Amtsblatt KW 21 - Verbandsgemeinde Lauterecken

Rundschau
für das Glan- und Lautertal
Mit dem
AMtsblAtt der
www.vg-lw.de
Jahrgang 16
Mittwoch, 20. Mai 2015
Ausgabe 21/2015
Rundschau
- 2 -
Bereitschaftsdienst
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
der Verbandsgemeindeverwaltung
Tel. 06382/791-0; Fax: 06382/791-990 + 999
E-Mail: [email protected]
Derzeit ist die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein nicht in der Lage,
verschlüsselte bzw. mit elektronischer Signatur versehene Dokumente entgegenzunehmen. Hierzu ist ausschließlich der Postweg zu verwenden.
Montag - Freitag....................................................................08.30 - 12.00 Uhr
Montag - Mittwoch................................................................14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag............................................................................14.00 - 18.00 Uhr
Im Bereich des Bürgerbüros
einschl. Beantragung und Verlängerung von Fischereischeinen, Gewerbean-,
-um- und -abmeldungen.
Montag - Freitag....................................................................07.15 - 12.30 Uhr
Montag - Mittwoch................................................................13.30 - 16.00 Uhr
Donnerstag............................................................................13.30 - 18.00 Uhr
Erreichbarkeit
der Verbandsgemeindewerke
Während der üblichen Dienstzeiten sind die Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke wie folgt telefonisch erreichbar:
Verwaltung
Gerhard Grub (techn. Werkleiter)
................................................................Tel. 06382/791-402; 0151/16339405
Hans L. Altes (kaufm. Werkleiter)
................................................................Tel. 06382/791-406; 0151/16339406
Techniker Patrick Bauer
................................................................ .Tel. 06382/791-403; 0160-3667135
Kläranlage Lauterecken........................................................... Tel. 06382/8071
Kläranlage Wolfstein................................................................ Tel. 06304/8010
Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken...................................... Tel. 06788/1260
Schwimmbad Wolfstein........................................................... Tel. 06304/7808
Bereitschaftsdienst
Bereitschaftsdienst Außerhalb der regelmäßigen Dienstzeit:
Bereich Abwasserbeseitigung .................................................. 0175/7229695
Ehemaliger Bereich der VG Lauterecken Bereich Wasserversorgung..............
0175/7229689
Ehemaliger Bereich der VG Wolfstein Bereich Wasserversorgung...................
0151/42244500
Rufbereitschaft Stromversorgung
OIE Aktiengesellschaft
Störungsrufnummer Strom: 0800 312 3000
Störungsrufnummer Gas: 0800 312 4000
für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken,
Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln,
Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim,
Unterjeckenbach und Wiesweiler
Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG
Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, 67731 Otterbach, Tel. 06301-705-211;
Fax: 06301-705-252 für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach,
Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach,
Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein
Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, 66851 Hauptstuhl, Tel. 0637291160; Fax: 06372-911620 für die Ortsgemeinde St. Julian
Bei Störungen im Stromnetz Tel.: 0800-797 77 77 (gebührenpflichtig)
Bereitschaftsdienst der Pfalzgas
Bereitschaftsdienst der Pfalzgas
Bei Störungen: 0800/100 34 48
Dienst der Bezirksbeamten der Polizei
Polizeioberkommissar Gerhard Basters und Polizeihauptkommissar Dieter
Drumm:
Tel.: 06382-911-0, E-Mail: [email protected] (Polizeiinspektion Lauterecken)
Sprechstunden am Standort Wolfstein: dienstags und donnerstags von 10.00
Uhr bis 15.00 Uhr, oder nach Vereinbarung, in Lauterecken, Polizeidienststelle:
montags und mittwochs 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags 08.00 Uhr bis 13.00
Uhr, oder nach Vereinbarung.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststelle in Lauterecken, Tel.: 06382-911-0
Treffpunkte für Jugendliche
Schulstr. 12, 67742 Lauterecken, 06382/6561, [email protected]
Öffnungszeiten:
Dienstag - Donnerstag...................................................... 15:00 bis 21:00 Uhr
Freitag.............................................................................. 17:00 bis 22:00 Uhr
Zur Unterstützung bei Bewerbungen:
Montag.............................................................................. 15:00 bis 17:00 Uhr
Ausgabe 21/2015
Jugendbüro Wolfstein
Rathausplatz 1 (2.OG), 67752 Wolfstein, 06304/254604 od. 0171/4313057,
[email protected]
Öffnungszeiten:
Dienstag - Freitag............................................................. 15:00 bis 19:30 Uhr
Lauterecker Tafel e.V.
Saarbrücker Str. 61, 67742 Lauterecken, Tel. 0176/96625481
Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln
dienstags........................................................................von 10.00 - 11.00 Uhr
donnerstag ....................................................................von 15.30 - 16.30 Uhr
Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im
Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich.
Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken
Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2)
Beratungszeiten: Montag - Freitag von 09.00 - 10.00 Uhr
Zusätzlich donnerstags von 14.00 - 16.00 Uhr
Weitere Termine nach telef. Vereinbarung.
Telefonische Erreichbarkeit in der Regel zwischen 08.00 - 16.00 Uhr:
06304/41681-30 oder 41681-31
TelefonSeelsorge
Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungsund Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden
Situationen.
Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern:
0800 - 111.0 111 und 0800 - 111 0 222
Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter:
www.telefonseelsorge.de für Chat bzw. Email Beratung.
DRK Kreisverband Kusel e.V.
Schuldner- und Insolvenzberatung
Trierer Straße 72, 66869 Kusel, Tel.: 06381/4250361
Tierheim im Landkreis Kusel
Ansprechpartner: Herr Paul Endres
Tel.: 06385/9934962, Mobil: 0151/40638858
Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.V.
Postfach 1336, 66865 Kusel
Telef.-Nr. 1. Vors. Christine Fauß 0175/4117712
Schatzmeister Jutta Keller 0160/94838930, www.tierschutz-kusel.de
Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel
Vielseitige Dienste für hilfebedürftige Personen
Kontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Tel.Nr.: 06788-280 oder 06304-993066
Initiative des Kreisseniorenrates Kusel
Bereitschaftsdienst
Ärztlicher Notfalldienst im Bereich
der Verbandsgemeinde LautereckenWolfstein an Wochenenden und Feiertagen
Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112
Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesundheitszentrum
Glantal, Liebfrauenberg, 55590 Meisenheim, Tel.-Nr. 06753 - 9644621
(gebührenpflichtig)
Telefon des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: 11 61 17 (ohne Vorwahl,
kostenfrei)
Dienstzeiten BDZ Meisenheim:
Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr
Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr
an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr.
An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschaftsdienst
im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Praxissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen abgedeckt. Den
jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese Zeiten erfahren Patienten
über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes.
Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1,
Telefon-Nr. 06381-935 935:
Dienstzeiten BDZ Kusel:
Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr
Fr. 18:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr
an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 20:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr.
Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10:00 - 12:00 und 17:00 - 19:00 Uhr.
In jedem Erkrankungsfall wird um telefonische Vorankündigung gebeten.
Freie BDZ-Wahl
Patienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ im Land aufsuchen.
Apotheken-Notdienst
Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern:
deutsches Festnetz: 01805-258825 + PLZ (0,14€/Min)
Mobilfunknetz: 01805-258825+PLZ (0,42€/Min)
Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter www.lak-rlp.de.
Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 08.30 Uhr.
Rundschau
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Ausgabe 21/2015
Amtsblatt
der
Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard,
Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein
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Mittwoch, 20. Mai 2015
Ausgabe 21/2015
Öffentliche Bekanntmachungen
Ve rba nd sgemeinde
L auterecken-Wolfste in
Bekanntmachung
Am Dienstag, den 2. Juni 2015, 19:30 Uhr, findet im Sitzungssaal der
Verbandsgemeindeverwaltung, Schulstraße 6 a, 67742 Lauterecken,
eine Sitzung des Werksausschusses der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein statt.
Tagesordnung:
Nichtöffentlich
1. Kanalsanierungsmaßnahmen 2015;
Auftragsvergaben für drei Lose
2. Eintrittspreise Freibäder Saison 2015
3. Kanal- und Schachtreinigung, Kanaluntersuchung;
Auftragsvergabe
4. Information Verwaltungsgerichtssache
5. Informationen, Wünsche, Anträge
Jung, Bürgermeister
67655 Kaiserslautern, 06.05.2015
Fischerstraße 12
Telefon: 0631-36740
Telefax: 0631-3674255
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dlr.rlp.de
Eintritt der Unanfechtbarkeit
des Zusammenlegungsplanes und Aufhebung der
zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums
gemäß §§ 34 und 85 Ziffer 5 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546),
zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008
(BGBl. I Seite 2794)
Im Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Kappeln Landkreis
Kusel ist der durch die Nachträge 1 bis 10 geänderte Zusammenlegungsplan seit dem 16.04.2015 unanfechtbar.
Vom vorgenannten Zeitpunkt ab sind daher die mit dem Zusammenlegungsbeschluss sowie den Änderungsbeschlüssen vom 19.02.2008
und 09.06.2009 angeordneten „zeitweiligen Einschränkungen des
Eigentums gemäß §§ 34 und 85 Ziffer 5 FlurbG“ aufgehoben, wonach
für Änderungen der Nutzungsart der Grundstücke über den ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb hinaus, Errichtung und Veränderung von
Bauwerken und Einfriedungen, Beseitigung von Bäumen, Beerensträuchern, Rebstöcken, Hecken, Feld- und Ufergehölzen usw. sowie Holzeinschläge, die Zustimmung des DLR erforderlich war.
Im Auftrag
Willi Junk
Bekanntmachung
Der Ortsgemeinderat Grumbach hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 festgestellt.
Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde
sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister bzw.
den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten haben, wurde am
03.02.2015 gemäß § 114 der Gemeindeordnung Entlastung für das
Haushaltsjahr 2010 erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht der Ortsgemeinde Grumbach für das Haushaltsjahr 2010
in der Zeit
vom 21.05.2015 bis einschließlich 29.05.2015
im Dientsgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung LautereckenWolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 008, während
der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00
Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis
12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
67742 Lauterecken, den 11.05.2015
gez. Jung
Jung, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz
Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde
Beschleunigtes Zusammen-
legungsverfahren Kappeln
Aktenzeichen: 21033-HA10.3.
Gr um bac h
Bekanntmachung
gemäß § 66 Kommunalwahlordnung
Herr Siegfried Müller hat sein Mandat als Mitglied des Ortsgemeinderates Grumbach niedergelegt. Als Nachfolger wurde gemäß § 45
Kommunalwahlgesetz Herr Thomas Hein festgestellt und in den Ortsgemeinderat Grumbach berufen. Herr Thomas Hein hat die Berufung
angenommen und wurde in der öffentlichen Ortsgemeinderatssitzung
am 05.05.2015 als Ratsmitglied verpflichtet.
Grumbach, 12.05.2015
Der Gemeindewahlleiter:
gez. Markus Christian, Ortsbürgermeister
He f e r sw e ile r
Bekanntmachung
Am Donnerstag, den 21. Mai 2015, 19:30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus, Talstraße 13, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Hefersweiler statt.
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil
1. Einwohnerfragestunde
2. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2015
3. Denkmal Friedhof Hefersweiler;
Weitere Vorgehensweise
4. Feldwege;
Teilsanierung und Instandhaltungsmaßnahmen
5. Grundsatzbeschluss; Anlegung eines anonymen Urnengrabfeldes
auf dem Friedhof in Berzweiler
6. Anfragen und Auskünfte
Rundschau
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II. Nichtöffentlicher Teil
7.Straßenbeleuchtungsanlage;
Vertragsangelegenheit - Bekanntgabe der Eilentscheidung
8.Auftragsvergabe
9. Anfragen und Auskünfte
Bernd Degen, Ortsbürgermeister
Je ttenba ch
Bekanntmachung
Am Donnerstag, den 21. Mai 2015, 19:00 Uhr, findet im Sitzungszimmer des Rathauses, Höhstraße 2, eine Sitzung des Ortsgemeinderates
Jettenbach statt.
