Seniore Freitag, 22.05.2015 17:30 Uhr Wolfstein Rosenkranz 18:00 Uhr Wolfstein hl. Messe Sonntag, 24.05.2015 Pfingstem *** Kollekte für das Bischöfliche Hilfswerk Renovabis*** Sonntäglicher Vorabend, 23.05.2015 18:00 Uhr Reipoltskirchen Amt für die Pfarrgemeinden Sonntag: 09:00 Uhr Lauterecken Amt als Jahresgedächtnis für Wilhelm Stein 10:30 Uhr Wolfstein Amt für die Pfarrgemeinden Montag, 25.05.2015 Pfingstmontag 09:00 Uhr Reipoltskirchen Amt für die Pfarrgemeinden 10:30 Uhr Kaulbach Amt für die Pfarrgemeinden Dienstag, 26.05.2015 - hl. Philipp Neri - weiß 17:30 Uhr Reipoltskirchen Rosenkranz 18:00 Uhr Reipoltskirchen Amt 19:00 Uhr Wolfstein VR-Sitzung Mittwoch, 27.05.2015 08:30 Uhr Lauterecken Rosenkranz 09:00 Uhr Lauterecken heilige Messe Prot. Pfarramt Niederkirchen-Heimkirchen Sonntag, 24.05.2015 - Pfingstsonntag Gottesdienst Niederkirchen 10.00 Uhr + AM Montag, 25.05.2015 - Pfingstmontag Gottesdienst auf dem Kreuzhof (Bürgerhaus) 10.30 Uhr Dienstag, 26.05.2015 Turnen für Frauen 18.00 Uhr Samstag, 30.05.2015 Seniorenclub 14.00 Uhr „Geh aus mein Herz und suche Freud“ Erkundungen in Paul Gerhardt’s Sommerlied Evang. Kirchengemeinde OffenbachNiedereisenbach - Wiesweiler Ausgabe 21/2015 Kath. Kirchengemeinden St. Antonius von Padua, Meisenheim und St. Georg, Lauschied Sprechzeiten von Pfarrer Eck: montags von 09.00 - 12.00 Uhr und freitags von 10.30 - 12.00 Uhr im Pfarrhaus von Meisenheim, Klenkertor 7, Tel.: 06753- 2381 Pfarrbüro in Bad Sobernheim, Herrenstraße 16 Öffnungszeiten: Mo. - Do. von 10.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Tel.: 06751/2286, Fax: 06751 / 991242 Kath. Pfarrgemeinde St. Georg, Lauschied Pfingstsonntag, 24.05.2015 18.00 Uhr Zentrale Pfingst- und Maiandacht in der Pfarrkirche von Meisenheim Pfingstmontag, 25.05.2015 10.30 Uhr Eucharistiefeier Mittwoch, 27.05.2015 19.00 Uhr Sitzung des Pfarrgemeinderates im Pfarrheim Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim Samstag, 23.05.2015 19.00 Uhr Kammerkonzert zu Gunsten der Kirchenrenovierung; anschließend gem. Beisammensein im Kapitelsaal und Pfarrgarten Pfingstsonntag, 24.05.2015 10.30 Uhr Eucharistiefeier 18.00 Uhr Maiandacht Dienstag, 25.05.2015 20.30 Uhr Kirchenchorprobe im Pfarrhaus Termine • Vereine • Veranstaltungen Etappe für Etappe am 31. Mai 2015 Hinkelsteinweg: Geführte Wanderung von Otterberg nach Winnweiler Gottesdienst in Offenbach-Hundheim Montag, 25.05.2015 09.30 Uhr Ök. Gottesdienst mit Chor Gottesdienst in Niederalben Sonntag, den 24.05.2015 10.30 Pfingstgottesdienst Gottesdienst in Niedereisenbach Sonntag, den 24.05.2015 09.30 Uhr Pfingstgottesdienst Kath. Pfarrei St. Peter + Paul Offenbach-Hundheim Gottesdienste 22.05.2015 19.00 Uhr Pfingstnovene 23.05.2015 20.00 Uhr Vigilmesse mit Abschluss der Pfingstnovene 25.05.2015 09.30 Uhr Ök. Gottesdienst in der Abteikirche Prot. Kirchengemeinde Rothselberg Mittwoch, 20.05.2015 16:30 Uhr Konfirmandenunterricht im Jugendraum Rothselberg Donnerstag, 21.05.2015 19:00 Uhr Chorprobe „Ton in Ton“ im Kindergarten Rothselberg Sonntag, 24.05.2015 - Pfingstsonntag 09:15 Uhr Gottesdienst in der Kirche Eßweiler mit Abendmahl 10:15 Uhr Gottesdienst in der Kirche Rothelberg mit Abendmahl Montag, 25.05.2015 - Pfingstmontag 10:00 Uhr Gottesdienst in der Kirche Kreimbach-Kaulbach mit Abendmahl Dienstag, 26.05.2015 14:00 Uhr Stuhlkreisgymnastikgruppe im Jugendraum Rothselberg Prot. Kirchengemeinden St. Julian und Gumbsweiler Sonntag, 24.05.2015 - Pfingstsonntag 09.30 Uhr Glanbruecken, Valentinskapelle Gottesdienst mit Abendmahl 10.15 Uhr St. Julian, Gottesdienst mit Abendmahl Montag 25.05.2015 - Pfingstmontag 10.15 Uhr Gumbsweiler, Gottesdienst mit Abendmahl Der im Spätsommer 2014 eröffnete Prädikatswanderweg verbindet als Rundweg die Randbereiche des Pfälzer Waldes mit dem Wandergebiet Donnersberg. Den Weg kennzeichnen neben naturbelassenen Waldwegen und Passagen über freies Feld imposante Ausblicke in die weite, hügelige und abwechslungsreiche Landschaft. Mit Startpunkt an der Otterberger Abteikirche findet am Sonntag, 31. Mai 2015 um 10.00 Uhr eine geführte Wanderung auf den nördlichen Teilabschnitt des Hinkelsteinwegs statt. Durch die historische Altstadt Otterbergs, am Naturschwimmbad vorbei führt die Wanderung über breite Waldwege zum namensgebenden Menhir „Hinkelstein“ aus vorkeltischer Zeit. Dort, wo noch heute drei Gemarkungen zusammentreffen, wird eine kurze Rastpause eingelegt. Weiter geht es, vorbei an einer Vielzahl von historischen Grenzsteinen, durch den Otterberger Wald über die Höhe