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil
1. Mehrgenerationenhaus - Umbau der ehem. Tennisplätze;
weitere Vorgehensweise
2.Sportheim/Mehrgenerationenhaus;
Instandsetzung der Heizungsanlage
3. Neufassung der Feldwegesatzung
4. Anfragen und Auskünfte
II. Nichtöffentlicher Teil
5.Straßenbeleuchtungsanlage;
Vertragsangelegenheit - Bekanntgabe einer Eilentscheidung
6. Straßenbeleuchtung Neubaugebiet „Alter Kindergarten“;
Auftragsvergabe
7. Anfragen und Auskünfte
8. Windkraft; weitere Vorgehensweise
Timo Harth, Ortsbürgermeister
L auterecken
Bekanntmachung
Am Donnerstag, den 21. Mai 2015, 20:00 Uhr, findet im Stadthaus,
Hauptstraße 49, eine Sitzung des Stadtrates der Stadt Lauterecken statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015/2016
2. Straßenbeleuchtungsanlage;
Energetische Sanierung (LED-Technik)
3. Informationen
Heinrich Steinhauer, Stadtbürgermeister
Med ard
Bekanntmachung
Der Ortsgemeinderat Medard hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 festgestellt. Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Ortsbeigeordneten und den
Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister bzw. den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten haben, wurde am 09.01.2015 gemäß § 114 der
Gemeindeordnung Entlastung für das Haushaltsjahr 2010 erteilt. Es wird
darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht der Ortsgemeinde Medard für das Haushaltsjahr 2010 in der Zeit
vom 21.05.2015 bis einschließlich 29.05.2015
im Dientsgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung LautereckenWolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 008, während
der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00
Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis
12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
67742 Lauterecken, den 11.05.2015
gez. Jung
Jung, Bürgermeister
Odenb ach
Bekanntmachung
Der Ortsgemeinderat Odenbach hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 festgestellt.
Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde
sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der Verbandsge-
Ausgabe 21/2015
meinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister bzw.
den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten haben, wurde am
14.01.2015 gemäß § 114 der Gemeindeordnung Entlastung für das
Haushaltsjahr 2010 erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht der Ortsgemeinde Odenbach für das Haushaltsjahr 2010
in der Zeit
vom 21.05.2015 bis einschließlich 29.05.2015
im Dientsgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung LautereckenWolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 008, während
der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00
Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis
12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
67742 Lauterecken, den 11.05.2015
gez. Jung
Jung, Bürgermeister
Wie s w e ile r
Benutzungsordnung für das Bürgerhaus
der Ortsgemeinde Wiesweiler
§1
Das Bürgerhaus steht nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung für
Veranstaltungen der örtlichen Vereine und Verbände sowie für Familienfeiern zur Verfügung.
Ortsfremden Vereinen und Verbänden kann die Benutzung auch gestattet werden, soweit dadurch nicht die örtlichen Belange berührt werden.
§2
Die Benutzung des Bürgerhauses muss rechtzeitig beim Ortsbürgermeister beantragt werden.
Bei mehreren Anträgen für den gleichen Zeitpunkt richtet sich die Entscheidung nach der Reihenfolge der Antragstellung.
Für die Benutzung stehen folgende Räume zur Verfügung:
-Gastraum
- Küche mit Vorratsraum
-Toiletten
- großer Saal
- kleiner Saal
§3
Das Benutzungsentgelt je Benutzungstag beträgt:
a) Gastraum, Küche mit Vorratsraum, Toiletten
- für alle Veranstaltungen
85,00 Euro
- für Beerdigungen
60,00 Euro
- zusätzliche Nebenkostenpauschale während
der Heizperiode
15,00 Euro
b) großer Saal mit Gastraum, Küche mit Vorratsraum, Toiletten
- für alle Veranstaltungen
190,00 Euro
- zusätzliche Nebenkostenpauschale während
der Heizperiode
40,00 Euro
c) kleiner Gemeindesaal im Obergeschoss
- für alle Veranstaltungen
45,00 Euro
- zusätzliche Nebenkostenpauschale während der
Heizperiode
15,00 Euro
§4
Von allen Benutzern wird erwartet, dass sie die benutzten Räume in
einem ordentlichen Zustand verlassen.
Für das Aufstellen der Bestuhlung sowie für das Spülen und Einräumen
des Geschirrs ist Sorge zu tragen.
Alle benutzten Räume, einschließlich der Toiletten, müssen feucht gereinigt werden.
Die ordnungsgemäße Reinigung und die Vollständigkeit des benutzten
Geschirrs ist nachzuweisen.
Bei Nichtbefolgung der Reinigungspflichten haben die Benutzer ein
Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 200,00 EUR an die Ortsgemeinde zu
zahlen.
Die Abfallentsorgung obliegt den Benutzern.
§5
Für mutwillige Beschädigungen, die durch fahrlässiges und ungebührliches Verhalten entstehen, haftet der Benutzer in voller Höhe.
Für beschädigtes und abhanden gekommenes Inventar ist in vollem
Umfang Schadensersatz zu leisten.
Gläser, Geschirr und Bestuhlung, dürfen nicht außer Haus genommen
werden.
§6
Die Ortsgemeinde als Hauseigentümerin wird durch den Ortsbürgermeister oder eine von ihm beauftragte Person vertreten. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.
Rundschau
- 5 -
Ausgabe 21/2015
§7
§5
Alle Benutzer bzw. Veranstalter stellen die Ortsgemeinde von etwaigen
Haftpflichtansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung
des Bürgerhauses, einschließlich der Zugänge, entstehen.
§8
Diese Benutzungs- und Gebührenordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
67744 Wiesweiler, den 25. März 2015
lngfried Klahr
- Ortsbürgermeister -
Wolfstein
Bekanntmachung
Am Dienstag, den 26. Mai 2015, 19:30 Uhr, findet im Rathaus der Stadt
Wolfstein, Hauptstraße 2, eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Wolfstein statt.
Tagesordnung:
Nichtöffentlicher Teil
1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015/2016; Vorberatung
2.Informationen
Herwart Dilly, Stadtbürgermeister
Zweckverband Abwasserbeseitigung „Unteres Glantal“
Zweckverband Abwasserbeseitigung
Unteres Glantal Lauterecken
Bekanntmachung
Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung
„Unteres Glantal“ für das Wirtschaftsjahr 2015 wird nach Überprüfung
durch die Kreisverwaltung Kusel als Aufsichtsbehörde nachstehend
bekannt gemacht.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Wirtschaftsplan 2015 in
der Zeit
vom 21. Mai bis einschließlich 1. Juni 2015
in den Diensträumen der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein,
Bürgerbüro, Schulstraße 6a in Lauterecken und Bürgerbüro, Bergstraße
2 in Wolfstein, während der Dienstzeiten (montags bis mittwochs von
07.15 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags
von 07.15 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr sowie
freitags von 07.15 Uhr bis 12.30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich
ausgelegt ist.
Lauterecken, den 12. Mai 2015
gez. Hans L. Altes
Hans L. Altes,
kaufm. Werkleiter
Haushaltssatzung des Zweckverbandes
Abwasserbeseitigung „Unteres Glantal“
für das Wirtschaftsjahr 2015 vom 04.05.2015
Die Verbandsversammlung hat aufgrund des § 7 des Zweckverbandsgesetzes i. V. mit § 95 der Gemeindeordnung und der Verbandsordnung
des Zweckverbandes folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach
Prüfung durch die Kreisverwaltung Kusel als Aufsichtsbehörde hiermit
bekanntgemacht wird:
§1
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2015 wird
im Erfolgsplan
bei den Erträgen und Aufwendungen auf und im Vermögensplan
bei den Einnahmen und Ausgaben auf festgesetzt.
1.061.400 €
826.200 €
§2
§3
§4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
Lauterecken, den 04.05.2015
Der Verbandsvorsteher:
gez. Egbert Jung
(Egbert Jung)
Zweckverband
Wasserversorgung „Westpfalz“
Bekanntmachung
Am Dienstag, den 9. Juni 2015, 11.00 Uhr, findet im Sitzungszimmer
des Wasserwerkes “Westpfalz” in Weilerbach eine Sitzung der Verbandsversammlung/des Werksausschusses des Zweckverbandes Wasserversorgung „Westpfalz“, Sitz Weilerbach, statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Vorlage des Jahresberichtes mit Schlussbesprechung, Beratung
und Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses
2014 für das Wasserwerk des Zweckverbandes Wasserversorgung
“Westpfalz”
2. Bericht der Betriebsführung
3. Anfragen und Informationen
Nicht öffentlicher Teil
4. Auftragsvergabe
5. Anfragen und Informationen
gez.: Mohr
Verbandsvorsteher
Jagdgenossenschaft Hoppstädten
Satzung der Jagdgenossenschaft
Hoppstädten
§1
Name, Sitz und Aufsichtsbehörde
(1) Die Genossenschaft führt den Namen
„Jagdgenossenschaft
Hoppstädten“.
Sie hat ihren Sitz in
67744 Hoppstädten.
(2) Aufsichtsbehörde ist die untere Jagdbehörde (nach § 11 Abs. 2 Satz
3 des Landesjagdgesetzes - LJG -) bei der Kreisverwaltung Kusel.
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von
Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 0 €.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Zweckverband erhebt nach § 8 der Verbandsordnung eine Verbandsumlage, die von den Mitgliedern in folgender Höhe angefordert
wird:
Verbandsgemeinde Betriebskosten-Zinsumlage
Tilgungs- BauumlageUmlage
umlage
umlage
insgesamt
Lauterecken-Wolfstein
Ber. Lauterecken
708.456
6.697
78.609
409.2831.203.045
Lauterecken-Wolfstein
Ber. Wolfstein
213.703
2.299
26.982 140.481383.465
Altenglan87.541
904
10.609 55.236154.290
Zusammen
1.009.700
9.900
116.200 605.0001.740.800
Mitgliedschaft
(1) Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundeigentümerinnen und
Grundeigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Hoppstädten
nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses an (Mitglieder). Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht,
sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft.
(2) Die Mitglieder haben vor erstmaliger Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorsteher alle zur Anlegung des Grundflächenverzeichnisses erforderlichen Unterlagen (z. B. Grundbuchauszüge,
Urkundenabschriften) unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Eigentumsverhältnisse sind unverzüglich anzuzeigen. Die
Mitgliedschaft zur Jagdgenossenschaft endet mit dem Verlust des
Grundeigentums.
Rundschau
- 6 -
Ausgabe 21/2015
§3
§7
Aufgaben
Vertretung eines Mitglieds in der
Genossenschaftsversammlung
(1) Die Jagdgenossenschaft hat die Aufgabe, das Jagdrecht im Interesse
ihrer Mitglieder wahrzunehmen sowie für den Ersatz des den Mitgliedern
entstehenden Wildschadens zu sorgen.
(2) Sie kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben von den Mitgliedern Umlagen
nach dem Verhältnis der Flächengröße der bejagbaren Grundstücke
erheben.
§4
Organe
Organe der Jagdgenossenschaft sind:
1. die Genossenschaftsversammlung,
2. der Jagdvorstand.
§5
Genossenschaftsversammlung
(1) Die Genossenschaftsversammlung ist die Versammlung der anwesenden und der vertretenen Mitglieder. Vertretungen nach § 7 sind zu
Beginn der Genossenschaftsversammlung durch Vorlage der Vollmachten nachzuweisen.
(2) In der Regel soll einmal jährlich eine Genossenschaftsversammlung
stattfinden. Außerordentliche Genossenschaftsversammlungen sind
vom Jagdvorstand einzuberufen, wenn dies von mindestens einem
Fünftel der Mitglieder oder mindestens einem Fünftel der vertretenen
Grundfläche unter Angabe der Gründe schriftlich verlangt wird. Alle
Genossenschaftsversammlungen sind unter Angabe der Tagesordnung
mit einer Frist von zwei Wochen durch ortsübliche Bekanntmachung
einzuberufen. Beschlüsse über Gegenstände des § 6 dürfen unter dem
Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ nicht gefasst werden.
(3) Die Genossenschaftsversammlung ist nicht öffentlich, ausgenommen
die Genossenschaftsversammlung zur Versteigerung der Jagd oder zur
Öffnung der Gebote bei öffentlicher Ausbietung. Die Jagdvorsteherin
oder der Jagdvorsteher kann einzelnen Personen die Anwesenheit vorübergehend gestatten. Vertretern der Jagdbehörden ist die Anwesenheit
jederzeit gestattet.
(4) Die Genossenschaftsversammlung kann beschließen:
1. bei Dringlichkeit auch über Gegenstände, die nicht in die Tagesordnung aufgenommen waren, zu beraten und zu entscheiden, mit
Ausnahme der Gegenstände nach § 6,
2. einzelne Beratungsgegenstände von der Tagesordnung abzusetzen.
(5) Über den wesentlichen Verlauf einer Genossenschaftsversammlung
ist eine Niederschrift zu fertigen, die mindestens zu enthalten hat:
1. die Anzahl der anwesenden und vertretenen Mitglieder,
2. die Angabe der von den anwesenden und vertretenen Mitgliedern
in die Genossenschaftsversammlung eingebrachten und nachgewiesenen Grundfläche,
3. die von der Genossenschaftsversammlung gefassten Beschlüsse
und das Abstimmungsergebnis.
(6) Die unterzeichnete Niederschrift ist zwei Wochen lang zur Einsichtnahme durch die Mitglieder auszulegen. Zeit und Ort der Auslegung sind
ortsüblich bekannt zu machen.
§6
Aufgabe der Genossenschaftsversammlung
Die Genossenschaftsversammlung beschließt über:
1. die Art der Nutzung des Jagdbezirks sowie die Verwendung des
Reinertrages der Jagdnutzung, sofern diese Aufgaben nicht dem
Jagdvorstand übertragen sind oder ihm obliegen,
2. die Erhebung und Verwendung von Umlagen,
3. die Wahl des Jagdvorstandes,
4. die Anstellung von Personal und die Festsetzung der dem Jagdvorstand und den Angestellten zu gewährenden Entschädigungen,
5. die Entlastung des Jagdvorstandes,
6. die Genehmigung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung,
7. den Erlass und die Änderung der Satzung,
8. die Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft auf die Gemeinde nach § 11 Abs. 7 LJG,
9. die Teilung oder Teilverpachtung des Jagdbezirkes,
10.die Zuschlagserteilung bei Verpachtung, soweit sie nicht auf den
Jagdvorstand übertragen ist,
11.das Schließen von Abschussvereinbarungen oder Abschusszielsetzungen nach § 31 Abs. 2 LJG, soweit es nicht auf den Jagdvorstand
übertragen ist,
12.die Zustimmungen zu Teilabschussplänen nach § 31 Abs. 3 LJG,
soweit sie nicht auf den Jagdvorstand übertragen sind,
13.das Stimmverhalten der Jagdgenossenschaft bei der Wahl der
Kreisjagdmeisterin oder des Kreisjagdmeisters, soweit sie nicht auf
den Jagdvorstand übertragen sind.
Gemäß Beschluss der Jagdgenossenschaft werden die Aufgaben 11 bis
13 auf den Jagdvorstand übertragen.
Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder
die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte
oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft
angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-,
forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund
schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf
keine Person in sich vereinigen. Eine erteilte Vollmacht gilt lediglich für
die darauf folgende Sitzung der Jagdgenossenschaft.
§8
Beschlussfassung und Stimmrecht
(1) Für das Zustandekommen eines Beschlusses gilt § 11 Abs. 4 LJG.
(2) Bei Grundstücken, die im Miteigentum oder Gesamthandeigentum
mehrerer Personen stehen, kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden.
(3) Bei der Beschlussfassung wird offen abgestimmt, es sei denn, die
Genossenschaftsversammlung beschließt im Einzelfall, eine geheime
Abstimmung mithilfe von Stimmzetteln vorzunehmen. Bei der Abstimmung mithilfe von Stimmzetteln gelten unbeschrieben abgegebene
Stimmzettel als Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen zählen bei
der Feststellung der Stimmenmehrheit mit. Stimmzettel, aus denen der
Wille der oder des Abstimmenden nicht unzweifelhaft erkennbar ist, und
Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt
enthalten, sind ungültig. Bei der Abstimmung mithilfe von Stimmzetteln
erhält jedes Mitglied einen Stimmzettel, auf dem die Anzahl der vertretenen Mitglieder sowie die eigene und die Flächengröße der Vertretenen
vermerkt sind. Die Stimmzettel werden durch zwei zur Geheimhaltung
verpflichtete Mitglieder ausgezählt und anschließend versiegelt.
§9
Jagdvorstand
(1) Der Jagdvorstand besteht aus der Jagdvorsteherin oder dem Jagdvorsteher und zwei beisitzenden Mitgliedern, von denen eines als ständige Vertretung der Jagdvorsteherin oder des Jagdvorstehers und das
andere als Kassenverwalterin oder Kassenverwalter zu wählen ist. Bei
Verhinderung der Jagdvorsteherin oder des Jagdvorstehers nimmt die
ständige Vertretung dieses Amt wahr. Für die beisitzenden Mitglieder
sind stellvertretende Mitglieder zu wählen.
(2) Scheidet ein Mitglied des Jagdvorstandes vorzeitig z. B. durch Tod,
Rücktritt oder Verlust der Wählbarkeit aus, so ist für den Rest der Amtszeit innerhalb angemessener Frist, spätestens in der nächsten Genossenschaftsversammlung, eine Ersatzwahl vorzunehmen. In gleicher
Weise ist zu verfahren, wenn ein anderer Funktionsträger vorzeitig ausscheidet.
(3) Wählbar ist jede Jagdgenossin oder jeder Jagdgenosse sowie bei
juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts deren Vertreterin oder Vertreter, soweit sie volljährig sind und die Fähigkeit zur
Bekleidung öffentlicher Ämter, die Wählbarkeit und das Stimmrecht im
Sinne des § 45 Abs. 1 des Strafgesetzbuches besitzen.
§ 10
Amtszeit
Die Amtszeit des Jagdvorstandes beträgt fünf Jahre; sie beginnt an
dem auf die Wahl folgenden 1. April. Bis zum Beginn der Amtszeit eines
neuen Jagdvorstandes nimmt der bisherige Jagdvorstand die Aufgaben
nach § 13 wahr.
§ 11
Sitzungen des Jagdvorstandes
(1) Die Sitzungen des Jagdvorstandes sind von der Jagdvorsteherin
oder dem Jagdvorsteher unter Mitteilung der Tagesordnung einzuberufen. Eine Einberufung kann auch von einem der beisitzenden Mitglieder
verlangt werden.
(2) Über die gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen, die
von der Jagdvorsteherin oder dem Jagdvorsteher zu unterzeichnen ist.
§ 12
Beschlussfassung des Jagdvorstandes
Der Jagdvorstand fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit.
§ 13
Aufgaben des Jagdvorstandes
(1) Der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und
außergerichtlich. Er ist an die rechtmäßigen Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung gebunden.
(2) Der Jagdvorstand hat insbesondere
1. die Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung vorzubereiten
und auszuführen,
2. das Grundflächenverzeichnis anzulegen und zu führen,
Rundschau
- 7 -
3. die Neuwahl des Jagdvorstandes vorzubereiten,
4. die Jagdverpachtung entsprechend dem Beschluss der Genossenschaftsversammlung durchzuführen; ist der Gemeinde die Befugnis
zur Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks übertragen,
so hat der Jagdvorstand über die Erteilung des Einvernehmens zu
entscheiden (§ 11 Abs. 7 LJG),
5. die Abschussvereinbarungen bzw. Abschusszielsetzungen nach §
31 Abs. 2 LJG entsprechend der Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung zu schließen bzw. zu fassen und für die Erfüllung Sorge zu tragen,
6. die Zustimmungen zu Teilabschussplänen nach § 31 Abs. 3 LJG
entsprechend der Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung
zu erteilen oder zu versagen,
7. im Vorfeld einer Abschussvereinbarung bzw. Abschussfestsetzung
eine Begehung des Jagdbezirkes nach § 8 Abs. 1 der Landesjagdverordnung (LJVO) durchzuführen,
8. den Haushaltsplan und die Jahresrechnung aufzustellen und vorzulegen,
9. den Verteilungsplan über den jährlichen Reinertrag der
Jagdnutzung für die Mitglieder aufzustellen, die nicht auf die Auszahlung ihres Anteils am Reinertrag verzichtet haben; ist der Gemeinde die
Befugnis zur Verwendung des Reinertrages übertragen, so entscheidet
der Jagdvorstand über die Erteilung des Einvernehmens,
10. die Vertretungen der Jagdgenossenschaft nach § 13 Abs. 3 LJG und
§ 15 LJVO zu bestimmen.
§ 14
Aufgaben der Jagdvorsteherin
oder des Jagdvorstehers
Die Jagdvorsteherin oder der Jagdvorsteher hat
1 die Genossenschaftsversammlung einzuberufen, zu eröffnen, zu
leiten und zu schließen sowie das Ordnungs- und Hausrecht auszuüben,
2 Bekanntmachungen vorzunehmen; die genehmigte, angezeigte
oder geänderte Satzung ist öffentlich auszulegen; dabei sind die
Genehmigung oder die Anzeige sowie Ort und Zeit der Auslegung
ortsüblich bekannt zu machen,
3 die Liste der von den Mitgliedern zu erhebenden Umlagen aufzustellen,
4 die Angestellten zu beaufsichtigen und die Einrichtungen der Jagdgenossenschaft zu überwachen,
5 den Schriftwechsel zu führen und die gefassten Beschlüsse zu protokollieren, sofern von der Genossenschaftsversammlung keine andere schriftführende Person gewählt ist.
§ 15
Ausgabe 21/2015
§ 17
Umlageforderungen
(1) Umlageforderungen an Jagdgenossinnen oder Jagdgenossen werden binnen eines Monats nach rechtswirksamer Feststellung der Umlageliste (§ 14 Nr. 3) fällig.
(2) Umlagen, deren Einzahlung nicht fristgerecht erfolgt, werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben.
§ 18
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr läuft vom 1. April bis zum 31. März.
§ 19
Bekanntmachungen
Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft erfolgen im Amtsblatt der
Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein.
Vorstehende Satzung ist von der Genossenschaftsversammlung am
23.03.2015 in Hoppstädten beschlossen worden. Die Satzung vom
20.03.2002 ist somit aufgehoben.
Hoppstädten, den 23.03.2015
Der Jagdvorstand:
gez. Schneider
Otmar Schneider, Jagdvorsteher
gez. Studt
Jürgen Studt, 1. Beisitzer
gez. Eicher
Thomas Eicher, 2. Beisitzer
Angezeigt/genehmigt:
Kusel, den 30. April 2015
(Dienstsiegel)
Kreisverwaltung Kusel
- untere Jagdbehörde Im Auftrag:
gez. Heyd
(Unterschrift der unteren Jagdbehörde)
Sonstige amtliche Mitteilungen
Anteil an Nutzung und Lasten
(1) Der Anteil der Mitglieder an den Nutzungen und Lasten richtet sich
nach dem Verhältnis des Flächeninhalts ihrer bejagbaren Grundstücke
im Jagdbezirk.
(2) Die nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 9 und § 14 Nr. 3 aufzustellenden Verzeichnisse und Listen sind zwei Wochen lang bei der Jagdvorsteherin
oder beim Jagdvorsteher für die Mitglieder auszulegen. Zeit und Ort der
Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Werden innerhalb dieser
Frist keine Einsprüche erhoben, gelten die Verzeichnisse und Listen mit
Ablauf der Frist als festgestellt. Auf Einsprüche werden die Verzeichnisse
und Listen vom Jagdvorstand überprüft, von ihm erneut festgestellt und
der Zeitpunkt der Feststellung ortsüblich bekannt gegeben. Wird die den
Verzeichnissen und Listen zugrunde liegende Gesamtrechnung von den
Einsprüchen nicht berührt, gelten sie nur gegenüber den Einsprucherhebenden als nicht festgestellt. Die Feststellung gegenüber den Einsprucherhebenden wird in einem besonderen Bescheid getroffen.