nach Höringen, wo der freie Blick über die sanfte Hügellandschaft der Nordpfalz und hinauf zum Donnersberg schweift. Nach einem letzten, anstrengenden Anstieg ist das lohnende Ziel erreicht: die Igelborner Hütte in Winnweiler lädt zum Abschluss zur Einkehr und zur Stärkung ein. Die insgesamt 19 km lange Tour findet unter der Leitung des zertifizierten Wanderführers Jürgen Wachowski statt. Treffpunkt ist um 10.00 Uhr an der Abteikirche in Otterberg. Kurze Rastpausen am Hinkelstein, bei Höringen und zum Abschluss an der Igelborner Hütte sind eingeplant. Rucksackverpflegung und festes Schuhwerk werden empfohlen. Ein Rücktransport per Bus wird gegen Anmeldung ab Winnweiler angeboten. Die Kosten für die Wanderung liegen bei 6,- Euro pro Teilnehmer (inkl. Rücktransfer). Anmeldungen sind über die Tourist-Information Kusel, Tel. 06381424-270, [email protected] zu tätigen. Informationen zum Hinkelsteinweg wie Wegbeschreibung und Kartenmaterial zum Download sind unter www.wandermenue-pfalz.de oder unter www.winnweiler-vg.de abrufbar. Rundschau - 11 - Ausgabe 21/2015 Haufenweise Haufen! Der Kot von Hunden und die Gleichgültigkeit mancher Hundehalter stinken zum Himmel Fußfalle Hundehaufen: ein falscher Schritt, und schon ist es passiert. Endlich Frühling! Die Sonne sendet ihre wärmenden Strahlen in die Lande. Über die Straßen, Plätze und Gassen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein weht der Wohlgeruch des jungen Blütenmeeres in unzählbaren Aromen. Jeder Atemzug entfacht in der Nase des Wandersmanns ein wahres Feuerwerk der Düfte. Es könnte so schön sein, ... wäre da nicht das herbe Bukett des frischen Hundehaufens, der sich da gerade mit einem unheilvoll schmatzenden Geräusch mit der Sohle des Wanderschuhs vereint hat. Es stinkt zum Himmel! In allen 41 Gemeinden der Verbandsgemeinde gilt die „Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen“. Paragrafen regeln dort, was eigentlich selbstverständlich sein sollte, nämlich, dass ein jeder die Hinterlassenschaften seines vierbeinigen Freundes unverzüglich und unaufgefordert zu beseitigen hat. Der gesunde Menschenverstand und ein grundlegendes Maß an Anstand gebieten es jedem Hundehalter, Beeinträchtigungen seiner Mitmenschen durch den Hund im Interesse eines gedeihlichen Miteinanders auf das unvermeidbare Mindestmaß zu reduzieren. Mit der Anschaffung eines Hundes übernimmt der Halter eine umfängliche Verantwortung. Diese umfasst neben dem Wohlergehen des Tieres auch die angemessene Berücksichtigung der Interessen der Allgemeinheit. Der tatsächliche Zustand unserer Geh-, Spazier- und Wanderwege sowie der öffentlichen Plätze wirft jedoch die berechtigte Frage auf, ob alle Hundehalter dieser Verantwortung gerecht werden (können/wollen), obwohl vielerorts durch die Gemeinden für teuer Steuergeld extra Tütenspender und Müllbehälter angebracht worden sind. Auch bedanken sich die Gemeindearbeiter, wenn die vormals grüne Arbeitshose nach dem Mähen der Gemeindewiese oder der Wegesränder bis zu den Knieen hoch plötzlich braun ist. Dass es auch anders geht, beweisen die teils gut mit kleinen Beuteln gefüllten Müllbehälter. Eine weitere, unter Hundebesitzern verbreitete Unsitte ist das Freilaufen lassen ihrer Hunde. Innerorts sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen. Außerhalb bebauter Ortslage, so die Statuten weiter, sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Wenn es dann nämlich doch mal zu einem Zusammenrasseln von Mensch und Hund kommt, wird aus Hunderasse „Der-tut-nichts“ sehr schnell die Rasse „Das-hat-er-vorhernoch-nie-gemacht“. Das Ordnungsamt richtet daher sein Augenmerk ebenfalls auf diese Zeitgenossen. Da aber beispielsweise kaum ein Hundebesitzer die Dreistigkeit besitzt, seinen Hund direkt vor den Augen unserer Mitarbeiter sein Geschäft verrichten zu lassen, sind wir hier auch auf die aktive Mithilfe der Bürgerschaft angewiesen. Im Klartext heißt dies: der uneinsichtige Hundebesitzer muss notwendigenfalls von einem couragierten Beobachter angezeigt werden, damit das Ordnungsamt einschreiten kann. Damit ein Bußgeld auferlegt werden kann, benötigen das Ordnungsamt konkrete Angaben über - Täter, - Tatzeit, - Tatort und - Zeugen, die auch vor Gericht bereit sind „Roß und Reiter“ zu nennen. Mit Ihrer und der Mithilfe der anderen vom Hundekot geplagten Bürgerinnen und Bürger können wir wirkungsvolle Maßnahmen ergreifen. Für Rückfragen und Anzeigen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung unter Telefon 06382/791-0 oder via E-Mail [email