(3) Jedes Mitglied kann gemäß § 12 Abs. 2 LJG die Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung verlangen. Der Anspruch
auf Auszahlung erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach der
Bekanntmachung der Beschlussfassung der Genossenschaftsversammlung, der eine anteilmäßige Verteilung des Reinertrages nicht vorsieht, schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstandes geltend
gemacht wird. Wird der Beschluss der Genossenschaftsversammlung
über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung nicht bekannt
gemacht, kann der Anspruch bis einschließlich dem auf das Jagdjahr
folgenden Monat geltend gemacht werden; die Geltendmachung eines
Anspruchs im Voraus ist zulässig.
§ 16
Auszahlung des Reinertrages
(1) Der Reinertrag aus der Jagdnutzung ist vom Jagdvorstand an die
Jagdgenossinnen und die Jagdgenossen auszuzahlen, sofern sie nach
§ 12 Abs. 2 LJG die Auszahlung verlangt haben.
(2) Entfällt auf eine Jagdgenossin oder einen Jagdgenossen ein geringerer Reinertrag als 15,- Euro, wird die Auszahlung erst dann fällig, wenn
der Betrag durch Zuwachs mindestens 15,- Euro erreicht hat; unberührt
hiervon bleiben die Fälle, in denen die Jagdgenossin oder der Jagdgenosse aus der Jagdgenossenschaft ausscheidet.
Ve r ban dsg e m e in de
Laut e r e c k e n -Wo lf s t e i n
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Bekanntmachung
Meldung Wein- und Traubenmostbestände
Meldung der oenologischen Verfahren
Letzter Abgabetermin: 7. August 2015
I. Meldung der Wein- und Traubenmostbestände
Zur Meldung der Wein- und Traubenmostbestände sind alle natürlichen
und juristischen Personen verpflichtet, die gewerbsmäßig Wein und/
oder Traubenmost be- oder verarbeiten, lagern oder handeln.
Die Meldepflicht erstreckt sich im Einzelnen auf:
1. die in der Weinbaukartei erfassten Betriebe,
2. die nicht in der Weinbaukartei erfassten Unternehmen, die Wein
und Traubenmost zum Verkauf herstellen,
3. die Unternehmen des Großhandels mit Wein und Traubenmost,
soweit sie zum Berichtszeitpunkt über einen Weinbestand von mindestens 10.000 Liter verfügen.
Besondere Meldeverpflichtung bei Sektgrundwein: Sektgrundwein, der
zur Schaumweinherstellung in Handelsbetrieben lagert (Sektkellereien),
ist unter „Schaumwein“ vom Verfügungsberechtigten nachzuweisen.
II. Meldung der oenologischen Verfahren
Die Meldung der oenologischen Verfahren ist für alle natürlichen und
juristischen Personen, die gewerbsmäßig Wein erzeugen, verpflichtend.
Nach EU-Vorgaben haben die Weinerzeuger den Besitz an Anreicherungsmitteln, die Erhöhung des Alkoholgehaltes, die Entsäuerung und
die Süßung zu melden. Die Meldeverpflichtung ist in einer einmaligen
Meldung für mehrere Maßnahmen zusammengefasst. Zur weiteren Vereinfachung wurde diese Meldung in das Formular der Wein- und Traubenmostbestände integriert.
Rundschau
- 8 -
Bitte beachten: Auch wenn Sie aufgrund der Vorgaben zur Meldung der
Wein- und Traubenmostbestände nicht verpflichtet sind, können Sie
dennoch der Anzeigeverpflichtung der oenologischen Verfahren unterliegen.
Die Meldeformulare sind bei der zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie bei den weinbaulichen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz erhältlich und müssen
dort spätestens bis zum 7. August 2015 eingegangen sein.
Reichen Sie bitte das Exemplar für den Meldepflichtigen zusammen mit
der Meldung ein. Es verbleibt nach Bestätigung des Eingangs bei Ihnen
und dient als Nachweis für die rechtzeitige Abgabe.
Betriebe, die ihre Meldung nicht termingerecht abgeliefert haben, sind
von Teilen der Stützungsmaßnahmen (lnvestitionsförderung) entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und deren Durchführungsbestimmungen ausgeschlossen bzw. müssen mit Kürzungen bei den
Zuschüssen rechnen.
Wir bitten Sie deshalb, die Meldeformulare sehr sorgfältig auszufüllen
und den Meldetermin zu beachten.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer
Rheinland-Pfalz in den zuständigen Dienststellen gerne zur Verfügung.
Amtsgericht Kusel
Amtsgericht
- Vollstreckungsgericht -
1 K 18/14
66869 Kusel, den 05.05.2015
Trierer Str. 71
Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Wiesweiler Blatt 798 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundbesitz am
Dienstag, den 30.06.2015 - 09.30 Uhr
an der Gerichtsstelle, 66869 Kusel, Trierer Str. 71 Sitzungssaal II versteigert werden.
Lfd-Nr.Gemarkung
Flur Fl-St.Nr. Wirtschaftsart/
Größe
Lage
qm
1
Wiesweiler
6
54
Gebäude- u.
197
Freifläche
Kirchenstr. 6
Zusatz:
Grundstück bebaut mit Einfamilienhaus, zweigeschossig, Kellergeschoss zur Kirchenstr. freistehend, Grenzbebauung mit Anbau an
benachbartes Haus; Baujahr ca. 1900, Aufstockung ca. 1950, Modernisierung ca. 1990; Ölzentralheizung; großer Unterhaltungsstau; Feuchtigkeitsschäden im Keller; Putz- und Fliesenschäden; Malerarbeiten
notwendig; Nebengebäude: ineinander verschachtelte Schuppen
(Grenzbebauung), Garage; Verkehrswert: 44.000 Euro
- ohne Gewähr Der Versteigerungsvermerk ist am 26.02.2014 in das Grundbuch eingetragen worden.
Der Zuschlag wurde bereits einmal nach § 85 a ZVG versagt.
Daher kann der Zuschlag nunmehr auch auf Gebote erfolgen, welche
weniger als die Hälfte des Verkehrswertes des Grundstückes betragen.
Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe
von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar
bezahlt werden.
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus
dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden
und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des
Gläubigers und den übrigen Rechten nach gesetzt werden.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue
Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden
Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des
nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige
Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht
der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes
tritt.
Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter www.versteigerungspool.de.
gez. Kern, Rechtspflegerin
Ausgefertigt:
Becker, JBe.
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Ausgabe 21/2015
Forstamt Kusel
Das Forstamt Kusel informiert Wildbret aus neuer Jagdsaison
Seit 01.05.2015 wird am Forstamt Kusel wieder Wildbret aus heimischen
Revieren und der neuen Jagdsaison (frischer Maibock) zu moderaten
Preisen angeboten.
Speziell für die laufende Grillsaison gibt es Wildbratwürste, denen man
ein gewisses Suchtpotential nachsagt - 4 Stück kosten nur 6,50 €.
Alle Wildprodukte sind tiefgefroren und vakuumiert in haushaltsüblichen
Mengen ganzjährig am Forstamt erhältlich!
Ihr Forstamt Kusel
06381/920730
Ende des amtlichen Teils
----------------- Impressum -----------------
Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche
Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung):
Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde
67742 Lauterecken, Schulstraße 6 a
Druck und Verlag: Druck + Verlag Linus Wittich KG,
54343 Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240
Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde
Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein gegen Entgelt.
Gemeindenachrichten
Ve r ban dsg e m e in de
Laut e r e c k e n -Wo lf s t e i n
Redaktionsschlussvorverlegung
wegen Fronleichnam (04.06.2015)
Der Feiertag Fronleichnam macht eine Vorverlegung des
Redaktionsschlusses sowohl für digitale als Papiermanuskripte erforderlich.
Die Textbeiträge für die KW 23 müssen bis Dienstag, den
26.05.2015 um 16.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein der per Mail an amtsblatt@
vg-lw.de vorliegen.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
Verlag + Druck Linus Wittich KG, Redaktion
Ehe- und Altersjubilare
der Verbandsgemeinde
Lauterecken-Wolfstein
Wir gratulieren
21.05.2015 21.05.2015 22.05.2015 22.05.2015 22.05.2015 Goldene Hochzeit
Eheleute Elke und Walter Hahnenwald, Wälderbusch 10,
67742 Lauterecken
91. Geburtstag
Dorothea Stahlschmidt, Waldweg 2, 67748 Odenbach
85. Geburtstag
Ernst Allmann, Bergstraße 7, 67756 Hinzweiler
93. Geburtstag
Friedrich Edinger, Hauptstraße 77, 67754 Eßweiler
95. Geburtstag
Adelheid Möhler, Am Kreuz 34,
67749 Offenbach-Hundheim
Rundschau
23.05.2015 24.05.2015 24.05.2015 25.05.2015 - 9 -
80. Geburtstag
Horst Grill, Glantalstraße 39, 66887 Glanbrücken
85. Geburtstag
Margit Meeh, Buchenstraße 3, 67753 Relsberg
80. Geburtstag
Hermann Riedel, Bergstraße 3, 67742 Lauterecken
80. Geburtstag
Karl Müller, Am Bauberg 6, 67753 Hefersweiler
Ausgabe 21/2015
M e r zw e ile r
Vertretung Ortsbürgermeisterin
Vom 28.05.2015 bis 01.06.2015 übernimmt der Erste Beigeordnete Helmut Bernhard, Hauptstraße 11, Tel.: 06788/287 die Amtsgeschäfte.
O be r w e ile r im Tal
Egbert Jung, Bürgermeister
Sprechstunden des Betreuungsvereins der
AWO in der Verbandsgemeindeverwaltung
Der Betreuungsverein der AWO Kreis Kusel e.V., bietet nicht nur Beratungsgespräche in der Geschäftsstelle in Kusel (Triererstr. 60), sondern
Außensprechstunden und Hausbesuche in der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken an.
Dies bedeutet, dass alle gerichtlich bestellten Betreuer oder Personen,
die sich für eine ehrenamtliche Betreuung interessieren, im Landkreis
direkt „vor Ort“ beraten werden können.
Der hauptamtliche Mitarbeiter des Vereins (Matthias Becker) gibt aber
auch Personen, die sich über die individuelle Ausgestaltung einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung informieren wollen, wichtige Hilfestellungen und Anregungen.
Jedwede Leistungen des Vereins sind kostenlos, eine Mitgliedschaft
nicht erforderlich.
Konkrete Terminabsprachen können unter der Telefon-Nummer
06381/99 32 77-78 vereinbart werden.
Donnerstag, den 28.05.2015
VGV Lauterecken 10.00 - 12.00 Uhr
VGV Wolfstein 14.00 - 16.00 Uhr
Liebe Hundehalter!
Oberweiler im Tal und Hinzweiler haben lange gekämpft, bis
endlich der Fußweg zwischen unseren beiden Orten angelegt wurde.
Dieser Weg sowie die beiden Ruhebänke werden sehr gut
genutzt. In letzter Zeit häufen sich nun Beschwerden über
Gestank und Hundekot am Gehweg und an den Ruhebänken.
Wir, die beiden Ortsbürgermeister von Oberweiler im Tal
und Hinzweiler, möchten nun auf diesem Wege die Hundebesitzer bitten, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu
entsorgen. Einige Hundebesitzer machen dies schon vorbildlich.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Harry Kelemen, und Gunter Suffel,
Ortsbürgermeister
E ssweiler
Kirchliche Nachrichten
Stromabschaltung in Eßweiler
Hiermit informieren wir alle Anschlussnutzer gemäß § 17 Abs. 2 Niederspannungs-Anschlussverordnung (NAV), dass die Pfalzwerke Netz
AG infolge dringender Reparaturarbeiten am 28. Mai von 08:00 Uhr bis
11:00 Uhr in der Gemeinde Eßweiler der Strom abgeschaltet werden
muss. Eine Einspeisung aus Eigenerzeugungsanlagen ist dabei nicht
möglich. Wir weisen alle Anschlussnutzer ausdrücklich darauf hin, dass
während der Versorgungsunterbrechung die Spannungsfreiheit nicht
garantiert wird. Für Rückfragen steht Ihnen das Netzteam unter der Tel.Nr.: zur Verfügung.