protected] gerne zur Verfügung. Jung, Bürgermeister Rundschau - 12 - Was tun gegen ARTHROSE? Arthrose? Das bedeutet immer Schmerzen, Einschränkungen und vielfache Sorgen, ganz gleich, wann und an welchen Gelenken sie auftritt. Was kann man selber tun? Kann man etwas für die Vorbeugung tun? Was sollten auch Eltern und Großeltern schon bei kleinen Kindern wissen und beachten? Bisher haben sich über zwei Millionen Arthrose-Patienten mit der dringenden Bitte um Hilfe an die Deutsche Arthrose-Hilfe gewandt und deren Ratgeberhefte angefordert. Diese „Arthrose-Info“-Hefte enthalten prakti- sche, leicht anwendbare Tipps, die jeder kennen sollte. Die Deutsche Arthrose-Hilfe fördert zudem die Arthroseforschung mit zahlreichen Forschungsprojekten an deutschen Universitätskliniken. Informationen über die Arbeit des Vereins und eine Sonderausgabe des „Arthrose-Info“ können kostenlos angefordert werden unter: www.arthrose.de oder postalisch unter: Deutsche ArthroseHilfe e.V., Postfach 11 05 51, 60040 Frankfurt/Main (bitte dann gerne eine 0,60-€-Briefmarke für Rückporto beifügen). TUNG! H AC LE G U N Der Anzeigenschluss für diese Wochenzeitung wird vorverlegt von Freitag, dem 29.05. auf G ER V R VO des Anzeigenschlusses in der KW 23 wegen Donnerstag, den 28.05.2015 9.00 Uhr im Verlag. Wir bitten um Beachtung! Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Anzeigenabteilung FRONLEICHNAM, 04.06.15 Zu jeder Zeit selbst gestalten. Familienanzeigen ONLINE BUCHEN: www.wittich.de Damit Ihr Fest ein Hit wird! Wir drucken Ihre Fest-Werbung. 250 Plakate JeTzT nur + 5.000 Flyer 99,eur Inklusive Ve rsand & Mw St. Der Preis versteht sich inkl. Versand & MwSt. Wählen Sie aus vier verschiedenen Werbepaketen zu Tiefpreisen! 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Traditionell feierten die Bewohner der Pro Seniore Residenz Lauterecken gemeinsam den Start in den Mai. Nach dem gemeinsamen Schmücken wurde der Maibaum vorm Eingangsbereich der Einrichtung ausgestellt. In diesem Jahr tanzten die „Bambinis“ des Turnvereins Wolfstein-Rossbach unter der Leitung von Frau Soffel und Frau Immetsberger-Schmitt. Der Tanz zum „Helikopterlied“ begeisterte die Bewohner, so dass die „Bambinis“ gerne eine Zugabe boten. Als Dank und auch als Belohnung bekamen die Kinder ein Eis. Für die musikalische Unterhaltung sorgte Mitarbeiterin Frau Ute Stude auf ihrem Keybord. Es war ein sehr geselliger und schöner Nachmittag. Auch das Wetter spielte mit, sodass sich die Bewohner die Maibowle und die frisch gebackten Brezeln im Außenbereich schmecken lassen konnten. Auf zur Hütt‘n Kerb Deimberg Pfingsten, 24. u. 25. Mai 2015 Sonntag, 24.05.2015 ab 11.00 Uhr Frühschoppen und Mittagessen 24. Mai, 14.00 Uhr Kerwerede, „die Glitzersternchen“ ab 21.00 Uhr „ The Muppets „ 22.30 - 23.30 Uhr alle Bargetränke 1,00 Euro Montag, 25.05.2015 10.00 Uhr Gottesdienst in der Kapelle anschl. Frühschoppen und Mittagessen mit dem Posaunenchor Herren-Sulzbach Es lädt ein: Deimberg aktiv e.V. Die diesjährige Mitgliederversammlung findet am Freitag, dem 12. Juni 2015 um 19.30 Uhr im Sportheim statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Mitgliederehrungen 3. Bericht des 1. Vorsitzenden 4. Kassenbericht 5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastungserteilung 6.. Wahl eines Wahlvorstandes 7.Neuwahlen Wahl 1. Vorsitzende(r) Wahl 2. Vorsitzende(r) Wahl 1. Kassierer(in) Wahl 2. Kassierer(in) Wahl 1. Schriftführer(in) Wahl 2. Schriftführer(in) Wahl von Beisitzern(innen) (bis zu 8) Wahl der Kassenprüfer 8.Satzungsänderung 9. Beschlussfassung über vorliegende Anträge (Anträge müssen mindestens 14 Tage vor der Versammlung beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden) 10. Verschiedenes, Wünsche, Anträge Hundeverein Hefersweiler Veranstaltungshinweis Der Hundeverein Hefersweiler veranstaltet an Pfingstsonntag, den 24. Mai 2015, sein alljährliches Beagletreffen. Wir starten um 10.00 Uhr. Alle Beaglefreunde und solche die es werden wollen sind dazu eingeladen. Wie in den vergangenen Jahren wartet ein abwechslungsreiches Programm auf die Teilnehmer. Eine Tombola ist mit bunten Preisen bestückt, wobei jedes Los einen Gewinn einheimst. Daneben wird der schönste und schnellste Beagle mit einem Pokal geehrt. Hunger und Durst können neben den Vierbeinern gerne mitgebracht werden. Der Verein hat entsprechende Vorkehrungen getroffen, um Herrchen und Frauchen mit leckeren Speisen vom Grill und einem Kuchenbüffet zu verwöhnen. Anmeldungen nimmt der erste Vorsitzende Rainer Ackner unter Tel.: 