Ev. Kirchengemeinde
Grumbach - Herren-Sulzbach
Wir wollen unsere Jungschar wieder einmal attraktiver gestalten. Daher
verteilen wir demnächst einen Fragebogen an alle Familien mit Kindern
im Alter zwischen fünf und elf Jahren.
Wir bitten Sie freundlich, diesen auszufüllen. Wir werden den Bogen eine
Woche später wieder abholen. Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
Gottesdienste
Pfingstsonntag, den 24.05.2015
10.00 Uhr Grumbach, Gottesdienst
11.00 Uhr Hoppstädten, Gottesdienst
Pfingstmontag, den 25.05.2015
10.00 Uhr Deimberg, Gottesdienst
H i n z weiler
Liebe Hundehalter!
Oberweiler im Tal und Hinzweiler haben lange gekämpft,
bis endlich der Fußweg zwischen unseren beiden Orten
angelegt wurde. Dieser Weg sowie die beiden Ruhebänke
werden sehr gut genutzt. In letzter Zeit häufen sich nun
Beschwerden über Gestank und Hundekot am Gehweg
und an den Ruhebänken. Wir, die beiden Ortsbürgermeister
von Oberweiler im Tal und Hinzweiler, möchten nun auf diesem Wege die Hundebesitzer bitten, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu entsorgen. Einige Hundebesitzer machen
dies schon vorbildlich.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Harry Kelemen, und Gunter Suffel,
Ortsbürgermeister
Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler
Mittwoch, 20.05.2015
14.00 Uhr Seniorenkreis (Hinzweiler; Jugendheim)
18.30 Uhr Jugendgruppe (Jugendheim)
Donnerstag, 21.05.2015
09.00 Uhr Krabbelgruppe (Jugendheim)
Samstag, 23.05.2015
Busfahrt zum Ökumenischen Kirchentag nach Speyer (09.00-21.00 Uhr)
In unserem Bus sind noch Plätze frei! Anmeldung und Informationen
beim Pfarramt (13.- Euro; bitte direkt bei der Anmeldung entrichten).
Pfingstsonntag, 24.05.2015
09.15 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Hinzweiler
10.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Hundheim
Pfingstmontag, 25.05.2015
10.15 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Horschbach
Dienstag, 26.05.2015
17.15 Uhr Konfirmandenstunde (Jugendheim)
Mittwoch, 27.05.2015
18.30 Uhr Jugendgruppe (Jugendheim)
Impressum
Wochenzeitung für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf
Herausgeber - Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240 Redaktion im Verlag
(verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel. 06502/9147-213, Fax: 06502/7240
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht
gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus
Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Reklamation Zustellung bitte an: Tel.: 06502-9147-335, -336, -713 und -716, E-Mail: [email protected]
Rundschau
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Kath. Pfarramt der Pfarreiengemeinschaft
St. Franz Xaver Lauterecken, St. Johannes
Nepomuk Reipoltskirchen und St. Philippus
u. St. Jakobus Wolfstein
Donnerstag, 21.05.2015
10:30 Uhr Lauterecken heilige Messe im Seniorenheim Pro Seniore
Freitag, 22.05.2015
17:30 Uhr Wolfstein Rosenkranz
18:00 Uhr Wolfstein hl. Messe
Sonntag, 24.05.2015 Pfingstem
*** Kollekte für das Bischöfliche Hilfswerk Renovabis***
Sonntäglicher Vorabend, 23.05.2015
18:00 Uhr Reipoltskirchen Amt für die Pfarrgemeinden
Sonntag:
09:00 Uhr Lauterecken Amt als Jahresgedächtnis für Wilhelm Stein
10:30 Uhr Wolfstein Amt für die Pfarrgemeinden
Montag, 25.05.2015 Pfingstmontag
09:00 Uhr Reipoltskirchen Amt für die Pfarrgemeinden
10:30 Uhr Kaulbach Amt für die Pfarrgemeinden
Dienstag, 26.05.2015 - hl. Philipp Neri - weiß 17:30 Uhr Reipoltskirchen Rosenkranz
18:00 Uhr Reipoltskirchen Amt
19:00 Uhr Wolfstein VR-Sitzung
Mittwoch, 27.05.2015
08:30 Uhr Lauterecken Rosenkranz
09:00 Uhr Lauterecken heilige Messe
Prot. Pfarramt Niederkirchen-Heimkirchen
Sonntag, 24.05.2015 - Pfingstsonntag
Gottesdienst Niederkirchen 10.00 Uhr + AM
Montag, 25.05.2015 - Pfingstmontag
Gottesdienst auf dem Kreuzhof (Bürgerhaus) 10.30 Uhr
Dienstag, 26.05.2015
Turnen für Frauen 18.00 Uhr
Samstag, 30.05.2015
Seniorenclub 14.00 Uhr
„Geh aus mein Herz und suche Freud“
Erkundungen in Paul Gerhardt’s Sommerlied
Evang. Kirchengemeinde OffenbachNiedereisenbach - Wiesweiler
Ausgabe 21/2015
Kath. Kirchengemeinden
St. Antonius von Padua, Meisenheim
und St. Georg, Lauschied
Sprechzeiten von Pfarrer Eck: montags von 09.00 - 12.00 Uhr und freitags von 10.30 - 12.00 Uhr im Pfarrhaus von Meisenheim, Klenkertor 7,
Tel.: 06753- 2381
Pfarrbüro in Bad Sobernheim, Herrenstraße 16
Öffnungszeiten:
Mo. - Do. von 10.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Tel.: 06751/2286, Fax: 06751 / 991242
Kath. Pfarrgemeinde St. Georg, Lauschied
Pfingstsonntag, 24.05.2015
18.00 Uhr Zentrale Pfingst- und Maiandacht in der Pfarrkirche von Meisenheim
Pfingstmontag, 25.05.2015
10.30 Uhr Eucharistiefeier
Mittwoch, 27.05.2015
19.00 Uhr Sitzung des Pfarrgemeinderates im Pfarrheim
Kath. Pfarrgemeinde
St. Antonius v. Padua, Meisenheim
Samstag, 23.05.2015
19.00 Uhr Kammerkonzert zu Gunsten der Kirchenrenovierung;
anschließend gem. Beisammensein im Kapitelsaal und Pfarrgarten
Pfingstsonntag, 24.05.2015
10.30 Uhr Eucharistiefeier
18.00 Uhr Maiandacht
Dienstag, 25.05.2015
20.30 Uhr Kirchenchorprobe im Pfarrhaus
Termine • Vereine • Veranstaltungen
Etappe für Etappe am 31. Mai 2015
Hinkelsteinweg: Geführte Wanderung
von Otterberg nach Winnweiler
Gottesdienst in Offenbach-Hundheim
Montag, 25.05.2015
09.30 Uhr Ök. Gottesdienst mit Chor
Gottesdienst in Niederalben
Sonntag, den 24.05.2015
10.30 Pfingstgottesdienst
Gottesdienst in Niedereisenbach
Sonntag, den 24.05.2015
09.30 Uhr Pfingstgottesdienst
Kath. Pfarrei
St. Peter + Paul Offenbach-Hundheim
Gottesdienste
22.05.2015
19.00 Uhr Pfingstnovene
23.05.2015
20.00 Uhr Vigilmesse mit Abschluss der Pfingstnovene
25.05.2015
09.30 Uhr Ök. Gottesdienst in der Abteikirche
Prot. Kirchengemeinde Rothselberg
Mittwoch, 20.05.2015
16:30 Uhr Konfirmandenunterricht im Jugendraum Rothselberg
Donnerstag, 21.05.2015
19:00 Uhr Chorprobe „Ton in Ton“ im Kindergarten Rothselberg
Sonntag, 24.05.2015 - Pfingstsonntag
09:15 Uhr Gottesdienst in der Kirche Eßweiler mit Abendmahl
10:15 Uhr Gottesdienst in der Kirche Rothelberg mit Abendmahl
Montag, 25.05.2015 - Pfingstmontag
10:00 Uhr Gottesdienst in der Kirche Kreimbach-Kaulbach mit Abendmahl
Dienstag, 26.05.2015
14:00 Uhr Stuhlkreisgymnastikgruppe im Jugendraum Rothselberg
Prot. Kirchengemeinden St. Julian
und Gumbsweiler
Sonntag, 24.05.2015 - Pfingstsonntag
09.30 Uhr Glanbruecken, Valentinskapelle Gottesdienst mit Abendmahl
10.15 Uhr St. Julian, Gottesdienst mit Abendmahl
Montag 25.05.2015 - Pfingstmontag
10.15 Uhr Gumbsweiler, Gottesdienst mit Abendmahl
Der im Spätsommer 2014 eröffnete Prädikatswanderweg verbindet
als Rundweg die Randbereiche des Pfälzer Waldes mit dem Wandergebiet Donnersberg. Den Weg kennzeichnen neben naturbelassenen
Waldwegen und Passagen über freies Feld imposante Ausblicke in die
weite, hügelige und abwechslungsreiche Landschaft. Mit Startpunkt
an der Otterberger Abteikirche findet am Sonntag, 31. Mai 2015 um
10.00 Uhr eine geführte Wanderung auf den nördlichen Teilabschnitt
des Hinkelsteinwegs statt.
Durch die historische Altstadt Otterbergs, am Naturschwimmbad vorbei führt die Wanderung über breite Waldwege zum namensgebenden
Menhir „Hinkelstein“ aus vorkeltischer Zeit.
Dort, wo noch heute drei Gemarkungen zusammentreffen, wird eine
kurze Rastpause eingelegt. Weiter geht es, vorbei an einer Vielzahl von
historischen Grenzsteinen, durch den Otterberger Wald über die Höhe
nach Höringen, wo der freie Blick über die sanfte Hügellandschaft der
Nordpfalz und hinauf zum Donnersberg schweift. Nach einem letzten, anstrengenden Anstieg ist das lohnende Ziel erreicht: die Igelborner Hütte in Winnweiler lädt zum Abschluss zur Einkehr und zur
Stärkung ein. Die insgesamt 19 km lange Tour findet unter der Leitung
des zertifizierten Wanderführers Jürgen Wachowski statt. Treffpunkt
ist um 10.00 Uhr an der Abteikirche in Otterberg. Kurze Rastpausen
am Hinkelstein, bei Höringen und zum Abschluss an der Igelborner
Hütte sind eingeplant. Rucksackverpflegung und festes Schuhwerk
werden empfohlen.
Ein Rücktransport per Bus wird gegen Anmeldung ab Winnweiler
angeboten. Die Kosten für die Wanderung liegen bei 6,- Euro pro Teilnehmer (inkl. Rücktransfer).
Anmeldungen sind über die Tourist-Information Kusel, Tel. 06381424-270, [email protected] zu tätigen.
Informationen zum Hinkelsteinweg wie Wegbeschreibung und Kartenmaterial zum Download sind unter www.wandermenue-pfalz.de oder
unter www.winnweiler-vg.de abrufbar.
Rundschau
- 11 -
Ausgabe 21/2015
Haufenweise Haufen!
Der Kot von Hunden und die Gleichgültigkeit
mancher Hundehalter stinken zum Himmel
Fußfalle
Hundehaufen:
ein
falscher
Schritt,
und
schon ist es
passiert.
Endlich Frühling! Die Sonne sendet ihre wärmenden Strahlen in die Lande. Über die
Straßen, Plätze und Gassen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein weht der
Wohlgeruch des jungen Blütenmeeres in
unzählbaren Aromen. Jeder Atemzug entfacht
in der Nase des Wandersmanns ein wahres
Feuerwerk der Düfte.
Es könnte so schön sein, ... wäre da nicht das
herbe Bukett des frischen Hundehaufens, der
sich da gerade mit einem unheilvoll schmatzenden Geräusch mit der Sohle des Wanderschuhs vereint hat.