06363-402557 bzw. per Mail unter [email protected] entgegen. Obst- u. Gartenbauverein Hinzweiler e.V. An den beiden Pfingsttagen 24. u. 25. Mai 2015 bewirtschaftet der Obst- u. Gartenbauverein die PWV-Hütte im Königsberg. Für das leibliche Wohl, u. a. Mittagessen sowie Kaffee und Kuchen ist bestens gesorgt. Genießen Sie ein paar fröhliche Stunden in schöner Umgebung und gemütlicher Atmosphäre unter dem Motto „Heute bleibt die Küche kalt, wir wandern/fahren zum Essen in die Hütte im Wald“. Pfälzerwald-Verein Jettenbach Mittwoch, 27.05.2015, Seniorenwanderung bei Schwedelbach/Weilerbach mit Einkehr. Abfahrt vom Dorfplatz mit PKW 13.30 Uhr. Auch Nichtmitglieder sind herzlich eingeladen. Landfrauen Kirrweiler Termine 29. Mai Abendwanderung nach Lauterecken ins Brauhaus Anmelden bis 24. Mai. 13. Juni Ausflug zur Landesgartenschau nach Landau Anmelden bis 1. Juni. Bitte anmelden bei B. Gräßer 06387/1597 oder U. Grll 06387/7208. Landfrauenverein Kappel Vorplanung Ausflug Landesgartenschau Bei genügend Anmeldungen möchte der Landfrauenverein Kappeln eine Fahrt zur Landesgartenschau nach Landau organisieren. Die Fahrt soll am 28.06.2015 stattfinden. Auch Nichtmitglieder können gerne mitfahren. Anmeldungen bitte bis zum 31.05.2015 bei Daniela Stauch, Tel. 06382/993383. Rundschau - 16 - Ausgabe 21/2015 Landfrauenverein Kreimbach-Kaulbach „Milch, Quark und Co., passen in jeden Foodtrend“ ist das Thema des Kochkurses der Milchwirtschaft. Zu diesem Kurs, am Freitag 22.05.2015 um 19.30 Uhr im Bürgersaal, sind alle Mitglieder und Interessierte herzlich eingeladen. Kursleiterin: Frau Stähler. Der Unkostenbeitrag beträgt 3,— € Mitglieder frei. Bitte Teller und Besteck mitbringen! Die Vorstandschaft freut sich über rege Teilnahme. Sonntag, 07. Juni 2015 14.00 – 16.00 Uhr Für Schwangere bereits ab 13:30 Uhr einkaufen Bürgerhaus Hoppstädten bei Lauterecken Tischreservierungen bei Tamara Hahn , Tel. 06788/970094 Angeboten werden Secondhand-Baby und Kinderbekleidung (Sommer), Spielsachen, Zubehör etc. ASV Langweiler/Merzweiler: 1. Mannschaft: Samstag, 23.05.2015, 14:00 Uhr in Rhaunen: SG Idarwald 2 - ASV Eisstockclub Lauterecken 24.05.2015, 08.00 Uhr Pfingstturnier Indisches Buffet am 31.05.2015 im Bürgerhaus Oberweiler-Tiefenbach ab 12.00 Uhr. Preis pro Person 15,00 Euro. Anmeldung bis 29.05.2015, Tel. 06304/5336. mit Kaffee & Kuchen Konzert von Ray Wilson in der Abteikirche Offenbach-Hundheim Auf Ihr Kommen freut sich die Ortsgemeinde Hoppstädten Schützenfest in Kappeln Traditionelles Schützenfest in Kappeln unter den alten Eichen an beiden Pfingsttagen, 24.-25.05.2015 Die Disziplinen Luftgewehr, Kleinkaliber, Lichtgewehr und Pfeilwerfen werden in verschiedenen Altersklassen, auch für „Nichtschützen“, angeboten. Sonntags „wildes Mannschafts- und Einzelglücksschießen“ für jedermann. Auch für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Es lädt ein: TuS Kappeln e.V. und Förderverein TuS Kappeln e.V. An vielen Orten sind schon die Plakate zu sehen: Ray Wilson, der letzte Sänger der legendären Gruppe „Genesis“ wird in der Abteikirche ein Konzert geben. Mit diesem Konzert ist die Unterstützung von „Musik gegen Krebs“ verbunden. Hierzu laden wir von Herzen ein. Bitte beachtn Sie die Plakate in unseren Ortschaften. Tickets imVorverkauf für 25 Euro erhältlich. Termin: Samstag, 30. Mai um 20.00 Uhr (Einlass ab 19.00 Uhr) Pfälzerwald Verein e.V. Ortsgruppe Offenbach-Hundheim Am Pfingstmontag den 25.05. führt die Wanderung zur Maikur nach Wolfstein. Abmarsch ist vom Marktplatz in Offenbach um 06:00 Uhr. Am Mittwoch, den 27.05.2015 geht die Wanderung des PWV Offenbach-Hundheim rund um Winnweiler. Abfahrt mit dem Bus ist an der Haltestelle Süssel um 07:50 Uhr. Nicht-Mitglieder sind wie immer herzlich willkommen. Rundschau - 17 - Landfrauenverein Offenbach-Hundheim Einladung zur Mitgliederversammlung Am Donnerstag, 21.05.2015, findet um 20.00 Uhr, im Gemeinde- und Feuerwehrhaus unsere diesjährige Mitgliederversammlung statt. Das Vorstandsteam lädt dazu alle Mitglieder ein. OGV Reipoltskirchen Ausflug zur Landesgartenschau nach Landau Der OGV Reipoltskirchen fährt am 30.05.2015 zur Landesgartenschau nach Landau. Mit dem Zug geht es ab Olsbrücken zur Gartenschau. Preis für Zugfahrt mit Eintritt: Euro 16,00 für Mitglieder, Euro 21,00 für Nichtmitglieder. Wir möchten mit euch einen schönen Tag mit Blumen und Sträuchern verbringen. Bei Interesse bitte melden bis 18. Mai (wegen Kartenvorbestellung) bei: Karola Fischer 06364/993077 Walter Engel 06364/1668 Kunst im Grünen 