Es stinkt zum Himmel! In allen 41 Gemeinden der Verbandsgemeinde gilt die „Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf
öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen“.
Paragrafen regeln dort, was eigentlich selbstverständlich sein sollte, nämlich, dass ein
jeder die Hinterlassenschaften seines vierbeinigen Freundes unverzüglich und unaufgefordert zu beseitigen hat.
Der gesunde Menschenverstand und ein
grundlegendes Maß an Anstand gebieten es
jedem Hundehalter, Beeinträchtigungen seiner Mitmenschen durch den Hund im Interesse eines gedeihlichen Miteinanders auf das
unvermeidbare Mindestmaß zu reduzieren.
Mit der Anschaffung eines Hundes übernimmt
der Halter eine umfängliche Verantwortung.
Diese umfasst neben dem Wohlergehen des
Tieres auch die angemessene Berücksichtigung der Interessen der Allgemeinheit.
Der tatsächliche Zustand unserer Geh-, Spazier- und Wanderwege sowie der öffentlichen
Plätze wirft jedoch die berechtigte Frage auf,
ob alle Hundehalter dieser Verantwortung
gerecht werden (können/wollen), obwohl vielerorts durch die Gemeinden für teuer Steuergeld extra Tütenspender und Müllbehälter
angebracht worden sind. Auch bedanken
sich die Gemeindearbeiter, wenn die vormals grüne Arbeitshose nach dem Mähen der
Gemeindewiese oder der Wegesränder bis zu
den Knieen hoch plötzlich braun ist. Dass es
auch anders geht, beweisen die teils gut mit
kleinen Beuteln gefüllten Müllbehälter.
Eine weitere, unter Hundebesitzern verbreitete
Unsitte ist das Freilaufen lassen ihrer Hunde.
Innerorts sind Hunde grundsätzlich an der
Leine zu führen. Außerhalb bebauter Ortslage,
so die Statuten weiter, sind sie umgehend
und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich
andere Personen nähern.
Wenn es dann nämlich doch mal zu einem
Zusammenrasseln von Mensch und Hund
kommt, wird aus Hunderasse „Der-tut-nichts“
sehr schnell die Rasse „Das-hat-er-vorhernoch-nie-gemacht“.
Das Ordnungsamt richtet daher sein Augenmerk ebenfalls auf diese Zeitgenossen. Da
aber beispielsweise kaum ein Hundebesitzer
die Dreistigkeit besitzt, seinen Hund direkt vor
den Augen unserer Mitarbeiter sein Geschäft
verrichten zu lassen, sind wir hier auch auf die
aktive Mithilfe der Bürgerschaft angewiesen.
Im Klartext heißt dies: der uneinsichtige Hundebesitzer muss notwendigenfalls von einem
couragierten Beobachter angezeigt werden,
damit das Ordnungsamt einschreiten kann.
Damit ein Bußgeld auferlegt werden kann,
benötigen das Ordnungsamt konkrete Angaben über
- Täter,
- Tatzeit,
- Tatort und
- Zeugen, die auch vor Gericht bereit sind
„Roß und Reiter“ zu nennen.
Mit Ihrer und der Mithilfe der anderen vom
Hundekot geplagten Bürgerinnen und Bürger
können wir wirkungsvolle Maßnahmen ergreifen.
Für Rückfragen und Anzeigen stehen die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung unter Telefon
06382/791-0 oder via E-Mail [email protected]
gerne zur Verfügung.
Jung, Bürgermeister
Rundschau
- 12 -
Was tun gegen
ARTHROSE?
Arthrose? Das bedeutet immer
Schmerzen, Einschränkungen
und vielfache Sorgen, ganz
gleich, wann und an welchen
Gelenken sie auftritt. Was kann
man selber tun? Kann man
etwas für die Vorbeugung tun?
Was sollten auch Eltern und
Großeltern schon bei kleinen
Kindern wissen und beachten?
Bisher haben sich über zwei
Millionen Arthrose-Patienten mit
der dringenden Bitte um Hilfe
an die Deutsche Arthrose-Hilfe
gewandt und deren Ratgeberhefte angefordert. Diese „Arthrose-Info“-Hefte enthalten prakti-
sche, leicht anwendbare Tipps,
die jeder kennen sollte. Die
Deutsche Arthrose-Hilfe fördert
zudem die Arthroseforschung
mit zahlreichen Forschungsprojekten an deutschen Universitätskliniken. Informationen
über die Arbeit des Vereins
und eine Sonderausgabe des
„Arthrose-Info“ können kostenlos angefordert werden unter:
www.arthrose.de oder postalisch unter: Deutsche ArthroseHilfe e.V., Postfach 11 05 51,
60040 Frankfurt/Main (bitte
dann gerne eine 0,60-€-Briefmarke für Rückporto beifügen).
TUNG!
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Der Anzeigenschluss für
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Ausgabe 21/2015
Rundschau
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Ausgabe 21/2015
Rundschau
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Ausgabe 21/2015
Rundschau
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Pro Seniore Residenz
Lauterecken feiert den Mai
Ausgabe 21/2015
Krankenpflegeverein Eßweiler
Einladung zur jährlichen Mitgliederversammlung am Donnerstag, den
28. Mai 2015 um 19.30 Uhr ins Dorfgemeinschaftshaus Eßweiler.
Alle Mitglieder sind auf diesem Weg herzlich eingeladen, eine persönliche Einladung erfolgt nicht.
Landfrauen Eßweiler
Hallo zusammen,
folgender Termin des Landfrauenvereins Essweiler, am Dienstag, den
26.06.2015 mit dem Thema „Kurs in Nahrungszubereitung - Saisonkurs“, findet nicht statt.
TV 1860 Grumbach e.V.
Traditionell feierten die Bewohner der Pro Seniore Residenz Lauterecken
gemeinsam den Start in den Mai. Nach dem gemeinsamen Schmücken
wurde der Maibaum vorm Eingangsbereich der Einrichtung ausgestellt.
In diesem Jahr tanzten die „Bambinis“ des Turnvereins Wolfstein-Rossbach unter der Leitung von Frau Soffel und Frau Immetsberger-Schmitt.
Der Tanz zum „Helikopterlied“ begeisterte die Bewohner, so dass die
„Bambinis“ gerne eine Zugabe boten. Als Dank und auch als Belohnung
bekamen die Kinder ein Eis.
Für die musikalische Unterhaltung sorgte Mitarbeiterin Frau Ute Stude
auf ihrem Keybord. Es war ein sehr geselliger und schöner Nachmittag.
Auch das Wetter spielte mit, sodass sich die Bewohner die Maibowle
und die frisch gebackten Brezeln im Außenbereich schmecken lassen
konnten.
Auf zur
Hütt‘n Kerb
Deimberg
Pfingsten,
24. u. 25. Mai 2015
Sonntag, 24.05.2015
ab 11.00 Uhr
Frühschoppen und Mittagessen
24. Mai, 14.00 Uhr Kerwerede,
„die Glitzersternchen“
ab 21.00 Uhr „ The Muppets „
22.30 - 23.30 Uhr
alle Bargetränke 1,00 Euro
Montag, 25.05.2015
10.00 Uhr Gottesdienst in der Kapelle
anschl. Frühschoppen und Mittagessen mit
dem Posaunenchor Herren-Sulzbach
Es lädt ein: Deimberg aktiv e.V.
Die diesjährige Mitgliederversammlung findet am Freitag, dem 12. Juni
2015 um 19.30 Uhr im Sportheim statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
2. Mitgliederehrungen
3. Bericht des 1. Vorsitzenden
4. Kassenbericht
5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastungserteilung
6.. Wahl eines Wahlvorstandes
7.Neuwahlen
Wahl 1. Vorsitzende(r)
Wahl 2. Vorsitzende(r)
Wahl 1. Kassierer(in)
Wahl 2. Kassierer(in)
Wahl 1. Schriftführer(in)
Wahl 2. Schriftführer(in)
Wahl von Beisitzern(innen) (bis zu 8)
Wahl der Kassenprüfer
8.Satzungsänderung
9.
Beschlussfassung über vorliegende Anträge (Anträge müssen
mindestens 14 Tage vor der Versammlung beim 1. Vorsitzenden
eingereicht werden)
10.
Verschiedenes, Wünsche, Anträge
Hundeverein Hefersweiler
Veranstaltungshinweis
Der Hundeverein Hefersweiler veranstaltet an Pfingstsonntag, den 24.
Mai 2015, sein alljährliches Beagletreffen. Wir starten um 10.00 Uhr. Alle
Beaglefreunde und solche die es werden wollen sind dazu eingeladen.
Wie in den vergangenen Jahren wartet ein abwechslungsreiches Programm auf die Teilnehmer. Eine Tombola ist mit bunten Preisen bestückt,
wobei jedes Los einen Gewinn einheimst. Daneben wird der schönste
und schnellste Beagle mit einem Pokal geehrt. Hunger und Durst können neben den Vierbeinern gerne mitgebracht werden. Der Verein hat
entsprechende Vorkehrungen getroffen, um Herrchen und Frauchen
mit leckeren Speisen vom Grill und einem Kuchenbüffet zu verwöhnen.
Anmeldungen nimmt der erste Vorsitzende Rainer Ackner unter Tel.:
06363-402557 bzw. per Mail unter [email protected] entgegen.
Obst- u. Gartenbauverein Hinzweiler e.V.
An den beiden Pfingsttagen 24. u. 25. Mai 2015 bewirtschaftet der
Obst- u. Gartenbauverein die PWV-Hütte im Königsberg. Für das leibliche Wohl, u. a. Mittagessen sowie Kaffee und Kuchen ist bestens
gesorgt. Genießen Sie ein paar fröhliche Stunden in schöner Umgebung
und gemütlicher Atmosphäre unter dem Motto „Heute bleibt die Küche
kalt, wir wandern/fahren zum Essen in die Hütte im Wald“.
Pfälzerwald-Verein Jettenbach
Mittwoch, 27.05.2015, Seniorenwanderung bei Schwedelbach/Weilerbach mit Einkehr. Abfahrt vom Dorfplatz mit PKW 13.30 Uhr.
Auch Nichtmitglieder sind herzlich eingeladen.
Landfrauen Kirrweiler
Termine
29. Mai Abendwanderung nach Lauterecken ins Brauhaus
Anmelden bis 24. Mai.
13. Juni Ausflug zur Landesgartenschau nach Landau
Anmelden bis 1. Juni.
Bitte anmelden bei B. Gräßer 06387/1597 oder U. Grll 06387/7208.
Landfrauenverein Kappel
Vorplanung Ausflug Landesgartenschau
Bei genügend Anmeldungen möchte der Landfrauenverein Kappeln eine
Fahrt zur Landesgartenschau nach Landau organisieren.
Die Fahrt soll am 28.06.2015 stattfinden. Auch Nichtmitglieder können
gerne mitfahren.
Anmeldungen bitte bis zum 31.05.2015 bei Daniela Stauch,
Tel. 06382/993383.
Rundschau
- 16 -
Ausgabe 21/2015
Landfrauenverein Kreimbach-Kaulbach
„Milch, Quark und Co., passen in jeden Foodtrend“ ist das Thema
des Kochkurses der Milchwirtschaft.
Zu diesem Kurs, am Freitag 22.05.2015 um 19.30 Uhr im Bürgersaal,
sind alle Mitglieder und Interessierte herzlich eingeladen.
Kursleiterin: Frau Stähler.
Der Unkostenbeitrag beträgt 3,— € Mitglieder frei.
Bitte Teller und Besteck mitbringen!
Die Vorstandschaft freut sich über rege Teilnahme.
Sonntag, 07. Juni 2015
14.00 – 16.00 Uhr
Für Schwangere bereits ab 13:30 Uhr einkaufen
Bürgerhaus Hoppstädten bei Lauterecken
Tischreservierungen bei Tamara Hahn ,
Tel. 06788/970094
Angeboten werden Secondhand-Baby und Kinderbekleidung
(Sommer), Spielsachen, Zubehör etc.