2015 Newsletter 3 Liebe Kunstfreunde! Nach erfolgreicher Künstlerpräsentation am 16 April 2015, gehen wir mit großen schritten in Richtung „Eröffnung der Kunst im Grünen“ am 22.05.2015, 18.00 Uhr. Wir möchten Sie nochmals herzlichst einladen, ein Teil der Eröffnungsfeierlichkeiten zu sein. Es erwarten Sie nicht nur unsere diesjährigen Künstler sondern auch ein buntes Rahmenprogramm mit Wortbeiträgen und Musik. Die offizielle Eröffnung der „Kunst im Grünen 2015“ erfolgt am Freitag, 22. Mai 2015. Dann sind die Werke der diesjährigen Künstler zum Thema „Frieden“ in der Kunstwiese zu sehen. Gleichzeitig wird die Ausstellung „Cicatrices européennes - Europäische Narben - Europesjskie blinzny“ von Grabriela Cichowska in der Malschule zu sehen sein. Es wird ein Live-Painting-Graffiti geben und die bekannten Liedermacher Rainer Rodin und Michael Marx aus dem Saarland werden die Veranstaltung musikalisch begleiten. Sascha Werthes von der Friedensakademie Rheinland-Pfalz, Universität Koblenz-Landau, spricht an der Eröffnung zu Thema „Kunst für den Frieden oder Kunst gegen den Krieg“. Weitere Infos finden Sie unter www.kunst-im-gruenen.de. Alle Kunstinteressierten möchten wir gerne über eine weitere Ausstellung im Restaurant der Wasserburg in Reipoltskirchen informieren und zu einem Besuch einladen. Drei Künstlerinnen aus Kaiserslautern werden ab dem 30. Mai 2015 dort ihre Werke präsentieren. Die Eröffnung findet um 18.00 Uhr statt. Es wird u. a. Landrat Dr. Hirschberger eine Laudatio halten. Ein paar Infos zu den Arbeiten der Künstlerinnen: Ingeborg Erbacher: Innenarchitektin, malt, druckt mit Acrylfarben auf Leinwand seit mehr als zwanzig Jahren. Sie möchte das Fließende, den Augenblick, den spannenden Moment festhalten. Auch Tagträume sind für sie wichtig, das Loslassen von Stress des Alltags. Innehalten, das Schöne für den Moment festhalten, „verweile doch, du bist so schön“. Die Technik: Acrylfarbe auf Leinwand, gedruckt, mit Collageteilen, Schichtenmalerei. Christine Klimmer: Lehrerin für Bildende Kunst, malt, druckt, stellt aus seit über zwanzig Jahren und beschäftigt sich bei ihren Arbeiten in der Wasserburg mit dem Thema Labyrinth. Das Auge focusiert und wandert zu einem neuen, anderen Ort, Überraschung ist angesagt. Eine Kugel fliegt ins Bild oder ein kleiner Leopard versteckt sich im unteren Bildteil. Eine besondere Technik für ihre Arbeiten ist die Bemalung von Acrylglas oder Metallplatten. Sie rakelt, malt, druckt auf Collagen mit Hilfe verschiedener Farbschichten auf und hinter den Platten. Vera Schwehm-Schwarze: Studierte Kunst, Kunstgeschichte in Mainz, unterrichtete im Albert Schweitzer Gymnasium in Kaiserslautern und leitet die Malschule für Kinder in Reipoltskirchen. Sie malt, druckt und formt seit ihrer Kindheit. Die Arbeiten auf der Wasserburg haben das Thema „Earth“ und zeigen ihre Vorliebe für Zeichen, die im Bild umgesetzt sind. Diesmal das Zeichen „Bogen“. In der Romantik, z.B. bei C.D. Friedrich, ist der Bogen der Regenbogen, die Verbindung Mensch - Gott - Mensch. Der Impressionist Claude Monet zeigt die Verbindung Bogen in seinen Brücken. Thema „Earth“ symbolisiert den Bogen, die Hoffnung von Mensch zu Mensch, für ein friedliches Miteinander in einer bewegten Zeit. Material-Schichten werden aufgetürmt, freigelegt, Zeichen hineingedruckt, der Bogen betont. Acrylfarben und Materialmix. Soviel zu den Künstlerinnen. Machen Sie sich selbst ein Bild. Wir laden Sie ein zur Vernissage am 30. Mai 2015, 18:00 Uhr, Restaurant Wasserburg, Reipoltskirchen. Wir freuen uns, Sie auch in diesem Jahr zahlreich auf der Wasserburg begrüßen zu dürfen. Lg. Rainer Molz Newsletter-Kontakt: Rainer Molz, Am Bahnhof 2, 66909 Matzenbach Tel.: 06383-57137, [email protected], [email protected]. Ausgabe 21/2015 Landfrauen Ortsverein Rutsweiler an der Lauter Kurs in Nahrungszubereitung: Am: Freitag, den 22.05.2015 Beginn: 19:00 Uhr Ort: Bürgerhaus Rutsweiler Thema: Smothies Kursleiterin: Fr. Beate Fritsch Veranstaltung für Interessenten offen. Landfrauen St. Julian Donnerstag, 21.05.2015 St. Julian - Ulmet und zurück, Einkehr Gasthaus Hellas Abmarsch 19.00 Uhr Gumbsweiler, Am Kreuz. Thema: Bewässerung ohne Gift. Förderverein Freiwillige Feuerwehr Unterjeckenbach Pfingstsonntag, 24. Mai 2015 Ehemaligentreffen der Dörfer des Truppenübungsplatzes Baumholder in Unterjeckenbach Maschinenhalle ab 10.00 Uhr. - Rundfahrten - Mittagessen - Kaffee und Kuchen Info: Tel. 06788-970255. Es lädt ein: Förderverein Freiwillige Feuerwehr Unterjeckenbach. Freilichtspiel Frauenpower Gegen Vorlage dieser Anzeige erhalten Sie an der After-Show-Party ein Glas Sekt gratis. (Nur ein Glas pro Person und Gutschein. Keine Abgabe von Alkohol an Minderjährige). Bücherflohmarkt der Stadtbücherei Wolfstein Der Förderverein der Stadtbücherei Wolfstein veranstaltet am Samstag, den 30. Mai von 10.00 bis 14.00 Uhr seinen traditionellen Bücherflohmarkt. Im Gewerbegebiet Pfingstweide (Eingangsbereich des „Wasgau“) werden neuwertige oder gut erhaltene Bücher und Medien (CDs, DVDs, Videos), die hauptsächlich aus Spenden stammen, preiswert verkauft. Die Einnahmen dienen zu Neuanschaffungen für die Bücherei. (dhb) Rundschau - 18 - Pfingstspektakel in Wolfstein Die Stadt Wolfstein, die Verbandsgemeindeverwaltung LautereckenWolfstein sowie die örtlichen Vereine veranstalten rund um Pfingsten ein abwechslungsreiches Programm für Jung und Alt und locken somit Jahr für Jahr ca. 8000 Besucher nach Wolfstein. Am Pfingstsamstag, dem 23 .Mai 2015 fällt um 13.00 Uhr der Startschuss mit einem Kinder-Spiel und Spaß-Fest rund um das Kalkbergwerk am Königsberg in Wolfstein. Die geheimnisvolle Welt unter Tage ist ein besonderes Erlebnis, dass man sich nicht entgehen lassen sollte. Abwechslungsreiche Führungen, Kinderschminken, Riesenspiele für Jung und Alt, Live-Vorführung Kalkbrennen, sowie leckeres Essen und Getränke läuten das Pfingstwochenende in gemütlicher Atmosphäre ein. Ein Alleinunterhalter sorgt für die musikalische Unterhaltung. Am Abend freut sich der Theaterverein, seine Gäste im Freilichttheater begrüßen zu dürfen. Beginn ist um 19.30 Uhr. Karten gibt es an der Abendkasse. Der Sonntag beginnt um 11.00 Uhr mit einem zünftigen Frühschoppen in der Historischen Wassergasse. Für gute Stimmung sorgt der allseits bekannte und beliebte Wolfgang Bayer. Am Abend um 19.30 Uhr gibt der Theaterverein dann seine 2. Vorstellung. Mit Einbruch der Dunkelheit findet der Sonntag mit einem beeindruckenden Feuerwerk von Burg Neu-Wolfstein seinen Höhepunkt. Der Pfingstmontag beginnt schon sehr früh: bereits um 06.00 Uhr klingt der Weckruf der Königsland-Swingband über die Stadt Wolfstein. Um 07:00 Uhr Start der traditionellen Maikur auf Burg Neu-Wolfstein mit dem MGV Wolfstein. Stationen auf dem Weg über den Königsberg: Schmelzerkopf, CVJM-Hütte, Laufhauser Weiher mit Musik von Wolfgang Bayer, Schützenhaus, anschließend Volksfeststimmung auf dem Waldturnplatz. Für die musikalische Unterhaltung sorgen ab 11.00 Uhr die XXL-Steirer. Historisches Der angebliche Auslöser klingt kurios: 1832 sollen die Wolfsteiner das Hambacher Fest verpasst haben. Dieser unverzeihliche Fehler muss noch heute im Mai kuriert werden. Daher der Name Maikur. Auf alle Zeit heißt es also an jedem Pfingstmontag um 06.00 Uhr früh: Nie wieder zu spät zur Maikur! Ausrichtende Vereine: TSG Wolfstein/Roßbach, TSG Förderverein, Schützenverein Wolfstein, Theaterverein Wolfstein Ausgabe 21/2015 Bürgersprechstunde mit Gustav Herzog MdB Am Freitag, den 29. Mai 2015 findet von 09:30 -10:30 Uhr die nächste Bürgersprechstunde des SPD-Bundestagsabgeordneten Gustav Herzog im Landkreis Kusel im Wahlkreisbüro des Landtagsabgeordneten Jochen Hartloff, Marktstraße 12 in Kusel statt. Alle Bürgerinnen und Bürger des Wahlkreises sind herzlich eingeladen, in einem persönlichen Gespräch Anliegen, Ideen oder auch konstruktive Worte der Kritik auszutauschen. Es wird um Voranmeldung im Wahlkreisbüro Kaiserslautern unter der Rufnummer 0631 69550 gebeten. Allgemeine Nachrichten Städtebauliche Erneuerung/Städtebauförderung Lewentz: Tag der Städtebauförderung ist ein Tag der Bürgerschaft Innenminister Roger Lewentz hat den hohen Stellenwert der Entwicklung der Städte in Rheinland-Pfalz für die Landesregierung unterstrichen. „Seit mehr als 40 Jahren ist es das Ziel der Städtebauförderung, attraktive und lebenswerte Innenstädte zu erhalten oder neu zu schaffen. Der heutige Tag dient vor allem der Information und soll die Städtebauförderung im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger verankern“, sagte Lewentz beim bundesweiten „Tag der Städtebauförderung“ am Samstag in Koblenz. In Rheinland-Pfalz haben sich 34 Städte und Gemeinden am ersten Städtebautag beteiligt und bieten ihren Bürgern unterschiedlichste Tages- oder Projektprogramme. Die einzelnen Angebote reichen von Stadtrundgängen, Bürgerfesten über Baustellenbegehungen, Ausstellungen und Informationsveranstaltungen bis hin zu Einweihungen oder Bürgerbeteiligungsverfahren. „Die Vielfältigkeit der Tagesprogramme ist auch ein Spiegelbild der Vielfalt