ASV Langweiler/Merzweiler:
1. Mannschaft:
Samstag, 23.05.2015, 14:00 Uhr in Rhaunen:
SG Idarwald 2 - ASV
Eisstockclub Lauterecken
24.05.2015, 08.00 Uhr Pfingstturnier
Indisches Buffet
am 31.05.2015
im Bürgerhaus Oberweiler-Tiefenbach ab 12.00 Uhr.
Preis pro Person 15,00 Euro.
Anmeldung bis 29.05.2015, Tel. 06304/5336.
mit Kaffee &
Kuchen
Konzert von Ray Wilson in der
Abteikirche Offenbach-Hundheim
Auf Ihr Kommen freut sich die Ortsgemeinde Hoppstädten
Schützenfest in Kappeln
Traditionelles Schützenfest
in Kappeln unter den alten Eichen
an beiden Pfingsttagen,
24.-25.05.2015
Die Disziplinen Luftgewehr, Kleinkaliber, Lichtgewehr und Pfeilwerfen werden in verschiedenen
Altersklassen, auch für „Nichtschützen“, angeboten.
Sonntags „wildes Mannschafts- und Einzelglücksschießen“ für jedermann. Auch für das leibliche
Wohl ist bestens gesorgt.
Es lädt ein: TuS Kappeln e.V.
und Förderverein TuS Kappeln e.V.
An vielen Orten sind schon die Plakate zu sehen:
Ray Wilson, der letzte Sänger der legendären Gruppe „Genesis“ wird in
der Abteikirche ein Konzert geben. Mit diesem Konzert ist die Unterstützung von „Musik gegen Krebs“ verbunden. Hierzu laden wir von Herzen
ein.
Bitte beachtn Sie die Plakate in unseren Ortschaften.
Tickets imVorverkauf für 25 Euro erhältlich.
Termin: Samstag, 30. Mai um 20.00 Uhr
(Einlass ab 19.00 Uhr)
Pfälzerwald Verein e.V.
Ortsgruppe Offenbach-Hundheim
Am Pfingstmontag den 25.05. führt die Wanderung zur Maikur nach
Wolfstein. Abmarsch ist vom Marktplatz in Offenbach um 06:00 Uhr.
Am Mittwoch, den 27.05.2015 geht die Wanderung des PWV Offenbach-Hundheim rund um Winnweiler.
Abfahrt mit dem Bus ist an der Haltestelle Süssel um 07:50 Uhr.
Nicht-Mitglieder sind wie immer herzlich willkommen.
Rundschau
- 17 -
Landfrauenverein Offenbach-Hundheim
Einladung zur Mitgliederversammlung
Am Donnerstag, 21.05.2015, findet um 20.00 Uhr, im Gemeinde- und
Feuerwehrhaus unsere diesjährige Mitgliederversammlung statt.
Das Vorstandsteam lädt dazu alle Mitglieder ein.
OGV Reipoltskirchen
Ausflug zur Landesgartenschau nach Landau
Der OGV Reipoltskirchen fährt am 30.05.2015 zur Landesgartenschau
nach Landau.
Mit dem Zug geht es ab Olsbrücken zur Gartenschau.
Preis für Zugfahrt mit Eintritt: Euro 16,00 für Mitglieder, Euro 21,00 für
Nichtmitglieder. Wir möchten mit euch einen schönen Tag mit Blumen
und Sträuchern verbringen. Bei Interesse bitte melden bis 18. Mai
(wegen Kartenvorbestellung) bei: Karola Fischer 06364/993077
Walter Engel 06364/1668
Kunst im Grünen 2015
Newsletter 3
Liebe Kunstfreunde!
Nach erfolgreicher Künstlerpräsentation am 16 April 2015, gehen wir
mit großen schritten in Richtung „Eröffnung der Kunst im Grünen“ am
22.05.2015, 18.00 Uhr. Wir möchten Sie nochmals herzlichst einladen,
ein Teil der Eröffnungsfeierlichkeiten zu sein.
Es erwarten Sie nicht nur unsere diesjährigen Künstler sondern auch ein
buntes Rahmenprogramm mit Wortbeiträgen und Musik.
Die offizielle Eröffnung der „Kunst im Grünen 2015“ erfolgt am Freitag,
22. Mai 2015. Dann sind die Werke der diesjährigen Künstler zum Thema
„Frieden“ in der Kunstwiese zu sehen. Gleichzeitig wird die Ausstellung
„Cicatrices européennes - Europäische Narben - Europesjskie blinzny“
von Grabriela Cichowska in der Malschule zu sehen sein. Es wird ein
Live-Painting-Graffiti geben und die bekannten Liedermacher Rainer
Rodin und Michael Marx aus dem Saarland werden die Veranstaltung
musikalisch begleiten. Sascha Werthes von der Friedensakademie
Rheinland-Pfalz, Universität Koblenz-Landau, spricht an der Eröffnung
zu Thema „Kunst für den Frieden oder Kunst gegen den Krieg“.
Weitere Infos finden Sie unter www.kunst-im-gruenen.de.
Alle Kunstinteressierten möchten wir gerne über eine weitere Ausstellung im Restaurant der Wasserburg in Reipoltskirchen informieren und
zu einem Besuch einladen. Drei Künstlerinnen aus Kaiserslautern werden ab dem 30. Mai 2015 dort ihre Werke präsentieren. Die Eröffnung
findet um 18.00 Uhr statt. Es wird u. a. Landrat Dr. Hirschberger eine
Laudatio halten. Ein paar Infos zu den Arbeiten der Künstlerinnen:
Ingeborg Erbacher:
Innenarchitektin, malt, druckt mit Acrylfarben auf Leinwand seit mehr
als zwanzig Jahren. Sie möchte das Fließende, den Augenblick, den
spannenden Moment festhalten. Auch Tagträume sind für sie wichtig,
das Loslassen von Stress des Alltags. Innehalten, das Schöne für den
Moment festhalten, „verweile doch, du bist so schön“.
Die Technik: Acrylfarbe auf Leinwand, gedruckt, mit Collageteilen,
Schichtenmalerei.
Christine Klimmer:
Lehrerin für Bildende Kunst, malt, druckt, stellt aus seit über zwanzig
Jahren und beschäftigt sich bei ihren Arbeiten in der Wasserburg mit
dem Thema Labyrinth. Das Auge focusiert und wandert zu einem neuen,
anderen Ort, Überraschung ist angesagt.
Eine Kugel fliegt ins Bild oder ein kleiner Leopard versteckt sich im unteren Bildteil. Eine besondere Technik für ihre Arbeiten ist die Bemalung
von Acrylglas oder Metallplatten.
Sie rakelt, malt, druckt auf Collagen mit Hilfe verschiedener Farbschichten auf und hinter den Platten.
Vera Schwehm-Schwarze:
Studierte Kunst, Kunstgeschichte in Mainz, unterrichtete im Albert
Schweitzer Gymnasium in Kaiserslautern und leitet die Malschule für
Kinder in Reipoltskirchen. Sie malt, druckt und formt seit ihrer Kindheit.
Die Arbeiten auf der Wasserburg haben das Thema „Earth“ und zeigen
ihre Vorliebe für Zeichen, die im Bild umgesetzt sind.
Diesmal das Zeichen „Bogen“.
In der Romantik, z.B. bei C.D. Friedrich, ist der Bogen der Regenbogen, die Verbindung Mensch - Gott - Mensch. Der Impressionist Claude
Monet zeigt die Verbindung Bogen in seinen Brücken.
Thema „Earth“ symbolisiert den Bogen, die Hoffnung von Mensch zu
Mensch, für ein friedliches Miteinander in einer bewegten Zeit.
Material-Schichten werden aufgetürmt, freigelegt, Zeichen hineingedruckt, der Bogen betont.
Acrylfarben und Materialmix.
Soviel zu den Künstlerinnen.
Machen Sie sich selbst ein Bild. Wir laden Sie ein zur Vernissage am 30.
Mai 2015, 18:00 Uhr, Restaurant Wasserburg, Reipoltskirchen.
Wir freuen uns, Sie auch in diesem Jahr zahlreich auf der Wasserburg
begrüßen zu dürfen.
Lg. Rainer Molz
Newsletter-Kontakt: Rainer Molz, Am Bahnhof 2, 66909 Matzenbach
Tel.: 06383-57137, [email protected], [email protected].
Ausgabe 21/2015
Landfrauen
Ortsverein Rutsweiler an der Lauter
Kurs in Nahrungszubereitung:
Am: Freitag, den 22.05.2015
Beginn: 19:00 Uhr
Ort: Bürgerhaus Rutsweiler
Thema: Smothies
Kursleiterin: Fr. Beate Fritsch
Veranstaltung für Interessenten offen.
Landfrauen St. Julian
Donnerstag, 21.05.2015
St. Julian - Ulmet und zurück, Einkehr Gasthaus Hellas
Abmarsch 19.00 Uhr Gumbsweiler, Am Kreuz.
Thema: Bewässerung ohne Gift.
Förderverein Freiwillige
Feuerwehr Unterjeckenbach
Pfingstsonntag, 24. Mai 2015
Ehemaligentreffen der Dörfer des Truppenübungsplatzes
Baumholder in Unterjeckenbach Maschinenhalle ab 10.00 Uhr.
- Rundfahrten
- Mittagessen
- Kaffee und Kuchen
Info: Tel. 06788-970255.
Es lädt ein: Förderverein Freiwillige Feuerwehr Unterjeckenbach.
Freilichtspiel Frauenpower
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Glas Sekt gratis.
(Nur ein Glas pro Person und Gutschein. Keine Abgabe von Alkohol an
Minderjährige).
Bücherflohmarkt
der Stadtbücherei Wolfstein
Der Förderverein der Stadtbücherei Wolfstein veranstaltet am Samstag,
den 30. Mai von 10.00 bis 14.00 Uhr seinen traditionellen Bücherflohmarkt. Im Gewerbegebiet Pfingstweide (Eingangsbereich des „Wasgau“)
werden neuwertige oder gut erhaltene Bücher und Medien (CDs, DVDs,
Videos), die hauptsächlich aus Spenden stammen, preiswert verkauft.
Die Einnahmen dienen zu Neuanschaffungen für die Bücherei. (dhb)
Rundschau
- 18 -
Pfingstspektakel in Wolfstein
Die Stadt Wolfstein, die Verbandsgemeindeverwaltung LautereckenWolfstein sowie die örtlichen Vereine veranstalten rund um Pfingsten ein
abwechslungsreiches Programm für Jung und Alt und locken somit Jahr
für Jahr ca. 8000 Besucher nach Wolfstein.
Am Pfingstsamstag, dem 23 .Mai 2015 fällt um 13.00 Uhr der Startschuss mit einem Kinder-Spiel und Spaß-Fest rund um das Kalkbergwerk am Königsberg in Wolfstein. Die geheimnisvolle Welt unter Tage
ist ein besonderes Erlebnis, dass man sich nicht entgehen lassen sollte.
Abwechslungsreiche Führungen, Kinderschminken, Riesenspiele für
Jung und Alt, Live-Vorführung Kalkbrennen, sowie leckeres Essen und
Getränke läuten das Pfingstwochenende in gemütlicher Atmosphäre
ein. Ein Alleinunterhalter sorgt für die musikalische Unterhaltung.
Am Abend freut sich der Theaterverein, seine Gäste im Freilichttheater begrüßen zu dürfen. Beginn ist um 19.30 Uhr. Karten gibt es an der
Abendkasse. Der Sonntag beginnt um 11.00 Uhr mit einem zünftigen
Frühschoppen in der Historischen Wassergasse. Für gute Stimmung
sorgt der allseits bekannte und beliebte Wolfgang Bayer. Am Abend um
19.30 Uhr gibt der Theaterverein dann seine 2. Vorstellung.
Mit Einbruch der Dunkelheit findet der Sonntag mit einem beeindruckenden Feuerwerk von Burg Neu-Wolfstein seinen Höhepunkt.
Der Pfingstmontag beginnt schon sehr früh: bereits um 06.00 Uhr klingt
der Weckruf der Königsland-Swingband über die Stadt Wolfstein.
Um 07:00 Uhr Start der traditionellen Maikur auf Burg Neu-Wolfstein mit
dem MGV Wolfstein.
Stationen auf dem Weg über den Königsberg:
Schmelzerkopf, CVJM-Hütte, Laufhauser Weiher mit Musik von Wolfgang Bayer, Schützenhaus, anschließend Volksfeststimmung auf dem
Waldturnplatz. Für die musikalische Unterhaltung sorgen ab 11.00 Uhr
die XXL-Steirer.
Historisches
Der angebliche Auslöser klingt kurios: 1832 sollen die Wolfsteiner das
Hambacher Fest verpasst haben. Dieser unverzeihliche Fehler muss
noch heute im Mai kuriert werden. Daher der Name Maikur. Auf alle Zeit
heißt es also an jedem Pfingstmontag um 06.00 Uhr früh: Nie wieder zu
spät zur Maikur!
Ausrichtende Vereine:
TSG Wolfstein/Roßbach, TSG Förderverein, Schützenverein Wolfstein,
Theaterverein Wolfstein
Ausgabe 21/2015
Bürgersprechstunde
mit Gustav Herzog MdB
Am Freitag, den 29. Mai 2015 findet von 09:30 -10:30 Uhr die nächste
Bürgersprechstunde des SPD-Bundestagsabgeordneten Gustav Herzog im Landkreis Kusel im Wahlkreisbüro des Landtagsabgeordneten
Jochen Hartloff, Marktstraße 12 in Kusel statt.
Alle Bürgerinnen und Bürger des Wahlkreises sind herzlich eingeladen,
in einem persönlichen Gespräch Anliegen, Ideen oder auch konstruktive
Worte der Kritik auszutauschen.
Es wird um Voranmeldung im Wahlkreisbüro Kaiserslautern unter der
Rufnummer 0631 69550 gebeten.
Allgemeine Nachrichten
Städtebauliche
Erneuerung/Städtebauförderung
Lewentz: Tag der Städtebauförderung
ist ein Tag der Bürgerschaft
Innenminister Roger Lewentz hat den hohen Stellenwert der Entwicklung der Städte in Rheinland-Pfalz für die Landesregierung unterstrichen. „Seit mehr als 40 Jahren ist es das Ziel der Städtebauförderung,
attraktive und lebenswerte Innenstädte zu erhalten oder neu zu schaffen. Der heutige Tag dient vor allem der Information und soll die Städtebauförderung im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger verankern“,
sagte Lewentz beim bundesweiten „Tag der Städtebauförderung“ am
Samstag in Koblenz. In Rheinland-Pfalz haben sich 34 Städte und
Gemeinden am ersten Städtebautag beteiligt und bieten ihren Bürgern
unterschiedlichste Tages- oder Projektprogramme. Die einzelnen Angebote reichen von Stadtrundgängen, Bürgerfesten über Baustellenbegehungen, Ausstellungen und Informationsveranstaltungen bis hin zu
Einweihungen oder Bürgerbeteiligungsverfahren. „Die Vielfältigkeit der
Tagesprogramme ist auch ein Spiegelbild der Vielfalt der Städtebauförderung“, freute sich Lewentz. Neben der Veranstaltung in Koblenz finden eine zweite in Kaisersesch mit Staatssekretärin Heike Raab und eine
weitere Veranstaltung in Zweibrücken mit Ministerialdirektor Randolf
Stich statt. Bundesweit nehmen mehr als 570 große und kleine Städte
teil. Seit Einführung der Bund-Länder-Städtebauförderung 1971 ist das
Programmvolumen in Rheinland-Pfalz stetig von 17 Programmstädten
und einem Programmvolumen von circa 8 Millionen Euro auf die Fördersumme von 62,1 Millionen Euro in 2014 gestiegen. Diese Investitionen
kamen im vergangenen Jahr 161 Stadterneuerungsgebieten und Einzelvorhaben in 118 Städten und Gemeinden zu Gute. 2015 beabsichtigt
Rheinland-Pfalz seine Städte und Gemeinden mit Städtebauförderungsmitteln in Höhe von voraussichtlich 75 Millionen Euro zu unterstützen
„Diese Zahlen zeigen eindrucksvoll die Dimension der Städtebauförderung auf“, so der Minister.
Auf einer interaktiven Übersichtskarte auf der Internetseite www.tagder-staedtebaufoerderung.de können sich Interessierte darüber informieren, welche Stadt oder Gemeinde sich mit welcher Veranstaltung am
Aktionstag beteiligt.
Polizei/Fahrsicherheitstraining
Lewentz: Eigenverantwortlich
Fahrkompetenzen hinterfragen
Pfalzklinikum Kusel
Gruppe für Angehörige
Gäste sind immer willkommen.
Die Gruppe für Angehörige von psychisch kranken Menschen trifft sich
am Mittwoch, 27. Mai um 17.30 Uhr in der Psychiatrischen Tagesklinik
Kusel des Pfalzklinikums, Weibergraben 1. Die Gruppe kommt regelmäßig am letzten Mittwoch im Monat zusammen. Gäste und neue Interessenten sind immer herzlich willkommen. Eine Anmeldung ist nicht
erforderlich.
Weitere Informationen unter Telefonnummer 06381 920980
sowie www.pfalzklinikum.de.
Innenminister Roger Lewentz appelliert an Seniorinnen und Senioren,
sich regelmäßig beim Thema Sicherheit im Straßenverkehr zu schulen.
„Wer auch im hohen Lebensalter entspannt und unfallfrei mit dem Pkw
unterwegs sein will, sollte sein Wissen in Fortbildungen auffrischen und
seine Fahrerfahrung hinsichtlich neuer Anforderungen hinterfragen“,
sagte Lewentz beim Präventionsprogramm „Wir sind mobil“ am Donnerstag in Frankenthal. 25 Seniorinnen und Senioren haben an der Präventionsveranstaltung des Polizeipräsidiums Rheinpfalz teilgenommen.
Im theoretischen Teil haben sich die Teilnehmer zunächst mit Themen
der Fahrzeugtechnik und rechtlichen Neuerungen befasst. Mit dem
eigenen Fahrzeug ging es anschließend auf den Übungsplatz, wo im
fahrpraktischen Teil im Besonderen auf das Thema „Toter Winkel“ eingegangen und das Rückwärtsfahren sowie die Gefahrenbremsung geübt
wurden. Der demographische Wandel wirkt sich auch auf den Verkehrsbereich aus. Immer mehr ältere Menschen sind mit dem Pkw unterwegs.
Die landesweite Unfallbilanz 2014 zeigt, dass die Zahl der Verkehrsunfälle mit Seniorenbeteiligung gestiegen ist. „Diese Entwicklungen stellen
auch neue Anforderungen an die Polizei, die kommunale Verkehrsplanung, aber auch an jeden einzelnen Autofahrer, der im Alter mit dem
eigenen Pkw mobil sein möchte“, sagte Lewentz. Mit zunehmendem
Alter würden sich Veränderungen im Leistungsvermögen bemerkbar
machen. Diese gelte es durch Präventionsmaßnahmen wie zum Beispiel
einer regelmäßigen Gesundheitsuntersuchung oder auch einem Fahrsicherheitstraining entgegenzuwirken, so der Minister.
Aufgrund der starken Resonanz wird das Polizeipräsidium Rheinpfalz
weitere Veranstaltungstermine anbieten.
Rundschau
- 19 -
Ausgabe 21/2015
Anforderungen an eine
flexible Gestaltung des Renteneintritts
BAGSO-Vorstand im Gespräch
mit Bundeskanzlerin Merkel
Im Gespräch mit Bundeskanzlerin Merkel sprach sich der Vorstand der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) für
individuelle und flexible Lösungen beim Renteneintritt aus.
Das Positionspapier, das die BAGSO-Vorsitzende und frühere Bundesfamilienministerin Prof. Dr. Ursula Lehr der Bundeskanzlerin übergab,
benennt sowohl arbeitsmarktpolitische Maßnahmen als auch notwendige Anpassungen im Rentensystem: Vorrangiges Ziel muss sein, den
Anteil derjenigen zu erhöhen, die bis zum Erreichen des gesetzlichen
Rentenalters einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen;
zurzeit liegt dieser Anteil bei nur 25 %. Die Möglichkeiten eines gleitenden Übergangs müssen, auch über das Regeleintrittsalter hinaus, verbessert werden. Die BAGSO-Verbände fordern aber auch einen sozialen
Ausgleich zwischen denen, die länger arbeiten können und wollen, und
denen, die dazu nicht in der Lage sind. Sie sind daher für eine Beibehaltung des halben Beitrags, den Arbeitgeber bei der (Weiter-)Beschäftigung von Vollrentnern in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen
müssen (sog. isolierter Arbeitgeberbeitrag), sowie für weitere Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente.
Das vollständige Positionspapier steht unter www.bagso.de zum Download bereit.
Im Koalitionsvertrag hatten die Regierungspartner vereinbart, den
rechtlichen Rahmen für flexiblere Übergänge zu verbessern. Eine 2014
eingesetzte Arbeitsgruppe, der Vertreter beider Regierungsfraktionen
angehören, soll hierzu Vorschläge erarbeiten.
Der Besuch des BAGSO-Vorstands im Bundeskanzleramt stand auch im
Zeichen des 11. Deutschen Seniorentages, der vom 2. bis 4. Juli 2015
unter dem Motto „Gemeinsam in die Zukunft!“ in Frankfurt am Main
stattfindet. Bundeskanzlerin Merkel wird die Großveranstaltung, zu der
insgesamt rund 20.000 Besucherinnen und Besucher erwartet werden,
am 2. Juli 2015 im Congress Center Messe Frankfurt eröffnen.
Die BAGSO vertritt als Dachverband von mehr als 100 Organisationen
rund 13 Millionen ältere Menschen. Die überwiegende Zahl der BAGSOVerbände hat aber Mitglieder in allen Generationen.
Weitere Informationen
Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO)
Ursula Lenz, Pressereferat
Bonngasse 10, 53111 Bonn, Tel.: 02 28 / 24 99 93 18, Fax: 02 28 / 24
99 93 20
E-Mail: [email protected], www.bagso.de
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Hat man die Wahl, ist eine Dämmung der Hauswände von außen eine
bessere Lösung zur Begrenzung von Wärmeverlusten als eine Innendämmung. Denn bei der Außendämmung ist eine dickere Dämmschicht
möglich und damit eine größere Dämmwirkung. Außerdem wird der
Wohnraum nicht verkleinert, die Dämmung ist bautechnisch einfacher
auszuführen und Wärmebrücken können vollständig eingedämmt werden.
Bestimmte Gründe können aber auch für eine Innendämmung sprechen:
Erhaltenswerte oder gar denkmalgeschützte Fassaden oder wenn in
einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Entscheidung gegen eine
Außendämmung gefallen ist. Sollte nur eine Innendämmung in Frage
kommen, muss beim Einbau sehr sorgfältig gearbeitet werden. Es darf
keine warme Raumluft hinter die Dämmkonstruktion gelangen, sonst
kann es zu Wasserdampfausfall und Feuchteschäden kommen. Ob eine
zusätzliche Dampfsperre einzubauen ist, muss im Einzelfall geklärt werden. Hierzu und zu allen Fragen des Energiesparens in Haus und Haushalt berät der unabhängige Energieberater der Verbraucherzentrale nach
Terminvereinbarung.
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Der Energieberater hat jeden Mittwoch Sprechstunde: Am Vormittagin
der Verbraucherberatungsstelle Kaiserslautern in der Fackelstraße 22
und am Nachmittag im Referat Umweltschutz, Rathaus Nord, Lauterstraße 2. Anmeldung unter: (0631) 92881.
In Enkenbach-Alsenborn hat der Energieberater am Montag, den
01.06.2015 von 15.00 bis 18.00 Uhr Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 18. Anmeldung unter (06303) 913 144.
Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:
Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenfrei)
montags von 09.00 bis 13.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr,
dienstags und donnerstags von 10.00 bis 13.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr.
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Krankenfahrten
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Flughafentransfer
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Dialysefahrten
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Bestrahlungsfahrten
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Chemofahrten
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Personenbeförderung
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