der Städtebauförderung“, freute sich Lewentz. Neben der Veranstaltung in Koblenz finden eine zweite in Kaisersesch mit Staatssekretärin Heike Raab und eine weitere Veranstaltung in Zweibrücken mit Ministerialdirektor Randolf Stich statt. Bundesweit nehmen mehr als 570 große und kleine Städte teil. Seit Einführung der Bund-Länder-Städtebauförderung 1971 ist das Programmvolumen in Rheinland-Pfalz stetig von 17 Programmstädten und einem Programmvolumen von circa 8 Millionen Euro auf die Fördersumme von 62,1 Millionen Euro in 2014 gestiegen. Diese Investitionen kamen im vergangenen Jahr 161 Stadterneuerungsgebieten und Einzelvorhaben in 118 Städten und Gemeinden zu Gute. 2015 beabsichtigt Rheinland-Pfalz seine Städte und Gemeinden mit Städtebauförderungsmitteln in Höhe von voraussichtlich 75 Millionen Euro zu unterstützen „Diese Zahlen zeigen eindrucksvoll die Dimension der Städtebauförderung auf“, so der Minister. Auf einer interaktiven Übersichtskarte auf der Internetseite www.tagder-staedtebaufoerderung.de können sich Interessierte darüber informieren, welche Stadt oder Gemeinde sich mit welcher Veranstaltung am Aktionstag beteiligt. Polizei/Fahrsicherheitstraining Lewentz: Eigenverantwortlich Fahrkompetenzen hinterfragen Pfalzklinikum Kusel Gruppe für Angehörige Gäste sind immer willkommen. Die Gruppe für Angehörige von psychisch kranken Menschen trifft sich am Mittwoch, 27. Mai um 17.30 Uhr in der Psychiatrischen Tagesklinik Kusel des Pfalzklinikums, Weibergraben 1. Die Gruppe kommt regelmäßig am letzten Mittwoch im Monat zusammen. Gäste und neue Interessenten sind immer herzlich willkommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen unter Telefonnummer 06381 920980 sowie www.pfalzklinikum.de. Innenminister Roger Lewentz appelliert an Seniorinnen und Senioren, sich regelmäßig beim Thema Sicherheit im Straßenverkehr zu schulen. „Wer auch im hohen Lebensalter entspannt und unfallfrei mit dem Pkw unterwegs sein will, sollte sein Wissen in Fortbildungen auffrischen und seine Fahrerfahrung hinsichtlich neuer Anforderungen hinterfragen“, sagte Lewentz beim Präventionsprogramm „Wir sind mobil“ am Donnerstag in Frankenthal. 25 Seniorinnen und Senioren haben an der Präventionsveranstaltung des Polizeipräsidiums Rheinpfalz teilgenommen. Im theoretischen Teil haben sich die Teilnehmer zunächst mit Themen der Fahrzeugtechnik und rechtlichen Neuerungen befasst. Mit dem eigenen Fahrzeug ging es anschließend auf den Übungsplatz, wo im fahrpraktischen Teil im Besonderen auf das Thema „Toter Winkel“ eingegangen und das Rückwärtsfahren sowie die Gefahrenbremsung geübt wurden. Der demographische Wandel wirkt sich auch auf den Verkehrsbereich aus. Immer mehr ältere Menschen sind mit dem Pkw unterwegs. Die landesweite Unfallbilanz 2014 zeigt, dass die Zahl der Verkehrsunfälle mit Seniorenbeteiligung gestiegen ist. „Diese Entwicklungen stellen auch neue Anforderungen an die Polizei, die kommunale Verkehrsplanung, aber auch an jeden einzelnen Autofahrer, der im Alter mit dem eigenen Pkw mobil sein möchte“, sagte Lewentz. Mit zunehmendem Alter würden sich Veränderungen im Leistungsvermögen bemerkbar machen. Diese gelte es durch Präventionsmaßnahmen wie zum Beispiel einer regelmäßigen Gesundheitsuntersuchung oder auch einem Fahrsicherheitstraining entgegenzuwirken, so der Minister. Aufgrund der starken Resonanz wird das Polizeipräsidium Rheinpfalz weitere Veranstaltungstermine anbieten. Rundschau - 19 - Ausgabe 21/2015 Anforderungen an eine flexible Gestaltung des Renteneintritts BAGSO-Vorstand im Gespräch mit Bundeskanzlerin Merkel Im Gespräch mit Bundeskanzlerin Merkel sprach sich der Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) für individuelle und flexible Lösungen beim Renteneintritt aus. Das Positionspapier, das die BAGSO-Vorsitzende und frühere Bundesfamilienministerin Prof. Dr. Ursula Lehr der Bundeskanzlerin übergab, benennt sowohl arbeitsmarktpolitische Maßnahmen als auch notwendige Anpassungen im Rentensystem: Vorrangiges Ziel muss sein, den Anteil derjenigen zu erhöhen, die bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen; zurzeit liegt dieser Anteil bei nur 25 %. Die Möglichkeiten eines gleitenden Übergangs müssen, auch über das Regeleintrittsalter hinaus, verbessert werden. Die BAGSO-Verbände fordern aber auch einen sozialen Ausgleich zwischen denen, die länger arbeiten können und wollen, und denen, die dazu nicht in der Lage sind. Sie sind daher für eine Beibehaltung des halben Beitrags, den Arbeitgeber bei der (Weiter-)Beschäftigung von Vollrentnern in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen müssen (sog. isolierter Arbeitgeberbeitrag), sowie für weitere Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. Das vollständige Positionspapier steht unter www.bagso.de zum Download bereit. Im Koalitionsvertrag hatten die Regierungspartner vereinbart, den rechtlichen Rahmen für flexiblere Übergänge zu verbessern. Eine 2014 eingesetzte Arbeitsgruppe, der Vertreter beider Regierungsfraktionen angehören, soll hierzu Vorschläge erarbeiten. Der Besuch des BAGSO-Vorstands im Bundeskanzleramt stand auch im Zeichen des 11. Deutschen Seniorentages, der vom 2. bis 4. Juli 2015 unter dem Motto „Gemeinsam in die Zukunft!“ in Frankfurt am Main stattfindet. Bundeskanzlerin Merkel wird die Großveranstaltung, zu der insgesamt rund 20.000 Besucherinnen und Besucher erwartet werden, am 2. Juli 2015 im Congress Center Messe Frankfurt eröffnen. Die BAGSO vertritt als Dachverband von mehr als 100 Organisationen rund 13 Millionen ältere Menschen. Die überwiegende Zahl der BAGSOVerbände hat aber Mitglieder in allen Generationen. Weitere Informationen Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO) Ursula Lenz, Pressereferat Bonngasse 10, 53111 Bonn, Tel.: 02 28 / 24 99 93 18, Fax: 02 28 / 24 99 93 20 E-Mail: [email protected], www.bagso.de Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz E n t s p a n n e n Wa n d e r n RelaxenStrand SonneU R L A U B CampingGenießen LautereckenWolfstein Treffpunkt Deutschland.de Reisemagazine Freude DEUTSChLAnD Feiern Museen Innen- oder Außendämmung? hAllo! Ich berate Sie gerne... bei Anzeigenwerbung, Sonderbeilagen, Privat- und geschäftsanzeigen 0 63 03 / 28 44 0 63 03 / 12 83 01 51 / 16 30 54 16 E-Mail: [email protected] Birkenstraße 27, 67681 Sembach W E rb ung Telefon: Fax: Mobil: d ur ch rudi Anspach E rf o lg r Eic h Hat man die Wahl, ist eine Dämmung der Hauswände von außen eine bessere Lösung zur Begrenzung von Wärmeverlusten als eine Innendämmung. Denn bei der Außendämmung ist eine dickere Dämmschicht möglich und damit eine größere Dämmwirkung. Außerdem wird der Wohnraum nicht verkleinert, die Dämmung ist bautechnisch einfacher auszuführen und Wärmebrücken können vollständig eingedämmt werden. Bestimmte Gründe können aber auch für eine Innendämmung sprechen: Erhaltenswerte oder gar denkmalgeschützte Fassaden oder wenn in einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Entscheidung gegen eine Außendämmung gefallen ist. Sollte nur eine Innendämmung in Frage kommen, muss beim Einbau sehr sorgfältig gearbeitet werden. Es darf keine warme Raumluft hinter die Dämmkonstruktion gelangen, sonst kann es zu Wasserdampfausfall und Feuchteschäden kommen. Ob eine zusätzliche Dampfsperre einzubauen ist, muss im Einzelfall geklärt werden. Hierzu und zu allen Fragen des Energiesparens in Haus und Haushalt berät der unabhängige Energieberater der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich. Der Energieberater hat jeden Mittwoch Sprechstunde: Am Vormittagin der Verbraucherberatungsstelle Kaiserslautern in der Fackelstraße 22 und am Nachmittag im Referat Umweltschutz, Rathaus Nord, Lauterstraße 2. Anmeldung unter: (0631) 92881. In Enkenbach-Alsenborn hat der Energieberater am Montag, den 01.06.2015 von 15.00 bis 18.00 Uhr Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 18. Anmeldung unter (06303) 913 144. Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin: Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenfrei) montags von 09.00 bis 13.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr, dienstags und donnerstags von 10.00 bis 13.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr. - 20 - KDK Krankenfahrten Dirk Krennrich • • • • • Flughafentransfer Talstraße 78 Dialysefahrten 67700 Niederkirchen Bestrahlungsfahrten Tel. (0 63 63) 99 43 89 Chemofahrten [email protected] Personenbeförderung Mobil 0170 eigene Rollstühle • Krankenhaus-Einlieferungen • Ambulante OP's CONTAINERDIENST 8 84 76 97 Ausgabe 21/2015 www.krankenfahrten-niederkirchen.de Rundschau UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK ENTSORGUNG ALLER ABFÄLLE I ABBRUCH ABFLUSSREINIGUNG I TV-UNTERSUCHUNG KANALREINIGUNG I ROHRREINIGUNG ÖL- I FETTABSCHEIDERREINIGUNG SONDERABFALLWIRTSCHAFT VERKAUF VON RECYCLINGSCHOTTER 67678 Mehlingen An der Heide 10 Tel. 06303 804-0 UND MUTTERBODEN www.jakob-becker.de [email protected] Ankauf alter Teppiche Bio-Handwäsche ab 9,90 € pro m2. 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